Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 15 Freitag, den 11. Juni 2010 Nummer 11 Die Freiwillige Feuerwehr Sachsenburg lädt ein zur Sommersonnenwende - dem Fest der Sonne, des Feuers und des längsten Tages - am 19. Juni ab Uhr auf den Sportplatz nach Sachsenburg. Für Musik, Speisen und Getränke wird bestens gesorgt.

2 An der Schmücke 2 Nr. 11/2010 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke 11/ Inhaltsverzeichnis 2. Dienst- und Sprechzeiten der VGem und der Gemeinden Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem Öffnungszeiten der Bibliothek Heldrungen Öffnungszeiten der Bibliotheken der Mitgliedsgemeinden 3. Telefonnummern 4. -Adressen/Homepage 5. Dienst- und Sprechzeiten des Abwasserzweckverbandes 6. Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Bretleben - Bekanntmachung der Friedhofsgebührensatzung Gemeinde Etzleben - Hauptsatzung der Gemeinde Etzleben Gemeinde Hauteroda - Beschlüsse des Gemeinderates vom Stadt Heldrungen - Beschlüsse des Stadtrates vom Gemeinde Oberheldrungen - Beschlüsse des Gemeinderates vom Gemeinde Oldisleben - Bekanntmachung Auslegung der Entscheidung über den Antrag der Firma Wigger-Pieper GmbH auf Erteilung der Genehmigung nach 4 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gemäß 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) 7. Aus unser Stadt und den Gemeinden Gemeinde Oldisleben Badeverbot im Kiessee Oldisleben 8. Aus unseren Vereinen Angelverein Gorsleben Unstrut-Lossa e.v. 2. Entenrennen am VfB Oldisleben e. V. Arbeitseinsatz am Kinderspielplatz auf dem Schulplatz Rassekaninchenzuchtverein T53 Oldisleben Kreisrammlerschau Sozialverbandes VdK Freibetrag angehoben Heldrunger Kanoniere der Kyffhäuser-Kameradschaft Einladung für Seniorinnen und Senioren 9. Kirchliche Nachrichten 10. Wir gratulieren 11. Informationen Kreisjugendring Tagesfahrten in den Sommerferien Neue Inhalte auf Berufsstart IHK - Existenzgründerseminar - Innovationsgutschein für kleinere Unternehmen - kostenloser Sprechtag zu rechtlichen Fragen - Weiterbildungsangebot Technischer Betriebswirt Informationsveranstaltung am Weiterbildungsangebot Technischer Betriebswirt Tierheim Gehofen Bitte um Hilfe 12. Da lacht die VGem Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag Uhr Hinweis: Die VGemeinschaft ist auch über Internet erreichbar, dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter: Öffnungszeiten Standesamt Am Bahnhof 43, Heldrungen Dienstag:...von bis Uhr und bis Uhr Donnerstag:...von bis Uhr Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Telefon: /78618 Sprechzeiten der Bürgermeister Bretleben: Donnerstag: Uhr Etzleben: jeden 1. Dienstag im Monat von Uhr jeden 3. Donnerstag im Monat von Uhr oder nach Vereinbarung Gorsleben: jeden 2. Dienstag und 4. Dienstag: Uhr Bei Notwendigkeit können abweichende Termine telefonisch vereinbart werden. Hauteroda: Dienstag Uhr Gemeindebüro: Dienstag: Uhr Heldrungen: Dienstag: Uhr Donnerstag:...nach Vereinbarung (mdl. oder tel.) Freitag:...nach Vereinbarung (mdl. oder tel.) Hemleben: jeden 1. Montag im Monat: Uhr Oberheldrungen: jeden 1. und 3. Montag im Monat Uhr Oldisleben: Montag: Uhr Dienstag: Uhr Mittwoch:...keine Sprechstunde Donnerstag: Uhr Freitag:...nach Vereinbarung (mündlich oder telefonisch) Sachsenburg: Ortsbürgermeister: nach telefonischer Rücksprache /98010 Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem 2. Dienstag im Monat Uhr, Zimmer 19 VGem An der Schmücke Am Bahnhof 43, Heldrungen Telefon: /72137 (Änderungen vorbehalten)

3 An der Schmücke 3 Nr. 11/2010 Öffnungszeiten der Bibliothek der VGem. Heldrungen Tel.: Montag: Uhr Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr Öffnungszeiten der Bibliotheken der Mitgliedsgemeinden Hauteroda: Gorsleben: Oberheldrungen: Telefonnummern Dienstag: Uhr Mittwoch: Uhr jeden Mittwoch im Monat Uhr der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Am Bahnhof 43 Zentrale Telefax Sekretariat Vorsitzender Kasse Kasse Sachgebietsleiter Finanzen Finanzen / Abgaben Steuern Personal / Öffentlichkeitsarbeit Hauptamt Liegenschaften / Bauverwaltung Beitragswesen Invest / Bauverwaltung Sachgebietsleiter Bau Amtsleiter Haupt- und Ordnungsamt Ordnungsamt Einwohnermeldeamt Standesamt / Friedhofsverwaltung Rathaus Heldrungen Hauptstraße 49/50 Bürgermeisteramt Fax Adressen/Homepage Verwaltungsbereich/ Telefon-Durchwahl/ Arbeitsplatz -Adresse Zentrale /7210 Telefax /7222 Vorsitzender 7212 Herr Häßler haessler@vgem-schmuecke.de Amtsleiter Haupt- und Ordnungsamt Herr Fickardt fickardt@vgem-schmuecke.de Einwohnermeldeamt Herr Schulze ema@vgem-schmuecke.de Standesamt / Friedhofsverwaltung/ Invest 7217 Frau Schulze standesamt@vgem-schmuecke.de Hauptamt Sachbearbeiterin Personal 7223 Frau Both both@vgem-schmuecke.de Hauptamt Sachbearbeiterin Personal/ Öffentlichkeitsarbeit/ Beschaffung/ Amtsblatt 7223 Frau Steinhof steinhof@vgem-schmuecke.de Hauptamt, Sitzungsdienst 7211 Herr Lange lange@vgem-schmuecke.de info@vgem-schmuecke.de Hauptamt, Sachbearbeiterin Soziales/ Sitzungsdienst 7224 Hauptamt, Poststelle/ Sitzungsdienst 7224 Frau Grünert gruenert@vgem-schmuecke.de Ordnungsamt Frau Werner werner@vgem-schmuecke.de Ordnungsamt Frau Schubert-Räuber schubert-raeuber@vgem-schmuecke.de Kasse 7214 Frau Graf graf@vgem-schmuecke.de Kasse 7220 Frau Blume blume@vgem-schmuecke.de Steuern 7216 Frau Main main@vgem-schmuecke.de Steuern/Mieten und Pachten 7226 Frau Panße pansse@vgem-schmuecke.de Sachgebietsleiter 7215 Finanzen Herr Nöthlich noethlich@vgem-schmuecke.de Haushalt und Finanzen 7226 Frau Gleichmann gleichmann@vgem-schmuecke.de Sachgebietsleiter Bauen Herr Liebe liebe@vgem-schmuecke.de Liegenschaften 7225 Frau Bergmann bergmann@vgem-schmuecke.de Bauen/Beitragsabrechnung 7218 Frau Zimmer zimmer@vgem-schmuecke.de Bauen 7225 Frau Axthelm axthelm@vgem-schmuecke.de Weitere Informationen zu unserer Verwaltungsgemeinschaft finden Sie auf unserer Homepage unter Abwasserzweckverband Thüringer Pforte Sprechzeiten der Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte Die Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte befindet sich im Rathaus der Gemeinde Oldisleben, 1. Etage, Zi. 4-9 Sprechzeiten: Dienstag: und Uhr Donnerstag: Uhr Telefonnummern der Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte Werkleiter Herr Wicht Finanzen Frau Renz Gebührenerhebung und Fäkalabfuhr Frau Kraft Fäkalschlammentsorgung/ Bestandsdokumentation Frau Grube Allgemeinde Verwaltung/ Sekretariat Frau Tettenborn Fax: Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden unter folgender Rufnummer angezeigt werden: 0172/

