: Axel Rott, Vorstandssprecher SBN Jonny Otten, Präsident NWDSB Wilfried Ritzke, 1. Vizepräsident NSSV Reinhard Rawe, Vorstandsvorsitzender LSB Nds.

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1 PROTOKOLL über die ARBEITSTAGUNG des Schützenbund Niedersachsen e.v. am Sonnabend, den , Beginn Uhr im Haus des LSB Niedersachsen, Ferd.-Wilh.-Fricke-Weg 10, Hannover Anwesende: Axel Rott, Vorstandssprecher SBN Jonny Otten, Präsident NWDSB Wilfried Ritzke, 1. Vizepräsident NSSV Reinhard Rawe, Vorstandsvorsitzender LSB Nds. Norbert Engelhardt, stellv. Vorsitzender LSB Nds. Torsten Sorge, Justitiar LSB Nds. 75 Vertreter aus den Schützenverbänden des NSSV, NWDSB und H+U Agenda TOP 1 Begrüßung Axel Rott / Vorstandssprecher SBN TOP 2 Sitzungsleitung Wilfried Ritzke / 1. Vizepräsident NSSV TOP 3 Bedeutung des Schießsports in der Sportorganisation LSB/DOSB Reinhard Rawe / Vorstandsvorsitzender LSB Nds. TOP 4 aktuelle Situation der Beziehung zwischen LSB und SBN a) Für NWDSB: Jonny Otten / Präsident NWDSB b) Für NSSV: Axel Rott / Präsident NSSV TOP 5 aktuelle Ausgangslagen a) Mitgliederstatistik im NSSV und NWDSB (Axel Rott/SBN) b) Satzungen + Ordnungen im NSSV und NWDSB (Axel Rott/SBN) c) LSB-Satzung + Aufnahmeordnung (Torsten Sorge/LSB Nds.) d) Versicherungen (Torsten Sorge/Justiziar LSB Nds. TOP 6 LSB als Partner des Schützensports: Vorteile und Chancen Norbert Engelhardt / stellv. Vorstandsvorsitzender LSB Nds. TOP 7 Freie Diskussion mit den Teilnehmern Wilfried Ritzke / 1. Vizepräsident NSSV TOP 8 Verabschiedung Axel Rott / Vorstandssprecher SBN Personen werden zur Verkürzung nach Erstnennung (in Fettdruck) nur namentlich ohne Funktionsbezeichnung genannt. Zu TOP 1 Herr Rott eröffnet die Arbeitstagung und begrüßt die Anwesenden, besonders als Vertreter des LSB Nds. die Herren Rawe, Engelhardt und Sorge. Er bedankt sich dafür, dass diese Arbeitstagung kostenfrei in den Räumen des LSB Nds. stattfinden kann. Die Verpflegungskosten übernimmt der SBN. Aus Termingründen kann Herr Rawe an der Tagung nur bis zum Mittag teilnehmen. Für den weiteren Verlauf steht jedoch Herr Engelhardt zur Verfügung. Mit Einverständnis der Anwesenden benennt Herr Rott Herrn Ritzke zum Versammlungsleiter.

