PäM Leitfaden Teilnahmebedingungen der Hausaufgabenbetreuung der CWS

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1 PäM Leitfaden Teilnahmebedingungen der Hausaufgabenbetreuung der CWS 0. Aktuelle Situation Die pädagogische Mittagsbetreuung der CWS (PäM) wird voraussichtlich bis zu den Herbstferien zusätzlich neue Räumlichkeiten nutzen können. Mit dieser räumlichen Veränderungen wird auch eine konzeptionelle Anpassung stattfinden, über die Sie rechtzeitig informiert werden. 1. Leistungen: Die pädagogische Mittagsbetreuung findet im Schuljahr 2016/2017 an regulären Schultagen montags bis freitags von 13:05 Uhr bis 15:00 Uhr in den Räumen der Christian-Wirth-Schule statt. Während dieser Zeit werden die Schülerinnen und Schüler bei der Erledigung der Hausaufgaben betreut. Für die Kinder besteht an allen regulären Schultagen die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen in der beaufsichtigten Mensa einzunehmen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf einen Platz in der Hausaufgabenbetreuung, da für die pädagogische Mittagsbetreuung nur begrenzt Fördermittel zur Verfügung stehen. 2. Kosten: Aufgrund einer Bezuschussung durch das Hessische Kultusministerium ist die PäM zurzeit kostenlos. Es entstehen jedoch die Kosten für die beim Taunus-Menü-Service in Anspruch genommenen Mittagessen sowie für die Anschaffung von Bastelwerkstoffen, zur Kostendeckung der gesunden Snacks etc. 3. PäM-Vertrag: Der PäM-Vertrag zwischen der Schule (dem PäM-Betreuungsteam) und den Kindern (mit Kenntnisnahme der Eltern) beschreibt die Inhalte der PäM sowie das gewünschte Verhalten und die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler. Durch die Unterschrift verpflichten sich die Schülerinnen und Schüler zur Einhaltung. Durch die Unterschrift haben die Eltern und Kinder darüber Kenntnis, dass ein Fehlverhalten zum Ausschluss führen kann. Auf den geschlossenen Vertrag kann sich das PäM-Betreuungsteam bei Fehlverhalten, Nichterscheinen usw. berufen. 4. Betreuungszeiten: Die PäM findet an regulären Schultagen in der Zeit von 13:05 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist für alle Wochentage individuell möglich, eine Mindestanmeldung bis 14:00 Uhr ist jedoch zur sinnvollen Bearbeitung der Hausaufgaben notwendig. Regelungen wie z.b. bis zur Erledigung der Hausaufgaben können nicht mehr getroffen werden, da dies in der Vergangenheit zu sehr viel Unruhe und dem nur unvollständigen und oberflächlichen Erledigen der Hausaufgaben geführt hat. Bei besonderen Anlässen (Arztbesuch, Familientermin, ) dürfen die Kinder mit schriftlicher Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten früher gehen. In der Ferienzeit, am letzten Schultag vor den Ferien, am Ausgabetag der Halbjahreszeugnisse und an den beweglichen Ferientagen findet keine PäM statt. Außerdem kann die PäM wegen besonderen schulischen Veranstaltungen oder wegen unvorhersehbaren besonderen Situationen an einzelnen Tagen abgesagt werden.