4 An der Schmücke 4 Nr. 11/2010 b) diejenige Person, die sich der Gemeinde gegenüber schriftlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat. (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. Gemeinde Bretleben Erlass von Satzungen Die vom Gemeinderat Bretleben am beschlossene Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bretleben ist mit Beschluss-Nr.: 2010/0004 zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden. Eingangsbestätigung Die o. g. Satzung ist am eingegangen. Nach 19 ff ThürKO i.v.m. 2 Abs. 5 Satz 2 ThürKAG darf die Satzung nach Ablauf eines Monats bekannt gemacht werden. Eine vorherige Bekanntmachung wird zugelassen ( 21 Abs. 3 ThürKO i.v.m 2 Abs. 5 Salz 3 ThürKAG). Die Satzung kann ab sofort bekannt gemacht werden. Es wird gebeten, die Satzung mit Datum, Unterschrift und Siegel zu versehen und eine Ausfertigung hier vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Neukamm Amtsleiterin Kommunalaufsicht - Siegel - Landratsamt Kyffhäuserkreis Sondershausen, den Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bretleben Aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 08. April 2009 (GVBl. S. 345), der 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Thür- KAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 23. April 2009 (GVBl. S. 421) und des 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Bretleben vom hat der Gemeinderat der Gemeinde Bretleben in der Sitzung vom die folgende Gebührensatzung beschlossen: I. Gebührenpflicht 1 Gebührenerhebung Für die Benutzung des Friedhofs und der Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofssatzung der Gemeinde Bretleben vom werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. 2 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Gebühren für Leistungen oder Genehmigungen nach der Friedhofssatzung sind: a) Bei Erstbestattungen 1. der Ehegatte, 2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, 3. der Partner eine auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 4. die Kinder, 5. die Eltern, 6. die Geschwister, 7. die Enkelkinder, 8. die Großeltern, 9. die nicht bereits unter Ziffer 1 bis 8 fallenden Erben. b) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. c) wer sonstige in der Friedhofssatzung aufgeführten Leistungen beantragt oder in Auftrag gibt. (2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Falle auch a) der Antragsteller, 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung, und zwar mit der Beantragung der jeweiligen Leistung. (2) Die Gebühren sind sofort nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheids fällig. 4 Rechtsbehelfe/Zwangsmittel (1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung. (2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben. (3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. II. Gebühren 5 Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle Für die Benutzung der Trauerhalle werden für Betriebskosten (Reinigung, Strom, Heizung und sonstige Unterhaltung) 35,00 EUR pro Kalendertag erhoben. 6 Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten (1) Für die Überlassung einer Wahlgrabstätte für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit gem. 13 Abs. 1 der Friedhofssatzung) werden folgende Gebühren erhoben: a) Für eine Grabstelle 200,00 Euro b) Doppelgrabstelle 400,00 Euro (2) Für die Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit gem. 14 Abs. 2 der Friedhofssatzung) werden je Grabstelle 200,00 Euro erhoben. (3) Für die Überlassung einer Grabstelle auf der Urnengemeinschaftsanlage (UGA) werden mit einer Ruhefrist von 25 Jahren 200,00 Euro erhoben. Ein Nutzungsrecht an der UGA besteht nicht. (4) Für die Verlängerung des Nutzungsrechts ( 13 Abs. 2 der Friedhofssatzung) werden folgende Gebühren erhoben: a) bei Wahlgrabstätten je Grabstelle und Jahr der Verlängerung 8,00 Euro b) Doppelgrabstelle 16,00 Euro c) bei Urnenwahlgrabstätten je Grabstelle und Jahr der Verlängerung 8,00 Euro 7 Wassergeld (1) Für nach dem Inkrafttreten dieser Satzung auf Grabstätten erworbenes Nutzungsrecht ist das Wassergeld in der zu entrichtenden Gebühr enthalten. (2) Für vor dem Inkrafttreten dieser Satzung bestehende Nutzungsrechte auf Grabstätten wird eine Gebühr für Wassergeld in Höhe von 5,00 Euro pro Kalenderjahr erhoben. (3) Die Gebühr wird in einem Gebührenbescheid mit jährlich wiederkehrender Fälligkeit festgesetzt. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bretleben, der N. Abicht Bürgermeister Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: von dieser genehmigt am: bekanntgemacht am: (Siegel)

