FRAGE 51. Anwendung des Internationalen Uebereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen von 1961

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FRAGE 51. Anwendung des Internationalen Uebereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen von 1961"

Transkript

1 FRAGE 51 Anwendung des Internationalen Uebereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen von 1961 Jahrbuch 1971/I, Seiten Geschäftsführender Ausschuss von Madrid, Oktober 1970 Q51 FRAGE Q51 Anwendung des internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen Der Geschäftsführende Ausschuss fasst folgenden Beschluss: Entschliessung Die IVfgR begrüsst die Verstärkung und Verbesserung der Schutzmöglichkeit für Pflanzenzüchtungen durch das im August 1968 in Kraft getretene Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen von Die Auslegung der Bestimmung des Artikels 13, 9, gibt jedoch Anlass zu Beunruhigung. Es scheint, dass diese Bestimmung so ausgelegt wurde, dass der Erzeuger oder Verkäufer einer neuen Sorte das Recht auf Hinzufügung einer Marke zu der Sortenbezeichnung nur dann hat, wenn diese Marke für eine von ihm stammende Anzahl von Sorten gebraucht wird. Nach eingehender Beratung ist die IVfgR zu der Schlussfolgerung gelangt, dass dies nicht die richtige Auslegung ist. Der Begriff Erzeugnis in Artikel 13, 3 und 9, bedeutet jede unter einer Marke verkaufte Ware, und im Falle des Artikels 13, 9, ist er genügend weit, um eine einzelne Pflanzensorte zu erfassen. Wenn eine Kategorie von Produkten gemeint ist, werden die Worte Arten und Gattungen im Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen verwendet. 1

2 Der Zweck des Artikels 13, 9, ist es, das Grundrecht jedes Markeninhabers sicherzustellen, eine Marke für ein bestimmtes Erzeugnis genau so zu benützen, wie er berechtigt ist, diese für eine Anzahl von Produkten, die auch das bestimmte Erzeugnis mit einbeziehen, zu benützen. Jegliches Verbot gegen die Verwendung einer Marke für nur eine einzige Sorte würde darüber hinaus gegen den Artikel 7 der PVÜ verstossen, wo immer der Gebrauch oder die Absicht der Verwendung Voraussetzung für eine rechtsgültige Markeneintragung ist. Die IVfgR macht deshalb den Rat der UPOV hierauf aufmerksam und bittet ihn, die geeigneten Massnahmen zu ergreifen. * * * * * * * * * 2

3 FRAGE 51 Anwendung des Internationalen Uebereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen von 1961 Jahrbuch 1973/I, Seiten Kongress von Mexiko, November 1972 Q51 FRAGE Q51 Anwendung des internationalen Übereinkommens zum Schutze von Pflanzenzüchtungen von 1961 Entschliessung Die Internationale Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz im Hinblick darauf, dass die IVfgR eingeladen wurde, an der Sitzung der UPOV- Arbeitskommission für Sortenbezeichnungen teilzunehmen, bei der die Bemerkungen einiger internationaler Organisationen über die vorläufigen Leitsätze für Sortenbezeichnungen diskutiert werden sollen; im Hinblick darauf, dass die Absicht der Bestimmung des Artikels 13 (5) des UPOV- Übereinkommens klar dahin geht, dass die Bezeichnung einer neuen Sorte soweit wie möglich in allen Mitgliedstaaten die gleiche sein soll; im Hinblick darauf, dass es immer schwieriger wird, Warenzeichen zu finden, die ohne weiteres eingetragen werden können, und dass die Pflanzenzüchter nicht mit den gleichen Schwierigkeiten bei der Auswahl der Sortenbezeichnungen konfrontiert werden sollen; im Hinblick darauf, dass Artikel 13 (9) des Uebereinkommens vorsieht, dass es erlaubt sein soll, ein Erzeugnis mit einem Warenzeichen zu versehen oder ein Warenzeichen der neuen Sortenbezeichnung hinzuzufügen; im Hinblick darauf, dass auch keine unnötigen Beschränkungen hinsichtlich der Benutzung eines Warenzeichens durch seinen rechtmässigen Inhaber auferlegt werden dürfen; vertritt die Internationale Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz die Ansicht: 3

4 1. dass die Annahme von allgemeinen Leitsätzen für Sortenbezeichnungen zur Harmonisierung der Anwendung des Artikels 13 des Übereinkommens in allen Mitgliedstaaten erwünscht ist, jedoch die jetzigen Richtlinien hinsichtlich der Anforderungen für die Sortenbezeichnungen zu einschränkend sind und daher liberaler gefasst werden sollen, insbesondere dahin gehend, dass es nicht notwendig sein soll, dass die Sortenbezeichnung nur aus einem Wort oder Wörtern oder einer Kombination von Wörtern mit Buchstaben oder Ziffern bestehen soll, sondern dass es ausreichend sein soll, dass die Sortenbezeichnung aus einer oder mehreren Silben, gegebenenfalls in Kombination mit einem oder mehreren Buchstaben oder Ziffern besteht; 2. dass hinsichtlich der Anwendung der Warenzeichen zusätzlich zu den Sortenbezeichnungen keine Verpflichtungen auferlegt werden dürfen ausser der Forderung, dass die Sortenbezeichnung immer in solcher Weise benutzt werden soll, dass sie klar sichtbar und lesbar ist, so dass der Käufer nicht über die Identität der Sorte getäuscht wird. * * * * * * * * * 4

