Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

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1 Universität Leipzig Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

2 - - Aufgrund des 5 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SHG) vom (Sächs GVBI. Nr. 35/1993 S. 691 ff.) hat die Universität Leipzig folgende Studienordnung erlassen: Inhaltsverzeichnis (Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.) I. ALLGEMEINES 1 Geltungsbereich Zugangsvoraussetzungen (Qualifikationen) 3 Studienbeginn 4 Studienzeit 5 Vermittlungsformen 6 Studienziele I. INHALT UND AUFBAU DESâåFÕL 9 Teildisziplinen des Studiums 10 Aufbau des Studiums III. PRÜFUNGSVORLEI. PRÜFUNGSVORLEI. PRÜFUNGSVORLEI. PRÜFUNGSVORLEI. PRÜFUNGSVORLEI. PRÜFUNGSVORLEI. PRÜFUNGSVORLEI. PRÜFUNGSVORLEI. PRÜFUNGSVORLEISTUNGEN 11 Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweise) im Grundstudium 1 Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweise) im Hauptstudium IV. WEITERE BESTIMMUNGEN 13 Studienangebot 14 Anrechnung von Studienleistungen 15 Übergangsbestimmungen 16 Inkrafttreten und Veröffentlichung Anlagen: Empfohlene Studienabläufe für das Haupt- und Nebenfachstudium

3 - 3 - I. ALLGEMEINES 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Universität Leipzig vom das Studium des Hauptfaches/Nebenfaches Kommunikations- und Medienwissenschaft im Magisterstudiengang an der Universität Leipzig. Die Studienordnung wird durch die Studienordnungen der mit dem Hauptfach/Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft kombinierbaren Haupt- und Nebenfächer ergänzt. Zugangsvoraussetzungen (Qualifikationen) zum Studium Die Zulassung zum Studium für das Hauptfach erfolgt über einen universitätsinternen Numerus Clausus (NCU), dabei wird die Qualifikation für das Studium durch ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen. Konversationskenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen - vorzugsweise Englisch und Russisch -sind durch das Schulzeugnis oder durch eine adäquate Hochschulprüfung (Sprachkundigenprüfung mindestens der Grundstufe Ia) zu belegen. Die Einschreibbedingungen sind durch die Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig geregelt. 3 Studienbeginn Das Studium im Hauptfach wird in der Regel zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen. Ausnahmen sind auf Antrag möglich. Mit dem Studium im Nebenfach kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. 4 Studienzeit Das Magisterstudium beträgt in der Regel 9 Semester (4 Semester Grundstudium, 5 Semester Hauptstudium, davon 1 Semester Magisterarbeitszeit und Fachprüfung).

4 - 4-5 Vermittlungsformen Vermittlungsformen sind - Vorlesungen (V) - Pro-, Haupt- und Oberseminare (S) - Übungen (Ü) - Praktika (P) - Kolloquien (K) - Forschungs- oder Projektseminare (F/P) 6 Studienziele Allgemeines Ziel des Studiums ist die Ausbildung für eine selbständige, theoretisch reflektierte Tätigkeit in Wissenschaft und Ausbildung sowie in praktischen Kommunikations- und Medienberufen. Dieses Ziel soll durch eine theorieorientierte kommunikations- und medienwissenschaftliche Qualifikation erreicht werden: - durch den Erwerb umfassender Kenntnisse über Bedingungen, Möglichkeiten und Folgen medialer und publizistischer Arbeit, - durch die Befähigung zur historischen und systematischen Analyse sowie zur Prognose kommunikativer und medialer Prozesse, - durch die Ausbildung von wissenschaftlicher Reflexionsbereitschaft und Kompetenz sowie - durch die Einübung entsprechender wissenschaftlicher und berufspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die gesellschaftliche Handlungsrelevanz kommunikations- und medienwissenschaftlicher Studienziele erfordert die Verknüpfung instrumentaler und sozialer Qualifikationen. Der Hauptfachstudiengang zielt dabei auf einen berufsqualifizierenden Wissenserwerb und den Erwerb von Handlungskompetenz besonders in Medien- und Kommunikationsgeschichte, Medienethik, Empirischer Medienforschung, Mediengestaltung und -produktion, Medienpädagogik, Weiterbildung mit Hilfe moderner Medien sowie Öffentlichkeitsarbeit/PR. Der Nebenfachstudiengang zielt vorrangig auf den Erwerb von kommunikations- und medienwissenschaftlichem Verbindungs- und Ergänzungswissen zur im jeweiligen Hauptfach erworbenen Fachkompetenz. 7 Studienberatung Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeiner studentischer Angelegenheiten.

