Ihr Referent: Jürgen Bauer. Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 / ASR A1.3 und DIN ISO 23601
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1 SafetyConsult GmbH Am Hühnerberg Kelkheim (Taunus) Tel / info@safetyconsult.de Ihr Referent: Jürgen Bauer Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 / ASR A1.3 und DIN ISO Flucht- und Rettungspläne 1
2 Analysen, Beratung und Dienstleistungen für Brandschutz und Sicherheitsleitsysteme Brandschutzkonzepte Brandschutzbeauftragter Brandschutzordnung Räumungskonzepte Unterweisungen/Schulungen Flucht- und Rettungspläne Feuerwehrpläne Feuerwehr-Laufkarten Sicherheitskennzeichnung Langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme Flucht- und Rettungspläne 2
3 Früher Flucht- und Rettungspläne 3
4 Früher Flucht- und Rettungspläne 4
5 Früher Flucht- und Rettungspläne 5
6 Heute Flucht- und Rettungspläne 6
7 ASR A1.3 (Muster) Flucht- und Rettungspläne 7
8 Flucht- und Rettungspläne 8
9 ASR A1.3 Neue Sicherheitszeichen Die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 ist in 02/2013 neu erschienen. Damit gilt ein neuer Standard für Sicherheitskennzeichnung. Folgende wesentliche Anpassungen wurden vorgenommen: Es wurden zusätzliche Sicherheitszeichen, die in der Norm DIN EN ISO 7010 enthalten und international und europäisch abgestimmt sind, in die ASR A1.3 übernommen. Der Flucht- und Rettungsplan wurde an die Norm DIN ISO angepasst. Flucht- und Rettungspläne 9
10 ASR A1.3 Neue Sicherheitszeichen Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in der Fassung vom Februar 2013 enthält den aktuellen Stand der Technik zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Sicherheitszeichen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einhält. Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die alten Sicherheitszeichen weiterhin angewendet werden können. Flucht- und Rettungspläne 10
11 ASR A1.3 Neue Sicherheitszeichen Gegenüberstellung Sicherheitszeichen: alt > neu (Beispiele) Wir empfehlen Flucht- und Rettungspläne grundsätzlich mit den neuen Zeichen zu erstellen. Daraus resultierend müssen auch die Schilder vor Ort ausgetauscht werden. Flucht- und Rettungspläne 11
12 Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern. Dies kann beispielsweise in folgenden Fällen erforderlich sein: bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung) bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr) in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung oder wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben Flucht- und Rettungspläne 12
13 Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein. Die Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen und Informationen enthalten über: den aktuelle Gebäudegrundriss oder Teile davon; so abgeändert, dass unwichtige Einzelheiten (wie Bemaßungen etc.) entfernt und wichtige Bestandteile hervorgehoben sind den Verlauf der Flucht- und Rettungswege die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen die Lage der Brandschutz- und Alarmierungssysteme Flucht- und Rettungspläne 13
14 Standorte der Notfallausrüstungen und Evakuierungshilfen (wie z.b. Evakuierungsstühle oder Vorrichtungen zur Evakuierung von Personen mit Behinderungen) die Lage der Sammelstellen den Standort des Betrachters Planersteller Name der baulichen Anlage und Geschossbezeichnung Datum der Planerstellung und Revisionsnummer Plannummer Flucht- und Rettungspläne 14
15 Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen sind eindeutig und in kurzer, prägnanter Form und in hinreichender Schriftgröße in jeden Flucht- und Rettungsplan zu integrieren. Die Inhalte der Verhaltensregeln sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Flucht- und Rettungspläne 15
16 Die Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen auszuhängen. Geeignete Stellen sind zentrale Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten, z. B. an Hauptzugängen zu den Geschossen vor Aufzügen in Pausenräumen in Eingangsbereichen vor Zugängen zu Treppen an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen in Hotelzimmern usw. Flucht- und Rettungspläne 16
