DEHOGA Spezial - Ausgabe Dezember Inhalt
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- Clara Bäcker
- vor 7 Jahren
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1 DEHOGA Spezial - Ausgabe Dezember 2012 Inhalt - GEMA verändert Tarife! - Online-Verbandsoffensive mit CM4all Business! - Abgabe für Prospekte?! - Gleichberechtigt ist nicht gleich berechnet! - Aushangpflichtige Arbeitsgesetze! - Ärztliches Attest: schon am ersten Tag ohne Begründung! - Wichtige Termine! Sehr geehrte Mitglieder! Die Adventszeit, Weihnachten und Silvester gehören zu den geschäftlichen Höhepunkten des Jahres. Dazu wünsche ich allen Mitgliedern und Partnern unseres Regionalverbandes eine erfolgreiche Arbeit! Im DEHOGA blicken wir auf ein recht schwieriges Jahr 2012 zurück. Die geplanten Tarife der GEMA, die Debatte um die sogenannte Hygiene-Ampel oder um die Tourismusfinanzierung in Dresden seien als Synonym für schwierige Problemstellungen genannt, die uns auch im kommenden Jahr beschäftigen und die wir auch 2013 mit ganzer Energie angehen werden. Auf meiner persönlichen Wunschliste in der Vorweih-nachtszeit steht dabei in dicken Lettern geschrieben: Engagieren Sie sich mit uns für die Durchsetzung unserer Ziele! Nur durch Ihre Mitarbeit können wir unsere Branche in Politik und Gesellschaft besser positionieren! Ihr Marco Bensen Vorsitzender GEMA verändert Tarife! Wir fordern neue Tarifverhandlungen! Die unsägliche Vorgehensweise der Gema im Rahmen ihrer Tarifreform setzt sich fort. Nun hat sich der Monopolist mit dem Verband Deutscher Musikschaffender und zwei weiteren, kleinen Gruppierungen neue Verhandlungspartner gesucht, um mit diesen Organisationen Tarifanpassungen für alle Clubs und Discotheken in Deutschland, aber auch für alle Hotels, Gaststätten, Musikkneipen, Varieté-Betriebe, Kabaretts und Kleinkunstbühnen mit Wirkung zum 1. April 2013 zu vereinbaren. Das Groteske daran ist, dass es sich beim Verband Deutscher Musikschaffender um eine Urheber-vereinigung handelt, die nach eigenen Aussagen rund Musikschaffende, also Komponisten, Textdichter, Musiker und Künstler, vertritt und berät. Man kann also durchaus sagen, die Gema hat mit sich selber verhandelt! Es verwundert zudem, dass alle drei Verbände" als Einzelunternehmen von denselben Personen geführt werden. Die nun vorgenommen Tarifänderungen in Form einer fünfjährigen Streckung
2 der neuen Gebühren wurden dem DEHOGA und dem Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT im DEHOGA) schon vor Monaten angeboten, von beiden Berufsverbänden aber als unzureichend abgelehnt. Diese, mit den genannten Gruppierungen verhandelten Tarifkorrekturen entsprechen nicht dem Willen der Gastronomen, Musikkneipen, Hoteliers, Clubbetreiber und Discothekenunternehmer in Deutschland. Den Branchenbesonderheiten wird durch eine bloße Einführungsregelung nicht Rechnung getragen. Die Gema-Gebühren sind nach wie vor unangemessen hoch und daher unannehmbar. Bereits im Juli suchte die Gema sich erst mit den Karnevalisten, später mit den Schützen und jetzt sogar mit einer Urheberorganisation neue Verhandlungspartner, um Tarifkorrekturen vorzunehmen. Man hätte eigentlich erwarten können, dass sich die Gema vor einer Tarifreform mit den Auswirkungen auf die Musik nutzenden Betriebe beschäftigt und Branchenbesonderheiten vor Veröffentlichung in den Tarifen berücksichtigt. Die Vorgehensweise der GEMA zeigt einmal mehr, dass hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Der DEHOGA fordert daher neue Tarifverhandlungen und Aussetzung der Tarife bis zur Entscheidung durch Gerichte! Autor: RA Stephan Büttner, Mail: Quelle: AHGZ Nr. 48, 2012 (leicht gekürzt), Foto: Online-Verbandsoffensive mit CM4all Business! Pflegeleichte Homepage als Marketingmittel! Es ist allgemein bekannt, dass die Nutzung des Internets in Hotellerie und Gastronomie stark zunimmt. Hotelbuchungen erfolgen bereits zu über 30 Prozent online. Auch nach Restaurants wird vermehrt im Web gesucht, Tische online reserviert. Wer hier nicht präsent ist, verschenkt ein großes Umsatzpotential. Aus diesem Grund verlängert das DEHOGA-Sparbuch die große Online-Verbandsoffensive bis zum 31. März Hier können sich Hoteliers und Gastronomen attraktive