2 5. Zielgruppe: Das Angebot der PäM richtet sich in erster Linie an unsere Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6. Schüler und Schülerinnen der 7. Klasse können sich anmelden, sie werden jedoch nach Absprache mit dem Betreuungsteam nur je nach Platzkapazität aufgenommen werden können. 6. An-, Ab- und Ummeldung: Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum letzten Schultag vor den Herbstferien ( ) für das Schuljahr 2016/2017 möglich. (Bitte Anmeldeformular verwenden und per Mail an s.baer@cws-usingen.de schicken und ausgedruckt mit in die PäM nehmen) Aus organisatorischen Gründen ist die An-, Ab-, bzw. Ummeldung nach den Herbstferien nur noch zu folgenden Terminen möglich und dann jeweils bis zum Schuljahresende verbindlich: An-, Ab- und Ummeldungen, die bis vor den Weihnachtsferien ( ) eingehen, sind ab dem gültig und An-, Ab- und Ummeldungen, die bis vor den Osterferien ( ) eingehen, sind ab dem gültig. (Hierfür bitte Um-, Abmelde und Anmeldeformular für nach den Herbstferien verwenden und per Mail an s.baer@cws-usingen.de schicken und ausgedruckt mit in die PäM nehmen). Die Anmeldung gilt dann jeweils für das Schuljahr 2016/2017, sofern sie nicht zu den jeweiligen Meldetagen geändert wird. Besondere Regelung im Schuljahr 2016/2017: Mit Fertigstellung der neuen Räume der PäM wird es eine konzeptionelle Anpassung der PäM geben. Sie haben dann, unabhängig von den oben genannten Ummeldefristen, die Möglichkeit die Betreuungszeiten Ihres Kindes anzupassen und werden über das Vorgehen rechtzeitig informiert. Anmeldeformulare sind auf der Homepage der Schule unter ( Informationen Pädagogische Mittagsbetreuung) abgelegt und können direkt an mich geschickt werden (s.baer@cws-usingen.de). Die CWS kann ein Kind während des Schuljahres nur aus wichtigem Grund von der pädagogischen Mittagsbetreuung ausschließen. Ein wichtiger, zu diesem Ausschluss berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn das betreute Kind das Betreuungsangebot nachhaltig stört oder beeinträchtigt und Ermahnungen und ein Gespräch mit den Eltern ohne Erfolg geblieben sind oder das Vertrauensverhältnis zwischen den Mitarbeitern des Betreuungsangebotes und den Eltern nachhaltig gestört ist oder das Kind trotz Anmeldung über einen längeren Zeitraum unentschuldigt fehlt. Hat die CWS das Kind von der pädagogischen Mittagsbetreuung ausgeschlossen, so besteht kein Anspruch auf Betreuung mehr.

3 7. Personal: Ein eingespieltes Team von qualifizierten Betreuerinnen (darunter Lehrkräfte und eine Sozialpädagogin) kümmert sich im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung um die Schülerinnen und Schüler. 8. Angebot: 8.1 Zeitliches Angebot Nach einer gemeinsamen Mittagspause in der Mensa stehen zwei Wahlmodule zur Verfügung. Bitte geben Sie auf dem Anmeldebogen an, ob ihr Kind die unterstützende Lernzeit nutzen möchte. 13:00h bis 13:30h gemeinsame Mittagspause in der Mensa Freizeit: 13:30h 14:00h stille Beschäftigung 14:00h 15:00h Freizeit Unterstützende Lernzeit: 13:30h 14:00h Mindestlernzeit 14:00h - 15:00h unterstütz. Lernzeit 8.2 Inhaltliches Angebot a) gemeinsame Mittagspause in der Mensa: Nach 13:00h kommen die Kinder in die Mensa, melden sich an, holen sich ihre Mahlzeit bei der Essensausgabe (Informationen unter oder nehmen ihr mitgebrachtes Essen zu sich und schalten einen Moment vom Schulalltag ab. b) Freizeit: Kinder, die nicht in der PäM ihre Hausaufgaben erledigen möchten, können ihre Zeit in der PäM mit Spiel-, Lese-, Bastel- o.ä. Angeboten verbringen. c) Unterstützende Lernzeit: Mittelpunkt ist eine Unterstützung bei den Hausaufgaben mit folgenden Zielen: Hinführung zum selbstständigen Arbeiten Vermittlung einer positiven Einstellung zu Hausaufgaben Förderung des kooperativen Arbeitens (gegenseitiges Helfen) Dazu bietet das PäM-Betreuungsteam verlässliche Hilfe und ist dabei ein kompetenter Ansprechpartner für die Schülerinnen und Schüler. Sobald die Hausaufgaben erledigt sind, steht den Kindern natürlich der Freizeitbereich zur Verfügung. Sollte ein Kind keine Hausaufgaben aufhaben, so steht zusätzliches Arbeitsmaterial zur Verfügung. Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind dieses zusätzliche Angebot nutzt, geben Sie dies bitte auf dem ausgedruckten Formular der Anmeldung an. Die Verantwortung zur Kontrolle der Hausaufgaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit liegt nicht bei dem Betreuungsteam, sondern verbleibt bei den Erziehungsberechtigten. Die unterstützende Lernzeit ist ein Angebot, dass Ihr Kind nutzen kann.

