KANTONALE FEUERWEHR. Pflichtenheft. für die. Arbeitsgruppe Technik

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "KANTONALE FEUERWEHR. Pflichtenheft. für die. Arbeitsgruppe Technik"

Transkript

1 KANTONALE FEUERWEHR Pflichtenheft für die Arbeitsgruppe Technik 1. Allgemeines 1.1 Dieses Pflichtenheft regelt die Aufgaben der Arbeitsgruppe "Technik" (AGT) im Sinne von Ziff. 7 der Vollzugsverordnung zur Verordnung über die Feuerwehr (LS 861.2). 1.2 Die Mitglieder der AGT sind vorwiegend nebenamtlich tätig und werden für Ihre Tätigkeit im Sinne der GVZ-Entschädigungsvorschrift entschädigt. Es gilt die "Vorschrift über die Entschädigungen für Arbeitssitzungen, Inspektionen und Ausbildungskurse" der Kantonalen Feuerwehr (KFW). 1.3 Der Sitzungsaufwand beträgt sechs bis zehn Sitzungen pro Jahr. Zusätzliche Sitzungen müssen vom Chef KFW bewilligt werden. 2. Stellung innerhalb der KFW 2.1 Die AGT ist dem Chef KFW unterstellt. 2.2 Der Chef KFW bestimmt aus dem Kreis der Arbeitsgruppenmitglieder einen Vorsitzenden. 3. Vertreter in der AGT 3.1 Das Plenum der AGT deckt nach Möglichkeit die Interessen folgender Gruppierungen ab: Berufsfeuerwehren Stützpunktfeuerwehren Ortsfeuerwehren Betriebsfeuerwehren Materialwarte Lehrkörper GVZ Kantonaler Feuerwehrverband Controlling-Team

2 Pflichtenheft für die Arbeitsgruppe Technik der Kantonalen Feuerwehr Die oben genannten Interessengruppen können für ihren Delegierten dem Chef KFW einen oder mehrere Wahlvorschläge unterbreiten. Die Entscheidung über den Einsitz in der Arbeitsgruppe liegt beim Chef KFW. 3.2 Seitens der KFW haben folgende Mitarbeiter Einsitz in der AGT: Bereichsleiter Technik (beratende Stimme) Bereichsleiter Administration (Protokollführer; beratende Stimme) Leiter Zentrallager (stimmberechtigt) 3.3 Die Wahl der Mitglieder gemäss Ziff. 3.1 erfolgt auf unbestimmte Zeit. Für die KFW-Mitarbeiter (Ziff. 3.2) ist der Einsitz in die AGT Teil des beruflichen Pflichtenhefts. 3.4 Die Mitglieder gemäss Ziff. 3.1 müssen aktiven Feuerwehr-Einsatz- oder Feuerwehr-Instruktionsdienst leisten. Sind diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben, bedeutet dies das Ausscheiden aus der Arbeitsgruppe. 3.5 Eine Abwahl von Mitgliedern gemäss Ziff. 3.1 ist jederzeit möglich. Sie erfolgt direkt oder auf der vertretenen Organisation, die das Mitglied delegiert hat. Zuständig für die Abwahl ist der Chef KFW. 4. Aufgaben 4.1 Die AGT befasst sich mit Anträgen zu folgenden Aufgaben: Mithilfe bei der Evaluation von Material und Gerätschaften für die Feuerwehren. Prüfung von neuem Material oder Gerätschaften oder Delegation einer Testreihe an eine oder mehrere Feuerwehrorganisationen. Erstellung, Pflege und Ergänzung von Pflichtenheften für Fahrzeuge (Aufbau und Beladung). Unterstützung und Beratung der Arbeitsgruppen Ausbildung und Controlling bei der Einführung neuer Gerätschaften. Erledigung von speziellen Aufträgen, die der Chef KFW angeordnet hat. 4.2 Die AGT hat die Möglichkeit, für die Erledigung ihrer Tätigkeit Fachleute hinzuzuziehen oder Unterarbeitsgruppen zu bilden. 4.3 Die AGT beobachtet den Feuerwehr-Fachmarkt und ist fachtechnisch immer auf dem neusten Stand. Dazu gehören regelmässige Besuche von Fachmessen, Ausstellungen etc. 4.4 Nicht in den Aufgabenbereich der AGT gehören: Sämtliche Fragen finanzieller Natur, wie z. B. Subventionen, Subventionskonzepte, Finanzplanungen, Durchführung von Submissionen etc. 2 von 4

