Förderprogramm "Innovativer Fremdenverkehr"

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Förderprogramm "Innovativer Fremdenverkehr""

Transkript

1 Förderprogramm "Innovativer Fremdenverkehr" Programm des Kreises Ahrweiler zur Förderung von Investitionen im Fremdenverkehr (Beschluss des Kreistages vom ) 1. Zweck der Förderung Der Fremdenverkehr ist für den Landkreis Ahrweiler von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Mehr als Beschäftigte sind unmittelbar im Fremdenverkehrssektor tätig. Der Anteil von 6% an der Bruttowertschöpfung liegt weit über dem Bundesdurchschnitt. Das Fremdenverkehrsgewerbe steht vor großen Herausforderungen. Betriebe müssen sich angesichts eines veränderten Urlaubsverhaltens sowie der voranschreitenden Globalisierung zunehmend auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen. Aber auch das Ausbleiben des sogenannten "PolitTourismus" infolge des Umzugs von Parlament und Regierung von der Bundesstadt Bonn nach Berlin führt zu der Notwendigkeit der Entwicklung neuer wettbewerbsfähiger, innovativer und zukunftsorientierter Ange botsstrukturen. Der Kreis Ahrweiler ist bestrebt, sich dem Wettbewerb zu stellen. Er wird die Verbesserung der touristischen Infrastruktur fördern, damit der Fremdenverkehr auch weiterhin Arbeitsplätze schafft und sichert. Zudem sollen die Maßnahmen "Gesundheits- und Fitnessregion Kreis Ahrweiler" durch neue, attraktive Bausteine sinnvoll ergänzt werden. Insofern sehen die Richtlinien eine planvolle und gezielte Förderung vor. Mit in das Programm integriert werden auch Bauern- und Winzerhöfe, um den durch die Agrarreform der Europäischen Union vorgezeichneten Strukturwandel zumindest teilweise auffangen zu können. 2. Allgemeines 2.1 Das Programm besteht aus folgenden Teilen: 1.) Förderung der Erschließung einer neuen Gästestruktur, Förderung des Erholungs tourismus (Förderung von Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen sowie Förderung von gewerblich betriebenen Ferienwohnungen/Pensionen) 2.) Förderung von Gästeinformations- und -kommunikationssystemen in Betrieben 3.) Förderung von Innovationen im Fremdenverkehr. 2.2 Die Förderung erfolgt in Form von verlorenen Zuschüssen und Prämien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 2.3 Gefördert werden landwirtschaftliche Betriebe sowie gewerbliche Fremdenverkehrsbetriebe im Landkreis Ahrweiler. Ein Betrieb kann Förderungen nach mehreren Programmteilen in Anspruch nehmen. Investor und Betreiber der geförderten Investitionen müssen identisch sein. Zudem muss der Zuschussnehmer Eigentümer sein oder die Nutzung muss für die im jeweiligen Programmteil festzulegende Laufzeit durch Miet-/ Pachtvertrag gesichert sein Programmteil 1

