Bezirks- und Kreisumlagen, Schlüsselzuweisungen, Steuer- und Finanzkraft für 2012

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1 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Mit Bayern rechnen. Statistische Berichte Kennziffer LII8j 2012 Bezirks- und Kreisumlagen, Schlüsselzuweisungen, Steuer- und Finanzkraft für 2012 Herausgegeben im Oktober 2012 Bestellnummer L Einzelpreis 8,40

2 Alle Veröffentlichungen im Internet unter Diesen Code einfach mit der entsprechenden App scannen, um zum angegebenen Link zu gelangen. Kostenlos ist der Download von allen Statistischen Berichten (meist PDF- und Excel-Format) sowie von Bayern Daten und Statistik kommunal (Informationelle Grundversorgung). Kostenpflichtig sind die links genannten Veröffentlichungen in gedruckter Form sowie die Druck- und Dateiausgaben (auch auf Datenträger) aller anderen Veröffentlichungen. Bestellung direkt im Internet oder beim Vertrieb, per oder Fax. Newsletter-Service Für Themenbereich/e anmelden. Information über Neuerscheinung/en wird per aktuell übermittelt. Impressum Statistische Berichte bieten in tabellarischer Form neuestes Zahlenmaterial der jeweiligen Erhebung. Dieses wird, soweit erforderlich, methodisch erläutert und kurz kommentiert. Herausgeber, Druck und Vertrieb Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung St.-Martin-Str München Vertrieb Telefon Telefax Internet Auskunftsdienst Telefon Telefax Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München 2012 Alle Veröffentlichungen oder Daten sind Werke im Sinne von 2 Urheberrechtsgesetz. Die Verwendung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Veröffentlichungen oder Daten gleich welchen Mediums (Print, Datenträger, Datei etc.) auch auszugsweise ist nur mit Quellenangabe gestattet. Sie bedarf der vorherigen Genehmigung bei Nutzung für gewerbliche Zwecke, bei entgeltlicher Verbreitung oder bei Weitergabe an Dritte sowie bei Weiterverbreitung über elektronische Systeme und/oder Datenträger. Sofern in den Produkten auf das Vorhandensein von Copyrightrechten Dritter hingewiesen wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyrightbestimmungen zu wahren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen 0 /... x ( ) p r s D mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit nichts vorhanden oder keine Veränderung keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht rechenbar Angabe fällt später an Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann vorläufiges Ergebnis berichtigtes Ergebnis geschätztes Ergebnis Durchschnitt entspricht Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufgliederung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.

3 - 1 - Inhalt Textteil Seite Vorbemerkungen... 2 Erläuterungen... 2 Tabellenteil 1. Bezirksumlagen 1.1 Umlagekraft, Umlagesoll und Umlagesätze... 8 Schaubild: Bezirksumlage in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns Kreisumlagen 2.1 Umlagekraft, Umlagesoll und Umlagesätze Umlagekraft und Umlagesoll nach Gemeindegrößenklassen Grenz- und Durchschnittswerte in den Regierungsbezirken Schaubild: Kreisumlage in den Landkreisen Bayerns Kreis- und Bezirksumlagen Schaubild: Kreis- und Bezirksumlage in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns Schlüsselzuweisungen 4.1 Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden nach Gemeindegrößenklassen Schlüsselzuweisungen an die Landkreise nach Größenklassen Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden nach Regierungsbezirken Schlüsselzuweisungen an die Landkreise nach Regierungsbezirken Schlüsselzuweisungen an Gemeinden und Landkreise nach Regierungsbezirken Schlüsselzuweisungen an die Landkreise Gesamtschlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen Gemeinden und Landkreise 20 Schaubild: Gemeindeschlüsselzuweisungen in Relation zur Steuerkraft in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns Steuerkraftzahlen 5.1 Steuerkraftzahlen nach Regierungsbezirken und Gemeindegrößenklassen Steuer-, Umlage- und Finanzkraft 6.1 Rangziffernverzeichnis der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden in den Landkreisen und der Landkreise Kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden nach Landkreisen Gemeinden nach Regierungsbezirken und Gemeindegrößenklassen Landkreise... 31

4 - 2 - Vorbemerkungen Gegenstand des Berichts sind Angaben über die Bezirks- und Kreisumlagen, die Schlüsselzuweisungen sowie die Steuer-, Umlage- und Finanzkraft der Gemeinden und Landkreise für das Jahr Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz FAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2010 (GVBl S. 258, BayRS F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2012 (GVBl S. 120) sowie die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002) vom 19. Juli 2002 (GVBl S. 418, BayRS F), zuletzt geändert durch 2 des Gesetzes vom 30. März 2012 (GVBl S. 120). Die Steuer- und Umlagekraft sowie die Schlüsselzuweisungen werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Landesamt) berechnet und festgesetzt ( 22 Abs. 1 Satz 1 FAGDV 2002). Die im Bericht ausgewiesenen Kreis- und Bezirksumlagen, die von den Landkreisen und Bezirken festgesetzt werden (Art. 18 bis 20, 21 und 22 FAG; 17 FAGDV 2002), hat das Landesamt unter Verwendung des Zahlenmaterials zur Umlagekraft als Umlagesoll selbst berechnet. Die Kreis- und Bezirksumlagesätze haben der Bayerische Landkreistag und der Verband der bayerischen Bezirke zur Verfügung gestellt. Die Zahlen zur Finanzkraft beruhen ebenfalls auf eigenen Berechnungen des Landesamts. Den Relativberechnungen (Euro je Einwohner) liegen die vom Landesamt fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum des vorvorhergehenden Jahres einschließlich Berichtigungen für frühere Jahre zugrunde; aufgrund der Berichtigungen ergeben sich geringfügige Abweichungen gegenüber den zum des vorvorhergehenden Jahres vom Landesamt amtlich festgestellten Einwohnerzahlen. Erläuterungen 1. Schlüsselzuweisungen Schlüsselzuweisungen sind Zuweisungen des Freistaates Bayern an die Gemeinden und Landkreise im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (Art. 1 Abs. 3 FAG). Die hierfür bereitgestellten Mittel (die Schlüsselmasse) werden nach einem einheitlich aufgebauten Schlüssel verteilt, der für jedes Haushaltsjahr aufgestellt wird. 1.1 Gemeindeschlüsselzuweisungen Die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden, die als allgemeine Schlüsselzuweisungen (Art. 2 und 3 Abs. 1 FAG) und ggf. zusätzlich als Sonderschlüsselzuweisungen (Art. 3 Abs. 3 FAG) gewährt werden, sind dazu bestimmt, die bestehenden Unterschiede in der Steuerkraft und der Ausgabebelastung zu mildern.