5 An der Schmücke 5 Nr. 11/2010 Gemeinde Etzleben Erlass von Satzungen Die vom Gemeinderat Etzleben am beschlossene Hauptsatzung der Gemeinde Etzleben mit Beschluss-Nr.: 2010/0004 ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden. Eingangsbestätigung Die o. g. Satzung ist am eingegangen. Nach 19 ff ThürKO darf die Satzung nach Ablauf eines Monats bekannt gemacht werden. Eine vorherige Bekanntmachung wird zugelassen ( 21 Abs. 3 ThürKO). Die Satzung kann ab sofort bekannt gemacht werden. Es wird gebeten, die Satzung mit Datum, Unterschrift und Siegel zu versehen und eine Ausfertigung hier vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Neukamm Amtsleiter Kommunalaufsicht - Siegel - Landratsamt Kyffhäuserkreis Sondershausen, den Hauptsatzung Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBl. S. 345) hat der Gemeinderat der Gemeinde Etzleben in der Sitzung am die folgende Hauptsatzung beschlossen: 1 Name Die Gemeinde führt den Namen Etzleben. 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel Das Dienstsiegel trägt die Umschrift Thüringen - Gemeinde Etzleben und zeigt das Wappen des Freistaates Thüringen. 3 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid (1) Über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen nach Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung. Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden. (2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung aus 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO und bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus 17 b Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen und für die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen. (3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortlaufend zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs kommt es auf den Eingang bei der Gemeindeverwaltung an. Eintragungen sind ungültig, a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist nicht wahlberechtigt sind; b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren sind. Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung. (4) Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zurückgenommen werden. (5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der Führung der laufenden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung beauftragen. (6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen den Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass der Antrag mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Die Stimme darf nur auf Ja oder Nein lauten. Der Abstimmende kennzeichnet durch ein Kreuz oder auf andere Weise auf dem Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit Ja oder Nein beantworten will. (7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei. 4 Einwohnerversammlung (1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder über Angelegenheiten, die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen zu erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnerversammlung ein. (2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete und Sachverständige hinzuziehen. (3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Die Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich beantworten. 5 Vorsitz im Gemeinderat Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter. 6 Bürgermeister Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig. 7 Beigeordnete Der Gemeinderat wählt eine(n) ehrenamtliche(n) Beigeordnete(n). 8 Ehrenbezeichnungen (1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können zu Ehrenbürgern ernannt werden. (2) Personen, die als Mitglieder des Gemeinderates, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnungen erhalten: - Bürgermeister = Ehrenbürgermeister, - Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter, - Gemeinderatsmitglied = Ehrengemeinderatsmitglied, - sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz Ehren-. Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwiegend ausgeübten Funktion richten. (3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Gemeinde beigetragen haben, können besonders geehrt werden. Der Gemeinderat kann dazu spezielle Richtlinien beschließen. (4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeichnung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Gemeinderates unter Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden. (5) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen.

6 An der Schmücke 6 Nr. 11/ Entschädigungen (1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen monatlichen Sockelbetrag von 26 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 16 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden. (2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls und der notwendigen Auslagen. Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 18 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei Personen führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von 8 Euro je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag sowie für höchstens acht Stunden pro Tag und auch nur bis Uhr gewährt. (3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt. (4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend. Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag eine pauschale Entschädigung von 16 Euro. (5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten nach Maßgabe des 2 Abs. 1 u. 2 und des 5 Abs. 4 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO), der zum Zeitpunkt des Erlasses der Satzung geltenden Fassung, für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung: - der ehrenamtliche 600,00 EUR - der ehrenamtliche Erste Beigeordnete: 150,00 EUR 10 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt >Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke < der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke. Auf den Urschriften der Satzungen sind die Form und der Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich zu vermerken. (2) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung der Satzung durch Aushang an den Verkündungstafeln entsprechend Absatz 5. Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachung der Satzung unverzüglich in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen. (3) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderats erfolgt durch Aushang an den Verkündungstafeln entsprechend Absatz 5. Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderats, ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden. (4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 5 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. (5) Die Standorte der Verkündungstafeln sind an folgenden Stellen in der Gemeinde eingerichtet: 1. Feuerwehrgerätehaus, Lindenstraße 2. Bushaltestelle, Bahnhofstraße 11 Haushaltswirtschaft Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung geführt. 