Förderprogramme für KWK-Anlagen

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1 Förderprogramme für KWK-Anlagen Veranstaltung der DEHOGA RLP Bad Kreuznach Dipl.- Ing. Valérie Charbonnier Gliederung Die EOR Daten und Fakten Förderprogramme für KWK-Anlagen für KMU Sonderfonds Energieeffizienz in KMU 1

2 Aufgabenbereiche der EOR Neutrale Erstinformation Messeauftritte Energieberaterdatenbank Vorträge zum Thema Energieeffizienz Betrieb eines mobilen Beratungsangebotes für das MWKEL Kostenloser Versand von Broschüren und Infomaterial innerhalb von Rheinland-Pfalz Gliederung Die EOR Daten und Fakten Förderprogramme für KWK-Anlagen Sonderfonds Energieeffizienz im KMU 2

3 Weltenergieverbrauch % 200% 150% Erneuerbare Energien 100% Kernkraft Erdgas Erdöl Kohle Quelle: Globale Marktanreizpotentiale für Erneuerbare Energien, Shell 1999 Historie Rohöl-Preisentwicklung Quelle: Tecson GmbH 3

4 Heizöl-Preisentwicklung Quelle: Tecson GmbH Haushaltsstrompreisentwicklung 4

5 Ziele der Bundesregierung Klimapolitische Ziele Globaler Temperaturanstieg auf 2 Grad begrenzen Ausbau der erneuerbaren Energien Energieeinsparung Energieeffizienz weiter erhöhen Zielsetzung der KWK-Technologie Bis 2020 Verdoppelung Anteil KWK-Strom auf 25% Vermeidung von mindestens 20 Mio. t. CO ² - Emission Schema der Kraft-Wärme-Kopplung Brennstoff KWK-Aggregat Strom Wärme Pflanzenöl Bioethanol Heizöl Erdgas Kohle Holz Stroh Biogas Abfälle Motor/Generator Gasturbine/Generator Dampfturbine/Generator Brennstoffzelle Quelle: Bundesverband Kraft-Wärmekopplung 5

6 Einsatzbereiche Kraft-Wärme-Kopplung Versorgung von Elektrische Leistung in kw Wärmeleistung in kw Versorgung mit.. (Endenergie) Wohnung/EFH/DHH ca. 1 4 bis 10 Wärme/Strom Mehrfamilienhaus 5 bis 30 bis 100 Wärme/Strom Reihenhaus 5 bis 30 bis 100 Nahwärme/Strom Seniorenheim ca. 10 bis 30 bis 200 Wärme/Strom Hotel, Kleingewerbe bis 300 Wärme/Strom/Kälte Schule bis 50 bis 300 Wärme/Strom Quelle: BMU Gliederung Die EOR Daten und Fakten Förderprogramme für KWK-Anlagen Sonderfonds Energieeffizienz im KMU 6

7 Gliederung KWK-Förderprogramme vom Bund KWK - Gesetz Programme der KfW-Förderbank BAFA Marktanreizprogramm Weitere staatliche Förderungen KWK-Förderprogramme vom Land KWK-Offensive Rheinland-Pfalz Zinszuschussprogramm des MWKEL KWK-Förderprogramme vom Bund KWK-Gesetz 7

8 Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) ZWECK DES GESETZES Erhöhung der Stromerzeugung aus KWK auf 25% Befristeter Schutz Förderung von KWK-Anlagen Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK- Anlagen eingespeist wird ANWENDUNGSBEREICH Abnahme und Vergütung von KWK-Strom gesetzlich garantierter Zuschlag für jede erzeugte Kilowattstunde Strom Netzbetreiber sind verpflichtet, BHKW-Anlagen an ihr Stromnetz anzuschließen Regelung der Zuschläge für den Neubau und den Ausbau von Wärmenetzen KWK-Gesetzesänderungen 2009 WESENTLICHE NEUHEITEN KWK-Zuschlag auch für KWK-Strom, der nicht in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird Nach Wegfall der Pflicht zur Zuschlagszahlung für KWK-Anlagen bis 50 kw el : fortwährende Abnahme und Vergütung (ohne Zuschlag) durch den Netzbetreiber für alle KWK-Anlagen: Anspruch auf vorrangigen Netzzugang Auch kleine KWK-Anlagen müssen hocheffizient sein, d.h. mindestens 10% Primärenergieeinsparung erbringen. 8

