Sicherheitskonzept für Veranstaltungen in Bamberg
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- Adolph Adenauer
- vor 6 Jahren
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1 Sicherheitskonzept für Veranstaltungen in Bamberg Wenn Sie vorhaben, in Bamberg eine Veranstaltung durchzuführen, müssen Sie unter Umständen zusammen mit den Antragsunterlagen ein sog. Sicherheitskonzept vorlegen. Dies ist immer dann der Fall, wenn Art oder Anlass der Veranstaltung oder ihre näheren Umstände dies erforderlich machen. Ein Anhaltspunkt ist z. B. eine Gästezahl von oder mehr Besuchern. Zur Notwendigkeit eines Sicherheitskonzeptes erhalten Sie Auskunft von Herrn Emmerling (Tel. 0951/ ). Inhalt des Sicherheitskonzeptes: Wir können und wollen Ihnen kein Formular zur Verfügung stellen, das Sie lediglich ausfüllen müssen, um ein komplettes Sicherheitskonzept vorlegen zu können. Wir wollen Ihnen aber im Folgenden einige Punkte an die Hand geben, die Ihnen bei der Erstellung helfen können: 1. Angaben zur Veranstaltung: Bitte erläutern Sie hier die Art der Veranstaltung (z. B. Fest im Freien mit Live-Musik, Straßenfest, Sportveranstaltung), Ihren Namen und ergänzende allgemeine Angaben. Machen Sie hier auch Angaben, wenn Sie damit rechnen, dass Ihre Veranstaltung evtl. Besucher anzieht, deren Verhalten problematisch sein kann. 2. Veranstaltungsort (Anlage): Beschreiben Sie die genaue Örtlichkeit und beziehen Sie dabei auch alle Gebäude ein, die Sie evtl. mit in die Veranstaltung integrieren. Ein aussagekräftiger Plan ist hier beizufügen und sollte als Anlage zum Sicherheitskonzept gekennzeichnet werden. Angaben zur Infrastruktur sind ebenfalls notwendig. 3. Veranstaltungszeiten: Hier benötigen wir von Ihnen Angaben über die Öffnungszeiten, das geplanten Ausschank- oder Musikende, aber auch eine Prognose darüber, wann nach der Veranstaltung Ruhe einkehren wird. 4. Auf- und Abbauzeiten: Wir benötigen diese Angaben, da der Auf- und Abbau den Straßenverkehr beeinträchtigen oder zu nächtlichen Ruhestörungen führen können. 5. Verantwortlichkeiten: 5.1 Verantwortlicher Veranstalter:
2 Für uns ist es zwar wichtig zu wissen, welche Organisation eine Veranstaltung durchführt, an dieser Stelle benötigen wir aber auch unbedingt eine verantwortliche, natürliche Person, die dann auch Adressat der Genehmigung sein kann. Die verantwortliche Person oder ein beauftragter Veranstaltungsleiter müssen während der gesamten Veranstaltung anwesend sein. Der verantwortliche Veranstalter ist für alle Behördenkontakte und für die Verknüpfung von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätsdienst vor Ort verantwortlich. Es ist Aufgabe des verantwortlichen Veranstalters ggf. gegenzusteuern, wenn die Gefahr droht, dass nicht alle notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden können oder greifen; insoweit ist der Veranstaltungsleiter auch verantwortlich für die Arbeit des Krisenstabs (siehe unten). 5.2 Beauftragter Veranstaltungsleiter (=Verantwortlicher vor Ort): Ist der Veranstalter nicht selbst vor Ort, nimmt der beauftragte Veranstaltungsleiter dessen Aufgaben (auch im Wege der Vertretung) wahr. Kann entfallen, wenn der Veranstalter selbst tätig ist. 5.3 Ordnungsdienst: Wichtige Angaben sind hier die beauftragte Firma, die Anzahl der Ordner und die Erreichbarkeit, siehe auch Ziffer Sanitätsdienst: Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie einen Sanitätsdienst beauftragt haben und ggf. welchen. Auch hier ist eine Kontaktnummer des Einsatzleiters des Sanitätsdienstes anzugeben, siehe auch Ziffer Leiter Veranstaltungstechnik: Soweit fliegende Bauten, Bühnen, Riggs, Pyrotechnik oder Elektroinstallationen o.ä. zu betreuen sind, benennen Sie hier bitte den Technikleiter mit Erreichbarkeit und Zuständigkeit. Diese Person muss auch im Stande sein, bei Unwettern (mit z.b. Windlasten oder Blitzschlag) die Technik zu sichern oder abzustellen. 6. Krisenmanagement: 6.1 Sicherheitsstab: Bei größeren Veranstaltungen oder solchen mit hohem Gefährdungspotenzial stellt der Veranstalter diesen internen Stab zusammen und besetzt ihn z.b. mit den unter 5 genannten Personen. Wichtig: definieren Sie die Aufgaben und Befugnisse des Sicherheitsstabes und seiner Mitglieder.
