KANTONALE FEUERWEHR. Pflichtenheft. für die. Arbeitsgruppe Technik
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- Bärbel Kruse
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1 KANTONALE FEUERWEHR Pflichtenheft für die Arbeitsgruppe Technik 1. Allgemeines 1.1 Dieses Pflichtenheft regelt die Aufgaben der Arbeitsgruppe "Technik" (AGT) im Sinne von Ziff. 7 der Vollzugsverordnung zur Verordnung über die Feuerwehr (LS 861.2). 1.2 Die Mitglieder der AGT sind vorwiegend nebenamtlich tätig und werden für Ihre Tätigkeit im Sinne der GVZ-Entschädigungsvorschrift entschädigt. Es gilt die "Vorschrift über die Entschädigungen für Arbeitssitzungen, Inspektionen und Ausbildungskurse" der Kantonalen Feuerwehr (KFW). 1.3 Der Sitzungsaufwand beträgt sechs bis zehn Sitzungen pro Jahr. Zusätzliche Sitzungen müssen vom Chef KFW bewilligt werden. 2. Stellung innerhalb der KFW 2.1 Die AGT ist dem Chef KFW unterstellt. 2.2 Der Chef KFW bestimmt aus dem Kreis der Arbeitsgruppenmitglieder einen Vorsitzenden. 3. Vertreter in der AGT 3.1 Das Plenum der AGT deckt nach Möglichkeit die Interessen folgender Gruppierungen ab: Berufsfeuerwehren Stützpunktfeuerwehren Ortsfeuerwehren Betriebsfeuerwehren Materialwarte Lehrkörper GVZ Kantonaler Feuerwehrverband Controlling-Team
2 Pflichtenheft für die Arbeitsgruppe Technik der Kantonalen Feuerwehr Die oben genannten Interessengruppen können für ihren Delegierten dem Chef KFW einen oder mehrere Wahlvorschläge unterbreiten. Die Entscheidung über den Einsitz in der Arbeitsgruppe liegt beim Chef KFW. 3.2 Seitens der KFW haben folgende Mitarbeiter Einsitz in der AGT: Bereichsleiter Technik (beratende Stimme) Bereichsleiter Administration (Protokollführer; beratende Stimme) Leiter Zentrallager (stimmberechtigt) 3.3 Die Wahl der Mitglieder gemäss Ziff. 3.1 erfolgt auf unbestimmte Zeit. Für die KFW-Mitarbeiter (Ziff. 3.2) ist der Einsitz in die AGT Teil des beruflichen Pflichtenhefts. 3.4 Die Mitglieder gemäss Ziff. 3.1 müssen aktiven Feuerwehr-Einsatz- oder Feuerwehr-Instruktionsdienst leisten. Sind diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben, bedeutet dies das Ausscheiden aus der Arbeitsgruppe. 3.5 Eine Abwahl von Mitgliedern gemäss Ziff. 3.1 ist jederzeit möglich. Sie erfolgt direkt oder auf der vertretenen Organisation, die das Mitglied delegiert hat. Zuständig für die Abwahl ist der Chef KFW. 4. Aufgaben 4.1 Die AGT befasst sich mit Anträgen zu folgenden Aufgaben: Mithilfe bei der Evaluation von Material und Gerätschaften für die Feuerwehren. Prüfung von neuem Material oder Gerätschaften oder Delegation einer Testreihe an eine oder mehrere Feuerwehrorganisationen. Erstellung, Pflege und Ergänzung von Pflichtenheften für Fahrzeuge (Aufbau und Beladung). Unterstützung und Beratung der Arbeitsgruppen Ausbildung und Controlling bei der Einführung neuer Gerätschaften. Erledigung von speziellen Aufträgen, die der Chef KFW angeordnet hat. 4.2 Die AGT hat die Möglichkeit, für die Erledigung ihrer Tätigkeit Fachleute hinzuzuziehen oder Unterarbeitsgruppen zu bilden. 4.3 Die AGT beobachtet den Feuerwehr-Fachmarkt und ist fachtechnisch immer auf dem neusten Stand. Dazu gehören regelmässige Besuche von Fachmessen, Ausstellungen etc. 4.4 Nicht in den Aufgabenbereich der AGT gehören: Sämtliche Fragen finanzieller Natur, wie z. B. Subventionen, Subventionskonzepte, Finanzplanungen, Durchführung von Submissionen etc. 2 von 4