5 FRAGE 51 Anwendung des Internationalen Uebereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen von 1961 Jahrbuch 1978/II, Seiten Kongress von München, Mai 1978 Q51 FRAGE Q51 Anwendung des internationalen Übereinkommens zum Schutze von Pflanzenzüchtungen von 1961 Entschliessung Die IVfgR begrüsst die Einberufung der Diplomatischen Konferenz zur Revision des internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen. Sie hofft, dass das Ergebnis dieser Konferenz eine weitere Verbesserung und Stärkung des Rechtsschutzes auf diesem Gebiet mit sich bringen wird. 1. Im Hinblick darauf, dass insbesondere bei Zierpflanzen das Ziel einer neuen Züchtung in einer neuen Gestalt, Farbe oder dem Geruch der Pflanze oder Blüte zu sehen ist, sollte nach Ansicht der IVfgR die in Artikel 5(4) des UPOV-Übereinkommens enthaltene Möglichkeit, wonach die Vertragsstaaten den Schutz bis zum gewerbsmässig vertriebenen Erzeugnis erstrecken können, als Verpflichtung in das Übereinkommen aufgenommen werden, damit nicht durch Importe des Erzeugnisses aus Staaten, in denen kein Schutz besteht, der Züchter um die Belohnung für seine züchterische Leistung betrogen wird. Die Situation ist mit der des chemischen Verfahrensschutzes vergleichbar. Dort hat man anerkannt, dass dieser Schutz auch das Enderzeugnis des Verfahrens erfassen muss. Entsprechende Bestimmungen sind in den meisten nationalen Gesetzen und neuerdings auch in übernationalen Verträgen vorhanden. Sollte diese Erstreckung des Schutzes bis auf das gewerbsmässig vertriebene Enderzeugnis nicht in das Übereinkommen aufgenommen werden, so sollten die Landesgruppen der IVfgR in den Staaten, die diesen Schutz noch nicht gewähren, darauf dringen, dass dieser Schutz im nationalen Recht zumindest für Zierpflanzen vorgesehen wird. 5

6 2. Bezüglich der in dem Entwurf des revidierten UPOV-Übereinkommens (Dokument DC/4) zu Artikel 13(4) und (8)b) enthaltenen drei alternativen Möglichkeiten wird dem Alternativvorschlag 2 der Vorzug gegeben. Die Alternative 3 wird abgelehnt, weil hierdurch unnötige Beschränkungen anderer Rechte in Staaten eintreten würden, in denen kein Sortenschutz besteht Der für Artikel 13(7) vorgeschlagenen Fassung wird zugestimmt. In Absatz 9 sollten die im ersten Satz enthaltenen Wörter in eckiger Klammer beibehalten werden. Der zweite Satz sollte wegfallen. 2 1 Vorgeschlagener Artikel 13 (4) a): Reicht der Züchter in einem Verbandsstaat als Sortenbezeichnung eine Bezeichnung ein, für die er ein Recht geniesst, das die freie Benutzung der Sortenbezeichnung verhindern würde, so kann er von der Eintragung der Sortenbezeichnung an sein Recht [Alternative 1: in einem Verbandsstaat, der das Uebereinkommen auf die Gattung oder Art anwendet, zu der die Sorte gehört] [Alternative 2: in diesem Staat] [Alternative 3: in einem Verbandsstaat] nicht mehr geltend machen, um die freie Benutzung der Sortenbezeichnung zu verhindern. Vorgeschlagener Artikel 13 (8) b): Die Sortenbezeichnung wird [Alternative 1: in einem Verbandsstaat, der die Bestimmungen des Uebereinkommens auf die Gattung oder Art, zu der die Sorte gehört, anwendet] [Alternative 2: in diesem Staat] [Alternative 3: in jedem Verbandsstaat] als Gattungsbezeichnung für diese Sorte angesehen. Vorbehaltlich des Absatzes 4, Buchstabe b), kann niemand [Alternative 1: in einem Verbandsstaat, der die Bestimmungen des Uebereinkommens auf die Gattung oder Art, zu der die Sorte gehört, anwendet] [Alternative 2: in diesem Staat] [Alternative 3: in einem Verbandsstaat] ein Recht beantragen oder erhalten, das die freie Benutzung der Sortenbezeichnung behindern könnte. 2 Die von der IVfgR empfohlene Fassung lautet somit wie folgt: (9) Für ein und dasselbe Erzeugnis darf der Sortenbezeichnung, wenn die Sorte feilgehalten oder vertrieben wird, eine Fabrik- oder Handelsbezeichnung hinzugefügt werden. * * * * * * * * * 6