2 Förderung der Erschließung einer neuen Gästestruktur, Förderung des Erholungstourismus 3.1 Laufzeit: 1. Januar 2001 bis 31. Dezember Mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 15 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch DM/6.136 Euro je Antragsteller (Anteilfinanzierung), werden folgende Investitionen gefördert: A) Förderung von Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen Errichtung von mindestens einer Ferienwohnung mit mindestens vier Betten. Errichtung von mindestens zwei Gästezimmern mit insgesamt mindestens vier Betten. Aufstockung von Ferienwohnungen um eine Wohneinheit mit mindestens vier Betten. Aufstockung um mindestens zwei Gästezimmer mit insgesamt mindestens vier Betten. Die Gästezimmer bzw. Wohneinheiten müssen anschließend die Anforderungen von drei Sternen (= guter Komfort) nach der Klassifizierungsempfehlung des Deutschen Tourismusverbandes erfüllen. Antragsberechtigt sind (unbeschadet der gewählten Rechtsform) Unternehmen der Landwirtschaft nach 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG), welche die Mindestgröße nach 1 Abs. 2 ALG erreichen und die Merkmale eines landwirtschaftlichen Unternehmens im Sinne des Einkommenssteuerrechts erfüllen. B) Förderung von gewerblich betriebenen Ferienwohnungen/Pensionen Errichtung von Ferienwohnungen mit mindestens zwei Wohneinheiten, die jeweils mindestens vier Betten anbieten. Errichtung von Gästezimmern mit insgesamt mindestens acht Betten. Aufstockung von Ferienwohnungen um mindestens zwei Wohneinheiten, die jeweils mindestens vier Betten anbieten. Aufstockung von Gästezimmern mit mindestens acht Betten. Die Gästezimmer bzw. Wohneinheiten müssen anschließend die Anforderungen von drei Sternen (= Komfort) nach der Hotelklassifikation des Hotel- und Gaststättenverbandes Rheinland-Pfalz/Fremdenverkehrs- und Heilbäderverbandes Rheinland-Pfalz e.v. erfüllen. Aufstockung von Sternen nach der Hotelklassifikation des Fremdenverkehrs- und Heilbäderverbandes Rheinland-Pfalz e.v., und zwar von drei auf vier Sterne oder von vier auf fünf Sterne. Antragsberechtigt sind gewerbliche Fremdenverkehrsbetriebe im Sinne des 1 Gaststättengesetz vom 5. Mai 1970 (BGBl. I S. 465), die einer Erlaubnis nach 2 des Gesetzes bedürfen. 3.3 Ein Betrieb kann im Rahmen des Programmteils 1 nur einmal gefördert werden. Die der Zuschussgewährung zugrunde liegenden Investitionskosten müssen mindestens DM/ Euro betragen. 3.4 Bemessungsgrundlage sind die Nettoinvestitionskosten für bauliche Maßnahmen und/oder die Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern (Großinventar). Baunebenkosten gemäß DIN 276 "Kosten von Hochbauten" sind förderfähig. Eigenleistungen werden bis höchstens 20% der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt. Ausgeschlossen sind Schönheitsreparaturen, Ersatzinvestitionen sowie Grunderwerb. Gebrauchsgegenstände/Inventar minderen Einzelwertes, wie z.b. Wäsche, Sitzkissen, Dekoration, sind grundsätzlich nicht förderfähig, ebensowenig Kraftfahrzeuge. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt vorbehalten. Beistellbetten werden bei der Bemessung der Bettenzahl nicht mitgerechnet. 3.5 Nach Durchführung der Investitionsmaßnahme ist der Zuschussnehmer verpflichtet, eine

3 Klassifizierung durch den zuständigen Verband durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür sind nicht förderfähig. 3.6 Die bezuschussten Objekte müssen der dauerhaften touristischen Nutzung mindestens zehn Jahre zur Verfügung stehen. Bei Aufgabe des Betriebes vor Ablauf von zehn Jah ren ist der Zuschuss mit 1/10 seines Betrages für jedes volle fehlende Jahr zurückzuzahlen, zuzüglich 3% Zinsen über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank auf den Restbetrag. Programmteil 2 Förderung von Gästeinformations- und -kommunikationssystemen in Betrieben 4.1 Antragsberechtigt sind alle gewerblichen Fremdenverkehrsbetriebe des Kreises Ahr-weiler im Sinne des 1 Gaststättengesetzes. 4.2 Mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30% der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch DM/512 Euro je Antragsteller (Anteilfinanzierung), werden folgende Investitionen gefördert: A) Ausstattung von Fremdenverkehrsbetrieben mit einer EDV-Anlage Laufzeit: 1. Januar 2001 bis 31. Dezember Voraussetzung für eine Förderung ist der Abschluss eines Vertrages mit dem Tou-ristik- Service Ahr, Rhein, Eifel / mit der Tourismus & Service GmbH über die An-schaffung von Software sowie eine mindestens dreijährige Einbindung in das Infor-mations- und Reservierungssystem Rheinland-Pfalz (IRS). Neben Hard- und Software werden auch die Erstellung einer Internetpräsentation und im Zusammenhang mit der Anschaffung der Software anfallende Schulungskos-ten gefördert. B) Inhouse-Informationssysteme Laufzeit: 1. Januar bis 31. Dezember Gefördert wird die Anschaffung von Systemen, die den Gästen Informationen im Haus selbst sowie über die Sehenswürdigkeiten der Region vermitteln, wie zum Beispiel Infosäulen, Touchscreen-Monitore, Haus-Beschilderung, Schaukästen etc. Eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Objekte wird vor Programmbeginn in Zusammenarbeit mit dem Touristik- Service Ahr, Rhein, Eifel / mit der Tourismus & Service GmbH erstellt. 4.3 Ein Betrieb kann im Rahmen des Programmteils 2 nur einmal gefördert werden. Die der Zuschussgewährung zugrunde liegenden Investitionskosten müssen mindestens DM/767 Euro betragen. Programmteil 3 Förderung von Innovationen im Fremdenverkehr 5.1 Im Rahmen dieses Programmteils erfolgt eine Prämierung von Fremdenverkersbetrie-ben in den nachfolgend genannten drei Kategorien: A) Prämierung von Fahrrad freundlichen Betrieben Verbesserung der Fahrrad touristischen Infrastruktur von Beherbergungs- und Ga-stronomiebetrieben sowie Campingplätzen. B) Prämierung von innovativen Freizeitangeboten, insbesondere für Familien mit Kindern Verbesserung des Freizeitangebotes für Gäste. C) Prämierung von Behinderten freundlichen Betrieben Verbesserung der Behinderten touristischen Infrastruktur von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben sowie Campingplätzen.