3 Pflichtenheft für die Arbeitsgruppe Technik der Kantonalen Feuerwehr 5. Geschäftsführung 5.1 Zu den Sitzungen wird durch die KFW spätestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung schriftlich eingeladen. Die Daten sind allen Mitgliedern im Voraus bekannt. Die Einladung enthält eine Traktandenliste, welche durch den Vorsitzenden erstellt wird sowie die entsprechenden schriftlichen Anträge. 5.2 Für Beschaffungen, Neuevaluationen etc. gilt das sprinzip. Der Ablauf ist im Flussdiagramm im ANHANG 1 festgehalten. 5.3 Anträge sind schriftlich zu formulieren. Dazu ist das Formular im ANHANG 2 zu verwenden. 5.4 Berechtigt zur stellung sind die Kantonale Feuerwehr bzw. deren Mitarbeiter, die Arbeitsgruppe Technik und deren Mitglieder, aktive Feuerwehrkommandanten aus dem Kanton Zürich, der Vorstand des Kantonalen Feuerwehrverbandes bzw. die Vorstände seiner Bezirksverbände und die Geschäftsleitungen von Fachfirmen. Anträge von Fachfirmen werden ebenfalls zwingend durch die AGT behandelt, allerdings in einem separaten Traktandum und werden nicht in die Geschäftsliste aufgenommen. Die antragstellenden Firmen haben jedoch Anspruch auf eine Rückmeldung zu ihrem durch die KFW. 5.5 Jeder zu Handen des Chefs KFW ist in der AGT zu beraten, zu protokollieren und mittels Formular (Ziff. 5.3) an ihn zu übermitteln. 5.6 Der Entscheid über einen innerhalb der AGT wird per Abstimmung mit einfachem Mehr ermittelt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 5.7 Der Chef KFW entscheidet endgültig. Rückkommensanträge seitens der AGT oder einzelner Mitglieder sind nur zulässig, wenn wichtige neue Tatsachen und Gründe für eine nochmalige Behandlung des Geschäfts sprechen. 5.8 Die KFW führt über die Sitzungen Protokoll und bearbeitet sowie archiviert die Anträge. 6. Kommunikation 6.1 Als antragstellendes Organ kommuniziert die AGT ihre Beschlüsse nicht nach aussen. 6.2 Bezüglich der Kommunikation von Anträgen an die KFW gilt das Kollegialitätsprinzip. 3 von 4

4 Pflichtenheft für die Arbeitsgruppe Technik der Kantonalen Feuerwehr 6.3. Aufbau und Pflege der Beziehungen zu Lieferfirmen ist Sache der KFW. 6.4 Die Kommunikation von Beschlüssen aufgrund von Anträgen der AGT ist Sache der KFW. Zu diesem Zweck wird u. a. eine separate Internetplattform geschaffen. Zürich, 12. Oktober 2009 Gebäudeversicherung Kanton Zürich KANTONALE FEUERWEHR Der Chef sign. Kurt Steiner Anhänge: 1) Ablaufdiagramm 2) Muster sformular 4 von 4

5 Berechtigte steller Pflichtenheft AGT: ANHANG 1 AGr-Mitglieder (Delegierte) Kantonale Feuerwehr Abläufe Formulierter Information an steller + Chef KFW abgeschrieben nein Arbeitsgruppe Technik Eintreten? * ja Rückweisung zur Überarbeitung an Chef KFW Chef KFW Zustimmung aufgrund bzw. Ablehnung stellung an Chef KFW Augenschein positiv Vorgehen? Urteil? Testreihe nach Vorgabe unklar negativ Entscheid positiv Auftrag an KFW zum Vollzug negativ * Keine Eintretensdebatte bei Anträgen der KFW abgeschrieben Bereich AGT Information an steller

6 KANTONALE FEUERWEHR Lauf-Nr. / Kat. (Wird durch KFW ausgefüllt) für Beschaffungen zu Handen der Kantonalen Feuerwehr von Kantonale Feuerwehr Feuerwehr (Kdt): Arbeitsgruppe Technik FW-Verband: AGr-Mitglied: Fachfirma: 1 Inhalt Begründung (Grund, Konsequenzen etc.) Kostenschätzung CHF Bemerkungen Ort/Datum/, Stempel/Unterschrift:... 1 Diese Anträge werden nicht in die Geschäftsliste aufgenommen. Die stellenden Firmen haben jedoch ein Recht auf Behandlung des s und auf eine raschmögliche Antwort.

Reglement der öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich

Reglement der öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich Reglement der öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH) zur Organisation des Vorstandes (Vorstandsreglement; VsR) (vom ) 1 Allgemeines 1. Dieses Reglement

Mehr

Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich

Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich W 8090 Staatskanzlei Zurich 413.112 Marz 1982 Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich (vom 28. August 1968)' A. Grundlage, Mitgliedschaft und Aufgaben 9: 1. Die Lehrerschaft

Mehr

Jugendfeuerwehr. im Stadtfeuerwehrverband Flensburg

Jugendfeuerwehr. im Stadtfeuerwehrverband Flensburg Geschäftsordnung für die Jugendfeuerwehr Präambel Für die Jugendfeuerwehr gilt die Satzung des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg, soweit diese Ordnung nichts anderes bestimmt. Diese Geschäftsordnung regelt

Mehr

Gemeinde Walchwil. Feuerwehrreglement

Gemeinde Walchwil. Feuerwehrreglement Seite 3 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Walchwil, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz 1) des Kantons Zug vom 15. Dezember 1994, beschliesst: 1 Zweck Dieses regelt namentlich

Mehr

Statuten des Vereins Spuntan

Statuten des Vereins Spuntan Statuten des Vereins Spuntan I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Spuntan besteht ein politisch und konfessionell neutraler gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, welcher

Mehr

Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt)

Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Wichtig: Alle müssen als Ergänzung zur Satzung des Vereins betrachtet werden und es darf keinen Widerspruch zu Satzungsbestimmungen geben.