5 - 5 - Die studienbegleitende fachliche Beratung im Hauptfach/Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft ist Aufgabe des Instituts. Sie erfolgt durch Hochschullehrer(innen) und wissenschaftliche Mitarbeiter(innen) des Instituts. Die studienbegleitende fachliche Beratung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung sowie der Wahl der Schwerpunkte des gewählten Faches. Der Prüfungsausschuß des Instituts berät in Prüfungsfragen. 8 Umfang des Studiums Das Studium des Hauptfaches/Nebenfaches Kommunikations- und Medienwissenschaft umfaßt für das Hauptfach 80 und für das Nebenfach 40 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfällt jeweils die Hälfte auf das Grund- und auf das Hauptstudium. II. INHALT UND AUFBAU DES STUDIUMS 9 Bereiche und Teilgebiete des Studiums Das Hauptfach/Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft setzt sich aus fünf Bereichen zusammen: 1. Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft mit den Teilgebieten - Historische Kommunikationswissenschaft/Kommunikations- und Fachgeschichte - Systematische Kommunikationswissenschaft - Internationale Kommunikation - Ethik der Medienkommunikation - Kommunikations- und Medienrecht - Propädeutik der Historischen und Systematischen Kommunikationswissenschaft. Empirische Kommunikations- und Medienforschung mit den Teilgebieten - Denkweisen und theoretische Grundfragen der empirischen Kommunikations- und Medienforschung - Forschungsmethoden/empirische Praktika - Statistik - Forschungsfelder der empirischen Medienforschung 3. Medienwissenschaft, -pädagogik und -kultur mit den Teilgebieten - Grundlagen der Medienwissenschaft - Medienspezifik und Medienästhetik - Genre- und Gestaltungstheorie

6 Medienkultur - Medienpädagogik und Weiterbildung - Buchwissenschaft und -wirtschaft - Medienökonomie 4. Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement mit den Teilgebieten: - Grundlagen der ÖA/PR: Theorie, Geschichte und Strukturen - Methoden und Instrumente der ÖA/PR - Praxisfelder der ÖA/PR - Strategische PR - Kommunikations- und Medienmanagement 5. Journalistik mit den Teilgebieten - Grundfragen des Journalismus - Methodik des journalistischen Arbeitens 10 Aufbau des Studiums Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung (Kombination von Block- und studienbegleitender Prüfung), das Hauptstudium durch die Magisterprüfung (Blockprüfung) abgeschlossen. (1) Grundstudium Im Grundstudium sind Veranstaltungen aus allen Bereichen zu belegen. Der Gesamtumfang beträgt für das Hauptfach 40 SWS und für das Nebenfach 0 SWS. Auf die einzelnen Bereiche entfallen folgende Pflicht- (Pf.) und Wahlpflichtveranstaltungen (Wpf.) sowie Leistungsscheine (L): Hauptfach Pf. Wpf. L Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft Empirische Kommunikations-und Medienforschung Medienwissenschaft, -pädagogik und -kultur Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement Journalistik

7 - 7 - Dazu kommen noch 4 SWS Veranstaltungen freier Wahl (W) aus dem Universitätsangebot. Nebenfach Pf. Wpf. L Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft Empirische Kommunikations-und Medienforschung Medienwissenschaft, -pädagogik und -kultur Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement Journalistik 0 Dazu kommen noch SWS Veranstaltungen freier Wahl (W) aus dem Universitätsangebot. () Hauptstudium Im Hauptstudium sind Veranstaltungen aus allen Bereichen zu belegen. Der Gesamtumfang beträgt für das Hauptfach 40 SWS und für das Nebenfach 0 SWS. Hauptfach Die Studierenden gewichten im Verlaufe des Hauptstudiums hinsichtlich der vier Bereiche. Sie entscheiden sich für einen vorrangigen, der Spezialisierung dienenden Bereich, in dem sie die Magisterarbeit schreiben wollen. Dieser Bereich wird als Schwerpunkt mit einem Stundenumfang von 0 SWS studiert. Auf die anderen Bereiche entfallen insgesamt 16 SWS. Weitere 4 SWS können beliebig wahlweise verteilt werden. Die folgenden Schwerpunkte sind möglich; bei ihrer Wahl sind die entsprechend aufgeführten Stundenanteile und Leistungsscheine zu erbringen: Schwerpunkt und Pf. Wpf. L andere Bereiche A) Schwerpunkt: Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft Empirische Kommunikations- und Medienforschung 4 Medienwissenschaft, -pädagogik und -kultur 4 1 Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement oder Journalistik Wahlveranstaltungen (W) 4

