Der kommunale Finanzausgleich

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2 kommunaler Finanzausgleich 2 Gliederung 1. Was ist eine Gemeinde? 2. Rechtliche Stellung der Gemeinden im Grundgesetz 3. Aufgaben und Einnahmen von Gemeinden 4. Problematische Stellung der Gemeinden 5. Allgemeine Einführung in den kommunalen Finanzausgleich 6. Der kommunale Finanzausgleich in Baden-Württemberg 7. Der kommunale Finanzausgleich in NRW 8. Vergleich der beiden Systeme 9. Fazit/Diskussion

3 kommunaler Finanzausgleich 3 Definition Gemeinde Eine Gemeinde bezeichnet eine politische Verwaltungseinheit, die in Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts eingerichtet und nach Art. 28 GG mit Gremien und Aufgaben der Selbstverwaltung ausgestattet ist (Einzelheiten werden in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt). Gemeinden erfüllen ferner staatliche Aufgaben, insbesondere im Personenstandswesen (Einwohnermeldeamt etc.), im Gesundheitswesen, im sozialpolitischen Bereich. Überörtliche Aufgaben (z. B. landsmannschaftlicher Verbundenheit) und Aufgaben, die die finanzielle oder Verwaltungskraft einzelner Gemeinden übersteigen, können auch durch Gemeindeverbände erledigt werden. aus: Klaus Schubert/Martina Klein: Das Politiklexikon. online unter:

4 kommunaler Finanzausgleich 4 Gemeinden haben keine Staatsqualität Gebietskörperschaften mit abgeleiteten Hoheitsbefugnissen innerhalb der Länder Staatsrechtliche Zugehörigkeit zu den Ländern Kleinste administrative Einheit der staatlichen Verwaltung Unterste Stufe im Verwaltungsaufbau Rund 80% aller Angelegenheiten, die für den Bürger in Kontakt zur öffentlichen Verwaltung bringen, werden über die Gemeinden abgewickelt

5 kommunaler Finanzausgleich 5 Problem Land und Bund können Gesetze verabschieden, die die Gemeinde binden, ohne dass diese bei dem Legislativprozess beteiligt sind So kann den Gemeinden Aufgaben übertragen werden mit erheblichen Kosten Frage: Wie geht man mit der besonderen Stellung der Gemeinden vor allem hinsichtlich ihrer Finanzausstattung um?

6 kommunaler Finanzausgleich 6 1. Recht auf kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG) Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

7 kommunaler Finanzausgleich 7 2. Finanzverfassungsrechtliche Garantie (Art. 106 Abs. 7 GG) Von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftssteuern fließt den Gemeinden und den Gemeindeverbänden insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestimmender Hundertsatz zu. Im übrigen bestimmt die Landesgesetzgebung, ob und inwieweit das Aufkommen der Landessteuern den Gemeinden (Gemeindeverbänden) zufließt.

8 kommunaler Finanzausgleich 8 Rechtsstellungsgarantie Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: 4b. über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden wegen Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung nach Artikel 28 durch ein Gesetz, bei Landesgesetzen jedoch nur, soweit nicht Beschwerde beim Landesverfassungsgericht erhoben werden kann.

9 kommunaler Finanzausgleich 9

10 kommunaler Finanzausgleich 10

11 kommunaler Finanzausgleich 11 Einnahmen

12 kommunaler Finanzausgleich 12 Problem Nur eine angemessene Finanzausstattung ermöglicht eine angemessene Aufgabenwahrnehmung Einnahmen aus eigenem Steueraufkommen sowie aus Entgelten reichen nicht aus, um die kommunalen Aufgaben zu finanzieren Lösung: kommunaler Finanzausgleich, um den Gemeinden die finanzielle Grundlage für die Selbstverwaltung zu ermöglichen

13 kommunaler Finanzausgleich 13 Funktionen des kommunalen Finanzausgleiches 1. fiskalische Funktion: Verbesserung der Finanzsituation der Gemeinden 2. redistributive Funktion: allzu große Unterschiede in der Steuerkraft zwischen den Gemeinden sollen ausgeglichen werden 3. allokative und raumordnungspolitische Funktion: zentrale Orte erbringen Leistungen, für das Umland (weiterführende Schulen), die auch von den Bürgern der Nachbargemeinden genutzt werden, ohne dass diese für ihre Finanzierung aufkommen

14 kommunaler Finanzausgleich 14 Zahlungstypen des Finanzausgleichs 1. Allgemeine Finanzzuweisungen ( Schlüsselzuweisungen, Zweck: Finanzkraftausgleich) 2. Sonderlastenausgleich (z.b. für öffentlichen Personennahverkehr) 3. Objektbezogene (antragsgebundene) Zuweisungen (für bestimmte Vorhaben: Straßenbau, Sanierungsvorhaben)

