Beschlussvorlage zu TOP 8

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1 Beschlussvorlage zu TOP 8 Künftige Struktur der JRK-Bundesebene Sitzung des 10. JRK- Bundesdelegiertentag am in Hannover Hintergrund: Im Rahmen des JRK-Verbandsentwicklungsprozesses Projekt 4 Visionen erreichen zeigte die Analyse der gegenwärtigen Strukturen und Arbeitsabläufe deutliche Schwächen in der Aufgabenverteilung auf Bundesebene. Zwischen den Gremien sind Zuständigkeiten derzeit unscharf abgegrenzt, dadurch kommt es zu Doppelungen, die Entscheidungsabläufe verzögern und flexibles Handeln erschweren. Andererseits sind zentrale Aufgaben wie die strategische Weiterentwicklung des Verbandes nicht eindeutig verortet. Es zeigte sich deutlich, dass die Struktur entscheidender Ansatzpunkt für die Weiterentwicklung und Modernisierung des JRK ist. Im Prozess der Entwicklung eines neuen Strukturmodells beschlossen die Gremien der Bundesebene verschiedene Grundlagen zur Gestaltung der Arbeit auf Bundesebene. Außerdem wurde ein erster Modellvorschlag auf der JRK- Strukturkonferenz diskutiert. Die dort gesammelten Anregungen arbeitete die Projektgruppe in den aktuellen Vorschlag ein. Die Details insbesondere zu Veränderungen nach der Strukturkonferenz - sind der beigefügten Informationsvorlage zu entnehmen. Ziel: Die JRK-Bundesebene arbeitet in handlungsfähigen Strukturen, die die Aufgabenverteilung zwischen den Gremien klären. Überschneidungen sind ausgeräumt, bisher nicht zugeordnete Aufgaben dort angesiedelt, wo sie kompetent erledigt werden können. Die vom BDT 2005 beschlossenen Kriterien für eine zukünftige Struktur der Bundesebene finden angemessene Berücksichtigung. Lösungsvorschlag: Strukturmodell: Die Projektgruppe Projekt 4 schlägt dem Bundesausschuss ein Strukturmodell vor, das als Organigramm nachfolgend dargestellt ist. Zentrale Elemente sind: - JRK-Bundeskonferenz - JRK-Bundesleitung -1-

2 - JRK-Bundesgeschäftsstelle - JRK-Länderrat Die Bundesgeschäftsstelle arbeitet zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit ehrenamtlichen Arbeitsgruppen (AG s) zusammen, wo nötig und sinnvoll. Diese werden nicht als satzungsgemäße Gremien verstanden. Die Projektgruppe schlägt vor, die bisher vorgenommene Unterscheidung zwischen AG s und PG s aufzuheben und fortan lediglich von AG s zu sprechen. Für jedes Gremium sowie die AG s wurde ein Profil erstellt, das folgende Aspekte beleuchtet: - Was genau ist der Zweck des Gremiums in der Gesamtstruktur? - Welche Aufgaben müssen in dem Gremium wahrgenommen werden, um die Aufgabe zu erfüllen? - Wer muss mitarbeiten bzw. beteiligt sein, um die Aufgaben des Gremiums zu erfüllen? - Wie muss das Gremium mit den anderen Gremien vernetzt sein, um seinen Zweck zu erfüllen? - Wie oft muss das Gremium tagen, um effektiv zu arbeiten? Besonders zu erwähnen sind folgende Aspekte: - Die strategische Planung ist Hauptaufgabe der JRK-Bundesleitung. Sie schlägt der Bundeskonferenz zentrale Schritte vor und ist damit Motor der Entwicklung des JRK. Im strategischen Prozess liegt die Entscheidung und demokratische Legitimation bei der Bundeskonferenz, die detaillierte Ausgestaltung dann bei der Bundesleitung, die Umsetzung bei der Geschäftsstelle. - Die Basisdemokratie im JRK wird gestärkt. Fortan liegen die entscheidenden Kompetenzen bei der Bundeskonferenz, in der neben den JRK- Landesleitungen die Delegierten der LV s vertreten sind. - Die Schnittstelle zwischen Aufsicht und Exekutive liegt in der Zusammenarbeit Bundesleitung Geschäftsstelle. Die Bundesleitung (in Vertretung der Bundeskonferenz) beauftragt die Geschäftsstelle mit der Umsetzung der von ihr gesetzten strategischen Ziele. Die Leitung der Geschäftsstelle ist verantwortlich für die erfolgreiche Durchführung der vereinbarten Maßnahmen. Die Bundesleitung kontrolliert die Arbeit der Geschäftsstelle und berichtet darüber an die Bundeskonferenz. Diese erteilt schließlich der Bundesleitung die Entlastung oder kann die Bundesleitung abwählen. - Über das hier dargestellte Modell hinaus bestehen die gegebenen Einbindungen in den Gesamtverband DRK: Die Geschäftsstelle ist Teil des DRK-Generalsekretariates, die Bundesleitung vertritt das JRK im Ausschuss Ehrenamtlicher Dienst sowie im Präsidium. Die Bundeskonferenz ist letztlich ein Beratungsorgan des DRK-Präsidiums. -2-

