3. Gebiet Anatomie. Facharzt / Fachärztin für Anatomie (Anatom / Anatomin)
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- Mathilde Wetzel
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1 Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten) 3. Gebiet Anatomie Definition: Das Gebiet Anatomie umfasst die Lehre vom normalen Bau und Zustand des Körpers mit seinen Geweben und Organen einschließlich systematischer und topographisch-funktioneller Aspekte sowie der Embryologie. Facharzt / Fachärztin für Anatomie (Anatom / Anatomin) Weiterbildungsziel: Ziel der Weiterbildung im Gebiet Anatomie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und. Weiterbildungszeit: 48 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 6 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu - 12 Monate im Gebiet Pathologie und/oder Rechtsmedizin angerechnet werden, davon können - 6 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen in - den grundlegenden wissenschaftlichen Methoden zur Untersuchung morphologisch-medizinischer Fragestellungen, der makroskopischen Anatomie, der mikroskopischen Anatomie und der Embryologie - den Vorschriften des Leichentransport- und Bestattungswesens und der entsprechenden Hygienevorschriften - der systematischen und topographischen Anatomie einschließlich der Zusammenhänge zwischen Struktur und Funktion sowie der vergleichenden Anatomie - der klinischen Anatomie - der Röntgenanatomie und deren grundlegenden bildgebenden Verfahren - des Donationswesens und der Vermächtnisse - der Embryologie und den Grundlagen der Entwicklungsbiologie - der Konservierung und Aufbewahrung von Leichen unter Beachtung der entsprechenden Hygienevorschriften - den makroskopischen Präparationsmethoden - der Herstellung, Montage und Pflege von anatomischen Sammlungspräparaten und deren Demonstration - der Histologie und mikroskopischen Anatomie einschließlich der Histochemie und der Immunhistochemie, in situ Hybridisierung mit den einschlägigen Fixations-, Schnitt- und Färbetechniken - der Licht- und Fluoreszenzmikroskopie mit den verschiedenen Techniken - der Gewebezüchtung und experimentellen Zytologie - der Makro- und Mikrophotographie - der Morphometrie mit Quantifizierungs- und Statistikmethoden - der Elektromikroskopie und Molekularbiologie mit verschiedenen Techniken - den grundlegenden zell- und molekularbiologischen Methoden
2 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 1/3 den Inhalten der Weiterbildung gemäß 5 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung den grundlegenden wissenschaftlichen Methoden zur Untersuchung morphologisch-medizinischer Fragestellungen, der makroskopischen Anatomie, der mikroskopischen Anatomie und der Embryologie den Vorschriften des Leichentransport- und Bestattungswesens und der entsprechenden Hygienevorschriften der systematischen und topographischen Anatomie einschließlich der Zusammenhänge zwischen Struktur und Funktion sowie der vergleichenden Anatomie der klinischen Anatomie der Röntgenanatomie und deren grundlegenden bildgebenden Verfahren des Donationswesens und der Vermächtnisse Dokumentationsbogen Datum/Unterschrift des/der
3 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 2/3 der Embryologie und den Grundlagen der Entwicklungsbiologie der Konservierung und Aufbewahrung von Leichen unter Beachtung der entsprechenden Hygienevorschriften den makroskopischen Präparationsmethoden der Herstellung, Montage und Pflege von anatomischen Sammlungspräparaten und deren Demonstration der Histologie und mikroskopischen Anatomie einschließlich der Histochemie und der Immunhistochemie, in situ Hybridisierung mit den einschlägigen Fixations-, Schnitt- und Färbetechniken der Licht- und Fluoreszenzmikroskopie mit den verschiedenen Techniken der Gewebezüchtung und experimentellen Zytologie der Makro- und Mikrophotographie Dokumentationsbogen Datum/Unterschrift des/der
4 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 3/3 der Morphometrie mit Quantifizierungs- und Statistikmethoden der Elektronenmikroskopie und Molekularbiologie mit verschiedenen Techniken den grundlegenden zell- und molekularbiologischen Methoden Dokumentationsbogen Datum/Unterschrift des/der
5 Name, Vorname: Geburtsdatum: Dokumentation des jährlichen Gespräches in (der Bezeichnung): 8 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom "Das zur Weiterbildung ermächtigte Kammermitglied führt mit dem weiterzubildenden Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren und dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen." Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift/Stempel des/der Ermächtigten Unterschrift des/der Assistenz-Arztes/Ärztin
23.2 Facharzt / Fachärztin für Pathologie (Pathologe / Pathologin)
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MehrWerden im Gebiet Chirurgie zwei Facharztkompetenzen erworben, beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 7.8 Facharzt / Fachärztin für Viszeralchirurgie (Viszeralchirurg
Mehr- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich immunologischer und infektiologischer Bezüge
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MehrWerden im Gebiet Innere Medizin zwei Facharztkompetenzen erworben, beträgt die gesamte Weiterbildungszeit
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