Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

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1 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf An Frau Tanja Wagener MdL Herrn Falk Heinrichs MdL Platz des Landtags Düsseldorf Seite 1 von 5 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) II1A /0005 Telefon Lösungen für den Schwerlastverkehr der Zukunft in Südwestfalen Ihr Schreiben vom Anlage: Karte der geplanten Schwerlastroute Südwestfalen Gelsenkirchen / Duisburg C_ Sehr geehrte Frau Abgeordnete, G E te sehr geehrter Herr Abgeordneter, I ich danke Ihnen für Ihr gemeinsames Schreiben. mit Herrn Abgeordneten Kamieth vom 29. Januar 2016, mit dem Sie die Situation für Großraum- und Schwertransporte in Südwestfalen ansprechen. Wie Sie zutreffend darlegen, ist die Anzahl der erlaubnispflichtigen Großraum- und Schwertransporte nach 29 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Gleichzeitig stehen jedoch aufgrund neuer Erkenntnisse über Material und Tragfähigkeit der vorhandenen Brückenbauwerke einige Strecken für Schwer- und Schwersttransporte derzeit nicht zur Verfügung, weil Bauwerke abgelastet und für Schwertransporte gesperrt werden müssen. Von dieser Problematik ist die Region Südwestfalen in besonderem Maße betroffen, weil hier topografisch bedingt viele Brückenbauwerke vorhanden sind, darunter viele Großbrücken von 100 m Gesamtlänge und mehr, und gleichzeitig die Region geprägt ist von der Metall-, Maschinen- und Anlagenbauindustrie, für die überdurchschnittlich viele Schwertransporte benötigt werden. Diese Situation hatte ich im Frühjahr 2013 zum Anlass genommen, eine Projektgruppe Großraum- und Schwertransporte" hier im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einzurichten, mit Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jürgensplatz Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mbwsv.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlinien 706, 708, 709 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke

2 dem Ziel, Vorschläge zur Verbesserung für den Bereich der Großraumund Schwertransporte zu sammeln, und umzusetzen. Neben Teilnehmern aus Verwaltung und regionaler Wirtschaft sind auch Verbände und Schwerlastspeditionen in der Projektgruppe vertreten. Seite 2 von 5 Ein Vorschlag der Projektgruppe war die Ausweisung einer verlässlichen Schwerlastroute aus der Region Siegen-Wittgenstein zu den nordrheinwestfälischen Binnenhäfen in Gelsenkirchen und Duisburg. Der Verlauf der geplanten Route ist der Anlage zu entnehmen. Nachdem diese Route nun weitgehend feststeht, müssen an Brückenbauwerken, Beschilderungen und Kreisverkehren diverse bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, um letztendlich Schwersttransporte bis 299 Tonnen Gesamtgewicht, also weit jenseits des regulären LKW-Verkehrs, regelmäßig durchführen zu können. Diese Maßnahmen bedürfen einer entsprechenden Planung und Bauvorbereitung und müssen zeitgleich mit den anderen wichtigen Projekten wie dem Ausbau der A 45 einschließlich der darin enthaltenen 33 Talbrücken vorangetrieben werden. Dennoch konnte der zuständige Landesbetrieb Straßenbau NRW im vergangenen Jahr mit der Ertüchtigung der ersten Brückenbauwerke auf der Schwerlastroute beginnen. Weitere Baumaßnahmen sind in der Planung bzw. Bauvorbereitung und werden in diesem und im kommenden Jahr begonnen. Ziel ist es, bis 2020 die Ertüchtigung der Schwerlastroute abgeschlossen zu haben. Gleichwohl stehen heute nach wie vor Fahrwege aus dem Siegener Raum zum Hafen Gelsenkirchen oder zum Hafen Duisburg zur Verfügung, auf der Schwertransporte bis ca. 4,50 m Höhe und rund 200 t Gesamtgewicht, also immerhin dem 5-fachen des normalen LKW- Gewichts abgewickelt werden können. Diese verlaufen zum Teil bereits über die angestrebte Schwerlastroute. Auch andere Binnenhäfen in Nordrhein-Westfallen, beispielsweise am Rhein, werden aus der Region Südwestfalen mit Schwertransporten bis 200 Tonnen Gesamtgewicht und mehr regelmäßig angefahren. Naturgemäß gestaltet sich die Fahrwegfindung bei Schwersttransporten von über 200 Tonnen Gesamtgewicht schwierig. Diese machen jedoch lediglich einen Anteil von 0,2 % des gesamten genehmigungspflichtigen Schwerverkehrs in Nordrhein-Westfalen aus. Mit entsprechenden Brückennachrechnungen, eventuellen Hilfskonstruktionen zur Überbrückung von schwächeren Bauwerken und gegebenenfalls auf

