Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Perlak SPD vom Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

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1 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Perlak SPD vom Ist Straubing die Ausnahme oder die Regel? 800 und mehr Überstunden Chronischer Personalmangel und dringend notwendige Änderung der Mehrarbeitsvergütungsordnung Mit Schreiben vom 27. Februar 2013 wendet sich der Personalrat der JVA Straubing Hilfe suchend an mich. Der chronische Personalmangel in der JVA Straubing führt dazu, dass sogar sicherheitsrelevante Aufgaben kaum mehr erfüllt werden können und der Vollzug nur aufgrund ungeheurer Überstundenberge und das hohe Engagement der Beschäftigten noch einigermaßen gewährleistet wird. Viele Beamte stehen jedoch vor dem Problem, dass ein Freizeitausgleich der für den Freistaat geleisteten Überstunden nicht mehr möglich ist. Stattdessen stehen weitere Überstunden an, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Eine Änderung der Mehrarbeitsvergütungsordnung ist hier zwingend geboten. Ich frage die Staatsregierung: 1. Sind den Verantwortlichen die Hunderte von Überstunden einiger Beamter in der JVA Straubing bekannt? 1.1 Wenn ja: Welche Maßnahmen ergreift die Regierung, um hier Abhilfe zu schaffen und diese Problematik vor allem bei älteren Betroffenen zu regeln? 2. Wie hoch ist die Zahl der Überstunden in den bayerischen en zum aufgeschlüsselt nach Standorten und im Verhältnis zum Personalstand? 2.1. Wie hoch sind die Krankheitstage der Beschäftigen in den bayerischen en aufgeschlüsselt nach Krankheitstagen und jeweiliger Überstundenzahl? 3. Sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen Krankheitstagen und Arbeitsmehrbelastung durch Überstunden? 4. Ist den Verantwortlichen bekannt, dass sicherheitsrelevante Aufgaben in der JVA-Straubing z.t. nur noch durch immer mehr Überstunden aufrechterhalten werden können? 4.1 Wenn ja: Warum wird der Personalschlüssel nicht schnellstmöglich erhöht, um die sicherheitsrelevanten Aufgaben innerhalb der regulären Arbeitszeit abdecken zu können? 5. Gibt es ähnliche Probleme in anderen bayerischen en aufgeschlüsselt nach Standorten? 5.1 Was spricht dagegen, dass die Mehrarbeitsvergütungsordnung dahingehend geändert wird, dass bei Krankheit oder Frühpensionierung die für den Freistaat geleisteten Überstunden ausbezahlt werden, insbesondere dann, wenn ein Freizeitausgleich wegen weiterer anstehender Überstunden aufgrund der Personalsituation gar nicht möglich ist? Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen in den en muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein, wobei für bestimmte Dienstposten eine Dauerbesetzung (365 Tage im Jahr, 24 Stunden täglich) erforderlich ist. Dies wird in der Praxis durch einen detaillierten Dienstplan für die Mitarbeiter der uniformierten Dienste gewährleistet. Zudem ist der Vollzugsalltag von vielen äußeren Einflüssen und von Unwägbarkeiten bestimmt, die fortlaufende Änderungen der Diensteinteilung erfordern, beispielsweise überraschende Erkrankungen von Mitarbeitern, zusätzliche Krankenhausbewachungen oder verstärkte Personalpräsenz bei bestehenden oder vermuteten kritischen Sicherheitslagen. Die Anstalten sind dabei darauf angewiesen, jederzeit in dem erforderlichen Umfang auf qualifiziertes Personal zurückgreifen zu können, auch wenn dieses gerade von der Dienstleistung freigestellt ist. Hierbei entstehen zwangsläufig Überstunden. Die Personalausstattung der en wurde in der Vergangenheit fortlaufend verbessert. In den letzten zehn Jahren stieg die Zahl der verfügbaren Stellen um 8,7 % von auf im Jahr Im uniformierten Dienst (allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst und Krankenpflegedienst) mit derzeit Stellen betrug der Zuwachs 7,9 %. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