3 strategischer Prozess -3- JRK- Bundeskonferenz Wählt aus AG JRK-Landesleitungen Delegierte aus den Landesverbänden JRK-Bundesleitung beratend JRK-BundesreferentIn JRK-Landesreferent- Innen ExpertInnen auf Einladung --wählt --strategischer Rahmen (Vorgaben) --Controlling berichtet, bereitet vor JRK-Bundesleitung 1 JRK-BundesleiterIn 4 StellvertreterInnen beratend: JRK-BundesreferentIn Tagungsfrequenz: mehrmals jährlich gibt Ziele und Aufgaben vor berichtet, entwickelt Maßnahmen JRK- Bundesgeschäftsstelle JRK-Team im DRK-Generalsekretariat Wählt aus Wählt aus AG AG Tagungsfrequenz: Mind. 1x jährlich berichtet Wählt aus AG Impulse zu zu Themen und Inhalte Feedback, Kooperation, Zusammenarbeit organisiert Rahmenbedingungen Unterstützung JRK-Länderrat -JRK-LandesleiterInnen -JRK-LandesreferentInnen beratend: JRK-Bundesleitung JRK-BundesreferentIn Tagungsfrequenz: mindestens zweimal jährlich Die neue JRK-Struktur

4 Gremienprofile: JRK-Bundeskonferenz Zweck: Die JRK-Bundeskonferenz ist das oberste Aufsichts- und Beschlussorgan des Jugendrotkreuzes aus Bundesebene. Die JRK-Bundeskonferenz gibt den auf Bundesebene handelnden Personen die demokratische Legitimation, entscheidet über Fragen der JRK-Ordnung und andere grundsätzliche Regelwerke und gibt den Rahmen für inhaltliche Vorgaben und Themen vor. Zusammensetzung: stimmberechtigt: - die Mitglieder der Bundesebene (Landesverbände) JRK-LandesleiterInnen oder deren StellvertreterInnen Delegierte aus den LV - die JRK-Bundesleitung beratend: - JRK-LandesreferentInnen beratend Ggf. Delegation zu klären mit dem DRK- Rechtsausschuss - JRK-BundesreferentIn beratend - ExpertInnen zu bestimmten Themen auf Einladung - je ein/-e VertreterIn der Gemeinschaften beratend Tagungsfrequenz: mindestens einmal jährlich Aufgaben: Bundesleitung wählen JRK Ordnung, Leitbild und Leitsätze beschließen Inhaltliche Schwerpunktsetzung beschließen Strategische Rahmen festlegen (s. Erläuterung in der Infovorlage) Kontrolle der Bundesleitung leisten Schwerpunkte der Haushaltsplanung festlegen Vernetzung: - wählt, beauftragt und kontrolliert die Bundesleitung - erhält Berichte und inhaltliche Vorlagen von der Bundesleitung - benötigt Entscheidungsvorbereitung durch die Bundesleitung - braucht Impulse aus Bundesleitung und Länderrat - Länderrat stellt über die LV Anträge an die Bundeskonferenz - die LV stellen die Qualifikation der Delegierten sicher -4-