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main Geändert von der Mitgliederversammlung des DOSB am 03.12.2011 in Berlin Geändert

Mehr

Pensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014. In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015.

Pensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014. In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015. Pensionskasse SHP Organisationsreglement Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014 In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015 Pensionskasse SHP i Inhaltsverzeichnis Stiftungsrat 3 Art. 1 Führungsverantwortung

Mehr

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: Geschäftsordnung in der gültigen Fassung vom 04.03.2006 1 Beschlussfähigkeit 11 Redezeit 2 Beschlüsse 12 Vertraulichkeit 3 Abstimmung 13 Fristenberechnung

Mehr

Art. 2 Der Verein bezweckt den Betrieb von Fahrzeugen zum preisgünstigen Transport von Menschen mit einer Behinderung der Region Zofingen.

Art. 2 Der Verein bezweckt den Betrieb von Fahrzeugen zum preisgünstigen Transport von Menschen mit einer Behinderung der Region Zofingen. Statuten I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen "Verein Behindertenbus Region Zofingen (VBRZ)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB. Der Sitz befindet sich am Wohnort des jeweiligen Präsidenten.

Mehr

Satzung DER WIRTSCHAFTSJUNIOREN OSTBRANDENBURG BEI DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER OSTBRANDENBURG

Satzung DER WIRTSCHAFTSJUNIOREN OSTBRANDENBURG BEI DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER OSTBRANDENBURG Satzung DER WIRTSCHAFTSJUNIOREN OSTBRANDENBURG BEI DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER OSTBRANDENBURG 1 Name, Sitz, Verhältnis zur Kammer 1. Der Wirtschaftsjuniorenkreis führt die Bezeichnung "Wirtschaftsjunioren

Mehr

SchülerInnenvertretung (SV) Statut

SchülerInnenvertretung (SV) Statut 1 SchülerInnenvertretung (SV) Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule (Standort Schreventeich) Statut Die SchülerInnenvertretung (SV) der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule hat sich folgendes Statut gegeben:

Mehr

Bezirk Uster. Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei des Bezirk Uster (BDP Bezirk Uster) /5

Bezirk Uster. Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei des Bezirk Uster (BDP Bezirk Uster) /5 Bezirk Uster Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei des Bezirk Uster (BDP Bezirk Uster) 29.03.2012 1/5 Statuten der Bürgerlich-Demokratischen Partei des Bezirk Uster (BDP Bezirk Uster) Präambel: bei

Mehr

Dübendorf. Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Dübendorf (BDP Dübendorf) 1/6

Dübendorf. Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Dübendorf (BDP Dübendorf) 1/6 Dübendorf Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Dübendorf (BDP Dübendorf) 1/6 Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Dübendorf (BDP Dübendorf) 1. Allgemeines Name Sitz Art. 1 1) Unter dem Namen Bürgerlich-Demokratische

Mehr

STATUTEN KOMMUNIKATION SCHWEIZ SEKTION DEUTSCHSCHWEIZ

STATUTEN KOMMUNIKATION SCHWEIZ SEKTION DEUTSCHSCHWEIZ Geschäftsstelle T +41 44 211 40 11 Kappelergasse 14 F +41 44211 8018 8001 Zürich info@ks-cs.ch STATUTEN KOMMUNIKATION SCHWEIZ SEKTION DEUTSCHSCHWEIZ Art.1 Name und Sitz Unter dem Namen Kommunikation Schweiz

Mehr

SATZUNG "Katholische Erwachsenenbildung - Bildungswerk Göttingen"

SATZUNG Katholische Erwachsenenbildung - Bildungswerk Göttingen : -. SATZUNG "Katholische Erwachsenenbildung - Bildungswerk Göttingen" 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Katholische Erwachsenenbildung - Bildungswerk Göttingen". 2 Aufgaben 1) Das Bildungswerk

Mehr

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt)

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt) Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt) Präambel Die Geschäftsordnung des STP Swim Team Pattensen e.v. regelt die Grundbestimmungen

Mehr

3) Die BDP Wahlkreis Thun ist ein Wahlkreisverband der BDP Schweiz, Kanton Bern.

3) Die BDP Wahlkreis Thun ist ein Wahlkreisverband der BDP Schweiz, Kanton Bern. Statuten der BDP Wahlkreis Thun 13. September 2012 1. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz 1) Unter dem Namen Bürgerlich-Demokratische Partei im Wahlkreis Thun (BDP Wahlkreis Thun) besteht im Verwaltungskreis

Mehr

Vorschlag/Entwurf Organisationsreglement. der. Stadt Maienfeld

Vorschlag/Entwurf Organisationsreglement. der. Stadt Maienfeld Vorschlag/Entwurf Organisationsreglement der Stadt Maienfeld (Bearbeitungsstand Stadtrat vom 05.10.2012) 1 Der Stadtrat der Stadt Maienfeld erlässt gestützt auf Art. 44 und 47 der Verfassung der Stadt

Mehr

Name. 2 Aufgaben. 3 Mitglieder

Name. 2 Aufgaben. 3 Mitglieder ORDNUNG FÜR DIE JUGENDFEUERWEHR GLÜCKSBURG DER GEMEINDEFEUERWEHR GLÜCKSBURG DER STADT GLÜCKSBURG (OSTSEE) Nach 4 der Satzung der Gemeindefeuerwehr der Stadt Glücksburg (Ostsee) wird nach Anhörung des Jugendfeuerwehrausschusses

Mehr

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA

Mehr

Statuten des Vereins Altersheim Rotmonten

Statuten des Vereins Altersheim Rotmonten Statuten des Vereins Altersheim Rotmonten Art. 1 Sitz Unter dem Namen Verein Altersheim Rotmonten besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 9010 St. Gallen, Kirchlistrasse 14.