12 Sprachform, Inkrafttreten (1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform. (2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom außer Kraft. Entgegen des Absatzes 2, Satz 1, tritt 9 Abs. 5 erst mit Wirkung zum in Kraft. Gemeinde Etzleben, den Udo Wendeborn Bürgermeister Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: von dieser genehmigt am: bekanntgemacht am: Gemeinde Hauteroda Beschlüsse des Gemeinderates Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2010/0005) Siegel Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2010 mit Anlagen Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Der nachstehende Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis Sollstimmen...9 Ist-Stimmen...6 angenommen lt. Antrag...6 angenommen mit Änderung...- Antrag abgelehnt...0 Stimmenthaltungen...0 Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2010/0006) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und Investitionsprogramms für den Zeitraum Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm für den Zeitraum Die angeführten Planungsunterlagen, Finanzplan und Investitionsprogramm sind Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis Sollstimmen...9 Ist-Stimmen...6 angenommen lt. Antrag...6 angenommen mit Änderung...- Antrag abgelehnt...0 Stimmenthaltungen...0 Stadt Heldrungen Beschlüsse des Stadtrates Beschluß-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2010/0002) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Beschluss zur Eintragung einer Stellplatzbaulast für das Flurstück 245/8 Flur 6 Gemarkung Heldrungen

7 An der Schmücke 7 Nr. 11/2010 Beschlussantrag Der Stadtrat beschließt, eine Stellplatzbaulast auf dem Grundstück 245/8 der Flur 6 Gemarkung Heldrungen für das Bauvorhaben Sanierung und Erweiterung Evangelische Kindertagesstätte Heldrungen auf dem Grundstücke 389/8 der Flur 6 Gemarkung Heldrungen einzutragen. Die erforderlichen 2 Stellplätze können nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Der Bürgermeister wird beauftragt die Notwendigkeit der Eintragung einer Stellplatzbaulast zu überprüfen, wenn die Stellplätze nach Stellplatzordnung abgelöst werden. Sollte eine Eintragung nicht notwendig sein, muss der Beschluss der Beschlussnummer: 2010/0002 im nächsten Stadtrat aufgehoben werden. Beratungsergebnis Sollstimmen...15 Ist-Stimmen...14 angenommen lt. Antrag...- angenommen mit Änderung...12 Antrag abgelehnt...2 Stimmenthaltungen...- Beschluß-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2010/0003) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Beschluss zur Eintragung einer Stellplatzbaulast für das Flurstück 245/8 der Flur 6 Gemarkung Heldrungen Beschlussantrag Der Stadtrat beschließt, eine Stellplatzbaulast auf dem Grundstück 245/8 der Flur 6 Gemarkung Heldrungen für das Bauvorhaben Neubau einer Zahnarztpraxis auf dem Grundstücken 8/36 und 8/37 der Flur 6 Gemarkung Heldrungen einzutragen. Die erforderlichen 4 Stellplätze sind mittels Baulast bereits auf dem Grundstück 558/60 der Flur 6 Gemarkung Heldrungen gesichert. Diese Baulast soll gelöscht werden. Beratungsergebnis Sollstimmen...15 Ist-Stimmen...15 angenommen lt. Antrag...- angenommen mit Änderung...15 Antrag abgelehnt...- Stimmenthaltungen...- Gemeinde Oberheldrungen Beschlüsse des Gemeinderates Beschluß-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2010/0005) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Beantragung von Fördermitteln für den ländlichen Wegebau, zum Ausbau des Feldweges Braunsrodaer Weg Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Gemeinde Oberheldrungen stellt im Jahr 2010 fristgerecht den Antrag auf Fördermittel aus dem Förderprogramm Ländlicher Wegebau zum Ausbau des Feldweges Braunsrodaer Weg in bituminöser Bauweise. 2. Mit der vorbereitenden Planung und der Konsultierung des zuständigen Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) wir das Ingenieurbüro etage1 aus Weimar beauftragt. Ein diesbezüglicher Ingenieurvertrag ist durch das Büro vorzulegen und durch die VG zu prüfen. 3. Die Bürgermeisterin und die Beigeordnete werden beauftragt und bevollmächtigt, den geprüften Ingenieurvertrag zu unterzeichnen. 4. Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) An der Schmücke wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem vorgenannten Ingenieurbüro die Antragsunterlagen zu erarbeiten und Gespräche mit der Stadt Heldrungen zur Ausarbeitung einer Zweckvereinbarung zu führen. Beratungsergebnis Sollstimmen...9 Ist-Stimmen...9 angenommen lt. Antrag...6 angenommen mit Änderung...- Antrag abgelehnt...2 Stimmenthaltungen...1 Beschluß-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2010/0006) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Berufung eines weiteren Stellvertreters für die VG-Versammlung für die Wahlperiode 2009 bis Beschlussantrag Der Gemeinderat bestellt: Frau Ruth Schnabel, als weitere zusätzliche Stellvertreterin für die Gemeinschaftsversammlung der VG An der Schmücke, für die Wahlperiode 2009 bis 2014 Beratungsergebnis Sollstimmen...9 Ist-Stimmen...9 angenommen lt. Antrag...7 angenommen mit Änderung...- Antrag abgelehnt...1 Stimmenthaltungen...1 Bekanntmachung Gemeinde Oldisleben der Entscheidung über den Antrag der Firma Wigger- Pieper GmbH auf Erteilung der Genehmigung nach 4 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gemäß 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert am 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) Antrag der Firma Wigger-Pieper GmbH, Bohlenweg 3, Hauteroda vom , zuletzt ergänzt am , auf Erteilung der Genehmigung nach 4 ff. BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Schweinen in der Gemeinde Oldisleben Auf den o.g. Antrag ergeht folgender Bescheid 1. Die Firma Wigger-Pieper GmbH erhält nach Maßgabe der im weiteren festgelegten Nebenbestimmungen die Genehmigung nach 4 BImSchG i.v.m. der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) i. d. Fassung vom (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert am 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723), sowie der Nr. 7.1 g), Spalte 1, i.v.m. 9.1 b), Spalte 2,des Anhangs zu dieser Verordnung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Schweinen mit einer Tierplatzkapazität von Mastschweinen (insgesamt 1.123,2 GVE) und zur Güllelagerung mit einem Güllelagervolumen von insgesamt cbm sowie einer Anlage zur Lagerung von 11,6 t brennbaren Gasen (Flüssiggas) auf dem Grundstück in Oldisleben, Gemarkung Oldisleben, Flur 5, Flurstücke 3/1 und (teilweise) 3/2. Das beantragte Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: 1. Abriss der vorhandenen Gebäude des ehemaligen Agrarflugplatzes 2. Errichtung von 2 Stallgebäuden mit insgesamt 8640 Mastschweinplätzen (je Stall 18 Abteile mit jeweils 16 Buchten, jede Bucht mit einer Größe von 4,02 m x 2,98 m für 15 Tier-