17 Sie müssen auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden. Flucht- und Rettungspläne 17
18 Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über den Inhalt der Fluchtund Rettungspläne, sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig in verständlicher Form vorzugsweise mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Begehung der Fluchtwege zu informieren. Auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne sind Räumungsübungen durchzuführen. Der Flucht- und Rettungsplan ist mit entsprechenden Plänen nach anderen Rechtsvorschriften, z. B. den Alarm- und Gefahrenabwehrplänen nach 10 der Störfallverordnung, abzustimmen oder mit diesen zu verbinden. Flucht- und Rettungspläne 18
19 Gestaltung Flucht- und Rettungspläne müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. Flucht- und Rettungspläne 19
20 Soweit auf einem Flucht- und Rettungsplan nur ein Teil aller Grundrisse des Gebäudes dargestellt ist, muss eine Übersichtskizze die Lage im Gesamtkomplex verdeutlichen. Flucht- und Rettungspläne 20
21 Nach ASR A1.3 ist der Grundriss in Flucht- und Rettungsplänen ist vorzugsweise im Maßstab 1:100 darzustellen. Nach DIN ISO sind folgende Mindestmaßstäbe anzuwenden: 1:250 für große bauliche Anlagen 1:100 für kleine und mittlere bauliche Anlagen 1:350 für Pläne, die in einzelnen Räumen angebracht werden Bei mehreren Flucht- und Rettungsplänen für dieselbe bauliche Anlage sollte für alle Pläne der gleiche Maßstab gewählt werden. Alle Flucht- und Rettungspläne einer baulichen Anlage müssen einheitlich im Layout dargestellt werden. Flucht- und Rettungspläne 21
22 Die Plangröße ist an die Grundrissgröße anzupassen und sollte das Format DIN A3 nicht unterschreiten. Für besondere Anwendungsfälle wie z. B. Hotel- oder Klassenzimmer kann auch das Format DIN A4 verwendet werden. Flucht- und Rettungspläne müssen aus Materialien gefertigt werden, die den Umgebungseinflüssen am Anbringungsort für die erwartete Nutzungsdauer widerstehen z. B.: lichtbeständig feuchtigkeitsbeständig Flucht- und Rettungspläne 22
23 Anbringung und Standort Flucht- und Rettungspläne sind so anzubringen, dass sie sich von der Umgebung deutlich abheben und sichergestellt ist, dass sie für den Nutzer zugänglich und gut lesbar sind. Die Flucht- und Rettungspläne müssen dauerhaft befestigt werden - als Diebstahlschutz, gegen Vandalismus aber auch gegen das unbefugte Umhängen der Pläne. Flucht- und Rettungspläne 23
24 Ist im Objekt eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, muss die Nutzbarkeit auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung gewährleistet sein z. B. durch: eine entsprechende Anordnung der Sicherheitsbeleuchtung. Dabei müssen Flucht- und Rettungspläne mit mindestens 5 lx ausgeleuchtet werden. Verwendung von nachleuchtenden Materialien. Hierbei ist eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Produkte sicherzustellen. Diesbezügliche Anforderungen enthält die ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme. Flucht- und Rettungspläne 24
25 Sind Flucht- und Rettungspläne aus langnachleuchtenden Materialien hergestellt, sind sie durch weiße Leuchtstofflampen anzuregen. Niederdrucknatriumlampen dürfen nicht verwendet werden. Der Hintergrund der Flucht- und Rettungspläne muss in der Sicherheitsfarbe Weiß oder nachleuchtend angelegt sein. Unter Allgemeinbeleuchtung müssen Flucht- und Rettungspläne mit mindestens 50 lx ausgeleuchtet werden. Flucht- und Rettungspläne 25
26 Größe der Elemente des Flucht- und Rettungsplanes Die Mindesthöhe der Buchstaben muss 2 mm betragen. Die Höhe der Überschrift muss z.b. bei DIN A3 mindestens 21 mm betragen. Die Sicherheitszeichen müssen eine Mindesthöhe von 7 mm aufweisen. Linienbreiten (mindestens) der Grundrisse:: Wände: 1,6 mm betragen. Innere Trennwände: 0,6 mm Einzelheiten (z. B. Treppen, Regale, Fenster): 0,15 mm Flucht- und Rettungspläne 26
27 ohne Worte Flucht- und Rettungspläne 27
28 Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Flucht- und Rettungspläne 28
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