4 5.2 Die Sieger werden von einer fachkundigen Jury ermittelt. Die Besetzung der Jury erfolgt durch den Landrat des Kreises Ahrweiler in Zusammenarbeit mit dem Touristik-Service Ahr, Rhein, Eifel / mit der Tourismus & Service GmbH. Zur Ermittlung der Preisträger nimmt die Jury die zu prämierenden Objekte in Augenschein. Ein ungehinderter Zutritt ist sicherzustellen. 5.3 Ausgelobt werden Preise von insgesamt DM/5.113 Euro. Der Erstplazierte er-hält DM / Euro, der Zweitplazierte DM / Euro und der Drittpla-zierte DM / Euro an Preisgeld. Es müssen mindestens fünf Bewerbungen vorliegen. Die Preisträger werden öffentlichkeitswirksam (Tagespresse, Fachzeitschrif-ten) vorgestellt. Gemeinsame Bestimmungen für die Programmteile 1 und 2 6. Weitere Fördervoraussetzungen 6.1 Gefördert werden nur Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Kreisverwaltung noch nicht begonnen wurde. Als Beginn gilt bei baulichen Maßnahmen die Aufnahme der Bauarbeiten, bei sonstigen Investitionen der Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung. Dies gilt nicht, wenn die Kreisverwaltung Ahrweiler einem vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginn zugestimmt hat. 6.2 Mit der Investitionsmaßnahme ist innerhalb von sechs Monaten ab Zuschussbewilligung zu beginnen und die Investitionskosten sind innerhalb eines Jahres zu verausgaben. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag um sechs Monate verlängert werden, sofern vom Investor nicht zu vertretende Gründe einem rechtzeitigen Investitionsbeginn entgegenstehen. 6.3 Geförderte bewegliche Gegenstände müssen mindestens zwei Jahre eigenbetrieblich und dem Verwendungszweck entsprechend genutzt werden. Sie dürfen nicht anderen Personen übertragen oder zur Nutzung überlassen werden. 6.4 Der Zuschussnehmer ist verpflichtet, die für die Durchführung seines Vorhabens notwendigen Genehmigungen einzuholen. Zudem muss der Betrieb den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen und erteilte Auflagen erfüllen. Der Zuschussnehmer muss zuverlässig im Sinne des Gaststättengesetzes sein. 6.5 Die Förderung erfolgt im Rahmen der "de-minimis"-beihilferegelung der Europäischen Union. Die Zuschüsse können zusätzlich zu bereits für anderweitige Vorhaben in An spruch genommene Beihilfen aus genehmigten Programmen bewilligt werden. Eine Doppelförderung desselben Vorhabens nach diesem und anderen Förderprogrammen scheidet aus. 7. Antrags- und Bewilligungsverfahren 7.1 Anträge auf Gewährung der Zuschüsse sind an die Kreisverwaltung Ahrweiler zu richten. Dem ansonsten formlosen Antrag sind beizufügen: eine ausführliche Beschreibung des Investitionsvorhabens mit einem Bau- und gegebenenfalls Einrichtungsplan, ein Finanzierungsplan mit Gesamtfinanzierungsbestätigung der Hausbank, Kostenvoranschläge oder vergleichbare Angebote. 7.2 Über die Gewährung des Zuschusses entscheidet die Kreisverwaltung Ahrweiler. Beabsichtigt die Verwaltung, einen Antrag abzulehnen, so wird dieser dem Kreis- und Umweltausschuss zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. Der Kreisverwaltung Ahrweiler bleibt es vorbehalten, im Einzelfall eine fachliche Stellungnahme des Touristik-Service Ahr, Rhein, Eifel / der Tourismus & Service GmbH bzw. der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt in Bad Neuenahr-Ahrweiler einzuholen. 7.3 Der Zuschussnehmer muss diese Richtlinien sowie die im Bewilligungsbescheid enthaltenen Bedingungen und Auflagen anerkennen. 7.4 Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn die Maßnahme abgeschlossen und dies durch die

