Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Bayerischer Landtag
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- Rudolph Krämer
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1 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann SPD vom in den M-Zug von der Haupt-/Mittelschule In der KW 13/2011 fanden an den Haupt-/Mittelschulen erstmalig die en in den M-Zug statt, die bei Bewerber(n)/-innen mit einem Durchschnitt von 2,66 oder schlechter im Zwischenzeugnis (D, M, E) die Entscheidungen der Lehrerkonferenzen ersetzen und damit zu objektiveren Ergebnissen führen sollen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie wurde sichergestellt, dass die en aus den verschiedenen Jahrgangsstufen, die von den jeweiligen Schulämtern zusammengestellt wurden, in allen Regierungsbezirken und Schulen das gleiche Niveau haben? 2. Welches Niveau wird pro Jahrgangsstufe zugrunde gelegt? 3. Wie und mit welchem Unterrichtsmaterial werden die Schüler/-innen auf die en vorbereitet? 4. Wie wird der zu erreichende Notenschnitt von 2,33 in den en festgelegt? Ist die Festlegung einheitlich? 5. Warum gilt die nicht wie beim Übertritt aufs Gymnasium als bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde? 6. Wie viele Schüler/-innen haben die in den M-Zug von wie vielen Bewerber/-innen 2011 nicht bestanden? Insgesamt und unterteilt nach den Jahrgangsstufen 7 bis 10 sowie unterteilt nach Regierungs- und Schulamtsbezirken? 7. Ob und wie werden die Prüfungen evaluiert? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom auf die Neustrukturierung des Aufnahmeverfahrens in die Jahrgangsstufen 7 bis 9 des Mittlere-Reife-Zugs (M-Zug), wobei zu beachten ist, dass die Schülerinnen und Schüler, die in die Jgst. 7 des M-Zuges übertreten wollen, dies mit einem Notenschnitt von 2,66 ohne weitere Leistungsnachweise können. Die wird hier erst bei einem Notenschnitt von 3,0 oder schlechter erforderlich. Die bereits in der Vergangenheit bestehende in die Jgst. 10 des M-Zugs wird jährlich nach den Prüfungen zum qualifizierenden Hauptschulabschluss durchgeführt und demnach hier nicht thematisiert. Zu 1.: Das Niveau der en in den Mittlere-Reife- Zug (M-Zug) der Haupt-/Mittelschule entspricht den Anforderungen des Lehrplans der Regelklasse der jeweiligen Jahrgangsstufe, die der Schüler im aktuellen Schuljahr besucht. Hinweise und Musterprüfungen wurden von Lehrkräften in Arbeitskreisen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung entwickelt und allen Haupt-/Mittelschulen zur Verfügung gestellt. Zu 2.: Die en werden auf der Basis des Lehrplans der aktuell besuchten Jahrgangsstufe erstellt. So muss beispielsweise ein Schüler der Regelklasse 6, der im Schuljahr 2011/12 die Mittlere-Reife-Klasse 7 besuchen möchte und den erforderlichen Notenschnitt von 2,66 in Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis nicht nachweisen kann, eine ablegen, die die bereits behandelten Inhalte der Jahrgangsstufe 6 berücksichtigt. Hier kann die Schülerin und der Schüler die Leistungsfähigkeit nochmals unter Beweis stellen. Zu 3.: Die Schülerinnen und Schüler können sich durch aktive Mitarbeit im Unterricht und eigene häusliche Wiederholung und Übung auf die vorbereiten. Die Lehrkräfte stehen bei Nachfragen beratend und unterstützend zur Verfügung. Da die Anforderungen der unmittelbar aus dem Unterricht erwachsen, gibt es keine gesondert aufgelegten Vorbereitungsbroschüren der Verlage. Zu 4.: Die bayernweit einheitlichen Notenschnitte von 2,66 in Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 für den Zugang zur Mittlere-Reife-Klasse 7, 2,33 in Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufen 7 bzw. 8 für den Zugang zur Mittlere-Reife-Klasse 8 bzw. 9 sowie 2,33 in Deutsch, Mathematik und Englisch im Zeugnis über den qualifizierenden Hauptschulabschluss für den Zugang zur Mittlere-Reife-Klasse 10 Vorbemerkung: Die im Folgenden dargestellten Sachverhalte beziehen sich Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter - Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
2 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/9282 sind in 30 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern festgelegt. Zu 5.: In Abweichung vom Verfahren der am Gymnasium, bei dem bei zweimal ausreichenden Leistungen in der der Elternwille mit einbezogen wird, brauchen die Schülerinnen und Schüler bei der für den M-Zug ggf. nur Prüfungen in einzelnen Fächern abzulegen mit dem Ziel, den geforderten Notenschnitt zu erreichen. Wird dieser erreicht, ist eine weitere Teilnahme an der nicht mehr erforderlich. Eine Verschlechterung der Note des Zwischenzeugnisses ist nicht möglich. Zu 6.: An der konnten alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, auch die, die nur theoretisch eine Chance hatten, den geforderten Notenschnitt zu erreichen z. B. auch leistungsschwache Schülerinnen und Schüler (bis im Extremfall zu den Einzelnoten in Deutsch, Mathematik und Englisch 4, 6 und 6 für den Übertritt in die M 7 bzw. 4, 4 und 6 für den Übertritt in M 8 bzw. M 99), die