Personalratswahlen 2017

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1 Bildungsrealisten wählen VRB Liste Personalratswahlen 0 Leitfaden und Informationsschrift Praktische Hilfestellungen für die Durchführung der Wahlen:

2 Personalratswahlen 0 Leitfaden Personalratswahlen 0 Im Mai 0 finden gleichzeitig die Wahlen der örtlichen Personalräte (ÖPR), der Bezirks- (BPR) und Hauptpersonalräte (HPR) statt. Für die Realschulen plus und die Integrierten Gesamtschulen bestehen jeweils eigene Stufenvertretungen. ese werden von den Lehrkräften der jeweiligen Schulart gewählt. Der Hauptwahlvorstand und der Bezirkswahlvorstand sind bestellt. Der Hauptwahlvorstand bittet die örtlichen Personalräte an den Schulen, ihrerseits einen örtlichen Wahlvorstand für die Durchführung der Wahlen zu bestellen. Der örtliche Personalrat vertritt die Interessen der Lehrkräfte einer Schule. Aufgabenbereiche des ÖPR sind insbesondere Beantragung von Maßnahmen, die im Interesse des Kollegiums liegen, Aufgreifen von Beschwerden, Anregungen und agen aus dem Kollegium, Zusammenarbeit mit den Stufenvertretungen bei der tbestimmung in personellen Angelegenheiten, tbestimmung in sozialen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Der Bezirkspersonalrat Realschulen plus vertritt die Interessen der Kolleginnen und Kollegen an Realschulen plus, Grundund Realschulen plus mit Fachoberschule und den Schulen in freier Trägerschaft staatlich zugewiesenen Lehrkräfte dieser Schulstufe. Der Bezirkspersonalrat Integrierte Gesamtschulen ist zuständig für die Interessenvertretung der Lehrkräfte an dieser Schulart bei der Aufsichts- und enstleistungsdirektion Trier (ADD). Der jeweilige Bezirkspersonalrat bestimmt u. a. mit bei Einstellungen, Versetzungen und Abordnungen von Lehrkräften, allen Personalmaßnahmen, die von der ADD Trier ausgesprochen werden. Der Hauptpersonalrat Realschulen plus beim nisterium für Bildung in Rheinland-Pfalz vertritt die Interessen der Kolleginnen und Kollegen an Realschulen plus mit Fachoberschulen, Grund- und Realschulen plus und den Schulen in freier Trägerschaft staatlich zugewiesenen Lehrkräfte dieser Schulstufe. Entsprechendes gilt für den HPR IGS bezüglich der Lehrkräfte in den Integrierten Gesamtschulen. Der HPR bestimmt u. a. mit bei Angeboten zur Fort- und Weiterbildung, Gestaltung der Lehrerausbildung, Bestellung von Fachleiterinnen und Fachleitern, Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Bitte achten Sie darauf, dass auch an Ihrer Schule ordnungsgemäß ein Wahlvorstand gebildet wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, helfen Sie mit, dass alle ihr Wahlrecht wahrnehmen! t einer hohen Wahlbeteiligung gestalten wir Lehrkräfte über die Personalräte die Weiterentwicklung der Realschule plus und der Integrierten Gesamtschule maßgeblich mit. Informationsschrift für Wahlvorstände und örtliche Personalräte, erarbeitet von der VRB-Arbeitsgruppe Personalratswahlen.

3 Bildungsrealisten wählen VRB Liste Inhalt Personalratswahlen 0 Leitfaden. Allgemeines zu den Wahlen. Wahlvorstand Einleitung der Wahl. Aufgaben und Rechte des Wahlvorstands. Art der Wahl. enststelle. Wahlberechtigung. Wählbarkeit. Feststellung der Zahl der Beschäftigten und Verzeichnis der Wahlberechtigten. Größe des Personalrats 0. Wahlvorschläge. Briefwahl. Wahlhandlung. Feststellung des Wahlergebnisses.. Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Schulpersonalratsmitglied Praxis Schulungstermine für Wahlvorstände Wichtige Adressen und Telefonnummern Checkliste für die Personalratswahl 0 Übersicht: Wahlberechtigung und Wählbarkeit Mustervordrucke für die Durchführung der Wahl Sie als Wahlvorstände haben für die Durchführung der Personalratswahlen 0 an den Schulen eine wichtige Aufgabe übernommen. Der ordnungsgemäße Wahlablauf erfordert die Beachtung vorgeschriebener Termine und Einhaltung bestimmter Formalien. Um die Arbeit der Wahlvorstände zu erleichtern, drucken wir Musterformulare ab, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und den speziellen schulischen Bedürfnissen entsprechen. Sie müssen nur noch durch die individuellen Angaben der jeweiligen Schule ergänzt werden. Auf unserer Homepage finden Sie die Wahlbroschüre mit Musterformularen, die am PC ausgefüllt werden können. Link: Muster Muster Bekanntgabe des örtlichen Wahlvorstandes (Kopie an den Hauptwahlvorstand) Feststellung der Zahl der Beschäftigten Muster a Verzeichnis der Wahlberechtigten Muster b Verzeichnis der Wahlberechtigten mit Geburtsdatum Muster Muster Muster Muster Muster Muster Niederschrift des Wahlvorstandes über die Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrates Wahlvorschlag bei Mehrheitswahl Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag Bekanntmachung über eine Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen (falls kein gültiger Wahlvorschlag vorliegt) Ablaufplan Wahlhandlung Muster 0 Stimmzettel bei Mehrheitswahl Muster Stimmzettel bei Verhältnis-/Listenwahl Muster Wahlbenachrichtigung bei schriftlicher Stimmabgabe Muster Erklärung bei schriftlicher Stimmabgabe (Briefwahl) Muster Niederschrift über das Wahlergebnis (bei Mehrheitswahl) Muster Niederschrift über das Wahlergebnis (bei Verhältnis-/Listenwahl) Muster Niederschrift über das örtliche Ergebnis der BPR-Wahl Muster Niederschrift über das örtliche Ergebnis der HPR-Wahl Muster Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber Einberufung der konstituierenden Sitzung Muster tteilung über die Konstituierung des örtlichen Personalrats an den Bezirks- und Hauptpersonalrat Realschule plus

4 Personalratswahlen 0 Leitfaden. Allgemeines zu den Wahlen Es finden in der Regel gleichzeitig statt: die Wahl des örtlichen Personalrats (ÖPR) die Wahl des Bezirkspersonalrats (BPR) die Wahl des Hauptpersonalrats (HPR) Hinweis: Ist der ÖPR noch nicht länger als ein Jahr im Amt, erfolgt keine ÖPR-Wahl ( () LPersVG). Gesetzliche Grundlagen: Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) Rheinland-Pfalz mit Wahlordnung in der Fassung vom..000, Stand..0 Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz (WOL- PersVG) vom..; GVBl Nr. /, S. ff, in der Fassung vom 0..0 GVBl, S. 0) Hilfen VRB-Handbuch für Lehrkräfte: Kapitel.0 Klaus Lotz, Beiträge zum Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz: Aufbau, Zielsetzung und Gliederung Kapitel. ders., Allgemeine Bestimmungen ( LPersVG).. ders., Personalrat: Wahl und Zusammensetzung ( 0 LPersVG).. ders., Personalrat: Amtszeit ( 0 LPersVG) Kommentar zur Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz in Lautenbach, Ruppert: Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz. Kommentar mit Wahlordnung, Walhalla Verlag Regensburg 0 W. Ilbertz, S. Süllwold, Leitfaden für Personalratswahlen in Bund und Ländern, Berlin 0. Wahlvorstand LPersVG Regelfall: Spätestens drei nate vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Personalrat drei Wahlberechtigte als Wahlvorstand und bestimmt, wer von ihnen den Vorsitz führt und die Vertretung wahrnimmt ( Abs.). Ansonsten gilt: Besteht zwei nate vor Ablauf der Amtszeit des Personalrats kein Wahlvorstand oder kein Personalrat, beruft die enststellenleitung auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer in der enststelle vertretenen Gewerkschaft eine Personalversammlung zur Wahl des Wahlvorstands ein. e Personalversammlung wählt eine Versammlungsleiterin oder einen Versammlungsleiter. Findet keine Personalversammlung statt oder wählt die Personalversammlung keinen Wahlvorstand, bestellt die enststellenleitung den Wahlvorstand auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer in der enststelle vertretenen Gewerkschaft. Hinweis: An Privatschulen, an denen keine örtlichen Personalräte bestehen, bestellt der enststellenleiter den örtlichen Wahlvorstand zur Wahl der Stufenvertretung ( Abs. LPersVG/ WOLPersVG). Zusammensetzung des Wahlvorstands ( LPersVG) Drei Wahlberechtigte:. Vorsitzende/Vorsitzender. Stellvertreterin/Stellvertreter. ein weiteres tglied Beide Geschlechter sollen vertreten sein ( LPersVG). Für jedes tglied des Wahlvorstands soll ein Ersatzmitglied bestellt werden. Der Wahlvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit seiner tglieder; Stimmenthaltung gilt als Ablehnung. Personalratsmitglieder können auch im Wahlvorstand tätig sein. Rechte e enststelle hat den Wahlvorstand bei der Erfüllung seiner Auf gaben zu unterstützen: Sie stellt die notwendigen Unterlagen zur Verfügung und erteilt die erforderlichen Auskünfte. Sie stellt die erforderlichen Räume für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zur Verfügung. Sie stellt den Geschäftsbedarf und Schreibkräfte. In jedem Wahlvorstand hat in der Regel je ein Wahlvorstandsmitglied Anspruch auf eistellung bis zu fünf Werktagen für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen unter Fortzahlung der enstbezüge.. Aufgaben des Wahlvorstands ; LPersVG; WOLPersVG Aufgaben Der Wahlvorstand hat die Wahl rechtzeitig einzuleiten, durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. e oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen ein und informiert die in der enststelle vertretenen Gewerkschaften rechtzeitig über Ort und Zeit der Sitzungen. Er führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Wahlvorstand im Rahmen der von diesem gefassten Beschlüsse.