5 - 3 - Bei der Berechnung der allgemeinen Schlüsselzuweisung jeder Gemeinde wird ihrer durchschnittlichen fiktiven Ausgabebelastung einschließlich einer etwaigen Mehrbelastung (ausgedrückt in der Ausgangsmesszahl ) ihre eigene Steuerkraft ( Steuerkraftmesszahl ) gegenübergestellt. Ist die Ausgangsmesszahl größer als die Steuerkraftmesszahl, erhält die Gemeinde 55 % des Unterschiedsbetrags als allgemeine Schlüsselzuweisung. Gemeinden, deren Steuerkraftmesszahl je Einwohner unter dem 75 %igen Landesdurchschnitt (angesetzt mit dem Prozentsatz ihres Hauptansatzes) bleibt, erhalten zur stärkeren Auffüllung ihrer unterdurchschnittlichen Steuerkraft 15 % des Unterschiedsbetrags als Sonderschlüsselzuweisung. 1.2 Landkreisschlüsselzuweisungen Die Schlüsselzuweisungen an die Landkreise (Art. 5 FAG) sind dazu bestimmt, die bestehenden Unterschiede in der Umlagekraft zuzüglich des Kommunalanteils an der Grunderwerbsteuer und der Ausgabebelastung zu mildern. Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung jedes Landkreises werden seiner fiktiven Ausgabebelastung einschließlich einer etwaigen Mehrbelastung (ausgedrückt in der Ausgangsmesszahl ) seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ( Umlagekraftmesszahl ) gegenübergestellt. Ist die Ausgangsmesszahl größer als die Umlagekraftmesszahl, erhält der Landkreis 50 % des Unterschiedsbetrags als Schlüsselzuweisung. 2. Steuer-, Umlage- und Finanzkraft 2.1 Steuerkraft Als Steuerkraft einer Gemeinde oder gemeindefreier Gebiete wird die Summe der für sie geltenden Steuerkraftzahlen (Art. 4 FAG) bezeichnet. Die Steuerkraftzahlen drücken aus, in welcher Höhe die Gemeinde (bei gemeindefreien Gebieten der Landkreis) Steuern einnehmen kann, wenn statt der Hebesätze der Gemeinde (des Landkreises) landeseinheitliche Hebe- und Anrechnungssätze gelten würden (sog. Nivellierungshebesätze bei Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer sowie Anrechnungssätze bei Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligung). Bei den Steuerkraftzahlen handelt es sich hiernach um nivellierte Steuereinnahmen, die die Einnahmemöglichkeiten einer Gemeinde (bei gemeindefreien Gebieten eines Landkreises) widerspiegeln, und zwar vor Durchführung des kommunalen Finanzausgleichs. Zusammensetzung der Steuerkraft einer Gemeinde: Steuerkraftzahl der Grundsteuer A Steuerkraftzahl der Grundsteuer B Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer Steuerkraftzahl der Einkommensteuerbeteiligung Steuerkraftzahl der Umsatzsteuerbeteiligung Summe der Steuerkraftzahlen (Steuerkraft)

6 - 4 - Die Steuerkraft der Gemeinden ist in Form der Steuerkraftmesszahl (Art. 4 Abs. 1 FAG), die einer Ausgangsmesszahl gegenübergestellt wird, neben den (gewichteten) Einwohnerzahlen Grundlage für die Berechnung der Gemeindeschlüsselzuweisungen (vgl. Erläuterungen 1.1). 2.2 Umlagekraft Als Umlagekraft einer Gemeinde wird die Summe ihrer Umlagegrundlagen bezeichnet. Bei der Festsetzung der Investitionspauschalen nach Art. 12 FAG wird der Begriff Umlagekraft in diesem Sinn verwendet (Art. 12 Abs. 1 Satz 4 FAG). Umlagegrundlagen sind die für die Gemeinde geltenden Steuerkraftzahlen und 80 % ihrer Schlüsselzuweisung des vorangegangenen Haushaltsjahres (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 FAG für die kreisangehörigen Gemeinden, Art. 21 Abs. 3 Satz 2 FAG für die kreisfreien Städte). Die Umlagekraft gemeindefreier Gebiete stimmt wegen der nicht vorhandenen Gemeindeschlüsselzuweisungen mit deren Steuerkraft überein. Die zum Landkreisergebnis summierte Umlagekraft der Gemeinden und gemeindefreien Gebiete bildet die Umlagekraft eines Landkreises (bei der Berechnung der Kreisumlagen bleiben die Zahlen für die gemeindefreien Gebiete jedoch unberücksichtigt vgl. Erläuterungen 3.1). Die zum Regierungsbezirksergebnis summierte Umlagekraft der Gemeinden und gemeindefreien Gebiete bildet die Umlagekraft eines Bezirks. 2.3 Finanzkraft Als Finanzkraft einer Gemeinde oder eines Landkreises werden die sich nach dem FAG ergebenden und nach Abzug von Umlageausgaben verbleibenden (nivellierten) Einnahmen bezeichnet. Im Gegensatz zur Steuerkraft, die die Einnahmemöglichkeiten einer Gemeinde vor Durchführung des kommunalen Finanzausgleichs wiedergibt, stellt die Finanzkraft die (nivellierten) Einnahmen nach Durchführung des Finanzausgleichs dar. Die Finanzkraft kann damit als Kennzahl für die Ausgleichswirkung des kommunalen Finanzausgleichs verwendet und darüber hinaus als eines von mehreren Kriterien zur Beurteilung der finanziellen Lage einer Gemeinde oder eines Landkreises herangezogen werden.

