Im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung, Reproduktion und Vermehrung von Pflanzen und Tieren
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- Kora Herta Kästner
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1 Erfindungen Das mexikanische Gesetz über gewerbliches Eigentum definiert Erfindungen als sämtliche menschliche Kreationen, die die in der Natur vorhandene Materie oder Energie zwecks Nutzung durch den Menschen und Deckung seines konkreten Bedarfs umwandelt, und betrachtet als patentierbar Erfindungen, die neu, Ergebnis einer erfinderischen Tätigkeit sowie gewerblich anwendbar sind, mit Ausnahme von: Im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung, Reproduktion und Vermehrung von Pflanzen und Tieren Biologisches und genetisches Material in seiner natürlichen Bestandsform Tierrassen Der menschliche Körper und die diesen bildenden lebenden Bestandteile 1 / 7
2 Pflanzenzüchtungen Vorteile der Patentierung 1) Exklusivnutzungsrecht während der Schutzdauer 2) Anerkennung 3) Möglichkeit der Vergabe von Gebrauchs- und Nutzungslizenzen in geregelter und gesetzeskonformer Weise 4) Möglichkeit des Rechtsschutzes gegen Beeinträchtigungen der geschützten Erfindung 5) Möglichkeit der Veräußerung der Rechte am Patent Baudelio & Cia bietet Beratung zum Schutz von sämtlichen patentierbaren menschlichen Erfindungen, vom Beginn des Anmeldeverfahrens (Verfassen der Beschreibung, Patentansprüche, etc) bis zur Ausstellung der Patenturkunde und deren Aufrechterhaltung anhand der Zahlung der entsprechenden jährlichen Gebühren. Wir nehmen Eintragungen mexikanischer und internationaler Patente vor, sowohl gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft als auch gemäß des PCT (Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens). Ebenfalls widmen wir uns der Eintragung und dem Schutz von Gebrauchsmustern, die per Gesetz definiert werden als Objekte, Utensilien, Geräte oder Werkzeuge, die, als Ergebnis einer Veränderung ihrer Zusammensetzung, Konfiguration, Struktur oder Form, eine unterschiedliche 2 / 7
3 Funktion als die sie bildenden Bestandteile, oder Gebrauchsvorteile, aufweisen. Diese Modelle müssen neu und gewerblich anwendbar sein. Baudelio & Cia nimmt die Eintragung mexikanischer und internationaler Gebrauchsmuster gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft vor. Abgesehen davon schützen wir auch Geschmacksmuster (gewerbliche Muster und gewerbliche Modelle), welche neu und selbstständiger Kreation sind, und sich in erheblicher Weise von bekannten Mustern oder Kombinationen bekannter Mustereigenschaften unterscheiden. Wir können sämtliche erforderlichen Übersetzungen anfertigen; auch kümmern wir uns um die entsprechende Beglaubigung und Anpassung sämtlicher Dokumente. Ebenso widmen wir uns dem außergerichtlichen und gerichtlichen Schutz von Patenten, Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern. FAQ S ZUM PATENTREGISTRIERUNGSVERFAHREN IN MEXIKO 1.- WIE WERDEN ERFINDUNGEN IN MEXIKO EINGETEILT? a) Patente (gemäss PCT und der Pariser Verbandsübereinkunft) b) Gebrauchsmuster c) Geschmacksmuster 3 / 7
4 2.- WELCHE DOKUMENTE SIND FÜR DIE ANMELDUNG ERFORDERLICH? a) Beglaubigte Kopie des Prioritätsdokuments (für Anmeldungen unter der Pariser Verbandsübereinkunft) b) Vollmachtsurkunde (diese bedarf weder einer notariellen Beurkundung oder Beglaubigung,noch einer Apostille) c) Beschreibung, Zeichnungen (falls vorhanden) und Zusammenfassung der Erfindung d) Rechtsabtretung der Erfinder (für Anmeldungen unter der Pariser Verbandsübereinkunft) e) Eine Übersetzung ins Spanische sämtlicher relevanter Dokumente 3.- WIE LANGE DAUERT DIE PRÜFUNGSPHASE? a) Im Fall von Patenten ca. 24 Monate b) Im Fall von Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern ca. 12 Monate 4 / 7
5 4.- WANN FINDET DIE OFFENLEGUNG STATT? Die amtliche Veröffentlichung erfolgt, nachdem 18 Monate seit Einreichung der Anmeldung oder des beanspruchten Prioritätsdatums vergangen sind. 5.- INNERHALB WELCHEN ZEITRAUMS WIRD DIE ERTEILUNGSURKUNDE ZUGESTELLT? Innerhalb von 2,5 bis 3,5 Jahren, sofern keine auf dem Stand der Technik oder anderen Gründen beruhenden Widersprüche seitens des Mexikanischen Patent- und Markenamtes erhoben werden. 6.- BASIERT DAS PRÜFUNGSSYSTEM AUF RECHERCHEERGEBNISSEN AUSLÄNDISCHER BEHÖRDEN? Das mexikanische Patentprüfungssystem basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen von Recherchen des Europäischen Patentamtes, des Patent- und Markenamtes der USA und des Japanischen Patentamtes. 7.- WIE LANGE BETRÄGT DIE SCHUTZDAUER? a) Patente 20 Jahre 5 / 7
6 b) Gebrauchsmuster 10 Jahre c) Geschmacksmuster 15 Jahre Die Schutzdauer bemisst sich ausgehend vom internationalem Anmeldedatum oder vom Datum der Hinterlegung der in Anspruch genommenen Priorität. 8.- BESTEHEN MÖGLICHKEITEN, DAS PRÜFUNGSVERFAHREN ZU BESCHLEUNIGEN? Im Jahr 2013 hat das Mexikanische Patent- und Markenamt Abkommen zur Einrichtung eines "Patent Prosecution Highway" (PPH) mit folgenden Ämtern abgeschlossen: a) Japan Patent Office (JPO) b) Korean Intellectual Property Office (KIPO) c) Spanish Patent Office (OEPM) d) State Intellectual Property Office of the People s Republic of China (SIPO) 6 / 7
7 e) United States Patent and Trademark Office (USPTO) Über die länderspezifischen Erfordernisse geben wir Ihnen jederzeit gerne Auskunft. 9.- WANN SIND DIE JAHRESGEBÜHREN FÄLLIG? Jahresgebühren werden erst fällig, nachdem das Patent erteilt wurde. Die Zahlung der Jahresgebühren hat entweder alle 5 Jahre im Voraus, oder wahlweise für die gesamte Laufzeit des Patents, zu erfolgen WIE HOCH SIND DIE KOSTEN FÜR EINE PATENTANMELDUNG? Für Auskünfte bezüglich der Anwaltskosten und der Amtsgebühren stehen wir Ihnen jederzeit gerne bereit. 7 / 7
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