8 An der Schmücke 8 Nr. 11/2010 plätze ausgelegt) mit Spaltböden und Güllekanälen, Flüssigfütterungs- und Lüftungsanlage 3. Errichtung einer Vorgrube mit einem Volumen von ca. 34 cbm und von 2 baugleichen, mit Zeltdächern abgedeckten Güllelagerbehältern mit einem Durchmesser von 26 m, einer Höhe von 6 m und einem Fassungsvermögen von jeweils cbm, ausgerüstet mit Tauchmotorrührwerken 4. Errichtung eines Futterhauses mit Futtermittellager- und - aufbereitungsanlage 5. Errichtung einer Abluftreinigungsanlage mit zugehörigen Einrichtungen zum Umschlagen und Lagern von Schwefelsäure (28 cbm) und Ammoniumsulfatlösung (250 cbm) 6. Errichtung eines Verbindungsganges zwischen den Ställen, dem Futterhaus und dem Sozialgebäude 7. Errichtung folgender Nebenanlagen Flüssiggas-Lageranlage mit 4 Tanks a 2,9 t Lagerkapazität Sozialgebäude mit Heizungsanlage abflusslose Sammelgrube für Sozialabwässer 2 Löschwasserteiche mit einer Wassermenge von je 192 cbm Notstromaggregat mit elektrischer Leistung von ca. 100 kva Chemikalienlager, Lagerkapazität 200 l Desinfektionsmittel Kadaverhaus Fahrzeugwaage Verkehrswege und Parkplätze Eingeschlossene Entscheidungen Diese Genehmigung schließt gemäß 13 BImSchG insbesondere die Baugenehmigung, die Eingriffsgenehmigung nach 7 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) und die Anzeige nach 54 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) - Anzeige von Anlagen zum Umgang mit Gülle und wassergefährdenden Stoffen - ein. Sofortvollzug Auf Antrag der Wigger-Pieper GmbH vom wird gemäß 80 Abs 2 Nr. 4 VwGO im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse der Antragstellerin die sofortige Vollziehung des Genehmigungsbescheides angeordnet. Entscheidungen über vorgebrachte Einwendungen und Anträge Die Einwendungen und im Erörterungstermin gestellte Anträge werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht mit diesem Bescheid (Abschnitt 3 - Nebenbestimmungen; Gründe - Abschnitt II und III) Rechnung getragen bzw. über sie nicht bereits im Laufe des Verfahrens entschieden wurde oder soweit sie sich im Laufe des Verfahrens nicht auf andere Weise erledigt haben. Die Genehmigung wurde unter Einbeziehung von Nebenbestimmungen insbesondere zum Immissions-, Gewässer- und Naturschutz am erteilt. Die Genehmigung und deren Begründung liegen während der Dienstzeit in der Zeit vom bis einschließlich in der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen - Bauabteilung -, Am Bahnhof 43 in Heldrungen und im Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV/ Umwelt, Referat Immissions- und Strahlenschutz, Weimarplatz 4, Weimar, Haus 2, Zimmer 3811 zur Einsicht aus und können von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Thüringer Landesverwaltungsamt unter obiger Adresse bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich angefordert werden. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, Weimar, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Weimar, den Thüringer Landesverwaltungsamt Der Präsident gez. Stephan Gemeinde Oldisleben Kiesseen sind keine Badegewässer!!! Wir sehen uns veranlasst, darauf hinzuweisen, dass das Baden sowie andere wassersportliche Aktivitäten im Angelverein Gorsleben Unstrut-Lossa e. V. Der Angelverein Gorsleben Unstrut-Lossa e.v. wird am ab Uhr an der Lossa in Gorsleben sein 2. großes Entenrennen für jung und alt im Rahmen eines Kinderfestes durchführen und lädt dazu alle Kinder mit Eltern und Großeltern sowie alle Angelfreunde herzlich ein. Die Plasteentchen werden sich auf einer Strecke von etwa 400 m bis zur Einmündung in die Unstrut ein spannendes Wettrennen liefern, bevor sie wieder sicher im Kescher landen werden, den sonst nur die Fische von innen sehen. Die Strömung, der Wind und die Beschaffenheit des Ufers werden dabei im Kampf um den Sieg und um die ersten Plätze auf dem Treppchen eine große Rolle spielen und natürlich das dafür benötigte Quäntchen Glück! Es winken tolle Preise und dazu jede Menge Spaß bei Hüpfburg, Schnupperangeln, Glücksrad und Sackhüpfen. Wir hoffen auf schönes Wetter und auf viele Teilnehmer! i.a. Erik May VfB Oldisleben Kiessandtagebau Oldisleben verboten sind. Das Gewässer ist Eigentum der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH. Das Betreten des Betriebsgeländes ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Mitteldeutsche Baustoffe GmbH Petersberg, im Mai 2010 Thomas Jung Geschäftsführer Arbeitseinsatz am Kinderspielplatz auf dem Schulplatz Für die Eröffnung des Kinderspielplatzes in Oldisleben zum 1. Juni 2010 fehlten noch freiwillige Helfer, um die letzten Arbeiten zu vollenden. Auf die Anfrage des Bürgermeisters Herrn Joachim Pötschke nach Hilfe ließ der VfB Oldisleben sich nicht lange bitten. Am 15. und 22.5 trafen sich Spieler der 1. und 2. Mannschaft sowie Mitglieder des Vereins und griffen zur Schaufel, um den Sand in den Spielplatz einzubringen. Mit viel Elan und jugendlicher Kraft wurde in kurzer Zeit ca. 20 Tonnen Sand bewegt. Leider konnte aus Materialmangel die Arbeit nicht vollendet werden, sodass unser Einsatz noch einmal gefragt ist. Nicht desto Trotz wird der Spielplatz pünktlich zum Kindertag übergeben.