8 - 8 - B) Schwerpunkt: Empirische Kommunikations- und Medienforschung Pf. Wpf. L Empirische Kommunikations-und Medienforschung Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft 4 Medienwissenschaft, -pädagogik und -kultur 4 1 Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement oder Journalistik Wahlveranstaltungen (W) 4 C) Schwerpunkt: Medienwissenschaft, -pädagogik und -kultur Medienwissenschaft, -pädagogik und -kultur Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft 4 Empirische Kommunikations-und Medienforschung 4 1 Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement oder Journalistik Wahlveranstaltungen (W) 4 D) Schwerpunkt: Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations und Kommunikationsmanagement Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft Empirische Kommunikations- und Medienforschung 1 Medienwissenschaft, -pädagogik und -kultur Journalistik 4 Wahlveranstaltungen (W) 4 Den Studierenden wird dringend empfohlen, im Verlauf des Grund- und Hauptstudiums mehrwöchige Praktika zu absolvieren, besonders geeignet ist hierfür das Projekt Universitätsradio. Nebenfach

9 - 9 - Auf die einzelnen Bereiche entfallen folgende Stundenanteile (SWS) und Leistungsscheine: Bereiche: Pf. Wpf.* L Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft Empirische Kommunikations-und Medienforschung Medienwissenschaften, -pädagogik und -kultur Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement Wahlveranstaltungen (W) * Zusätzlich dienen SWS Wahlpflichtveranstaltungen der Schwerpunktsetzung ineinem der vier Bereiche. III. PRÜFUNGSVORLEISTUNGEN 11 Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweise) im Grundstudium (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Hauptfach Kommunikations- und Medienwissenschaft sind vier studienbegleitende Nachweise, je einer aus den folgenden Bereichen: - Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft sind zwei studienbegleitende Leistungsnachweis, wahlweise aus den folgenden Bereichen: - Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement

10 () Leistungsnachweise können in Form a) einer zweistündigen Klausur oder b) einer schriftlichen Hausarbeit (Einzel- oder Gruppenarbeit) und/oder eines mündlichen (Einzel- oder Gruppen-) Referats oder c) vergleichbarer publizistischer Übungsarbeiten erbracht werden. Diese Leistungsnachweise beziehen sich auf Inhalte von Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des gewählten Bereichs. Der Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung bestimmt die Art des Leistungsnachweises. (3) Leistungsnachweise, die mit "nicht bestanden" bewertet worden sind, können wiederholt werden. Ein Wechsel des/der Lehrenden, bei dem/der die Vorleistung erbracht werden soll, ist ebenso zulässig wie der Wechsel des Themas, auf das sich die Vorleistung bezieht. 1 Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweise) im Hauptstudium (1) Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach Kommunikations- und Medienwissenschaft müssen vier studienbegleitende Leistungsnachweise erbracht werden, davon - drei Nachweise aus dem gewählten Studienschwerpunkt (Journalistik ist ausgeschlossen), wobei mindestens einer über die Teilnahme an einem Forschungs- oder Projektseminar zu erbringen ist, wozu auch die Teilnahme am Projekt Universitätsradio zählt. - ein Nachweis nach Wahl aus den anderen Bereichen. Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft müssen zwei studienbegleitende Leistungsnachweise erworben werden, die frei aus den Bereichen gewählt werden können. () Leistungsnachweise können in Form a) einer zweistündigen Klausur oder b) einer schriftlichen Hausarbeit (Einzel- oder Gruppenarbeit) und/oder eines mündlichen (Einzel- oder Gruppen-) Referats oder c) vergleichbarer publizistischer Übungsarbeiten erbracht werden. Diese Leistungsnachweise beziehen sich auf Inhalte von Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des gewählten Bereichs. Der Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung bestimmt die Art des Leistungsnachweises. (3) Für die Wiederholung von mit "nicht bestanden" bewerteten Leistungsnachweisen gilt 11 Abs. 3 dieser Studienordnung.