4 8.3 Räumliches Angebot Der PäM stehen verschiedene Räume zur Verfügung: - Kooperative Arbeitsräume (angrenzende Klassenräume an E31 / E38): Die SchülerInnen können gemeinsam mit anderen SchülerInnen ihre Hausaufgaben erledigen und bei Bedarf das Betreuungsteam um Hilfe bitten. - Stillarbeitsräume (angrenzende Klassenräume an E31 / E38): Hier sitzen die Kinder an Einzeltischen und erledigen alleine ihre Aufgaben, für die sie absolute Ruhe brauchen (z.b. Schreiben von Aufsätzen, Vokabellernen, Matheaufgaben lösen, ). Eine Betreuerin ist in Rufweite. - Aufenthalts- und Gemeinschaftsraum (E38): Ein kleiner Snack (Obst, Rohkost, Müsli) und Getränke können in diesem Raum eingenommen werden. Nach Beendigung der Hausaufgaben stehen den SchülerInnen hier eine Leseecke, Gesellschaftsspiele und Bastelutensilien zur Verfügung. Es steht außerdem ein Computerarbeitsplatz zur Verfügung. - Freizeitraum (E31): Dieser ist z.b. mit einem Tischfußball, einer Tischtennisplatte und Sofas zum Ausruhen ausgestattet. 9. Kosten: Die PäM ist auch im Schuljahr 2016/2017 kostenlos für die Schülerinnen und Schüler. Pro Schulhalbjahr wird der Betrag von 10 Euro erhoben, der für die Anschaffung von Bastelutensilien, Obst, kleinen Snacks und Getränken für die Kinder gedacht ist (kein Ersatz für ein mitgebrachtes Mittagessen oder das Mensaessen!). Dieser Betrag wird nach einem Elternbrief von den Betreuerinnen eingesammelt. 10. Haftung und Versicherung: Während der Betreuung und auf dem direkten Hin- und Rückweg sind die betreuten Kinder unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Weges verlängert oder für sonstige Maßnahmen unterbrochen wird. Sachschäden, die durch ein betreutes Kind an der Betreuungseinrichtung und deren Einrichtungsgegenständen verursacht werden, sind von den Eltern zu ersetzen. Entfernt sich ein Kind ohne oder gegen den Willen der Betreuungskräfte aus der Betreuungseinrichtung, so haftet der Hochtaunuskreis als Schulträger nicht. Ansonsten gelten für die pädagogische Mittagsbetreuung die Versicherungsregelungen bzw. bestimmungen wie im sonstigen Schulalltag. 11. Aufsicht: Die Aufsichtspflicht der Betreuungskräfte erstreckt sich auf den Aufenthalt des Kindes in der Betreuungseinrichtung, ggf. auch auf die Außenanlagen, sofern das Betreuungsangebot dort durchgeführt wird. Die Verantwortung für den Weg des Kindes von und zu der Betreuungseinrichtung liegt bei den Eltern. Dementsprechend beginnt die Aufsichtspflicht der Betreuungskräfte mit dem Eintreffen des Kindes in der Betreuungseinrichtung und endet am Ende der Betreuungszeit. Verlässt ein Kind die Betreuungseinrichtung während der Betreuungszeiten ohne oder gegen den Willen der Betreuerinnen, so sind diese nur dann verpflichtet, das Kind zu suchen, wenn gleichzeitig die Beaufsichtigung der übrigen Kinder sichergestellt ist. Bei Erkrankung des Kindes an einem Tag, an dem es für die pädagogische Mittagsbetreuung angemeldet ist, melden die Erziehungsberechtigten das

5 Kind per Mail oder über das Betreuungshandy: (Mailbox) krank. Diese Krankmeldung hat bis spätestens 12:30 Uhr zu erfolgen, damit die Betreuerinnen rechtzeitig informiert sind. 12. Zusammenarbeit mit den Klassen- und Fachlehrern: Zwischen den Klassen- und Fachlehrern und dem PäM-Betreuungsteam gibt es einen regelmäßigen Austausch über das Hausaufgaben- und Sozialverhalten sowie über den möglicherweise notwendigen Förderbedarf der Betreuungskinder. 13. Zusammenarbeit mit dem Elternhaus: Der Austausch zwischen dem Betreuungsteam und dem Elternhaus findet meist unkompliziert über Mitteilungen im Hausaufgabenheft statt. Auch für individuelle Gespräche nimmt sich das Betreuungsteam gerne Zeit. Parallel zum Elternsprechtag der CWS im November jeden Jahres bietet auch das PäM-Betreuungsteam Gesprächstermine für die Eltern der Betreuungskinder an. Außerdem bietet das Betreuungsteam einen gesonderten Elternsprechtag im Frühjahr für die Eltern der Betreuungskinder an. 14. Fotos Es werden der Hausaufgabenbetreuung, sowie den Zusatzangeboten, regelmäßig Fotos gemacht z.b. für die CWS-Homepage, das Jahrbuch o.ä. Mit diesen Aufnahmen sind die Erziehungsberechtigten einverstanden oder widersprechen schriftlich. Silke Baer (Koordination Ganztagsangebot)

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