Anlage 1. Angepasster sechster Mietspiegel Strausberg Geltungsbereich dieses Mietspiegels:

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1 Anlage Angepasster sechster Mietspiegel Strausberg 0 Geltungsbereich dieses Mietspiegels: Der Mietspiegel gilt für: - nicht mietpreisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens Wohnungen - nicht mietpreisgebundene Wohnungen in Geschosswohnungsbauten Der Mietspiegel gilt nicht für: - Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern - mietpreisgebundene öffentlich und nicht öffentlich geförderte Wohnungen - Wohnungen in Wohnheimen Erläuterung der Mietspiegeltabelle Wohnlage Die Wohnlagen wurden entsprechend ihrer stadträumlichen Lage in mittlere und e Wohnlage eingestuft (siehe Liste Seite 8: Straßenverzeichnis mit Zuordnung der Wohnlagen und verkehrsbelastete Straßen): Mittlere Wohnlage - überwiegend geschlossene, stark verdichtete Bauweise - er Gebäudezustand (z.b. sanierte Wohngebiete), Grün- und Freiflächen und Innenhofbegrünung vorhanden - durchschnittliche Einkaufsmöglichkeiten - normale Verkehrsanbindung Gute Wohnlage - überwiegend offene bzw. aufgelockerte Bauweise, Hausgruppen, Gebiete in citynaher Lage mit überwiegend geschlossener Bauweise - starke Durchgrünung - gepflegtes Wohnumfeld mit em Gebäudezustand, ruhige Wohnsituation - Einkaufsmöglichkeiten bis sehr - Verkehrsanbindung bis sehr Begriffsbestimmungen - Nettokaltmiete Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die monatliche Netto- Kaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche. Das ist die Miete ohne Betriebskosten im Sinne des 6 BGB (Betriebskostenverordnung i. d. jeweils gültigen Fassung), also die Miete ohne Kosten für Sammelheizung und Warmwasserversorgung, ohne die sogenannten `kalten` Betriebskosten (z.b. Grundsteuern, Hausreinigung etc.) und ohne etwaige Möblierungs-, Untermietund Gewerbezuschläge.

2 - Wohnfläche Ist die gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) erte und im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche in m². - Ausstattung Bei der Ausstattung wird zwischen Teil- und Vollausstattung unterschieden (siehe Tabelle Seite 7: Zusätzliche Merkmale für die Spanneneinordnung innerhalb der Mietspiegelfelder). Maßgeblich sind nur die Ausstattungsmerkmale, die vom Vermieter gestellt oder finanziert wurden. Hat ein Mieter einzelne Ausstattungsmerkmale selbst geschaffen, ohne dass hierfür Kosten vom Vermieter erstattet wurden, so bleiben diese Ausstattungsmerkmale unberücksichtigt. - Sanierungsgrad Bei der Sanierung der Wohnungen nach 0 wird zwischen teilsaniert und vollsaniert unterschieden (siehe Seite : Mietspiegeltabelle Strausberg 0 - ). - Beschaffenheit Die Beschaffenheit einer Wohnung wird durch das Alter (Baujahr/Bezugszeitpunkt) gekennzeichnet. Die grundsätzliche Beschaffenheit verschiedener Wohnungen ist, wesentlich durch die während bestimmter Zeitperioden übliche Bauweise, charakterisiert. Maßgebend ist das Baualter bzw. der Bezugszeitpunkt einer Wohnung. Für später errichtete Wohnungen in bestehenden Gebäuden (z.b. bei Dachgeschossausbau) ist die Bezugszeitpunkt der Wohnung maßgebend. Zur Beurteilung der unterschiedlichen Bauweisen während verschiedener Zeitperioden wurde folgende Unterscheidung der Baujahre bzw. des Bezugszeitpunktes vorgenommen: bis 0 / 60 / 6 7 / 80 8 / ab 0. Umgang mit den Mietpreisspannen: Die Mietspiegeltabelle gibt Auskunft über die in der Stadt Strausberg üblichen Entgelte für Wohnraum vergleichbarer. Art. Größe. Ausstattung 4. Beschaffenheit. Lage = ortsübliche Vergleichsmiete nach 8 BGB Der hervorgehobene fett gedruckte -Wert stellt den statistischen Mittelwert in den verschiedenen Tabellenfeldern des Mietspiegels dar. Unter dem Mittelwert sind die Mietspannen gemäß o.g. Parameter angegeben. Sie sind das Ergebnis durch abtrennen von je /6 der Werte am unteren und oberen Ende der Mietenskala des betreffenden Tabellenfeldes. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle können die besonderen Vor- und Nachteile einer Wohnung im Rahmen der Mietspreisspannen des Mietspiegels berücksichtigt werden ( siehe Tabelle Seite 7). (Median - es handelt sich somit nicht um den arithmetischen Mittelwert aus dem Spannenwert aus Ober- und Untergrenze)