5 Vorlage von Rechnungsbelegen oder in geeigneter Weise nachgewiesen ist. Die Kreisverwaltung Ahrweiler ist jederzeit berechtigt, die Zweck entsprechende Verwendung der bewilligten Mittel zu überprüfen. 8. Erstattung der Zuschüsse 8.1 Die Zuschüsse sind zu erstatten, soweit der zugrunde liegende Bewilligungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht (LVwVfG i.v.m. 48 ff VwVfG) oder anderen Rechtsvorschriften unwirksam oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurück genommen oder widerrufen wird. 8.2 Dies gilt insbesondere, wenn der Zuschussempfäner die Bewilligung der Zuschüsse zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende oder unvollständige Angaben erlangt hat, die Zuschüsse Zweck entfremdet verwendet, den mit der Bewilligung verbundenen Bedingungen und Auflagen nicht nachkommt oder die Maßnahme gegen andere gesetzliche Bestimmungen verstößt. 8.3 Die Verzinsung der zu erstattenden Zuschüsse bemisst sich nach 1 LVwVfG i.v.m. 49a VwVfG. 9. Subventionserheblichkeit Der Zinszuschuss ist eine Subvention im Sinne des 264 Strafgesetzbuch (StGB). Alle Tatsachen, von denen die Gewährung oder die Belassung des Darlehens abhängig ist, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 StGB. Subventionserhebliche Tatsachen sind auch solche, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden. 10. Schlussbestimmungen 10.1 Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2001 in Kraft Gleichzeitig treten die Richtlinien des Landkreises Ahrweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Fremdenverkehrsgewerbes im Kreis Ahrweiler vom außer Kraft.

Förderprogramm Anreize für Investitionen im Fremdenverkehr

Förderprogramm Anreize für Investitionen im Fremdenverkehr Stan Förderprogramm Anreize für Investitionen im Fremdenverkehr Programm des Wetteraukreises zur Förderung von Investitionen im touristischen Wirtschaftsfeld Aktuelle Lage Im Wetteraukreis ist in den letzten

Mehr

Richtlinie Qualitätsoffensive für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe im Landkreis Mayen-Koblenz (Stand )

Richtlinie Qualitätsoffensive für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe im Landkreis Mayen-Koblenz (Stand ) Richtlinie Qualitätsoffensive für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe im Landkreis Mayen-Koblenz (Stand 07.11.2011) 1 Allgemeine Grundsätze Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbh fördert

Mehr

Ortsgemeinde Lötzbeuren

Ortsgemeinde Lötzbeuren Ortsgemeinde Lötzbeuren Förderprogramm zum Erhalt ortstypischer Bausubstanz in der Ortsgemeinde Lötzbeuren vom 16.06.2010 Förderprogramm zum Erhalt ortstypischer Bausubstanz in der Ortsgemeinde Lötzbeuren

Mehr

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Gemeinde Weiskirchen

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Gemeinde Weiskirchen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Gemeinde Weiskirchen 1. Ziel der Förderung Die Gemeinde Weiskirchen ist bemüht, Dachbegrünungen in der Gemeinde Weiskirchen in Form von

Mehr

Richtlinie der Ortsgemeinde Laudert zur Unterstützung von Energieeinsparungen vom , geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom

Richtlinie der Ortsgemeinde Laudert zur Unterstützung von Energieeinsparungen vom , geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom Richtlinie der Ortsgemeinde Laudert zur Unterstützung von Energieeinsparungen vom 08.12.2015, geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 29.03.2016 2 Präambel Die Ortsgemeinde Laudert hat sich zum Ziel gesetzt,

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Dorferneuerung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Dorferneuerung Eingangsdatum bei der Kreisverwaltung: An die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Fachbereich 21 Ludwigstraße 3-5 55469 Simmern über die Gemeinde-/Verbandsgemeindeverwaltung: Antrag auf Gewährung einer

Mehr

ENERGIESPARRICHTLINIE DER VERBANDSGEMEINDE SIMMERN/HUNSRÜCK

ENERGIESPARRICHTLINIE DER VERBANDSGEMEINDE SIMMERN/HUNSRÜCK ENERGIESPARRICHTLINIE DER VERBANDSGEMEINDE SIMMERN/HUNSRÜCK Der Verbandsgemeinderat Simmern/Hunsrück hat am 23.03.2017 nachfolgende Richtlinie beschlossen: 1 Präambel Die Erhöhung der Energieeffizienz