2 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/17073 Die Entwicklung von Überstunden der Arbeitnehmer und Mehrarbeit der Beamten in den en wird vom Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kritisch beobachtet. Die en melden hierzu jeweils halbjährlich die jeweilige Überstundensituation im uniformierten Dienst sowie den Stand der Krankentage und des verbliebenen Urlaubsanspruchs. Anstalten, bei denen durchschnittlich mehr als 10 Tage Überstunden je n des allgemeinen Vollzugsdienstes erreicht wurden, müssen zudem monatlich die Zahl der neu angeordneten, der abgebauten und der vergüteten Überstunden berichten und begründen. Die zur Vergütung von Überstunden vorhandenen Ausgabemittel werden gezielt eingesetzt, um besondere Spitzen bei der Überstundenbelastung abzufedern. Die Höhe der Überstunden in den letzten Jahren hat sich jeweils zum Stichtag 1. Januar wie folgt entwickelt: Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr Tage Tage Tage Tage Tage Tage Die Gründe für den deutlichen Anstieg der Überstunden-/ Mehrarbeitstage im letzten Jahr sind hauptsächlich auf aktuelle Entwicklungen zurückzuführen. Hierzu zählen beispielweise die Einrichtung von zusätzlichen sozialtherapeutischen Abteilungen in den Anstalten, die große Baumaßnahme für die neue Gablingen und die Einrichtung eines gesonderten Sicherungsverwahrungshauses in der Straubing. Das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Anfang 2013 eine Arbeitsgruppe aus erfahrenen Vollzugspraktikern eingerichtet, die die Entwicklung aus fachlicher Sicht untersuchen und bewerten soll. Die Arbeitsgruppe soll daneben anstaltsübergreifend Hilfestellung bei Problemen gewähren und positive Lösungsansätze im Wege des Best Practice an andere Anstalten weitervermitteln. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse der Untersuchung bei der geplanten Einführung eines einheitlichen elektronischen Dienstplanungsverfahrens einzubeziehen. Zu 1.: Die Überstundensituation in der Straubing ist bekannt. Bei einzelnen n sind hohe Überstundenzahlen aufgelaufen. Insgesamt ist die Höhe der Mehrarbeit im Vergleich zu anderen bayerischen en nicht auffällig und die Verteilung der Überstunden auf die n weitgehend ausgeglichen. Zum 1. März 2013 haben von 424 Beschäftigten der Straubing lediglich 37 mehr als 300 Überstunden aufgebaut, was 8,7 % des Personalstamms entspricht. Dagegen sind bei fast 54 % der Mitarbeiter weniger als 100 Überstunden vorgemerkt. Bei den dem Schichtdienstplan unterliegenden Angehörigen des allgemeinen Vollzugsdienstes haben 28 Mitarbeiter (entspricht 11 %) mehr als 300 und 43 % weniger als 100 Überstunden. Lediglich bei vier Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes sind mehr als 500 Überstunden vermerkt (509, 573, 797 und 809 Stunden). Die Überstunden wurden über mehrere Jahre aufgebaut. Die betroffenen n sind auf Dienstposten eingeteilt, die nicht dem Sicherheitsbereich der Anstalt zuzurechnen sind, sondern verrichten als Dienstplaner bzw. als Sicherheitsinspektor Verwaltungstätigkeiten. Ein ausreichender Abbau der Überstunden scheiterte bisher hauptsächlich daran, dass eine Vertretung dieser hoch spezialisierten Fachkräfte nur schwer zu gewährleisten war und die Beamten zudem auf ausdrücklichen Wunsch des örtlichen Personalrates auch zum Wochenend- und Nachtdienst eingeteilt wurden. Die Straubing beabsichtigt, ab sofort zusätzliche als sogenannte Ablöser einzuarbeiten und damit eine Freistellung der betroffenen Beamten zum Abbau der Überstunden zu ermöglichen. Zu 1.1: Die Straubing ist wie alle anderen Anstalten auch gehalten, im Rahmen der Fürsorgepflicht für einen Abbau hoher Rückstände zu sorgen und die Belastung durch Mehrarbeit möglichst gleichmäßig auf alle Mitarbeiter zu verteilen. Für die vier Dienstposten mit mehr als 500 Stunden Überstunden, an denen ein Abbau bisher mangels geeigneter Vertreter kaum möglich war, werden zusätzliche Vertreter eingewiesen. Zu 2.: Eine Erhebung der Überstunden in allen bayerischen en gesondert zum Stichtag 1. März 2013 ist mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Aus der Halbjahresmeldung liegen jedoch die folgenden Informationen für die n des allgemeinen Dienstes zum Stichtag 1. Januar 2013 vor: Urlaubsrückstände ansprüche Urlaub und pro Aichach (Männer) 40, , ,48 35,65 Aichach (Frauen) 105, , ,23 25,66 Amberg 152, , ,11 32,39 Ansbach , ,77 29,46 Aschaffenburg , ,57 23,02 Augsburg 93, , ,58 21,13 Bad Reichenhall , ,37 9,42 Bamberg , ,15 29,67 St. G.-Bayreuth 198, , ,10 24,30 Bernau 174, , ,84 10,11