2 Zu TOP 2 Herr Ritzke begrüßt ebenfalls alle Anwesenden und übernimmt die Tagungsleitung. Eine Änderung unter TOP 4 gibt er bekannt. Die Punkte a) und b) werden getauscht. Er weist darauf hin, dass während der folgenden Redebeiträge Verständnisfragen zugelassen sind. Diese sind über die Saalmikrophone mit Namens- und Funktionsangabe zu stellen. Gegen eine Aufzeichnung der Tagung zur Erstellung eines Sachprotokolls erhebt sich kein Widerspruch. Zu TOP 3 Herr Rawe begrüßt die Anwesenden und dankt dafür, diese Veranstaltung heute hier durchführen zu dürfen, um aus LSB-Sicht wichtige Punkte zu erläutern. Durch seine sehr lange Zusammenarbeit mit den Schützenbünden und später auch dem SBN ist er mit den Zusammenhängen, Hintergründen und Möglichkeiten bestens vertraut. Herr Rawe hofft, dass er mit seinen Ausführungen sowie denen der Herren Engelhardt und Sorge einen Eindruck davon vermittelt, wie der LSB das Schützenwesen sieht. Auch soll erkennbar sein, wie sich die Beziehung zwischen den Verbänden entwickeln kann. 48 Sportbünde und 59 Fachverbände gehören dem LSB an. Über ehrenamtliche Helfer sind im LSB tätig. Nach Mitgliederzahlen ist der Schützenbund Niedersachsen der drittgrößte Landesfachverband. In der Gesamtanlage des LSB in Hannover befinden sich ein Olympiastützpunkt und das Lotto-Sportinternat, in dem rd. 150 Leistungssportlerinnen bzw. -sportler betreut werden. Der LSB ist für Niedersachsen der politische Interessenvertreter und der Verband, der auf Landes- bis zur Kommunalebene den Sport vertritt. Das gilt vom Schulsport über den Sportstättenbau für alle Sportarten bis hin zur Stadtentwicklung. Sport ist ebenso ein Teil von Bildung und Kultur. Vielfältig ist der LSB Ansprechpartner, wenn es um neue Gesetze bzw. Gesetzesänderungen geht, da dazu sachverständige Beratung gefragt ist. Ausdrücklich lobt Rawe den sehr engagierten und konsequenten Einsatz von Axel Rott auf allen Ebenen, wenn es um Belange der Schützen geht. Das Land hat im Jahre 2012 ein Sportförderungsgesetz beschlossen. Dem zufolge erhält der LSB jährlich einen gewissen Geldbetrag. Unter Einhaltung der im Gesetz verankerten Regeln entscheidet der LSB in der Verteilung der Mittel jedoch frei. Beispielhaft ist bei den Schützen das Thema Inklusion aufgenommen und behandelt. Behinderte und Nichtbehinderte können sich gleichermaßen sportlich betätigen. Wettkämpfe werden gemeinsam durchgeführt. Leider ist es bisher nicht gelungen daran muss gearbeitet werden-, alle Sportler von den Vorteilen der Mitgliedschaft im LSB zu überzeugen. Dabei sind leider auch Schützenvereine. Vielfach ist nicht bewusst, dass die Mitgliedschaft viele Vorteile bildet. Dies kann zum Beispiel die Förderung beim Sportstättenbau, der Jugendhilfe und vielen weiteren Maßnahmen sein. Das alles kann aber nur geschehen, wenn man dabei ist. Selbstverständlich müssen an den LSB auch Mitgliedsbeiträge gezahlt werden. Die sind z.zt. für Kinder (bis 14 J.) 1,50, für Jugendliche (bis 18 J.) 2,60 und für Erwachsene (ab 19 J.) 3,80. plus die Beiträge an die Kreissportbünde, die regional unterschiedlich sind. Darüber hinaus erhält der LSB vom Land jährlich ca Mio.. Mit dem Appell, daran zu arbeiten, dass alle Schützen dem Sportbund beitreten und somit der LSB gestärkt zum Wohle aller Sportler wirken kann, schließt Rawe seinen Vortrag und dankt für die Aufmerksamkeit.