9 An der Schmücke 9 Nr. 11/2010 Sozialverband VdK Der Freibetrag für die Altersvorsorge wurde angehoben. Bestandteil der Harz-IV-Regelungen ist bei der Berechnung des anrechenbaren Vermögens ein so genannter Grundfreibetrag sowie ein Freibetrag für die Altersvorsorge. Bürger, die ein Leben lang fleißig gearbeitet und gespart haben, empfinden es oftmals als große Ungerechtigkeit, wenn sie erst ihr Erspartes bis zu einer Freigrenze aufbrauchen müssen, ehe Sie die gleichen Ansprüche auf Leistungen haben wie andere, die wenig geleistet und alles Geld verbraucht haben. Es ist allerdings auch nicht leicht, einen gerechten Mittelweg zu finden, der Steuerzahler müsste Leistungen bringen, wo keine Bedürftigkeit besteht. Mit der Neuregelung der Freigrenze für die Altersversorgung wird zumindest das Bemühen gefördert, für die eigene Altersvorsorge zu sparen. Die ab geltende Erhöhung kann sich sehen lassen. Wenn der Freibetrag bisher 250,- EUR pro Lebensjahr des Hilfsbedürftigen und seines Partners betrug, so gilt nun ein Freibetrag von 750,- EUR. Das ist eine Steigerung auf das Dreifache. Je nach Alter berechnen sich nun Höchstbeträge von ca ,- EUR. Das angesparte Vermögen muss aber nachweislich für die Altersvorsorge bestimmt sein, d.h. die Auszahlung vor Eintritt des Ruhestandes muss vertraglich ausgeschlossen sein. Jeder ist gut beraten, wenn er seine Vorsorgeprodukte wie beispielsweise Lebensversicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge daraufhin überprüft und abändern lässt. Birgit Zörkler Heldrunger Kanoniere der Kyffhäuser-Kameradschaft Birgit Zörkler Bezirksgeschäftsführerin Thüringen Nord und Rechtsreferentin des Sozialverbandes VdK informiert in loser Folge über sozialrechtliche Fragen. Foto: Rüdiger Herdin An alle Seniorinnen und Senioren Rassekaninchenzuchtverein T 53 Oldisleben Das zweite Maiwochenende 2010 in Oldisleben stand ganz im Zeichen der 53. Kreisrammlerschau, zu der der Rassekaninchenzuchtverein T53 geladen hatte. Als Schirmherrin dieser Veranstaltung hatte der Vorstand Landtagsabgeordnete Gudrun Holbe gewonnen, die zur Eröffnung zugegen war und ein Grußwort hielt. Der Frühling neigt sich seinem Ende entgegen. Freuen wir uns gemeinsam auf die Tage des kommenden Sommers. Die Stadtkanoniere der Kyffhäuserkameradschaft Heldrungen und ihre Angehörigen möchten mit Ihnen gemeinsam den Sommer 2010 begrüßen. Zu einer gemütlichen Runde mit selbstgebackenem Kuchen und Kaffee landen wir Sie ganz herzlich ein. Also Termin notieren und dann kommen!! Samstag, den 26. Juni, ab im Seniorenzentrum in der Heldrunger Schillerstraße. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und würden Sie bitten sich rechtzeitig bei der Seniorenbetreuerin Frau Kerstin Andrae zwecks Teilnahme zu melden. Der Vorstand Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oldisleben Sonntag, den Uhr Familiengottesdienst zum Schuljahresende und Gemeindefest Sonntag, den Uhr Gottesdienst

10 An der Schmücke 10 Nr. 11/2010 Selbständige evangelisch-lutherische Kirche - SELK Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße) Sonntag, den Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl mit Pfr. Pietrusky. Sonntag, den Fahrt zum Kirchenbezirkstag Sachsen-Thüringen nach Leipzig, Uhr Gottesdienst in der Lukaskirche. Orgelkonzert in der Golgathakirche zum ersten Heldrunger Orgelkonzert 2010 in der Golgathakirche an der Heldrunger Wasserburg am Sonntag, den 27. Juni 2010 um Uhr... allen Jubilaren Wir freuen uns auf die Kantorin Frau Elena Pischik aus Sömmerda. in Bretleben am Gerhard Große zum 80. Geburtstag am Helga Thoß zum 71. Geburtstag in Etzleben am Rudi Böttcher zum 74. Geburtstag am Heinz Bachrodt zum 85. Geburtstag am Gerhard Worgt zum 75. Geburtstag in Gorsleben am Heinz Lutze zum 80. Geburtstag am Heinz Radies zum 71. Geburtstag in Hauterode am Karla Schaube zum 71. Geburtstag am Gerhard Worgt zum 70. Geburtstag am Erika Strebe zum 86. Geburtstag in Heldrungen am Ursula Wolf zum 71. Geburtstag am Lilli Ladig zum 82. Geburtstag am Karl-Heinz Hauthal zum 78. Geburtstag am Rolf Weber zum 82. Geburtstag am Roland Rothe zum 69. Geburtstag am Helga Stelzner zum 65. Geburtstag in Heldrungen, OT Bahnhof Heldrungen am Ruth Welter zum 82. Geburtstag am Isolde Lange zum 65. Geburtstag in Hemleben am Manfred Schinköthe zum 71. Geburtstag am Fritz Stolberg zum 85. Geburtstag am Werner Gorges zum 77. Geburtstag am Gerhard Zipper zum 73. Geburtstag in Oberheldrungen am Bodo Aehle zum 79. Geburtstag am Renate Kästner zum 73. Geburtstag am Gerd Schneider zum 66. Geburtstag am Helga Bothe zum 77. Geburtstag in Oldisleben am Margard Cronester zum 88. Geburtstag am Lore Wiegand zum 79. Geburtstag am Dorothea Wiesel zum 83. Geburtstag am Gertrud Wolf zum 83. Geburtstag am Siegrid Cygan zum 76. Geburtstag am Gerhard Reinhardt zum 69. Geburtstag am Heinz Gotter zum 69. Geburtstag am Renate Müller zum 74. Geburtstag am Gertrud Helfer zum 74. Geburtstag am Rolf Helfer zum 69. Geburtstag am Helga Weineck zum 70. Geburtstag am Klaus Kette zum 66. Geburtstag am Wolfgang Tettenborn zum 66. Geburtstag am Heinz Frost zum 67. Geburtstag in Oldisleben, OT Sachsenburg am Heinz Dzierzon zum 70. Geburtstag am Ruth Michel zum 88. Geburtstag am Wolfgang Geyer zum 71. Geburtstag am Ursula Gnad zum 71. Geburtstag und wünschen Gesundheit und Wohlergehen. Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e. V. Spaß und Abenteuer im Serengeti Park und Fahrt in den Heidepark Soltau Der Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.v. lädt zum tierischen Vergnügen ein! Denn das erwartet alle, die an der Tagesfahrt am 30. Juni in den Serengeti Park Hodenhagen teilnehmen. In der beeindruckenden Tierwelt des Parks kann man mit dem Serengeti Bus auf einer über 110 ha großen Fläche rund 1500 frei lebende Tiere erleben. In der Wasserwelt warten Wildwasserbahnen, Tretboote & Co darauf, geentert zu werden. Auch die Freunde der schnellen Fahrgeschäfte kommen auf ihre Kosten - wilde Maus, Free Fall Tower, Condor, Breakdance, Enterprise, Rainbow, Riesenschaukel und vieles mehr warten auf die Besucher. Der Reisebus startet 07:00 Uhr in Rossleben und hält ca. 08:00 Uhr am Busbahnhof in Sondershausen, bevor die Reise in Richtung Hodenhagen losgeht. Am 2. August startet der zweite tolle Ausflug - diesmal in Norddeutschlands größten Freizeitpark. Die Fahrt zum Heidepark Soltau findet nun bereits zum 5. Mal statt. Achterbahnen, Bobbahnen, Wildwasserabenteuer und die bekannten Highlights Scream und Colossos warten darauf, erobert zu werden. Daneben gibt es auch einzigartige Shows zu erleben. Die Reisebusse starten von Rossleben, Artern, Sondershausen und Greußen.

11 An der Schmücke 11 Nr. 11/2010 Die Teilnehmerpreise und weitere Informationen erfahren Sie beim Kreisjugendring telefonisch unter (JUST Sondershausen) oder unter (Mehrgenerationenhaus Roßleben). Neue Inhalte auf Berufsstart-KYF Die Internetseite welche von Jugendlichen für Jugendliche aus dem Kyffhäuserkreis erstellt wurde, zeigt verschiedene Wege für einen erfolgreichen Berufsstart auf. Das Projekt Berufsstart leicht gemacht! wurde 2009 in Kooperation der Vereine Stadtjugendring Sondershausen und Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.v. ins Leben gerufen. Auf Initiative von Jugendlichen und unter deren Mitwirkung wurde dabei eine umfassende und lebendige Internetseite gestaltet. Ziel soll es sein, allen Jugendlichen des Landkreises ein transparentes, neutrales und leicht nutzbares Hilfsmittel zu den Themen Bewerbung, Praktikum, Ausbildungsplatz und Studium zu geben. Seit Mai 2010 ist das Forum, welches Jugendlichen die Möglichkeit bietet, sich mit anderen Jugendlichen oder sogar mit Unternehmen über Bewerbungen und freie Praktikums- bzw. Ausbildungsplätze auszutauschen, endlich online. Darüber hinaus können sich Abiturienten über die verschiedenen Hochschulen in Thüringen und deren Studienplatzangebote informieren. Zudem werden die wichtigsten Begriffe die für ein Studium von Bedeutung sind erläutert. Weiterhin sind neben einer Vielzahl von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen im gesamten Kyffhäuserkreis sowie in der nordthüringer Region, nützliche Tipps für eine aussagekräftige Bewerbung und das Vorstellungsgespräch vorhanden. Das Projekt wurde durchgeführt im Rahmen von STÄRKEN vor Ort und aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Bei Fragen und Interesse an weiteren Informationen zum Projekt stehen Ihnen Frau Luisa Garthof und Herr Carlos Ziedan beim Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.v., unter der Telefonnummer oder per zur Verfügung. Innovationsberatung Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen Für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen spielt die Innovationsfähigkeit eine entscheidende Rolle. Oft fehlt es gerade den kleinen Unternehmen an aktuellem Wissen zu Methoden oder Instrumenten um intern Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen. Bei der Umsetzung der Ideen hilft qualifizierte externe Beratung, die im Rahmen des neuen Programms go-inno gefördert wird. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt bietet ab sofort umfangreiche Informationen zur Innovationsberatung und -förderung an. Außerdem gibt Sie als anerkannte Kontaktstelle Innovationsgutscheine aus, die bei autorisierten Unternehmen für individuelle Beratungsleistungen eingelöst werden können. Diese BMWi-Innovationsgutscheine zur Förderung von Innovationsmanagement in Betrieben mit weniger als 100 Mitarbeiter decken 50 Prozent der Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen ab. Dabei gibt es keine thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte oder Branchen. Information und Beratung bei der IHK Erfurt: Tel IHK- Information: Sprechtag zu rechtlichen Fragen am Jeden dritten Mittwoch eines Monats stehen Experten des Fachbereiches Recht und Steuern im RSC Nordhausen zur Verfügung, um Rechtsfragen im persönlichen Gespräch zu beantworten. Die Palette der Rechtsthemen ist breit gefächert und kann die Rechtsformwahl, Gewerberecht, Handelsrecht, gewerbliches Mietrecht genauso umfassen wie Arbeitsrecht und gesetzliche Fragen zur Berufsausbildung. Der nächste Informationstag zu rechtlichen Fragen findet am 16. Juni 2010 statt und beginnt um 