Mehr

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie

Mehr

6.5 R I C H T L I N I E N für die Gewährung von Zuschüssen des Rhein-Pfalz- Kreises für Grunderwerbe im Rahmen der überörtlichen Biotopvernetzung

6.5 R I C H T L I N I E N für die Gewährung von Zuschüssen des Rhein-Pfalz- Kreises für Grunderwerbe im Rahmen der überörtlichen Biotopvernetzung 6.5 R I C H T L I N I E N für die Gewährung von Zuschüssen des Rhein-Pfalz- Kreises für Grunderwerbe im Rahmen der überörtlichen Biotopvernetzung Präambel Der Arten- und Biotopschutz ist ein Kernbereich

Mehr

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach Seite -2- Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach 1. Ziel der Förderung Die Stadt

Mehr

Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser )

Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser ) Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser ) Um jungen Leuten und Familien mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum in Oerlinghausen

Mehr

Antrag auf Förderung aus dem Sonderprogramm Dorf-/Stadt- Innenentwicklung

Antrag auf Förderung aus dem Sonderprogramm Dorf-/Stadt- Innenentwicklung Eingangsvermerk der Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbh An die WFG am Mittelrhein mbh Bahnhofstr. 9 56068 Koblenz Antragssteller Ansprechpartner: Straße, Nr.: PLZ, Wohnort: Telefon-Nr.:

Mehr

Der Antragsteller ist als gemeinnützig i. S. d. 51 ff. AO auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes anerkannt durch Freistellungsbescheid:

Der Antragsteller ist als gemeinnützig i. S. d. 51 ff. AO auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes anerkannt durch Freistellungsbescheid: Förderantrag für Projekte im Umwelt- und Naturschutzbereich 1 Antragsteller: Stempel der Organisation Name der Organisation / des Vereins Rechtsform Register / Amtsgericht Der Antragsteller ist als gemeinnützig

Mehr

Richtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege

Richtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege Richtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege 2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze 2. Fördervoraussetzungen und Antragsberechtigung 3. Förderfähige

Mehr

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen

Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen 506 Seite 1 Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an öffentliche und private Träger vom 24. Juni 2002 Der Landkreis Südwestpfalz gewährt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel

Mehr

Richtlinie über die finanzielle Förderung energetischer Sportstättensanierung in der Region Hannover. 1. Zuwendungszweck

Richtlinie über die finanzielle Förderung energetischer Sportstättensanierung in der Region Hannover. 1. Zuwendungszweck Richtlinie über die finanzielle Förderung energetischer Sportstättensanierung in der Region Hannover 1. Zuwendungszweck Die Region Hannover fördert unter folgenden Aspekten die energetische Sanierung und

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 25. März 2013 (492 1 A 4512)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 25. März 2013 (492 1 A 4512) ARBEITSFASSUNG 23304 Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit, durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank

Mehr

MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION. Antrag

MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION. Antrag Anlage zum Projektleitfaden Förderprogramm Landärzte (Stand 16.06.16) MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte zur Verbesserung der ambulanten ärztlichen

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung zur Förderung von kleinteiligen touristischen Maßnahmen

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung zur Förderung von kleinteiligen touristischen Maßnahmen Eingangsstempel der Behörde AZ: Landkreis Potsdam Mittelmark Verwaltungsleitung Fachdienst Wirtschaftsförderung, Tourismus und Regionalentwicklung Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig 1 Antragsteller Antrag

Mehr

Förderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Förderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1 Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 2. Zuwendungsempfänger 3. Art, Höhe und Gegenstand der Zuwendung

Mehr

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich 1. Zuwendungszweck Die Stadt Bad Lippspringe fördert mit Mitteln

Mehr

Richtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu

Richtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu Richtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu Präambel: Der Gemeinde-und Ortschaftsrat haben sich als politisches Schwerpunktthema zum Ziel gesetzt die historische Oberstadt und den Ortskern in

Mehr

R I C H T L I N I E der Ortsgemeinde Kappel zur Förderung von energetischen Maßnahmen

R I C H T L I N I E der Ortsgemeinde Kappel zur Förderung von energetischen Maßnahmen R I C H T L I N I E der Ortsgemeinde Kappel zur Förderung von energetischen Maßnahmen Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kappel hat am 11.Januar 2016 nachfolgende Richtlinie beschlossen: 1 1 Zweck der Förderung