9 KWK-Gesetzesänderungen 2009 WESENTLICHE NEUHEITEN KWK-Zuschlagshöhe und Förderzeitraum (Inbetriebnahme bis ) KWK-Anlage bis 50 kw el : Zeitraum: - zehn Betriebsjahre ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage Höhe: - 5,11 ct/kwh KWK-Anlage bis 2 MW el : Zeitraum: - i.d.r- 6 Betriebsjahre (max. für Vbh); - bei Versorgung von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes nur max. 4 Betriebsjahre (max. für Vbh) Höhe: - 5,11 ct/kwh für den Leistungsanteil bis 50 kw el - 2,1 ct/kwh für den Leistungsanteil bis 2 MW el KWK-Gesetzesänderungen 2009 Nutzungsvergleich Vergütung für eingespeisten Strom KWK-Zuschlag: Vermiedenes Netzungsungsentgeld Baseload-Quartalspreis: Insgesamt: 5,11 Ct/kWh (10 Jahre) ca. 0,02 2 Ct/kWh ca. 4 6 Ct/kWh ca. 9,5 12 Ct/kWh Vergütung für selbst genutzten Strom KWK-Zuschlag: Vermiedener Strombezugspreis Insgesamt 5,11 Ct/kWh 20,00 Ct/kWh ca. 25 Ct/kWh 9

10 KWK-Gesetzesänderungen 2009 WESENTLICHE NEUHEITEN Zusätzliche jährliche Nachweispflicht für Anlagen größer 50 kw el hinsichtlich der erreichten Vollbenutzungsstunden (max Vbh) KWK- Anlagen bis 10 kw el kann das BAFA von Nachweispflichten befreien. KWK-Anlagen über 2 MW el benötigen für die Zulassung ein Sachverständigengutachten. Das Energiestatistikgesetz verlangt von Betreibern von KWK-Anlagen jährliche Informationen zur Stromkennzahl. KWK Bonus des EEG Strom aus KWK-Anlagen der bereits nach dem EEG vergütet wird, erhält keine Zuschlagszahlung nach dem KWK-Gesetz Bei Biomasse sind besonders umfangreiche Boni möglich. Nutzung innovativer Technologien ( Technologie-Bonus) Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen oder Gülle (Nawaro-Bonus) Einhaltung von Grenzwerten bei den Formaldehyd-Emissionen Anwendung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Bonus) Mit Biomasse als Rohstoff erzeugter KWK-Strom, der im Rahmen des EEG in das Stromnetz eingespeist wird, wird mit einem zusätzlichen Bonus von 3 Cent/kWh gefördert 10

11 Förderprogramme vom Bund Programme der KfW-Förderbank Förderprogramme vom Bund Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank 11

12 KfW Erneuerbare Energien: Standard FÖRDERGEGENSTAND Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, erzeugt in KWK-Anlagen ANTRAGSBERECHTIGTE Privatpersonen In- und ausländische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind Freiberuflich Tätige Landwirte KfW Erneuerbare Energien: Standard FÖRDERART / FÖRDERHÖHE Gefördert wird die Errichtung, der Erwerb und die Erweiterung solcher Anlagen Gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert. Darlehen: max. 10 Mio., je Vorhaben Zinssatz ab 2,88% effektiv (Stand: 08/2011) ANTRAGSTELLUNG Vor Maßnahmenbeginn Über Hausbanken KUMULIERBARKEIT Nicht möglich mit anderen KfW- oder ERP-Programmen Möglich mit anderen Fördermitteln 12