3 alternativen Fahrwegen sind oftmals auch derart große Transportgewichte möglich. Seite 3 von 5 Für die Durchführung von Schwersttransporten werden regelmäßig Brückennachrechnungen erforderlich, mit denen der Antragsteller die Tragfähigkeit der zu überfahrenden Bauwerke für seinen speziellen Transport nachweist. Anträge, bei denen die erforderlichen Brückennachrechnungen noch fehlen, müssen solange abgelehnt werden, bis nachgewiesen wurde, dass alle Bauwerke die entsprechenden Lasten schadlos aufnehmen können. Erst dann kann eine Genehmigung bzw. Erlaubnis zur Durchführung des Transports erfolgen. Grundsätzlich gilt: Je größer Transportgewichte und Abweichungen vom Regelverkehr, umso schwieriger und aufwendiger werden Planung und Durchführung des Transports. Auch für die zuständigen Verwaltungen steigt der Prüfaufwand der Anträge mit zunehmendem Transportgewicht. Daher ist von Seiten der Antragsteller für die Prüfung der entsprechenden Fahrwege ein angemessener Zeitraum einzuplanen Zu den von Ihnen angefragten Schwerlastrouten zu den Binnenhäfen oder sogar Seehäfen merke ich an, dass die Fahrwege der Transporte grundsätzlich nicht von der Verwaltung zugewiesen oder festgelegt werden. Die Unternehmer wählen und beantragen die auf die speziellen Bedürfnisse des jeweiligen Transports zugeschnittenen Routen selbst. Insofern sind derzeit mit Ausnahme der genannten Schwerlastroute aus der Region Siegen-Wittgenstein keine weiteren Schwerlastrouten in Nordrhein-Westfalen geplant. Erfahrene Transportunternehmen, die immer wieder entsprechende Transporte durchführen kennen ihre" Routen und die Befahrbarkeit der darin enthaltenen Bauwerke. Soweit erforderlich stehen die zuständigen Ansprechpartner beim Landesbetrieb Straßenbau NRW bei der Planung und Abstimmung der Fahrwege gegebenenfalls'beratend zur Seite. Erlaubnispflichtige Großraum- und Schwertransporte können grundsätzlich auch im Konvoi durchgeführt werden. Die Möglichkeit, diese Option zu wählen wird durch ein entsprechendes Feld im VEMAGS-Antrag angeboten. Die Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST 2013) sehen im allgemeinen Auflagenkatalog unter den Nummern 05 und 06 entsprechende Regelungen zu den entsprechenden Anwendungsbereichen vor.

