Das Prüfungsverfahren im Bachelor und Master of Education. Dr. Stefanie Mense und Dr. Ann Katrin Schade
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- Erich Biermann
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1 Das Prüfungsverfahren im Bachelor und Master of Education Dr. Stefanie Mense und Dr. Ann Katrin Schade
2 Gliederung Fristen Prüfungsordnungen Allgemeine und Besondere Bestimmungen Verfahren der An- und Abmeldung Verfahren der Wiederholung von Prüfungsleistungen Täuschung / Nicht-Teilnahme an Prüfungen Anmeldung der Bachelorarbeit/Masterarbeit Ansprechpartner
3 Fristen Prüfungsanmeldezeitraum Ausnahmen: Veranstaltungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften implizite Prüfungsanmeldung Ende der der Fakultät für Kulturwissenschaften (nicht LB Natur- und Gesellschaftswissenschaften) am Lehrveranstaltungen mit zwei Prüfungsterminen in Ernährungslehre, Physik, Chemie, Informatik, Mathematik, Sport und Hauswirtschaft Anmeldephase für den 2. Prüfungstermin: (2. Prüfungstermin) Eine Übersicht über alle Termine finden Sie auf der Homepage des PLAZ!
4 Studium gemäß Prüfungsordnung PAUL bildet ein prüfungsordnungskonformes Studium ab. ABER: PAUL schließt keine Irrwege aus! Es ist möglich, dass Lehrveranstaltungs-/Prüfungskombinationen gewählt werden können, die nicht durch die Prüfungsordnung abgedeckt sind. Sie selbst haben die Verantwortung für ein Studium gemäß Ihrer Prüfungsordnung!
5 Prüfungsordnungen Wo erfahren Sie, wann und welche Leistungen Sie erbringen müssen? plaz.upb.de Lehrerbildung Bachelor-/Masterstudium (unter der Rubrik Lehramtsstudium und -prüfungen ) Klicken Sie auf den Link Ihres Lehramtsstudiengangs jprüfungsordnungen (Studienbeginn im B.Ed./ M.Ed. vor WiSe 2016/17) jprüfungsordnungen (Studienbeginn im B.Ed./ M.Ed. ab WiSe 2016/17) Relevant sind die Allgemeinen Bestimmungen, die Besonderen Bestimmungen der Unterrichtsfächer/ Lernbereiche/ Beruflichen Fachrichtungen und die Besonderen Bestimmungen des bildungswissenschaftlichen bzw. des bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studiums ggf. Änderungssatzungen Es ist wichtig, dass Sie die Prüfungsordnungen lesen!
6 Prüfungsordnungen Was müssen Sie für die Anmeldung von Leistungen kennen? Die Inhalte des 18 und 19 der Allgemeinen Bestimmungen Die Inhalte des 42 der Besonderen Bestimmungen Den Unterschied zwischen qualifizierter Teilnahme/ Studienleistung und Prüfungsleistung Die Inhalte der Modulbeschreibungen (ca. die Absätze 8-10)
7 Prüfungsordnungen..
8 Prüfungsordnungen
9 Prüfungsordnungen Welche Leistungen lassen sich in den Ordnungen unterscheiden? Prüfungsleistungen Modulteilprüfung Veranstaltungsbezogene Prüfungsleistung Modulabschlussprüfung Portfolioprüfung Weitere Leistungen Qualifizierte Teilnahme Studienleistung Sie haben nur drei Versuche! Alle Leistungen müssen einzeln in PAUL angemeldet werden!
10 Prüfungsordnungen
11 Prüfungsordnungen
12 Prüfungsordnungen
13 Prüfungsordnungen
14 Prüfungsordnungen
15 Prüfungsordnungen
16 Verfahren der Anmeldung
17 Verfahren der Anmeldung
18 Verfahren der Anmeldung Dies ist noch keine Anmeldung zur Prüfung!
19 Verfahren der Anmeldung Jetzt ist eine Prüfungsanmeldung erfolgt!
20 Verfahren der Anmeldung Kontrolle der Anmeldung!
21 Verfahren der Anmeldung
22 Verfahren der Anmeldung Bildungswissenschaftliches Studium im Master of Education
23 Verfahren der Anmeldung Bildungswissenschaftliches Studium im Master of Education
24 Verfahren der Anmeldung Bildungswissenschaftliches Studium im Master of Education
25 Verfahren der Anmeldung Bildungswissenschaftliches Studium im Master of Education
26 Verfahren der Anmeldung Kontrollieren Sie, ob Sie wirklich zu allen gewünschten Leistungen angemeldet sind und nur zu diesen!
