FRAGE 109. PCT - Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Patentwesens

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1 PCT - Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Patentwesens Jahrbuch 1994/II, Seite 424 Geschäftsführender Ausschuss von Kopenhagen, Juni 1994 PCT - Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Patentwesens AIPPI hat den Vorschlag des Generaldirektors der WIPO, vorgetragen in seiner Ansprache anlässlich der Eröffnungsfeier des Geschäftsführenden Ausschusses der AIPPI in Kopenhagen, zur Kenntnis genommen, der folgendermassen lautet: Gemäss dem Mehrfach-Recherchensystem kann ein Anmelder, der eine Internationale (PCT) Anmeldung einreicht, nach seinem Wunsch eine Internationale Recherche nicht nur von einer, sondern von zwei oder mehr internationalen Recherchenbehörden nachsuchen. Er kann z.b. Recherchenberichte vom Europäischen Patentamt, vom US Patentamt und vom Japanischen Patentamt beantragen. Er kann sie als gleichzeitige oder gemäss bestimmten Bedingungen als aufeinanderfolgende Berichte beantragen. Die letzteren würden es dem Anmelder erlauben, die Kosten für einen weiteren Bericht oder Berichte nur dann aufzuwenden, wenn der oder die bereits erhaltenen Berichte seiner Meinung nach nicht aufschlussreich sind. AIPPI begrüsst jegliche weitere Entwicklung des PCT und unterstützt das weitere Studium des vorstehenden Vorschlages. (Frühere Berichte betreffend die gleiche Frage beziehungsweise den gleichen Themenkreis: Q - /1970, 73; Q - /1971 I, 235 E; Q 109/1991 I, 352 E; Q 109/1992 II, 221; Q 109/1992 II, 417 E; Q 109/1993 I, 94 E.) * * * * * * * * 1

2 PCT - Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Patentwesens Jahrbuch 1998/VIII, Seite Kongress von Rio de Janeiro, Mai 1998 PCT - Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Patentwesens Das EXCO der AIPPI in Rio de Janeiro vom 25. bis 29. Mai 1998 hat mit grossem Interesse den Vorschlag der WIPO gemäss WIPO Dokument PCT/SEM/368/2(IV) zur Kenntnis genommen, der den existierenden PCT durch ein optionales Verfahren zur Erteilung eines "PCT Patentes" ergänzt. Die AIPPI begrüsst die Initiative von WIPO, das PCT-System zu verbessern und beschliesst, diesen Vorschlag in Zusammenarbeit mit der WIPO zu studieren. * * * * * * * * 2

3 PCT - Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Patentwesens 38. Kongress in Melbourne, März 2001 PCT - Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Patentwesens Online-Einreichung (elektronische) von Patentanmeldungen AIPPI erwägt dass, Online-Einreichung von Patentanmeldungen kommt näher und näher. Staaten mit größeren Patentämtern und der PCT sind bereit für die Einführung der Online- Einreichung. Die erforderliche Software ist in Vorbereitung. Das EPO hat EASY entwickelt, das sich jetzt in einer Testphase befindet. Es ist nicht klar, ob diese Software mit der Software für PCT-Anmeldungen bei der WIPO kompatibel ist. Das US-PTO hat seine eigene Software entwickelt. Weiterhin kooperieren einige nationale Patentämter in Europa in der Entwicklung ihrer eigenen Software (die Patentämter von UK, Dänemark, Finnland, Deutschland, Niederlande, Schweden, Schweiz) im Rahmen des MIPEX Projektes. Die Konsequenz all dieser Bemühungen ist, dass die Anmelder und ihre Vertreter einer Situation gegenüber stehen, in der ihre Büros eine beträchtliche Anzahl verschiedener Software-Pakete zu benutzen haben, von denen jedes eine entsprechende Investition erfordert. Ein weiteres Problem dieser Vielfalt wird die Möglichkeit von Irrtümern sein, mit fatalen Konsequenzen wegen der Wahl einer falschen Software im besonderen Einzelfall. AIPPI steht auf dem Standpunkt, dass diese technische neue Entwicklung, die im wesentlichen die Wünsche und Bedürfnisse der verschiedenen Patentämter und natürlich die Rechtssicherheit in Betracht zieht, auch von den Bedürfnissen der Anmelder geleitet werden sollte, die tatsächlich die Klienten der Patentämter sind. Solange Online- Einreichungenssysteme noch in Entwicklung sind, sollte es möglich sein, die verschiedenen Systeme zu harmonisieren, so dass sie wenigstens miteinander kompatibel sind. 3

4 Beschließt dass, alle Ämter, die sich mit Systemen der Online-Einreichung befassen, die Anmelder und deren Vertreter zu Rate ziehen, um diese verschiedenen Systeme mit dem Ziel zu harmonisieren, einen gemeinsamen Standard zu besitzen, der in allen größeren Patentämtern bei der WIPO akzeptabel ist. ************* 4

5 Frage PCT Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Patentwesens Wiedereinsetzung in die Prioritätsfrist für PCT Anmeldungen Jahrbuch 2005/II, Seite 373 Geschäftsführender Ausschuss von Berlin, September 2005 Die AIPPI stellt fest, dass ein Erfinder unwiederherstellbar sein Recht durch einfaches Versehen, die Prioritätsfrist einzuhalten, verliert, stellt fest, dass das Versehen der Beanspruchung des Prioritätsrechts die Definition des anzuwendenden Stands der Technik beeinflusst, stellt fest, dass die PCT Versammlung die PCT Regeln ändern wird durch Einführung der Möglichkeit einer späteren Prioritätsbeanspruchung, falls die PCT Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Prioritätsfrist eingereicht wird, stellt fest, dass die durch die PCT Versammlung diskutierte Änderung vorsieht, dass die Wiedereinsetzung in das Prioritätsrecht von Kriterien abhängt, die im ersten Schritt von dem Anmeldeamt und bei Eintritt in die nationale Phase von den Bestimmungsämtern anzuwenden sind, nämlich den Kriterien gebotene Sorgfalt oder unbeabsichtigt, stellt fest, dass schon in der Resolution des Geschäftsführenden Ausschusses von Kopenhagen vom Juni 1994 für die Wiederherstellung von Rechten im Falle von nach der Anmeldung erfolgten Fehlern das Kriterium versehentlich oder zufällige Umstände vorgeschlagen worden war, beschliesst, dass für die Wiedereinsetzung in das Prioritätsrecht nur das Kriterium unbeabsichtigt verlangt werden sollte. 5

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