3 Zu TOP 4b Herr Rott stellt zunächst klar, dass dies eine Tagung vom SBN ist, in der die drei in Niedersachsen aktiven Verbände, NSSV, NWDSB und Hamburg und Umgegend, zusammengeschlossen sind. Zwar nicht auf dem Podium, jedoch absprachegemäß im Saal ist der Verband HuU durch das Präsidiumsmitglied Reinhard Pape vertreten. Herr Rott weist auf den besonderen Wert der Schützen im Sport hin. Schießsport wird von der Jugend an bis ins hohe Alter aktiv betrieben und auch im hohen Alter werden noch hervorragende Leistungen erzielt. Auch wurde in den letzten sieben Jahren deutlich bewiesen, dass sich der Schießsport bestens für Inklusion eignet. Im Sportleistungszentrum Wilkenburg findet jährlich die weltgrößte Schießsportveranstaltung (ISCH) statt. Mit 2000 Starts sind 1000 Starter vertreten. Davon haben 500 Starter ein Handicap, dabei sind knapp 100 Rollstuhlfahrer. Angeboten werden Wettbewerbe mit und ohne Handicap sowie für Beide gemeinsam in einem Wettkampf. Die letzten Vergleichszahlen lassen erwarten, dass sich der Anteil der gemischten Wettbewerbe vergrößert. Wir streben gemeinsam mit dem DSB an, dass diese Art von gemischten Wettbewerben sich noch mehr internationalisiert bis hin zu Olympischen Spielen. Es hat bereits einmal eine Olympiasiegerin aus der Mongolei im Bogenschießen gegeben. Regeln für den Vergleich mit Handicapgraden müssen erarbeitet werden. Die Beziehung vom SBN zum LSB wurde in den letzten drei Jahren wieder intensiviert. Klar ist, dass Spitzensport ohne den LSB nicht möglich wäre, denn den finanziert er überwiegend für den gesamten Kader, egal aus welchem Landesverband der Kaderathlet kommt. Herr Rott trägt die Mitgliederstatistik vor und erklärt die Zahlen. Mitglieder LSB-Mitglieder LSB/Verband LSB/SBN Vereine LSB-Vereine NSSV % 69% % 72% NWDSB % 28% % 25% N+E % 3% % 2% SBN % 100% % 100% Erstrebenswert sind natürlich jeweils 100%ige Zugehörigkeiten. Der NSSV hat 2001 in der Satzung die LSB-Mitgliedschaft bindend verankert, jedoch mit Ausnahmen: - gilt nicht für ca. 200 NSSV-Vereine mit Bestandsschutz - nur ca. 100 NSSV-Vereine sind kein Mitglied ohne Bestandsschutz (keine Teilnahme an Meisterschaften) Bisher ist keine Verankerung der LSB-Mitgliedschaft in den Satzungen von NWDSB und H+U erfolgt. Aufgefallen ist uns in 2010, dass im NSSV etwa 100 Vereine aus dem LSB ausgetreten sind, trotzdem aber an Meisterschaften teilgenommen haben. Nach Ankündigung einer Sperre haben jedoch bis auf drei Vereine alle erklärt, dem LSB wieder beitreten zu wollen.

4 Rein traditionelle Vereine und ausschließlich Musik betreibende Vereine sind nicht zur LBS- Mitgliedschaft verpflichtet. Den beiden anderen Landesverbänden empfiehlt Herr Rott, die Bindung an den LSB ebenfalls in die Satzung aufzunehmen. Er ist überzeugt, dass auch dort ausgetretene Vereine die erneute LSB-Mitgliedschaft anstreben werden. Das wäre ein klarer Vorteil für den Sport. Der LSB stellt zu Zwecken der Sportförderung die Mittel aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen bereit. Im Vergleich hierzu machen die Einnahmen des LSB aus Mitgliedsbeiträgen lediglich 20% aus. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen fließen nur zu geringem Teil als Zuschüsse zurück. Der SBN als Bindeglied zum LSB hat in den letzten Jahren sehr profitiert, wenn Zuschussanträge gestellt wurden. Hierfür dankt Herr Rott ausdrücklich den Herren Rawe und Engelhardt für das große Verständnis und die Bewilligungen. Grundsätzlich plädiert Herr Rott dafür, Anträge zu jeglichen Finanzierungen zu stellen. Es gibt viele Töpfe, die Anträge zulassen. Seine Überzeugung ist, dass viele Anträge nur abgesagt werden, weil sie gar nicht erst gestellt wurden. Zu TOP 4a Herr Jonny Otten fasst sich kurz. Das meiste sei bereits gesagt worden. Auch er ist der Ansicht, dass aus Gründen der Solidarität die Mitgliedschaft im Sportbund geboten sein müsste. Die von Herrn Rott bereits vorgetragenen Werte für den NWDSB machen ihn nicht stolz. Hier müsse hart dran gearbeitet werden. Zu seiner sehr langen Zusammenarbeit mit dem LSB sagt er aus, dass der Verband stets sehr ernst genommen und fair behandelt wurde. Besonders betont er die Hilfe, als die OFD Nds. die Gemeinnützigkeit der Schützenvereine nicht mehr anerkennen wollte. Der LSB hat sich hierbei erfolgreich eingeschaltet. Das Ansehen der Schützen in der Gesamtbevölkerung ist nicht zufriedenstellend. Auch aus dem Grund muss unsere Interessenvertretung nach außen gestärkt werden und bleiben. Stärkung erfolgt aus Solidarität durch Mitgliedschaft. Der Empfehlung zur Satzungsänderung würde Herr Otten gerne nachkommen. Ein angestrebter Antrag dazu ist jedoch in einer Mitgliederversammlung mehrheitlich abgelehnt. Zu TOP 5a + 5b Die Punkte a und b hat Herr Rott in seinem Vortrag unter TOP4 bereits behandelt, daher wird gleich zu Punkt c übergegangen. Zu TOP 5c + 5d Herr Sorge stellt vor, wie das Verhältnis des LSB zum SBN und somit zu den Schützen allgemein geregelt ist. Mitglieder im LSB können werden gemeinnützige Organisationen, gemeinnützige Landesfachverbände und gemeinnützige Vereine. Letztere müssen jedoch mindestens einem Landesfachverband angehören. Der Sitz sowie die Vereinsregistereintragung müssen in Niedersachsen sein. Für Landesfachverbände gilt zusätzlich, dass sie mindestens 15 Mitgliedsvereine haben, die einzige Sportartvertretung für Nds. sind und alle Mitglieder dem LSB angehören. Ordentliche Mitglieder sind automatisch in den ARAG-Sportversicherungsvertrag eingebunden. Für Schützenvereine ist wegen gesetzlicher Anforderungen ein Zusatzvertrag nötig. Dieser beträgt für NSSV-Mitglieder, die dem LSB angehören, pro Mitglied 0,22, die anderen zahlen 1,12. Im NWDSB-Beitrag ist der Versicherungsbeitrag für alle Mitglieder in Höhe von 0,72 pro Mitglied enthalten.

5 Bernfried Keye, KSV Wolfenbüttel fragt zu den Versicherungsbeiträgen nach und Herr Sorge erklärt, dass der Zusatzbeitrag insbesondere wegen der erhöhten Versicherungsgrenzen resultiert. Weiterhin fragt er nach der LSB-Aufnahmegebühr, die seines Wissens 500,- beträgt. Herr Sorge berichtigt, dass es keine Aufnahmegebühr gibt. Ausnahme ist bei ausgeschlossenen Vereinen, wenn sie innerhalb von 6 Monaten wieder eintreten wollen. Dann beträgt die Gebühr 500,-. Nach der 6-Monatsfrist jedoch nicht mehr. Olaf Dahms, Verband Hannoverscher Schützenvereine hat eine Verständnisfrage zum Schützen-Mehrbeitrag der Versicherung. Der NSSV-Geschäftsführer, Herr Nordmann, antwortet, dass wegen gesetzlicher Vorgaben die Versicherung für Schützen ein wenig erweitert ist, besonders in der Leistungsbegrenzung im Schadenfall. Ansonsten ist der LSB- Vertrag 1:1 übernommen. Zu TOP 6 Herr Engelhardt trägt zur Förderung des Schützenbundes Niedersachsen und zu weiteren Fördermöglichkeiten z.b. der Schützenvereine- vor. Nach Ausführungen zu Leitbild, Auftrag und Grundlagenentwicklung im LSB sowie den Grundlagen zur Sportförderung trägt Herr Engelhardt Zahlen über