13 KfW Erneuerbare Energien: Premium FÖRDERGEGENSTAND Wärme aus erneuerbaren Energien, in großen Anlagen u.a. streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen bis zu 2 MW Nennwärmeleistung Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, mit einem Wärmeabsatz von mindestens 500 KWh/a und Meter Trasse ANTRAGSBERECHTIGTE Kleine und mittlere Unternehmen Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die KMU-Schwellenwerte unterschreiten KfW Erneuerbare Energien: Premium FÖRDERART / FÖRDERHÖHE Darlehen maximal 10 Mio. pro Vorhaben Zinssatz ab 2,27% effektiv (Stand 08/2011) Attraktive Tilgungszuschüsse für alle Antragsteller ein Teil der Kreditsumme wird erlassen ANTRAGSTELLUNG Vor Maßnahmenbeginn Über Hausbank KUMULIERBARKEIT Nicht möglich mit anderen KfW- oder ERP-Programmen Möglich mit anderen Fördermitteln 13

14 ERP Umwelt Energieeffizienzprogramm Energieeffizienzmaßnahmen in KMU (Programmteil B) FÖRDERGEGENSTAND Maßnahmen zur effizienteren Energieerzeugung und verwertung Zinssatz ab 2,12 % effektiv (Stand 08/11) FÖRDERART / FÖRDERHÖHE zinsgünstige 100% - Finanzierung Darlehen bis maximal 10 Mio. ANTRAGSBERECHTIGTE In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Freiberuflich Tätige Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen Förderprogramme vom Bund BAFA - Marktanreizprogramm Wärmenetzförderung mit KWK-Energie 14

15 BAFA Förderung Wärmenetze FÖRDERGEGENSTAND Neu- und Ausbau von Fernwärmenetzen mit Energiequelle KWK auf der Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben INB bis 2020, mind. 50% Wärme bei INB aus KWK, bei Endausbau 60% ANTRAGSBERECHTIGTE Wärmenetzbetreiber ANTRAGSTELLUNG zeitnah zum Inbetriebnahmedatum, jedoch spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres BAFA Förderung Wärmenetze FÖRDERART / FÖRDERHÖHE Zuschlagzahlung: 1,00 je mm Nenndurchmesser pro Meter Trassenlänge max. 20 % der Investitionskosten und insgesamt 5 Mio. je Projekt WEITERE VORAUSSETZUNGEN U.A. Die Wärmeleitung muss über die Grundstücksgrenze (Flurstück), auf dem die KWK- Anlage steht, hinaus gehen. An das Wärmenetz muss mindestens ein Abnehmer angeschlossen sein, der nicht der Eigentümer oder der Betreiber der KWK-Anlage ist. 15

16 KWK-Förderprogramme vom Bund Weitere staatliche Förderprogramme Steuervergünstigung STROMSTEUER Stromsteuer ist in allen Fallbeispielen für den Verbrauch des im BHKW erzeugten Stroms nicht zu zahlen Für den von einem Stromlieferanten bezogenen Zusatzstrom fällt jedoch die Stromsteuer an. ENERGIESTEUER Der Betreiber profitiert von 2 Regelungen im Energiesteuerrecht 1. Die Brennstoffe Gas und Heizöl unterliegen nur einem ermäßigten Energiesteuersatz. 2. Der Betreiber erhält eine vollständige Rückerstattung der auf die Brennstoffe entrichteten Energiesteuer. Betreiber muss bis zum 31. März des Folgejahres einen Antrag beim zuständigen Hauptzollamt einreichen. 16

