29.2 Schwerpunkt Kinderradiologie (Kinderradiologe / Kinderradiologin)
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- Heiko Hochberg
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1 Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten) (Kinderradiologe / Kinderradiologin) Weiterbildungsziel: Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Kinderradiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte. Weiterbildungszeit: 36 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 6 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu - 12 Monate in der stationären Patientenversorgung in Kinderchirurgie oder Kinder- und Jugendmedizin angerechnet werden - 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, in - der radiologischen Diagnostik bei Kindern unter besonderer Berücksichtigung der Strahlenschutzmaßnahmen - den Besonderheiten in der Indikationsstellung und Anwendung ionisierender Strahlen und kernphysikalischer Verfahren im Kindesalter einschließlich der Strahlenbiologie und der Strahlenphysik Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler- / Duplex-Untersuchungen an den Organen und Organsystemen beim Kind - - an Thorax und Thoraxorganen - am Abdomen einschließlich Magen-Darm-Trakt - am Urogenitaltrakt - Magnetresonanztomographien und Spektroskopie beim Kind, insbesondere an Hirn, Rückenmark, Skelett, Gelenken, Weichteilen, Thorax, Abdomen, Becken, Gefäßen - Mitwirkung bei interventionellen und minimal-invasiven radiologischen Verfahren beim Kind
2 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 1/3 Weiterbildungsinhalte in der radiologischen Diagnostik bei Kindern unter besonderer Berücksichtigung der Strahlenschutzmaßnahmen Datum / Unterschrift den Besonderheiten in der Indikationsstellung und Anwendung ionisierender Strahlen und kernphysikalischer Verfahren im Kindesalter einschließlich der Strahlenbiologie und der Strahlenphysik Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler- / Duplex- Untersuchungen an den Organen und Organsystemen beim Kind 500
3 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 2/3 Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler- / Duplex- Untersuchungen an den Organen und Organsystemen beim Kind an Thorax und Thoraxorganen - am Abdomen einschließlich Magen-Darm-Trakt 100
4 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 3/3 - am Urogenitaltrakt 100 Magnetresonanztomographien und Spektroskopie beim Kind, insbesondere an Hirn, Rückenmark, Skelett, Gelenken, Weichteilen, Thorax, Abdomen, Becken, Gefäßen Mitwirkung bei interventionellen und minimal-invasiven radiologischen Verfahren beim Kind 400 BK BK = Basiskenntnisse. Es wird der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert, ohne dass eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss
5 Name, Vorname: Geburtsdatum: Dokumentation des jährlichen Gespräches in (der Bezeichnung): 8 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom "Das zur Weiterbildung ermächtigte Kammermitglied führt mit dem weiterzubildenden Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren und dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen." Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift/Stempel des/der Ermächtigten Unterschrift des/der Assistenz-Arztes/Ärztin
29. Gebiet Radiologie
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Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
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Mehr4. Gebiet Arbeitsmedizin
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Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
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Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 27.09.2017 7.8 Facharzt / Fachärztin für Viszeralchirurgie (Viszeralchirurg / Viszeralchirurgin)
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Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
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