21. Gebiet Nuklearmedizin

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "21. Gebiet Nuklearmedizin"

Transkript

1 Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten) 21. Gebiet Nuklearmedizin Definition: Das Gebiet Nuklearmedizin umfasst die Anwendung radioaktiver Substanzen und kernphysikalischer Verfahren zur Funktions- und Lokalisationsdiagnostik von Organen, Geweben und Systemen sowie offener Radionuklide in der Behandlung. Facharzt / Fachärztin für Nuklearmedizin (Nuklearmediziner / Nuklearmedizinerin) Weiterbildungsziel: Ziel der Weiterbildung im Gebiet Nuklearmedizin ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte. Weiterbildungszeit: 60 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 6 Abs. 1 Satz 1, davon - 12 Monate in der stationären Patientenversorgung, davon können - 6 Monate in einem anderen Gebiet angerechnet werden - können bis zu 12 Monate in Radiologie angerechnet werden Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen in - den Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik in der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen - den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes - der Messtechnik einschließlich Datenverarbeitung - der Indikationsstellung, Untersuchung und Behandlung mit Radiodiagnostika und -therpeutika - der nuklearmedizinischen in-vivo- und in-vitro-diagnostik unter Verwendung von organ-/ zielgerichteten Radiodiagnostika und -therapeutika einschließlich Befundanalyse, Schweregrad-, Prognose- und Therapieeffizienz-Bestimmungen - der molekularen Bildgebung, insbesondere mit Radiopharmazeutika - der nuklearmedizinischen Therapie einschließlich der damit verbundenen Nachsorge - der Therapieplanung unter Berücksichtigung der Dosisberechnung - der Radiochemie und der gebietsbezogenen Immunologie und Radiopharmakologie - der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie - der interdisziplinären Zusammenarbeit zwecks Kombination mit anderen Behandlungsverfahren Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Ultraschalluntersuchungen von Abdomen, Retroperitoneum und Urogenitalorganen, Schilddrüse, Gesichtsweichteilen und Weichteilen des Halses - nuklearmedizinische Untersuchungen einschließlich tomographischer Verfahren mittels SPECT- Technik und PET-Technik - am Zentralnervensystem - am Skelett- und Gelenksystem - am kardiovaskulären System - am Respirationssystem - am Gastrointestinaltrakt - am Urogenitalsystem - an endokrinen Organen - am hämatopoetischen und lymphatischen System - nuklearmedizinische Behandlungsverfahren bei - benignen und malignen Schilddrüsenerkrankungen - anderen soliden oder systemischen malignen Tumoren und/oder benignen Erkrankungen

2 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 1/4 Weiterbildungsinhalte in den Inhalten der Weiterbildung gemäß 5 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung den Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik in der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen Datum / Unterschrift des den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes der Meßtechnik einschließlich Datenverarbeitung der Indikationsstellung, Untersuchung und Behandlung mit Radiodiagnostika und -therapeutika der nuklearmedizinischen in-vivo- und in-vitro-diagnostik unter Verwendung von organ-/ zielgerichteten Radiodiagnostika und -therapeutika einschließlich Befundanalyse, Schweregrad-, Prognoseund Therapieeffizienz-Bestimmungen der molekularen Bildgebung, insbesondere mit Radiopharmazeutika der nuklearmedizinischen Therapie einschließlich der damit verbundenen Nachsorge

3 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 2/4 Weiterbildungsinhalte in Datum / Unterschrift des der Therapieplanung unter Berücksichtigung der Dosisberechnung der Radiochemie und der gebietsbezogenen Immunologie und Radiopharmakologie der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie der interdisziplinären Zusammenarbeit zwecks Kombination mit anderen Behandlungsverfahren

4 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 3/4 Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Ultraschalluntersuchungen von Abdomen, Retroperitoneum und Urogenitalorganen, Schilddrüse, Gesichtsweichteilen und Weichteilen des Halses nuklearmedizinische Untersuchungen einschließlich tomographischer Verfahren mittels SPECT-Technik und PET- Technik, davon Richtzahl 700 Datum Datum Datum Datum Datum Datum / Unterschrift des - am Zentralnervensystem am Skelett- und Gelenksystem am kardiovaskulären System am Respirationssystem am Gastrointestinaltrakt 50 - am Urogenitalsystem 250

5 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 4/4 Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Richtzahl Datum Datum Datum Datum Datum Datum / Unterschrift des - an endokrinen Organen am hämatopoetischen und lymphatischen System 400 nuklearmedizinische Behandlungsverfahren bei - benignen Schilddrüsenerkrankungen malignen Schilddrüsenerkrankungen 50 - anderen soliden oder systemischen malignen Tumoren und/oder benignen Erkrankungen 25

