Behörde. Sachbearbeiter Jana Vogel. Einzel - X Dauer - Fahrten (Anzahl) Ladung. 21,00 m 3,00 m 4,10 m 4,05 m 44,00 t

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1 Seite 1 von 8 Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr / über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten Antragsteller Gruber Logistics GmbH Marburger Str Kreuztal Geschäftszeichen / AZ : 3412 / 2017-KL-1 Telefon-Nr Telefax-Nr / / dispo@kl-bueroservice.com zur Verfügung von: Gruber Logistics S.P.A, Via Nazionale 75, I Auer (BZ) Sachbearbeiter Jana Vogel Bescheidversion _B_01 zu Antragsversion A_02 Telefon-Nr. Telefax-Nr / / Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Rathausplatz Limbach-Oberfrohna Verantwortl. Disponent Hans -Dieter Rohde I. Antrag: Die oben genannte beantragt gem. 44, 46 und 47 StVO eine X Erlaubnis gem. 29 Abs. 3 StVO zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten; die erforderliche/ n Ausnahmegenehmigung/en gem. 70 StVZO lag/en der Erlaubnisbehörde vor. 1. Für die Zeit vom 26. Feb bis einschließlich 25. Aug Fahrten (Anzahl) von (Abgangsort und genaue Anschrift der Ladestelle) Harsewinkel, Muensterstr. 33, Fa. Claas GmbH nach (Empfangsort und genaue Anschrift der Empfangsstelle) GÜG Aachen/Lichtenbusch Einzel - X Dauer - X Ausnahmegenehmigung gem. 46 Abs. 1 Nr. 5 und 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen. Konvoi nein Zahl der Fahrzeuge 1 Kraftfahrzeug-Art Sattelzugmaschine Ladung Landmaschinen & Zubehör Anhänger-Art Sattelanhänger 2. Kennzeichen Kraftfahrzeug B-52GRU, B-06GRU, B-19GRU, FG-218NA, FG-220NA, FG-224NA, FG-222NA, FG-223NA Anhänger AE-38774, AE-38615, AE-38614, SI-GL1022, SI-GL1004, SI-GL1005, SI-GL1023, AE Gesamt -länge -breite -höhe Transporthöhe Leerfahrt 16,50 m 2,55 m 4,00 m absenkbar auf -gewicht (tatsächlich) Zugfahrzeug 8,80 t Anhänger 12,00 t Lastfahrt 21,00 m 3,00 m 4,10 m 4,05 m 44,00 t Die Ladung ragt nach vorn nach hinten 1,00 m über das Fahrzeug hinaus. Achsfolge 1. Achse 2. Achse 3. Achse 4. Achse 5. Achse 6. Achse 7. Achse 8. Achse 9. Achse 10. Achse Achslast in t 7,50 6,50 11,00 9,50 9,50 Achsabstand in m 2,44 1,36 12,65 1,36 Räder je Achse Reifen- / Doppelreifenbreite der maximalen Achslast 0,67 m Spurweite 2,45 m zwischen den Außenkanten der äußeren Räder gemessen 3. Fahrtweg / Geltungsbereich Start Lastfahrt: Harsewinkel, B 513/Münsterstr. - rechts Südfeld/L L links Tecklenburger Weg/L rechts B 64 - links B 64 - B 64 - AS Rheda Wiedenbrück - A2 - AK Oberhausen - A3 - AK Breitscheid - A52 - AK Düsseldorf-Nord - A44 - AK Neersen - A52 - AK Mönchengladbach - A61 - AD Jackerath - A44 - GÜG Aachen/Lichtenbusch/Ziel. Fahrtweg geändert siehe Anlage 2