3 Drucksache 16/17073 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 Urlaubsrückstände Urlaub und pro ansprüche Ebrach 124, , ,67 27,32 Eichstätt 23, , ,77 24,04 Erding 21, , ,77 23,58 Erlangen 23, , ,99 17,80 Garmisch-P , ,16 23,79 Hof , ,24 20,86 Ingolstadt 10, , ,12 11,81 Kaisheim 165, , ,09 23,90 Kempten 99, , ,07 24,14 Kronach 27, , ,61 48,30 Landsberg a. L. 164, , ,26 19,24 Landshut 148, , ,17 18,50 Laufen-Lebenau 78, , ,11 20,34 Memmingen 44, , ,96 31,29 Mühldorf 26, , ,27 15,62 München 408, , ,99 26,55 Neuburg/Donau , ,55 21,09 Neuburg-Herrenw. 82, , ,97 21,87 Niederschönenf. 77, , ,46 29,38 Nürnberg 259, , ,59 25,53 Passau 25, , ,50 23,95 Regensburg 69, , ,68 26,34 Schweinfurt , ,96 20,12 Straubing 245, , ,88 20,44 Traunstein 36, , ,60 18,01 Weiden , ,72 30,10 Würzburg 153, , ,84 30, , , ,58 23,94 Die Zahl der Überstunden in der Straubing mit 18,56 Tagen je n (bayernweiter Durchschnitt: 13,37 Tage) erscheint zunächst hoch. Bei einem Vergleich der einzelnen en müssen jedoch nicht nur die Überstunden, sondern auch die Zahl der noch nicht eingebrachten Urlaubstage einbezogen werden. Hierbei fällt auf, dass in der Straubing lediglich durchschnittlich 1,88 Tage nicht verbrauchter Urlaub je n vorgemerkt sind, der bayernweite Durchschnitt aber bei 10,58 Tagen liegt. In der Straubing wird somit als einziger großer Anstalt in Bayern der Einbringung von Urlaub ein Vorrang vor dem Abbau von Überstunden eingeräumt. Die rückstände an Überstunden und Urlaubsresten von 20,44 Tagen in Straubing sind deutlich unter dem landesweiten Durchschnitt von 23,94 Tagen und niedriger als in fast allen anderen großen bayerischen en. Zu 2.1: Die Informationen über die jeweiligen individuellen Krankentage der n sind in den örtlichen Personalakten in Papierform enthalten. Die Überstunden werden zumeist automationsunterstützt an anderer Stelle verbucht. Ein Abgleich der Überstunden und Krankheitstage für jede einzelne Person wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Aus der Halbjahresmeldung der Anstalten liegen jedoch die nachstehend aufgeführten aufgerechneten Krankentage aller Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes zum Stichtag 1. Januar 2013 vor: Krankheitstage im abgelaufenen Halbjahr Aichach (Männer) 40, , ,07 Aichach (Frauen) 105, , ,73 Amberg 152, , ,98 Ansbach , ,88 Aschaffenburg , ,32 Augsburg 93, , ,70 Bad Reichenhall , ,21 Bamberg , ,33 St. G.-Bayreuth 198, , ,12 Bernau 174, , ,34 Ebrach 124, , ,31 Eichstätt 23, , ,28 Erding 21, , ,58 Erlangen 23, , ,68 Garmisch-P , ,89 Hof , ,90 Ingolstadt 10, , ,53 Kaisheim 165, , ,60 Kempten 99, , ,24 Kronach 27, , ,59 Landsberg a. L. 164, , ,36 Landshut 148, , ,26 Laufen-Lebenau 78, , ,73 Memmingen 44, , ,30 Mühldorf 26, , ,47 München 408, , ,93 Neuburg/Donau , ,27 Neuburg-Herrenw. 82, , ,79 Niederschönenf. 77, , ,38 Nürnberg 259, , ,54 Passau 25, , ,52 Regensburg 69, , ,12 Schweinfurt , ,68 Straubing 245, , ,46 Traunstein 36, , ,41 Weiden , ,79 Würzburg 153, , , , , ,39