Mehr

Richtlinien des Lahn-Dill-Kreises für die Bewilligung von Zuwendungen von Denkmalschutz und Denkmalpflegemitteln (Denkmalförderrichtlinien)

Richtlinien des Lahn-Dill-Kreises für die Bewilligung von Zuwendungen von Denkmalschutz und Denkmalpflegemitteln (Denkmalförderrichtlinien) Richtlinien des Lahn-Dill-Kreises für die Bewilligung von Zuwendungen von Denkmalschutz und Denkmalpflegemitteln (Denkmalförderrichtlinien) 1. Gesetzliche Grundlage Der Lahn-Dill-Kreis trägt zur Erhaltung

Mehr

1. Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen in der Stadt Lebach

1. Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen in der Stadt Lebach Seite -2- der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen in der Stadt Lebach 1. Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen in

Mehr

Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen

Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit Stand 90.202 Fachbereich 3 01.01.2002 Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die

Mehr

Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten

Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die Stadt Rudolstadt fördert kulturelle und künstlerische Projekte, die zur Entwicklung und Gestaltung

Mehr

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n R i c h t l i n i e n Über die Gewährung von Zuwendungen ( Zuschüsse und Darlehen ) an Vereine vom 19. Juni 1978 Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 12. Juni 1978 werden folgende Richtlinien erlassen: Abschnitt

Mehr

(2) Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist.

(2) Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist. Richtlinie des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz zur Förderung von baulichen Maßnahmen und Ausstattungen für Leistungen der Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII (außer Kindertageseinrichtungen)

Mehr

A. Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

A. Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit 8113.1-A Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie

Mehr

Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen des Bezirks Oberbayern (ZwRichtlBez) zuletzt geändert mit Beschluss des Bezirkstages vom

Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen des Bezirks Oberbayern (ZwRichtlBez) zuletzt geändert mit Beschluss des Bezirkstages vom Auszug aus den Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen des Bezirks Oberbayern (ZwRichtlBez) zuletzt geändert mit Beschluss des Bezirkstages vom 24.07.2014 für den Bereich Sport 1. Allgemeines I. Grundsätze

Mehr

Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Landkreis Grafschaft Bentheim

Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Landkreis Grafschaft Bentheim Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Landkreis Grafschaft Bentheim 20. September 2012 Kompetenzzentrum Wirtschaft NINO Hochbau Vortragsübersicht 1. Grundsätzliches zur Investitionsförderung 2. KMU-Förderung

Mehr

Diese Förderrichtlinien bieten einen finanziellen Anreiz zum Bau, Erwerb, zur Sanierung oder auch zum Abriss von Gebäuden innerhalb der Ortskerne.

Diese Förderrichtlinien bieten einen finanziellen Anreiz zum Bau, Erwerb, zur Sanierung oder auch zum Abriss von Gebäuden innerhalb der Ortskerne. Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Dorf- und Stadtentwicklung zur Belebung der Ortskerne in der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück vom 06.05.2013 1. Zielsetzung Der demographische Wandel

Mehr

Stadt Iphofen Sanierung Stadtteile. Birklingen, Dornheim, Hellmitzheim, Mönchsondheim, Possenheim

Stadt Iphofen Sanierung Stadtteile. Birklingen, Dornheim, Hellmitzheim, Mönchsondheim, Possenheim Bayerisches Städtebauförderungsprogramm Stadt Iphofen Birklingen, Dornheim, Hellmitzheim, Mönchsondheim, Possenheim Durchführung privater Sanierungs- und Baumaßnahmen 03.03.1998 08.02.2000 abgestimmt mit

Mehr

Kurzinformation Infrastruktur

Kurzinformation Infrastruktur Für Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen im Land Brandenburg gewähren wir einen anteiligen Zuschuss. Ziel des Programms Das Ziel des Programms ist die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen,

Mehr

Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen ( )

Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen ( ) www.ilb.de / Wirtschaft / Zuschüsse / Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (2014-2020) Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (2014-2020) Mit

Mehr

Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009

Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009 Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Jugendarbeit Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln für investive Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Spree-Neiße

Mehr

Kulturförderrichtlinie des Kreises Pinneberg

Kulturförderrichtlinie des Kreises Pinneberg Kulturförderrichtlinie des Kreises Pinneberg Grundlage dieser Kulturförderrichtlinie ist das durch den Kreistag des Kreises Pinneberg am 14.11.2007 beschlossene Konzept zur Förderung der Kultur. 1. Grundsatz

Mehr

Tourismusförderungen

Tourismusförderungen Tourismusförderungen Möglichkeiten und Kriterien Mag. Dr. Patricia Radl-Rebernig, MBA Allgemeines Förderstellen Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds Kommunalkredit

Mehr

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen- Anhalt RdErl. des MLU vom 20.01.2012 21.11-62145/3

Mehr

Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim

Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim An den Landkreis Grafschaft Bentheim Wirtschaftsförderung van-delden-str.

