Schule, Freizeit, Freiheit: CleverCard. Die Jahreskarte für Schüler und Azubis

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1 Schule, Freizeit, Freiheit: CleverCard Die Jahreskarte für Schüler und Azubis

2 Jahreskarte für Schüler und Azubis Einsteigen und los! Ein gutes Angebot Die CleverCard ist die persönliche RMV-Jahreskarte für Schüler und Auszubildende. Dazu gehören alle Schüler von der Grundschule bis zum Abitur, der klassische Azubi, aber auch Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes, unter bestimmten Voraussetzungen auch Volontäre, Praktikanten und Teilnehmer eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres sowie diejenigen, die den Bundesfreiwilligendienst ableisten. Niedriger Preis 100 % Jahreskarte bei 110 % Leistung Dauerkarten-Komfort Einfach immer einsteigen Tarife und Preise: 2 3

3 Vertragsbedingungen: 4 5

4 Die CleverCard als eticket RheinMain Die Chipkarte voller neuer Möglichkeiten Die CleverCard gibt es jetzt auch auf einer Chipkarte, dem so genannten eticket RheinMain. Alle wichtigen Ticketdaten wie Gültigkeit, Fahrtstrecke und Fahrkartenart sind auf dem Chip des etickets gespeichert. Und damit ist innerhalb des RMV vieles noch einfacher und komfortabler. Einfacher Das monatliche Austauschen der Wertmarken gehört dank der Chipkarte der Vergangenheit an. Sicherer Bei Verlust oder Diebstahl lässt sich das eticket umgehend beim ausstellenden Unternehmen sperren und ersetzen. Robuster Das eticket RheinMain kann ruhig mal vom Regen überrascht werden oder eine Runde in der Waschmaschine mitfahren, denn Plastik ist stabiler als Papier. Immer informiert Die auf dem eticket RheinMain gespeicherten Informationen lassen sich sowohl an allen RMV- Vertriebsstellen und Fahrkartenautomaten mit einem (((e-logo als auch nach Registrierung der Chipkarte auf meinrmv unter einsehen*. Einfach kontrolliert Ob beim Einstieg im Bus oder bei mobilen Kontrollen, zur Überprüfung der Gültigkeit muss die Chipkarte nur kurz an das dafür vorgesehene Kontrollgerät gehalten werden fertig. * Hinweis: Kunden der VGF, heag mobilo und ESWE Verkehr informieren sich bitte direkt bei ihrem Vertragspartner, welche Services für sie zur Verfügung stehen. 6 7

5 Immer auf der sicheren Seite das eticket RheinMain Wird ein eticket RheinMain mit der CleverCard verloren, ist nichts verloren. Bei Verlust oder Diebstahl lässt sich ihr eticket umgehend sperren und es gibt gegen eine Gebühr* Ersatz. Auch beim Datenschutz* Sicherheit beim Datenschutz wird im RMV großgeschrieben. Bereits die Entwicklung des eticket- Systems wurde von den Datenschutzbeauftragten der beteiligten Partner begleitet und die zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden wurden frühzeitig informiert und eingebunden. So ist sichergestellt, dass alle im Zuge der Teilnahme am eticket RheinMain gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet werden. Sprich: Alle datenschutzrechtlichen Anforderungen wie Transparenz, Datensparsamkeit und Löschmöglichkeiten werden erfüllt. Vor allem aber erfolgt keine Bildung von personenbezogenen Bewegungsprofilen. Zudem sind in der CleverCard als eticket RheinMain die Daten gespeichert, die auch auf der Papierkarte aufgedruckt sind: die Von-nach-über-Relation, die Fahrkartenart, der Gültigkeitszeitraum, der maskierte Name sowie Geburtsmonat und -jahr und das Geschlecht des CleverCard-Inhabers. Nach Wahl des ausgebenden Unternehmens wird als Erkennungsmerkmal der Name des Inhabers ebenfalls auf die Chipkarte gedruckt. 8 * Gemäß RMV-Tarifbestimmungen zur CleverCard und den * Bitte beachten Sie auch die Datenschutzbestimmungen des 9 Besonderen Bedingungen zur CleverCard. jeweiligen Vertragspartners.

6 Clever unterwegs Günstig. 12 Monate gültig. Jederzeit kündbar. Keine automatische Verlängerung. Auch für die Freizeit. In den Ferien im gesamten RMV-Gebiet gültig. Nachrechnen lohnt sich: Gegenüber 12 Monatskarten für Schüler und Azubis sind rund 30 % Preisersparnis und mehr drin. Die CleverCard gilt 12 Monate ab dem ersten Gültigkeitstag. Sie kann jederzeit auch vorzeitig gekündigt werden und sie verlängert sich auch nicht automatisch. Die CleverCard wird für den Weg zur Schule oder Ausbildungsstätte ausgestellt, gilt aber auch für alle Freizeitwege innerhalb der freigegebenen Tarifgebiete. Innerhalb ihrer Vertragslaufzeit gilt die CleverCard in den hessischen Schulferien im gesamten RMV- Gebiet und das jeweils inklusive der angrenzenden Wochenenden (Samstag/Sonntag) und Feiertage. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann sie bereits im gesamten Verbundraum genutzt werden. Vorteile und Vergünstigungen Ersatz bei Verlust. Bequeme Ratenzahlung. Einmalzahlung möglich und damit von 2 % Skonto profitieren. Wie bezahlen? Die CleverCard ist 12 Monate gültig und kann einmalig oder per Abo in Teilbeträgen bezahlt werden. Die Zahlung erfolgt dann in 8 Abbuchungen in den ersten 8 Monaten. Danach sind 4 Monate lang keine Zahlungen mehr nötig. Bei einer einmalig im Voraus bezahlten CleverCard wird auf den Jahrespreis ca. 2% Skonto gewährt. Während der Laufzeit stattfindende Preiserhöhungen sind dann nicht relevant, da die Fahrkarte bereits vollständig bezahlt ist. Verloren? Da es sich bei der CleverCard um eine persönliche Fahrkarte handelt, kann bei Verlust ein Ersatz gestellt werden. Nähere Infos dazu stehen in den Besonderen Bedingungen. Weitere Infos zu Tickets:

7 Gut zu wissen Bestandteile der CleverCard (CC). Anschlussfahrkarte. Die CC wird als elektronisches Ticket ausgegeben. Die Chipkarte mit der Fahrtberechtigung ist die gültige Fahrkarte. Liegt ein Fahrtziel außerhalb des Geltungsbereichs der CC, kann am RMV-Automaten eine Anschlussfahrkarte gelöst werden. Sie ergänzt als vergünstigte Einzelfahrkarte die CC für diese Fahrtstrecke. Die Preisstufe des etickets kann dazu direkt am Fahrkartenautomaten ausgelesen werden. Wichtig ist, dass entweder das Tarifgebiet, in dem die Fahrt beginnt, oder endet, durch die CC abgedeckt ist. Bei Kontrollen bitte die CC zusammen mit der Anschlussfahrkarte vorzeigen. CC-Inhaber, die zwischen 6 und 14 Jahre alt sind, lösen dazu Anschlussfahrkarten für Kinder. Ab 15 Jahren müssen dann Anschlussfahrkarten für Erwachsene gekauft werden. Keine Übertragbarkeit und Mitnahme. Nutzung angrenzender Gebiete. Umzug oder Schulwechsel. Die CC ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur kostenlosen Mitnahme von Freunden oder Bekannten. Die CC in Papierform kann in den so genannten Übergangstarifgebieten mit dem Nordhessischen Verkehrs- Verbund (NVV), dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) oder dem Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) genutzt werden, z. B. wenn man dort wohnt oder dort zur Schule geht bzw. eine Ausbildung macht. Auch auf ausgewählten Buslinien im Rhein-Lahn-Kreis (RLK) und im Westerwaldkreis (WW) gilt die CC. Nicht gültig ist die CC jedoch im Übergangstarif zur Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB). Im Falle eines Umzugs oder Schulwechsels muss eine neue CleverCard durch das ausstellende Unternehmen ausgefertigt werden. RMV-Service-Telefon: / ,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. 0,42 / Minute 12 13

8 Tarife und Preise Um die Preisstufe ermitteln zu können, ist es notwendig zu wissen, welche Tarifgebiete befahren werden. Bei der CleverCard ist entscheidend, wo der Schüler wohnt und in welchem Ort sich die Schule bzw. die Ausbildungsstätte befindet. Die CleverCard kann einmalig bezahlt werden. Dann werden im Nachhinein auch keine Tariferhöhungen geltend gemacht. Bei Einmalzahlung werden 2% Skonto gewährt. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Ratenzahlung. Wenn im Zeitraum der Gültigkeit dann eine allgemeine Preiserhöhung greift (etwa zum Fahrplanwechsel), wird diese Erhöhung auf die weiteren Raten aufgeschlagen. Preisstufe 8x Gesamtpreis 1xZahlung* 1 33,50 268,00 262,60 2/2 Stadttarif 52,80 422,40 414,00 Offenbach 3 Stadttarif 67,90 543,20 532,30 Frankfurt 3 68,70 549,60 538, ,00 824,00 807, , , , , , ,30 7 (17)¹ 206, , ,00 13 ² 62,75 502,00 492, ,00 952,00 933,00 *inklusive 2% Skonto ¹ Die Preisstufe 17 ist eine spezielle Preisstufe für Übergangsverkehre. Fahrkarten dieser Preisstufe haben keine Netzwirkung. ² Tarifgebiet 65 Wiesbaden / Mainz. 3 RNN-Übergangsverkehr. Tarife und Preise:

9 BIC IBAN Was zu tun ist um die CleverCard zu bekommen Bestellschein ausfüllen. Spätestens zum 10. des Vormonats vorlegen. Altersnachweis (bis 15 Jahre). Bestätigung von Schule/Ausbildungsbetrieb (ab 15 Jahre) nicht vergessen. Zur Bestellung einer CleverCard bitte den für die jeweilige CleverCard benötigten Bestellschein verwenden. Den gibt es in dieser Broschüre, in den RMV-Mobilitätszentralen oder im Internet unter Bitte in DRUCKSCHRIFT ausfüllen. 1 Persönliche Angaben CleverCard-Nutzer(in) 2 Erziehungsberechtigte(r) 3 Erforderliche Verbindung Von Nach Über Bestellschein für eine e CleverCard Bitte beachten Sie, dass sich die CleverCard nicht automatisch verlängert, sondern jeweils neu bestellt werden muss. Für lokale Varianten (z.b. CleverCard kreisweit, MobiTick) ist ein gesonderter Bestellschein auszufüllen. Bitte geben Sie den ausgefüllten Bestellschein spätestens am 10. des Vormonats ab. Ich habe das 18. Lebensjahr bereits vollendet und bestelle elle eine CleverCard für mich. (Bitte ausfüllen) 4 Ihre Unterschrift 5 A Zahlweise 5 B Erteilung von Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat (Angaben nicht erforderlich, wenn Barzahlung erfolgt) Erster Tag der Gültigkeit Ich bin Erziehungsberechtigte(r) und bestelle eine Tag Monat Jahr CleverCard für mein Kind. (Bitte und ausfüllen) Nur auszufüllen, wenn CleverCard Nutzer(in) unter nicht volljährig ist. weiblich männlich weiblich männlich Name Name Vorname Vorname Name, Vorname Straße und Hausnummer Straße und Hausnummer Postleitzahl Wohnort Postleitzahl Wohnort Vorwahl/Telefon tagsüber (für Rückfragen) Geburtsdatum Postleitzahl Vorwahl/Telefon Schul-/Ausbildungsort tagsüber (für Rückfragen) Ausbildungsgang (für vertragsrelevante Informationen und Rückfragen) (für vertragsrelevante Informationen und Rückfragen) Postleitzahl Ort/Ortsteil Postleitzahl Ort/Ortsteil Postleitzahl Ort/Ortsteil * Eintrag erfolgt durch das Unternehmen Ich bin damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten vom RMV und von seinen Partnern* für Produktinformationen gespeichert werden dürfen und ich angeschrieben (Post, ), angerufen werden kann. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. en. Preisstufe* Haltestelle (sofern bekannt) Tarifgebiet* a) Schüler(innen) (auch Gast-/Austauschschüler(innen)) und Studierende öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater Schulen Haltestelle (sofern bekannt) Tarifgebiet* allgemeinbildender Schulen Einrichtungen des zweiten Bildungsweges berufsbildender Schulen Hochschulen und Akademien mit Ausnahme der Verwaltungs- und Weiterbildungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkshochschulen sowie nur angezeigter privater Bildungsgänge Haltestelle (sofern bekannt) Tarifgebiet* b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe a) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuches dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen d) Personen, * Die die Partner in einem (Lokale Berufsausbildungsverhältnis Nahverkehrsorganisationen im im Sinne RMV des und Berufsausbildungsgesetzes die Verkehrsunternehmen, (ist vom Ausbildungsbetrieb zu bestätigen), oder in einem anderen Vertragsverhältnis die im Vertrieb im Sinne Kundendaten des 26 des gewinnen) Berufsausbildungsgesetzes sind auf stehen* zu finden oder bei den Lokalen Nahverkehrsorganisationen zu erfragen. sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des 43 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes*, 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden* (* ist durch die zuständige Arbeitsagentur zu bestätigen) Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV an. Ich habe außerdem die besonderen Bedingungen der CleverCard rd zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass diese Bestandteil des Vertrages werden. Ebenso bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner persönlichen Angaben. e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen Ort, Datum Unterschrift Besteller(in) f) Praktikant(inn)en bzw. der/des Erziehungsberechtigten und Volontärinnen/Volontäre, (Ihre Bestellung sofern die ist Ableistung nur mit Ihrer eines Unterschrift Praktikums gültig!). oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den in der Bundesrepublik Deutschland für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen erforderlich ist (ist von der Lehranstalt unter Punkt 7 zu bestätigen); Vorpraktikanten erbringen den Nachweis durch Vorlage von Bewerbungsunterlagen, Ausbildungsordnungen usw. (genaue Informationen bei den Ausgabestellen) h) Teilnehmer(innen) an einem freiwilligen sozialen Jahr, freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten (wie z.b. Bundesfreiwilligendienst) Zahlung mit einmaliger Lastschrift des Gesamtbetrages (Einmalzahlung). ahlung). ellschein spätestens am 10. des Vormonats ab. er(in) 2 Erziehungsberechtigte(r) Datum, Unterschrift der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers CleverCard-Nutzer(in) Zahlung mit einmaliger Barzahlung bzw. EC- oder Kreditkartenzahlung des Gesamtbetrages. 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige/wir ermächtigen die SW Gießen widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen. 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige/wir ermächtigen die SW Gießen Zahlungen n von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/unser Kreditinstitut an, die von den SW Gießen auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Stempel der Schule/des Ausbildungsbetriebes/der Lehranstalt, Datum, Unterschrift Bei einem dualen Studium sind Unterschriften und Zahlungsempfänger Gläubiger-Identifikationsnummer Stempel vom Ausbildungsbetrieb und von der Hochschule/Berufsakademie erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten zur Vertragsabwicklung, unter Beachtung der Datenschutzvorschriften, gespeichert werden. Wir behalten uns vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit werden die Daten an die RMV-Unternehmen, die ebenfalls die CleverCard anbieten, en, weitergegeben. Dieser Vorgehensweise stimme(n) ich/wir hiermit zu. Name, Vorname der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers Geburtsdatum weiblich geprüft/datum gültig ab Monat/Jahr CleverCard-Nr. männlich Postleitzahl Wohnort Straße, Hausnummer Bankleitzahl Kontonummer Kreditinstitut DE u a 6 Bestätigung der Schule / des Ausbildungsbetriebes / der Lehranstalt (ab 15 Jahren auszufüllen) b) wir hierfür die zur Ausbildung befugte Schule / ausbildende Stelle sind. Zur Nutzung des Ausbildungstarifs berechtigter Personenkreis 7 Unterschrift der Schule / des Ausbildungsbetriebes / der Lehranstalt Zahlung mit achtmaliger monatlicher Lastschrift (wiederkehrende Zahlungen). Stadtwerke Gießen AG (SW Gießen) 16ZZZ Eintragungen des Verkehrsunternehmens / der Lokalen Nahverkehrsorganisation: D E Nachfolgende Bestätigung muss nur von Schülerinnen/Schülern bzw. Auszubildenden ab 15 Jahren erbracht werden. Bei schulpflichtigen Personen bis 14 Jahren (einschließlich) genügt ein Altersnachweis (z.b. Kinderausweis oder Geburtsurkunde). Es wird bestätigt, dass Der Ausbildungstarif wird nur berechtigten Personen für die im RMV-Gebiet sowie in die RMV-Übergangstarifgebiete erforderlichen Fahrten vom Wohnort zum regelmäßigen Ausbildungs-/Schulort gewährt. Zum Zeitpunkt der Bestätigung ist der/die CleverCard-Nutzer(in) gemäß dem angekreuzten Buchstaben zur Nutzung des Ausbildungstarifs berechtigt oder wird voraussichtlich zu Beginn des Gültigkeitszeitraumes berechtigt sein. 6ZZZ Ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden an: Die Mandatsreferenz wird Ihnen separat mitgeteilt. Falls Besteller(in) abweichend von Kontoinhaber(in) ist, haften beide gesamtschuldnerisch für die Einhaltung aller Verpflichtungen. bitte umdrehen 20 Geburtsdatum a) sich der/die CleverCard-Nutzer(in) für mindestens sechs Monate ab dem ersten Tag der Gültigkeit der CleverCard (siehe Datum auf der Vorderseite) in schulischer Ausbildung und in folgendem Ausbildungsgang befindet: Zutreffenden Buchstaben a) h) bitte ankreuzen. oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstiger privater Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist g) Beamtenanwärter(innen) des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikant(inn)en und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter(innen) des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten Stadtwerke Gießen AG Nahverkehr-Services Postfach Gießen 04/13RMV Wenn der ausgefüllte Bestellschein bei der Verkaufsstelle bis zum 10. eines Monats vorliegt, kann die CleverCard ab dem darauf folgenden Monat gelten.* Der Bestellschein kann natürlich jederzeit vorher abgegeben werden, das erspart Schlangestehen am Schuljahresbeginn und sorgt für Entspannung in den Ferien. Bei Vorlage eines vollständig ausgefüllten Bestellscheins kann die CleverCard i. d. R. auch und bis zu 8 Wochen im Voraus direkt ausgestellt werden. Bestellscheine zum Download: * Die postalische Zusendung der CleverCard erfolgt grundsätzlich am Monatsende vor dem Gültigkeitsbeginn