7 Finanzkraft einer kreisfreien Stadt vor Durchführung des Finanzausgleichs Steuerkraft Art. 4 FAG Finanzausgleich + Gemeindeschlüsselzuweisung./. Bezirksumlage./. Krankenhausumlage Art. 2 und 3 FAG Art. 21 FAG Art. 10 b Abs. 3 FAG nach Durchführung des Finanzausgleichs = Finanzkraft Finanzkraft einer kreisangehörigen Gemeinde vor Durchführung des Finanzausgleichs Steuerkraft Art. 4 FAG Finanzausgleich + Gemeindeschlüsselzuweisung./. Kreisumlage Art. 2 und 3 FAG Art. 18 FAG nach Durchführung des Finanzausgleichs = Finanzkraft Finanzkraft eines Landkreises Ab 2011 wird der nivellierten Kreisumlage die Steuerkraft der gemeindefreien Gebiete des jeweiligen Landkreises hinzugerechnet. vor Durchführung des Finanzausgleichs Finanzausgleich nach Durchführung des Finanzausgleichs Nivellierte Kreisumlage (= Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Gemeinden * landesdurchschnittlicher Kreisumlagesatz) + Steuerkraft der gemeindefreien Gebiete + Landkreisschlüsselzuweisung./. Bezirksumlage./. Krankenhausumlage = Finanzkraft Art. 18 Abs. 3 Satz 2 FAG Art. 5 FAG Art. 21 FAG Art. 10 b Abs. 3 FAG

8 Umlagen 3.1 Kreisumlagen (Art. 18 bis 20 FAG) Die Kreisumlagen sind Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden an die Landkreise. Die Landkreise legen alljährlich ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die kreisangehörigen Gemeinden um (Kreisumlage). Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen (Umlagesätze) der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind die für die kreisangehörigen Gemeinden geltenden Steuerkraftzahlen (Art. 4 FAG) sowie 80 % der Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden des vorangegangenen Haushaltsjahres. Für jeden Regierungsbezirk und für Bayern ist ein gewogener Durchschnittsumlagesatz angegeben, der sich wie folgt errechnet: Summe der Umlagen der kreisangehörigen Gemeinden (in einem Regierungsbezirk oder in Bayern) * Summe der Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Gemeinden (in einem Regierungsbezirk oder in Bayern) In der Tabelle Grenz- und Durchschnittswerte in den Regierungsbezirken (Tabelle 2.3) sind für jeden Regierungsbezirk und für Bayern bezüglich des Umlagesolls (Euro-Betrag) und der Umlagekraft (Euro-Betrag) gewogene Durchschnittswerte angegeben, die wie folgt gebildet werden. Für einen Regierungsbezirk: Das Umlagesoll bzw. die Umlagekraft jedes Landkreises wird mit seiner Einwohnerzahl vervielfältigt. Das auf den Landkreis jeweils entfallende Produkt wird zum Regierungsbezirksergebnis summiert und dieses durch die Einwohnerzahl des Regierungsbezirks geteilt. Für Bayern: Das Umlagesoll bzw. die Umlagekraft jedes Landkreises wird mit seiner Einwohnerzahl vervielfältigt. Das auf den Landkreis jeweils entfallende Produkt wird zum Bayernergebnis summiert und dieses durch die Einwohnerzahl Bayerns geteilt. 3.2 Bezirksumlagen (Art. 21 und 22 FAG) Die Bezirksumlagen sind Leistungen der kreisfreien Städte und Landkreise an die Bezirke. Die Bezirke legen alljährlich ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die kreisfreien Städte und Landkreise um (Bezirksumlage). Die Bezirksumlage wird in Vomhundertsätzen (Umlagesätze) der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen für die Bezirksumlage sind die für die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete geltenden Steuerkraftzahlen (Art. 4 FAG) sowie 80 % der Gemeindeschlüsselzuweisungen des vorangegangenen Haushaltsjahres. Für Bayern sind gewogene Durchschnittsumlagesätze angegeben, die sich wie folgt errechnen: Summe der Umlagen der kreisfreien Städte oder Landkreise oder insgesamt * Summe der Umlagegrundlagen der kreisfreien Städte oder Landkreise oder insgesamt