3 Für die Einordnung einer konkreten Wohnung in die betreffende Mietpreisspanne wird in zwei Schritten vorgegangen:. Anhand des für die Wohnung geltenden Mietspiegelfeldes ist der einschlägige Mittelwert festzustellen.. Mit Hilfe der wohnwertmindernden und/oder wohnwerterhöhenden zusätzlichen Merkmale ( siehe Tabelle Seite 7 und Liste Seite 8) lassen sich Abweichungen vom Mittelwert innerhalb der Mietpreisspanne errechnen. Mietpreisliche Abweichungen vom Mittelwert zum Oberwert basieren auf gegebenen zusätzlichen Merkmalen. Wohnwerterhöhende Merkmale können nicht erneut herangezogen werden, wenn diese Merkmale bereits in der Modernisierungsumlage enthalten waren. Überwiegen die wohnwerterhöhenden Merkmale (Pluspunkte), ist ein Zuschlag in Höhe des Prozentsatzes des Unterschiedsbetrages zwischen Mittelwert und Höchstwert gerechtfertigt. Überwiegen die wohnwertmindernden Merkmale (Minuspunkte), ist ein Abzug des Unterschiedsbetrages zwischen Mittelwert und Minimalwert vorzunehmen. Dabei werden die Plus- und die Minuspunkte (Anzahl der Punkte = %) gegeneinander aufgerechnet. Der maßgebliche Prozentsatz ist der Tabelle Zusätzliche Merkmale für die Spanneneinordnung innerhalb der Mietspiegelfelder (Seite 7), zu entnehmen. Fiktive Beispielberechnung: Für eine Wohnung Baujahr 80-8, 40 bis 6 m² groß, vollsaniert nach 0, mittlere Wohnlage ergibt sich folgende Einschätzung: Summierung der wohnwertmindernden Merkmale = - 7 Punkte (%) Summierung der wohnwerterhöhenden Merkmale = + Punkte (%) Ergebnis/Differenz = - 8 Punkte (%) Die Einordnung einer Wohnung in der ausgewiesenen von - bis Spanne erfolgt immer ausgehend vom Mittelwert. Da im vorliegenden Fall ein negatives Ergebnis erzielt wurde, liegt die ortsübliche Miete für diese Wohnung um 8 % unter dem Differenzbetrag zwischen dem Minimal- und Mittelwert. Im vorliegenden Fall beträgt der Mittelwert 4,7. Die Differenz zwischen diesem und dem Mittelund Minimalwert von 4,0 beträgt 0,6 (4,7 minus 4,0 ). 8 % von 0,6 sind 0, (0,6 x 8 =, / 00= 0, ). Dieser Betrag wird nunmehr vom Mittelwert 4,7 abgezogen (4,7 0, = 4, ). Nach Anwendung dieser Spanneneinordnung ergibt sich für die Beispielwohnung eine ortsübliche Miete von 4, /m ².

4 Bestandteile des Mietspiegels: - angepasste Mietspiegeltabelle - Strausberg 0 -, (s Verbraucherpreisindex zum (Seiten und 6)) - Tabelle: Zusätzliche Merkmale für die Spanneneinordnung innerhalb der Mietspiegelfelder (Seite 7) - Liste: Straßenverzeichnis mit Zuordnung der verkehrsbelasteten Straßen (Seite 8) 4

5 Mietspiegeltabelle - Strausberg 0 - qualifizierter Mietspiegel Mietspiegeltabelle (Nettokaltmiete /m ) gültig ab 6..0 SVV - Beschluss Nr. /0 vom 0..0 Baujahr Wohnfläche Wohnlage teilausgestattet (a) Ausstattung / Beschaffenheit vollausgestattet (b) teilsaniert nach 0 vollsaniert nach 0 (c) (d) b i s a b m über 6m 40-6m über 6m 40-6m über 6m 40-6m über 6m 40-6m über 6m ,67,60,0,8,8 -,8,7,6,0 -,, - 6,0 4,7,7 4,6 -,60,0-6,8,0,0,4,,,4,0,0 -,,,4, 4,8 4,84 -,,0 4,67 -,7,0,0-6, 4,6 4, -,40,6 4,74 -,70 4,8,8 -, 4,8 4,0 -,8 4,68 4,44 -,8,,,60 4,6 4,68 4,67, 4,07 -,,, -,40 4,68 4,0 -,08,0,0,0 6,4,00-6, 6,4 6,8 7,7,47 4,6-7,68 6,,,66-6,68,4-7,64,76 6,8,76-6,,4 7,4,60,60,08-6,,06-6,

6 (a) teilausgestattet (b) vollausgestattet - Bad/Dusche und WC innerhalb der Wohnung, ohne Sammelheizung - Bad/Dusche und WC innerhalb der Wohnung, mit Sammelheizung (Fernheizung, Blockheizung, Zentralheizung, Etagenheizung) (c) teilsaniert nach 0 gilt, wenn von den folgenden sieben Kriterien der Sanierung mindestens ein und maximal vier Kriterien erfüllt sind:. Heizung. Fliesen der Nassbereiche. Fenster 6. Sanitärinstallation (Stränge). Fassade mit Vollwärmeschutz 7. Hauseingänge 4. E Anlage gem. VDE-Vorschriften (d) vollsaniert nach 0 gilt, wenn von den unter c) genannten sieben Kriterien der Sanierung mindestens fünf Kriterien erfüllt sind 6