5 JRK-Bundesleitung Zweck: Die JRK-Bundesleitung steuert den Verband im Rahmen der Vorgaben der Bundeskonferenz. Die JRK-Bundesleitung konkretisiert die strategischen Vorgaben, stellt die Umsetzung sicher und initiiert die Weiterentwicklung strategischer Ziele. Die JRK-Bundesleitung vertritt den Verband nach innen und außen. Die JRK-Bundesleitung kann in der Außenvertretung z.t. Exekutivaufgaben übernehmen. Zusammensetzung: - 1 BundesleiterIn - 4 StellvertreterInnen - BundesreferentIn (beratend) Die Bundesleitung soll paritätisch besetzt sein. Tagungsfrequenz: Mind. 6 x jährlich Aufgaben: Umsetzung strategischer und operativer Ziele der Exekutive (Geschäftsleitung) sicherstellen und kontrollieren Vorbereitung und Leitung der Bundeskonferenz leisten Schaffung von Grundlagen zur strategischen Planung gewährleisten und Impulse für die Weiterentwicklung setzen Finanzielle Grundlagen erschließen und absichern Kooperation mit anderen relevanten Gremien und Organen insb. dem Länderrat gewährleisten In relevanten Gremien und Organisationen Positionen des JRK aussagekräftig darstellen und die Einbettung in gesamtverbandliche Positionen sicherstellen Einsetzen von AG s zu inhaltliche Themen dort keine Mitarbeit Bei strategischen Entwicklungen ggf. AG s unter Mitarbeit der Bulei bilden Vernetzung: - Beratend im Länderrat vertreten - Recht auf Antragstellung im Länderrat - Strukturiert die eigene Zusammenarbeit durch eine Geschäftsordnung - JRK-Länderrat stellt Anträge an die Bundesleitung - Landesleitungsmitglieder können in die Bundesleitung gewählt werden, müssen aber innerhalb eines Jahres nach ihrer Wahl das Amt auf Landesebene zur Verfügung stellen. -5-

6 JRK-Bundesgeschäftsstelle Zweck: Die Geschäftstelle gewährleistet die operative Umsetzung der strategischen Ziele, Vorgaben und Aufträge der Bundesleitung. Dabei wickelt sie die Geschäfte des JRK auf Bundesebene nach Maßstäben von Effektivität und Wirtschaftlichkeit ab und gewährleistet die Vernetzung mit den anderen DRK- Geschäftsfeldern im Generalsekretariat. Die Geschäftstelle stellt in Kooperation mit der Bundesleitung die Außenvertretung des JRK sicher und leistet Zuarbeit zur strategischen Entwicklung des Verbandes. Aufgaben: Konzeptentwicklung und Umsetzung von Maßnahmenplänen gemäß der strat. Vorgaben leisten Arbeitsgruppen als Instrumente zur operativen Umsetzung von Aufgaben auswählen und fachspezifische Aufarbeitung jugendpolitischer Themen sicherstellen Gremien und Veranstaltungsmanagement leisten Mitarbeit in relevanten Gremien und Organisationen innerhalb und außerhalb des DRK gewährleisten Finanzielle Grundlagen erschließen, absichern und Haushaltsplan bewirtschaften Durch geeignete Kommunikationsinstrumente zeitnahe Information und Beratung der Mitgliedsverbände sowie der Bundesleitung sicherstellen und die Zusammenarbeit fördern. Zusammensetzung: - JRK-BundesreferentIn - MitarbeiterInnen im Team für administrative und fachliche Aufgabenwahrnehmung Sachgerechte Ablauforganisation, Personalplanung und Personalentwicklung sicherstellen Vernetzung: - Zusammenarbeit mit allen Gremien der JRK-Bundesebene und - aufgabenbezogen - des DRK - Beauftragung und Kontrolle durch die JRK-Bundesleitung - enge Kooperation mit den Landesgeschäftsstellen -6-

7 JRK-Länderrat Zweck: Der Länderrat ist das Forum zur Bündelung und Vertretung der Interessen der Landesverbände und deren Vernetzung. Der Länderrat setzt Impulse für die Arbeit der Bundesebene und gewährleistet eine enge Rückkopplung über Ergebnisse und Wirkungen. Der Länderrat unterstützt die Umsetzung der strategischen Planung in den nachgeordneten Verbandsebenen, er fördert die Vernetzung der Arbeit der Landesverbände und wirkt mit an der Erhöhung der Identifikation der Landesverbände mit dem Gesamtverband. Zusammensetzung: - LandesleiterInnen - LandesreferentInnen ggf. stimmberechtigt delegiert in die AG Länderrat - Bundesvorstand (beratend) - BundesgeschäftsführerIn (beratend) Tagungsfrequenz: Delegiert in die AG Länderrat Aufgaben: Angemessene Vertretung föderaler Interessen gewährleisten Inhaltliche Arbeit zur Umsetzung der übergeordneten strategischen Ziele in den LVs leisten. Schaffung von Grundlagen zur Koordination und Vernetzung der Arbeit der LVs gewährleisten Entwicklung gemeinsamer Projekte zur Umsetzung der strategischen Vorgaben in den Verbandsgliederungen sicherstellen Vernetzung: - Antragsrecht an die JRK-Bundesleitung - Ggf. Antragsrecht in der JRK-Bundeskonferenz delegiert in die AG Länderrat - Antragsrecht der JRK-Bundesleitung - Strukturiert die eigene Zusammenarbeit durch eine Geschäftsordnung - Organisation durch die JRK-Bundesgeschäftsstelle Ein Vorschlag für den exakten Rahmen wird von der AG Länderrat erarbeitet. -7-