Mehr

Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums

Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel 1005-684.07) Erlass des Sozialministeriums Vom 22. Januar 2001 - IX 440.43.071 Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 226 1. Zuwendungszweck,

Mehr

Richtlinien Zuschüsse zum Einbau lärmdämmender Fenster und Außentüren (01) R i c h t l i n i e n

Richtlinien Zuschüsse zum Einbau lärmdämmender Fenster und Außentüren (01) R i c h t l i n i e n Stadt Friedrichshafen Der Gemeinderat hat am 19.09.2005 folgende geänderte Fassung der am 24.09.2001 neu gefassten R i c h t l i n i e n für die Gewährung städtischer Zuschüsse zum Einbau lärmdämmender

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen in der Innenstadt der Stadt Hoya

Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen in der Innenstadt der Stadt Hoya Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen in der Innenstadt der Stadt Hoya Stadt Hoya/Weser Schloßplatz 2 27318 Hoya/Weser Um die wirtschaftliche Entwicklung des Grundzentrums Stadt Hoya für die

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Gettorf

Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Gettorf Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Gettorf 1. Zielstellung und Fördergrundsätze Die Gemeinde Gettorf ist grundsätzlich bereit, die vielfältige Arbeit

Mehr

Richtlinien Trinkwassereinsparung durch Regenwassernutzung

Richtlinien Trinkwassereinsparung durch Regenwassernutzung Richtlinien Trinkwassereinsparung durch Gemeinde Remshalden Rems-Murr-Kreis Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Förderungsvoraussetzungen... 3 3 Gegenstand der Förderung... 3 4 Höhe des

Mehr

I. Allgemeine Beschreibung der Förderbereiche II. Verfahren III. Sonstige Bestimmungen. I. Allgemeine Beschreibung der Förderbereiche

I. Allgemeine Beschreibung der Förderbereiche II. Verfahren III. Sonstige Bestimmungen. I. Allgemeine Beschreibung der Förderbereiche Seite 1 von 6 Richtlinien der Stadt Ebermannstadt zur Förderung des Baues von Eigenheimen in den Baugebieten Peunt, Judenäcker und Druidenleite II für junge Ehepaare und kinderreiche Familien Inhaltsübersicht

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Privatzimmerförderung De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel

Mehr

Gem. Rd.Erl. d. MK u. MS v /3; /02 27/1 - VORIS

Gem. Rd.Erl. d. MK u. MS v /3; /02 27/1 - VORIS Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung) Gem. Rd.Erl. d. MK u. MS v.

Mehr

Checkliste Antragstellung. Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von. Energieberatungen im Mittelstand

Checkliste Antragstellung. Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von. Energieberatungen im Mittelstand Checkliste Antragstellung Energieberatungen im Mittelstand Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand Ablauf des Förderverfahrens Energieberatungen

Mehr

Richtlinie über das 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim ( 5-Punkte Programm ) vom 01.

Richtlinie über das 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim ( 5-Punkte Programm ) vom 01. Richtlinie über das 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim ( 5-Punkte Programm ) vom 01. Januar 2015 Präambel Vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Anforderungen

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Investitionen der Vereine für die Gemeinde Fichtenau

Richtlinien zur Förderung von Investitionen der Vereine für die Gemeinde Fichtenau Gemeinde Fichtenau Landkreis Schwäbisch Hall Richtlinien zur Förderung von Investitionen der Vereine für die Gemeinde Fichtenau Der Gemeinderat der Gemeinde Fichtenau hat am 24.10.2011 folgende Richtlinien

Mehr

Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim

Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim An den Landkreis Grafschaft Bentheim Wirtschaftsförderung van-delden-str.