27 Verfahren der Anmeldung Anmeldephase: Es ist Anmeldephase, aber ich kann mich nicht in PAUL zu einer Leistung anmelden. Bei allen Problemen im Zshg. mit ihrem Leistungskonto melden Sie sich umgehend/sofort beim Zentralen Prüfungssekretariat (ZPS)!!! Nach Ablauf der Anmeldephase ist keine Anmeldung mehr zu einer Prüfungsleistung möglich! Ohne Anmeldung in PAUL kann Ihnen die Teilnahme an einer Prüfung durch den Prüfer verwehrt werden.
28 Abmeldung von Prüfungsleistungen Abmeldung von Klausuren oder mündlichen Prüfungen Eine Abmeldung von Klausuren oder mündlichen Prüfungen kann bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Abmeldung von sportpraktischen Prüfungen Eine Abmeldung von sportpraktischen Prüfungen kann bis spätestens eine Woche vor Beginn des Prüfungszeitraumes ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Der Prüfungszeitraum stellt dabei einen Zeitraum von ca. zwei Wochen dar und wird mit der Festlegung der Prüfungsbedingungen bekannt gegeben.
29 Abmeldung von Prüfungsleistungen Abmeldung von weiteren Formen von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von weiteren Formen der Leistungserbringung (schriftliche Hausarbeiten, Portfolios, Protokolle, Seminarpapiere, Projekt- oder Praxisarbeiten, Kolloquien u. a.) kann bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin bzw. Abgabetermin (z.b. bei schriftlichen Hausarbeiten oder Portfolios) ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Für einzelne Prüfungen kann im Einzelfall der/die Prüfende in Absprache mit dem Prüfungsausschuss eine andere Abmeldefrist für seine/ihre konkrete Prüfung festlegen. In einem solchen Fall wird dies mit der Festlegung der Prüfungsbedingungen bekannt gegeben. Einzelfall meint nicht Einzelpersonen!
30 Verfahren der Abmeldung über PAUL Ist keine Abmeldung über PAUL innerhalb der Abmeldefristen möglich, muss eine schriftliche Abmeldung im Zentralen Prüfungssekretariat (ZPS) erfolgen!
31 Verfahren der Abmeldung Die Abmeldung Leistungen jeglicher Art erfolgt in PAUL im Bereich Studium im Abschnitt Prüfungsverwaltung Prüfungsanmeldung
32 Verfahren der Abmeldung Die Abmeldung Leistungen jeglicher Art erfolgt in PAUL im Bereich Studium im Abschnitt Prüfungsverwaltung Prüfungsanmeldung
33 Verfahren der Abmeldung Die Abmeldung Leistungen jeglicher Art erfolgt in PAUL im Bereich Studium im Abschnitt Prüfungsverwaltung Prüfungsanmeldung Dies ist noch keine Abmeldung von der Prüfung!
34 Verfahren der Abmeldung Die Abmeldung Leistungen jeglicher Art erfolgt in PAUL im Bereich Studium im Abschnitt Prüfungsverwaltung Prüfungsanmeldung Kontrolle der Abmeldung!
35 Verfahren der Abmeldung Die Abmeldung Leistungen jeglicher Art erfolgt in PAUL im Bereich Studium im Abschnitt Prüfungsverwaltung Prüfungsanmeldung Kontrolle der Abmeldung!
36 Verfahren der Abmeldung Die Abmeldung Leistungen jeglicher Art erfolgt in PAUL im Bereich Studium im Abschnitt Prüfungsverwaltung Prüfungsanmeldung Kontrolle der Abmeldung!
37 In der Regel ist eine Abmeldung bis Abmeldung von Studienleistungen und qualifizierter Teilnahme möglich bzw. bis eine Leistung erbracht worden ist. Verfahren zur Abmeldung: über PAUL
38 Überblick über angemeldete Leistungen Zu welchen Leistungen habe ich mich angemeldet? Welche Veranstaltungen belege ich im Rahmen welcher Module?