8 Arbeitsgruppen Zweck: Arbeitsgruppen sind Instrumente zur operativen Umsetzung von strateg. Zielen und zur Erledigung konkreten Aufgaben. Sie stellen die Beteiligung Ehrenamtlicher Mitglieder an der Verwirklichung von Aufgaben und der Nutzung und Bündelung verbandsinterner Fachkompetenz sicher. Zusammensetzung: - Größe und Dauer der AG ist abhängig vom jeweiligen Auftrag - Ausgewogenes Verhältnis von Ehren- und Hauptamt - Beteiligung möglichst vieler LV - Leitung durch die MA der JRK-Bundesgeschäftsstelle - fachliche Qualifikation hat hohe Bedeutung - Besetzung erfolgt nach Ausschreibung (offen und über die LV) Aufgaben: Umsetzung der strategischen Ziele durch projektorientierte Übernahme von Arbeitsaufträgen - z.b. Konzeptentwicklung oder Beratung und Begleitung von Maßnahmen - unterstützen Vernetzung: - Auswahl und Leitung durch die JRK-Geschäftsstelle - Einsetzen durch die JRK-Bundesleitung - auf Anfrage Beratung der Bundeskonferenz - fachliche Beratung der JRK-Bundesleitung - LV schlagen geeignete TeilnehmerInnen vor -8-

9 Zeitplan: Die Projektgruppe schlägt vor, die weitere Umsetzung an folgendem Zeitplan zu orientieren: 2005 November: Einsetzen einer AG zur Erarbeitung der neuen JRK-Ordnung - vorbehaltlich der Zustimmung des BDT 2006 März: November: 2007 März: Mai: November: 2008 Bundesdelegiertentag - Verabschiedung des neuen Strukturmodells - erteilt den Auftrag; entsprechend der neuen Struktur die JRK- Ordnung zu entwerfen Bundesausschuss - 1. Lesung der neuen Ordnung - Entscheidung über die Tagesordnung des BDT (inkl. Übergangsregeln von der alten zur neuen Ordnung) Bundesdelegiertentag - Verabschiedung der neuen JRK-Ordnung - Verabschiedung der Übergangsregelungen - Bundesleitungswahl nach der alten Ordnung DRK-Präsidium - setzt die neue JRK-Ordnung auf die Tagesordnung der Bundesversammlung DRK-Bundesversammlung - Verabschiedung der neuen JRK-Ordnung Bundesdelegiertentag / Bundeskonferenz - Beginn der Umsetzung - Neuwahlen nach der neuen Ordnung Partizipation von Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene: Aufgrund der Rückmeldungen aus der Strukturkonferenz beschäftigte sich die PG nochmals mit theoretischen und praktischen Erwägungen zur Kindermitbestimmung. Das Modell Kinder- und Jugendrat als satzungsgemäßes Gremium der Bundesebene wurde nach eingehender Diskussion nicht als geeignetes Instrument eingeschätzt. Um dennoch der besonderen Bedeutung der Partizipation unserer jüngeren Mitglieder Rechnung zu tragen, macht die Projektgruppe folgende Vorschläge: - Eine projektorientierte Beteiligung zu allen Fragen auf JRK-Bundesebene, die die die Belange von Kindern und Jugendlichen unmittelbar betreffen, sollte verpflichtend in der JRK-Ordnung festgeschrieben werden. -9-

10 - Mittelfristig sollten auf JRK-Bundesebene offene Veranstaltungen durchgeführt werden (z. B. Kindergipfel), um die unmittelbare Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu sichern. Dabei sind entsprechende Foren auf Landesebene Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung auf Bundesebene. Beschlussvorschlag: 1. Der JRK-Bundesdelegiertentag beschließt die Umsetzung der vorgeschlagenen Struktur einschließlich der Gremienprofile für die JRK- Bundesebene. 2. Der JRK-Bundesdelegiertentag nimmt den vorgeschlagenen Zeitplan zustimmend zur Kenntnis. 3. Der JRK-Bundesdelegiertentag beauftragt den JRK-Bundesausschuss mit der Ausarbeitung einer neuen Ordnung für die JRK-Bundesebene entsprechend der beschlossenen Struktur und Gremienprofile. 4. Der JRK-Bundesdelegiertentag strebt die Verankerung der projektorientierten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der zukünftigen JRK-Ordnung an. Birgit Hantzsch JRK-Bundesleiterin -10-

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