Internetseiten kostenfrei erstellen lassen und profitieren von vielen weiteren DEHOGA- Vorteilen. Die Webseiten-Komplettlösung CM4all Business ist genau auf die Bedürfnisse der Hoteliers und Gastronomen zugeschnitten und perfekt für die direkte Vermarktung im Netz. Das betrifft vor allem die leichte Pflege der Seite und damit schnelles Reagieren mit neuen Angeboten, Speisekarten oder Aktionen. Das erwartet Sie: Die Experten von CM4all Business erstellen DEHOGA-Mitgliedern kostenfrei eine attraktive Internetseite, mit dem Sie Ihr Unternehmen bestmöglich vermarkten können. Wenn Sie bereits über eine Seite verfügen, kann diese kostenfrei auf das CM4all Business-System umgezogen und optimiert werden. Kostenlose Schulung durch die CM4all Business-Experten. So profitieren Sie: Sechs Monate kostenfreie Nutzung Ihrer neuen Internetseite. (*Einmalige Einrichtungsgebühr 9,90 Euro) Dauerhaft 10 Prozent DEHOGA Rabatt auf die CM4all Business Hotel- oder Gastro- Edition. Kosten: Gastroedition: 19,90, Hoteledition: 29,90 - jeweils monatlicher Komplettpreis ohne Vertragslaufzeit! Kontakt: Hagen Schulz
3 Content Management AG Büro Berlin, Michaelkirchstr , Berlin Tel , Fax: Internet: oder: Abgabe für Prospekte?! Die Gestaltung von Prospekten oder Homepages als künstlerische Leistung?! In den letzten Tagen erhielten Gastwirte und Hoteliers Post von der Deutschen Rentenversicherung mit der Aufforderung, Angaben zu abgabepflichtigen Auftragsvergaben zu machen. Rechtsgrundlage des Auskunftsverlangens ist das Künstlersozial-versicherungsgesetz (KSVG). Eigentlich hätte es dieser Schreiben nicht bedurft, denn die abgabepflichtigen Unternehmen (gem. 24 KSVG) müssen selbst aktiv werden und ihre Auskünfte (gem. 29 KSVG) erteilen. Aber Gastronomen und Hoteliers übersehen gern, dass die Sozialversicherungspflicht nicht nur für Musiker, sondern auch für selbständige Fotografen, Grafiker Texter, (Web-) Designer und andere Werbefachleute usw. entstehen kann. Da die Sozialversicherungspflicht auch von der Häufigkeit der erteilten Aufträge abhängt, sollten Sie unbedingt zu diesem Thema mit Ihrem Steuerbüro sprechen. Wenn für Sie eine Abgabepflicht besteht, können Sie sich auch auf unserer Homepage im Mitgliederbereich unter Gesetze informieren! Anmerkung: Für die eigene Homepage ist natürlich nur die gestalterische Leistung (Layout etc.) abgabepflichtig, die programmiertechnische Leistung fällt nicht darunter. Infos im Mitgliederbereich unter Gesetze finden Sie hier! Oder direkt unter: Gleichberechtigt ist nicht gleich berechnet! Was ändert sich ab dem ? Frauen und Männer sind gleichberechtigt, da erzählen wir Ihnen nichts Neues. Bislang galt das aber nicht für alle Beiträge in der Versicherung. Gerade in der Lebens- und Krankenversicherung zahlen Männer und Frauen, beispielsweise wegen der unterschiedlichen Lebenserwartung oder anderer Gesundheitsrisiken, auch unterschiedliche Beiträge. Der Europäische Gerichtshof hat den sogenannten Unisex-Tarif vorgeschrieben. Das heißt, Tarife bei Versicherungsverträgen müssen ab dem das Gleiche kosten egal, ob der Versicherte weiblich oder männlich ist. Was ändert sich ab dem für Sie? An bestehenden Verträgen ändert sich nichts. Der Unisex-Tarif gilt nicht für Versicherungen, die Sie bereits abgeschlossen haben. Sachversicherungen wie zum Beispiel Hausrat, Wohngebäude oder auch Rechtsschutzversicherungen sind von der neuen gesetzlichen Regelung nicht betroffen. Es gibt aber Versicherungen, in denen sich geschlechterabhängig Verbesserungen oder Verschlechterungen ergeben. Gerade in der Lebens- und Krankenversicherung zahlt sich ein einheitlicher Beitrag nicht für jeden aus. Warum sollten Sie jetzt handeln? Wenn Sie vorhaben, Ihren Versicherungsschutz zu ergänzen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für Sie, um aktiv zu werden. Mit einem Vertragsabschluss vor Einführung der Unisex-Tarife am in diesem