5 Bildungsrealisten wählen VRB Liste Er kann wahlberechtigte Beschäftigte als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Stimmabgabe und bei der Stimmenzählung bestellen. Dabei soll er die in der enststelle vertretenen Geschlechter angemessen berücksichtigen. Bekanntmachungen des Wahlvorstands sind schriftlich abzufassen und von allen tgliedern des Wahlvorstands zu unterzeichnen. Auch Beschäftigte, die gehindert sind, sich über den Verlauf der Wahl des Personalrats zu unterrichten, werden durch Übersendung eines Abdrucks der Bekanntgabe des Wahlvorstands und der Ersatzmitglieder von der bevorstehenden Wahl in Kenntnis gesetzt. es kann auch elektronisch oder durch Telefax erfolgen. Bekanntgabe und Bekanntmachungen des Wahlvorstands erfolgen schriftlich, durch Aushang eines Abdrucks in gut lesbarem Zustand an geeigneter Stelle in der enststelle und gfls. slozierung, zusätzlich auch mittels der in der enststelle vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik, eine ausschließlich elektronische Bekanntgabe ist zulässig, wenn alle Beschäftigten die Möglichkeit zur Kenntnisnahme haben. Wahlausschreiben ( WOLPersVG) Der Wahlvorstand erlässt das Wahlausschreiben. Der Wahlvorstand gibt die Namen seiner tglieder, die dienstliche Anschrift, -Adresse, Telefon- und Telefaxnummer sowie die Namen etwaiger Ersatzmitglieder unverzüglich nach seiner Bestellung, Wahl oder Einsetzung bekannt. Eine besondere Informationspflicht besteht gegenüber Beschäftigten, die z. B. durch Elternzeit, enstunfähigkeit über längere Zeit u. ä. keine Kenntnisse über die Wahl und ihren Fortgang haben. Sie sind über die bevorstehende Wahl sowie über ihre Aufnahme in das Verzeichnis der Wahlberechtigten, den Ablauf der Wahlvorbereitungen, die damit verbundenen isten und ihre Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung der Wahl (Absatz, tz ) zu informieren. ese Unterrichtung kann per Briefpost, Fax oder erfolgen. Der Hauptwahlvorstand setzt durch die Bekanntgabe seiner Zusammensetzung auch die Wahl der örtlichen Personalräte in Gang.. Art der Wahl LPersVG;,,,, WOLPersVG Für den Hauptpersonalrat und den Bezirkspersonalrat wird die Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt. Liste Für die Wahl der örtlichen Personalräte bestehen zwei Möglichkeiten: oder Personenwahl (Mehrheitswahl) Stimmzettel nach Muster 0 Verhältniswahl (Listenwahl) Stimmzettel nach Muster Personenwahl bedeutet, dass nur ein Wahlvorschlag mit den Namen aller Kandidaten (meist in alphabetischer Reihenfolge) eingebracht wird. Argumente für diese Wahlart: Listenmäßige Trennung im Kollegium wird vermieden. Das Schulklima wird nicht durch gewerkschaftliche Meinungsverschiedenheiten getrübt. Empfehlung: Werden jedoch Listen (Verhältniswahl) eingereicht, dann sollten alle Verbände/Gewerkschaften durch eine eigene Liste an Ihrer Schule vertreten sein. Zu beachten ist: e Lehrkräfte sowie die pädagogischen und technischen Fachkräfte nach Abs. des Schulgesetzes (SchulG) bilden gemeinsam eine Gruppe im Sinne der und LPersVG ( LPersVG).. enststelle LPersVG enststellen sind für die Wahl des örtlichen Personalrats die Realschulen plus, Realschulen plus mit FOS, Grundund Realschulen plus und Integrierte Gesamtschulen. enststellen sind auch die Studienseminare für das Lehramt an Realschulen plus. Letztere wählen den örtlichen Personalrat der Fachleiterinnen

6 Personalratswahlen 0 Leitfaden und Fachleiter sowie die Stufenvertretungen. e Lehramtsanwärterinnen und -anwärter beteiligen sich nur an den Wahlen der Stufenvertretung. Sie wählen ihre örtliche Personalvertretung zu anderen Zeitpunkten.. Wahlberechtigung 0 LPersVG Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten ( 0 LPersVG), die im Sinne des LPersVG in der enststelle tatsächlich (Beamtenverhältnis; Beschäftigungsverhältnis) eingegliedert sind, länger als zwei nate beschäftigt sind, die in das Wählerverzeichnis aufgenommen sind. Eine detaillierte Übersicht finden Sie auf den Seiten.. Wählbarkeit LPersVG Wählbar sind alle Wahlberechtigten, sofern sie am Wahltag das. Lebensjahr vollendet haben, seit naten bei einer enststelle, an der Personalvertretungen gebildet werden, beschäftigt sind, länger als nate zu ihrer jetzigen enstelle abgeordnet sind. (es gilt nicht, wenn die Rückkehr zur abgebenden enststelle binnen weiterer sechs nate feststeht.) In den Wahlvorschlägen sollen die Geschlechter entsprechend ihrem Zahlenverhältnis vertreten sein ( Abs. tz LPersVG). Eine detaillierte Übersicht finden Sie auf den Seiten.. Feststellung der Zahl der Beschäftigten und Verzeichnis der Wahlberechtigten und WOLPersVG Der Wahlvorstand ermittelt die Zahl der Beschäftigten und stellt ein Verzeichnis der Wahlberechtigten auf. eses ist bis zum Schluss der Stimmabgabe auf dem Laufenden zu halten. Bei Fehlern ist es zu berichtigen bzw. zu ergänzen. Führt eine Berichtigung zur Streichung von Beschäftigten, so sind sie unter Angabe der Gründe zu benachrichtigen. Das Verzeichnis der Wahlberechtigten muss für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten folgende Angaben enthalten: Liste : zum Auslegen Das Verzeichnis der Wahlberechtigten oder eine Abschrift ist unverzüglich nach Einleitung der Wahl bis zum Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle in der enststelle zur Einsicht auszulegen. An dislozierten Standorten muss es an den betroffenen Standorten zur Kenntnis gebracht werden. Jede Beschäftigte und jeder Beschäftigte kann innerhalb von sechs Arbeitstagen nach Auslegung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten schriftlich Einspruch gegen dessen Richtigkeit erheben. Über diesen Einspruch entscheidet der Wahlvorstand unverzüglich und teilt seine Entscheidung dem Einspruchsführer unverzüglich, spätestens einen Tag vor Stimmabgabe, schriftlich mit. Das Verzeichnis ist bei begründetem Einspruch zu berichtigen. Muster und a, b Liste : für die Wahlhandlung. laufende Nummer. laufende Nummer. Familienname. Familienname. Vorname. Vorname. Amts- oder Berufsbezeichnung. Geburtsdatum. Amts- oder Berufsbezeichnung. Vermerk über die Stimmabgabe. Größe des Personalrats LPersVG; WOLPersVG Der Wahlvorstand ermittelt die Zahl der zu wählenden tglieder des Personalrats. Personalräte werden in allen enststellen mit in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigten, von denen drei wählbar sind, gebildet. Der Personalrat besteht in enststellen mit in der Regel 0 Beschäftigten aus einer Person 0 Beschäftigten aus drei tgliedern 00 Beschäftigten aus fünf tgliedern 0 0 Beschäftigten aus sieben tgliedern. Maßgebend für die Ermittlung der Zahl der Personalratsmitglieder ist der zehnte Werktag vor Erlass des Wahlausschreibens.

7 Bildungsrealisten wählen VRB Liste 0. Wahlvorschläge WOLPersVG Wahlvorschläge können durch die wahlberechtigten Beschäftigten und die in der enststelle vertretenen Verbände und Gewerkschaften gemacht werden. (Ein Verband oder eine Gewerkschaft ist in der enststelle vertreten, wenn eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter dem Verband oder der Gewerkschaft angehört.) Jeder in der enststelle vertretene Verband oder jede Gewerkschaft kann nur einen Wahlvorschlag machen. Der Wahlvorschlag muss von einer befugten Vertreterin oder einem Vertreter eines Verbandes oder einer Gewerkschaft unterzeichnet sein. e Namen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber sind auf dem Wahlvorschlag (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Amts- oder Berufsbezeichnung) untereinander aufzuführen und mit fortlaufenden Nummern zu versehen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Beschäftigten, jedoch von mindestens drei Wahlberechtigten, unterzeichnet sein. Nach Einreichung eines Wahlvorschlags kann eine darauf geleistete Unterschrift nicht mehr zurückgezogen werden. Eine schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. e Zustimmung kann nicht widerrufen werden. Der Wahlvorstand vermerkt den Tag und die Uhrzeit des Eingangs auf den Wahlvorschlägen. Ungültige Wahlvorschläge (nicht genügend Unterschriften, verfristete Einreichung u. a.; s. 0 WOLPersVG) sind unter Angabe der Gründe unverzüglich zurückzugeben. Wahlvorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht wählbar sind, nicht die o. g. Angaben enthalten, ohne schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen und Bewerber eingereicht wurden, die nicht die erforderliche Zahl von Unterschriften enthalten, sind gegen schriftliche Empfangsbestätigung mit der Aufforderung, die Mängel innerhalb von drei Arbeitstagen zu beseitigen, zurückzugeben. Werden die Mängel nicht fristgerecht beseitigt, sind die Wahlvorschläge ungültig. Betreffen die Mängel nur einzelne Bewerberinnen und Bewerber, so werden diese von den Wahlvorschlägen gestrichen. Geht kein gültiger Wahlvorschlag ein, so gibt der Wahlvorstand dies sofort bekannt und fordert zur Einreichung von Wahlvorschlägen innerhalb einer Nachfrist von sechs Arbeitstagen auf. Gehen auch in dieser Nachfrist keine gültigen Wahlvorschläge ein, so gibt der Wahlvorstand sofort bekannt, dass die Wahl nicht stattfinden kann. Muster. Briefwahl WOLPersVG Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) ist möglich. Der Wahlvorstand übergibt oder übersendet den Briefwählern Wahlvorschläge, Stimmzettel mit Umschlägen und eine Erklärung, dass der Stimmzettel persönlich bzw. bei Gebrechen durch eine Vertrauensperson gekennzeichnet ist sowie einen größeren eiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstandes und als Absender den Namen des wahlberechtigten Beschäftigten sowie den Vermerk Schriftliche Stimmabgabe trägt. e schriftliche Stimmabgabe ist auch zulässig, wenn die Wahl nicht am Ort der dienstlichen Tätigkeit der Beschäftigten oder des Beschäftigten durchgeführt wird. e Stimmabgabe durch den Wähler erfolgt durch unbeobachtete persönliche Kennzeichnung des Stimmzettels, durch Falten des/der Stimmzettel/s, sodass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist, und Einlegung der Stimmzettel in den Wahlumschlag, durch Unterschrift unter die vorgedruckte Erklärung unter Angabe von Ort und Datum, durch Verschluss des Wahlumschlages (den Stimmzettel enthaltend) und der unterschriebenen Erklärung im eiumschlag, rechtzeitige Absendung oder Übergabe an den Wahlvorstand vor Abschluss der Stimmabgabe. ese Briefwahlunterlagen müssen vor Abschluss der Stimmabgabe beim Wahlvorstand eingehen. Muster. Wahlhandlung WOLPersVG lange der Wahlraum zur Stimmabgabe geöffnet ist,