Mehr

Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg

Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg Die Stadt Augsburg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der derzeitigen Fassung

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen

REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen 10.104 REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN Gestützt auf Art. 49 Ziffer 1 der Gemeindeverfassung von Samedan erlassen am 16. September 2008 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Dieses

Mehr

SOVE Solothurnische Vereinigung für Erwachsenenbildung

SOVE Solothurnische Vereinigung für Erwachsenenbildung SOVE Solothurnische Vereinigung für Erwachsenenbildung Statuten Gründungsversammlung 19. August 1976 Revision 27. Juni 1991 Gesamtrevision 29. März 1995 Revision 13. März 2003 (Art. 15) 1.1.9 Verein SOVE/SA

Mehr

Feuerwehr Altbach. Zusammenarbeitsvertrag für Aufgaben der Feuerwehr Altbach zwischen den Politischen Gemeinden Nürensdorf und Brütten

Feuerwehr Altbach. Zusammenarbeitsvertrag für Aufgaben der Feuerwehr Altbach zwischen den Politischen Gemeinden Nürensdorf und Brütten Feuerwehr Altbach Zusammenarbeitsvertrag für Aufgaben der Feuerwehr Altbach zwischen den Politischen Gemeinden Nürensdorf und Brütten 1. Gesetzliche Grundlage Dieser Vertrag basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

Mehr

Jugendfeuerwehr Rendsburg-Eckernförde

Jugendfeuerwehr Rendsburg-Eckernförde Jugendfeuerwehr Rendsburg-Eckernförde im Kreisfeuerwehrverband Jugendordnung der Jugendfeuerwehren des Kreises Rendsburg-Eckernförde 1 Name, Sitz und Rechtsstellung 1.1. Die Kreis-Jugendfeuerwehr ist der

Mehr

Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)

Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) I. Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Bestand, Mitgliedschaft und Sitz 1 Unter dem Namen Konferenz

Mehr

ENTSCHADIGUNGS- REGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL

ENTSCHADIGUNGS- REGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL .. ENTSCHADIGUNGS- REGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL Reglement über Rechte und Pflichten sowie die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übriger Organe der Gemeinde Oberwil (Entschädigungsreglement)

Mehr

ORGANISATIONS-REGLEMENT DES VERWALTUNGSRATES. mit Anhang: - Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen - Regelung des Berichtswesens

ORGANISATIONS-REGLEMENT DES VERWALTUNGSRATES. mit Anhang: - Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen - Regelung des Berichtswesens ORGANISATIONS-REGLEMENT DES VERWALTUNGSRATES mit Anhang: - Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen - Regelung des Berichtswesens 1 Ausgabe vom INHALT 1. Grundlagen 2. Zweck 3. Organisations Struktur 3.1.

Mehr

DACHVERBAND sportglarnerland.ch STATUTEN

DACHVERBAND sportglarnerland.ch STATUTEN DACHVERBAND sportglarnerland.ch STATUTEN 1. Rechtliche Grundlagen 1.1 Der Dachverband sportglarnerland.ch, gegründet am 13. September 2012, mit Sitz in Glarus, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim

Mehr

STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT. Unter dem Namen. Verein Mittagstisch Langmatt

STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT. Unter dem Namen. Verein Mittagstisch Langmatt STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT Artikel 1 Name, Sitz, Dauer Unter dem Namen Verein Mittagstisch Langmatt besteht ein Verein (Verein) im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Die Dauer des

Mehr

Organisationsstatut der Ostschweizer Regierungskonferenz. Die Ostschweizer Regierungskonferenz gibt sich folgendes Organisationsstatut:

Organisationsstatut der Ostschweizer Regierungskonferenz. Die Ostschweizer Regierungskonferenz gibt sich folgendes Organisationsstatut: Organisationsstatut der Ostschweizer Regierungskonferenz Die Ostschweizer Regierungskonferenz gibt sich folgendes Organisationsstatut: Art. Zugehörigkeit Der Ostschweizer Regierungskonferenz gehören folgende

Mehr

VEREIN SAH REGION BASEL

VEREIN SAH REGION BASEL VEREIN SAH REGION BASEL S t a t u t e n : A. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen SAH Region Basel besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss ZGB Art.60ff mit Sitz in Basel. Art. 2 Der Verein SAH

Mehr

Ziele und Strategien bauenschweiz

Ziele und Strategien bauenschweiz Ziele und Strategien bauenschweiz 2012 2017 1. Zielsetzung bauenschweiz nimmt Einfluss auf baupolitisch relevante Entscheidungen. bauenschweiz schafft die Basis für einen gemeinsamen Auftritt der Bauwirtschaft

Mehr

V e r t r a g. zwischen den Gemeinden. Möhlin und Zeiningen. über die. gemeinsame Feuerwehr Möhlin

V e r t r a g. zwischen den Gemeinden. Möhlin und Zeiningen. über die. gemeinsame Feuerwehr Möhlin Vertrag Feuerwehren Möhlin-Zeiningen / Entwurf 14.04.2008 / 29.04.2008 / 21.07.2008 Seite 0/6 V e r t r a g zwischen den Gemeinden Möhlin und Zeiningen über die gemeinsame Feuerwehr Möhlin Vertrag Feuerwehren

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Deutschorden-Schule. 2. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen. 3. Der Sitz des Vereins ist Lauchheim. 4.