7 FRAGE 51 Anwendung des Internationalen Uebereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen von 1961 Jahrbuch 1991/I, Seiten Q 51 Geschäftsführender Ausschuss von Barcelona, 30. September - 5. Oktober 1990 FRAGE Q51 1. Die IVfgR Anwendung des Internationalen Uebereinkommens zum Schutz von Planzenzüchtungen von 1961 (UPOV) Entschliessung - bestätigt ihre Entschliessungen von Rio de Janeiro vom Mai 1985 (Annuaire 1985/III D 348, F 276, E 312) zur Frage Q 82 und von Sydney vom April 1988 (Annuaire 1988/ll D 237, F 199, E 221) zur Frage Q 93 (Biotechnologie). - begrüsst die Einberufung einer Diplomatischen Konferenz zur Neufassung des Uebereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen von 1961 (UPOV) für März 1991 in Genf, da die Entwicklung auf dem Gebiet der Schaffung und Züchtung neuer Pflanzensorten und die daraus sich ergebenen Ueberschneidungen mit dem Patentrecht eine Revision des Uebereinkommens dringend erforderlich machen. 2. Nach dem Studium des neuen, vom Verbandsbüro der UPOV erstellten Entwurfs für den Text eines revidierten Uebereinkommens (UPOV-Dokument IOM/5/2 vom 22. August 1990) stellt die IVfgR mit Genugtuung fest, dass darin a) das Doppelschutzverbot des Art. 2, Abs. 2 des jetzigen Uebereinkommens nicht mehr enthalten ist, b) Definitionen für wesentliche Begriffe des Uebereinkommens, insbesondere hinsichtlich des Begriffs der Sorte, vorgesehen sind, c) die generelle Inländerbehandlung festgelegt werden soll, 7

8 d) die Wirkungen des Züchterrechts nicht nur für das Vermehrungsmaterial gelten, sondern sich für alle Vertragsstaaten auch auf das vom generativen oder vegetativen Vermehrungsmaterial abgeleitete Erntegut der geschützten Sorte erstrecken soll, was die IVfgR bereits in ihrer Resolution von München zur Frage Q 51 im Mai 1978 gefordert hat, e) die Mindestschutzdauer auf 20 Jahre für alle Sorten bzw. 25 Jahre bei Bäumen und Reben erstreckt werden soll, und f) eine Bestimmung für die vorläufige, beschränkte Schutzwirkung vom Zeitpunkt der Bekanntmachung der Sortenschutzanmeldung bis zur Erteilung des Schutzrechts in Form einer Vergütungsverpflichtung bei Benutzung der betreffenden Sorte vorgesehen ist. 3. Die IVfgR gibt ihrer Befriedigung Ausdruck, dass die im früheren Entwurf vom 22. Juni 1989 (UPOV Dokument JOM/IV/2) enthaltene Kollisionsnorm, wodurch mit dem Sortenschutz enteignend bzw. zwangslizensierend in andere Rechtsschutzsysteme eingegriffen worden wäre, ersatzlos weggefallen ist. Die IVfgR bestätigt gleichzeitig ihre Auffassung, dass beim Sortenschutz die Erteilung von Zwangslizenzen nur im Falle überwiegenden öffentlichen Interesses vorgesehen werden darf. 4. Die IVfgR begrüsst, dass die derzeitig gültige Bestimmung, wonach für das Feilhalten und den Vertrieb der Sorte zusätzlich der Sortenbezeichnung - als "generic name" - auch eine individuelle Marke hinzugefügt werden darf, im neuen Entwurf wiederum vorgesehen ist. 5. Die IVfgR ist jedoch der Auffassung, dass die in den Entwurf neu aufgenommenen Vorschläge hinsichtlich eines Landwirtprivilegs und des Züchterprivilegs in mehreren Punkten unklar zu sein scheinen und einer weiteren Prüfung bedürfen. * * * * * * * * * 8

INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN ERLÄUTERUNGEN ZUM PRIORITÄTSRECHT NACH DEM UPOV-ÜBEREINKOMMEN

INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN ERLÄUTERUNGEN ZUM PRIORITÄTSRECHT NACH DEM UPOV-ÜBEREINKOMMEN G UPOV/EXN/PRI/1 ORIGINAL: englisch DATUM: 22. Oktober 2009 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN GENF ERLÄUTERUNGEN ZUM PRIORITÄTSRECHT NACH DEM UPOV-ÜBEREINKOMMEN vom Rat auf seiner

Mehr

FRAGE 88. Internationale Registrierung von Marken

FRAGE 88. Internationale Registrierung von Marken FRAGE 88 Jahrbuch 1985/III, Seite 361 Geschäftsführender Ausschuss von Rio de Janeiro, 13. - 18. Mai 1985 Q88 FRAGE Q88 Entschliessung Die IVfgR 1. Nimmt Kenntnis von der Arbeit der Expertenkommission

Mehr

SYMPOSIUM ÜBER VERTRÄGE IM ZUSAMMENHANG MIT ZÜCHTERRECHTEN. Genf, 31. Oktober 2008

SYMPOSIUM ÜBER VERTRÄGE IM ZUSAMMENHANG MIT ZÜCHTERRECHTEN. Genf, 31. Oktober 2008 ORIGINAL: englisch DATUM: 21. Oktober 2008 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN GENF G SYMPOSIUM ÜBER VERTRÄGE IM ZUSAMMENHANG MIT ZÜCHTERRECHTEN Genf, 31. Oktober 2008 SITZUNG I:

Mehr

CA/PL 7/00 Orig.: englisch München, den Revision des EPÜ: Artikel 142 ff. EPÜ. Präsident des Europäischen Patentamts

CA/PL 7/00 Orig.: englisch München, den Revision des EPÜ: Artikel 142 ff. EPÜ. Präsident des Europäischen Patentamts CA/PL 7/00 Orig.: englisch München, den 24.01.2000 BETRIFFT: VERFASSER: EMPFÄNGER: Revision des EPÜ: Artikel 142 ff. EPÜ Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuß "Patentrecht " (zur Stellungnahme)