39 Überblick über angemeldete Leistungen Übersicht über alle im Semester angemeldeten Leistungen
40 Überblick über angemeldete Leistungen Übersicht über alle aktiv belegten Module
41 Überblick über angemeldete Leistungen
42 Verfahren der Abmeldung - Rücktritt In begründeten Fällen ist ein Rücktritt von einer Prüfung innerhalb der Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin oder nach Prüfungsbeginn möglich. Die Begründung muss unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen, schriftlich gegenüber dem Zentralen Prüfungssekretariat (ZPS) angezeigt werden. Bei Krankheit muss unverzüglich, spätestens fünf Werktage nach dem Prüfungstermin, ein Antrag inkl. Attest im Zentralen Prüfungssekretariat (ZPS) vorgelegt werden: Erforderlich ist eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit; im Original vorzulegen Nicht ausreichend ist eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ( gelber Schein )! Samstag ist ein Werktag! Vgl. 26 (1) Allg. Bestimmungen
43 Wiederholung von Leistungen Zeitnah möglich, wenn von dem Dozenten bzw. der Dozentin ein Wiederholungstermin angeboten wird. Bei Prüfungsleistungen ist immer eine erneute Anmeldung vor der Leistungserbringung erforderlich! Anmeldephase für Wiederholungsprüfungen in diesem Semester:
44 Anzahl der Prüfungsversuche Wiederholung von Prüfungsleistungen Eine bestandene Prüfungsleistung kann nicht wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung kann zweimal wiederholt werden. Sie haben also drei Versuche! Vgl. 25 Allgemeine Bestimmungen
45 Wiederholung von Prüfungsleistungen Tipps vor Wiederholungsprüfungen Prüfung ernst nehmen Exmatrikulation droht Gespräch mit der Prüferin bzw. dem Prüfer Frühzeitiges Beratungsgespräch im PLAZ Kein Hinauszögern!
46 Wiederholung von Prüfungsleistungen Versuchszähler in PAUL Die Anzahl Versuche pro Modul findet man bei PAUL im Bereich Prüfungsverwaltung Leistungen
47 Wiederholung von Prüfungsleistungen Versuchszähler in PAUL
48 Täuschung / Nicht-Teilnahme an Prüfungen Nicht-Teilnahme bzw. Abbruch der Prüfung ohne triftigen Grund Täuschung/ Versuch der Täuschung/ Verwendung von nicht zugelassenen Hilfsmitteln Bewertung der Prüfungsleistung mit mangelhaft (5,0) Vgl. 26 Allgemeine Bestimmungen
49 Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit kann wahlweise entweder in einer Fachwissenschaft, einer Fachdidaktik, einer sonderpädagogischen Fachrichtung oder den Bildungswissenschaften verfasst werden. Die Bachelorarbeit soll einen Umfang von etwa Seiten nicht überschreiten. Die Bearbeitungszeit beträgt zwölf Wochen. Workload Bachelorarbeit ohne Verteidigung: Workload von 12 LP Bachelorarbeit mit Verteidigung: Workload der Bachelorarbeit: 10 LP Workload der mündl. Verteidigung: 2 LP Die Bachelorarbeit ist nicht als Abschlussarbeit zu verstehen. Sie sollte nicht erst gegen Ende des Bachelorstudiums angefertigt werden. Empfehlung: 5. Semester
50 Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit Nachweis von mind. 90 Leistungspunkten In dem Bereich, in dem die Bachelorarbeit angefertigt werden soll, müssen mind. die Hälfte der für den Bereich vorgesehenen Leistungspunkte erbracht worden sein. Es zählen nur abgeschlossene Module! Je nach Fächerwahl müssen weitere besondere Voraussetzungen erfüllt sein, z.b. Latinum (siehe besondere Bestimmungen). Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse gemäß 4 (1) Allgemeine Bestimmungen Nachweis von zwei Fremdsprachen Vgl. 17 (2) Allgemeine Bestimmungen
51 Bachelorarbeit Detail-Informationen (inkl. Checkliste) zum Anmeldeverfahren finden Sie auf der Homepage des PLAZ plaz.upb.de Lehrerbildung Bachelor-/Masterstudium (unter der Rubrik Lehramtsstudium und -prüfungen ) Klicken Sie auf den Link Ihres Lehramtsstudiengangs Prüfungsverfahren
52 Fachspezifische Sprachanforderungen im Lehramt GyGe Fach (LA GyGe) Einschreibung vor WiSe 16/17 Einschreibung ab WiSe 16/17 Geschichte Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums Philosophie/ prakt. Philosophie Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums oder Kenntnisse in Griechisch (Graecum) Diese Kenntnisse müssen bis zur Zulassung zur Bachelorarbeit nachgewiesen werden. Für den Master sind sie Zulassungsvoraussetzung.
53 Fachspezifische Sprachanforderungen im Lehramt GyGe Fach (LA GyGe) Ev. Religionslehre Einschreibung vor WiSe 16/17 Einschreibung ab WiSe 16/17 Kenntnisse in Griechisch (Graecum) und wahlweise in Latein (Latinum) oder Hebräisch (Hebraicum) Diese Kenntnisse müssen bis zur Zulassung zur Bachelorarbeit nachgewiesen werden. Das Graecum oder Latinum bzw. Hebraicum kann im Bachelor-Studiengang durch den Nachweis einer anderen Fremdsprache ersetzt werden. Dieser Ersatz gilt nicht für die Zulassung zum Masterstudium.