2 Seite 2 von 8 Bescheinigungen I. Bei Transporten über mehr als 250 km Wegstrecke mit Fahrzeugen, deren Maße und Gewichte die Grenzwerte in Nr. V.4/Nr. III.4 VwV zu 29 Abs. 3 / 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO überschreiten, sind beizufügen: 1. Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung bis zu 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind, eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung darüber, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter welchen Gesamtkosten die Schienenbeförderung bzw. eine gebrochene Beförderung Schiene/Straße möglich ist. 2. Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung mehr als 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind oder ein Gewicht von 72 t überschreiten, eine Bescheinigung der nächsten Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt darüber, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter welchen Gesamtkosten die Beförderung auf dem Wasser bzw. eine gebrochene Beförderung Wasser/Straße möglich ist. Die Bescheinigung(en) liegt/liegen dem Antrag bei. X ja nein, ein Transport auf dem Schienen- oder Wasserweg ist undurchführbar oder unzumutbar, weil (ausführliche Begründung) II: Handelt der Antragsteller im Auftrag eines anderen, ist eine Vollmacht diesem Antrag beizufügen. Erklärung zur Haftung Soweit durch den Transport Schäden entstehen, verpflichte ich mich / verpflichten wir uns, für Schäden an Straßen und deren Einrichtungen sowie an Eisenbahnanlagen, Eisenbahnfahrzeugen, sonstigen Eisenbahngegenständen und Grundstücken aufzukommen und Straßenbaulastträger, Polizei, Verkehrssicherungspflichtige und Eisenbahnunternehmer von Ersatzansprüchen Dritter, die aus diesen Schäden hergeleitet werden, freizustellen. Ich verzichte/wir verzichten ferner darauf, Ansprüche daraus herzuleiten, dass die Straßenbeschaffenheit nicht den besonderen Anforderungen des Transportes entspricht. Ort, Datum Der rechtswirksam unterschriebene Antrag einschließlich der Erklärung der Haftung liegt der EGB Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna vor. Firmenstempel Unterschrift II. Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung: Die beantragte Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung wird stets widerruflich dem Antragsteller, der von Ihm vertretenen Person bzw. dem Unternehmen wie folgt erteilt: Die aufgeführten Bedingungen und Auflagen sowie Hinweise (Seite 3-8 ) und die beiliegende Rechtsbehelfsbelehrung sind Bestandteile dieses Bescheides. Fahrtweg: wie beantragt genehmigt X geändert (siehe besondere Anlage) Geltungsdauer: wie beantragt X von 02. Mrz bis einschließlich 25. Aug Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kostenentscheidung beruht auf den 1,2 und 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.v. mit Nr. 263 und Nr. 264 des Gebührentarifs. Gebühren : 126,00 Auslagen : 0,00 Gesamtbetrag : 126,00 Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Rathausplatz Limbach-Oberfrohna Datum, Unterschrift 02. Mrz Dienstsiegel Dieser Bescheid ist qualifiziert elektronisch signiert. Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt rechtswirksam Unterschrift und Dienstsiegel. Die Signatur kann unter überprüft werden (d.h. die Bescheidversion muss in der Auflistung bei der Funktion [Bescheid prüfen], auf der Startseite oder in der eakte den Zusatz "signiert" führen).