Mehr

FRAGE 118. Marken und geographische Angaben

FRAGE 118. Marken und geographische Angaben FRAGE 118 Marken und geographische Angaben Jahrbuch 1994/II, Seiten 438-442 Geschäftsführender Ausschuss von Kopenhagen, 12-18. Juni 1994 Q118 FRAGE Q118 Marken und geographische Angaben Entschliessung

Mehr

FRAGE 7. Herkunftsbezeichnungen

FRAGE 7. Herkunftsbezeichnungen FRAGE 7 Herkunftsbezeichnungen Jahrbuch 1958, Neue Serie Nr. 5, 61. Jahrgang, Seiten 287-288 Geschäftsführender Ausschuss von Oslo, 10. - 13. Juni 1957 Q7 Resolution des Exekutivkomitees von Oslo Das Exekutivkomitee

Mehr

Bundesrat Drucksache 58/1/14 (Grunddrs. 58/14, 104/14 und 105/14)

Bundesrat Drucksache 58/1/14 (Grunddrs. 58/14, 104/14 und 105/14) Bundesrat Drucksache 58/1/14 (Grunddrs. 58/14, 104/14 und 105/14) 31.03.14 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AV - U zu Punkt der 921. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2014 Entschließung des

Mehr

Übersicht über die Umsetzung der patentbezogenen Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens in den EPÜ-Vertragsstaaten und den Staaten mit Beobachterstatus

Übersicht über die Umsetzung der patentbezogenen Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens in den EPÜ-Vertragsstaaten und den Staaten mit Beobachterstatus CA/PL 3/97 * Orig.: englisch ** München, den 08.04.1997 BETRIFFT: VERFASSER: EMPFÄNGER: Umsetzung des TRIPS-Übereinkommens Europäisches Patentamt Ausschuß "Patentrecht" (zur Unterrichtung) Betrifft: Übersicht

Mehr

VERWALTUNGS- UND RECHTSAUSSCHUSS. Zweiundsechzigste Tagung 19. Oktober 2010

VERWALTUNGS- UND RECHTSAUSSCHUSS. Zweiundsechzigste Tagung 19. Oktober 2010 ORIGINAL: englisch DATUM: 19. August 2010 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN GENF G VERWALTUNGS- UND RECHTSAUSSCHUSS Zweiundsechzigste Tagung 19. Oktober 2010 UPOV-ROM-DATENBANK

Mehr

DER RAT. Neunundzwanzigste ordentliche Tagung Genf, 17. Oktober 1995

DER RAT. Neunundzwanzigste ordentliche Tagung Genf, 17. Oktober 1995 ORIGINAL: englisch DATUM: 17. Oktober 1995 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN GENF DER RAT Neunundzwanzigste ordentliche Tagung Genf, 17. Oktober 1995 AUFZEICHNUNG ÜBER DIE IN DER

Mehr

FRAGE 56. Gewerblicher Rechtsschutz auf dem Gebiet der Mikrobiologie

FRAGE 56. Gewerblicher Rechtsschutz auf dem Gebiet der Mikrobiologie Jahrbuch 1974/I, Seiten 165-167 Geschäftsführender Ausschuss und Präsidentenrat von Melbourne, 24. Februar - 2. März 1974 Die IVfgR hat unter Berücksichtigung der patentrechtlichen Schwierigkeiten dieses

Mehr

SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE. bmlfuw.gv.at

SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE. bmlfuw.gv.at SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE 02.12.14 --- 1 --- SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE SAATGUTGIPFEL 12. APRIL 2016 VON DR. HEINZ-PETER ZACH 02.12.14 --- 2 --- QUELLENANGABEN: SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE Internationales

Mehr

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT 1.12.2014 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 430/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT KONSOLIDIERTE FASSUNG DES BESCHLUSSES DES

Mehr

ANHANG. Anlage. zu dem. Vorschlag für einen Beschluss des Rates

ANHANG. Anlage. zu dem. Vorschlag für einen Beschluss des Rates EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.1.2015 COM(2015) 26 final ANNEX 1 ANHANG Anlage zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem

Mehr

DER RAT. Fünfzehnte außerordentliche Tagung Genf, 3. April 1998

DER RAT. Fünfzehnte außerordentliche Tagung Genf, 3. April 1998 ORIGINAL: englisch DATUM: 6. Januar 1999 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN GENF G DER RAT Fünfzehnte außerordentliche Tagung Genf, 3. April 1998 PRÜFUNG DER VEREINBARKEIT EINER

Mehr

ANHANG. Anlage. zu dem. Vorschlag für einen Beschluss des Rates

ANHANG. Anlage. zu dem. Vorschlag für einen Beschluss des Rates EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.1.2015 COM(2015) 24 final ANNEX 1 ANHANG Anlage zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem

Mehr

FRAGE 109. PCT - Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Patentwesens

FRAGE 109. PCT - Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Patentwesens PCT - Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Patentwesens Jahrbuch 1994/II, Seite 424 Geschäftsführender Ausschuss von Kopenhagen, 12-18. Juni 1994 PCT - Vertrag über die internationale

Mehr

VERWALTUNGS- UND RECHTSAUSSCHUSS. Sechsunddreißigste Tagung Genf, 21. Oktober 1996

VERWALTUNGS- UND RECHTSAUSSCHUSS. Sechsunddreißigste Tagung Genf, 21. Oktober 1996 ORIGINAL: französisch DATUM: 22. August 1996 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN GENF VERWALTUNGS- UND RECHTSAUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 21. Oktober 1996 VOM TECHNISCHEN