10 Bestellschein korrekt ausfüllen Bei CleverCard-Nutzern unter 15 Jahren genügt ein Altersnachweis, eine Bestätigung der Schule ist nicht erforderlich (Seite 2 des Bestellscheins muss also nicht ausgefüllt werden). Ab 15 Jahren muss bei Vertragsabschluss von der Schule oder der Ausbildungsstätte auf dem Bestellschein bestätigt werden, dass die Ausbildung noch mindestens sechs Monate andauert (Bestellschein Seite 2). Der CleverCard-Nutzer darf den Bestellschein erst ab dem 18. Lebensjahr selbst unterschreiben. Bis dahin muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. In das Adressfeld bitte Namen und Adresse des CleverCard-Nutzers eintragen. In das Adressfeld kommen Name und Adresse des Erziehungsberechtigten (sofern erforderlich). Zur Erteilung der Einzugsermächtigung bzw. des SE- PA-Mandats muss der Kontoinhaber unterschreiben. Was bedeutet SEPA-Mandat? Das bisherige Lastschriftverfahren wird bis Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Um Ihnen und uns den Wechsel auf das SEPA-Lastschriftverfahren zu erleichtern, haben die deutschen Bankenverbände das sogenannte Kombimandat entwickelt, eine Kombination aus der bekannten Einzugsermächtigung und dem neuen SEPA-Lastschriftmandat. Gerne bieten wir Ihnen das Kombimandat in unserem Bestellschein an. Hierfür benötigen wir die Angaben der IBAN und BIC. Diese finden Sie z. B. auf dem Kontoauszug, auf den neuen Bankkarten oder im Online-Banking-Portal Ihrer Sparkasse bzw. Ihrer Bank. Die Empfängeradresse des Bestellscheins steht im Adressfeld auf der Rückseite. Bestellscheine zum Download:

11 Berufsschul- Ausweis nötig? Wenn bei Auszubildenden die Berufsschule außerhalb des Gültigkeitsbereiches der CleverCard liegt. Sofern der Berufsschulort nicht im Geltungsbereich der CleverCard liegt, kann für die Fahrt an den Berufsschultagen ergänzend eine Einzelfahrkarte für Kinder anstelle einer Einzelfahrkarte für Erwachsene gelöst werden. Als Nachweis und Voraussetzung hierfür dient ein RMV-Berufsschul-Ausweis, der von den RMV-Mobilitätszentralen bzw. den Verkehrsunternehmen nach Bestätigung der Schule und der Ausbildungsstätte ausgestellt wird. Diese Vergünstigung durch Einzelfahrkarten für Kinder gilt allerdings nicht bei Blockunterricht. Den RMV-Berufsschul-Ausweis gibt es bei den Verkehrsunternehmen in den RMV-Mobilitätszentralen Bei Blockunterricht: Um auch bei Blockunterricht von den günstigeren Preisen für Azubis zu profitieren, benötigt man eine Kundenkarte für Schüler und Auszubildende. Mit dieser können dann ermäßigte Wochen- oder Monatskarten erworben werden. Sie ist in der Regel für das ganze Ausbildungsjahr gültig. Sie kann mit einem vollständig ausgefüllten Bestellschein direkt ausgestellt werden. Der Bestellschein für die CleverCard ist erhältlich: als PDF-Datei (Download unter oder In der RMV-Mobilitätszentrale Gießen, Marktplatz 15 Er muss bei Personen ab 15 Jahren von der ausbildenden Stelle unterschrieben und abgestempelt sein. Bis dahin genügt ein amtlicher Altersnachweis. RMV-Service-Telefon: / ,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. 0,42 / Minute 20 21

