2. ABSCHLUSS: Diplom-Journalistin/Diplom-Journalist. 3. REGELSTUDIENZEIT: 9 Semester 153 Semesterwochenstunden (SWS) Wintersemester

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1 1. STUDIENGANG: JOURNALISTIK 2. ABSCHLUSS: Diplom-Journalistin/Diplom-Journalist 3. REGELSTUDIENZEIT: 9 Semester STUDIENUMFANG: 153 Semesterwochenstunden (SWS) STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER: Wintersemester 4. STUDIENVORAUSSETZUNGEN: Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis voraus. Die Einschreibung für den Diplom-Studiengang Journalistik an eine fachrichtungsinterne Eignungsprüfung gebunden, zu der sich Studieninteressierte bewerben können, wenn sie < die allgemeine Hochschulreife besitzen oder durch Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Abiturstufe nachweisen, dass sie im Begriff sind, die Hochschulreife zu erwerben; < ein mindestens sechswöchiges Vorpraktikum in einem Medienunternehmen oder eine andere publizistische Tätigkeit nachweisen oder durch schriftliche Bestätigung belegen, dass sie Gelegenheit erhalten, berufspraktische Vorkenntnisse noch vor dem Termin der Einschreibung zu erwerben; < zwei eigene (veröffentlichte) publizistische Arbeiten vorlegen und < über gute Vorkenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen verfügen. Die Eignungsprüfung besteht entsprechend der vom Senat der Universität bestätigten "Ordnung zur Eignungsfeststellung für die Journalistik-Studiengänge Diplom und Magister (Zweites Hauptfach)" aus einer dreiteiligen schriftlichen Klausur (1. Allgemeinwissen, 2. Beherrschung der deutschen Sprache, 3. Fremdsprachenkenntnisse) und aus einem Eignungsgespräch. Der Eignungsbescheid ist bei der Einschreibung im Original vorzulegen. ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNG: Immatrikulation ist vom Bestehen der Eignungsprüfung abhängig. 5. AUSBILDUNGSINHALT: Die Ausbildung verknüpft wissenschaftliches Studium mit praktischer beruflicher Orientierung. Sie ist darauf gerichtet, den Studierenden die Rolle des Journalisten in der Demokratie bewusst zu machen und ihnen den Erwerb einer hohen Fach-, Vermittlungsund sozialen Kompetenz in den journalistischen und publizistischen Tätigkeitsfeldern zu ermöglichen.

2 Neben Kenntnissen und Fertigkeiten zur Allgemeinen und Speziellen Journalistik (einschließlich speziell Kenntnisse auf den Gebieten des Print-, Hörfunk-, Fernsehund/oder Agenturjournalismus), der Methodik des journalistischen Arbeitens (einschließlich der journalistischen Sprach- und Textgestaltung, der journalistischen Darstellungsformen und des Fotojournalismus), des redaktionellen Handelns und des Managements sowie des Fachjournalismus (Kulturjournalismus, Wissenschaftsjournalismus, Außenpolitischer Journalismus, Sportjournalismus etc.), werden in der Ausbildung auch grundlegende Kenntnisse zur Historischen und Systematischen Kommunikationswissenschaft (einschließlich Internationale Kommunikation, Ethik der Medienkommunikation und Medienrecht), zur Empirischen Kommunikations- und Medienforschung, zur Medienwissenschaft und Medienkultur (einschließlich Medienpädagogik und Buchwissenschaft) sowie zur Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations) vermittelt. Bestandteil des Diplomstudienganges ist ein Volontariatspraktikum bei den Printmedien von insgesamt 15 Monaten Dauer (davon drei Monate bis zur Diplom-Vorprüfung und neun Monate zusammen-hängend während des Hauptstudiums) bzw. bei den elektronischen Medien von mindestens 12 Monaten Dauer, das dem Absolventen dazu verhelfen soll, die für seinen Berufseinstieg notwendigen praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewinnen und zu festigen. Die Ausbildung ist mit dem ergänzenden Studium eines zweiten Hauptfaches verbunden. Im zweiten Hauptfach können die Studierenden Fachkenntnisse auf Spezialgebieten erwerben, die der späteren beruflichen Profilierung dienlich sind. Über Auswahlmöglichkeiten für das Studium im zweiten Hauptfach werden die Studierenden jeweils in Verbindung mit dem Eignungsbescheid schriftlich informiert. Zurzeit sind folgende Fächer möglich: Allgemeine Sprachwissenschaft Amerikanistik (Voraussetzung: Abiturkenntnisse in Englisch) Anglistik (Voraussetzung: Abiturkenntnisse in Englisch) Arabistik und Orientalische Philologie Chemie Französistik (Voraussetzung: Abiturkenntnisse in Französisch) Geographie Germanistik Geschichte Hispanistik Informatik Italianistik Kulturwissenschaften Kunstgeschichte Lusitanistik Musikwissenschaft (Eignungsprüfung) Ostslavistik (Russisch) Philosophie Physik