11 IV. WEITERE BESTIMMUNGEN 13 Studienangebot Das Studienangebot (der Studienplan) ergibt sich aus den Bestimmungen zum Aufbau des Studiums unter 10 dieser Studienordnung. Die jeweils gültigen Veranstaltungsankündigungen bezeichnen die Veranstaltung und die Veranstaltungsform; sie geben deren Zuordnung zu den Pflicht- oder Wahlpflichtbereichen an. 14 Anrechnung von Studienleistungen Für die Anrechnung von Studienleistungen gelten die Regelungen des 13 der Magisterprüfungsordnung der Universität vom Übergangsbestimmungen Diese Studienordnung findet auf alle Studierende Anwendung, die ab dem Wintersemester 1993/94 ihr Studium des Hauptfaches/Nebenfaches Kommunikations- und Medienwissenschaft an der Universität Leipzig aufnehmen. Für Studierende der Immatrikulatationsjahrgänge 1991/9 und 199/93 gilt diese Studienordnung nach dem Ablegen der Zwischenprüfung. Bis zu diesem Zeitpunkt sind übergangsweise die Regelungen der vorläufigen Studien- und Prüfungsordnung anzuwenden. 16 Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Studienordnung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst angezeigt. Sie wurde ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senats der Universität Leipzig vom Die Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig in Kraft. Leipzig, den. Mai 1995 Prof. Dr. rer. nat. habil. C. Weiss Rektor

12 - 1 - Studienablaufplan (Empfehlungen) Magisterstudium Kommunikations- und Medienwissenschaft im Hauptfach Semester Veranstaltungen Stunden 1. und. HSK: Ansätze, Probleme und Methoden, Propädeutik Gegenwart und Geschichte des Mediensystems, Grundbegriffe der öffentlichen Kommunikation 4 Empirie: Theorien und Ansätze, Methoden, Statistik 4 MPK: Grundlagen der Medienwissenschaft, Medienpädagogik und Medienkultur Medienanalyse, Genre- und Gestaltungstheorie ÖA/PR: Grundlagen der ÖA/PR: Theorie, Geschichte und Strukturen Journ: Grundfragen des Journalismus Methodik des journalistischen Arbeitens 3. und 4. HSK: Gegenwart und Geschichte des Mediensystems, Medieneinrichtungen in Deutschland Kommunikationsgeschichte, Systematik und Typologie der Kommunikation, Ethik der öffentlichen Kommunikation Empirie: Methoden/Statistik (Beschreibende Statistik) Forschungsfelder MPK: Ästhetik, Dramaturgie, Medienanalyse, Medienpädagogik, Genre- und Gestaltungstheorie ÖA/PR: Grundlagen der ÖA/PR: Theorie, Geschichte und Strukturen, Methoden und Instrumente, Praxisfelder der ÖA/PR Journ.: Methodik des journalistischen Arbeitens Ende des 4. Magisterzwischenprüfung: HSK oder Empirie oder MPK oder ÖA/PR (schriftlich, Ersetzbarkeit durch Leistungsnachweise) HSK oder Empirie oder MPKoder ÖA/PR (mündlich) 5. und 6. Schwerpunkt HSK: Theorie, Soziologie und Methodologie der Kommunikation, Historiographie, Fachgeschichte Schwerpunkt Empirie: Methoden/Statistik (schließende Statistik), Projektarbeit Schwerpunkt MPK: Spezifika von Einzelmedien und Sendeformen, Medienkultur, Medienpädagogik Schwerpunkt ÖA/PR: Theorie, Geschichte und Strukturen, Methoden und Instrumente Nicht als Schwerpunkt gewählte Fächer: 8