12 Besondere Bedingungen Besondere Bedingungen für die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende CleverCard/CleverCard kreisweit bei Barzahlung oder einmaliger Abbuchung und mehrmaliger Abbuchung im Voraus im Rhein Main Verkehrsverbund (RMV), gültig ab Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. 2. Berechtigter Personenkreis (Nutzer) a) Zur Nutzung der CleverCard sind alle Personen berechtigt, die nach Ziffer A der Tarifbestimmungen zur Nutzung des Ausbildungstarifs definiert sind. Darüber hinaus wird eine CleverCard kreisweit angeboten, für deren Nutzung alle Personen berechtigt sind, die im Landkreis, für den die CleverCard kreisweit gilt, wohnen und zur Schule bzw. Ausbildung gehen. b) Die CleverCard/CleverCard kreisweit wird bei Nachweis der Berechtigung ausgestellt und ist nicht übertragbar. Der Nachweis erfolgt bei schulpflichtigen Personen bis einschließlich 14 Jahren über den Bestellschein und durch einen Altersnachweis. Ab dem 15. Lebensjahr erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule/ausbildende Stelle und ist von dem/der Besteller/-in bzw. Nutzer/-in mit der Bestellung einzureichen. Die Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs muss ab dem ersten Gültigkeitstag der CleverCard/CleverCard kreisweit für noch mindestens ein halbes Jahr bestehen. 3. Vertragspartner/-in Vertragspartner/-in der CleverCard/CleverCard kreisweit ist der/ die unbeschränkt geschäftsfähige Besteller/-in. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben wird. 4. Fahrkarte (Nutzermedium) Die Ausgabe der CleverCard/CleverCard kreisweit erfolgt nach Wahl des ausgebenden Unternehmens entweder als Chipkarte, dem sogenannten Nutzermedium (eticket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in Form eines CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweises und zwölf dazugehörigen einzelnen Wertmarken. Auf dem Nutzermedium (eticket RheinMain) werden die Fahrtberechtigung sowie Name (maskiert) und Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Inhabers/der Inhaberin für das jeweilige Jahr ausschließlich elektronisch gespeichert. Eine Chipkarte ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt allein nicht zur Fahrt. Der CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweis berechtigt nur in Kombination mit der jeweils gültigen Wertmarke zur Fahrt. Die Nummer auf dem CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweis und der Wertmarke muss übereinstimmen. Der CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweis muss vor der ersten Benutzung von dem/der Nutzer/-in mit unlöschbarer Schrift (z. B. Kugelschreiber) unterschrieben sein. Unvollständig ausgefüllte CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweise und Wertmarken sind ungültig und berechtigen nicht zur Fahrt. 4a. Sortiment In Ergänzung der CleverCard/CleverCard kreisweit wird eine Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klasse (Barzahlung im Voraus oder im Abonnement) zum Erwachsenentarif angeboten, die jedoch erst zusammen mit der gültigen CleverCard zur Fahrt berechtigt. Die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räumliche und zeitliche Gültigkeit der CleverCard/CleverCard kreisweit abgedeckt sein. 5. Geltungsbereich Die CleverCard wird für die zwischen Wohnort und Schulort/Ausbildungsort benötigten Tarifgebiete ausgegeben. Die CleverCard kreisweit ist ein spezielles Tarifangebot des jeweiligen Landkreises mit Gültigkeit in diesem und der jeweiligen Sonderstatusstadt (soweit vorhanden). Die CleverCard kreisweit 22 23

13 Besondere Bedingungen wird für feste Tarifgebiete eines Landkreises ausgegeben (siehe hierzu auch Ziffer 13). Die CleverCard/CleverCard kreisweit gilt während der Schulzeit ausschließlich im auf dem CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweis eingetragenen räumlichen Gültigkeitsbereich bzw. dem in der Chipkarte gespeicherten räumlichen Gültigkeitsbereich. Während der hessischen Schulferien, hierzu zählen auch die direkt angrenzenden Wochenenden (Sa./So.) und Feiertage vor und nach den Ferienzeiten, erweitert sich die räumliche Gültigkeit auf den gesamten RMV-Verbundraum. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann die CleverCard/CleverCard kreisweit bereits im gesamten Verbundraum genutzt werden. Im Bereich der Übergangstarife gilt die CleverCard, auch während der hessischen Ferien, ausschließlich in den von der CleverCard abgedeckten Übergangstarifgebieten. Die Clever Card kreisweit gilt nicht in den Übergangstarifgebieten. Als Ferien zählen die hessischen Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien. Die beweglichen Ferientage sind ausgenommen. 6. Geltungszeitraum Die CleverCard/CleverCard kreisweit gilt ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate und wird nicht automatisch verlängert. 7. Mitnahmerecht/Anschlussfahrkartenregelung a) Die kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen. b) Die Nutzung der Anschlussfahrkarte ist möglich. 8. Preise und Zahlungsbedingungen a) Für den festgelegten räumlichen Geltungsbereich gelten die von der RMV GmbH festgelegten Preise für die CleverCard/Clever- Card kreisweit. Zusätzlich können Versandkosten bis zu einer Höhe von 5,00 Euro in Rechnung gestellt werden. Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 10.e)) und bei vorzeitiger Kündigung der CleverCard/CleverCard kreisweit (Ziffer 12.2) möglich. Die Bezahlung erfolgt im Wege der einmaligen Abbuchung bzw. Barzahlung im Voraus oder der mehrmaligen Abbuchung im Voraus. b) Hat sich der Vertragspartner für die einmalige Abbuchung oder Barzahlung des Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden, wird auf den festgelegten Preis (ohne Versandkosten) ein Skonto von 2% gewährt. c) Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer der im Voraus bezahlten CleverCard/CleverCard kreisweit eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den/die Vertragspartner/-in. Bei Preissenkungen hat der/die Vertragspartner/-in Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Das Unternehmen wird von seiner Erstattungspflicht durch Zahlung an den/die Vertragspartner/-in der CleverCard/CleverCard kreisweit freigestellt. d) Bei mehrmaliger Abbuchung im Voraus wird der Gesamtjahresbetrag in den ersten acht Monaten jeweils zum Monatsbeginn abgebucht (1/8 des Jahrespreises der CleverCard/CleverCard kreisweit). Bei Tarifänderungen innerhalb des Abbuchungszeitraums (1. bis 8. Monat der Laufzeit der CleverCard/CleverCard kreisweit) werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die personenbeförderungsrechtlich genehmigt sind. e) Die Bezahlung per Abbuchung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund einer erteilten Einzugsermächtigung oder aufgrund eines erteilten Mandats für das SEPA-Lastschriftverfahren. Mit der Einzugsermächtigung bzw. dem SEPA-Lastschrift Mandat wird die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit monatlich oder einmal im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse, einer Bank oder von einer Postbank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen. Abweichend von der 14 Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen 24 25