4 Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/17073 Zu 3.: Dem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz liegen keine auf einzelne bezogenen auswertbaren Informationen vor, sondern nur zahlen. Aus diesen ergibt sich kein signifikanter Zusammenhang zwischen Krankheitstagen und Arbeitsmehrbelastung. Auf der nachstehenden Übersicht mit Stand 1. Januar 2013 ist beispielsweise in der Doppelspalte Quoten das Verhältnis von Überstunden bzw. Mehrarbeitstagen zur Zahl der Krankheitstage für jede wiedergegeben. Hierbei weisen gerade die Anstalten mit den meisten Überstunden je n keine übermäßig hohen Krankheitsquoten auf. Im Verhältnis auffällig hohe Werte bestehen vielmehr hauptsächlich bei Anstalten mit geringen Überstunden wie beispielsweise Erding, Hof, Landshut, Laufen-Lebenau oder Regensburg. Die über einen langjährigen Zeitraum hinweg gewonnenen Erfahrungen zeigen im Übrigen, dass Erkrankungen von n, insbesondere Dauererkrankungen, in Anstalten mit einem relativ kleinen Personalkörper bei den anderen Mitarbeitern oft zu Überstunden führen, die nicht schnell abgebaut werden können. Personal im avd dienstfreie Tage ansprüche Krankheitstage im abgelaufenen Halbjahr Quoten Verhältnis Krankentage zu ansprüchen je in Prozent Verhältnis Krankentage zu Überstunden je in Prozent Urlaub und pro Urlaubsansprüche pro Ansprüche pro Aichach (Männer) 40, , ,48 35, ,07 76,46 28,25 Aichach (Frauen) 105, , ,23 25, ,73 53,57 30,14 Amberg 152, , ,11 32, ,98 40,30 27,72 Ansbach , ,77 29, ,88 106,38 67,49 Aschaffenburg , ,57 23, ,32 127,39 57,85 Augsburg 93, , ,58 21, ,70 101,74 41,16 Bad Reichenhall , ,37 9, ,21 36,52 23,46 Bamberg , ,15 29, ,33 50,39 31,46 St. G.-Bayreuth 198, , ,10 24, ,12 76,60 41,63 Bernau 174, , ,84 10, ,34 52,43 42,87 Ebrach 124, , ,67 27, ,31 90,20 45,06 Eichstätt 23, , ,77 24, ,28 82,26 38,58 Erding 21, , ,77 23, ,58 118,01 49,11 Erlangen 23, , ,99 17, ,68 98,14 37,53 Garmisch-P , ,16 23, ,89 50,68 24,78 Hof , ,24 20, ,90 113,31 52,25 Ingolstadt 10, , ,12 11, ,53 54,00 21,43 Kaisheim 165, , ,09 23, ,60 40,55 23,43 Kempten 99, , ,07 24, ,24 57,82 21,73 Kronach 27, , ,61 48, ,59 49,28 36,41 Landsberg a. L. 164, , ,26 19, ,36 73,78 38,26 Landshut 148, , ,17 18, ,26 153,62 60,86 Laufen-Lebenau 78, , ,11 20, ,73 114,69 57,67 Memmingen 44, , ,96 31, ,30 86,78 42,52 Mühldorf 26, , ,27 15, ,47 155,96 73,41 München 408, , ,99 26, ,93 95,28 48,68 Neuburg/Donau , ,55 21, ,27 76,19 34,48 Neuburg-Herrenw. 82, , ,97 21, ,79 99,00 49,34 Niederschönenf. 77, , ,46 29, ,38 84,06 45,55 Nürnberg 259, , ,59 25, ,54 63,84 37,38 Passau 25, , ,50 23, ,52 93,97 60,62 Regensburg 69, , ,68 26, ,12 170,05 68,80 Schweinfurt , ,96 20, ,68 41,94 23,26 Straubing 245, , ,88 20, ,46 72,52 65,85 Traunstein 36, , ,60 18, ,41 76,30 35,61 Weiden , ,72 30, ,79 91,35 55,79 Würzburg 153, , ,84 30, ,94 83,96 45, , , ,58 23, ,39 77,73 43,39

5 Drucksache 16/17073 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5 Aus der nachstehenden Übersicht über die Zahl der Überstunden und Krankheitstage seit dem Jahr 1997 kann entnommen werden, dass auch in der langjährigen schau die Höhe der Krankheitstage nicht mit der Zahl der Überstunden korreliert. Gerade in Jahren mit besonders hohen Überstunden war die Zahl der Krankheitstage im Verhältnis am niedrigsten. Jahr Krankheitstage Verhältnis Krankentage zu Rückständen in Prozenten , , , , , , , , , , , , , , , , ,73 Zu 4.: Die Sicherheit in der Straubing ist jederzeit gewährleistet. Mit dem vorhandenen Personal können alle notwendigen sicherheitsrelevanten Aufgaben wie z. B. Torwache, Sicherheitszentrale, Türme oder Sicherungsgruppe ohne Anordnung von Überstunden abgedeckt werden. Unabhängig hiervon ist die Personalsituation in der Straubing im Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes derzeit sehr angespannt. Durch die Planung und Betreuung des Neubaus des Gebäudes für den Vollzug der Sicherungsverwahrung waren die n zusätzlichen hohen Belastungen ausgesetzt. Anlässlich der noch im Jahr 2013 bevorstehenden Inbetriebnahme wird der das erforderliche zusätzliche Personal zugeteilt werden. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Abbau der bei den vorhandenen n aufgelaufenen Überstunden eingeleitet werden. Bereits im Vorfeld gab es vielfältige und intensive Bemühungen zur Unterstützung der Mitarbeiter in Straubing. So wurden beispielsweise acht zusätzliche zeitlich befristete Beschäftigungsverhältnisse genehmigt und eine Reihe von n aus anderen Anstalten an die Straubing abgeordnet. Obwohl damit nicht alle zusätzlichen Arbeiten aufgefangen wurden, konnte die Belastung der Mitarbeiter doch gemildert werden. Zu 4.1: Wie bei Ziffer 4 ausgeführt können die sicherheitsrelevanten Aufgaben ohne regelmäßige Anordnung von Überstunden geleistet werden. Zu 5.: In sämtlichen bayerischen en können alle sicherheitsrelevanten Dienstposten besetzt werden, ohne hierfür regelmäßig Überstunden anzuordnen. Die Sicherheit in den Anstalten kann zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden. Die Personalsituation in den bayerischen en ist angespannt, dennoch kann die bei den einzelnen n anfallende Mehrarbeit in der Regel durch Freizeit ausgeglichen werden. Verzögerungen sind meist auf ungewöhnliche Umstände zurückzuführen, wie vermehrte langfristige Erkrankungen oder örtliche Baumaßnahmen. Eine Häufung von Überstunden ist lediglich bei relativ wenigen n zu beobachten. Im Bereich der uniformierten Dienste mit fast Mitarbeitern sind lediglich bei 30 Personen mehr als 500 Überstunden verbucht. Es handelt sich hierbei zumeist um Frauen und Männer auf verantwortungsvollen und zentralen Dienstposten, bei denen eine geeignete Vertretung nicht jederzeit zur Verfügung steht. Die Überstunden haben sich dabei regelmäßig über viele Jahre aufgebaut. Zu 5.1: Gemäß Art. 87 Abs. 2 Satz 1 BayBG sind Beamte verpflichtet, ohne Entschädigung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu leisten, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt. Damit ist bereits an dieser Stelle der Grundsatz normiert, dass Mehrarbeit im Allgemeinen entschädigungslos zu leisten ist. Darüber hinaus wird diese beamtenrechtliche Pflicht eingeschränkt auf Ausnahmefälle. Außerdem erfordert die Anordnung von Mehrarbeit das Vorliegen zwingender dienstlicher Verhältnisse. Art. 87 Abs. 2 Satz 2 BayBG bestimmt auf der anderen Seite die Grenze dessen, was Beamte an Mehrarbeit ohne Ausgleich zu leisten haben. Hiernach ist Beamten innerhalb eines Jahres für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren, soweit sie durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht werden. Mit dieser Vorschrift wird zudem klargestellt, dass der Ausgleich im Regelfall durch die Gewährung von Dienstbefreiung zu erfolgen hat. Die finanzielle Abgeltung von Mehrarbeit stellt die ultima ratio dar. Sie ist auf den besonderen Ausnahmefall beschränkt, dass Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht bewilligt werden kann. Persönliche Umstände, welche der Gewährung von Dienstbefreiung entgegenstehen, können dagegen einen Anspruch auf Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung nicht begründen. Die Pflicht zur Leistung von Mehrarbeit unter den in Art. 87 Abs. 2 BayBG festgelegten Konditionen resultiert aus der rechtlichen Stellung des Beamten in dem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Aufgrund der erheblichen Systemunterschiede zwischen dem öffentlichrechtlich geregelten Beamtenverhältnis einerseits und dem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer andererseits sind auch unterschiedliche Bedingungen in Bezug auf die Leistung von Mehrarbeit bzw. Überstunden zulässig. Hierbei kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass den Beamten nach dem Alimentationsprinzip im Krankheitsfall die ungekürzte und unbefristete Bezügezahlung gewährleistet ist, während der Arbeitnehmer im Rahmen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen muss.

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http://www.muenchen.de/rathaus/rgu/gutachten_genehm_vorschr/aerztliche_gutachten/300653/index.html Gesundheitsamt München Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München Dachauer Str. 90 80335 München Kontakt: Telefon: 089 / 23 39 63 00 Email: gs.rgu@muenchen.de http://www.muenchen.de/rathaus/rgu/gutachten_genehm_vorschr/aerztliche_gutachten/300653/index.html

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