8 Personalratswahlen 0 Leitfaden müssen zwei tglieder des Wahlvorstandes oder ein Vorstandsmitglied und ein Wahlhelfer im Wahlraum anwesend sein. Für die Wahl des örtlichen Personalrats und der Stufenvertretungen sind Stimmzettel unterschiedlicher Farbe zu verwenden. e Stimmzettel müssen im Wahlraum unbeobachtet gekennzeichnet werden können. Vor Beginn der Stimmabgabe sind die Wahlurnen vom Wahlvorstand zu verschließen. e Urnen müssen so eingerichtet sein, dass die eingeworfenen Umschläge nicht vor der Öffnung der Urne entnommen werden können. Bei der schriftlichen Stimmabgabe ist nur ein Wahlumschlag zu verwenden. Der Wahlvorstand entnimmt die Stimmzettel aus dem Wahlumschlag und legt sie nach Vermerk der Stimmabgabe im Verzeichnis der Wahlberechtigten uneingesehen in gefaltetem Zustand in die Wahlurne. Verspätet eingehende eiumschläge sind mit einem Vermerk über den Zeitpunkt des Eingangs ungeöffnet zu den Wahlunterlagen zu nehmen und einen nat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ungeöffnet zu vernichten, wenn die Wahl nicht angefochten wurde. Muster Vor Einwurf des Wahlumschlags in die Urne ist festzustellen, ob die Wählerin oder der Wähler im Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist. Wird die Wahlhandlung unterbrochen oder wird das Wahlergebnis nicht unmittelbar nach Abschluss der Stimmabgabe festgestellt, so hat der Wahlvorstand die Wahlurne für die Zwischenzeit so zu verschließen und aufzubewahren, dass der Einwurf oder die Entnahme von Stimmzetteln ohne Beschädigung des Verschlusses nicht möglich ist. Bei der Wiedereröffnung der Wahl oder bei Entnahme der Stimmzettel zur Stimmzählung hat sich der Wahlvorstand davon zu überzeugen, dass der Verschluss unversehrt ist. Wahlurnen, die verschließbar sind, können bei den Städten und Kommunen ausgeliehen werden. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Schulträger.. Feststellung des Wahlergebnisses 0 WOLPersVG Unverzüglich nach Abschluss der Wahl nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor und stellt das Wahlergebnis fest. Über das Wahlergebnis fertigt er eine Niederschrift, die von sämtlichen tgliedern zu unterzeichnen ist. Muster Ein Abdruck der Niederschrift ist der enststellenleitung und den in der enststelle vertretenen Gewerkschaften zu übersenden. e als Personalratsmitglieder Gewählten sind unverzüglich schriftlich gegen Empfangsbestätigung von ihrer Wahl zu informieren. Das Wahlergebnis ist unverzüglich für die Dauer von zwei Wochen durch Aushang bekannt zu machen. e Bekanntmachung muss enthalten:. die Zahl der in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragenen Wahlberechtigten,. die Zahl der Wahlberechtigten, die gewählt haben,. die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmzettel,. die Verteilung der Stimmen auf die Wahlvorschläge oder die Bewerberinnen und Bewerber,. die Namen und die Reihenfolge der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie der Ersatzmitglieder. Der örtliche Wahlvorstand zählt auch die Stimmen, die auf die Vorschlagslisten für die Wahl von BPR und HPR entfallen, und fertigt Wahlniederschriften an. ese sind unverzüglich nach Feststellung der Wahlergebnisse an den Bezirkswahlvorstand zu übersenden.. Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Schulpersonalratsmitglieds Personalratsarbeit umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche: Beteiligung in personellen Angelegenheiten (, LPersVG). Beteiligung in sozialen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten ( 0 LPersVG). nstige Fälle der Beteiligung ( LPersVG). Grundlegend für die Personalratsarbeit ist das Wächteramt (, () LPersVG). Der Personalrat hat darüber zu wachen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Besondere Aufgaben des örtlichen Personalrats: Wächteramt (darüber wachen, dass Verordnungen und Gesetze zugunsten der Beschäftigten eingehalten

9 Bildungsrealisten wählen VRB Liste werden (, Abs. ()). Erörterung der Personalanforderungen und Gliederungspläne ( ()). Beteiligung beim Arbeitsschutz ( ). enstvereinbarungen mit dem Schulleiter ( ). Personalratssitzungen ( ) und Vierteljahresgespräche mit dem Schulleiter ( ()). Personalversammlungen einberufen und durchführen ( ). Tätigkeitsbericht in der Personalversammlung abgeben ( ). Kontakt zum Bezirks- und Hauptpersonalrat halten. Überwachung der Verteilung von Anrechnungsstunden. tbestimmung bei Fortbildung ( (); ()). tbestimmung bei der Anordnung von vorhersehbarer Mehrarbeit ( 0 ()). Beantragung von Maßnahmen, die im Interesse der Beschäftigten liegen ( Abs. ()). Beschwerden, Anregungen und agen der Beschäftigten aufgreifen, überprüfen und vertreten ( Abs. ()). ese Übersicht ist nicht abschließend. Rechte des örtlichen Personalrats: eistellung ( 0) Anspruch auf Schulung ( ) ttel für Kosten und chaufwand ( ) Schutz (z. B. bei Abordnung und Versetzung) ( 0) VRB Wir machen Sie fit für die Personalratswahlen l 0! Melden Sie sich zur Schulung der Wahlvorstände an (ganztägig)! ttwoch,. Februar 0 Schulaufsichtsbezirk Trier (Mertesdorf) ntag,. Februar 0 Schulaufsichtsbezirk Koblenz (Koblenz) nnerstag,. Februar 0 Schulaufsichtsbezirk Neustadt (Mutterstadt) Brauchen Sie weitere Informationen? Bei Unklarheiten und Notfällen wenden Sie sich an: chael Eich Telefon: 0 / michael.eich@vrb-rlp.de Erwin Schneider Telefon: 0 / Fax: 0 / erwin.schneider@vrb-rlp.de

10 Personalratswahlen 0 Leitfaden Checkliste Aufgaben des Wahlvorstands Was ist zu tun? Wann? Gesetzliche Vorgaben Notizen/Erledigt. Wahlvorstand bestellen (spätestens nate vor Ende der Amtszeit des Personalrats). Siehe Seite. unverzüglich LPersVG. Bekanntgabe der Namen des Wahlvorstands durch Aushang an einem für alle zugänglichen Ort auch mittels der in der enststelle vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik. (Eine ausschließliche elektronische Bekanntgabe ist zulässig, wenn alle Beschäftigten die Möglichkeit zur Kenntnisnahme haben.) Siehe Seiten, Muster. Feststellung der Zahl der Beschäftigten und Feststellung des Anteils weiblicher/männlicher Wahlberechtigter, siehe Seite. Muster unverzüglich nach seiner Bestellung unverzüglich () WOLPersVG () WOLPersVG WOLPersVG LPersVG 0 LPersVG. Aufstellung (mit Geburtsdatum) und Auslegung des Wählerverzeichnisses (ohne Geburtsdatum) bis Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle in der enststelle, siehe Seite. Übersicht über Wahlberechtigung und Wählbarkeit auf Seiten. Muster a und Muster b unverzüglich (); in Verbindung mit WOLPersVG. Einspruchsfrist gegen Wählerverzeichnis: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen. Über den Einspruch entscheidet der Wahlvorstand unverzüglich. e Entscheidung ist dem/der Beschwerdeführenden spätestens Tag vor Beginn der Stimmabgabe schriftlich mitzuteilen. Ggf. Berichtigung des Wählerverzeichnisses. innerhalb von Arbeitstagen nach Auslegung des Wählerverzeichnisses (); () WOLPersVG. Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, siehe Seite. Muster. Erlass des Wahlausschreibens (spätestens Wochen vor dem letzten Tag der Stimmabgabe). Ein Abdruck des LPersVG und des WOLPersVG sind beizufügen. Muster. Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge ( Kalendertage vom Tag nach Erlass des Wahlausschreibens gerechnet) Neben den Namen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber auf dem Wahlvorschlag sind Vorname, das Geburtsdatum und die Amtsbezeichnung einzugeben. Jeder Wahlvorschlag der Beschäftigten muss von /0 mindestens aber Beschäftigten unterschrieben sein. Zur Wahl des PR können die wahlberechtigten Beschäftigten und die in der enststelle vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen. Eine Gewerkschaft ist in der enststelle vertreten, wenn eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter der Gewerkschaft angehört, siehe Seiten. Muster e/der Bewerberin/Bewerber muss der Aufnahme in den Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Muster Liegt nach Ablauf der isten kein gültiger Wahlvorschlag vor, gibt der Wahlvorstand das sofort durch Aushang bekannt. Gleichzeitig fordert er zur Einreichung von Wahlvorschlägen innerhalb einer Nachfrist von Arbeitstagen auf. Gehen auch dann keine gültigen Wahlvorschläge ein, gibt der Wahlvorstand bekannt, dass diese Wahl nicht stattfinden kann, siehe Seite. Muster Eintragung der isten: Nachfrist () WOLPersVG () und () LPersVG WOLPersVG WOLPersVG 0 LPersVG WOLPersVG WOLPersVG WOLPersVG WOLPersVG WOLPersVG 0