9 Krankenhausumlage (Art. 10 b Abs. 3 FAG) Die Krankenhausumlage ist eine Leistung der kreisfreien Städte und Landkreise an den Freistaat Bayern. Die Mittel für die Krankenhausinvestitionsförderung werden vom Staat und den Kommunen grundsätzlich je zur Hälfte aufgebracht. Der kommunale Finanzierungsanteil wurde 2012 zu rund 92% über die Krankenhausumlage, die von den kreisfreien Städten und Landkreisen erhoben wird, und zu rund 8% über die örtliche Beteiligung erbracht. Die Umlage wird je zur Hälfte nach den Umlagegrundlagen und der Einwohnerzahl der kreisfreien Städte und Landkreise erhoben. 3.4 Solidarumlage Die Solidarumlage ist seit dem Jahr 2008 abgeschafft. Im Jahr 2006 wurden bereits 20 Prozent, im Jahr Prozent der Solidarumlage netto vom Freistaat übernommen. Seit dem Jahr 2008 übernimmt der Freistaat den vollen Betrag der Solidarumlage netto. Die Mitfinanzierung der bayerischen Kommunen an den Lasten der Deutschen Einheit beschränkt sich seit 2008 ausschließlich auf die nach Bundesrecht zu entrichtende erhöhte Gewerbesteuerumlage und auf den Verbundautomatismus beim allgemeinen Steuerverbund. Hinweis Im Statistischen Bericht L III 1j Staats- und Kommunalschulden Bayerns am 31.Dezember JJJJ werden im Gegensatz zum vorliegenden Bericht auch die Finanzkraft, Steuerkraftzahl, Schlüsselzuweisungen und Umlageausgaben der einzelnen Gemeinden dargestellt, und zwar in Euro je Einwohner. Zugrunde gelegt werden hierbei allerdings die Einwohnerzahlen zum des jeweiligen Jahres.

10 8 1. Bezirksumlagen 1.1 Umlagekraft, Umlagesoll Bezirk Steuerkraftzahlen 2012 a = kreisfreie Einwohner Grundsteuer Lfd. Städte am Gewerbe- Nr. b = Landkreise steuer c = kreisfreie Städte und A B Landkreise Einkommensteuerbeteiligung Umsatzsteuerbeteiligung Kreisfreie Städte, Landkreise 1 Oberbayern a b c Niederbayern a b c Oberpfalz a b c Oberfranken a b c Mittelfranken a b c Unterfranken a b c Schwaben a b c Bayern a b c Zusammenstellung nach Regierungsbezirken 25 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Bayern

11 für und Umlagesätze Umlagekraft Umlagesoll 80 % der Gemeinde- Umlage- Bezirksumlage zusammen schlüssel- kraft (Umlagesoll) Bezirks- Lfd. zuweisungen je Einwohner umlage- Nr satz Kreisfreie Städte, Landkreise ,96 308,25 24, ,14 237,87 24, ,85 262,59 24, ,71 225,00 22, ,91 165,86 22, ,69 173,73 22, ,84 214,61 18, ,76 129,78 18, ,09 147,14 18, ,43 230,98 21, ,29 151,96 21, ,49 168,93 21, ,94 273,50 26, ,85 193,66 26, ,29 231,22 26, ,62 233,01 22, ,73 164,41 22, ,92 177,73 22, ,26 223,53 23, ,38 183,40 23, ,90 192,61 23, ,57 271,34 24, ,25 189,38 23, ,85 213,04 23,70 24 Zusammenstellung nach Regierungsbezirken ,85 262,59 24, ,69 173,73 22, ,09 147,14 18, ,49 168,93 21, ,29 231,22 26, ,92 177,73 22, ,90 192,61 23, ,85 213,04 23,70 32

12 10 1. Bezirksumlage 2012 in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns Unterfranken Oberfranken Bad Kissingen Rhön- Grabfeld Coburg Kronach Hof Mittelfranken Oberpfalz Niederbayern Aschaffenburg Miltenberg Main-Spessart Würzburg Schweinfurt Kitzingen Haßberge Neustadt a.d.aisch- Bad Windsheim Bamberg Nürnberg Erlangen- Höchstadt Erlangen Fürth Lichtenfels Forchheim Fürstenfeldbruck MÜNCHEN Kulmbach Bayreuth Nürnberger Land Wunsiedel i.fichtelgeb. Amberg-Sulzbach Amberg Tirschenreuth Neustadt a.d.waldnaab Weiden i.d.opf. Schwandorf Schwaben Oberbayern Regierungsbezirke Ansbach Schwabach Roth Neumarkt i.d.opf. Cham Neu-Ulm Günzburg Memmingen Dillingen a.d.donau Unterallgäu Weißenburg- Gunzenhausen Donau-Ries Augsburg Aichach- Friedberg Landsberg am Lech Eichstätt Ingolstadt Dachau Neuburg- Schrobenhausen Pfaffenhofen a.d.ilm Starnberg München Freising Regensburg Kelheim Erding Ebersberg Landshut Rosenheim Mühldorf a.inn Straubing Straubing-Bogen Dingolfing-Landau Altötting Traunstein Deggendorf Rottal-Inn Regen Passau Freyung-Grafenau Lindau (Bodensee) Kempten (Allgäu) Oberallgäu Kaufbeuren Ostallgäu Weilheim- Schongau Garmisch- Partenkirchen Bad Tölz- Wolfratshausen Miesbach Berchtesgadener Land Umlagesoll in Euro je Einwohner 140,00 160,00 180,00 200,00 bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr 140,00 160,00 180,00 200,00 Häufigkeit Minimum: Maximum: Lkr Cham 123,77 je Einwohner Lkr München 454,32 je Einwohner