Mehr

Art. 1 Rechtsform Unter dem Namen Swiss Health besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Art. 1 Rechtsform Unter dem Namen Swiss Health besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. STATUTEN DES VEREINS SWISS HEALTH I. RECHTSFORM UND SITZ Art. Rechtsform Unter dem Namen Swiss Health besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Art.. Sitz Der Sitz

Mehr

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 06.12.2010 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,

Mehr

Geschäftsordnung des. Kreisfeuerwehrverbandes. Miesbach e.v.

Geschäftsordnung des. Kreisfeuerwehrverbandes. Miesbach e.v. Geschäftsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Miesbach e.v. Inhaltsverzeichnis A Verbandsversammlung A1 Leitung der Verbandsversammlung A2 Tagesordnung A3 Wortmeldungen A4 Verspätete Anträge A5 Abstimmungen

Mehr

Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW)

Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) vom 0. April 06 Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) vom 0. April 06 Gestützt auf 4 Abs. Ziff. 7 GO erlässt

Mehr

Statuten der Schweizerischen Plattform der Ausbildungen im Sozialbereich

Statuten der Schweizerischen Plattform der Ausbildungen im Sozialbereich Statuten der Schweizerischen Plattform der Ausbildungen im Sozialbereich Art. 1 Bezeichnung Unter dem Namen "Schweizerische Plattform der Ausbildungen im Sozialbereich" (SPAS) besteht ein Verein im Sinne

Mehr

STATUTEN. Art. 2 Der SRZ bezweckt die Pflege und Förderung des Squash-Sportes.

STATUTEN. Art. 2 Der SRZ bezweckt die Pflege und Förderung des Squash-Sportes. STATUTEN I. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Unter dem Namen SQUASH CLUB SWISSAIR ZÜRICH, nachstehend SRZ genannt, besteht mit Sitz in Bassersdorf ein Verein im Sinne von Art. 60 ff., ZGB. Art. 2 Der SRZ bezweckt

Mehr

Statuten der Jungfreisinnigen der Universität Bern

Statuten der Jungfreisinnigen der Universität Bern Statuten der Jungfreisinnigen der Universität Bern I. Name, Sitz, Zweck, Zugehörigkeit Art. 1 Name Die Jungfreisinnigen der Universität Bern stellen einen Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB dar. Art.

Mehr

Jagdschützengesellschaft des Kantons Luzern

Jagdschützengesellschaft des Kantons Luzern Postfach 333, 600 Luzern STATUTEN der Jagdschützengesellschaft I. Name, Sitz, Zweck Art. Unter dem Namen "Jagdschützengesellschaft " besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Verein hat Sitz

Mehr

Pflichtenheft für die Zertifizierungskommission

Pflichtenheft für die Zertifizierungskommission I. Grundlagen Art. 1 Reglement 1 Das Pflichtenheft stützt sich auf Art. 2 ff. des Reglements zur Zertifizierung für vorbildliche Kleintierhaltung von Kleintiere Schweiz. Art. 2 Art. 2 Geltungsbereich,

Mehr

Verein Infozentrum Eichholz über die Ökologie des Aareraumes

Verein Infozentrum Eichholz über die Ökologie des Aareraumes WWW.IZ-EICHHOLZ.CH INFO@IZ-EICHHOLZ.CH INFOZENTRUM EICHHOLZ, POSTFACH 145 STRANDWEG 60, 3084 WABERN 078 781 82 47 Statuten Verein Infozentrum Eichholz über die Ökologie des Aareraumes 1. Name und Sitz

Mehr

NRW-Forschungsverbund Rehabilitationswissenschaften. Satzung des Nordrhein-Westfälischen Forschungsverbundes Rehabilitationswissenschaften

NRW-Forschungsverbund Rehabilitationswissenschaften. Satzung des Nordrhein-Westfälischen Forschungsverbundes Rehabilitationswissenschaften Satzung des Nordrhein-Westfälischen Forschungsverbundes Rehabilitationswissenschaften in der Fassung vom 17.01.2013 Präambel Kennzeichnend für den Verbund ist die enge kooperative Zusammenarbeit von mehreren

Mehr

LEA Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung

LEA Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung Aktuelle Fassung der vom 19.04.2005 mit Änderungen vom 28.09.2005, 28.06.2011, 12.04.2012 und 06.09.2016 Geschäftsordnung des es Hamburg 1 Mitglieder (1) Der LEA Hamburg ist der Zusammenschluss der für

Mehr

Statuten der OdAS-SH. Inhalt. 1. Name, Sitz, Zweck Art. 1. Name, Sitz Art. 2. Zweck

Statuten der OdAS-SH. Inhalt. 1. Name, Sitz, Zweck Art. 1. Name, Sitz Art. 2. Zweck Statuten der OdAS-SH Inhalt 1. Name, Sitz, Zweck Art. 1. Name, Sitz Art. 2. Zweck 2. Mitgliedschaft Art. 3. Mitglieder Art. 4. Aufnahme Art. 5. Mitgliederbeiträge Art. 6. Austritt Art. 7. Ausschluss 3.