11 Bildungsrealisten wählen VRB Liste Aufgaben des Wahlvorstands Was ist zu tun? Wann? Gesetzliche Vorgaben Notizen/Erledigt. Festhalten des Eingangs der Wahlvorschläge mit Datum und Uhrzeit des Eingangs Bezeichnung der Wahlvorschläge mit Ordnungsnummern in der Reihenfolge ihres Eingangs. Wahlvorschläge, die vor Beginn der Einreichungsfrist eingehen, gelten als mit Beginn dieser ist eingegangen. Bei gleichzeitigem Eingang mehrerer Wahlvorschläge entscheidet das Los über die Reihenfolge. 0 WOLPersVG WOLPersVG (Bei Personenwahl nur ein Wahlvorschlag in der Reihenfolge ihres Eingangs.) 0. Bekanntgabe des Wahlvorschlags/der Wahlvorschläge (spätestens Arbeitstage vor Beginn der Stimmabgabe) Vorberechneten Termin eintragen WOLPersVG WOLPersVG. Vorbereitung und Durchführung des Wahlgangs, siehe Seite Stimmzettel für ÖPR: weiß Stimmzettel für BPR: blau Stimmzettel für HPR: rot Muster Vorberechnete ist eintragen WOL- PersVG und WOLPersVG Geheime Wahl Geschlossene Wahlurnen Muster 0 oder. Briefwahl möglich, siehe Seite Muster und Vorbereitung ab: WOLPersVG WOLPersVG. Feststellung des Wahlerergebnisses: Vergleich Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der nach dem Verzeichnis der Wahlberechtigten abgegebenen Stimmen Prüfung der Gültigkeit der Stimmzettel bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los telefonische und schriftliche Übermittlung der Ergebnisse für den HPR und für den BPR ausschließlich an den jeweiligen Bezirkswahlvorstand BPR RS plus bzw. IGS (per Einschreiben) Muster und. e Wahlniederschrift enthält: Wahlergebnis (Name der gewählten Bewerber/Zahl der Stimmen/besondere Vorkommnisse), siehe Seite Muster oder e enststellenleitung und den in der enststelle vertretenen Verbänden bzw. Gewerkschaften ist eine Abschrift der Niederschrift zuzusenden.. Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber. Muster. Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch zweiwöchigen Aushang. Muster oder. Konstituierende Sitzung des neuen ÖPR (spätestens Tage nach der Wahl). Der Vorsitzende des Wahlvorstands beruft ein und leitet die Sitzung bis zur Wahl des Vorsitzenden des neuen ÖPR. Muster unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses 0, 0 () und () WOLPersVG () und () WOLPersVG () WOL- PersVG WOLPersVG () LPersVG WOLPersVG () LPersVG Der Gewerkschaftsbegriff wird im LPersVG in seiner allgemeinen Bedeutung verwendet. Der VRB besitzt als Berufsorganisation im Sinne des LPersVG die Eigenschaft einer Gewerkschaft im weiteren Sinne.

12 Personalratswahlen 0 Leitfaden Wahlberechtigung und Wählbarkeit Fallgruppe beschäftigt bei (Plan-) Stelle an zählt als Beschäftigte/r an ÖPR BPR und HPR Lehrerinnen und Lehrer wahlberechtigt wählbar wahlberechtigt wählbar Lehrkräfte im Beamtenverhältnis, Lehrkräfte im Beschäftigungsverhältnis (TV-L) t voller Stundenzahl abgeordnete Lehrkräfte im Beamten- oder Beschäftigungsverhältnis (TV-L) Ausnahme: FöL, siehe unten. jew. Schulart nach naten an aufnehmender Schule nach naten an aufnehmender Schule, wenn nicht feststeht, dass die Abordnung nach naten beendet wird jew. Schulart Teilabgeordnete Lehrkräfte, Studienrat/rätin im Beamten- oder Beschäftigungsverhältnis (TV-L), Pädagogische Fachkraft Lehrkräfte an FOS Lehrkräfte im bbatjahr Lehrkräfte in der eistellungsphase der Altersteilzeit Beurlaubte/r in Elternzeit, auch mit unterhälftiger Beschäftigung Beurlaubte/r nach (Urlaub aus familiären Gründen), UrlVO (Urlaub aus wichtigem Grund unter Fortfall der Bezüge), TV-L (Urlaub aus wichtigem Grund unter Fortfall der Bezüge), Auslandsschuldienst Beurlaubte/r nach LBG (bei Bewerberüberhang, Altersurlaub) Gleichstellungsbeauftragte Lehrkraft mit voller Stundenzahl an Universität, Museum oder PL abgeordnet teilabgeordnete Lehrkraft an Universität, nisterium, Museum oder PL Lehramtsanwärter/in, Quereinsteiger/in Lehramtsanwärter/in im Studienseminar zugewiesene (staatliche) Lehrkraft an Privatschule Pfarrer/in im Gestellungsvertrag, Katechet/in im Kirchendienst emdsprachenassistent/in, länger als nate an der Schule Musiklehrer/in in Intrumentalklassen (Honorarvertrag) HSU Lehrer/in (Herkunftsprachenunterricht) Sprachförderlehrkräfte für Sprachintensivkurse (DaZ) Schulsozialarbeiter/in Integrationshelfer/in Berufseinstiegsbegleiter Schulsekretärin/Hausmeister ehrenamtliche Bibliothekskräfte ehrenamtliche AG-Leiter externe Kraft: Jedem Kind seine Kunst (Honorarvertrag) Land Stammschule und Einsatzschule Stammschule Schulart mit der höchsten Unterrichtsverpflichtung (Ausnahmen: FöL in in integr. Maßnahmen) jew. Schulart jew. Schulart jew. Schulart Stammschule jew. Schulart jew. Schulart Stammschule Land Stammschule jew. Schulart Studienseminar Studienseminar Seminar und Schule Seminar und Schule Studienseminar Studienseminar jew. Schulart, Wahlort: Studienseminar jew. Schulart, Wahlort: Studienseminar Land/ADD bei BPR/HPR Wahl jew. Schulart Kirche Stipendium Kommune Kommune/Träger Träger Kommune/Träger PES-Ehrenamtsvertrag durch Schule Land Stammschule und Einsatzschule/n Stammschule und Einsatzschule/n Stammschule Stammschule Stammschule Stammschule

13 Bildungsrealisten wählen VRB Liste Fallgruppe beschäftigt bei (Plan-) Stelle an zählt als Beschäftigte/r an ÖPR BPR und HPR Schulleitung und erweiterte Schulleitung wahlberechtigt wählbar wahlberechtigt wählbar Schulleiter/in,. Stellvertreter/in jew. Schulart. Stellv. Schulleiter/in Primarstufenleiterin/-leiter an einer GRS plus Rektorin und Rektor, Oberstudiendirektor/in oder Studiendirektorin und Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben als didaktische Koordinatorin und didaktischer Koordinator der Sekundarstufe I an Integrierten Gesamtschulen Konrektorin und Konrektor oder Realschulkonrektorin und Realschulkonrektor als pädagogische Koordinatorin oder pädagogischer Koordinator der Klassenstufen /, / oder /0 an Integrierten Gesamtschulen Pädagogische Koordinatorin/pädagogischer Koordinator daktische Koordinatorin/daktischer Koordinator an einer Realschule plus Koordinator/in an einer FOS Beschäftigte an Studienseminaren Seminarleiter/in, Stellvertreter/in Leiter/in einer Teildienststelle ständige Vertreterin/ständiger Vertreter des enststellenleitung Land, Studienseminar Land, Studienseminar Land, Studienseminar jew. Schulart RS plus IGS IGS IGS IGS IGS IGS RS plus RS Plus RS plus RS plus RS plus RS plus RS plus RS plus RS plus Studienseminar jew. Schulart Studienseminar jew. Schulart Studienseminar jew. Schulart hauptamtliche Fachleiter/in Studienseminar, Fachleiter Berufspraxis Studienseminar Seminar und Schule Studienseminar BPR, HPR, Wahlort: Studienseminar hauptamtliche Fachleiter/in Studienseminar, übrige Fächer Studienseminar Seminar und Schule Studienseminar BPR, HPR, Wahlort: Studienseminar hauptamtliche Fachleiter/in für das Lehramt an RS plus mit Stammschule IGS Studienseminar Seminar und IGS Studienseminar BPR, HPR der IGS, Wahlort: Studienseminar Lehrbeauftrage/r Fachleiter/in Seitenensteiger/in, Quereinsteiger/in nderfälle: tarbeiter/innen an PES Schulen Vertretungskraft im Kapovaz-Vertrag verbeamtete oder angestellte Lehrkräfte im Ruhestand, Beschäftigung von mehr als naten am Wahltag (PES-Vertrag, Vertretungsvertrag) verbeamtete oder angestellte Lehrkraft anderer Schulen in Nebentätigkeit Land/ADD/ Land/ADD/ Land/ADD/ Seminar und Schule Stammschule jew. Schulart, Wahlort: Stammschule jew. Schulart jew. Schulart jew. Schulart Stammschule und Einsatzschule/n Stammschule ausschließlich Schulart des Hauptamtes eie tarbeiter/in im Honorarvertrag Pädagogisches Personal als Aufsicht oder AG- Leiter/in (Einzelarbeitsvertrag, Bezahlung aus Landesmitteln, kein Honorarvertrag) Beschäftigung von mehr als naten am Wahltag Lehrkraft in Altersteilzeit (eistellungsphase) Beschäftigung von mehr als naten am Wahltag Land/ADD/ Land/ADD/ jew. Schulart jew. Schulart