14 Besondere Bedingungen vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Vertragspartner (Besteller) informiert und er ist verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten. f) Der/die Vertragspartner/-in bzw. Kontoinhaber/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei mehrmaliger Abbuchung gilt dies zum 1. des jeweiligen Abbuchungsmonats. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus erfolgt die Abbuchung zum 1. des ersten Gültigkeitsmonats. g) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von dem/der Kontoinhaber/-in trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung bzw. das erteilte SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag von der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem Verkehrsunternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird die CleverCard/CleverCard kreisweit ungültig. Der CleverCard-/ CleverCard kreisweit-ausweis und alle zugehörigen Wertmarken sind unverzüglich an die abwickelnde Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das abwickelnde Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Solange die Rückgabe nicht erfolgt, hat der/die Vertragspartner/-in den entsprechenden Abbuchungsbetrag zu bezahlen. Bei der Chipkarte wird die Fahrtberechtigung von der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsgesellschaft oder von dem abwickelnden Verkehrsunternehmen gesperrt, die Chipkarte muss nicht zurückgegeben werden. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist dann nicht mehr möglich. Kosten, die der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem abwickelnden Verkehrsunternehmen durch den Besteller infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden, soweit dies möglich ist, von dem angegebenen Konto abgebucht. Soweit dies nicht möglich ist, bleiben die Ansprüche gegen den Vertragspartner bestehen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro erhoben. Der/die Vertragspartner/-in hat die Möglichkeit, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. 9. Zustandekommen des Vertrages a) Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen erfolgt bei der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem Verkehrsunternehmen in der von der RMV GmbH festgelegten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats. b) Mit Abgabe der Bestellunterlagen gibt der/die Vertragspartner/- in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit einer Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. einem Verkehrsunternehmen ab. c) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vertragspartner dieses Angebot annimmt, indem er die CleverCard/CleverCard kreisweit an den/die Besteller/-in oder den/die Nutzer/-in übergibt oder an einen von diesen versendet (bzw. oder an die im Bestellschein genannte Lieferadresse versendet). Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem/ der Besteller/-in und dem/der Nutzer/-in um unterschiedliche Personen, ist der/die Nutzer/-in ausdrücklich zur Entgegennahme der CleverCard/CleverCard kreisweit berechtigt. Die CleverCard/CleverCard kreisweit (Papier- und Chipkarte) kann bei Barzahlung im Voraus bei ausgewählten RMV-Vertriebsstellen gekauft werden. Bei Ausgabe der CleverCard/CleverCard kreisweit als Chipkarte erhält der Kunde/die Kundin eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Fahrtberechtigung, die Kartennummer und die zeitliche Gültigkeit des Nutzermediums festgehalten sind. 10. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in a) Alle Änderungen der CleverCard/CleverCard kreisweit (Anschrift, Schulwechsel, Bankverbindung, räumliche Gültigkeit usw.) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein anderes Jahreskartenangebot, 26 27

15 Besondere Bedingungen JobTicket oder SemesterTicket. Ein Wechsel zu diesen Angeboten muss im unmittelbaren Anschluss an den letzten Nutzungsmonat der CleverCard/CleverCard kreisweit erfolgen. b) Die Änderungen müssen dem abwickelnden Unternehmen von dem/der Vertragspartner/-in bis zum 10. des Vormonats gemeldet werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen. c) Handelt es sich bei der CleverCard/CleverCard kreisweit um eine Papierkarte, können die gewünschten Änderungen nur bei der Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. beim Verkehrsunternehmen, bei dem die Jahreskarte gekauft wurde, durchgeführt werden. Die Änderung der CleverCard/CleverCard kreisweit erfolgt in der Weise, dass eine neue CleverCard/CleverCard kreisweit (für die restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages) zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spätestens drei Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen CleverCard/CleverCard kreisweit muss die bisherige CleverCard/ CleverCard kreisweit an die ausgebende Stelle zurückgegeben werden. Solange die CleverCard/CleverCard kreisweit der ausgebenden Stelle nicht vorliegt, hat der/die Besteller/-in den monatlichen Preis der CleverCard/CleverCard kreisweit weiterhin zu zahlen. Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderung werden nach dem zum Änderungstermin gültigen Tarif ver-/berechnet. d) Bei einer Chipkarte können die Änderungen auch bei allen RMV- Vertriebsstellen mit eticket-akzeptanzsymbol beantragt werden. Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung (für die restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages) zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird. e) Bei Änderungen der räumlichen Gültigkeit oder einem nachweislichen Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot wird bei einmaliger Abbuchung und Barzahlung im Voraus für jeden nicht genutzten Monat 1/12 des bezahlten Preises der CleverCard/ CleverCard kreisweit gutgeschrieben. Der sich so ergebende Betrag wird ggf. mit dem Preis für die restliche Laufzeit der neuen CleverCard/CleverCard kreisweit bzw. mit dem Preis für das neue Jahreskartenangebot verrechnet. Bei monatlicher Abbuchung bleibt das bereits erworbene anteilige Anrecht auf die abbuchungsfreien Monate erhalten. Eine entstehende Differenz wird beim nächsten Abbuchungstermin verrechnet (4/12 des zuletzt gültigen monatlichen Abbuchungsbetrages je genutzten Monat). f) Bei Änderungen der räumlichen Gültigkeit oder einem nachweislichen Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot im abbuchungsfreien Zeitraum (d. h. in den letzten vier Monaten der Vertragslaufzeit) wird 1/12 des neuen Jahrespreises von 1/12 des bereits gezahlten Jahrespreises subtrahiert und mit der restlichen Vertragslaufzeit multipliziert. Der sich ergebende Betrag wird mit dem/der Besteller/-in verrechnet. 11. Verlust/Ersatz a) Ersatz der CleverCard/CleverCard kreisweit (Papierfahrkarte): Nicht mehr vollständig lesbare oder beschädigte CleverCard-/ CleverCard kreisweit-ausweise bzw. Wertmarken werden gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt, wenn sie zweifelsfrei den Nutzern zugeordnet werden können. Dem/ der Vertragspartner/-in steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Der/die Besteller/-in bzw. der/die Nutzer/-in der CleverCard/CleverCard kreisweit ist verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den nicht mehr lesbaren oder beschädigten CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweis mit allen dazugehörigen Wertmarken abzugeben. Dort erhält er/sie dann einen neuen CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweis und die dazugehörigen Wertmarken. b) Verlust des CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweises und/ oder einzelner Wertmarke(n): Bei Verlust des CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweises und/ oder einzelner Wertmarke(n) ist der/die Besteller/-in bzw. Nutzer/- in verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den noch vorhandenen CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweis/die noch vorhandenen Wertmarke(n) abzugeben. Gegen ein Entgelt von 10,00 Euro für die Ersatzausstellung des CleverCard-/CleverCard kreisweit- Ausweises sowie weiteren 10,00 Euro je verlorengegangener gültiger Wertmarke erhält der/die Nutzer/-in an der ausgebenden 28 29