3 6.2 Krisenstab: Sicherheitsstab, erweitert um die Ansprechpartner der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Wichtig: definieren Sie, ggf. in Absprache mit den Vertretern der BOS, die Schwelle, ab der der Krisenstab zusammentritt und die Kommunikationskette (Wer alarmiert wen?) 6.3 Kommunikationsliste (Anlage!): Hier hinterlegen Sie die Erreichbarkeiten der Mitglieder des Sicherheits- und des Krisenstabes. Beachten Sie dabei unbedingt, dass in einem Notfall die Mobilfunknetze sehr schnell überlastet sind und notieren Sie daher auch andere Kommunikationswege. Hinterlegen Sie einen Treffpunkt für den Fall von Vorort-Besprechungen. Bitte nicht direkt auf der Veranstaltungsfläche, hier kann ja der Schadensfall stattfinden. Achten Sie ggf. auf einen witterungsgeschützten, ausreichend großen Raum mit funktioneller Ausstattung. 7. Sicherheitsmaßnahmen: Beschreibung der Maßnahmen zur: 1) Freihaltung der Rettungswege (z.b. Pläne, Bewachung, Trassierung usw.). Grundsätzlich muss die Flucht auf zwei voneinander unabhängigen Wegen möglich sein. Hier sind zwingend auch die Rettungswege anliegender Gebäude und Flächen zu berücksichtigen und dürfen nicht überplant werden! 2) Steuerung von Besucherströmen (z.b. Festlegung einer Höchstkapazität, Einlasskontrollen mit Klicken) 3) Abschrankung von Veranstaltungsbereichen wie Zuschauerraum, Backstage 4) Bereithalten von Flächen für Infrastruktur, zum Abstellen von Fahrzeugen, Containern etc. Halten Sie auch Flächen z. B. zum Abstellen von Besucherfahrrädern bereit und kennzeichnen Sie diese. Wild abgestellte Räder / Fahrzeuge gefährden die Freihaltung der Rettungswege. 8. Sicherheitsszenarien: Sie kennen Ihre Veranstaltung und ihre Tücken am besten. Deshalb sind Sie an dieser Stelle aufgerufen, verschiedene Szenarien vorweg zu nehmen und sich dazu Gedanken zu machen, die Sie bitte schriftlich niederlegen. Mögliche Szenarien: Störungen durch Zuschauerverhalten (z.b. Abbrennen von Pyrotechnik, Vandalismus, Kriminalität, Gedränge, usw.) Technische Störungen (z.b. Brand, Gasaustritt, Stromausfall, Gebäude- oder Bühneneinsturz, usw.)
4 Medizinische Notfälle (z.b. Verletzungen, Unfälle, Rauschmittelgenuss, Wetterauswirkungen, Lebensmittelvergiftungen, usw.) Unwetterlagen (z.b. Sturm, Blitzschlag, Starkregen, usw.) Infrastrukturkollaps (z.b. Ausfall von ÖPNV, Stau, Parkflächen unbenutzbar, usw.) Kriminelle/terroristische Lage (z.b. Bombendrohung, Auffinden verdächtiger Gegenstände, usw.) 9. Räumungskonzept: Wie kann das bisher erarbeitete bei der notgedrungenen Räumung der Veranstaltungsfläche umgesetzt werden? Wer macht was? Wie wird mit Gleichzeitigkeiten umgegangen? Wer macht z.b. Räumungsdurchsagen und mit welchen Hilfsmitteln wird die Räumung sonst noch gesteuert? 10. Verkehrskonzept: Darstellungen zu An- und Abfahrtsmöglichkeiten für Anlieger, Lieferverkehr, Einsatzkräfte. Welche Regelungen greifen im Notfall, wer ist zuständig? 11. Brandschutz: Umgang mit offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen Brandverhalten von Materialien Gasquellen Abstandsflächen Blitzschutz Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten Brandsicherheitswache 12. Ordnungsdienstkonzept (Anlage): Ab einer gewissen Einsatzstärke ist ein eigenes Konzept für den Ordnerdienst nötig. Mögliche Inhalte: Erkennbarkeit Erreichbarkeit Befugnisse (z.b. Hausrecht) Aufgabenbeschreibung Kommunikation mit den Besuchern Verkehrs- oder Besucherstrom lenkende Maßnahmen Schulung in das Sicherheitskonzept Qualifikation
5 13. Sanitätsdienst (Anlage): Ab einer gewissen Einsatzstärke ist ein eigenes Konzept für den Ordnerdienst nötig. Mögliche Inhalte: Personaleinsatz Sonderdienste notwendig? Stärke und Qualifizierung
Allgemeine Angaben: Einleitung: 1 von 13. Benennung des Sicherheitskonzeptes (Veranstaltungsname und Datum) Name des Verfassers / der Verfasserin
Dieses Dokument ist entnommen den Anlagen (hier Anlage 3) des Leitfadens des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein- Westfalen aus dem Juli 2011 (Aktenzeichen 71.38.05.01) Im Jahr
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