Konzept zur Sicherheit für die Motocross Veranstaltung des MSC Konstanz am 12.und
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- Mona Becke
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1 Konzept zur Sicherheit für die Motocross Veranstaltung des MSC Konstanz am 12.und Allgemeine Angaben: Veranstaltungsname: Veranstaltungsdatum: Name des Verfassers: Versionsnummer: 1 Datum der letzten Bearbeitung: Einleitung: 1. Verantwortlichkeiten 1.1 Funktionen und Aufgabengebiete Veranstaltungsort MSC Konstanz, Motocross Gelände Frohnried Veranstalter MSC Konstanz MX Jugendcup/Clubrennen MSC Konstanz Samstag, den und Sonntag, den Michael Bercher Brandschutz Für den Brandschutz ist im Fahrerlager jeder Teilnehmer eigenverantwortlich. An der Rennstrecke stellt der Veranstalter Feuerlöscher bereit Verkehrswesen Für die verkehrsrechtlichen Anordnungen und Sondernutzungsgenehmigungen ist die Gemeinde Salem zuständig Weiter beteiligte Ämter, Behörden und Dienststellen Bauordnungsamt Es werden keine genehmigungspflichtigen Bauten erstellt Polizei Für den Einsatz von Polizeikräften ist das Polizeirevier Konstanz zuständig Sanitätsdienst Wird durch den Malteser Hilfsdienst gestellt. Im Bedarfsfall wird durch den Sanitätsdienst, der Regelrettungsdienst nachgefordert Rennleitung Dieter Vocelka, oder eine von ihm beauftragte Person. 2. Veranstaltungsbeschreibung 2.1. Allgemeine Beschreibung der Veranstaltung
2 - 2 - Die Veranstaltung wurde als MX Jugendcup und Clubrennen ins Leben gerufen. Die Trainings- und Rennstrecke erstreckt sich auf ca Meter Länge. Die Streckenposten sind mit gelben Flaggen sowie Schutzwesten (orange) und der Rennleiter in gelber Weste auszustatten. Es sind 6 Streckenposten sowie ein Start / Ziel Mann einzusetzen. Tag Veranstaltungszeiten Details Kontrolle durch Samstag Uhr Zeitpläne Aushang Rennleiter Sonntag Uhr Zeitpläne Aushang Rennleiter Flächennutzung Die Motocross Strecke wird als Rennstrecke genutzt. Das Fahrerlager grenzt an das Gelände an. Auf der öffentlichen Straße muss das Motorrad geschoben werden Erwartete Besucherzahl Bei dieser Veranstaltung werden ca. 70 Fahrer und etwa 100 Besucher pro Tag erwartet Erwartetes Besucherverhalten Das Besucherverhalten ist aus Erfahrungswerten als normal einzustufen Erwartete An- und Abreise Die An- und Abreise der Besucher wird hauptsächlich mit dem PKW und mit dem Fahrrad stattfinden. Zugänge und Plätz sind Ausgeschildert Erwartete Prominente Es werden keine Prominenten Besucher erwartet Gefährdungsanalyse Gefährdung von außen (z.b. Unwetter): Das Wetter ist vom Veranstalter zu Beobachten und gegebenenfalls ist eine Unwetterwarnung Auszugeben. Außerhalb der Veranstaltungszeiten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. 2.3 Versicherung Eine Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung liegt als Anlage vor. Jeder Teilnehmer hat einen Haftungsverzicht zu unterschreiben (unter 18 jährige durch den Erziehungsberechtigten. Der Veranstalter hält sich an die Richtlinien des Deutschen Motorsportbund. 3. Infrastruktur auf dem Gelände 3.1. Zäune und Absperrungen Das Veranstaltungsgelände ist nicht eingezäunt. Ausnahme ist die Rennstrecke. Diese ist wie üblich gekennzeichnet. Die Verkehrswege sind für die Besucher uneingeschränkt nutzbar.
3 Ausschilderungen Eine gesonderte Ausschilderung wird es für folgende Punkte geben. - Fahrerlager 3.3. Beschallung und Notbeschallung Im Notfall kann diese durch die Lautsprecheranlage des Streckensprechers erfolgen Stromversorgung Die Stromversorgung erfolgt durch eine Festinstallation Toiletten Es werden in ausreichender Anzahl mobile Toiletten aufgestellt Belegung des Festgeländes Die genaue Belegung erfolgt wetterabhängig Sonstige Gegenstände und Einrichtungen auf dem Gelände Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände werden ausreichend Mülleimer aufgestellt. Offene Feuerstellen auf dem Veranstaltungsgelände sind grundsätzlich nicht zulässig. 4. Besondere Wege und Flächen 4.1. Einlass- und Auslassbereiche Die Zugangs- sind gleichzeitig auch die Auslassbereiche. Der Zugang auf das Veranstaltungsgelände kann über sämtliche vorhandenen Zugänge erfolgen Fluchtwege Als Fluchtweg sind alle Einlass- bzw. Auslassbereiche nutzbar. Besonders ausgeschilderte Fluchtwege sind nicht notwendig 4.3. Zufahrten und Durchfahrten für Rettungsdienst Zufahrten Zufahrt zum Motocross Gelände Frohnried Durchfahrten Im gesamten Veranstaltungsgelände werden ausreichend Durchfahrten, mindestens 3m lichte Breite, eingerichtet 4.4. Bereitstellungsräume für Einsatzkräfte Bereitstellungsräume für Einsatzkräfte sind am Straßenrand rechts Sanitätsstationen Es ist an der Einfahrt zur Trainings- und Rennstrecke ein Sanitätsstützpunkt eingerichtet. Bei Nachforderung externer Kräfte sind Einweiser abzustellen.