Mehr

Zweite Evaluierungsrunde. Nachtrag zum Umsetzungsbericht über Deutschland

Zweite Evaluierungsrunde. Nachtrag zum Umsetzungsbericht über Deutschland Übersetzung aus dem Englischen GENERALDIREKTION FÜR MENSCHENRECHTE UND RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN DIREKTION FÜR ÜBERWACHUNGSAUFGABEN Straßburg, 2. Juli 2009 Öffentlich Greco RC-II (2007) 3E Nachtrag Zweite

Mehr

Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren

Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren 232.119 vom 23. Dezember 1971 (Stand am 1. Januar 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 50 Absatz 2 des Markenschutzgesetzes

Mehr

FRAGE 140. Unlauterer Wettbewerb - vergleichende Werbung

FRAGE 140. Unlauterer Wettbewerb - vergleichende Werbung FRAGE 140 Unlauterer Wettbewerb - vergleichende Werbung Jahrbuch 1998/VIII, Seiten 444-447 37. Kongress von Rio de Janeiro, 24. - 29. Mai 1998 Q140 FRAGE Q140 Unlauterer Wettbewerb - vergleichende Werbung

Mehr

Bundesrat Drucksache 297/15 (Grunddrucksache 266/09)

Bundesrat Drucksache 297/15 (Grunddrucksache 266/09) Bundesrat Drucksache 297/15 (Grunddrucksache 266/09) 29.06.15 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - A - K - R - U - Wi zu Punkt der 935. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2015 Entschließung des

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen SR 0.232.112.21; AS 1996 2810 Änderungen der Ausführungsordnung

Mehr

Ergänzendes Schutzzertifikat Ein EU-Patent?

Ergänzendes Schutzzertifikat Ein EU-Patent? Ergänzendes Schutzzertifikat Ein EU-Patent? München, Dr. Roman Maksymiw Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Europa muss zeigen, dass es mehr ist als ein Sammelsurium von 27 Einzellösungen. Präsident

Mehr

Bundesrat Drucksache 220/17 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 220/17 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates Bundesrat Drucksache 220/17 (Beschluss) 12.05.17 Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 311/37. PROTOKOLL zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens

Amtsblatt der Europäischen Union L 311/37. PROTOKOLL zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens 29.11.2007 Amtsblatt der Europäischen Union L 311/37 ÜBERSETZUNG PROTOKOLL zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens DIE MITGLIEDER DER WELTHANDELSORGANISATION GESTÜTZT auf den nach Artikel X Absatz 1 des

Mehr

FRAGEN Q 92 C UND Q 96. Q 92 C: Absolute Gründe für die Versagung der Markeneintragung Q 96: Woraus kann eine eintragbare Marke bestehen?

FRAGEN Q 92 C UND Q 96. Q 92 C: Absolute Gründe für die Versagung der Markeneintragung Q 96: Woraus kann eine eintragbare Marke bestehen? FRAGEN Q 92 C UND Q 96 Q 92 C: Absolute Gründe für die Versagung der Markeneintragung Q 96: Woraus kann eine eintragbare Marke bestehen? Jahrbuch 1989/II, Seiten 338-346 Geschäftsführender Ausschuss von

Mehr

VORLÄUFIGE VERFAHRENSORDNUNG 1 (Auszug) ZWEITER TEIL. AUFGABEN DES AUSSCHUSSES

VORLÄUFIGE VERFAHRENSORDNUNG 1 (Auszug) ZWEITER TEIL. AUFGABEN DES AUSSCHUSSES Deutscher Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen März 2004 Vereinte Nationen Übereinkommen über die Rechte des Kindes Verteilung ALLGEMEIN CRC/C/4 14. November 1991 DEUTSCH Original: ENGLISCH CRC AUSSCHUSS

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en) 12412/17 ENV 762 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 19. September 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D052916/02

Mehr

Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression

Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression Übersetzung 1 Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression Verabschiedet in Kampala am 11. Juni 2010 2 Von der Bundesversammlung genehmigt

Mehr

Int. Übereinkommen Vereinheitlichung Regeln zivilger. Zuständigkeit Schiffszusst.

Int. Übereinkommen Vereinheitlichung Regeln zivilger. Zuständigkeit Schiffszusst. Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen (BGBl. 1972 II, 653, 663) 10.5.1952 Die Hohen Vertragsparteien - in Erkenntnis

Mehr

INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN

INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN ORIGINAL: englisch DATUM: 29. Oktober 2015 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN Genf G ERLÄUTERUNGEN ZUR AUFHEBUNG DES ZÜCHTERRECHTS NACH DEM UPOV-ÜBEREINKOMMEN Vom Rat angenommenes

Mehr

Date de réception : 04/04/2017

Date de réception : 04/04/2017 Date de réception : 04/04/2017 Id Publié : C-528/16 Numéro de pièce : 7 Numéro de registre : 1039951 Date de dépôt : 18/01/2017 Date d'inscription au registre : 18/01/2017 Type de pièce : Observations

Mehr

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT. gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT. gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23.9.2011 KOM(2011) 589 endgültig 2009/0035 (COD) MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise

Mehr

Teil I: Informationen zur Antragstellung

Teil I: Informationen zur Antragstellung Merkblatt zum Antrag auf Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe für Weinbauerzeugnisse gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 1. Einleitung Teil I: Informationen zur Antragstellung Das