3 Politikwissenschaft Psychologie Sorabistik Soziologie Sportwissenschaft (Eignungsprüfung) Südlavistik (Bulgarisch) Theaterwissenschaft Westslavistik (Polnisch, Tschechisch). 6. AUFBAU DES STUDIUMS: Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern und in ein Hauptstudium von fünf Semestern. Im Grundstudium werden Lehrveranstaltungen zu allgemeinen und zu speziellen Grundlagen der Journalistik und zur Kommunikationswissenschaft angeboten, die alle Studierenden in die Lage versetzen sollen, sich mit den Aufgaben und Problemen ihrer Fachrichtung vertraut zu machen. Das Studium im Ergänzenden Hauptfach sollte bereits mit Beginn des ersten Semesters aufgenommen werden. Während der Semesterpausen ist - so weit vor Aufnahme des Studiums noch nicht erfolgt - das Praktikum von insgesamt drei Monaten Dauer zu absolvieren. Das Grundstudium schließt mit der Diplom-Vorprüfung ab. Im Hauptstudium sind aus einem breit gefächerten Angebot Lehrveranstaltungen zu belegen, die der systematischen Vertiefung von Kenntnissen zur Kommunikationswissenschaft im allgemeinen und zur Journalistik im besonderen dienen. Auf dem Gebiet der Allgemeinen und Speziellen Journalistik ist das Hauptstudium schwerpunktmäßig auf eine mediale Spezialisierung ausgerichtet, sodass mindestens 10 der 15 Semesterwochenstunden, die zur Journalistik als Wahlpflichtstunden ausgewiesen sind, zum Studienschwerpunkt (Printmedien, Hörfunk, Fernsehen oder Agenturjournalismus) absolviert werden müssen. Frühestens nach dem fünften Semester wird das Studium wegen des zwischengeschalteten Volontariatspraktikums von insgesamt 15 Monaten bei den Printmedien bzw. mindestens 12 Monaten bei den elektronischen Medien unterbrochen. Das letzte (9.) Semester dient zur Anfertigung der Diplomarbeit und zum Ablegen der Diplomprüfung. Parallel dazu ist das Studium im Ergänzenden Hauptfach zum Abschluss zu bringen. 7. STUNDENTAFEL UND PRÜFUNGSÜBERSICHT: STUNDENTAFEL Im Grundstudium entfallen auf die einzelnen Disziplinen und ihre Teilgebiete folgende Pflicht- und Wahlpflichtstunden (alle Angaben in SWS): Studienfächer/Teilgebiete Pflicht Wahlpflicht > Allgemeine und Spezielle Journalistik 8 - Grundfragen des Journalismus 2 - Medialer Journalismus 2 - Methodik des journalistischen Arbeitens 6

4 - Journalistischer Sprachgebrauch - Bildjournalismus > Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft 2 - Propädeutik der Kommunikationswissenschaft - Kommunikations- und Fachgeschichte - Systematische Kommunikationswissenschaft - Internationale Kommunikation - Ethik der Massenkommunikation 2 - Medienrecht 2 > Empirische Kommunikations- und Medienforschung 2 - Theoretische Grundfragen 2 - Forschungsmethoden/empirische Praktika - Statistik - Forschungsfelder der empirischen Medienforschung > Medienwissenschaft und Medienkultur 2 - Grundlagen der Medienwissenschaften 2 - Medienspezifik und Medienästhetik - Medienpädagogik - Buchwissenschaft - Medienökonomie und Medienmanagement 2 > Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations) 2 > Ergänzendes Hauptfach 36 Im Hauptstudium entfallen auf die einzelnen Disziplinen und ihre Teilgebiete folgende Pflicht- und Wahlpflichtstunden: Studienfächer/Teilgebiete Pflicht Wahlpflicht > Allgemeine und Spezielle Journalistik 15 - Studienschwerpunkt A: Printmedien oder B: Hörfunk oder C: Fernsehen oder D: Agenturjournalismus - Bildjournalismus - Fachjournalismus 4 - Redaktionelles Handeln/Management 2 - Lehrredaktion 2