4 Organisation 5.1 Publikumslenkung und steuerung Informationen ans Publikum Bei amtlichen Unwetterwarnungen erfolgt die Information über die Lautsprecheranlage des Streckensprechers und durch eine Fahrerbesprechung. Bei besonderen Lagen, z.b. Absage der Veranstaltung, wird dies über die Lautsprecheranlage des Streckensprechers und durch eine Fahrerbesprechung bekanntgegeben Parkplätze Die Parkmöglichkeiten sind ausgeschildert Absperrungen. Die Rennstrecke ist wie üblich mit Markierungsband und im Besucherbereich mit Schutzzäunen abgesperrt Kommunikation Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst Die Kommunikation wird über Handy sichergestellt. Der Veranstalter stellt die Kommunikation über Funk, verbal, sowie Flaggensignale sicher Entscheidungsbefugten Sind die oben genannten Rennleiter mit seinen Stellvertretern Notfallkommunikation Bei besonderen Lagen findet die Notfallkommunikation nur über die Entscheidungsbefugten statt Presse und Öffentlichkeitsarbeit Wird durch die Öffentliche Presse durchgeführt Sicherheits- und Ordnungsdienst Für die gesamte Veranstaltungszeit ist kein Sicherheitsdienst vor Ort. Eventuelle, nicht zu erwartende Störungen, werden durch den Veranstalter geregelt Jugendschutz Maßnahmen zu Einhaltung des Jugendschutzes Es dürfen keine alkoholischen Getränke an unter 16 jährige Jugendliche ausgeschenkt werden. Weiter ist die Abgabe von hochprozentigem Alkohol an Jugendliche unter 18 nicht gestattet. An Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahre dürfen nur Bier und Wein ausgegeben werden. Zu Überprüfung des Alters muss der Ausweis kontrolliert werden. 6. Krisenmanagement 6.1. personelle Zusammensetzung Den Rennleiter und Vertreter der Vorstandschaft des MSC Konstanz
5 Aufgaben der Entscheidungsbefugten Die Entscheidungsbefugten entscheiden über Maßnahmen beim Eintreffen einer Gefährdungssituation und besonderen Lage. Die Aufgaben der Entscheidungsbefugten sind: - Gewinnung eines einheitlichen Lagebildes - Anforderung zusätzlicher Kräfte - Informationsweiterleitung an den Besucher (Lautsprecherdurchsagen etc.) - Informationen an externe (Behörden, Presse etc.) - Anordnung geeigneter Maßnahmen (Evakuierung etc.) 6.3. Alarmierung der Entscheidungsbefugten Die Auslösungskriterien für die Aktivierung der Entscheidungsbefugten sind: - Betriebliche Störungen Brand- Unfälle - Störendes Zuschauerverhalten - Wetterbedingte Störungen - und weitere relevante Vorkommnisse und Ereignisse. - Die Entscheidungsbefugten haben sich während der Veranstaltung auf dem Gelände aufzuhalten Räumung Im Falle einer Evakuierung des Veranstaltungsgeländes sind Durchsagen für die Besucher zu veranlassen Unwetterlage Bei einem drohenden Unwetter und einer amtlichen Unwetterwarnung können die Entscheidungsbefugten folgende Maßnahmen treffen: - Räumung oder Teilräumung des Veranstaltungsgeländes, - Unterbrechung der Veranstaltung Brandfall Im Schadensfall bei Brand ist sofort die Feuerwehr (Tel.: 112) zu alarmieren Unfälle und besondere Schadenslagen Im Falle von Unfällen oder besonderen Ereignissen sind die Entscheidungsbefugten einzuberufen. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen. 7. Sicherheitsdurchsagen 7.1. Räumung des ganzen Veranstaltungsgeländes Im Falle einer Evakuierung des ganzen Veranstaltungsgeländes gilt es vom Veranstalter Lautsprecherdurchsagen durchzuführen. Es ist Ordnungspersonal auf das Gelände zu entsenden Räumung nur von Teilbreichen Wie Sicherheitsgefährdendes Parken Wenn Fahrzeuge sicherheitsgefährdend Parken z.b. in Feuerwehr-/ Rettungszufahrten sind diese sofort zu entfernen. Sollte dies nicht möglich sein ist die Polizei zu verständigen.
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