Mittelzuweisungen an den SBN aus den vergangenen Jahren vor PK-Zuschüsse Leistungssport Allg. Leistungsförderung (Olympisch) Leistungsförderung (Nichtolympisch) Aus- u. Fortbildung Arbeitstagungen (Sportfachtagungen) Aktionsplan Inklusion im nds. Sport Sportstättenbau Leistungszentren (H) Mitgliedermeldungen Seite C Reisekostenzuschuß Gesamt ====== ====== Bisherige Zahlen für das Jahr 2015 (alle Zahlen in ) PK-Zuschüsse Leistungssport Allg. Leistungsförderung (Olympisch) Aus- u. Fortbildung Arbeitstagungen (Sportfachtagungen) Zusätzliche Mittel gem. 3, Abs.2 NSportFG Zusätzliche Mittel gem. 3, Abs.2 NSportFG. (investive Maßnahmen Härtefall Hannover-Wülfel) Zusätzliche Mittel aus 2. Nachtrag-HH LSB Davon investive Maßnahmen für LLZ Bassum Gesamt ======

6 Die fortschreitende Erhöhung der Mittelzuweisungen resultiert aus den größer werdenden Anpassungen der Verteilung gemäß Mitgliederzahlen im LSB. Es ist eingeplant, die Anpassung bis zum Jahr 2018 abzuschließen. Wie wichtig es ist Übungsleiter zu Lizenz-Übungsleitern auszubilden und diese zu halten, zeigen nachfolgende Zahlen. Die Übungsleiterzuschüsse für Schützenvereine beliefen sich im Jahr 2014 in 38 Sportbünden für 305 Schützenvereine auf Mit den kommunalen Zuschüssen wurden insgesamt an die ÜL gezahlt für abgerechnete Stunden. Für Förderung zum Sportstättenbau trägt Herr Engelhardt folgende Zahlen vor: geförderte Maßnahmen mit einer Gesamtförderung von geförderte Maßnahmen mit einer Gesamtförderung von geförderte Maßnahmen mit einer Gesamtförderung von Zu bedenken ist, dass der LSB, bzw. die Sportbünde, Hilfestellungen bei der Planung von Sportstättenbau und Aufzeigung von Antragsmöglichkeiten anbietet. Es kann also sehr hilfreich sein, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen. Förderprogramme für Sportvereine existieren u.a. für - Zuschüsse für lizensierte nebenberufliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter (5,5 Mio. p.a. + kommunale Zuschüsse) - Förderung des Sportstättenbaus (mind. 5,1 Mio. p.a.) - Förderung von Sportentwicklungsplanungen und Sport(raum)entwicklungsprozessen - Bei der Sportraumentwicklung sind die Fördermöglichkeiten bis 80% der ff. Ausgaben, maximal Die Förderung gibt es für - Erstellung eines Raum- und Nutzflächenprogramms - Vorentwurfskonzepte für Neu- bzw. Umbauten - Maßnahmenbezogener Vereinsentwicklungsprozess - Wirtschaftlichkeitsberechnung - Gutachten, die die Realisierbarkeit der Baumaßnahme prüfen - Kampagne VEREINt Energie sparen (Energieberatung) Abschließend zählt Herr Engelhardt einige weitere Förderprogramme auf. Heinz Otten, Landessportleiter im NWDSB stellt eine Frage zu hauptamtlichen Lehrkräften. Zur Situation führt er aus, dass 2 von 3 hauptamtlichen Trainern in absehbarer Zeit in Rente gehen. Ersatzanwärter stehen nicht zur Verfügung, da Nds. als einziges Bundesland ausgebildete Diplom-Trainer fordert. Welche Möglichkeiten gibt es, dem entgegenzuwirken? Herr Engelhardt antwortet dazu, dass dies grundsätzlich so richtig ist und im NSportFG so verankert ist. Als Grund ist zu sehen, dass die Trainer für absolute Weltspitze-Athleten eingesetzt werden und die hohe Qualifikation als Voraussetzung für die Erfüllung der Erwartungen nötig erscheint. Förderung ist jedoch möglich, wenn das Vorhandensein einer Trainer-A-Lizenz gegeben ist bei gleichzeitiger verbindlicher Anmeldung, die Diplom-Trainerausbildung zu machen. Darunter gibt es keine Fördermöglichkeit.