3 Seite 3 von 8 (Anlagen) : Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Gründe: Einzelerlaubnis Anlage 1 : Bedingungen und Allgemeine Auflagen Bedingungen Wird der Transport nicht durch den Antragsteller durchgeführt, hat der Antragsteller vor Durchführung des Transportes eine Bescheinigung der Erlaubnis-/Genehmigungsbehörde vorzulegen, in der die transportdurchführende Person/das transportdurchführende Unternehmen bestätigt, den Inhalt des Bescheides einschließlich der Bedingungen und Auflagen zur Kenntnis genommen zu haben. Hinweis: Vor Erfüllung der Bedingungen darf mit der Durchführung des Transportes nicht begonnen werden. Allgemeine Auflagen 1. Der Bescheidinhaber hat unmittelbar vor Transportbeginn zu prüfen, - ob die in der Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung festgelegten Maße und Gewichte, insbesondere die vorgeschriebene bzw. genehmigte Höhe eingehalten und - ob der genehmigte Transportweg für die Durchführung des Transportes tatsächlich geeignet ist (Linienführung, Zustand und Breite der Straße und Brücken, Bahnübergänge einschließlich Oberleitungen, Verkehrsbeschränkungen, Sperrungen und Umleitungen).Bei Überhöhe ist die Prüfung zusätzlich in Bezug auf das Lichtraumprofil und Freileitungen vorzunehmen. 2. Um sicherzustellen, dass die Auflagen eingehalten werden können, muss während des gesamten Transportes eine sachkundige Person anwesend sein, die der deutschen Sprache mächtig ist. 3. Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Glatteis ist die Fahrt zu unterbrechen und das Fahrzeug möglichst außerhalb der Fahrbahn abzustellen und in geeigneter Weise zu sichern. 4. Die Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen vom (VkBl 2015 S. 294) in der jeweils gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik zur Ladungssicherung sind zu beachten. 5. Eine gültige Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung ist während des Transportes im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Soweit ein privates Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichen-Anlage vorgeschrieben ist, ist eine Kopie der für das rückwärtige Signalbild einschließlich der Wechselverkehrszeichen-Anlage erteilten Freigabebescheinigung nebst des dazugehörigen Prüfberichtes der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Begleitfahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Hinweis: Um einen reibungslosen Ablauf des Großraum- und Schwerverkehrs sicherzustellen, kann die zuständige Polizeidienststelle im Einzelfall von der im Erlaubnis-/Genehmigungsbescheid festgesetzten zeitlichen Beschränkung und/oder von der vorgesehenen Konvoifahrt abweichen, wenn es die Verkehrslage erfordert oder gestattet.

4 Seite 4 von 8 (Anlagen) : Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Fahrtweg geändert siehe Auflage12 Anlage 2: Auflagenkatalog für Großraum- und Schwerverkehr Auflagen für den gesamten Geltungsbereich Die Zustimmung ist befristet vom 02. Mrz bis 25. Aug Stichwort RGST- NR. Auflage Fahrtweg 12 In Abweichung von dem beantragten Fahrtweg wird nachstehender Fahrtweg festgesetzt: Harsewinkel, B 513/Münsterstr. - rechts Südfeld/L L links Tecklenburger Weg/L rechts B 64 - links B 64 - B 64 - AS Rheda Wiedenbrück - A2 - Kamen - A1 - AK Westhofen - A45 - AK Dortmund/Nordwest # A2 - A3 - AK Breitscheid - A52 - AK Düsseldorf-Nord - A44 - AK Neersen - A52 - AK Mönchengladbach - A61 - AD Jackerath - A44 - GÜG Aachen/ Lichtenbusch/Ziel. Weitere Auflage AUFLAGEN: Betr. gesamten Fahrtweg RGST : Die Allgemeinen Auflagen (Anhang III) der RGST sind zu beachten. Die auf einer mitgeführten Kennzeichenliste bzw. in diesem Antrag und Bescheid aufgeführten Fahrzeuge bzw. Tieflader, Auflieger oder Anhänger die wahlweise einsetzbar sein können, müssen in der Kombination den rechtlichen Grundlagen nach 70 StVZO entsprechen. Strecke eigenverantwortlich und zeitnah durch Transportfirma vor Transportbeginn auf Befahrbarkeit prüfen! (Baustellen, Kurvenradien, usw). Ist eine problemlose Befahrung der Strecke nicht möglich, verliert diese Zustimmung ihre Gültigkeit! BEDINGUNGEN ZUR BEFAHRUNG VON ANLAGEN DER DEUTSCHEN BAHN AG Uns ist im Allgemeinen nicht bekannt, dass der Transport auf der hier genehmigten Strecke höhengleiche Bahnübergänge kreuzt oder Bahnanlagen in anderer Form berührt.die Anhörung der DB Netz AG wird nur für die im eigenen Zuständigkeitsbereich befindlichen Bahnübergänge durch die EGB durchgeführt. Die Genehmigung hat erst Gültigkeit, wenn alle Auflagen der angehörten n erfüllt sind.