13 und 8. Schwerpunkt HSK: Kommunikationspolitik, Kommunikationsund Medienrecht, Internationale Kommunikation, Projektarbeit Schwerpunkt Empirie: Methoden/Statistik (Projektarbeit) Forschungsfelder Schwerpunkt MPK: Medienökonomie, Buchwissenschaft, Projektarbeit Schwerpunkt ÖA/PR: Strategische PR, Praxisfelder der ÖA/PR, PR-Projekt (Konzeption), Kommunikations- und Medienmanagement Nicht als Schwerpunkt gewählte Fächer: Anfertigung der Magisterarbeit. Magisterprüfung: HSK oder Empirie oder MPK oder ÖA/PR (schriftlich) HSK oder Empirie oder MPK oder ÖA/PR (mündlich)

14 Studienablaufplan (Empfehlungen) Magisterstudium Kommunikations- und Medienwissenschaft im Nebenfach Semester Veranstaltungen Stunden 1. und. HSK: Ansätze, Probleme und Methoden, Propädeutik Empirie: Theorien und Ansätze, Methoden, Statistik MPK: Grundlagen der Medienwissenschaft, Medienpädagogik und Medienkultur ÖA/PR: Grundlagen der ÖA/PR: Theorie, Geschichte und Strukturen Journ: Methodik des journalistischen Arbeitens 1 3. und 4. HSK: Gegenwart und Geschichte des Mediensystems, Medieneinrichtungen in Deutschland, Kommunikationsgeschichte, Grundprobleme der öffentlichen Kommunikation (Medienethik) Empirie: Methoden/Statistik (Beschreibende Statistik) MPK: Ästhetik, Dramaturgie, Medienanalyse, Medienpädagogik, Genre- und Gestaltungstheorie ÖA/PR: Grundlagen der ÖA/PR: Theorie, Geschichte und Strukturen Journ.: Methodik des journalistischen Arbeitens 1 Ende des 4. Magisterzwischenprüfung: HSK oder Empirie oder MPK oder ÖA/PR (schriftlich, Ersetzbarkeit durch Leistungsnachweise) HSK oder Empirie oder MPK oder ÖA/PR (mündlich) 5. und 6. HSK: Theorie, Soziologie oder Methodologie der Kommunikation Empirie: Methoden/Statistik (schließende Statistik) Projektarbeit MPK: Spezifika von Einzelmedien und Sendeformen Medienkultur Medienpädagogik ÖA/PR: Methoden und Instrumente der ÖA/PR 7. und 8. HSK: Kommunikationspolitik, Internationale Kommunikation, Kommunikationsgeschichte Empirie: Methoden/Statistik (Projektarbeit) Forschungsfelder MPK: Medienökonomie, Buchwissenschaft, Projektarbeit

15 ÖA/PR: Praxisfelder der ÖA/PR 5. bis 8. Freie Wahlpflichtstunden zur Schwerpunktsetzung 9. Magisterprüfung: HSK oder Empirie oder MPK oder ÖA/PR (schriftlich) HSK oder Empirie oder MPK oder ÖA/PR (mündlich)

16 Magisterprüfungsordnung der Universität Leipzig vom Anlage für das Hauptfach Kommunikations- und Medienwissenschaft (Anlage Nr.60 ) 1. Fächerkombinationen Gemäß 4 Absatz 1 ist eine Kombination des Hauptfaches Kommunikations- und Medienwissenschaft nicht möglich mit dem - Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft, - Hauptfach Journalistik, - Nebenfach Journalistik.. Zulassungsvoraussetzungen Gemäß 5 Absatz 1 Punkt 3 der MRPO sind als Zulassungsvoraussetzungen zu erbringen:.1. für die Zulassung zur Magisterzwischenprüfung 4 Leistungsnachweise, je einer aus einem der folgenden Bereiche: - Öffentlichkeitsarbeit /Public Relations und Kommunikationsmanagement.. für die Zulassung zur Magisterprüfung sind 4 Leistungsnachweise aus den folgenden Bereichen: - Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement. Dabei sind drei Nachweise aus dem gewählten Studienschwerpunkt (Journalistik ist ausgeschlossen) zu erbringen, darunter ein Leistungsnachweis über ein Forschungs- oder Projektseminar. Ein vierter Nachweis ist aus einem der drei anderen, nicht als Schwerpunkt gewählten Bereiche vorzulegen. 3. Prüfung