7 Ulrich Nordmann fragt nach, ob für Sportschießen als Schulsport-Einstufung Beispiele vorhanden sind. Herr Engelhardt sagt dazu, dass lediglich im Bereich Bogenschießen Erfolg für Anerkennung erreicht wurde. Zur Erreichung für Schießsport sollten sich die Schützenverbände mit dem LSB zusammensetzen, um gemeinsam eine Linie zu Gesprächen zu erarbeiten und mit der Schulpolitischen Seite eine Verbesserung zu erreichen. Herr Ritzke unterbricht die Arbeitstagung um Uhr für eine Mittagspause und setzt die Tagung um Uhr mit TOP 7 fort. Vorweg wirbt er im Auftrag von Vizepräsident Hans-Heinrich Wussow für Teilnahme am Landeskönigsball, der am 7. November in der Heidmarkhalle Fallingbostel stattfindet. Zu TOP 7 Zunächst trägt Herr Rott eine Ergänzung zum Thema Förderungen vor. Dabei handelt es sich um Förderungen der Kreissportbünde und dem Landkreis in den letzten 4 Jahren in Landkreis Verden stellten 9 Vereine Anträge, davon 4 Schützenvereine. Alle 4 wurden bewilligt waren es 5 von 10, 2014 waren es 4 von 10 und von 15. Sehr unterschiedlich sind natürlich die Maßnahmen und Antragshöhen. Beispielhaft nennt Herr Rott das Projekt Sanierung eines Schützenhauses im Kreis Verden. Dies hat gekostet. Davon wurden als Eigenmittel aufgebracht. Die Zuschüsse betrugen von der Gemeinde , vom Kreissportbund und vom Landkreis Insgesamt also ca. 70% der Bausumme. In vielen Landkreisen wird aber, genau wie im LK Verden, ein Zuschuss nur gezahlt, wenn der Verein dem Kreissportbund angehört sind also nur geflossen, weil der Verein dem KSB angehört. Im Regelfall gewähren die Gemeinden den Schützenvereinen auf Antrag 20% und die Landkreise 20-30% Zuschuss. Alleine der KSB Celle hat in den letzten 6 Jahren an Schützenvereine Zuschüsse gezahlt. Beim KSB Hildesheim sind die Zahlen ähnlich. Herr Rott betont nochmals, dass Zuschussanträge ggf. gestellt werden sollten, denn nicht gestellte Anträge sind gleichzeitig abgelehnt. Herr Ritzke eröffnet nun die Diskussion und bittet um Wortmeldungen. Dieter Schimanski, KSV Nienburg, fragt, ob Arbeitsleistung nicht Bestandteil der Summenbildung für Zuschussanträge ist. Herr Engelhardt führt aus, dass von der gesamten Bausumme zunächst alle Arbeitsleistungen wertmäßig abzuziehen sind. Vom verbleibenden Rest sind Eigenmittel in Höhe von 20% zu erbringen und der dann verbleibende Restbetrag kann bezuschusst werden. Dies ist politische Vorgabe. Herr Nordmann bemerkt, dass mit Abschaffung der Bezuschussung von Arbeitsleistungen die maximale Zuschusshöhe des LSB für Sportstättenbau von 20% auf 30%, teilweise sogar 35% erhöht wurde. Herr Dahms fragt, ob es Mindestmitgliederzahlen für Vereine als Antragsteller gibt. Dazu antwortet Herr Engelhardt, dass grundsätzlich jeder Verein einen Antrag stellen darf. Bei der Bewertung wird jedoch darauf geachtet, ob in den Vereinen ein gewisser Mindestbeitrag erhoben wird oder ein Mindestanteil an Jugendlichen im Verein ist. Das

8 Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird beleuchtet. Es soll z.b. nicht ein Schießstand gefördert werden, wenn in geringer Entfernung ein Schießstand vorhanden ist, den mehrere Vereine nutzen können. Es wird also das Prinzip der Verhältnismäßigkeit angewandt. Herr Keye: Muss ein Verein nach Kündigung einen komplett neuen Antrag stellen? Herr Sorge: Ja, komplett neu Herr Keye: Auch nach nur 4 Wochen? Herr Sorge: Dann wohl als verschlanktes Verfahren, da notwendige Dokumente wohl noch vorliegen dürften und es sich um eine Wiederaufnahme handelt. Herr Sorge zitiert aus den Statuten: Der DSB erhebt eine Aufnahmegebühr in Höhe von 500,-, wenn ein auf Beschluss vom Präsidium ausgeschlossener Verein innerhalb von 6 Monaten nach Beschlussfassung einen Wiederaufnahmeantrag stellt. Herr Rott stellt vor, welche Arten