3 Pflichtenheft für die Arbeitsgruppe Technik der Kantonalen Feuerwehr 5. Geschäftsführung 5.1 Zu den Sitzungen wird durch die KFW spätestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung schriftlich eingeladen. Die Daten sind allen Mitgliedern im Voraus bekannt. Die Einladung enthält eine Traktandenliste, welche durch den Vorsitzenden erstellt wird sowie die entsprechenden schriftlichen Anträge. 5.2 Für Beschaffungen, Neuevaluationen etc. gilt das sprinzip. Der Ablauf ist im Flussdiagramm im ANHANG 1 festgehalten. 5.3 Anträge sind schriftlich zu formulieren. Dazu ist das Formular im ANHANG 2 zu verwenden. 5.4 Berechtigt zur stellung sind die Kantonale Feuerwehr bzw. deren Mitarbeiter, die Arbeitsgruppe Technik und deren Mitglieder, aktive Feuerwehrkommandanten aus dem Kanton Zürich, der Vorstand des Kantonalen Feuerwehrverbandes bzw. die Vorstände seiner Bezirksverbände und die Geschäftsleitungen von Fachfirmen. Anträge von Fachfirmen werden ebenfalls zwingend durch die AGT behandelt, allerdings in einem separaten Traktandum und werden nicht in die Geschäftsliste aufgenommen. Die antragstellenden Firmen haben jedoch Anspruch auf eine Rückmeldung zu ihrem durch die KFW. 5.5 Jeder zu Handen des Chefs KFW ist in der AGT zu beraten, zu protokollieren und mittels Formular (Ziff. 5.3) an ihn zu übermitteln. 5.6 Der Entscheid über einen innerhalb der AGT wird per Abstimmung mit einfachem Mehr ermittelt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 5.7 Der Chef KFW entscheidet endgültig. Rückkommensanträge seitens der AGT oder einzelner Mitglieder sind nur zulässig, wenn wichtige neue Tatsachen und Gründe für eine nochmalige Behandlung des Geschäfts sprechen. 5.8 Die KFW führt über die Sitzungen Protokoll und bearbeitet sowie archiviert die Anträge. 6. Kommunikation 6.1 Als antragstellendes Organ kommuniziert die AGT ihre Beschlüsse nicht nach aussen. 6.2 Bezüglich der Kommunikation von Anträgen an die KFW gilt das Kollegialitätsprinzip. 3 von 4
4 Pflichtenheft für die Arbeitsgruppe Technik der Kantonalen Feuerwehr 6.3. Aufbau und Pflege der Beziehungen zu Lieferfirmen ist Sache der KFW. 6.4 Die Kommunikation von Beschlüssen aufgrund von Anträgen der AGT ist Sache der KFW. Zu diesem Zweck wird u. a. eine separate Internetplattform geschaffen. Zürich, 12. Oktober 2009 Gebäudeversicherung Kanton Zürich KANTONALE FEUERWEHR Der Chef sign. Kurt Steiner Anhänge: 1) Ablaufdiagramm 2) Muster sformular 4 von 4
5 Berechtigte steller Pflichtenheft AGT: ANHANG 1 AGr-Mitglieder (Delegierte) Kantonale Feuerwehr Abläufe Formulierter Information an steller + Chef KFW abgeschrieben nein Arbeitsgruppe Technik Eintreten? * ja Rückweisung zur Überarbeitung an Chef KFW Chef KFW Zustimmung aufgrund bzw. Ablehnung stellung an Chef KFW Augenschein positiv Vorgehen? Urteil? Testreihe nach Vorgabe unklar negativ Entscheid positiv Auftrag an KFW zum Vollzug negativ * Keine Eintretensdebatte bei Anträgen der KFW abgeschrieben Bereich AGT Information an steller
6 KANTONALE FEUERWEHR Lauf-Nr. / Kat. (Wird durch KFW ausgefüllt) für Beschaffungen zu Handen der Kantonalen Feuerwehr von Kantonale Feuerwehr Feuerwehr (Kdt): Arbeitsgruppe Technik FW-Verband: AGr-Mitglied: Fachfirma: 1 Inhalt Begründung (Grund, Konsequenzen etc.) Kostenschätzung CHF Bemerkungen Ort/Datum/, Stempel/Unterschrift:... 1 Diese Anträge werden nicht in die Geschäftsliste aufgenommen. Die stellenden Firmen haben jedoch ein Recht auf Behandlung des s und auf eine raschmögliche Antwort.
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