13 2. Kreisumlagen für Umlagekraft, Umlagesoll und Umlagesätze 80% der Umlagekraft Umlagesoll Steuerkraft- Gemeinde- Kreisumlage Einwohner Umlagekraft Schl. zahlen schlüssel- Kreis- Gebiet am 2012 (Umlagesoll) je Nr zuweisungen 2012 Einwohner umlage satz Zusammenstellung nach Regierungsbezirken 1 Oberbayern ,26 496,09 51,9 2 Niederbayern ,76 365,49 48,5 3 Oberpfalz ,72 308,65 44,2 4 Oberfranken ,98 346,40 49,5 5 Mittelfranken ,77 367,88 49,4 6 Unterfranken ,63 346,23 47,4 7 Schwaben ,30 372,05 48,5 Bayern ,24 398,80 49,5 Regierungsbezirk Oberbayern Landkreise 171 Altötting ,34 651,76 54,8 172 Berchtesgadener Land ,78 371,71 53,5 173 Bad Tölz-Wolfratshausen ,45 433,92 56, Dachau ,38 440,24 52,7 175 Ebersberg ,66 450,80 52,5 176 Eichstätt ,02 336,61 45,0 177 Erding ,15 467,19 54, Freising ,68 462,91 49,9 179 Fürstenfeldbruck ,95 472,78 59, Garmisch-Partenkirchen ,34 405,54 55, Landsberg am Lech ,78 462,43 55,0 182 Miesbach ,24 489,63 55,0 183 Mühldorf a. Inn ,75 433,43 57,2 184 München ,91 859,17 46,9 185 Neuburg-Schrobenhausen ,77 435,33 55,9 186 Pfaffenhofen a.d. Ilm ,87 352,83 44,5 187 Rosenheim ,39 382,19 51,0 188 Starnberg ,38 659,53 51, Traunstein ,64 430,59 55,3 190 Weilheim-Schongau ,70 447,64 53,5 1 Oberbayern ,26 496,09 51,9

14 12 Noch: 2. Kreisumlagen für 2012 Noch: 2.1 Umlagekraft, Umlagesoll und Umlagesätze 80 % der Umlagekraft Umlagesoll Steuerkraftzahlen schlüssel- (Umlagesoll) Kreis- Gemeinde- Kreisumlage Einwohner Umlagekraft Schl.- Gebiet am 2012 je Nr zuweisungen 2012 Einwohner umlage satz Regierungsbezirk Niederbayern Landkreise 271 Deggendorf ,96 334,16 49,0 272 Freyung-Grafenau ,97 306,81 49, Kelheim ,60 375,68 48,5 274 Landshut ,79 400,86 50,5 275 Passau ,60 296,94 45,5 276 Regen ,39 315,59 47,5 277 Rottal-Inn ,55 379,72 51,0 278 Straubing-Bogen ,02 320,63 47,5 279 Dingolfing-Landau ,86 600,41 48,0 2 Niederbayern ,76 365,49 48,5 Regierungsbezirk Oberpfalz Landkreise 371 Amberg-Sulzbach ,84 322,60 45,9 372 Cham ,44 304,77 45,8 373 Neumarkt i.d. OPf ,71 292,18 39,5 374 Neustadt a.d. Waldnaab ,66 303,89 44,0 375 Regensburg ,50 277,00 40,0 376 Schwandorf ,53 336,29 48,7 377 Tirschenreuth ,92 354,96 50,0 3 Oberpfalz ,72 308,65 44,2 Regierungsbezirk Oberfranken Landkreise 471 Bamberg ,35 338,72 46,0 472 Bayreuth ,61 295,92 47,0 473 Coburg ,28 346,69 48,0 474 Forchheim ,34 368,74 54,6 475 Hof ,21 352,84 50,9 476 Kronach ,67 349,53 48,5 477 Kulmbach ,80 362,18 49,9 478 Lichtenfels ,30 358,29 47,5 479 Wunsiedel i. Fichtelgeb ,29 360,30 54,9 4 Oberfranken ,98 346,40 49,5

15 Noch: 2. Kreisumlagen für Noch: 2.1 Umlagekraft, Umlagesoll und Umlagesätze 80 % der Umlagekraft Umlagesoll Steuerkraftzahlen schlüssel- (Umlagesoll) Kreis- Gemeinde- Kreisumlage Einwohner Umlagekraft Schl.- Gebiet am 2012 je Nr zuweisungen 2012 Einwohner umlage satz Regierungsbezirk Mittelfranken Landkreise 571 Ansbach ,94 357,57 48,0 572 Erlangen-Höchstadt ,10 428,69 49,9 573 Fürth ,71 321,65 46,3 574 Nürnberger Land ,38 393,11 49,3 575 Neustadt a.d. Aisch- Bad Windsheim ,56 320,57 49,2 576 Roth ,06 366,21 51,0 577 Weißenburg-Gunzenhausen ,58 365,72 53,5 5 Mittelfranken ,77 367,88 49,4 Regierungsbezirk Unterfranken Landkreise 671 Aschaffenburg ,86 367,56 46,3 672 Bad Kissingen ,57 336,11 49,9 673 Rhön-Grabfeld ,96 329,48 49,4 674 Haßberge ,13 323,78 48,9 675 Kitzingen ,66 388,99 47,4 676 Miltenberg ,44 330,48 46,0 677 Main-Spessart ,95 348,94 48,0 678 Schweinfurt ,36 345,97 47,5 679 Würzburg ,54 337,43 46,0 6 Unterfranken ,63 346,23 47,4 Regierungsbezirk Schwaben Landkreise 771 Aichach-Friedberg ,84 372,55 49, Augsburg ,19 374,71 49, Dillingen a.d. Donau ,01 367,00 50,0 774 Günzburg ,44 367,02 47,7 775 Neu-Ulm ,10 390,50 47,5 776 Lindau (Bodensee) ,70 374,57 49,5 777 Ostallgäu ,24 354,46 47,5 778 Unterallgäu ,04 350,61 47,7 779 Donau-Ries ,07 388,55 45,6 780 Oberallgäu ,42 373,71 50,0 7 Schwaben ,30 372,05 48,5