5 > Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft 4 - Kommunikations- und Fachgeschichte 2 - Systematische Kommunikationswissenschaft - Internationale Kommunikation - Ethik der Medienkommunikation - Medienrecht > Empirische Kommunikations- und Medienforschung 4 - Forschungsmethoden/empirische Praktika - Statistik - Forschungsfelder der empirischen Medienforschung 2 > Medienwissenschaft und Medienkultur 4 - Medienspezifik und Medienästhetik - Medienkultur - Medienpädagogik - Buchwissenschaft - Medienökonomie und Medienmanagement > Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations) 4 > (Forschungs-) Projekt 2 > Ergänzendes Hauptfach 36 PRÜFUNGSÜBERSICHT (1) Leistungsnachweise als Vorleistungen zur Diplom-Vorprüfung > Allgemeine und Spezielle Journalistik 4 > Medienrecht 1 > Empirische Kommunikations- und Medienforschung 1 > Medienwissenschaft und Medienkultur 1 > Nachweis einer dreimonatigen journalistischen Praxis (2) Diplom-Vorprüfung In der Diplom-Vorprüfung, die nach erfolgreich absolviertem Grundstudium auf Antrag stattfindet, soll der Kandidat nachweisen, dass er das Ziel des Grundstudiums erreicht und insbesondere die inhaltlichen Grundlagen des Faches, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortsetzen zu können. Die Diplom-Vorprüfung erstreckt sich auf folgende Gebiete: > Allgemeine und Spezielle Journalistik (mündlich) > Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft (schriftlich) > Empirische Kommunikations- und Medienforschung (studienbegleitend)

6 > Medienwissenschaft und Medienkultur (studienbegleitend) > Ergänzendes Hauptfach (Fachnote vom Abschluss des Grundstudiums nach der für das jeweilige Fach geltenden Prüfungsordnung) (3) Leistungsnachweise als Vorleistungen für die Diplomprüfung > Allgemeine und Spezielle Journalistik 4 > Historische uns Systematische Kommunikationswissenschaft 1 > Empirische Kommunikations- und Medienforschung 1 > Medienwissenschaft und Medienkultur oder > Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations) 1 > Nachweis des erfolgreich absolvierten Volontariatspraktikums (4) Diplomprüfung Die Diplomprüfung besteht aus a) den Fachprüfungen (Teil 1) b) der Diplomarbeit (Teil 2) und wird zeitlich in dieser Reihenfolge abgelegt. Voraussetzung für die mündliche Verteidigung der Diplomarbeit ist das Bestehen der Fachprüfungen. Den mündlichen Teilen der Fachprüfungen gehen die Klausurarbeiten voraus. Die Fachprüfungen erstrecken sich auf folgende Gebiete: > Allgemeine und Spezielle Journalistik (mündlich) > Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft (studienbegleitend) > Empirische Kommunikations- und Medienforschung (schriftlich) > Medienwissenschaft und Medienkultur (studienbegleitend) > Ergänzendes Hauptfach (Fachnote vom Abschluss des Hauptstudiums nach der für das entsprechende Fach geltenden Prüfungsordnung) 8. BERUFSEINSATZMÖGLICHKEITEN: Das Studium bereitet auf die Tätigkeit des Diplomjournalisten in anwendungsbezogenen Tätigkeitsfeldern vor. Dazu gehören insbesondere journalistische und publizistische Tätigkeiten in Medienredaktionen der Presse, des Hörfunks und des Fernsehens, in Nachrichten- und Bildagenturen, Verlagen sowie Pressestellen in Unternehmen und Institutionen. Es dient auch als Grundlage für ein Promotionsstudium.

7 WICHTIG: Am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft müssen sich alle Studierenden für die Seminare schon lange vor Beginn des Semesters einschreiben. Die Frist läuft meist Mitte der Semesterferien aus. Genaue Daten und das kommentierte Vorlesungsverzeichnis sind zu finden unter: Stand: Januar 2005

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