Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum
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- Britta Schulz
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1 Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum Facharzt / Fachärztin für Viszeralchirurgie (Viszeralchirurg / Viszeralchirurgin) Weiterbildungsziel: Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbildung die Erlangung der Facharztkompetenz Viszeralchirurgie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte. Weiterbildungszeit: 72 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 6 Abs. 1 Satz 1, davon - 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und - 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Viszeralchirurgie bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 6 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu - 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Anästhesiologie, Anatomie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin und Gastroenterologie, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Pathologie oder Urologie angerechnet werden - 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen in - der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachbehandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen, Fehlbildungen innerer Organe insbesondere der gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Chirurgie der Organe und Weichteile - der operativen und nichtoperativen Grund- und Notfallversorgung bei viszeralchirurgischen einschließlich der koloproktologischen Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen und Indikationen - der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen Beurteilung - endoskopischen, laparoskopischen und minimal-invasiven Operationsverfahren - der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes - instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - sonographische Untersuchungen des Abdomens, des Retroperitoneums und der Urogenitalorgane - Durchführung und Befundung von Rekto-/Sigmoidoskopien - konventionelle, minimal-invasive und endoskopische operative Eingriffe an Kopf- und Hals einschließlich Tracheotomie, Thorakotomie, Thoraxdrainagen, Ösophagus, Magen, Leber, Gallenwege, Pankreas, Milz, Dünndarm, Dickdarm, Rektum, Anus, Bauchhöhle, Retroperitoneum, Bauchwand Übergangsbestimmung: Kammermitglieder, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung die Schwerpunktbezeichnung Viszeralchirurgie besitzen oder nach Abschnitt A 20 Abs. 4 erwerben, sind berechtigt, statt dessen die entsprechende Facharztbezeichnung zu führen.
2 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 1/7 7. Basisweiterbildung Chirurgie Seite 1/7 Weiterbildungsinhalte in den Inhalten der Weiterbildung gemäß 5 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung Erkennung, Klassifizierung, Behandlung und Nachsorge chirurgischer Erkrankungen und Verletzungen Datum / Unterschrift des der Indikationsstellung zur konservativen und operativen Behandlung chirurgischer Erkrankungen und Verletzungen der Risikoeinschätzung, der Aufklärung und der Dokumentation den Prinzipien der perioperativen Diagnostik und Behandlung operativen Eingriffen und Operationsschritten
3 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 2/7 7. Basisweiterbildung Chirurgie Weiterbildungsinhalte in der Wundversorgung, Wundbehandlung und Verbandslehre Datum / Unterschrift des den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie der Erkennung und Behandlung von Infektionen einschließlich epidemiologischer Grundlagen, den Hygienemaßnahmen der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild Analgesierungs- und Sedierungsmaßnahmen einschl. der Behandlung akuter Schmerzzustände der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
4 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 3/7 7. Basisweiterbildung Chirurgie Weiterbildungsinhalte in der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung einschließlich der Grundlagen der Beatmungstechnik und intensivmedizinischer Basismaßnahmen Datum / Unterschrift des der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen der medikamentösen Thromboseprophylaxe
5 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 4/7 7. Basisweiterbildung Chirurgie Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Ultraschalluntersuchungen bei chirurgischen Erkrankungen und Verletzungen Punktions- und Katheterisierungstechniken einschl. der Gewinnung von Untersuchungsmaterial, davon Richtzahl 50 Datum Datum Datum Datum Datum Datum / Unterschrift des - Legen von Drainagen 10 - zentralvenöse Zugänge Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung einschließlich Sondentechnik Lokal- und Regionalanästhesien 50 Eingriffe aus dem Bereich der ambulanten Chirurgie 50 Erste Assistenzen bei Operationen und angeleitete Operationen 50 Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen BK BK = Basiskenntnisse. Es wird der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen gefordert, ohne dass eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss
6 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 5/7 7.8 Viszeralchirurgie Weiterbildungsinhalte in den Inhalten der Weiterbildung gemäß 5 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachbehandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen, Fehlbildungen innerer Organe insbesondere der gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Chirurgie der Organe und Weichteile der operativen und nichtoperativen Grund- und Notfallversorgung bei viszeralchirurgischen einschließlich der koloproktologischen Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen und Infektionen Datum / Unterschrift des der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen Beurteilung endoskopischen, laparoskopischen und minimal-invasiven Operationsverfahren der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden
7 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 6/7 7.8 Viszeralchirurgie Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - sonographische Untersuchungen des Abdomens, des Retroperitoneums und der Urogenitalorgane Richtzahl 400 Datum Datum Datum Datum Datum Datum / Unterschrift des Durchführung und Befundung von Rekto-/Sigmoidoskopien 50 Operative Eingriffe, davon - an Kopf/ Hals (u. a. Trachetomien) davon -- Schilddrüsenresektionen an Brustwand einschließlich Thorakotomie und Thoraxdrainagen 10 - an Bauchwand und Bauchhöhle einschließlich Resektionen, Übernähungen, Extirpationen, endoskopischer und interventioneller Techniken, insbesondere Lymphknotenextirpationen, Entfernung von Weichteilgeschwülsten, explorative Laparotomie, Magen-, Dünndarm- und Dickdarmresektionen, Notversorgung von Leber- und Milzverletzungen, Appendektomie, Anus-praeter-Anlage, Hämorrhoidektomie, periproktitische Abszess-Spaltung, Fistel- und Fissurversorgung, davon 400
8 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 7/7 7.8 Viszeralchirurgie Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Richtzahl Datum Datum Datum Datum Datum Datum / Unterschrift des - Cholezystektomien 25 - Hernieotomien 25 - Appendektomien 20 - Adhäsiolysen 10 - Dünndarm-Resektionen 10 - Dickdarm-Resektionen 10 - proktologische Operationen 20 - Eingriffe an Haut- und Weichgewebe bei entzündlichen und Tumorerkrankungen Notfalleingriffe des Bauchraums, insbesondere bei Ileus, Blutung, Peritonitis, Mesenterialinfarkt einschließlich Thrombektomie und Embolektomie der Viszeralgefäße Port-Implantationen 20 Erste Assistenz bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade 60
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10 Name, Vorname: Geburtsdatum: Dokumentation des jährlichen Gespräches in (der Bezeichnung): 8 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom "Das zur Weiterbildung ermächtigte Kammermitglied führt mit dem weiterzubildenden Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren und dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen." Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift/Stempel des/der Ermächtigten Unterschrift des/der Assistenz-Arztes/Ärztin
Werden im Gebiet Chirurgie zwei Facharztkompetenzen erworben, beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.
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