16 14 Noch: 2. Kreisumlagen für Umlagekraft und Umlagesoll nach Gemeindegrößenklassen 1) Gemeindegrößenklasse Einwohner am % der Umlage- Umlage- Gemeinde- Kreisumlage kraft soll Umlagekraft schlüsselzuweisungen 2012 je (Umlagesoll) Einwohner Steuerkraftzahlen 2012 Kreisangehörige Gemeinden mit... Einwohnern und mehr ,63 405, bis unter ,49 442, bis unter ,83 472, bis unter ,67 399, bis unter ,95 353, bis unter ,21 335, bis unter ,26 329,30 unter ,12 314,58 Insgesamt ,24 398,80 1) Tabelle aus datentechnischen Gründen mit den Werten der anderen Tabellen nicht vergleichbar 2.3 Grenz- und Durchschnittswerte in den Regierungsbezirken Bezirk Umlagekraft 2012 Umlagesoll = Höchstwert Umlagesatz je 2 = Niederstwert je Einwohner Einwohner 3 = Gewogener Durchschnitt Oberbayern , ,17 59, , ,61 44, , ,09 51,9 Niederbayern , ,41 51, , ,94 45, , ,49 48,5 Oberpfalz , ,96 50, , ,00 39, , ,65 44,2 Oberfranken , ,74 54, , ,92 46, , ,40 49,5 Mittelfranken , ,69 53, , ,57 46, , ,88 49,4 Unterfranken , ,99 49, , ,78 46, , ,23 47,4 Schwaben , ,50 50, , ,61 45, , ,05 48,5 Bayern , ,17 59, , ,00 39, , ,80 49,5

17 15 2. Kreisumlage 2012 in den Landkreisen Bayerns Unterfranken Oberfranken Bad Kissingen Rhön- Grabfeld Coburg Kronach Hof Mittelfranken Oberpfalz Niederbayern Aschaffenburg Miltenberg Main-Spessart Würzburg Schweinfurt Kitzingen Haßberge Neustadt a.d.aisch- Bad Windsheim Bamberg Nürnberg Erlangen- Höchstadt Erlangen Fürth Lichtenfels Forchheim Fürstenfeldbruck MÜNCHEN Kulmbach Bayreuth Nürnberger Land Wunsiedel i.fichtelgeb. Amberg-Sulzbach Amberg Tirschenreuth Neustadt a.d.waldnaab Weiden i.d.opf. Schwandorf Schwaben Oberbayern Regierungsbezirke Ansbach Schwabach Roth Neumarkt i.d.opf. Cham Neu-Ulm Günzburg Memmingen Dillingen a.d.donau Unterallgäu Weißenburg- Gunzenhausen Donau-Ries Augsburg Aichach- Friedberg Landsberg am Lech Eichstätt Ingolstadt Dachau Neuburg- Schrobenhausen Pfaffenhofen a.d.ilm Starnberg München Freising Regensburg Kelheim Erding Ebersberg Landshut Rosenheim Mühldorf a.inn Straubing Straubing-Bogen Dingolfing-Landau Altötting Traunstein Deggendorf Rottal-Inn Regen Passau Freyung-Grafenau Lindau (Bodensee) Kempten (Allgäu) Oberallgäu Kaufbeuren Ostallgäu Weilheim- Schongau Garmisch- Partenkirchen Bad Tölz- Wolfratshausen Miesbach Berchtesgadener Land Umlagesoll in Euro je Einwohner 350,00 400,00 450,00 bis unter bis unter bis unter oder mehr 350,00 400,00 450,00 Häufigkeit Minimum: Maximum: Lkr Kempten Lkr München 277,00 je Einwohner 859,17 je Einwohner Kreisfreie Städte 25

18 16 3. Kreis- und Bezirksumlage 2012 in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns Unterfranken Oberfranken Bad Kissingen Rhön- Grabfeld Coburg Kronach Hof Mittelfranken Oberpfalz Niederbayern Aschaffenburg Miltenberg Main-Spessart Würzburg Schweinfurt Kitzingen Haßberge Neustadt a.d.aisch- Bad Windsheim Bamberg Nürnberg Erlangen- Höchstadt Erlangen Fürth Lichtenfels Forchheim Fürstenfeldbruck MÜNCHEN Kulmbach Bayreuth Nürnberger Land Wunsiedel i.fichtelgeb. Amberg-Sulzbach Amberg Tirschenreuth Neustadt a.d.waldnaab Weiden i.d.opf. Schwandorf Schwaben Oberbayern Regierungsbezirke Ansbach Schwabach Roth Neumarkt i.d.opf. Cham Neu-Ulm Günzburg Memmingen Dillingen a.d.donau Unterallgäu Weißenburg- Gunzenhausen Donau-Ries Augsburg Aichach- Friedberg Landsberg am Lech Eichstätt Ingolstadt Dachau Neuburg- Schrobenhausen Pfaffenhofen a.d.ilm Starnberg München Freising Regensburg Kelheim Erding Ebersberg Landshut Rosenheim Mühldorf a.inn Straubing Straubing-Bogen Dingolfing-Landau Altötting Traunstein Deggendorf Rottal-Inn Regen Passau Freyung-Grafenau Lindau (Bodensee) Kempten (Allgäu) Oberallgäu Kaufbeuren Ostallgäu Weilheim- Schongau Garmisch- Partenkirchen Bad Tölz- Wolfratshausen Miesbach Berchtesgadener Land Umlagesoll in Euro je Einwohner bis unter 300,00 300,00 400,00 500,00 600,00 400,00 500,00 600,00 bis unter bis unter bis unter oder mehr Häufigkeit Minimum: Maximum: Krfr. St Amberg Lkr München 169,55 je Einwohner 1313,49 je Einwohner L II 8 j \ s16_kartogramm_bezirks_und_kreisumlage