17 Steuervergünstigung UMSATZSTEUER Betreiber muss beim Kauf des BHKW s sowie der Brennstoffe die Umsatzsteuer von derzeit 19% zahlen. Wer Unternehmer ist, kann die auf die Käufe enthaltene Umsatzsteuer (MwSt) als Vorsteuer von selbst vereinnahmten Umsatzsteuerzahlungen in Abzug bringen. EINKOMMENSTEUER Einnahmen des Betreibers eines BHKW s aus Stromeinspeisung und der Zuschlagszahlung für eigenverbrauchten KWK-Strom unterliegen der Einkommensteuer. Laufenden Aufwendungen für den Betrieb soweit sie auf die Stromeinspeisung fallen können von diesen Einnahmen abgesetzt werden. Auch Anschaffungskosten und Errichtung können zum Teil von diesen Einnahmen abgesetzt werden. Förderprogramme in RLP MWKEL KWK-Offensive RLP 17

18 Ölversorger: Öl-Mini-BHKW-Förderung FÖRDERGEGENSTAND Einbau eines heizölbetriebenen Mini-Blockheizkraftwerkes bis 50 kw el Beratung zur Wirtschaftlichkeit von Blockheizkraftwerken ANTRAGSBERECHTIGTE Kunden teilnehmender Öllieferanten WEITERE VORAUSSETZUNGEN Installation durch Vertragsunternehmen Abschluss eines Ölliefervertrags Ölversorger: Öl-Mini-BHKW-Förderung FÖRDERART / FÖRDERHÖHE 500 Zuschuss (IWO) Individuelle Förderung durch Lieferanten 250 bis 5 kw el 100 Zuschuss für jede weiteren 5 KW el Max durch bestimmte Gerätehersteller Kostenlose Beratung durch die Transferstelle Bingen ANTRAGSTELLUNG Vor Maßnahmenbeginn Über teilnehmende Mineralöllieferanten 18

19 Ölversorger: Öl-Mini-BHKW-Förderung ENERGIEVERSORGUNGSUNTERNEHMEN AMB R: Adolf - C. Kämpf GmbH, Hachenburg aws Wärme Service GmbH, Mainz H: + R. Bellersheimer GmbH, Neitersen Mineralöl- und Energiehandel Bertgen GmbH, Müden Cappel Mineralöl GmbH, Bedesbach Erich Doetsch Mineralölhandels KG E. Müller Mineralölhandel, Neu-Bamberg Kurt Preis Mineralöle, Ulmet Raiffeisen-Hunsrück Handels-GmbH, Lingerhahn Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eg, Köln Reifert Mineralölprodukte e. K., Bad Hönningen Rhein-Mosel Mineralöl und Energie GmbH, Koblen Helmut Rothfuß GmbH ARAL-Vertrieb, Neuwied Schuster & Sohn GmbH, Kaiserslautern Heinrich Schwarz GmbH, Diez Erwin Steigleiter GmbH Heizöl/Tankschutz, Syeyer Thelen GmbH & Co.KG Mineralölvertrieb, Mainz TOTAL Mineralöl GmbH, Mannheim Valentin Gas u. Öl GmbH & Co. KG, Mainz In Kooperation mit der KWK-Offensive Rheinland-Pfalz Quelle: ASUE/MUFV Gasversorger: Gas-BHKW-Förderung Förderprogramm befindet sich in der Evaluierung 19

20 Förderprogramme in RLP MWKEL Zinszuschussprogramm Zinszuschussprogramm MWKEL FÖRDERGEGENSTAND Bau und Ausbau von Wärmenetzen Errichtung von Anlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.b. BHKWs) BHKWs mit erneuerbaren Energien FÖRDERFÄHIGE AUFWENDUNGEN Notwendige Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Planungs- und Ingenieurleistungen Förderfähige Aufwendungen dürfen Euro nicht unterschreiten. Maximales Investitionsvolumen beträgt 5 Mio. Euro. 20