16 Besondere Bedingungen Stelle einen neuen CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweis und die dazugehörigen Wertmarken. Ausgenommen sind Wertmarken des laufenden Monats; diese können nur ersetzt werden, wenn der CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweis noch vorhanden ist. Bei Abholung des Ersatzausweises hat der Empfänger den Nachweis zu erbringen, dass er/sie Nutzer/-in oder Besteller/-in der CleverCard/CleverCard kreisweit ist bzw. in deren Auftrag die CleverCard/CleverCard kreisweit entgegennimmt. Der in Verlust geratene CleverCard-/CleverCard kreisweit- Ausweis und die dazugehörigen Wertmarken gelten ab diesem Zeitpunkt als ungültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ersatz des CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweises und der Wertmarke(n). c) Verlust aller Wertmarken und des CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweises: Bei Verlust aller noch gültiger Wertmarken und des dazugehörigen CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweises erfolgt keine Erstattung und kein Ersatz. d) Ein für verloren erklärter CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweis oder für verloren erklärte Wertmarken sind bei Wiederauffinden unverzüglich der ausgebenden Stelle zurückzugeben. Eine Erstattung des gezahlten Entgelts bei Wiederauffinden der Karten ist nicht möglich. e) Ersatz der CleverCard/CleverCard kreisweit (Chipkarte): Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare CleverCard/CleverCard kreisweit kann erfolgen. Gegen Zahlung von 25,00 Euro wird die Ausstellung einer Ersatzkarte veranlasst. Den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte kann der Kunde/die Kundin entweder direkt bei dem Unternehmen, bei dem er/sie die Karte erworben hat, oder auch an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eticket-akzeptanzsymbol oder, sofern die Chipkarte im Vorfeld bei meinrmv registriert wurde, dort online einreichen. Die Ersatzkarte wird ihm/ihr schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an personalbedienten Vertriebsstellen mit eticket-akzeptanzsymbol zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte anfallen, werden nicht erstattet. 12. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses 12.1 Dauer des Vertrages Der Vertrag gilt für zwölf aufeinander folgende Monate. Der Vertrag wird nicht automatisch verlängert Vorzeitige Beendigung a) Der Vertrag kann auch vor Ablauf durch eine vollständige Rückgabe der noch gültigen Wertmarken und des CleverCard-Ausweises gekündigt werden. Der Vertrag zur CleverCard kreisweit kann vor Ablauf nur aus triftigem Grund, z.b. Schulwechsel, Umzug, Härtefall bzw. Reiseunfähigkeit, gekündigt werden. Bei der Chipkarte kann die Kündigung direkt an einer Vertriebsstelle des Vertragspartners oder schriftlich erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung ist für die Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens (Poststempel) oder dem gewünschten Vertragsende möglich. Die Fahrtberechtigung wird dann entsprechend gesperrt. Bei Kündigung wird der/die Vertragspartner/-in so behandelt, als habe er/sie von Beginn an den regulären Ausbildungstarif erworben. b) Die Rückgabe des CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweises und der Wertmarken muss spätestens zum Kündigungstermin erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststempels. Das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/-in. Das Datum der Rückgabe bzw. das Datum des Poststempels zählt als letzter Nutzungstag. c) Bei einer Kündigung ist die Bankverbindung anzugeben (sofern nicht schon beim Antrag geschehen), auf welche ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Beträge unter 5,00 Euro werden mit dem Bearbeitungsaufwand verrechnet. Dem/ der Vertragspartner/-in steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung a) Bei einmaliger Abbuchung und Barzahlung im Voraus wird für jeden bereits genutzten Monat der reguläre Preis der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende berechnet. Für die Berechnung bei der CleverCard kreisweit ist die 30 31