4 Jahr können Sie sich Beitragsvorteile sichern. Wer spart wo? Frauen zahlen heute in der Regel einen günstigeren Beitrag z. B. für eine Risikolebensversicherung, Kapitalversicherung oder Sterbegeldversicherung. Männer zahlen heute in der Regel einen günstigeren Beitrag für eine betriebliche Altersversorgung, Berufsunfähigkeit oder Pflegeergänzungsversicherung. Warum sollten Sie außerdem handeln? Mit steigendem Alter erhöht sich auch der Beitrag. Wichtig: Warten Sie mit dem Abschluss wichtiger Versicherungen nicht, weil Sie sich von der neuen Regelung einen finanziellen Vorteil erhoffen. Sonst stehen Sie im schlimmsten Fall ohne ausreichende Absicherung da. Sprechen Sie uns an. Kontakt: Carsten Brosda, Drehnaer Straße 16, Lohsa/ OT Driewitz Tel , Mobil: Mail: Aushangpflichtige Arbeitsgesetze! Immer auf der sicheren Seite! Bestimmte Arbeitnehmerschutzgesetze sind aushangpflichtig und müssen jedem Arbeitnehmer leicht lesbar und zu jeder Zeit zugänglich gemacht werden. Dafür hat der DEHOGA Bundesverband eine komfortable und praktische Textsammlung aller in unserer Branche aushangpflichtigen Arbeitsgesetze inkl. der Gesetze über die Ladenschluss- und -öffnungszeiten der Länder in einem Band veröffentlicht, so dass Sie sich diese nicht mühsam einzeln beschaffen müssen. Der besondere Clou der Aushangpflichtigen Arbeitsgesetze liegt in der praktischen Handhabung. Denn dank der praktischen Lochung und einer reißfesten Kordel ist die Textsammlung bereits fix und fertig zum Aushang in Ihrem Unternehmen vorbereitet. Die 1. Auflage der Aushangpflichtigen Arbeitsgesetze entspricht dem aktuellen Rechtsstand und beinhaltet alle Gesetzesänderungen bis zum 1. Mai Als DEHOGA-Mitglied erhalten Sie die Aushangpflichtigen Arbeitsgesetze zum Sonderpreis von 9,95 Euro (Nicht-Mitglieder 14,95 Euro). Damit sind Sie mit Ihrem Betrieb auf den neuesten Stand und immer auf der sicheren Seite. Die Broschüre können Sie hier bestellen! Ärztliches Attest: Schon am ersten Tag ohne Begründung! Bundesarbeitsgericht stellt Arbeitgeberrechte klar! Krankheit und (wirkliches oder vermeintliches) Krankfeiern und wie man dagegen vorgeht ein Dauerbrenner. In eine Detailfrage hat jetzt das Bundesarbeitsgericht Klarheit gebracht: Der Arbeitgeber hat, ohne dass besondere Voraussetzungen gegeben sein müssten, das Recht, den sogenannten gelben Schein, also die ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer, schon vom ersten Tag der Krankheit an zu verlangen.
5 Im entschiedenen Fall beantragte eine Arbeitnehmerin eine Dienstreise, die ihr Vorgesetzter ablehnte. Am Vortag der gewünschten Reise fragte sie nochmals nach, wieder wurde abgelehnt. Am vorgesehenen Termin meldete sie sich krank und erschien am darauf folgenden Tag wieder zur Arbeit. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Der Arbeitgeber jedenfalls forderte sie daraufhin auf, künftig schon am ersten Krankheitstag einen Arzt aufzusuchen und ein Attest vorzulegen. Die Abläufe hätten das Vertrauen erschüttert. Die Arbeitnehmerin begehrte durch drei Instanzen den Widerruf der Weisung ohne Erfolg. Von Sandra Warden - den ganzen Artikel lesen - hier! Wichtige Termine! Messe KarriereStart in Dresden: Januar 2013 Messe Dresden Kulinaria & Vinum Dresden: März 2013, neuer Standort: Flughafen Dresden! Unsere Mitgliederversammlung findet am Freitag, 1. März 2012, vor der Eröffnung der Messe im Flughafenkonferenzbereich statt. Anschließend kann die Messe kostenfrei von unseren Mitgliedern besucht werden. Seminare zur Pressearbeit von Gastronomen und Hoteliers: Görlitz und Bautzen am / Meißen und Dresden am 11. März 2013 Wichtige Information! Der einmalig im Jahr zu entrichtende Beitrag an den DEHOGA- Bundesverband steigt für jedes Mitglied ab 2013 um einen Euro auf 20,50. Diese Einnahme wird zur Finanzierung eines Juristen für die Bereiche Lebensmittelrecht und Verbraucherschutz verwendet! (Der Einzug des Bundesbeitrages erfolgt mit dem Mitgliedsbeitrag im 1. Quartal 2013!) Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle Dresden wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2013! Hinweis Newsletter Sie erhalten diesen Newsletter als Mitglied oder Partner des DEHOGA Sachsen - Regionalverband Dresden. Sollten Sie keinen Newsletter mehr wünschen, senden Sie bitte eine an info@dehoga-dresden.de mit dem Betreff "abbestellen". Impressum DEHOGA Sachsen - Regionalverband Dresden e.v. info@dehoga-dresden.de Tel Amtsgericht Dresden Vereinsregister-Nr. 28
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