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten

Europäisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten 1996 - Europäisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten 25. Januar 1996 Klickbarer Index am Ende des Dokuments Präambel Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Staaten, die dieses

Mehr

EMPFÄNGER: 1. Verwaltungsrat (zur Beschlußfassung) 2. Ausschuß "Patentrecht" (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG

EMPFÄNGER: 1. Verwaltungsrat (zur Beschlußfassung) 2. Ausschuß Patentrecht (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG CA/110/99 Orig.: englisch München, den 07.12.1999 BETRIFFT: VERFASSER: Revision des Präsident des Verwaltungsrats EMPFÄNGER: 1. Verwaltungsrat (zur Beschlußfassung) 2. Ausschuß "Patentrecht" (zur Unterrichtung)

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) Herr Uwe CORSEPIUS, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) Herr Uwe CORSEPIUS, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) 12140/14 DENLEG 135 AGRI 512 SAN 296 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 22. Juli 2014 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Revision des EPÜ: Artikel 154 (3) und 155 (3) EPÜ ZUSAMMENFASSUNG

Revision des EPÜ: Artikel 154 (3) und 155 (3) EPÜ ZUSAMMENFASSUNG CA/PL 12/98 Orig.: englisch München, den 15.04.1998 BETRIFFT: VERFASSER: EMPFÄNGER: Revision des EPÜ: Artikel 154 (3) und 155 (3) EPÜ Europäisches Patentamt Ausschuß "Patentrecht" (zur Stellungnahme) ZUSAMMENFASSUNG

Mehr

Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr.

Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr. 1999 - Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr. 182) Klickbarer Index am Ende des Dokuments PRÄAMBEL Abgeschlossen in Genf

Mehr

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) PUBLIC 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 VERMERK des Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine

Mehr

UPOV Struktur: biochemische und molekulare Verfahren

UPOV Struktur: biochemische und molekulare Verfahren UPOV Struktur: biochemische und molekulare Verfahren RAT BERATENDER AUSSCHUSS TECHNISCHER AUSSCHUSS (TC) BMT- Überprüfungsgruppe VERWALTUNGS- UND RECHTSAUSSCHUSS (CAJ) TECHNISCHE ARBEITS- GRUPPEN (TWP)

Mehr

Vereinbarung über die Gründung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT)

Vereinbarung über die Gründung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) Vereinbarung über die Gründung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) (Stand: April 2009) Präambel Die Vertreter der Verwaltungen für Post und Telekommunikation

Mehr

WELTORGANISATION für GEISTIGES EIGENTUM WIPO (nach Karl Becher)

WELTORGANISATION für GEISTIGES EIGENTUM WIPO (nach Karl Becher) WELTORGANISATION für GEISTIGES EIGENTUM WIPO (nach Karl Becher) 1865 Internationale Telegraphen- Union zunächst nur bilaterale Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums Weltausstellungen fördern multilateralen

Mehr

Umsetzung der Richtlinie 2009/145/EG Erhaltungssorten Gemüse 14. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

Umsetzung der Richtlinie 2009/145/EG Erhaltungssorten Gemüse 14. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen 5. Symposium Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt in Bonn/Königswinter, 26. - 27. November 2010 Umsetzung der Richtlinie 2009/145/EG Erhaltungssorten Gemüse 14. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher

Mehr

21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) 21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 2182/2004 DES RATES vom 6. Dezember 2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen

Mehr

Gewerblicher Rechtsschutz an gentechnisch verânderten Pflanzen unter Beriicksichtigung des US-amerikanischen Rechts

Gewerblicher Rechtsschutz an gentechnisch verânderten Pflanzen unter Beriicksichtigung des US-amerikanischen Rechts Gewerblicher Rechtsschutz an gentechnisch verânderten Pflanzen unter Beriicksichtigung des US-amerikanischen Rechts Von Christina J. Walser Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einleitung -,,Grune

Mehr

Initiative für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung

Initiative für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 19. April 2010 (21.04) (OR. en) 8703/10 Interinstitutionelles Dossier: 2010/0802 (COD) COPEN 102 CODEC 325 BERICHT des Vorsitzes an den AStV/Rat Nr. Initiative:

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG) Bundesrat Drucksache 526/16 23.09.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher

Mehr

zu Punkt... der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007

zu Punkt... der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007 Bundesrat Drucksache 415/1/07 10.09.07 Empfehlungen der Ausschüsse - - zu Punkt.. der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007 Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie

Mehr

INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN

INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN G UPOV/INF/8 Corr. INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN GENF V E R E I N B A R U N G zwischen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und dem Internationalen Verband zum Schutz

Mehr

VERWALTUNGS- UND RECHTSAUSSCHUSS. Achtundfünfzigste Tagung Genf, 27. und 28. Oktober 2008

VERWALTUNGS- UND RECHTSAUSSCHUSS. Achtundfünfzigste Tagung Genf, 27. und 28. Oktober 2008 G CAJ/58/3 ORIGINAL: englisch DATUM: 12. September 2008 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN GENF VERWALTUNGS- UND RECHTSAUSSCHUSS Achtundfünfzigste Tagung Genf, 27. und 28. Oktober

Mehr

Frage Q 156. Internationale Erschöpfung der gewerblichen Schutzrechte

Frage Q 156. Internationale Erschöpfung der gewerblichen Schutzrechte Frage Q 156 Internationale Erschöpfung der gewerblichen Schutzrechte Richtlinien für die Berichte der Landesgruppen Die meisten Landesgruppen befolgen die Richtlinien zur Gestaltung ihrer Berichte und

Mehr

Artikel 48 EUV i.d.f. des Vertrages v. Lissabon

Artikel 48 EUV i.d.f. des Vertrages v. Lissabon Artikel 48 EUV i.d.f. des Vertrages v. Lissabon (1) Die Verträge können gemäß dem ordentlichen Änderungsverfahren geändert werden. Sie können ebenfalls nach vereinfachten Änderungsverfahren geändert werden.