4 In der Praxis wird jedoch selten mehr als zwei Großraum- und Schwertransportfahrzeugen die Fahrt im Konvoi genehmigt, da sich hieraus Gefahren für die übrigen Verkehrsteilnehmer, zum Beispiel beim Überholen und Wiedereinscheren, ergeben können. Innerhalb der aufgezeigten Möglichkeiten können Konvoifahrten jedoch eine sinnvolle Alternative zu Alleinfahrten sein, sowohl um Personal im Bereich der Polizei und der privaten Begleitunternehmen zu sparen, als auch unter Umweltaspekten. Seite 4 von 5 Die Verfahren zur Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten sind durch Bundesrecht geregelt. Für die Genehmigung von Strecken gelten die Vorschriften der 29 und 46 StVO mit ihren Verwaltungsvorschriften sowie die Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten (RGST 2013). Die notwendigen fahrzeugbezogenen Ausnahmegenehmigungen werden aufgrund des 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und den hierzu bekannt gemachten Empfehlungen erteilt. Vereinfachungen oder Beschleunigungen des Genehmigungsverfahrens müssen den bundesrechtlichen Regelungen entsprechen. Soweit diese Erleichterungen zulassen (z.b. bei Transporten innerhalb von Nordrhein- Westfalen), macht die Landesregierung hiervon bereits regelmäßig Gebrauch. So ist zum Beispiel seit einigen Jahren das Fahrverbot für Großraum- und Schwertransporte in der Zeit von Freitag auf Samstag zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gelockert. Umfangreiche Erleichterungen gibt es zudem für die Beförderung von Langholz. Großraum- und Schwertransporte müssen aufgrund bundesrechtlicher Vorschriften häufig durch die Polizei begleitet werden. Hierdurch werden im Bereich der Polizei erhebliche personelle Ressourcen gebunden, die dann anderweitig nicht zur Verfügung stehen und die zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen können. Seit Jahren fordern deshalb die Innen- und die Verkehrsministerkonferenz von der Bundesregierung, die rechtlichen Grundlagen für eine Ersetzung der Polizeibegleitung von Großraum- und Schwertransporten durch die Begleitung durch private Unternehmen. In Nordrhein-Westfalen wurde im Februar 2013 ein gemeinsamer Pilotversuch des Verkehrs- und des Innenministeriums zur Entlastung der Polizei in diesem Bereich gestartet. In dessen Rahmen wird die

5 Polizeibegleitung durch die Begleitung privater Unternehmen ersetzt. Beteiligt sind dabei der Kreis Siegen-Wittgenstein, der Oberbergische Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis, der Kreis Euskirchen sowie die Städte Köln, Bonn und Düsseldorf. Ein weiterer Pilotversuch auf der A 61 befindet sich in der Planung. Die Bezirksregierungen Detmold und Münster (Kreis Steinfurt) werden in nächster Zukunft durch neue Pilotversuche in das Projekt einbezogen. Zudem ist eine Beteiligung an einem niedersächsischen Pilotprojekt im grenznahen Bereich zu Niedersachsen geplant. Seite 5 von 5 Allen Betroffenen sollte klar sein, dass Schwer- und Schwersttransporte mit Gewichten weit jenseits des genehmigungsfreien Verkehrs eine Sondernutzung darstellen, für welche unsere Straßen- und Brückeninfrastruktur eigentlich nicht ausgelegt und bemessen ist. Voraussetzung für die Erlaubnis von Großraum- und Schwertransporte nach 29 Absatz 3 StVO ist es daher, dass die Ladung aus technischen Gründen unteilbar ist bzw. ihre Zerlegung unzumutbare Kosten verursachen würde. Weiterhin hat der Gesetzgeber vorgesehen, grundsätzlich vorab die Potentiale der Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu prüfen und diese soweit möglich und vertretbar auch zu nutzen. Mit diesen bundesweit gültigen Rahmenbedingungen soll einer übermäßigen Beanspruchung von Straßen und Brücken durch Schwerund Schwersttransporte entgegen gewirkt werden. Angesichts der Schäden an Straßen und Brücken, die durch Schwersttransporte auch in Nordrhein-Westfalen nachweislich bereits entstanden sind, gilt es, derartige Transportvorhaben auf das Notwendige zu begrenzen und bei der Planung und Durchführung größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Ich hoffe, Ihnen damit die Situation für den Schwerlastverkehr in Nordrhein-Westfalen und insbesondere in der Region Südwestfalen ausführlich erläutert zu haben. Mit f ndlichen Uc üßen ael Grosche

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