6 Name, Vorname: Geburtsdatum: Dokumentation des jährlichen Gespräches in (der Bezeichnung): 8 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom "Das zur Weiterbildung ermächtigte Kammermitglied führt mit dem weiterzubildenden Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren und dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen." Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift/Stempel des/der Ermächtigten Unterschrift des/der Assistenz-Arztes/Ärztin

31. Gebiet Strahlentherapie

31. Gebiet Strahlentherapie Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 31. Gebiet Strahlentherapie Definition: Das Gebiet

Mehr

29. Gebiet Radiologie

29. Gebiet Radiologie Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 29. Gebiet Radiologie Definition: Das Gebiet Radiologie

Mehr

29.2 Schwerpunkt Kinderradiologie (Kinderradiologe / Kinderradiologin)

29.2 Schwerpunkt Kinderradiologie (Kinderradiologe / Kinderradiologin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) (Kinderradiologe / Kinderradiologin) Weiterbildungsziel:

Mehr

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) Über die Facharztweiterbildung Nuklearmedizin Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.-Datum Akademische Grade: Dr.

Mehr

(M u s t e r-) L o g b u c h

(M u s t e r-) L o g b u c h (M u s t e r-) L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) über die Facharztweiterbildung Nuklearmedizin Angaben zur Person Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen)

Mehr

19. Kinder-Endokrinologie und Diabetologie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin)

19. Kinder-Endokrinologie und Diabetologie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 19. Kinder-Endokrinologie und Diabetologie (Zusätzliche

Mehr

14.3 Schwerpunkt Kinder-Kardiologie (Kinder-Kardiologe / Kinder-Kardiologin) 1

14.3 Schwerpunkt Kinder-Kardiologie (Kinder-Kardiologe / Kinder-Kardiologin) 1 Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) (Kinder-Kardiologe / Kinder-Kardiologin) 1 Weiterbildungsziel:

Mehr

29.3 Schwerpunkt Neuroradiologie (Neuroradiologe / Neuroradiologin)

29.3 Schwerpunkt Neuroradiologie (Neuroradiologe / Neuroradiologin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) (Neuroradiologe / Neuroradiologin) Weiterbildungsziel:

Mehr

23.2 Facharzt / Fachärztin für Pathologie (Pathologe / Pathologin)

23.2 Facharzt / Fachärztin für Pathologie (Pathologe / Pathologin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 23.2 Facharzt / Fachärztin für Pathologie (Pathologe

Mehr

Weiterbildungszeit: 1 18 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten für Kinder-Gastroenterologie gemäß 6 Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungszeit: 1 18 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten für Kinder-Gastroenterologie gemäß 6 Abs. 1 Satz 2 Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 20. Kinder-Gastroenterologie (Zusätzliche Weiterbildung

Mehr

7. Diabetologie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Allgemeinmedizin, Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendmedizin)

7. Diabetologie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Allgemeinmedizin, Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendmedizin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 7. Diabetologie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten

Mehr

3. Andrologie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Urologie)

3. Andrologie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Urologie) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 3. Andrologie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten

Mehr

3. Gebiet Anatomie. Facharzt / Fachärztin für Anatomie (Anatom / Anatomin)

3. Gebiet Anatomie. Facharzt / Fachärztin für Anatomie (Anatom / Anatomin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 3. Gebiet Anatomie Definition: Das Gebiet Anatomie

Mehr

22. Kinder-Orthopädie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie)

22. Kinder-Orthopädie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 22. Kinder-Orthopädie (Zusätzliche Weiterbildung im

Mehr

2. Gebiet Anästhesiologie

2. Gebiet Anästhesiologie Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 2. Gebiet Anästhesiologie Definition: Das Gebiet Anästhesiologie

Mehr

8.3 Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie (Gynäkologischer Onkologe / Gynäkologische Onkologin)

8.3 Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie (Gynäkologischer Onkologe / Gynäkologische Onkologin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) (Gynäkologischer Onkologe / Gynäkologische Onkologin)

Mehr

30. Gebiet Rechtsmedizin

30. Gebiet Rechtsmedizin Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 30. Gebiet Rechtsmedizin Definition: Das Gebiet Rechtsmedizin

Mehr

21. Kinder-Nephrologie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin)

21. Kinder-Nephrologie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 21. Kinder-Nephrologie (Zusätzliche Weiterbildung im

Mehr

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten)

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) (Gynäkologischer Endokrinologe und Reproduktionsmediziner