Mehr

Solothurner Kantonal- Feuerwehr-Verband. Statuten

Solothurner Kantonal- Feuerwehr-Verband. Statuten Solothurner Kantonal- Feuerwehr-Verband Statuten 1 Vorbemerkungen: Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesen Statuten gelten, ungeachtet der männlichen oder weiblichen Sprachform, für beide Geschlechter.

Mehr

Vorstand Tagesordnung, Einladung, Sitzungsleitung Abstimmungen Protokollführung... 5

Vorstand Tagesordnung, Einladung, Sitzungsleitung Abstimmungen Protokollführung... 5 Geschäftsordnung A B C D E F Vollversammlung...2 1 Delegation... 2 2 Einladung und Tagesordnung... 2 3 Versammlungsleitung, Redeordnung, Sonderanträge... 2 4 Wahlen... 3 5 Abstimmungen... 3 6 Beschlussfähigkeit...

Mehr

Geschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg

Geschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg Geschäftsordnung kfd-diözesanverband Freiburg 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für die Organe des Diözesanverbandes Freiburg auf Diözesan-, Dekanats- und Pfarr/Seelsorgeeinheitsebene 2 Tagungsordnung

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE LAUFEN

EINWOHNERGEMEINDE LAUFEN EINWOHNERGEMEINDE LAUFEN Verordnung vom 10. November 2014 zum Reglement über den Vollzug des kantonalen Sozialhilfegesetzes vom 19. Juni 2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Inhalt 3 2 Arbeitsteilung 3 3 Weisungsrecht

Mehr

Statuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck

Statuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck Statuten Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum Inhalt Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite 1-2 1.1. Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck Mitgliedschaft Seite 2 2.1. Beitritt und Mitgliederbeitrag 2.2. Stimmrecht

Mehr

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar 1 Organisation (1) Die Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar ist in dieser Jugendordnung Jugendfeuerwehr genannt. (2) Der Jugendfeuerwehrwart ist der Leiter

Mehr

Anlage 7. Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr

Anlage 7. Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Anlage 7 Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr 1 Name Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr ist eine Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr. 2 Aufgaben Aufgaben und Ziele

Mehr

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. 1 Name und Sitz Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen und hat seinen Sitz in Ingelfingen.

Mehr

Statuten des Vereins Konkret

Statuten des Vereins Konkret Statuten des Vereins Konkret 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Name und Sitz Der Verein Konkret ist ein Verein nach Art. 60 ff ZGB, mit Sitz in an der Schwerzistrasse 60, 8606 Nänikon (Uster ZH). 1.2 Ziel

Mehr

Der Sitz des Vereins befindet sich am Geschäftssitz des Präsidenten.

Der Sitz des Vereins befindet sich am Geschäftssitz des Präsidenten. 1. Name, Zweck und Ziel 1. Unter dem Namen Gewerbeverein Kreis 5 Züri-West, ehemals Handel + Gewerbeverein Industriequartier (gegr. 1982) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Mehr

Ordnung für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Busdorf

Ordnung für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Busdorf Ordnung für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Busdorf Nach 4 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Busdorf vom 10. Januar 1997 wird nach Anhörung des Jugendfeuerwehrausschusses

Mehr

Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe. vom [ ]

Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe. vom [ ] Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe vom [24.1.2012] Präambel Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat mit Beschluss vom 1.12.2011 die Verwaltung beauftragt,

Mehr

Statuten. Statuten des Kavallerievereins Dübendorf & Umgebung. Neufassung Artikel 1 - Zweck

Statuten. Statuten des Kavallerievereins Dübendorf & Umgebung. Neufassung Artikel 1 - Zweck Statuten Statuten des Kavallerievereins Dübendorf & Umgebung Neufassung 2004 Artikel 1 - Zweck Der Verein bezweckt die Förderung des Reitsports sowie die Pflege des kameradschaftlichen Geistes, die Koordination

Mehr

Reglement der Personalvertretung. vom 1. Dezember 2010

Reglement der Personalvertretung. vom 1. Dezember 2010 Reglement der Personalvertretung vom. Dezember 00.0. / Stand. Januar 0 Inhaltsverzeichnis Artikel Grundsatz... Artikel Mitgliedschaft... Artikel Vorsitz... Artikel Aufgaben... Artikel 5 Kompetenzen...

Mehr

Der Verein betreibt die Uniklinik Balgrist.

Der Verein betreibt die Uniklinik Balgrist. Statuten Name, Sitz Art. 1. Unter der Bezeichnung «Schweizerischer Verein Balgrist» besteht seit 1909 ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sitz des

Mehr

Statuten IG ehealth. 22. März Interessengemeinschaft ehealth c/o Köhler, Stüdeli & Partner GmbH Amthausgasse Bern

Statuten IG ehealth. 22. März Interessengemeinschaft ehealth c/o Köhler, Stüdeli & Partner GmbH Amthausgasse Bern Statuten IG ehealth 22. März 2016 Interessengemeinschaft ehealth c/o Köhler, Stüdeli & Partner GmbH Amthausgasse 18 3011 Bern INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Name und Sitz... 2 Art. 2 Zweck... 2 Art. 3 Mitgliedschaft...