21 Zinszuschussprogramm MWKEL FÖRDERHÖHE / AUSGESTALTUNG Zuschuss auf Grundlage einer frei wählbaren Finanzierung Laufzeit: 7 Jahre Beginnt mit 2,5 % der als förderfähig anerkannten Aufwendungen Jährliche Minderung um eine fiktive lineare Tilgung von 10 % ANTRAGSBERECHTIGTE Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, ANTRAGSTELLUNG vor Maßnahmenbeginn EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz e.v. Quelle MUFV Zinszuschussprogramm MWKEL AUSGESTALTUNG DER FÖRDERUNG - BEISPIEL Gesamtinvestition Zinssatz Förderung Laufzeit , , , , , , , Quelle MWKEL 21

22 Gliederung Die EOR Daten und Fakten Förderprogramme für KWK-Anlagen Sonderfonds Energieeffizienz in KMU Sonderfonds Energieeffizienz in KMU Sonderfonds Energieeffizienz in KMU Energieeffizienzberatung Investitionskredite Initialberatung Detailberatung (Programmteil B ERP-Umwelt- u. Energieeffizienzprogramm) Quelle: KfW 22

23 Sonderfonds Energieeffizienz in KMU KMU-DEFINITION KLEINE UNTERNEHMEN Anzahl der Mitarbeiter < 50 Jahresumsatz oder -bilanzsumme max. 10 Mio. EUR MITTLERE UNTERNEHMEN Anzahl der Mitarbeiter < 250 Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. EUR Sonderfonds Energieeffizienz in KMU FÖRDERGEGENSTAND Initialberatung: Ermittlung von betrieblichen Energieeinsparpotentialen durch einen Sachverständigen (Energieberater) Detailberatung: Erstellung eines konkreten Einsparkonzeptes mit betriebswirtschaftlicher Bewertung durch einen Sachverständigen (Energieberater) ANTRAGSBERECHTIGTE Rechtlich selbständige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: produzierendes Gewerbe Handwerk Handel sonstige Dienstleistungsgewerbe Freiberuflich Tätige 23

24 Sonderfonds Energieeffizienz in KMU INITIALBERATUNG FÖRDERART / FÖRDERHÖHE Zuschuss: 80 % der förderfähigen Beratungskosten Beraterhonorar: bis zu 800 pro Tag förderfähig Beratungsdauer: bis zu 2 Tagen möglich Zeitraum: 12 Wochen (ab Zusage) ANTRAGSTELLUNG Vor Maßnahmenbeginn Antragstellung über KfW-Regionalpartner u.a. jeweils IHK und HWK Mainz, Trier und Koblenz, HWK Kaiserslautern, IHK Ludwigshafen Sonderfonds Energieeffizienz in KMU INITIALBERATUNG ABSCHLUSSBERICHT Beschreibung der Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und verbrauch Beschreibung bestehender energetischer Mängel Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen Hinweise für Fördermöglichkeiten 24

25 Sonderfonds Energieeffizienz in KMU DETAILBERATUNG FÖRDERART / FÖRDERHÖHE Zuschuss: 60 % der förderfähigen Beratungskosten Beraterhonorar: bis zu 800 pro Tag förderfähig Gesamthonorar: bis zu möglich Beratungsdauer: bis zu 10 Tagen möglich Zeitraum: 8 Monate (ab Zusage) ANTRAGSTELLUNG Vor Maßnahmenbeginn Nach (oder ohne vorherige) Initialberatung Antragstellung über KfW-Regionalpartner Sonderfonds Energieeffizienz in KMU DETAILBERATUNG ABSCHLUSSBERICHT Analyse über Mengen und Kosten des gesamten Ist- Energieverbrauchs Bewertung des Ist-Zustandes unter Hinzuziehung der Energiebedarfsrechnungen Feststellung von Schwachstellen Prioritäten zur energieeffizienten Energieanwendung Konkrete Nennung von Einsparpotenzialen Vorschlag von Energieeinsparmaßnahmen Vorschlag zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen Konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen Hinweis auf Fördermöglichkeiten 25

26 Weitere Informationen Tel.: Geschäftsstelle der EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz e.v. Im ETA-Zentrum an der TU Kaiserslautern Paul-Ehrlich-Straße Gebäude 29, Kaiserslautern 26

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