Mehr

zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017

zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Bundesrat Drucksache 156/1/17 20.03.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AIS - AV - Fz zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen

Mehr

Der Begriff Tag im Sinne der Verordnungen. EuGH, Urteil vom C-394/ 92

Der Begriff Tag im Sinne der Verordnungen. EuGH, Urteil vom C-394/ 92 EuGH, Urteil vom 09.06.1994 - C-394/ 92 Leitsätze 1. Die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Artikels 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Strassenverkehr umfasst die Lenkzeit,

Mehr

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER DEN BEITRITT DER EUROPÄISCHEN UNION ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN

Mehr

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte 1999L0004 DE 18.11.2013 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Mehr

INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN DER RAT. Siebenundvierzigste ordentliche Tagung Genf, 24. Oktober 2013

INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN DER RAT. Siebenundvierzigste ordentliche Tagung Genf, 24. Oktober 2013 ORIGINAL: englisch DATUM: 10. Oktober 2013 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN Genf G DER RAT Siebenundvierzigste ordentliche Tagung Genf, 24. Oktober 2013 BERICHT ÜBER DEN FORTSCHRITT

Mehr

***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS Europäisches Parlament 2014-2019 Konsolidierter Legislativtext 1.6.2017 EP-PE_TC1-COD(2015)0134 ***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS festgelegt in erster Lesung am 1. Juni 2017 im Hinblick auf den

Mehr

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen Übersetzung 1 Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen Abgeschlossen in New York am 10. Dezember 2014 Von der Bundesversammlung genehmigt am 2 In

Mehr

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen

Mehr

Schutzwirkungen und Schutzgegenstand eines SPC

Schutzwirkungen und Schutzgegenstand eines SPC Pharma Days 7. und 8. Juli 2011, München Schutzwirkungen und Schutzgegenstand eines SPC Dr. Christopher Brückner Dr. Christopher Brückner Patentanwalt Galileiplatz 1 81679 München T +49 (89) 92 80 5-0

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 10. November 2009 (OR. en) 14872/09 ACP 236 WTO 221 COLAT 30 RELEX 943

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 10. November 2009 (OR. en) 14872/09 ACP 236 WTO 221 COLAT 30 RELEX 943 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 10. November 2009 (OR. en) 14872/09 ACP 236 WTO 221 COLAT 30 RELEX 943 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES

Mehr

Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967

Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 Die Vertragsstaaten dieses Protokolls, In der Erwägung, dass das am 28. Juli 1951 in Genf beschlossene Abkommen über die Rechtsstellung

Mehr

ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ)

ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ) ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ) Gemäß Beschluss des 60. Ständigen Ausschusses vom 25./26.

Mehr

Fassung:

Fassung: 0.232.142.24 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 320 ausgegeben am 13. Dezember 2007 Protokoll über die Zentralisierung des europäischen Patentsystems und seine Einführung (Zentralisierungs-

Mehr

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz

Mehr

FRAGE 95. Der Gebrauch von Marken Dritter ohne Verwechslungsgefahr

FRAGE 95. Der Gebrauch von Marken Dritter ohne Verwechslungsgefahr FRAGE 95 Der Gebrauch von Marken Dritter ohne Verwechslungsgefahr Jahrbuch 1989/II, Seiten 347-351 Geschäftsführender Ausschuss von Amsterdam, 4. - 10. Juni 1989 Q95 FRAGE Q95 Der Gebrauch von Marken Dritter

Mehr

ADDENDUM ZUM ENTWURF EINES PROTOKOLLS Betr.: Tagung des Rates der Europäischen Union (ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN) vom 10. Mai 2010 in Brüssel

ADDENDUM ZUM ENTWURF EINES PROTOKOLLS Betr.: Tagung des Rates der Europäischen Union (ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN) vom 10. Mai 2010 in Brüssel RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 12. November 2010 (22.11) (OR. en) 10324/10 ADD 1 PV/CONS 26 ADNDUM ZUM ENTWURF EINES PROTOKOLLS Betr.: 3012. Tagung des Rates der Europäischen Union (ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN)

Mehr

RICHTLINIE 98/44/EG DES EUROPAEISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 1998 ueber den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen

RICHTLINIE 98/44/EG DES EUROPAEISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 1998 ueber den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen Dokument 398L0044 Amtsblatt Nr. L 213 vom 30/07/1998 S. 0013-0021 Text: RICHTLINIE 98/44/EG DES EUROPAEISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 1998 ueber den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen

Mehr

Patent- und Designrecht: PatR

Patent- und Designrecht: PatR Beck-Texte im dtv 5563 Patent- und Designrecht: PatR Textausgabe zum deutschen, europäischen und internationalen Patent-, Gebrauchsmuster- und Designrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Andreas Heinemann 13.