Mehr

Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr.

Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr. Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit 4 Geschäftsjahr 5 Mitgliedschaft 6 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft 7 Rechte und Pflichten

Mehr

Statuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn

Statuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn Statuten Verein Freunde des Bergrennens Steckborn Fassung der GV vom 13. Februar 2006 Statuten: Freunde des Bergrennens Steckborn 1 1. Namen und Sitz 1.1 Name 1 Der Verein Freunde des Bergrennens Steckborn

Mehr

Artikel 1 Name, Sitz und Zweck

Artikel 1 Name, Sitz und Zweck Gegründet 23. Juli 1901 S T A T U T E N Artikel 1 Name, Sitz und Zweck Unter dem Namen Bernischer Fleckviehzuchtverband besteht ein Verein gemäss Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz in Zollikofen, der die Förderung

Mehr

Reglement. der Stiftung Aktion Demenz. mit Sitz in Mauensee. I. Zweck. Zweck Art. 1

Reglement. der Stiftung Aktion Demenz. mit Sitz in Mauensee. I. Zweck. Zweck Art. 1 Reglement der Stiftung Aktion Demenz mit Sitz in Mauensee I. Zweck Zweck Art. 1 Tätigkeiten Art. 2 Die Stiftung bezweckt die Schaffung individuell angepasster Wohn- und Lebensformen für Menschen mit Demenz,

Mehr

STATUTEN DER STIFTUNG PRO JUVENTUTE

STATUTEN DER STIFTUNG PRO JUVENTUTE STATUTEN DER STIFTUNG PRO JUVENTUTE 2 Statuten der Stiftung Pro Juventute Art. 1 Sitz und Zweck 1 Pro Juventute ist eine Stiftung mit Sitz in Zürich. Sie ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.

Mehr

S A T Z U N G der Freien Akademie der Künste in Hamburg e.v.

S A T Z U N G der Freien Akademie der Künste in Hamburg e.v. S A T Z U N G der Freien Akademie der Künste in Hamburg e.v. 1 Die Freie Akademie der Künste in Hamburg ist eine Gemeinschaft von Künstlern und anderen Persönlichkeiten, die sich gehalten fühlen, die Volksbildung

Mehr

Reglement. Geschäftsführung und Organisation

Reglement. Geschäftsführung und Organisation Reglement über Geschäftsführung und Organisation im Alterszentrum Castelsriet Sargans Der Gemeinderat Sargans erlässt gestützt auf Art. 28 des Sozialhilfegesetzes (sgs 381.1), Art. 3 des Gemeindegesetzes

Mehr

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Statuten. SP Adligenswil. Sozialdemokratische Partei 6043 Adligenswil

Statuten. SP Adligenswil. Sozialdemokratische Partei 6043 Adligenswil Statuten SP Adligenswil Sozialdemokratische Partei 6043 Adligenswil sp-adligenswil@bluewin.ch www.sp-adligenswil.ch Inhalt I. RECHTSFORM II. ZIEL III. ORGANISATION A. Generalversammlung B. Parteiversammlung

Mehr

STATUTEN Spitex Oberwil plus, Mühlegasse 1, 4104 Oberwil

STATUTEN Spitex Oberwil plus, Mühlegasse 1, 4104 Oberwil STATUTEN Spitex Oberwil plus, Mühlegasse 1, 4104 Oberwil Telefon 061 401 14 37, Fax 061 401 22 92, E-mail info@spitexoberwilplus.ch A Art. 1 ALLGEMEINES Name und Sitz Die Spitex Oberwil plus (im folgenden

Mehr

STATUTEN. der. Parlamentarischen Gruppe Wirtschaft und Gewerbe des Kantons Solothurn

STATUTEN. der. Parlamentarischen Gruppe Wirtschaft und Gewerbe des Kantons Solothurn STATUTEN der Parlamentarischen Gruppe Wirtschaft und Gewerbe des Kantons Solothurn Grundsätze Art. Wesen und Zweck Unter dem Namen Parlamentarische Gruppe Wirtschaft und Gewerbe besteht ein Verein im Sinne

Mehr

Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung. Satzung. Name und Sitz

Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung. Satzung. Name und Sitz Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v., gemeinnützige Internetvereinigung und hat seinen

Mehr

Feuerwehrverband des Kantons Bern Fédération bernoise des sapeurs-pompiers. STATUTEN Feuerwehrverband des Kantons Bern vom 19.