14 Personalratswahlen 0 Leitfaden Fallgruppe beschäftigt bei (Plan-) Stelle an nderfälle: tarbeiter/innen bei integrierten Maßnahmen an Regelschulen/Schwerpunktschulen zählt als Beschäftigte/r an ÖPR BPR und HPR wahlberechtigt wählbar wahlberechtigt wählbar PF an Schwerpunktschulen (volle Unterrichtsverpflichtung an einer Regelschule, die Stammschule ist) Land/ADD/ Regelschule Regelschule Regelschule Regelschule PF an Schwerpunktschulen (volle Unterrichtsverpflichtung an einer Regelschule, Stammschule ist die Förderschule) Land/ADD/ Regelschule Förderschule und Schwerpunktschule Regelschule Förderschule FöL, PF an Schwerpunktschulen (volle Unterrichtsverpflichtung an mehreren Regelschulen) Land/ADD/Förderschule/Regelschule Förderschule und Regelschule/n Förderschule (=Stammschule) Förderschule FöL in integrierter Förderung (Unterrichtsverpflichtung an mehreren Regelschulen) Land/ADD/Förderschule/Regelschule Förderschule und Regelschule/n Förderschule (=Stammschule) Förderschule FöL in integrierter Förderung (Unterrichtsverpflichtung an Regelschule(n) und Förderschule) Land/ADD/Förderschule/Regelschule Förderschule und Regelschule/n Förderschule (=Stammschule) Förderschule FöL in Beratungsfunktion des Förder- und Beratungszentrums (FBZ) Land/ADD/ Förderschule Förderschule Förderschule Förderschule nderfälle: tarbeiter/innen an Ganztagsschulen tarbeiter/innen im GTS-Bereich für Aufsicht oder ttagessenbetreuung (Einzelarbeitsvertrag) tarbeiter/in für Essensvorbereitung, Spüldienst tarbeiter/in in AG-Leitung (Nebentätigkeit) Päd. tarbeiter/in in AG-Leitung im Rahmen seines/ihres Hauptamtes (z. B. Amtsarzt) eie tarbeiter/in (für Betreuung, Aufsicht, AG-Leitung) mit Honorarvertrag Übungsleiter/in, Musiklehrer/in, AG-Leiter/in u. a. (von Kooperationspartner auf Grund eines enstleistungs- oder Kooperationsvertrages eingesetzt) Land/ADD/ Schulträger Land/ADD/ Land/ADD/ jew. Schulart Personen im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) und im Bundesfreiwilligen enst (Bufdis) Land/Schule jew. Schulart Personen im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) und im Bundesfreiwilligen enst (Bufdis) Erzieher/innen im Anerkennungsjahr Erzieher/innen im Berufspraktium Verein, Kirche und andere Kooperationspartner Kommunen, andere Träger (DRK, Caritas ) Fachschule/Einsatzschule Förderung durch das nisterium Einsatzschule Einsatzschule Schulart der Einsatzschule Fußnoten/Anmerkungen Beschäftigte zählen nach naten Zugehörigkeit zur enststelle zu den Beschäftigten, damit erhalten sie das Wahlrecht, nach naten Zugehörigkeit zur enststelle erhalten sie das passive Wahlrecht. Wenn weniger als Beschäftigte in der enststelle dieser Gruppe angehören, bilden sie keine eigene Gruppe im örtlichen Personalrat. ese Beschäftigten wählen den Personalrat der Beschäftigten des Bildungsministeriums

15 Muster Der Wahlvorstand, den Name der Schule/des Seminars Ort Datum Bekanntmachung über die Zusammensetzung des örtlichen Wahlvorstandes für die Personalratswahl Der örtliche Wahlvorstand für die Wahl des örtlichen Personalrats besteht aus:. Vor- und Zuname des/der Vorsitzenden Amtsbezeichnung Telefon enstanschrift -Adresse. Vor- und Zuname des/der stellvertretenden Vorsitzenden Amtsbezeichnung Telefon enstanschrift -Adresse. Vor- und Zuname Amtsbezeichnung Telefon enstanschrift -Adresse Ersatzmitglieder:... Unterschrift der/des Vorsitzenden Unterschrift Unterschrift Adressen HWV und BWV Hauptwahlvorstand Realschulen plus nisterium für Bildung in Rheinland-Pfalz ttlere Bleiche Mainz Bezirkswahlvorstand Realschulen plus Aufsichts- und enstleistungsdirektion Trier Willy-Brandt-Platz 0 Trier Kopie am an Hauptwahlvorstand und Bezirkswahlvorstand geschickt. Aushang am bis zum Abschluss der Stimmabgabe. Abgenommen am

16 Muster Der Wahlvorstand, den Name der Schule/des Seminars Ort Datum Feststellung des Wahlvorstandes über die Zahl der regelmäßig Beschäftigten und des Anteils der Geschlechter ( und WOLPersVG) In der heutigen Sitzung des Wahlvorstandes, an der teilgenommen haben:. als Vorsitzende(r).. wurde die Zahl der an der enststelle regelmäßig beschäftigten Lehrkräfte ermittelt. Sie beträgt Davon sind weiblich, das entspricht % männlich, das entspricht % Unterschrift der/des Vorsitzenden Unterschrift Unterschrift Adresse: Bezirkswahlvorstand Realschulen plus Aufsichts- und enstleistungsdirektion Trier Willy-Brandt-Platz 0 Trier Original am an Bezirkswahlvorstand bei der ADD geschickt. Aushang am bis zum Abschluss der Stimmabgabe. Abgenommen am

17 Muster a Der Wahlvorstand, den Name der Schule/des Seminars Ort Datum Verzeichnis der Wahlberechtigten der enststelle/schule zur Personalratswahl ( Abs. WOLPersVG) Das alphabetische Verzeichnis ist fortlaufend zu ergänzen bzw. zu berichtigen. Lfd. Nr. Name, Vorname Amtsbezeichnung 0

18 Name, Vorname Amtsbezeichnung

19 Name, Vorname Geburtsdatum Amtsbezeichnung Unterschrift der/des Vorsitzenden Unterschrift Unterschrift Erstellt am Berichtigt am Den Wahlunterlagen hinzugefügt am

20 Muster b Der Wahlvorstand, den Name der Schule/des Seminars Ort Datum Verzeichnis der Wahlberechtigten der enststelle/schule zur Personalratswahl ( Abs. WOLPersVG) Das alphabetische Verzeichnis ist fortlaufend zu ergänzen bzw. zu berichtigen. Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsdatum Amtsbezeichnung 0

21 Name, Vorname Geburtsdatum Amtsbezeichnung

22 Name, Vorname Geburtsdatum Amtsbezeichnung Unterschrift der/des Vorsitzenden Unterschrift Unterschrift Kopie im Aushang am bis zum Abschluss der Stimmabgabe. Berichtigt am Abgenommen am

23 Muster Der Wahlvorstand, den Name der Schule/des Seminars Ort Datum Niederschrift des Wahlvorstandes über die Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder ( Abs. und WOLPersVG; Abs. LPersVG) In der heutigen Sitzung des Wahlvorstandes, an der teilgenommen haben:. als Vorsitzende(r).. wurde die Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder ( LPersVG) ermittelt. e Zahl der an der enststelle beschäftigten Lehrkräfte beträgt Davon sind weiblich, das entspricht % männlich, das entspricht % Es sind daher * Personalratsmitglieder zu wählen. Unterschrift der/des Vorsitzenden Unterschrift Unterschrift * bis 0 Beschäftigte: tglied bis 0 Beschäftigte: tglieder bis 00 Beschäftigte: tglieder über 00 Beschäftigte: tglieder Aushang am bis zum Abschluss der Stimmabgabe. Abgenommen am