von Schießsportgemeinschaften (SSG) in 2014 existent waren. a) Eine im Bereich Göttingen wo sich Jugendliche gemeinsam Training und Wettkämpfe ausüben. Alle sind in einem Verein gemeldet, der zu 100% dem LSB angehört. b) Eine andere im Bereich Hannover, deren Mitglieder in verschiedenen Heimatvereinen mit LSB-Zugehörigkeit gemeldet sind, hat sich als SG separat dem LSB angeschlossen. Jedes Mitglied zahlt somit den doppelten LSB-Beitrag. Herr Rott fragt nun, wie das künftig geregelt werden soll. Herr Keye: Eine SSG wurde wieder aufgelöst, da die Meinung war, es müsse ein selbstständiger Verein sein. Gründung und Auflösung wurden als zu aufwendig angesehen. Hartmut Richter, KSV Goslar: Zwei Dinge müssen auseinander gehalten werden. Einerseits muss eine SSG selbstständig dem NSSV gemeldet werden. Andererseits ist zu klären, ob die SSG auch dem LSB selbstständig gemeldet werden muss. Friedrich Wollbrandt, KSV Uelzen: Vor 20 Jahren wurde in Uelzen eine SSG als selbstständiger Verein gegründet und ist Mitglied im LSB, um zweifelsfrei an Meisterschaften teilnehmen zu können. Bernd Peter Ahlborn, KSV Göttingen: Die SSG Göttingen war seit den 90er Jahren aktiv bis 2001, ruhte dann einige Jahre und wurde wieder ins Leben gerufen, um der Jugend eine Basis zu geben, gemeinsam Wettkämpfe zu schießen. Die selbstständige SSG ist mit allen Mitgliedern gemeldet mit LSB-Anschluss. Dies bedeutet, dass Mitgliederwechsel problemlos erfolgen kann, ohne gleich die SSG auflösen zu müssen, was mit viel Aufwand und Kosten verbunden ist. Der KSV Göttingen übernimmt als Förderer die SSG-Beiträge. Herr Ahlborn plädiert für die Lösung, die SSG grundsätzlich über Stammvereine existieren zu lassen, ohne eigenständige und damit doppelt belastete Gruppierung zu sein. Uwe Weimann, KSV Gifhorn: Im Bereich KSV Gifhorn wurden mehrere Jugendliche einem sogenannten Kreisleistungszentrum zusammengeführt. Die Jugendlichen sind über ihre Stammvereine dem NSSV und dem LSB gemeldet. Darüber hinaus auch dem NSSV als SSG. Diese Form sollte grundsätzlich genügen, um alle Beteiligten viel Arbeit und Kosten zu ersparen, die mit Gründung und Erhaltung eines Vereins sowie späterer Auflösung verbunden ist. Herr Ritzke ist der Meinung, dass die Wortmeldungen zu diesem Thema ausreichend und verständlich waren. Eine Aufarbeitung durch den NSSV mit dem LSB sollte erfolgen, um eine Lösung zu finden, mit der Doppelbeiträge nicht anfallen müssen.

9 Herr Sorge berichtet, wie seitens des LSB mit Sportgemeinschaften (SG), die es vermehrt im Fußballsport gibt, verfahren wird. Erst ab einer gewissen höheren Klasse ist es erforderlich, dass die SG separat als solche im Verband und im LSB gemeldet wird. Mit dieser Form ist auch die Versicherung gegeben. Herr Nordmann verweist auf die Satzung des NSSV. Diese besagt, dass die SSG als eigenständiger Verein zu melden ist. Hierzu müsste über eine Satzungsänderung nachgedacht werden, denn im Verhältnis zum LSB sind dort alle Vereine, die an Meisterschaften teilnehmen, Melde- und Beitragspflichtig. Herr Engelhardt regt an, auf allen Ebenen (SBN, Schützenverbände und LSB) eine für Niedersachsen verbindliche Lösung zu finden und ggf. Satzungen entsprechend zu ändern. Für ihn ist unerklärlich, warum SG zunächst nicht, ab einer gewissen Klasse aber doch gemeldet werden müssen. Auf Nachfrage von Herrn Ahlborn erklärt Herr Sorge, dass die Eigenständigkeit von SG in der Satzung des Verbandes verankert ist. Dadurch ergibt sich automatisch die Pflicht zum Beitritt im LSB. Herr Heinz Otten: Im NWDSB sind SSG satzungsgemäß eingetragene Vereine und Mitglieder im LSB, denn nur eingetragene Mitgliedsvereine können an Meisterschaften teilnehmen und für Trainingsmaßnahmen Übungsleiterkosten abrechnen. Den Stammvereinen kann die