17 Besondere Bedingungen Preisstufe der Monatskarte für Schüler und Auszubildende in Ziffer 13 festgelegt. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden genutzten Tag 1/30 des regulären Preises der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende berechnet. Der sich so ergebende Differenzbetrag zum bezahlten abskontierten Preis der CleverCard/CleverCard kreisweit wird erstattet. Für die letzten vier Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung und keine Nachbelastung. b) Bei mehrmaliger Abbuchung wird für die bereits genutzten Monate der reguläre Preis der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende berechnet. Für die Berechnung bei der CleverCard kreisweit ist die Preisstufe der Monatskarte für Schüler und Auszubildende in Ziffer 13 festgelegt. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des regulären Preises der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende erstattet. Für die letzten vier Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung und keine Nachbelastung Sonderkündigungsrecht durch die abwickelnde Lokale Nahverkehrsorganisation/das abwickelnde Verkehrsunternehmen (Vertragspartner) Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens ist der Vertragspartner des Bestellers/der Bestellerin berechtigt, CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweis mit Wertmarken ohne Erstattung für ungültig zu erklären und einzuziehen bzw. bei Chipkarten die Fahrtberechtigung zu sperren. 13. Individuelle Regelungen für den jeweiligen Landkreis zur CleverCard kreisweit 13.1 Für den Landkreis Fulda und die Stadt Fulda a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf die Tarifgebiete 16, 17, 18, 19, 20 und 21. b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard kreisweit aufgedruckte bzw. auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe kann bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eticket-akzeptanzsymbol, über das Kundenportal meinrmv im Internet unter oder an einem Fahrkartenautomaten mit eticket-akzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Landkreis Fulda ist dies die Preisstufe 5. c) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages wird der reguläre Preis der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende herangezogen. Im Landkreis Fulda ist dies die Preisstufe 3 der Monatskarte für Schüler und Auszubildende Für den Vogelsbergkreis a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf die Tarifgebiete 07, 08, 09, 10, 11, 12 und 13. b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard kreisweit aufgedruckte bzw. auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe kann bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eticket-akzeptanzsymbol, über das Kundenportal meinrmv im Internet unter oder an einem Fahrkartenautomaten mit eticket-akzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Vogelsbergkreis ist dies die Preisstufe 6. c) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages wird der reguläre Preis der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende herangezogen. Im Vogelsbergkreis ist dies die Preisstufe 2 der Monatskarte für Schüler und Auszubildende Für den Rheingau-Taunus-Kreis a) Die räumliche Gültigkeit der CleverCard kreisweit bezieht sich auf die Tarifgebiete 62, 63, 64 und 6570 (Walluf). b Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist die auf der CleverCard kreisweit aufgedruckte bzw. auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte Preisstufe kann bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eticket-akzeptanzsymbol, über das Kundenportal meinrmv im Internet unter oder an einem Fahrkartenautomaten mit eticket-akzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Rheingau- Taunus-Kreis ist dies die Preisstufe 4. c) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages wird der reguläre Preis der Monatskarte der Preisstufe 2 für Schüler und Auszubildende herangezogen

18 Auszug aus den RMV-Tarifbestimmungen: Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs Wochen- und Monatskarten des Ausbildungstarifs sowie die CleverCard werden an Personen im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) sowie an Auszubildende im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ausgegeben. Zeitkarten des Ausbildungstarifs (Wochenund Monatskarten des Ausbildungstarifs und die CleverCard/ CleverCard kreisweit) sind personengebunden und somit nicht übertragbar. Ein Mitnahmerecht besteht nicht. Die Ausgabe erfolgt als Chipkarte (Nutzermedium) oder als Kundenkarte bzw. CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweis und Wertmarke in Papierform. Auf dem Nutzermedium (eticket RheinMain) werden die Fahrtberechtigung sowie Name (maskiert) und Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Inhabers/ der Inhaberin für das jeweilige Jahr ausschließlich elektronisch gespeichert. Die Kundenkarte/der CleverCard-/CleverCard kreisweit-ausweis in Papierform ist vor der ersten Benutzung zu unterschreiben. Die Nummer der Kundenkarte/des CleverCard/CleverCard kreisweit-ausweises ist auf die jeweils benutzte Wertmarke zu übertragen. Die Preisstufenangabe auf der Kundenkarte/dem CleverCard-/CleverCard kreisweit- Ausweis und der Wertmarke bzw. die Sortennummern müssen übereinstimmen. Die Kundenkarte/der CleverCard/CleverCard kreisweit-ausweis berechtigt bis zum Ende des eingetragenen Gültigkeitsdatums zur Benutzung ermäßigter Wertmarken des Ausbildungstarifes. Schüler sind: 1. schulpflichtige Personen bis 14 Jahre (einschließlich); 2. ab 15 Jahren: Schüler/Schülerinnen öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender oder berufsbildender Schulen. Hierzu zählen auch Gastund Austauschschüler. Auszubildende sind: 1. alle Schüler nach obiger Definition 2. ab 15 Jahren: a) Schüler/Schülerinnen und Studenten/Studentinnen öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater, berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, Hochschulen und Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkhochschulen sowie nur angezeigter privater Bildungsgänge; b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe a) fallen, besuchen, sofern sie auf Grund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstiger privater Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist; c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen; d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis (Lehre) im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, 36 Abs. 2 der Handwerksordnung ausgebildet werden; e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen; f) Praktikanten/Praktikantinnen und Volontäre/Volontärinnen, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den in der Bundesrepublik Deutschland für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist. Wird das Praktikum im Anschluss an ein Studium absolviert, so muss der Praktikant noch immatrikuliert sein; g) Beamtenanwärter/-innen des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten/Praktikantinnen und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter/-innen des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten; h) Teilnehmer/-innen an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten (z.b. Bundesfreiwilligendienst)

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