24 Muster Der Wahlvorstand, den Name der Schule/des Seminars Ort Datum Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrates ( WOLPersVG) Gemäß LPersVG für Rheinland-Pfalz ist in der ein Personalrat zu wählen. Name der Schule/des Seminars Der Personalrat besteht aus tglied(ern). Von den Wahlberechtigten sind weiblichen und männlichen Geschlechts. Wählen kann nur, wer in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist. Ein Abdruck des Wählerverzeichnisses liegt mit einem Abdruck des Landespersonalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung im Raum/Räumen aus und kann dort von jedem Wahlberechtigten bis zum Abschluss der Stimmabgabe an den Unterrichtstagen von Uhr bis Uhr eingesehen werden. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses können nur innerhalb von Arbeitstagen nach seiner Auslegung schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden. Letzter Tag der Einspruchsfrist ist der e Wahlberechtigten und die in der Schule vertretenen Gewerkschaften werden aufgefordert, innerhalb von Kalendertagen, und zwar vom bis spätestens zum dem Wahlvorstand Wahlvorschläge einzureichen. e Geschlechter sollen in den Wahlvorschlägen entsprechend ihrem Zahlenverhältnis vertreten sein ( Abs. tz LPersVG). Beschäftigte, die zu selbstständigen Entscheidungen in mitbestimmungspflichtigen Personalangelegenheiten der enststelle befugt sind, dürfen keine Wahlvorschläge machen oder unterzeichnen ( Abs. tz LPersVG): (Schulleiterin/Schulleiter und. Konrektorin/Konrektor.) e von einzelnen Lehrkräften eingereichten Wahlvorschläge müssen von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten (jedoch wenigstens von drei Lehrkräften) unterschrieben sein ( Abs. WOLPersVG), also mindestens von Wahlberechtigten. Für die Wahl des Personalrats darf jede Beschäftigte oder jeder Beschäftigte nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden und nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen ( Abs. LPersVG). Jede in der enststelle vertretene Gewerkschaft kann bei gemeinsamer Wahl nur einen Wahlvorschlag machen ( Abs. ). Bei einem Wahlvorschlag einer in der Schule vertretenen Gewerkschaft muss dieser von einer befugten Vertreterin oder eines befugten Vertreters unterzeichnet sein ( Abs. tz ). Wahlvorschläge, die nicht die nötige Anzahl von Unterschriften enthalten oder verspätet eingereicht werden, sind ungültig. Gewählt werden kann nur, wer in einen gültigen Wahlvorschlag aufgenommen ist. Jeder Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerber aufweisen, wie Personalratsmitglieder zu wählen sind. e einzelnen Bewerber sind untereinander mit fortlaufenden Nummern aufzuführen. Außer den Familiennamen sind Vorname, Geburtsdatum und die Amtsbezeichnung anzugeben. e schriftliche Zustimmung der Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jeder Wahlberechtigte darf für die Wahl des Personalrates nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden.

25 Aus dem Wahlvorschlag soll zu ersehen sein, welcher Unterzeichner zur Vertretung gegenüber dem Wahlvorstand berechtigt ist (Listenvertreter). Fehlt eine Angabe hierüber, so gilt der Unterzeichner als berechtigt, der an erster Stelle steht. Der Wahlvorschlag soll mit einem Kennwort versehen sein. e Wahlvorschläge werden spätestens am bis zum Abschluss der Stimmabgabe an dieser Stelle ausgehängt. e Stimmabgabe findet statt vom bis, jeweils von Uhr bis Uhr Datum im Raum Wahllokal Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, erhalten auf Verlangen zum Zwecke der schriftlichen Stimmabgabe die Wahlvorschläge, den Stimmzettel und den Wahlumschlag, eine vorgedruckte, vom Wähler abzugebende Erklärung, in der er gegenüber dem Wahlvorstand versichert, dass er den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat oder, soweit unter den Voraussetzungen des Abs. WOLPersVG erforderlich, durch eine Person seines Vertrauens hat kennzeichnen lassen, einen größeren eiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstandes und als Absenderangabe den Namen und die Anschrift des Wahlberechtigten sowie den Vermerk Schriftliche Stimmabgabe trägt, ausgehändigt oder übersandt. Auf Antrag erhalten sie auch einen Abdruck des Wahlausschreibens. e schriftliche Stimmabgabe ist auch zulässig, wenn die Wahl nicht am Ort der dienstlichen Beschäftigung des tarbeiters durchgeführt wird. Einsprüche, Wahlvorschläge und andere Erklärungen sind an den Wahlvorstand zu Händen des Vorsitzenden zu richten. e Stimmauszählung findet am von Uhr bis Uhr in statt. Dabei wird auch das Wahlergebnis festgestellt. Tag des Erlasses des Wahlausschreibens: * * Datum einsetzen; letzter Termin: spätestens Wochen vor dem letzten Tag der Stimmabgabe Unterschrift der/des Vorsitzenden Unterschrift Unterschrift Aushang am bis zum Abschluss der Stimmabgabe. Abgenommen am

26 Muster Wahlvorschlag bei Mehrheitswahl gem. 0 WOLPersVG ( WOLPersVG) für die Wahl des Personalrates an der Name der Schule/des Seminars Lfd. Nr. Name Vorname Amtsbezeichnung 0 e schriftlichen Zustimmungen der Bewerberinnen und Bewerber (Muster ) sind beigefügt. Hinweis: Bitte kopieren Sie dieses Muster für den Aushang der Wahlvorschläge ohne den nachfolgenden Teil (Tabelle). Der Wahlvorschlag wird unterstützt von: (mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Beschäftigten, jedoch mindestens drei) Name Unterschrift Name Unterschrift

27 Muster, den Vor- und Zuname Ort Datum Amtsbezeichnung Geburtsdatum Name der Schule/des Seminars Zustimmungserklärung ( Abs. WOLPersVG) Ich erkläre meine Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ggf. Name oder Kennwort einsetzen für die Wahl des örtlichen Personalrats der Lehrkräfte an Schule/Seminar Unterschrift

28 Muster Der Wahlvorstand, den Name der Schule/des Seminars Ort Datum Bekanntmachung über eine Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Personalrats ( Abs. und WOLPersVG) Nach Ablauf der Einreichungsfrist und einer weiteren ist für die Nachbesserung von Wahlvorschlägen ( 0 Abs. tz WOLPersVG) liegt kein gültiger Wahlvorschlag vor. Gemäß Abs. tz WOLPersVG werden die wahlberechtigten Beschäftigten und die in der enststelle vertretenen Gewerkschaften hiermit aufgefordert, innerhalb einer Nachfrist von sechs Arbeitstagen, spätestens am Datum beim Wahlvorstand gültige Wahlvorschläge einzureichen. Auf die Angaben im Wahlausschreiben über Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird hingewiesen. Geht auch innerhalb der Nachfrist kein gültiger Wahlvorschlag ein, kann der Personalrat nicht gewählt werden ( Abs. tz WOLPersVG). Der Wahlvorstand: Unterschrift der/des Vorsitzenden Unterschrift Unterschrift Aushang am bis zum Abschluss der Stimmabgabe. Abgenommen am

29 Muster Wahlhandlung ( WOLPersVG) ÖPR Mayer Müller Schulze Becker Metzger O O O O O Stimmzettel Liste GEW Liste VBE Liste VRB BPR O O O Liste GEW Liste VBE Liste VRB weiß blau rot HPR O O O Wählerverzeichnis (Muster ) mit Geburtsdaten Beschäftigte Abel Becker-Metzger Cäsar Dörr,. KR in Eisenhower-Kunz Stimmabgaben Schulleiter(in) und ständ. Vertreter(in) (nur für HPR und BPR): Hinz, RS-Rektor Kunz,. KR in Stimmzettel gefaltet Stimmabgabe darf nicht erkennbar sein Öffnung der eiumschläge und Wahlumschläge in öffentlicher Sitzung unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe. Vermerk der Stimmabgabe. Stimmzettel ungesehen und gefaltet in die Wahlurne. mind. zwei tglieder des Wahlvorstandes oder tglied und Wahlhelfer mmlung der eiumschläge (Briefwahl) und Aufbewahrung unter Verschluss Urne verschlossen! Bei Unterbrechung der Wahl auch Einwurfschlitz verschließen. Schriftliche Stimmabgabe (Briefwähler): Erklärung eiumschlag Merkblatt Wahlvorschläge Stimmzettel. Stimmzettel. Umschlag für Stimmzettel. Erklärung. eiumschlag mit Anschrift des Wahlvorstands, Anschrift des/der Wahlberechtigten und Vermerk Schriftliche Stimmabgabe für die Briefwahl

30 Muster 0 Stimmzettel für die Wahl des Schulpersonalrates (ÖPR) bei Mehrheitswahl oder Wahl eines Personalrates, der aus einer Person besteht ( WOLPersVG) Lfd. Nr. Name, Vorname, Amtsbezeichnung des Kandidaten x 0 ggf. Stimmzettel erweitern! Der Stimmzettel ist ungültig, wenn er so gefaltet ist, dass die Stimmabgabe erkennbar ist. wenn er nicht vom Wahlvorstand ausgegeben worden ist. wenn sich der Wille der Wählerin oder des Wählers nicht zweifelsfrei ergibt. wenn er ein besonderes Merkmal, einen Zusatz oder einen Vorhalt enthält. wenn mehr Bewerber angekreuzt sind als tglieder in den Personalrat zu wählen sind, also wenn mehr als Name(n) angekreuzt ist/sind. e Bewerber und Bewerberinnen sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

31 Muster Stimmzettel für die Wahl des Personalrats bei Verhältniswahl/Listenwahl ( Abs. LPersVG sowie Abs. tz Nr. und tz, Abs. und WOLPersVG) Vorschlagsliste : Kennwort Lfd. Nr. Name, Vorname, Amtsbezeichnung Vorschlagsliste : Kennwort Lfd. Nr. Name, Vorname, Amtsbezeichnung Vorschlagsliste : Kennwort Lfd. Nr. Name, Vorname, Amtsbezeichnung ggf. den Stimmzettel um weitere Vorschlagslisten ergänzen! Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr als eine Vorschlagsliste angekreuzt ist.