7 Zusätzliche Merkmale für die Spanneneinordnung innerhalb der Mietspiegelfelder Wohnwertmindernde Merkmale ( - ) Punkte Wohnwerterhöhende Merkmale ( + ) Punkte Merkmalgruppe : Bad / WC Bad/Toilette nicht zentral beheizbar 4 geflieste Wände über,40 m Badeofen (Kohle oder Holz) 4 gefliester Boden oder vergleichbarer Belag zu kleiner Boiler (unter 0 Liter) besondere Ausstattung (Waschmaschine u.a.) 4 ohne Fenster Badewanne und zusätzliche Duschwanne keine Entlüftung WC vom Bad getrennt zweites WC Merkmalgruppe : Küche keine Entlüftung, weder mechanisch noch natürlich Herdausstattung oder kein Fenster nicht zentral beheizbar Standardeinbauküche seit keine Warmwasserversorgung Küche natürlich belichtet und größer als m² keine Wandfliesen Wandfliesen im Arbeitsbereich mindestens an zwei Seiten Fliesen oder Terrazzo als Bodenbelag Merkmalgruppe : Gebäude / Wohnung schlechter Instandhaltungszustand des Gebäudes (z.b. große Putzschäden, erhebliche Schäden der Dacheindeckung, dauernde Durchfeuchtung des Mauerwerks, erheblicher Fugenschaden) starke Renovierungsbedürftigkeit des Treppenhauses Wärmedämmung unterhalb des Errichtungsstandards zusätzlicher Anschluss für Haushaltsgroßgeräte außer Herd; (z.b. Geschirrspüler, Waschmaschine) 6 aufwendige Decken- oder Wandverkleidung (Stuck, Täfelungen) Personenaufzug in Wohngebäuden Teppichboden, Parkett 4 nicht abschließbarer Hauseingang einbruchshemmende Wohnungseingangstüren (ab WK ) kein zur Wohnung gehörender Abstellraum/ zur Wohnung gehörender Mietergarten/ Gartennutzung Kellerraum ohne besonderes Entgelt Elektro-, Wasser- bzw. Abwasserleitungen in der Einbaumöbel mit mindestens m² Grundfläche Wohnung nicht verkleidet kein Balkon, keine Loggia Balkon oder Terrasse, Loggia, Wintergarten 4 größer als,8 m² keine Klingelanlage Sprechanlage mit Türöffner (bei weniger als OG) einzelne Wohnräume nicht beheizt Rollläden an allen Fenstern, einschl. Balkontür einfachverglaste Fenster Gebäude mit max. 6 Wohnungen pro Eingang keine Möglichkeit, außerhalb der Wohnung Wäsche zu trocknen Beeinträchtigung durch gewerbebedingten Publikumsverkehr, 4 Geräusche und Gerüche (im gemeinsamen Eingangsflur) Wohnungen schlecht belichtet/besonnt aufgrund von Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften Merkmalgruppe 4: Wohnumfeld verkehrsbelastete Straßen: 7 aufwendig gestaltetes Wohnumfeld als Anlage beigefügt Wohngebäude an unbefestigter Straße sehr e Infrastruktur, u.a. ausgeprägte soziale Infrastruktur, Erholung, Freizeit fehlender Kinderspielplatz unbare Seenähe 7

8 Straßenverzeichnis mit Zuordnung der Wohnlagen und verkehrsbelasteten Straßen Straßen mittlerer Wohnlage: - Otto-Grotewohl-Ring - Bahnhofstraße - Artur-Becker-Straße - Am Försterweg - Hans-Beimler-Ring - Albin-Köbis-Ring - Heinrich-Rau-Straße - Heinrich-Dorrenbach-Straße - Am Marienberg - Scharnhorststraße - Am Herrensee - Max-Reichpietsch-Ring - Am Annatal - Paul-Singer-Straße - Wriezener Straße - Rudolf-Egelhofer-Straße Straßen er Wohnlage: Alle übrigen Straßen werden in die e Wohnlage eingestuft. verkehrsbelastete Straßen: - Umgehungsstraße (einschl. Gielsdorfer Straße bis Nordkreuzung) - Wriezener Straße - Prötzeler Chaussee - Philipp-Müller-Straße - Kastanienallee - Hohensteiner Chaussee - An der Stadtmauer - Wallstraße - Hegermühlenstraße (bis Elisabethstr.) - Elisabethstraße - August-Bebel-Straße - Berliner Straße - Ernst-Thälmann-Straße - Garzauer Straße - Landhausstraße - Bahnhofstraße - Hennickendorfer Chaussee 8

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