15 kommunaler Finanzausgleich 15 Allgemeine Finanzzuweisungen - einer fiktiven Bedarfsmesse pro Einwohner wird eine Steuerkraftmesszahl gegenübergestellt - ist der ermittelte fiktive Bedarf höher als die Steuerkraft, besteht ein entsprechendes Anrecht auf Ausgleich, wobei die Differenz nur zu einem Teil ausgeglichen wird - Um den Aufwand für die wachsenden Aufgaben zentraler Gemeinden ausgleichen zu können wachsen die Schlüsselzuweisungen nicht linear im Verhältnis zu der Einwohnerzahl, sondern progressiv

16 Sonderlastenausgleichszahlungen & objektbezogene Zuweisungen Sonderlastenausgleichszahlungen werden an überprüfbaren Daten festgemacht wie z.b. Schülerzahlen kommunaler Finanzausgleich 16 objektbezogene Zuweisungen können nur auf Antrag gewährt werden (zweckentsprechende Verwendung muss nachgewiesen werden)

17 kommunaler Finanzausgleich 17 Ziele des kommunalen Finanzausgleichs 1. Auf vertikaler Ebene den Ausgleich zwischen dem Land und seinen Kommunen 2. Auf horizontaler Ebene den Ausgleich zwischen unterschiedlich finanzstarken Kommunen Fazit: theoretisch könnte so den Gemeinden ihre finanzielle Grundausstattung für ihre kommunale Selbstverwaltung gewährleistet werden Frage: Funktioniert der kommunale Finanzausgleich auch in der Praxis?

18 kommunaler Finanzausgleich 18 Beispiel: Baden-Württemberg Finanzausgleichsmasse a) Anteil aus den Gemeinschaftssteuern des Landes b) Finanzausgleichsumlage wird vom Land von Gemeinden und Landkreisen erhoben

19 kommunaler Finanzausgleich 19 Bemessungsgrundlage der Umlage bei den Gemeinden Wird gebildet aus: Grundsteuer Gewerbesteuer Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer Umsatzsteuer Schlüsselzuweisungen Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs Abzüglich der Gewerbesteuerumlage des jeweils zweitvorangegangenen Jahres

20 Bemessungsgrundlage der Umlage bei Landkreisen und Stadtkreisen a) Landkreise Summe aus ihren Gewerbesteuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen im zweitvorangegangenen Jahr kommunaler Finanzausgleich 20 b) Stadtkreise Zahlen Umlage sowohl als Gemeinde als auch als Kreis

21 kommunaler Finanzausgleich 21 Rund 88% dieser Umlage fließen in die Finanzausgleichsmasse Rund 12% dieser Umlage fließen in den Landeshaushalt Element des horizontalen und vertikalen Finanzausgleichs 2 Arten von Zuweisungen: 1. Schlüsselzuweisungen 2. Bedarfs- und Zweckzuweisungen

22 kommunaler Finanzausgleich 22 Finanzausgleichsmasse A 81,22% der Finanzausgleichsmasse Schlüsselzuweisungen an Gemeinden, Landkreise und Stadtkreise Gemeinden 74,1% Landkreise 20,98% Stadtkreise 4,92% Zuvor werden der Masse A Mittel für besondere Zwecke entnommen

23 kommunaler Finanzausgleich 23 Entnommen aus: Die Gemeinden und ihre Einnahmen online unter:

24 Titel der Präsentation 24 Zuweisungsarten Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft einschließlich der Mehrzuweisungen bei besonderer Steuerkraftschwäche kommunale Investitionspauschale Zuweisungen zum Ausgleich der Belastungen aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs Kinderbetreuung Schulen Als Fremdenverkehrsgemeinde eine Fremdenverkehrspauschale Zur Abgeltung von Verwaltungskosten

25 Titel der Präsentation 25 Finanzausgleichsmasse B 18,88% der Finanzausgleichsmasse kommunaler Investitionsfonds (Zuweisungen für kommunale Infrastrukturinvestitionen Ausgleichstock (für finanzschwache Regionen) kommunale Investitionspauschale

26 Titel der Präsentation 26 Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft Ersatz für fehlende Steuereinnahmen Steuerkraft einer Gemeinde wird berechnet Bedarfsmesszahl wird berechnet Differenz zwischen Bedarfsmesszahl und Steuerkraftmesszahl ( Fehlbetrag ) wir berechnet Grundsatz: Differenz wird nicht vollständig ausgeglichen, um Gemeinden anzuregen mehr Geld einzunehmen

27 Titel der Präsentation 27 Entnommen aus: Die Gemeinden und ihre Einnahmen online unter:

28 Titel der Präsentation 28 Entnommen aus: Die Gemeinden und ihre Einnahmen online unter:

29 Titel der Präsentation 29 Entnommen aus: Die Gemeinden und ihre Einnahmen online unter:

30 Titel der Präsentation 30 Weitere Zuweisungen: Sockelgarantie Entnommen aus: Die Gemeinden und ihre Einnahmen online unter:

31 Kommunale Investitionspauschale & Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichstock (Finanzausgleichsmasse B) Kommunale Investitionspauschale Ist eine Schlüsselzuweisung für jeden Einwohner, die die Gemeinden ohne Bindung an einen bestimmten Verwendungszweck erhält Finanzierung von Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen kommunaler Finanzausgleich 31 Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock Für kleine Gemeinden (bis Einwohner) Oder für Gemeinden mit großen finanziellen Problemen

32 kommunaler Finanzausgleich 32 Landkreise & Stadtkreise Landkreise Garantie für eigene Finanz- und Aufgabenhoheit Kreisumlage: Bemessungsgrundlage sind die Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden (horizontaler Ausgleichseffekt zwischen den Gemeinden eines Kreises) Schlüsselzuweisungen: jeder Kreiseinwohner wird gleich gewichtet bei der Berechnung der Bedarfsmesszahl Steuerkraftmesszahl wir vor allem durch die Gemeinden beeinflusst Stadtkreise Erhalten die Leistungen für Gemeinden und für Landkreise ABER: eigene Schlüsselmasse

33 kommunaler Finanzausgleich 33 Kommunaler Finanzausgleich NRW Wird durch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GfG) geregelt Das Land legt die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen fest Systematik und die Berechnung der Schlüsselzuweisungen werden regelmäßig an die sich verändernden Sachverhalte angepasst

34 kommunaler Finanzausgleich 34 Ermittlung der Finanzausgleichsmasse ( 2 GFG 2012) Land stellt 23% seines Anteils an der Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer und der Umsatzsteuer zur Verfügung (ebenso 4/7 der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer) Vorwegabzug bei der Finanzausgleichsmasse für vertragliche Vereinbarungen und Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen Aufteilung der Finanzausgleichsmasse in: Schlüsselzuweisungen Investitionspauschalen Fachbezogene Sonderpauschalen Bedarfszuweisungen

35 Titel der Präsentation 35 Entnommen aus: Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 online unter: df

36 Titel der Präsentation 36 Entnommen aus: Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 online unter: df

37 kommunaler Finanzausgleich 37 Schlüsselzuweisungen Wird nach der durchschnittlichen Aufgabenbelastung und nach ihrer Steuer- und Umlagekraft bemessen Sowohl Gemeinden, als auch Kreise und Landschaftsverbände bekommen Schlüsselzuweisungen Ausgangsmesszahl wird mit einer Steuerkraftmesszahl/Umlagekraftmesszahl ins Verhältnis gesetzt Jede Gemeinde erhält 90% des Unterschiedsbetrages Überschreitet eine Gemeinde die Ausgangsmesszahl, so erhält sie keine Zuweisungen mehr

38 kommunaler Finanzausgleich 38 Berechnung der Ausgangsmesszahl Einwohnerzahl Schülerzahl Soziallastenansatz Zentralitätsansatz (Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten) Flächenansatz (für Gemeinden, die eine über dem Landesdurchschnitt liegende aufweist)

39 kommunaler Finanzausgleich 39 Entnommen aus: Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 online unter: df

40 kommunaler Finanzausgleich 40 Berechnung der Steuerkraftmesszahl Summe der für die Gemeinden geltenden Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer Der Grundsteuern Des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer Des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer Abzüglich der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuerumlage

41 kommunaler Finanzausgleich 41 Pauschalen und weitere Hilfen Schulpauschale Sportpauschale Kurortehilfe Abwassergebührenhilfe

42 kommunaler Finanzausgleich 42 Vergleich der beiden Systeme Baden-Württemberg Weniger Verwaltungsebenen Finanzausgleichsmasse wird gesplittet Bedarfsmesszahl richtet sich nach der Anzahl der Einwohner Mehr Extra-Zuweisungen NRW Mehr Verwaltungsebenen Finanzausgleichsmasse bleibt eins Bei der Bedarfsmesszahl werden mehr Faktoren berücksichtigt als die Einwohnerzahl Weniger Extra-Zuweisungen

43 Kommunaler Finanzausgleich 43 Quellen Robert, Rüdiger: Föderalismus, Gemeinden und Globalisierung. in: Robert, Rüdiger (Hrsg.): Bundesrepublik Deutschland Politisches System und Globalisierung. Eine Einführung. Münster Wehling, Hans-Georg: Kommunalpolitik. Bonn (online unter: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn Klaus Schubert/Martina Klein: Das Politiklexikon. Bonn (online unter: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (Hrsg.): Die Gemeinden und ihre Einnahmen. Stuttgart ( online unter: Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 (online unter: gaben/kommunales/kommunale_finanzen/gfg2012_entwurf.pdf)

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