Mehr

Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Fünfundzwanzigste Verordnung über Änderungen Internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr (Fünfundzwanzigste

Mehr

Empfehlung der Kultusministerkonferenz. für Eintragungen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes

Empfehlung der Kultusministerkonferenz. für Eintragungen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland BS_Empf_Eintrag_Verzeichnis_Kulturgut_100429.doc Empfehlung der Kultusministerkonferenz für Eintragungen

Mehr

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss TEN/473 "Führerschein / Integration der Funktionen einer Fahrerkarte" Brüssel, den 22. Februar 2012 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten Gesetzentwurf (Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 26. April 2016) Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem Der Dritte Abschnitt des Besonderen Teils

Mehr

nebst Begründung mit der Bitte, die Beschlußfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen (Anlage 1).

nebst Begründung mit der Bitte, die Beschlußfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen (Anlage 1). Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode Drucksache 129 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler 6 60100 4859/57 Bonn, den 10. Januar 1958 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Anbei übersende

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 12.12.2014 DE L 355/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1316/2014 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2014 zur des Wirkstoffs Bacillus amyloliquefaciens subsp.

Mehr

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 AUSZUG: ANHANG I TEIL B TEIL 7 VERMARKTUNGSNORM FÜR ERDBEEREN

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 AUSZUG: ANHANG I TEIL B TEIL 7 VERMARKTUNGSNORM FÜR ERDBEEREN Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.12.2003 KOM(2003) 825 endgültig 2003/0317 (CNS) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der

Mehr

Markenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA - TTIP

Markenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA - TTIP Markenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA - TTIP München, 17. November 2016 Prof. Dr. Michael Loschelder Loschelder

Mehr

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Bundesrat Drucksache 21/17 20.01.17 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages G Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Der Deutsche Bundestag hat in seiner 212. Sitzung

Mehr

Herzlich Willkommen. Thema: Von der Idee zum Patent

Herzlich Willkommen. Thema: Von der Idee zum Patent Herzlich Willkommen Thema: Von der Idee zum Patent 1 Von der Idee zum Patent Dr. Siegfried Grimm Schweizerischer Patentanwalt European Patent Attorney Von der Idee zum Patent DAS PATENT: GRUNDLAGEN PATENTIERUNG

Mehr

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung des Königreichs der Niederlande. über

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung des Königreichs der Niederlande. über Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen - 2 - Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 8.1.2003 SEK (2003) 9 endgültig EU EINGESCHRÄNKTE VERTEILUNG Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über das Bestehen eines übermäßigen Defizits

Mehr

CA/28/13 Orig.: en München, den Änderung von Artikel 60 Statut. VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts

CA/28/13 Orig.: en München, den Änderung von Artikel 60 Statut. VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts CA/28/13 Orig.: en München, den 01.03.2013 BETRIFFT: Änderung von Artikel 60 Statut VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts EMPFÄNGER: Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 26.8.2015 COM(2015) 407 final 2015/0181 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des von der Europäischen Union hinsichtlich des Beitritts der Ukraine

Mehr

Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen

Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Amtsblatt Nr. L 225 vom 12/08/1998 S. 0016-0021 DER RAT DER EUROPÄISCHEN

Mehr

Westfälische Wilhelms-Universität Münster Rechtsanwalt Thomas Meinke Vorlesung Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Westfälische Wilhelms-Universität Münster Rechtsanwalt Thomas Meinke Vorlesung Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz 1 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Rechtsanwalt Thomas Meinke Vorlesung Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz Biotechnologie-Patente (Skript) Artikel 53 (b) EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen)

Mehr

Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) am in Kraft getreten

Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) am in Kraft getreten Rundschreiben 2/2016 Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) am 10.12.2015 in Kraft getreten Die EU-Kommission war der Auffassung, Deutschland habe die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere

Mehr

RICHTLINIE 98/44/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen

RICHTLINIE 98/44/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen L 213/13 RICHTLINIE 98/44/EG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND R RAT R EUROPÄISCHEN UNION gestützt

Mehr

DER RAT. Siebzehnte außerordentliche Tagung Genf, 7. April 2000

DER RAT. Siebzehnte außerordentliche Tagung Genf, 7. April 2000 ORIGINAL: englisch DATUM: 7. März 2000 INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN GENF G DER RAT Siebzehnte außerordentliche Tagung Genf, 7. April 2000 PRÜFUNG DER VEREINBARKEIT DER RECHTSVORSCHRIFTEN

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG)

Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG) Bundesrat Drucksache 637/13 BRFuss 30.08.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - Wi Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften

Mehr

Markenrecht. Schutzwirkungen: Ansprüche und Schranken Lizenzen Geschäftliche Bezeichnungen

Markenrecht. Schutzwirkungen: Ansprüche und Schranken Lizenzen Geschäftliche Bezeichnungen Markenrecht Schutzwirkungen: und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hierzu immer noch 14: (5) Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt,

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) 11526/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 24. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D050725/02 Betr.: Generalsekretariat

Mehr

Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung Bundesrat Drucksache 724/16 02.12.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Mehr

Das Ende der Anwendung der Rechtsprechung Miethe im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Informationsschreiben

Das Ende der Anwendung der Rechtsprechung Miethe im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Informationsschreiben Das Ende der Anwendung der Rechtsprechung Miethe im Bereich der Arbeitslosenversicherung Informationsschreiben I. Überblick In einem Urteil vom 11. April 2013 1 beschäftigte sich der Gerichtshof der Europäischen

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2017 COM(2017) 2 final 2017/0006 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Frankreichs, ein Abkommen mit der Schweiz abzuschließen,

Mehr