32 Muster Der Wahlvorstand, den Name der Schule/des Seminars Ort Datum Wahlbenachrichtigung bei schriftlicher Stimmabgabe ( WOLPersVG) z.b. für beurlaubte Lehrkräfte Sehr geehrte au/sehr geehrter Herr, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Sie nach dem Landespersonalvertretungsgesetz für die Wahlen zum örtlichen Personalrat sowie zum Haupt- und Bezirkspersonalrat wahlberechtigt sind. ese Wahl findet für die Realschulen plus statt in der Zeit vom Über die Durchführung der Wahl unterrichtet Sie die Kopie des beiliegenden Wahlausschreibens. e persönliche Stimmabgabe ist im o. g. Zeitraum jeweils von bis und von bis Uhr möglich. llten Sie zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sein, Ihre Stimme persönlich abzugeben, können Sie gemäß WOLPersVG auch schriftlich wählen. Dazu sind beigefügt: llten Sie schriftlich wählen wollen, so senden Sie uns bitte den gekennzeichneten Stimmzettel im verschlossenen Umschlag mit am vor Uhr, im Wahllokal eintreffen. Der Stimmzettel ist unbeobachtet zu kennzeichnen, in der Weise zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und in den Wahlumschlag zu legen. Unterschrift Vorsitzender Wahlvorstand Unterschrift Wahlvorstand Unterschrift Wahlvorstand

33 Muster Erklärung bei schriftlicher Stimmabgabe (Briefwahl) zur Wahl des Personalrates ( WOLPersVG) Hiermit versichere ich, dass ich den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet habe bzw. gemäß Abs. WOLPersVG eine Vertrauensperson damit beauftragt habe., den Ort Datum Unterschrift

34 Muster Der Wahlvorstand, den Name der Schule/des Seminars Ort Datum Niederschrift über das Ergebnis der Personalratswahl bei Mehrheitswahl ( WOLPersVG) In der heutigen Sitzung des Wahlvorstandes, an der teilgenommen haben:. als Vorsitzende(r).. ist das Ergebnis der vom durchgeführten Wahl des Personalrates festgestellt worden. Zu wählen war(en) Personalratsmitglied(er). Abgegeben wurden Stimmzettel, hiervon Stimmzettel durch Briefwahl. Gültig waren Stimmzettel. Ungültig waren Stimmzettel. e Gültigkeit von Stimmzetteln war zweifelhaft. Gründe für die Gültigkeit oder Ungültigkeit dieser Stimmzettel: e Wahl wurde nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Auf Kandidat(in) entfiel(en) Stimme(n). Auf Kandidat(in) entfiel(en) Stimme(n). Auf Kandidat(in) entfiel(en) Stimme(n). Auf Kandidat(in) entfiel(en) Stimme(n).

35 Auf Kandidat(in) entfiel(en) Stimme(n). Auf Kandidat(in) entfiel(en) Stimme(n). Auf Kandidat(in) entfiel(en) Stimme(n). Auf Kandidat(in) entfiel(en) Stimme(n). Auf Kandidat(in) entfiel(en) Stimme(n). Danach sind mit den meisten Stimmen folgende Bewerber und Bewerberinnen in den Personalrat gewählt:... (ab Beschäftigte).. (ab Beschäftigte).. (ab Beschäftigte).. (ab Beschäftigte) Ersatzmitglieder sind (in dieser Reihenfolge): Besondere Vorkommnisse: Unterschrift der/des Vorsitzenden Unterschrift Unterschrift Adresse: Bezirkswahlvorstand Realschulen plus Aufsichts- und enstleistungsdirektion Trier Willy-Brandt-Platz 0 Trier Aushang am Abgenommen am Kopie an Bezirkswahlvorstand geschickt

36 Muster Der Wahlvorstand, den Name der Schule/des Seminars Ort Datum Niederschrift über das Ergebnis der Personalratswahl bei Verhältniswahl (Listenwahl) ( WOLPersVG) In der heutigen Sitzung des Wahlvorstandes, an der teilgenommen haben:. als Vorsitzende(r).. ist das Ergebnis der vom durchgeführten Wahl des Personalrates festgestellt worden. Zu wählen war(en) Personalratsmitglied(er). Abgegeben wurden Stimmzettel, hiervon Stimmzettel durch Briefwahl. Gültig waren Stimmzettel. Ungültig waren Stimmzettel. e Gültigkeit von Stimmzetteln war zweifelhaft. Gründe für die Gültigkeit oder Ungültigkeit dieser Stimmzettel: e Wahl wurde nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Auf die Vorschlagsliste ( ) entfielen gültige Stimmen. Auf die Vorschlagsliste ( ) entfielen gültige Stimmen. Auf die Vorschlagsliste ( ) entfielen gültige Stimmen.

37 Zur Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten wurden die Stimmzahlen, die den Listen zugefallen sind, durch,, usw. geteilt. Das Ergebnis zeigt die nachstehende Übersicht. Liste Liste Liste Geteilt durch ( ) ( ) ( ) Geteilt durch ( ) ( ) ( ) Geteilt durch ( ) ( ) ( ) Es entfallen die Höchstzahlen. auf die Liste die Höchstzahlen auf die Liste die Höchstzahlen auf die Liste Nach der Reihenfolge der Bewerber/innen sind demnach gewählt: aus der Liste die Bewerber/innen aus der Liste die Bewerber/innen aus der Liste die Bewerber/innen Besondere Vorkommnisse: Unterschrift der/des Vorsitzenden Unterschrift Unterschrift Adresse: Bezirkswahlvorstand Realschulen plus Aufsichts- und enstleistungsdirektion Trier Willy-Brandt-Platz 0 Trier Aushang am Abgenommen am Kopie an Bezirkswahlvorstand geschickt

38 Muster Der Wahlvorstand, den Name der Schule/des Seminars Ort Datum Niederschrift über das örtliche Ergebnis der Bezirkspersonalratswahl (, und WOLPersVG) In der heutigen Sitzung des Wahlvorstandes, an der teilgenommen haben:. als Vorsitzende(r).. ist das örtliche Ergebnis der vom durchgeführten Wahl des Bezirkspersonalrates festgestellt worden. Für den BPR waren an unserer enststelle wahlberechtigt Personen Abgegeben wurden Stimmzettel, hiervon Stimmzettel durch Briefwahl. Gültig waren Stimmzettel. Ungültig waren Stimmzettel. e Gültigkeit von Stimmzetteln war zweifelhaft. Gründe für die Gültigkeit oder Ungültigkeit dieser Stimmzettel: e Wahl wurde nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Auf die Vorschlagsliste ( Auf die Vorschlagsliste ( Auf die Vorschlagsliste ( ) entfielen gültige Stimmen. ) entfielen gültige Stimmen. ) entfielen gültige Stimmen Besondere Vorkommnisse: Unterschrift der/des Vorsitzenden Unterschrift Unterschrift Original: fort nach Auszählung per Einschreiben an Bezirkswahlvorstand Realschulen plus Aufsichts- und enstleistungsdirektion Trier Willy-Brandt-Platz 0 Trier ese Meldung entfällt, wenn weniger als Wahlumschläge in der Urne sind. In diesem Fall sind die ungeöffneten farbigen Wahlumschläge direkt an den Bezirkswahlvorstand zu senden ( Abs. WOLPersVG). Kopie: Aushang am Abgenommen am An Bezirkswahlvorstand geschickt am

39 Muster Der Wahlvorstand, den Name der Schule/des Seminars Ort Datum Niederschrift über das örtliche Ergebnis der Hauptpersonalratswahl (, und WOLPersVG) In der heutigen Sitzung des Wahlvorstandes, an der teilgenommen haben:. als Vorsitzende(r).. ist das örtliche Ergebnis der vom durchgeführten Wahl des Hauptpersonalrates festgestellt worden. Für den HPR waren an unserer enststelle wahlberechtigt Personen Abgegeben wurden Stimmzettel, hiervon Stimmzettel durch Briefwahl. Gültig waren Stimmzettel. Ungültig waren Stimmzettel. e Gültigkeit von Stimmzetteln war zweifelhaft. Gründe für die Gültigkeit oder Ungültigkeit dieser Stimmzettel: e Wahl wurde nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Auf die Vorschlagsliste ( Auf die Vorschlagsliste ( Auf die Vorschlagsliste ( ) entfielen gültige Stimmen. ) entfielen gültige Stimmen. ) entfielen gültige Stimmen Besondere Vorkommnisse: Unterschrift der/des Vorsitzenden Unterschrift Unterschrift Original: fort nach Auszählung per Einschreiben an Bezirkswahlvorstand Realschulen plus Aufsichts- und enstleistungsdirektion Trier Willy-Brandt-Platz 0 Trier ese Meldung entfällt, wenn weniger als Wahlumschläge in der Urne sind. In diesem Fall sind die ungeöffneten farbigen Wahlumschläge direkt an den Bezirkswahlvorstand zu senden ( Abs. WOLPersVG). Kopie: Aushang am Abgenommen am An Bezirkswahlvorstand geschickt am

40 Muster Der Wahlvorstand, den Name der Schule/des Seminars Ort Datum Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber ( WOLPersVG) Einberufung der konstituierenden Sitzung ( Abs. LPersVG) au/herrn Sehr geehrte au/sehr geehrter Herr, nach Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des örtlichen Personalrats teilt der Wahlvorstand Ihnen mit, dass Sie als Personalratsmitglied gewählt worden sind. fern Sie nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand gegenüber erklären, dass Sie die Wahl ablehnen, gilt die Wahl als angenommen. Zur konstituierenden Sitzung des örtlichen Personalrats laden wir Sie hiermit zum folgenden Termin ein: Datum: Uhrzeit: Tagungsraum: t freundlichen Grüßen Unterschrift der/des Vorsitzenden Unterschrift Unterschrift Verschickt am ggf. Ablehnung am

41 Muster Der örtliche Personalrat der, den.. Name der Schule/des Seminars Ort Datum Schuladresse: Telefonnummer Schule Faxnummer Schule tteilung über die Konstitutierung des örtlichen Personalrats an den Bezirks- und Hauptpersonalrat Realschulen plus Name Privatadresse (Str., Hausnr., PLZ, Ort) Telefonnummer Vorsitzende/r: Stellv. Vorsitzende/r: Unterschrift der/des Vorsitzenden Adressen der Bezirks- und Hauptpersonalräte: Hauptpersonalrat Realschulen plus Bezirkspersonalrat Realschulen plus beim nisterium für Bildung in Rheinland-Pfalz bei der Aufsichts- und enstleistungsdirektion Trier ttlere Bleiche Willy-Brandt-Platz Mainz 0 Trier