54 Fachspezifische Sprachanforderungen im Lehramt GyGe Fach (LA GyGe) Einschreibung vor WiSe 16/17 Einschreibung ab WiSe 16/17 Kath. Religionslehre Kenntnisse in Latein im Umfang des Latinums und Kenntnisse im Biblischen Griechisch Kenntnisse in Latein (Latinum) sowie Grundkenntnisse im Biblischen Griechisch und in Hebräisch Bei einer Einschreibung in den Bachelor ab WiSe 16/17 müssen Studierende für die Anmeldung der Bachelorarbeit das Latinum nachweisen. Für die Zulassung zum Master sind zusätzlich Grundkenntnisse im Biblischen Griechisch und in Hebräisch nachzuweisen. Für das Fach Katholische Religionslehre im Lehramt GyGe weisen Studierende, die vor dem WiSe 2016/17 in den Bachelor eingeschrieben wurden, Kenntnisse in Latein im Umfang des Latinums und Kenntnisse im Biblischen Griechisch bis zur Zulassung zur Bachelorarbeit nach. Für die Zulassung zum Master ab dem WiSe 2016/17 müssen zusätzlich die Grundkenntnisse in Hebräisch nachgewiesen werden. Ausnahmefälle bilden Einschreibungen in den Master zum WiSe 2016/17, zum SoSe 2017 oder zum WiSe 2017/18; hier sind die Grundkenntnisse in Hebräisch spätestens zur Zulassung zur Masterarbeit nachzuweisen.
55 Masterarbeit Die Masterarbeit kann wahlweise entweder in einer Fachwissenschaft, einer Fachdidaktik oder den Bildungswissenschaften verfasst werden. Die Masterarbeit soll einen Umfang von etwa Seiten nicht überschreiten. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. Workload Masterarbeit ohne Verteidigung: Workload von 18 LP Masterarbeit mit Verteidigung: Workload der Masterarbeit: 15 LP Workload der mündl. Verteidigung: 3 LP Die Masterarbeit ist nicht als Abschlussarbeit zu verstehen. Sie sollte nicht erst gegen Ende des Masterstudiums angefertigt werden. Empfehlung: 3./4. Semester
56 Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit Erfolgreicher Abschluss des Praxissemesters Je nach Fächerwahl müssen ggf. weitere besondere Voraussetzungen erfüllt sein (siehe Besondere Bestimmungen). Es werden die Kompetenzen erwartet, die in den für die ersten drei Semester vorgesehenen Modulen zu erwerben sind. Vgl. 17 (2) Allgemeine Bestimmungen Abweichende Voraussetzungen für - Wirtschaftspädagogik (M. Ed.) - Lehramt BK mit gr. und kl. berufl. Fachrichtung - Lehramt BK in Kooperation mit HS OWL
57 Wichtiger Hinweis Sie sind dazu verpflichtet, ihre PAUL-Systemnachrichten zu lesen. Mit diesen erhalten Sie aktuelle und verbindliche Informationen!
58 Hilfe Unterstützung bei der Prüfungsanmeldung in PAUL
59 AnsprechpartnerInnen Im PLAZ Sina Rüweler Dr. Ann Katrin Schade Raum: W3.109 W3.109 Telefon: 05251/ / Sprechzeiten: In der Vorlesungszeit: In der Vorlesungsfreien Zeit: Mo und Di Uhr Mi und Do Uhr Di bis Do Uhr Hinweise auf der PLAZ- Homepage beachten!
60 Ansprechpartnerinnen Im Zentralen Prüfungssekretariat Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten Doris Jakobi Christiane Lemmens Anne Großöhme Ingrid Jux Zuständig für: Bachelor of Education Studierende mit den Nachnamen A-R Bachelor of Education Studierende mit den Nachnamen S-Z Raum: C2.222 C2.324 C2.225 Master of Education Sprechzeit: Di Uhr Mi Uhr Do Uhr Di Uhr Mi Uhr Do Uhr Di Uhr Mi Uhr Do Uhr
61 Weitere Ansprechpartner Studienbüro der Fakultät für Kulturwissenschaften Studienbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Fachberater der jeweiligen Fächer
62 Wo ist das PLAZ?
63 Ihre Prüfungsanmeldephase hat HEUTE begonnen - Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Abend am PC!
64 Fragen und Diskussion
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