10:00 Uhr. Um vorherige Terminabsprache unter Tel wird gebeten. Udo Rockmann Leiter Regionales Service-Center Industrie- und Handelskammer Erfurt Existenzgründerseminar vom Juli 2010 im Regionalen Service-Center Nordhausen der IHK Erfurt Selbständigkeit ist eine Lebensperspektive, die aufgrund der damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken einer gezielten und intensiven Vorbereitung bedarf, um Finanzierungsmängeln, Informationsdefiziten, Qualifikationsmängeln (vor allem im kaufmännischen Bereich) und Planungsmängeln vorzubeugen. Der Besuch eines Existenzgründerseminars ist also dringend zu empfehlen und bei der Beantragung von Fördermitteln oft sogar Voraussetzung. Das Regionale Service-Center Nordhausen der IHK Erfurt, Wallrothstraße 4, bietet vom Juli 2010, täglich von 9:00 bis 16:00 Uhr, erneut ein Existenzgründerseminar mit folgenden Schwerpunkten an: Anforderungen an den Existenzgründer Gründungsidee und Marktstrategie Planung des Vorhabens Rechtliche Voraussetzungen Finanzierung Steuereinmaleins Rentabilität und Rechnungswesen Weitere Informationen und Anmeldung unter Telefon gez. Udo Rockmann Leiter Regionales Service-Center Geprüfter Technische/r Betriebswirt/in - IHK- Weiterbildungsangebot (berufsbegleitend) ab Infoveranstaltung am Für Industriemeister und andere vergleichbare technische Meister, staatlich anerkannte Techniker, Technische Fachwirte sowie staatlich anerkannte Ingenieure mit einschlägiger Berufspraxis bietet die Industrie- und Handelskammer Erfurt vom 6. November 2010 bis 9. Oktober 2012 berufsbegleitend (freitags 16:30 Uhr bis 20:30 Uhr und samstags 08:00 bis 15:00 Uhr) eine Weiterbildung zum Geprüften Technischen Betriebswirt mit folgendem Inhalt an: Aspekte der Allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre Rechnungswesen Finanzierung und Investition Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft Organisation und Unternehmensführung Personalmanagement Informations- und Kommunikationstechniken Die erste Informationsveranstaltung hierzu findet am 18. Juni 2010 statt. Für weitere Informationen und Anmeldung steht Ihnen zur Verfügung: Herr Gutjahr / Telefon / Mail: gutjahr@erfurt.ihk.de gez. Udo Rockmann Leiter Regionales Service-Center Geprüfter Technische/r Betriebswirt/in - IHK- Weiterbildungsangebot ab Für Industriemeister, Technische Meister, staatlich geprüfte Techniker und Technische Fachwirte bietet die Industrie- und Handelskammer Erfurt vom 1. Juli 2010 bis wochentags einen Vollzeitlehrgang in der Zeit von 7:30 Uhr bis 14:40 Uhr zum Geprüften Technischen Betriebswirt mit folgendem Inhalt an:

12 An der Schmücke 12 Nr. 11/2010 Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess Management und Führung Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil Für weitere Informationen und Anmeldung steht Ihnen zur Verfügung: Herr Gutjahr / Telefon / Mail: gutjahr@erfurt.ihk.de gez. Udo Rockmann Leiter Regionales Service-Center Helft dem Tierheim Gehofen! Die Leiterin des Tierheims Gehofen, Frau Scheler, wendet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Sponsoren mit folgender Bitte um Hilfe: Das Arbeitstier des Tierheims, ein Kombi PKW, hat seinen Geist aufgegeben. Die Tierheimmannschaft benötigt dringend Spenden, um die große Reparatur bzw. die Anschaffung eines Gebrauchtwagens bezahlen zu können! Ihre Spenden werden dankend angenommen unter: Tierheim Gehofen Nordthüringer Volksbank BLZ Konto: Ein Taxi-Passagier tippt dem Fahrer auf die Schulter, um etwas zu fragen. Der Fahrer schreit laut auf, verliert die Kontrolle über den Wagen, verfehlt knapp einen entgegenkommenden Bus, schießt über den Gehsteig und kommt wenige Zentimeter vor einem Schaufenster zum Stehen. Für ein paar Sekunden ist alles ruhig, dann schreit der Taxifahrer laut los: Machen Sie das nie wieder! Sie haben mich ja zu Tode erschreckt! Der Fahrgast ist ganz baff und entschuldigt sich verwundert: Ich konnte ja nicht wissen, dass Sie sich wegen eines Schultertippens dermaßen erschrecken. Na ja, meint der Fahrer etwas ruhiger, heute ist mein erster Tag als Taxifahrer. Die letzten 25 Jahre bin ich einen Leichenwagen gefahren. - * - * - Der Fahrlehrer sieht bei seinen Fahrschüler, dass dieser ein bisschen zu selbstsicher wird. Um den großen Übermut einzudämmen, stellt er dem Fahrschüler eine Frage, die ihn vom hohen Ross holen soll. Fahrlehrer: Du fährst auf der Bundesstraße 99 und stellst während der Fahrt fest, dass du den Zündschlüssel vergessen hast. Was machst du? Fahrschüler: Ich schau in den Innenspiegel, dann in den Außenspiegel, mache einen Schulterblick, setze den Blinker rechts und halte. Danach schaue ich erneut in den Außenspiegel, mache erneut den Schulterblick, öffne die Tür und gehe nach hinten. Dann bedanke ich mich bei dem Idioten, der mich die ganze Zeit so schnell geschoben hat! Impressum: Impressum: Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG In den Folgen 43, Langewiesen Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Frau Steinhof, Erreichbar unter der Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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