5 Seite 5 von 8 (Anlagen) : Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Fahrtweg geändert siehe Auflage12 Anlage 2: Auflagenkatalog für Großraum- und Schwerverkehr Nordrhein-Westfalen - Bezirksregierung Detmold, Dezernat 25 (Verkehrsdezernat) Stichwort RGST- NR. Auflage Lastfahrt 10 Nachstehende Auflagen gelten für die Lastfahrt: Fahrtweg 12 In Abweichung von dem beantragten Fahrtweg wird nachstehender Fahrtweg festgesetzt: Harsewinkel, B 513/Münsterstr. - rechts Südfeld/L L links Tecklenburger Weg/L rechts B 64 - links B 64 - B 64 - AS Rheda Wiedenbrück - A2 - Kamen - A1 - AK Westhofen - A45 - AK Dortmund/Nordwest # A2 - A3 - AK Breitscheid - A52 - AK Düsseldorf-Nord - A44 - AK Neersen - A52 - AK Mönchengladbach - A61... Fahrzeiten auf BAB (Wochenende) Fahrzeiten auf BAB (Werktage) Fahrzeiten außerhalb BAB (Wochenende) Fahrzeiten außerhalb BAB (Werktage) Fahrzeiten auf BAB (Urlaubszeit, Feiertage) 30 Die AB/AB-Streckenabschnitte dürfen nur in der Zeit von Montag, 9:00 Uhr, bis Freitag, 15:00 Uhr, benutzt werden. 32 Die AB/AB-Streckenabschnitte dürfen werktags jeweils von 6:00 Uhr bis 8:30 Uhr und von 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr nicht befahren werden. 33 Sämtliche Strecken/Streckenabschnitte außerhalb der AB dürfen nur in der Zeit von Montag 9:00 Uhr bis Freitag 15:00 Uhr benutzt werden. 34 Sämtliche Strecken/Streckenabschnitte außerhalb der AB dürfen werktags jeweils von 6:00 Uhr bis 8:30 Uhr und von 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr nicht benutzt werden. 31 Der Transport darf auf den gesamten AB/AB-Streckenabschnitten nur in der Zeit von montags abends bis freitags morgens jeweils von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr durchgeführt werden: (Ferienreisezeit). - Landesbetrieb Straßenbau NRW Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern, Freitag vor Pfingsten bis Dienstag nach Pfingsten und vom bis eines jeden Jahres dürfen auf AB keine Transporte durchgeführt werden. Stichwort Weitere Auflage RGST- NR. Auflage Ergänzend zu Pkt 1. der Allgemeinen Auflage des Bescheides (Seite 3) wird darauf hingewiesen, dass die überfahrenen Brücken ständig überprüft werden und dass sich Änderungen bei der Tragfähigkeit/ beim Zustand kurzfristig ergeben können. Die Prüfung, ob der genehmigte Transportweg für die Durchführung des Transportes tatsächlich geeignet ist, nehmen Sie bitte unmittelbar vor Transportbeginn auch mit Hilfe der Liste der lastbeschränkten Brücken vor, die Sie unter

6 Seite 6 von 8 (Anlagen) : Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Fahrtweg geändert siehe Auflage12 Anlage 2: Auflagenkatalog für Großraum- und Schwerverkehr Nordrhein-Westfalen - Landesbetrieb Straßenbau NRW Stichwort RGST- NR. Auflage aufrufen können.

7 Seite 7 von 8 (Anlagen) : Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Anlage 3 : Tabellarische Darstellung der Fahrauflagen Nordrhein-Westfalen - Landesbetrieb Straßenbau NRW Straße von km bis km Bauwerks-Nr. Lokalisation (von NK - nach NK) BA/ BE Br H LS km/h Abstand m Fahrauflage WVZ Polizei Hinweis A1 324,860 AK Dortmund/Unna Br Parallelspur fahren Legende BA/BE Br H LS = Baustellenanfang/-ende = Brücke = Höhe = Lastbeschränkte Strecke

8 Seite 8 von 8 (Anlagen) : Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der unterfertigten einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, muß dieses Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

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