Mehr

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 18.01.2016 7.2 Facharzt / Fachärztin für Gefäßchirurgie (Gefäßchirurg / Gefäßchirurgin) Weiterbildungsziel:

Mehr

49. Spezielle Viszeralchirurgie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie)

49. Spezielle Viszeralchirurgie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.0.200, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 49. Spezielle Viszeralchirurgie (Zusätzliche Weiterbildung

Mehr

2. Allergologie (Zusätzliche Weiterbildung in allen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung)

2. Allergologie (Zusätzliche Weiterbildung in allen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 2. Allergologie (Zusätzliche Weiterbildung in allen

Mehr

47. Spezielle Schmerztherapie (Zusätzliche Weiterbildung in allen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung)

47. Spezielle Schmerztherapie (Zusätzliche Weiterbildung in allen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 47. Spezielle Schmerztherapie (Zusätzliche Weiterbildung

Mehr

11. Gebiet Humangenetik

11. Gebiet Humangenetik Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 11. Gebiet Humangenetik Definition: Das Gebiet Humangenetik

Mehr

Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis im Gebiet. Nuklearmedizin

Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis im Gebiet. Nuklearmedizin ÄRZTEKAMMER HAMBURG Weidestraße 122 B (Alstercity) 22083 Hamburg Tel.: 20 22 99-264 / - 265 KRANKENHAUS Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis im Gebiet Nuklearmedizin -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

L o g b u c h. Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom

L o g b u c h. Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 03.01.2006 Über die Facharztweiterbildung Nuklearmedizin Angaben zur Person: Name/Vorname

Mehr

46. Spezielle Orthopädische Chirurgie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie)

46. Spezielle Orthopädische Chirurgie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) Definition: Die Zusätzliche Weiterbildung Spezielle

Mehr

35. Phlebologie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Allgemeinmedizin, Chirurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten und Innere Medizin)

35. Phlebologie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Allgemeinmedizin, Chirurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten und Innere Medizin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 35. Phlebologie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten

Mehr

24.1 Facharzt / Fachärztin für Klinische Pharmakologie (Klinischer Pharmakologe / Klinische Pharmakologin)

24.1 Facharzt / Fachärztin für Klinische Pharmakologie (Klinischer Pharmakologe / Klinische Pharmakologin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 24.1 Facharzt / Fachärztin für Klinische Pharmakologie

Mehr

22. Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen

22. Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 22. Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen Definition:

Mehr

24.2 Facharzt / Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie (Pharmakologe und Toxikologe / Pharmakologin und Toxikologin)

24.2 Facharzt / Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie (Pharmakologe und Toxikologe / Pharmakologin und Toxikologin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 24.2 Facharzt / Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie

Mehr

L o g b u c h. Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung. über die Weiterbildung. Nuklearmedizin

L o g b u c h. Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung. über die Weiterbildung. Nuklearmedizin L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung über die Weiterbildung Nuklearmedizin. Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) I I I I I I I I I Geb.-Datum

Mehr

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 18.01.2016 13.7 Facharzt / Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie (Nephrologe / Nephrologin)

Mehr

25. Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin

25. Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 25. Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin

Mehr

43. Röntgendiagnostik fachgebunden

43. Röntgendiagnostik fachgebunden Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 43. Röntgendiagnostik fachgebunden (Zusätzliche Weiterbildung

Mehr

16. Gebiet Laboratoriumsmedizin

16. Gebiet Laboratoriumsmedizin Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 16. Gebiet Laboratoriumsmedizin Definition: Das Gebiet

Mehr

L o g b u c h. Nuklearmedizin

L o g b u c h. Nuklearmedizin ÄRZTEKAMMER SACHSEN-ANHALT Körperschaft des öffentlichen Rechts L o g b u c h über die Facharztweiterbildung Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt vom 16.04.2005 in

Mehr

20. Gebiet Neurologie

20. Gebiet Neurologie Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 20. Gebiet Neurologie Definition: Das Gebiet Neurologie

Mehr

17. Gebiet Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie

17. Gebiet Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 17. Gebiet Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie

Mehr

19. Gebiet Neurochirurgie

19. Gebiet Neurochirurgie Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 19. Gebiet Neurochirurgie Definition: Das Gebiet Neurochirurgie

Mehr

15. Handchirurgie (Zusätzliche Weiterbildung in dem Gebiet Chirurgie)

15. Handchirurgie (Zusätzliche Weiterbildung in dem Gebiet Chirurgie) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 15. Handchirurgie (Zusätzliche Weiterbildung in dem