in allen drei en die Note 1 hätten erzielen müssen. Zahlreiche Schülerinnen und Schüler nahmen die auch schlichtweg als Chance wahr, Erfahrungen in einer echten Prüfungssituation zu sammeln. Nimmt man die Bezugsgruppe der Schülerinnen und Schüler, die sich jetzt erfolgreich einer unterzogen hat, im Vergleich zu der, die im Schuljahr 2009/10 durch Lehrerkonferenzbeschluss in den M-Zug aufgenommen wurde, so ist festzustellen, dass durch den Nachweis der eigenen Leistung insgesamt 30 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler in den M-Zug aufgenommen werden können, als dies durch Lehrerkonferenzbeschluss der Fall war: Alt Neu L-Konferenzbeschluss Steigerung (bis Sj. 2009/10) (ab Sj. 2010/11) Aufnahme von der Regelklasse der Jgst. 6 in die M 7 mit Notenschnitt mit 3,00 und schlechter % Aufnahme von der Regelklasse der Jgst. 7 in die M 8 mit Notenschnitt mit 2,66 und schlechter % Aufnahme von der Regelklasse der Jgst. 8 in die M 9 mit Notenschnitt mit 2,66 und schlechter % Gesamt % Damit ist die Richtigkeit der Einführung der überzeugend belegt. Vor diesem Hintergrund haben bayernweit Schülerinnen und Schüler an den en teilgenommen. Davon konnten Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Leistungen erbringen, um den Übertritt in den M-Zug zu erreichen. Die Zahlen, bezogen auf Regierungsbezirke und Staatliche Schulämter, befinden sich in der Anlage. Zu 7.: Nach Abschluss der en wurden im Rahmen eines Monitorings die Ergebnisse ermittelt. Dabei kann festgestellt werden, dass die Umstrukturierung der Aufnahmemodalitäten ab dem Schuljahr 2010/11 äußert positiv und erfolgreich war, um leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gezielt fördern zu können: Alt Neu L-Konferenzbeschluss Steigerung (bis Sj. 2009/10) (ab Sj. 2010/11) Aufnahme in M % Aufnahme in M % Aufnahme in M % Aufnahme Gesamt % Während nach dem alten Verfahren mit Lehrerkonferenzbeschluss bayernweit insgesamt Schülerinnen und Schüler in den M-Zug der Jahrgangsstufen M 7, M 8 und M 9 aufgenommen werden konnten, können nach dem neuen Verfahren Schülerinnen und Schüler, also trotz Schülerrückgangs 16% mehr, im Schuljahr 2011/12 in den M-Zug wechseln. In den folgenden Schuljahren werden die weitere Schullaufbahn sowie der schulische Erfolg der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2011/12 in den M-Zug wechseln, ermittelt und ausgewertet.
3 Drucksache 16/9282 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 Anlage M7-Zugang M8-Zugang M9-Zugang Gesamt - M-Zugang Bayern Altötting Berchtesgadener Land Staatl. Schulamt im Landkreis Dachau Ebersberg Erding Eichstätt Fürstenfeldbruck Freising - Landratsamt Staatl. Schulamt im Landkreis Garmisch- Partenkirchen Staatl.Schulamt in der Stadt Ingolstadt Landsberg a.lech München Staatl.Schulamt in der Landeshauptstadt München Miesbach Mühldorf a.inn Staatl. Schulamt im Landkreis Neuburg- Schrobenhausen Pfaffenhofen a.d.ilm und in der Stadt Rosenheim Starnberg Staatl.Schulamt im Landkr. Bad Tölz- Wolfratshausen Traunstein Weilheim- Schongau Oberbayern
4 Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/9282 M7-Zugang M8-Zugang M9-Zugang Gesamt - M-Zugang Deggendorf Dingolfing- Landau Freyung- Grafenau Kelheim Landshut Staatl.Schulamt in der Stadt Landshut Staatl. Schulamt im Landkreis Passau Staatl. Schulamt in der Stadt Passau Regen Rottal-Inn Staatl.Schulamt in der Stadt Straubing Straubing- Bogen Niederbayern Staatl.Schulamt in der Stadt Amberg Amberg- Sulzbach Cham Schwandorf Neumarkt i.d.opf Staatl.Schulamt in der Stadt Weiden und im Landkreis Neustadt a.d.waldnaab Landkreis Regensburg Tirschenreuth Oberpfalz
5 Drucksache 16/9282 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5 M7-Zugang M8-Zugang M9-Zugang Gesamt - M-Zugang Landkreis Bamberg Landkreis Bayreuth Staatl. Schulamt in der Stadt und im Landkreis Coburg Forchheim Landkreis Hof Kronach Kulmbach Lichtenfels Wunsiedel Oberfranken Staatl.Schulamt in der Stadt Ansbach Ansbach Staatl.Schulamt in der Stadt Erlangen Erlangen- Höchstadt Staatl.Schulamt in der Stadt Fürth Fürth Staatl.Schulamt in der Stadt Nürnberg Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim Nürnberger Land Roth Staatl.Schulamt in der Stadt Schwabach Weißenburg-Gunzenhausen Mittelfranken
6 Seite 6 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/9282 M7-Zugang M8-Zugang M9-Zugang Gesamt - M-Zugang Landkreis Aschaffenburg Bad Kissingen Haßberge Kitzingen Main- Spessart Miltenberg Rhön- Grabfeld Staatl.Schulamt in der Stadt Schweinfurt Schweinfurt Staatl.Schulamt in der Stadt Würzburg Würzburg Unterfranken Staatl.Schulamt in der Stadt Augsburg Augsburg Aichach- Friedberg Donau-Ries Günzburg in Krumbach Dillingen a.d.donau Staatl.Schulamt in der Stadt Memmingen und im Landkreis Unterallgäu Staatl.Schulamt in der Stadt Kaufbeuren und im Landkreis Ostallgäu Staatl.Schulamt in der Stadt Kempten, im Lkr. Oberallgäu und im Lkr. Lindau Neu-Ulm Schwaben
7 Drucksache 16/000 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 7
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