17 Die Fristen und Nachfristen für die Durchführung der Zwischenprüfung/ Magisterprüfung werden zu Beginn eines jeden Semesters vom Studentensekretariat des Instituts für Kommunikations- und Medienwissenschaft hochschulöffentlich bekanntgegeben. 3.. Zwischenprüfung (gemäß 17 und 18) Die Zwischenprüfung besteht im Hauptfach Kommunikations- und Medienwissenschaft aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung (Kombination von Block- und studienbegleitender Prüfung). Die schriftliche Prüfung, zweistündige Klausur, erfolgt nach Wahl des Kandidaten in einem der folgenden Bereiche: - Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement. Die mündliche Prüfung (40-60 Minuten) erfolgt nach Wahl des Kandidaten in einem zweiten Bereich, der nicht bereits Gegenstand des schriftlichen Prüfungsteils gewesen sein darf. Die Klausur kann durch zwei zusätzliche studienbegleitende Leistungsnachweise ersetzt werden, die beide aus dem Bereich zu erbringen sind, der als schriftlicher Prüfungsteil ersetzt werden soll Magisterprüfung ( 1-4) Die Magisterprüfung (Blockprüfung) besteht im Hauptfach Kommunikations- und Medienwissenschaft a) aus der Magisterarbeit, wenn Kommunikations-und Medienwissenschaft als erstes Hauptfach gewählt wurden; b) aus einer schriftlichen Prüfung, einer vierstündigen Klausur, in einem Bereich sowie c) aus einer mündlichen Prüfung (40 bis 60 Minuten) in einem weiteren Bereich Die Wahl der zu prüfenden Bereiche obliegt dem Studierenden. Für die mündliche und die schriftliche Prüfung sind zwei unterschiedliche Bereiche zu wählen, wobei die folgenden Bereiche möglich sind: - Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement. Leipzig, den. Mai 1995 Prof. Dr. rer. nat. habil. C. Weiss Rektor

18 Magisterprüfungsordnung der Universität Leipzig vom Anlage für das Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft (Anlage Nr. 61 ) 1. Fächerkombinationen Gemäß 4 Absatz 1 ist eine Kombination des Nebenfaches Kommunikations- und Medienwissenschaft nicht möglich mit dem - Hauptfach Kommunikations- und Medienwissenschaft, - Hauptfach Journalistik, - Nebenfach Journalistik.. Zulassungsvoraussetzungen Gemäß 5 Absatz 1 Punkt 3 der MRPO sind als Zulassungsvoraussetzungen zu erbringen:.1. für die Zulassung zur Magisterzwischenprüfung insgesamt Leistungsnachweise, wählbar aus folgenden vier Bereichen: - Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement... für die Zulassung zur Magisterprüfung insgesamt Leistungsnachweise, wählbar aus folgenden vier Bereichen: - Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement. 3. Prüfung 3.1. Die Fristen und Nachfristen für die Durchführung der Zwischenprüfung/Magisterprüfung werden zu Beginn eines jeden Semesters vom Studentensekretariat des Instituts für Kommunikations- und Medienwissenschaft hochschulöffentlich bekanntgegeben.

19 3.. Zwischenprüfung (gemäß 17 und 18) Die Zwischenprüfung besteht im Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung (Kombination von Block- und studienbegleitender Prüfung). Die schriftliche Prüfung, zweistündige Klausur, erfolgt nach Wahl des Kandidaten in einem der folgenden Bereiche: - Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement. Die mündliche Prüfung (0-30 Minuten) erfolgt nach Wahl des Kandidaten in einem zweiten Bereich, der nicht bereits Gegenstand des schrifflichen Prüfungsteils gewesen sein darf. Die Klausur kann durch zwei zusätzliche studienbegleitende Leistungsnachweise ersetzt werden, die beide aus dem Bereich zu erbringen sind, der als schriftlicher Prüfungsteil ersetzt werden soll Magisterprüfung ( 1-3) Die Magisterprüfung (Blockprüfung) im Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft besteht a) aus einer schriftlichen Prüfung, einer vierstündigen Klausur, in einem Bereich und b) aus einer mündlichen Prüfung (0-30 Minuten) in einem weiteren Bereich Die Wahl der beiden Bereiche obliegt dem Studierenden. Für die schriftliche und für die mündliche Prüfung sind jeweils verschiedene Bereiche zu wählen, wobei die folgenden möglich sind: - Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations und Kommunikationsmanagement. Leipzig, den. Mai 1995 Prof. Dr. rer. nat. habil. C. Weiss Rektor

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