Mehr

32. Gebiet Transfusionsmedizin

32. Gebiet Transfusionsmedizin Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 32. Gebiet Transfusionsmedizin Definition: Das Gebiet

Mehr

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 18.01.2016 13.9 Facharzt / Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie (Rheumatologe

Mehr

Facharzt / Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin (Hygieniker und Umweltmediziner / Hygienikerin und Umweltmedizinerin)

Facharzt / Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin (Hygieniker und Umweltmediziner / Hygienikerin und Umweltmedizinerin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 12. Gebiet Hygiene und Umweltmedizin Definition: Das

Mehr

48. Spezielle Unfallchirurgie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie)

48. Spezielle Unfallchirurgie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 48. Spezielle Unfallchirurgie (Zusätzliche Weiterbildung

Mehr

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten)

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Allgemeinmedizin,

Mehr

6. Gebiet Biochemie. Facharzt / Fachärztin für Biochemie (Biochemiker / Biochemikerin)

6. Gebiet Biochemie. Facharzt / Fachärztin für Biochemie (Biochemiker / Biochemikerin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 6. Gebiet Biochemie Definition: Das Gebiet Biochemie

Mehr

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 18.01.2016 13.6 Facharzt / Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie (Kardiologe / Kardiologin)

Mehr

Übersicht über die zu erwerbenden Fachkunden aus der Richtlinie zur StrlSchV:

Übersicht über die zu erwerbenden Fachkunden aus der Richtlinie zur StrlSchV: Übersicht über die zu erwerbenden Fachkunden aus der Richtlinie zur StrlSchV: Offene radioaktive Stoffe N 1 Gesamtgebiet (Diagnostik und Therapie) Mindestens 36 Monate Erwerb von Sachkunde bei der Anwendung

Mehr

Anlage A. Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise

Anlage A. Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise Anlage A Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise Anlage A 1 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte Beim Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die Anwendung

Mehr

Werden im Gebiet Innere Medizin zwei Facharztkompetenzen erworben, beträgt die gesamte Weiterbildungszeit

Werden im Gebiet Innere Medizin zwei Facharztkompetenzen erworben, beträgt die gesamte Weiterbildungszeit Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 13.2 Facharzt / Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie

Mehr

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten)

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Anästhesiologie,

Mehr

33. Gebiet Urologie. Facharzt / Fachärztin für Urologie (Urologe / Urologin)

33. Gebiet Urologie. Facharzt / Fachärztin für Urologie (Urologe / Urologin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 33. Gebiet Urologie Definition: Das Gebiet Urologie

Mehr

A N T R A G auf Erteilung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

A N T R A G auf Erteilung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ÄRZTEKAMMER B R E M E N KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS A N T R A G auf Erteilung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Titel/Vorname/Name/: Geburtsdatum: Geburtsort:

Mehr

Werden im Gebiet Chirurgie zwei Facharztkompetenzen erworben, beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.

Werden im Gebiet Chirurgie zwei Facharztkompetenzen erworben, beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre. Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 7.8 Facharzt / Fachärztin für Viszeralchirurgie (Viszeralchirurg

Mehr

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 18.01.2016 13.5 Facharzt / Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie (Internistischer

Mehr

32. Notfallmedizin (Zusatzbezeichnung)

32. Notfallmedizin (Zusatzbezeichnung) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 32. Notfallmedizin (Zusatzbezeichnung) Definition:

Mehr

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 27.09.2017 7.8 Facharzt / Fachärztin für Viszeralchirurgie (Viszeralchirurg / Viszeralchirurgin)

Mehr

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten)

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Allgemeinmedizin,

Mehr

4. Gebiet Arbeitsmedizin

4. Gebiet Arbeitsmedizin Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 4. Gebiet Arbeitsmedizin Definition: Das Gebiet Arbeitsmedizin

Mehr

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 18.01.2016 7.1 Facharzt / Fachärztin für Allgemeinchirurgie (Allgemeinchirurg / Allgemeinchirurgin)

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

14.5 Schwerpunkt Neuropädiatrie (Neuropädiater / Neuropädiaterin) 1

14.5 Schwerpunkt Neuropädiatrie (Neuropädiater / Neuropädiaterin) 1 Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) (Neuropädiater / Neuropädiaterin) 1 Weiterbildungsziel:

Mehr

1. Gebiet Allgemeinmedizin

1. Gebiet Allgemeinmedizin Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 1. Gebiet Allgemeinmedizin Definition: Die Allgemeinmedizin

Mehr

23. Kinder-Pneumologie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin)

23. Kinder-Pneumologie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 23. Kinder-Pneumologie (Zusätzliche Weiterbildung im

Mehr

RASTERZEUGNIS NUKLEARMEDIZIN

RASTERZEUGNIS NUKLEARMEDIZIN An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H NUKLEARMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes

Mehr

Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom und Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung.

Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom und Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung. Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom 18.02.2004 und 16.06.2004 Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung. Allgemeine Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom 18.02.2004

Mehr

28. Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

28. Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 28. Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Mehr

18. Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

18. Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 18. Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Definition:

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) Die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung

Mehr

L o g b u c h. Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung der. Landesärztekammer Baden-Württemberg (Stand: 11/2011)

L o g b u c h. Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung der. Landesärztekammer Baden-Württemberg (Stand: 11/2011) L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (WBO 2006) über die Facharztweiterbildung Nuklearmedizin Angaben zur Person Name/Vorname

Mehr

Facharzt / Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Hautarzt / Hautärztin)

Facharzt / Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Hautarzt / Hautärztin) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 10. Gebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten Definition:

Mehr

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) Über die Schwerpunktweiterbildung Kinderradiologie Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.- Akademische Grade: Dr.

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 18.01.2016 13.8 Facharzt / Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie (Pneumologe / Pneumologin)

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

14. Gebiet Kinder- und Jugendmedizin

14. Gebiet Kinder- und Jugendmedizin Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 14. Gebiet Kinder- und Jugendmedizin Definition: Das

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum )

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum ) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 18.01.2016) 7.7 Facharzt / Fachärztin für Thoraxchirurgie (Thoraxchirurg / Thoraxchirurgin)

Mehr

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 18.01.2016 13.1 Facharzt / Fachärztin für Innere Medizin (Internist / Internistin) Weiterbildungsziel:

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

Logbuch zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011

Logbuch zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 STRAHLENTHERAPIE Logbuch zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 Angaben zur Person: Name, Vorname Geb.-Datum Geburtsort/ggf. -land Weiterbildungsgang: Aufstellung

Mehr

37. Plastische und Ästhetische Operationen (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Mund-Kiefer- Gesichtschirurgie)

37. Plastische und Ästhetische Operationen (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Mund-Kiefer- Gesichtschirurgie) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

Mehr

- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich immunologischer und infektiologischer Bezüge

- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich immunologischer und infektiologischer Bezüge Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 5. Gebiet Augenheilkunde Definition: Das Gebiet Augenheilkunde

Mehr

30. Medizinische Informatik (Zusatzbezeichnung)

30. Medizinische Informatik (Zusatzbezeichnung) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) Definition: Die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

ZUSATZ-WEITERBIL DUN G KIN DER- EN DOKR INOLOGIE UN D -DIABETOLOGIE

ZUSATZ-WEITERBIL DUN G KIN DER- EN DOKR INOLOGIE UN D -DIABETOLOGIE ZUSATZ-WEITERBIL DUN G KIN DER- EN DOKR INOLOGIE UN D -DIABETOLOGIE Logbuch zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 Angaben zur Person: Name, Vorname Geb.-Datum

Mehr

Ärztliche Weiterbildung. Curriculum der Klinik für Nuklearmedizin. Facharzt/Fachärztin Nuklearmedizin

Ärztliche Weiterbildung. Curriculum der Klinik für Nuklearmedizin. Facharzt/Fachärztin Nuklearmedizin Ärztliche Weiterbildung Curriculum der Klinik für Nuklearmedizin Facharzt/Fachärztin Nuklearmedizin Kontaktdaten: Klinik für Nuklearmedizin Rintelner Straße 85 32657 Lemgo Tel. 05261 26-4115 E-Mail redaktion@klinikum-lippe.de

Mehr

Logbuch zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011

Logbuch zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 RADIOLOGIE Logbuch zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 Angaben zur Person: Name, Vorname Geb.-Datum Geburtsort/ggf. -land Weiterbildungsgang: Aufstellung der

Mehr

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum: Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.

Mehr

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 18.01.2016 7.4 Facharzt / Fachärztin für Kinderchirurgie (Kinderchirurg / Kinderchirurgin)

Mehr

ZUSATZ-WEITERBILDUNG PHYSIKALISCHE THERAPIE UND BALNEOLOGIE

ZUSATZ-WEITERBILDUNG PHYSIKALISCHE THERAPIE UND BALNEOLOGIE ZUSATZ-WEITERBILDUNG PHYSIKALISCHE THERAPIE UND BALNEOLOGIE Logbuch zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 Angaben zur Person: Name, Vorname Geb.-Datum Geburtsort/ggf.

Mehr