42 Schuljahr- Planer Aug Sept Okt Nov Dez Jan Woche. Woche Mariä Himmelfahrt. Woche. Woche Letzter Ferientag. Woche 0. Offizieller Schuljahresanfang. Nachprüfungen (Schlusstermin). Erster Schultag d. Ld. Rheinland-Pfalz enstantrittsanzeige neuer Lehrkräfte Beginn September 0. Belehrung über Verhalten bei Feueralarm oder anderen Gefahrenlagen (Schlusstermin) 0. Erste Alarmprobe (Schlusstermin) Hinweise auf besondere Gefahrenquellen im naturwissen schaftlichen Unterricht Ausgabe d. Merkblattes z. Infektionsschutz an Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von neu aufgenommenen Schülern eventuell Belehrung der Lehrkräfte über gesundheitl. Anforderungen und twirkungsverpflichtungen beim Infektionsschutz Bekanntgabe des schulinternen Terminplans und der Zeiträume für Klassen- und Kursarbeiten für das. Schulhalbjahr Unterrichtsfreier mstag. Woche. Woche Unterrichtsfreier mstag. Woche Herbstanfang. Woche Elterninformation über spezielle schulische Gegebenheiten (z. B. Sprechzeiten) Regelung bei vorzeitig beendetem Unterricht über den Schüler unfallschutz und die Versetzungsrelevanz d. Epochal fächer. Schulstatistik (Stichtag). Meldung der Schulstatistik (Schlusstermin). Durchführung der Wahlen der Klassenelternsprecher und Wahlvertreter (Schlusstermin). Wahlen zu d. Schülervertretungen (Wahltermin am Schuljahresbeginn) (Schlusstermin) 0. Antrag auf finanzielle Förderung eines Schüleraustausches mit ttel- und Osteuropa im Kalenderjahr 0 (Stichtag): 0. Entscheidung über Einstufung oder Umstufung bei Widerspruch der Eltern (frühester Termin) Antrag auf finanzielle Förderung einer Schülerbegegnung im Kalenderjahr 0 Vierteljahresgespräch zwischen Schulleitung und Personalrat Berechtigungsvoraussetzungen für (Schlusstermin) Feststellung den Übergang des Vorliegens in die gymnasiale der Berechtigungsvoraussetzungen Oberstufe durch Zeugniskonferenz für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe durch Zeugniskonferenz Unterrichtsfreier mstag Erntedankfest Tag der deutschen Einheit 0. Woche. Woche Erster Ferientag. Woche Letzter Ferientag. Woche Ende der mmerzeit Reformationstag. Woche. ggf. früher Durchführung der Wahl des Schulelternbeirats (Schlusstermin) Allerheiligen Unterrichtsfreier mstag. Woche Volkstrauertag. Woche Buß- u. Bettag Unterrichtsfreier mstag Totensonntag. Woche. Advent. Woche 0. Wahl der Schulelternsprecherin/ des Schulelternsprechers (Schlusstermin). Wahlen zum Schulausschuss und Schulbuchausschuss Gebührenliste für Beglaubigungen und Kopien an ADD Gebührenüberweisung an Regierungshauptkasse Schulinterne Festlegung des Schlusstermins für schriftl. Überprüfungen Unterrichtsfreier mstag. Advent. Woche. Advent 0. Woche Unterrichtsfreier mstag. Advent. Woche Winteranfang Erster Ferientag Heiligabend. Weihnachtstag. Weihnachtstag. Woche Silvester Beginn Januar 0. Anzeige/Fehlanzeige gemäß d. Schwerbehindertengesetzes an ADD (Schlusstermin) Vierteljahresgespräch zwischen Schulleitung und Personalrat Bekanntgabe des schulinternen Terminplans und der Zeiträume für Klassen- u. Kursarbeiten für das. Schulhalbjahr Feststellung des Vorliegens der Entscheidung über Umstufungen durch Klassenkonferenz tteilg. der Entscheidung über Einstufung oder Umstufung bei Widerspruch der Eltern zu Schuljahresbeginn Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im Falle der. Fünf-Tage- Woche. Sechs-Tage-Woche am Verteilg. Merkbl. Schulbuchausleihe sowie Antragsformulare a. Lernmittelfreiheit an Schülerinnen u. Schüler, d. bereits an d. Schule sind Erstellung des Zeit- und Organisationsplans für den Praxistag Neujahr. Woche Heilige Drei Könige Letzter Ferientag Unterrichtsfreier mstag. Woche. Woche Unterrichtsfreier mstag. Woche Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Woche Feb März April Mai Juni Juli Antrag auf Versetzung in ein anderes Bundesland zum (Stichtag) 0. Änderungsantrag für Teilzeitbeschäftigung (Stichtag) 0 0 Unterrichtsfreier mstag. Woche. Woche Unterrichtsfreier mstag. Woche Unterrichtsfreier mstag Rosenmontag. Woche Fastnacht 0. Antrag auf erstmalige Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung bzw. einer Beurlaubung und Gewährung des bbatjahrmodells (Stichtag) Anmeldung an Fachoberschule. -. Anmeldung für die Kl. des Schuljahres 0/0 Überprüfung der aus dem Schulj. 0/ übernommenen Schülerdaten der Klassenstufen bis im Schulportal Lernmittelfreiheit. u. 0. Kal.-Wo. Vera :. emdsprache E / F Vera : Mathematik Vera : Deutsch 0. Anmeldung an gymnasialer Oberstufe (Stichtag) Abschließende Festlegung und Meldung d. beweglichen Ferientage Aschermittwoch Unterrichtsfreier mstag 0. Woche. Woche Unterrichtsfreier mstag ühlingsanfang. Woche Beginn der mmerzeit. Woche. Vorläufige Gliederungspläne a. ADD Vierteljahresgespräch zwischen Schulleitung und Personalrat 0. Antragsschluss für ein Zurücktreten in die nächstniedere Klasse ab Klassenstufe (Schlusstermin) Erfassung Schülerdaten Klassenstufe im Schulportal Lernmittelfreiheit Schüler- u. Elterninfo. über die Wahlpflichtfachangebote der Schule Auswahl der Lernmittel aus Schulbuchkatalog und Festlegung der Schulbuchlisten Unterrichtsfreier mstag. Woche Palmsonntag. Woche Erster Ferientag Karfreitag Ostersonntag Ostermontag. Woche Letzter Ferientag Weißer nntag. Woche Maifeiertag. Woche Unterrichtsfreier mstag. Woche Europatag Muttertag 0. Woche Inkrafttreten Landesverfassung Unterrichtsfreier mstag. Woche Verkündung d. Grundgesetzes Christi Himmelfahrt. Woche. tteilung an die Eltern über eine im. Schulhalbjahr eingetretene Versetzungsgefährdung (Schlusstermin). Vorlage des Praktikumsvertrags für. Klasse an FOS (Schlusstermin) Schulinterne Festlegung d. Schlussterm. für schriftl. Überprüfungen Hinweise auf Antragsschluss für die Berücksichtigung besond. Umstände bei der Versetzung und bei der Wiederholung einer Klasse Beginn Juni Beratg. d. Eltern der Kl. zur Schullaufbahnwahl Fortsetzung Juni Zuordnung der Schüler zu Lerngruppen im Schulportal Zuordnung der Lernmittel zu Lerngruppen im Schulportal Vierteljahresgespräch zwischen Schulleitung und Personalrat Entsch. der Berechtigung der RS plus zum Übergang in die gymn. Oberst Unterrichtsfreier mstag Pfingstsonntag Pfingstmontag. Woche. Woche onleichnam Jahrestag des. Juni Unterrichtsfreier mstag. Woche mmeranfang. Woche Schulint. Bedarfsermittlg. Lernmittel schulinterner Terminplan Jahreszeug. u. ggf. Empfehlung f. einen Schullaufbahnwechsel an die Eltern der Kl. Entlasstag der Abschlussklassen Prüfg. d. Schüler o. Berechtig. der RS plus z. Übergang i. d. gymn. Oberst. Entscheidung über Ein- / Umstufung Fortsetzung Juni Fortsetzung Juni spätestens U-Tage. vor Ferienbeg. Anm. Kl. b. Schullaufb.wechsel Schriftl. tteil. der Eltern über Zulassung/Nichtzulass. z. Nachprüf. enstregelung für die mmerferien Rückmeldg. d. Eltern i. v. drei Kal.tagen nach Zugang d. tteil. über Zulassung/Nichtzulassung z. Nachprüfung Beratg. d. Schül. u. Eltern ü. Nachprüf. vor Ferienbeginn Entscheidung d. Schule über Zulassung zur Nachprüfung Zeugnisausgabe der Klassen sowie Unterrichtsfreier mstag. Woche Erster Ferientag. Woche. Woche Tag des Aufstandes gegen Unrecht und Tyrannei 0. Woche Letzter Ferientag: Woche.0.0 Offizielles Schuljahresende Herausgeber: Bearbeiter: Erwin Schneider, Telefon 0 / Herausgeber: Bearbeiter: Erwin facebook.com: Schneider, VRB Telefon RLP 0 / facebook.com: Stand VRB RLP Grundlagen: Richtlinien für Schulfahrten, Stand SchulWO, SchulG, ÜSchO a. F. und ÜSchO n.f. Grundlagen: Richtlinien für Schulfahrten, SchulWO, SchulG, ÜSchO a. F. und ÜSchO n.f. August 0 September 0 Oktober 0 November 0 Dezember / /

43 LEHRKRÄFTE SIND HELDEN DES ALLTAGS! Glauben Sie, dass Helden keine Unterstützung brauchen? Nein? Wir auch nicht! Auch Helden brauchen Unterstützung, damit sie weiter kämpfen können! Lassen Sie sich nicht von irgendjemandem vertreten: BILDUNGSREALISTEN WÄHLEN! PERSONALRATSWAHLEN 0 like us auf facebook.com: VRB RLP

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