Feuerwehrverband des Kantons Bern Fédération bernoise des sapeurs-pompiers. STATUTEN Feuerwehrverband des Kantons Bern vom 19. Feuerwehrverband des Kantons Bern Fédération bernoise des sapeurs-pompiers STATUTEN Feuerwehrverband des Kantons Bern vom 19. Mai 2012 Inhaltsverzeichnis Artikel Bezeichnung Seite 1 Sitz und Rechtsform

Mehr

FORUM MENSCHENRECHTE. S t a t u t e n

FORUM MENSCHENRECHTE. S t a t u t e n FORUM MENSCHENRECHTE S t a t u t e n 1 Grundsätze und Ziele 1.1 Das Forum Menschenrechte ist ein nationales Bündnis von Nicht-Regierungs- Organisationen in Deutschland, die sich in der Menschenrechtsarbeit

Mehr

STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA

STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA Artikel 1 Name und Zweck des Vereins 1.1. Unter dem Namen Verein Kinderprojekt Barranquilla besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Mehr

Vereinsstatuten. Juni noi gass

Vereinsstatuten. Juni noi gass Vereinsstatuten Juni 2017 2 Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen «Noi» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist politisch und konfessionell neutral. Art. 2 Ziel und Zweck

Mehr

Organisationsreglement der Geschäftsleitung der EMS-Gruppe

Organisationsreglement der Geschäftsleitung der EMS-Gruppe Organisationsreglement der Geschäftsleitung der EMS-Gruppe 1. Grundlagen Dieses Reglement wird durch die Geschäftsleitung der EMS-Gruppe erlassen und stützt sich auf das Organisationsreglement der EMS-CHEMIE

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN

REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN ERSTELLT DURCH DIE SPURGRUPPE ELTERNMITWIRKUNG Inhaltsverzeichnis Grundlagen 2 Geltungsbereich 2 Zweck 2 Abgrenzung 2 Aufgaben 3 Organisation 3 Öffentlichkeitsarbeiten

Mehr

STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN

STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN KAPITEL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ARTIKEL 1 Unter dem Namen "Stiftung für die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen" wurde im

Mehr

ICT-Berufsbildung Aargau ICT-BBAG

ICT-Berufsbildung Aargau ICT-BBAG ICT-Berufsbildung Aargau ICT-BBAG STATUTEN Statuten ICT-BBAG Seite 1 von 6 NAME, SITZ, ZWECK Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen ICT-Berufsbildung Aargau, ICT-BBAG (im folgenden Verein genannt), besteht

Mehr

Satzung des Berufsverbandes Hauswirtschaft e.v.

Satzung des Berufsverbandes Hauswirtschaft e.v. Satzung des Berufsverbandes Hauswirtschaft e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Berufsverband Hauswirtschaft e.v.. Er ist ein Arbeitnehmerverband. Sitz des Verbandes ist Stuttgart. Er ist in

Mehr

S T A T U T E N. des. Industrieverbandes Solothurn und Umgebung (gegründet am 24. Oktober 1979)

S T A T U T E N. des. Industrieverbandes Solothurn und Umgebung (gegründet am 24. Oktober 1979) S T A T U T E N des Industrieverbandes Solothurn und Umgebung (gegründet am 24. Oktober 1979) 1. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen INDUSTRIEVERBAND SOLOTHURN UND UMGEBUNG besteht mit Sitz in

Mehr

Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft 2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mehr

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.".

Mehr

Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom

Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom 18.03.2014 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule

Mehr

STIFTUNGS REGLEMENT. Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS)

STIFTUNGS REGLEMENT. Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) STIFTUNGS REGLEMENT Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) Das vorliegende Stiftungsreglement wird in Ausführung zum Stiftungsstatut erlassen. Bei geschlechtsspezifischen Bezeichnungen wird

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 21/2015 Köln, den 30. November 2015 Geschäftsstelle Hochschulrat INHALT Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule

Mehr

Namens des Gemeinderates

Namens des Gemeinderates Gemeinde Villnachern Entschädigungsverordnung für Schulpflege, Kommissionen und Funktionäre Genehmigt an der Gemeinderatssitzung vom 0. Oktober 0 Namens des Gemeinderates Die Frau Gemeindeammann: Der Gemeindeschreiber:

Mehr

Statuten. mille piu. tsv fortitudo gossau

Statuten. mille piu. tsv fortitudo gossau 1 Statuten mille piu tsv fortitudo gossau INHALTSVERZEICHNIS A. Name, Sitz, Zweck Seite 2 B. Mitgliedschaft, Sitz, Zweck Seite 2 a. Arten der Mitgliedschaft Seite 2 b. Erwerb der Mitgliedschaft Seite 2

Mehr

Satzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim"

Satzung des Vereins Betreute Grundschule Hochelheim Satzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim" 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Betreute Grundschule Hochelheim" 2. Vereinssitz ist Hüttenberg, Ortsteil Hochelheim. 3.

Mehr

TRÄGERSCHAFT "SICURO"

TRÄGERSCHAFT SICURO V E R E I N S S T A T U T E N TRÄGERSCHAFT "SICURO" (Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Bauhauptgewerbe) ART. 1 NAME UND SITZ Unter dem Namen Trägerschaft "sicuro" (Branchenlösung

Mehr

Vereinsstatuten. Orchester Cham-Hünenberg in Cham (Revision 2016)

Vereinsstatuten. Orchester Cham-Hünenberg in Cham (Revision 2016) Vereinsstatuten Orchester Cham-Hünenberg in Cham (Revision 2016) Artikel 1 Name Das Orchester Cham-Hünenberg ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz in Cham. Artikel 2 Zweck Der Verein

Mehr