19 4. Schlüsselzuweisungen für Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden für 2012 nach Gemeindegrößenklassen Anzahl der Gemeinden Schlüsselzuweisung Gemeindegrößenklasse mit ohne je Einwohner Schlüsselzuweisung brutto ¹) bereinigt ²) Kreisangehörige Gemeinden mit... Einwohnern bis unter ,23 244, bis unter ,83 208, bis unter ,91 188, bis unter ,52 152, bis unter ,72 147, bis unter ,12 117, bis unter ,69 101, und mehr ,05 101,05 Zusammen ,55 149,97 Kreisfreie Städte mit... Einwohnern bis unter ,52 280, bis unter ,40 177, bis unter ,76 144, bis unter ,26 337, und mehr ,72 153,72 Zusammen ,05 181,11 Insgesamt ,73 160, Schlüsselzuweisungen an die Landkreise für 2012 nach Größenklassen Größenklasse Anzahl Schlüsselzuweisung der Landkreise je Einwohner Landkreise mit... Einwohnern bis unter , bis unter , bis unter , bis unter , bis unter , bis unter , und mehr ,77 Insgesamt ,36 1) Gesamteinwohnerzahl am 31. Dezember ) Nur Einwohnerzahlen von Gemeinden, die Schlüsselzuweisungen erhalten haben.

20 18 Noch: 4. Schlüsselzuweisungen für Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden für 2012 nach Regierungsbezirken Anzahl der Gemeinden Schlüsselzuweisung Regierungsbezirk mit ohne je Einwohner Schlüsselzuweisung brutto ¹) bereinigt ²) Kreisangehörige Gemeinden Oberbayern ,89 103,06 Niederbayern ,61 176,52 Oberpfalz ,81 187,02 Oberfranken ,66 206,77 Mittelfranken ,67 136,82 Unterfranken ,03 173,16 Schwaben ,31 128,94 Zusammen ,55 149,97 Kreisfreie Städte Oberbayern ,72 97,72 Niederbayern ,88 148,88 Oberpfalz ,94 130,94 Oberfranken ,38 271,93 Mittelfranken ,16 273,16 Unterfranken ,22 208,22 Schwaben ,31 294,31 Zusammen ,05 181,11 Insgesamt ,73 160, Schlüsselzuweisungen an die Landkreise für 2012 nach Regierungsbezirken Anzahl der Landkreise Schlüsselzuweisung Regierungsbezirk mit ohne Schlüsselzuweisung je Einwohner Oberbayern ,39 Niederbayern ,48 Oberpfalz ,07 Oberfranken ,11 Mittelfranken ,57 Unterfranken ,83 Schwaben ,74 Insgesamt , Schlüsselzuweisungen an Gemeinden und Landkreise für 2012 nach Regierungsbezirken Anzahl der Gemeinden und Landkreise Schlüsselzuweisung Regierungsbezirk mit ohne Schlüsselzuweisung je Einwohner Oberbayern ,81 Niederbayern ,23 Oberpfalz ,08 Oberfranken ,86 Mittelfranken ,02 Unterfranken ,70 Schwaben ,00 Insgesamt ,81 1) Gesamteinwohnerzahl am 31. Dezember ) Nur Einwohnerzahlen von Gemeinden, die Schlüsselzuweisungen erhalten haben.

21 19 Noch: 4. Schlüsselzuweisungen für Schlüsselzuweisungen an die Landkreise für 2012 Schl. -Nr. Schlüsselzuweisung Schlüsselzuweisung Landkreise Schl.- Landkreise Nr. je Einw. je Einw. Regierungsbezirk Oberbayern Regierungsbezirk Oberfranken 171 Altötting , Bamberg , Berchtesgadener Land , Bayreuth , Bad-Tölz-Wolfratshausen , Coburg , Dachau , Forchheim , Ebersberg , Hof , Eichstätt , Kronach , Erding , Kulmbach , Freising , Lichtenfels , Fürstenfeldbruck , Wunsiedel i. Fichtelgeb , Garmisch-Partenkirchen , Landsberg am Lech ,49 Oberfranken , Miesbach , Mühldorf a. Inn , München 0 - Regierungsbezirk Mittelfranken 185 Neuburg-Schrobenhausen , Pfaffenhofen a.d. Ilm , Ansbach , Rosenheim , Erlangen-Höchstadt , Starnberg , Fürth , Traunstein , Nürnberger Land , Weilheim-Schongau , Neustadt a.d. Aisch- Bad Windsheim ,04 Oberbayern , Roth , Weißenburg-Gunzenh ,91 Regierungsbezirk Niederbayern Mittelfranken , Deggendorf , Freyung-Grafenau ,54 Regierungsbezirk Unterfranken 273 Kelheim , Landshut , Aschaffenburg , Passau , Bad Kissingen , Regen , Rhön-Grabfeld , Rottal-Inn , Haßberge , Straubing-Bogen , Kitzingen , Dingolfing-Landau , Miltenberg , Main-Spessart ,88 Niederbayern , Schweinfurt , Würzburg ,63 Regierungsbezirk Oberpfalz Unterfranken , Amberg-Sulzbach , Cham ,44 Regierungsbezirk Schwaben 373 Neumarkt i.d. OPf , Neustadt a.d. Waldnaab , Aichach-Friedberg , Regensburg , Augsburg , Schwandorf , Dillingen a.d. Donau , Tirschenreuth , Günzburg , Neu-Ulm ,60 Oberpfalz , Lindau (Bodensee) , Ostallgäu , Unterallgäu , Donau-Ries , Oberallgäu ,47 Schwaben ,74 Bayern ,36