ÜL- Tätigkeit nicht angelastet werden. Das Thema SSG abschließend sagt Herr Rott, dass sich der NSSV gemeinsam mit dem LSB das Thema vornehmen wird, um zu einer gerechten und annehmbaren Regelung zu kommen. Keinesfalls darf es dazu führen, dass SSG aus verschiedenen Vereinen selbstständig gemeldet werden und die Stammvereine dieser Schützen dann aus dem LSB austreten, da die verbliebenen Mitglieder an keinen Wettkämpfen teilnehmen. Die Justiz, so hat ein Gericht geurteilt, ist für eine Klärung nicht zuständig. Herr Schimanski: Zwei aus dem LSB 2002 ausgetretene Vereine haben über Bestandsschutz die Möglichkeit, ihre Schützen zu Meisterschaften zu entsenden. Betrifft dies auch andere Vereine und bleibt der Bestandsschutz bestehen oder wird da eine neue Regelung getroffen? Herr Rott: Grundsatz ist, dass am Sportschießen nur LSB-Mitglieder teilnehmen dürfen. Bestandsschutz haben Mitglieder der Vereine, die vor 2001 noch nicht dem LSB angehörten. Die sind heute so zu behandeln, als wenn sie im LSB sind. Dass dieser Bestandsschutz dauerhaft bestehen bleibt, glaubt Herr Rott jedoch nicht. Er wird sich darum bemühen, dass es irgendwann zu Übergangsfristen kommt, zu deren Ende der Schutz aufgehoben wird. Es ist nicht einzusehen, dass die Allgemeinheit für den Bestandsschutz einiger Vereine mit bezahlt. Herr Schimanski fragt Herrn Engelhardt, ob Sportgeräteförderung wieder aufgenommen werden soll. Herr Engelhardt bestätigt, dass diese 2004/2005 aus den Fördermöglichkeiten genommen wurde. Einsparungen zu Gunsten anderer Fördermöglichkeiten waren Gründe dafür. Gespräche zur erneuten Förderung hierfür werden aber nicht abgeblockt. Herr Rott führt dazu aus, dass es viele Möglichkeiten gibt, Förderungen zu erhalten. Vielerorts sind Stiftungen vorhanden, die auf entsprechende Anträge bereitwillig reagieren, besonders wenn es um Jugend- oder Integrationsarbeit geht. Herr Nordmann: Der LSB darf nicht nur als Grundlage für Teilnahme an Meisterschaften gesehen werden. Der LSB hat wesentlich mehr zu bieten und kann mit seinen finanziellen

10 Möglichkeiten den Sportlern und den Mitgliedsvereinen in Form von Zuschüssen und Förderungen viel zurückgeben. An diesem Image sollte gearbeitet und auch über die Sportbünde Werbung betrieben werden. Herr Ritzke dankt, da keine Wortmeldungen mehr kommen, für die sachliche Diskussion und gibt die Versammlungsleitung für die Schlussworte an den Sitzungsleiter ab. Zu TOP 8) Herr Rott dankt Herrn Ritzke für die gute Sitzungsleitung und insbesondere den drei Referenten des LSB. Herr Rawe lässt er ausrichten, dass die Sitzung in den Räumen des LSB einen Rahmen hatte, der deutlich zeigte, dass es sich nicht um eine Schützenversammlung handelte, sondern um die Zusammenarbeit der Schützen mit dem LSB. Allen Teilnehmern dankt er für die rege Mitarbeit und sachlichen Ausführungen. Der SBN, insbesondere er selbst ist jederzeit zu Gesprächen bereit. Bereits in Telefonaten kann mancher Tipp zur Behandlung spezieller Probleme gegeben werden. Ärgerlich ist für Herrn Rott, dass es zwar in vielen Sportvereinen bezuschussungsfähige Übungsleiter gibt, bei den Schützen jedoch viel zu wenige. Daran gilt es, besonders zu arbeiten. Mit der Fachschießsportleiter-Qualifikation kann viel für den Schießsport im Verein erreicht und der Übungsleiter über die Förderungen angemessen entlohnt werden. Zur Überwindung von Uneinigkeiten bei den Vergütungen für Ausbildungslehrgänge sind Klärungen mit unserem eigenen Dachverband, dem DSB nötig. Ziel ist es, in jedem Verein einen lizensierten Fachschießsportleiter zu haben. Mit dem Wunsch für einen guten Heimweg aller Anwesenden schließt Herr Rott die Arbeitstagung um Uhr Protokoll: Lutz Kortlepel, KSV Soltau

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