22 20 Noch: 4. Schlüsselzuweisungen für Gesamtschlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen Gemeinden und Landkreise für 2012 Schl. -Nr. Schlüsselzuweisung Schlüsselzuweisung Landkreise Schl.- Landkreise Nr. je Einw. je Einw. Regierungsbezirk Oberbayern Regierungsbezirk Oberfranken 171 Altötting , Bamberg , Berchtesgadener Land , Bayreuth , Bad-Tölz-Wolfratshausen , Coburg , Dachau , Forchheim , Ebersberg , Hof , Eichstätt , Kronach , Erding , Kulmbach , Freising , Lichtenfels , Fürstenfeldbruck , Wunsiedel i. Fichtelgeb , Garmisch-Partenkirchen , Landsberg am Lech ,08 Oberfranken , Miesbach , Mühldorf a. Inn , München ,63 Regierungsbezirk Mittelfranken 185 Neuburg-Schrobenhausen , Pfaffenhofen a.d. Ilm , Ansbach , Rosenheim , Erlangen-Höchstadt , Starnberg , Fürth , Traunstein , Nürnberger Land , Weilheim-Schongau , Neustadt a.d. Aisch- Bad Windsheim ,75 Oberbayern , Roth , Weißenburg-Gunzenh ,41 Regierungsbezirk Niederbayern Mittelfranken , Deggendorf , Freyung-Grafenau ,18 Regierungsbezirk Unterfranken 273 Kelheim , Landshut , Aschaffenburg , Passau , Bad Kissingen , Regen , Rhön-Grabfeld , Rottal-Inn , Haßberge , Straubing-Bogen , Kitzingen , Dingolfing-Landau , Miltenberg , Main-Spessart ,82 Niederbayern , Schweinfurt , Würzburg ,10 Regierungsbezirk Oberpfalz Unterfranken , Amberg-Sulzbach , Cham ,46 Regierungsbezirk Schwaben 373 Neumarkt i.d. OPf , Neustadt a.d. Waldnaab , Aichach-Friedberg , Regensburg , Augsburg , Schwandorf , Dillingen a.d. Donau , Tirschenreuth , Günzburg , Neu-Ulm ,45 Oberpfalz , Lindau (Bodensee) , Ostallgäu , Unterallgäu , Donau-Ries , Oberallgäu ,24 Schwaben ,04 Bayern ,91

23 21 4. Gemeindeschlüsselzuweisung in Relation zur Steuerkraft in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns für das Jahr 2012 Unterfranken Oberfranken Bad Kissingen Rhön- Grabfeld Coburg Kronach Hof Mittelfranken Oberpfalz Niederbayern Aschaffenburg Miltenberg Main-Spessart Würzburg Schweinfurt Kitzingen Haßberge Neustadt a.d.aisch- Bad Windsheim Bamberg Nürnberg Erlangen- Höchstadt Erlangen Fürth Lichtenfels Forchheim Fürstenfeldbruck MÜNCHEN Kulmbach Bayreuth Nürnberger Land Wunsiedel i.fichtelgeb. Amberg-Sulzbach Amberg Tirschenreuth Neustadt a.d.waldnaab Weiden i.d.opf. Schwandorf Schwaben Oberbayern Regierungsbezirke Ansbach Schwabach Roth Neumarkt i.d.opf. Cham Neu-Ulm Günzburg Memmingen Dillingen a.d.donau Unterallgäu Weißenburg- Gunzenhausen Donau-Ries Augsburg Aichach- Friedberg Landsberg am Lech Eichstätt Ingolstadt Dachau Neuburg- Schrobenhausen Pfaffenhofen a.d.ilm Starnberg München Freising Regensburg Kelheim Erding Ebersberg Landshut Rosenheim Mühldorf a.inn Straubing Straubing-Bogen Dingolfing-Landau Altötting Traunstein Deggendorf Rottal-Inn Regen Passau Freyung-Grafenau Lindau (Bodensee) Kempten (Allgäu) Oberallgäu Kaufbeuren Ostallgäu Weilheim- Schongau Garmisch- Partenkirchen Bad Tölz- Wolfratshausen Miesbach Berchtesgadener Land Von den Gemeinden eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt erhaltene Schlüsselzuweisungen in % der Steuerkraft dieser Gemeinden keine Schlüsselzuweisung 0,10 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 Häufigkeit Minimum: Maximum: Bayern: Lkr München Krfr. St Hof 0,25 % 78,98 % 17,25 % L II 8 j \ s21_kartogramm_gemeindeschlüsselzuweisung

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