Mehr

R I C H T L I N I E. Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Landkreis Emsland

R I C H T L I N I E. Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Landkreis Emsland R I C H T L I N I E Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Landkreis Emsland 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zur Schaffung neuer und Sicherung vorhandener

Mehr

Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Fassaden und Dächern in der Stadt Hannover

Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Fassaden und Dächern in der Stadt Hannover Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Fassaden und Dächern in der Stadt Hannover 1. Zweck der Förderung 1.1 Mit der Förderung von Fassaden- und Dachbegrünungen sollen

Mehr

1. Die Gemeinde Edewecht erkennt die besonderen gesundheitsfördernden und sozialen Funktionen des Sports in unserer Gesellschaft an

1. Die Gemeinde Edewecht erkennt die besonderen gesundheitsfördernden und sozialen Funktionen des Sports in unserer Gesellschaft an Sportförderrichtlinien der Gemeinde Edewecht Präambel Die Gemeinde Edewecht zeichnet sich durch einen hohen Organisationsgrad ihrer Sportvereine aus, die verantwortungsbewusst soziale Aufgaben übernehmen

Mehr

Fördermöglichkeit für Photovoltaikanlagen: Dächer Programm. 2.Kommunale Informations-Börse Thüringen am in Erfurt

Fördermöglichkeit für Photovoltaikanlagen: Dächer Programm. 2.Kommunale Informations-Börse Thüringen am in Erfurt Fördermöglichkeit für Photovoltaikanlagen: 1.000 Dächer Programm 2.Kommunale Informations-Börse Thüringen am 27.10.2010 in Erfurt 1000-Dächer-Photovoltaik-Programm 1. Rechtliche Grundlage 2. Förderinhalte:

Mehr

Richtlinien der Rhein-Lahn- Sportförderung

Richtlinien der Rhein-Lahn- Sportförderung Richtlinien der Rhein-Lahn- Sportförderung 1. Zweck der Richtlinien, Grundsätzliches 1.1 Der Rhein-Lahn-Kreis fördert den Sport in Anerkennung seiner gesellschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Bedeutung.

Mehr

Antrag auf Zuwendung im Jahr 2016 für Maßnahmen nach Art. 2 Abs. 3 Bayerisches Weinabsatzförderungsgesetz (BayWeinAFöG)

Antrag auf Zuwendung im Jahr 2016 für Maßnahmen nach Art. 2 Abs. 3 Bayerisches Weinabsatzförderungsgesetz (BayWeinAFöG) Antragsteller, Name und Rechtsform Straße, Hs.-Nr. Ortsteil PLZ, Ort Telefon / Fax: E-Mail An die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau An der Steige 15 97209 Veitshöchheim Eingangsstempel

Mehr

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. 1.Erfassungsdaten Antragsteller : Anschrift : Telefon/Fax : Kreditinstitut : Kontonummer : Bankleitzahl : Ansprechpartner : Zahl der hauptamtlichen : Mitarbeiter Zahl

Mehr

Richtlinien der Stadt Freiburg i. Br. über die Förderung von selbst genutztem Wohneigeneigentum

Richtlinien der Stadt Freiburg i. Br. über die Förderung von selbst genutztem Wohneigeneigentum Richtlinien der Stadt Freiburg i. Br. über die Förderung von selbst genutztem Wohneigeneigentum 22.1 vom 10. Februar 2009 in der Fassung vom 17. November 2015 1. Gegenstand der Förderung Gefördert wird:

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Unternehmen (speziell KMU) im Landkreis Hildesheim (HI-INVEST)

Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Unternehmen (speziell KMU) im Landkreis Hildesheim (HI-INVEST) Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Unternehmen (speziell KMU) im Landkreis Hildesheim () 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zur Schaffung neuer und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze gewährt

Mehr

Anreizförderung in den Programmen Aktive Kernbereiche in Hessen und Stadtumbau in Hessen im Rahmen der Städtebauförderung

Anreizförderung in den Programmen Aktive Kernbereiche in Hessen und Stadtumbau in Hessen im Rahmen der Städtebauförderung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Anreizförderung in den Programmen Aktive Kernbereiche in Hessen und Stadtumbau in Hessen im Rahmen der Städtebauförderung - Informationen

Mehr

Antrag auf einen Innovationsgutschein B

Antrag auf einen Innovationsgutschein B InnovationsAllianz c/o Transferagentur der FH Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Anlagen: De-Minimis-Erklärung 1 Kopie Gewerbeanmeldung/ Handelsregisterauszug Antrag auf einen Innovationsgutschein B

Mehr

Rheinland-Pfalz Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum. Bernkastel-Kues

Rheinland-Pfalz Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum. Bernkastel-Kues Rheinland-Pfalz Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft VV-EFP 2008 Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete gefördert durch:

Mehr

bis zum entstanden sind.

bis zum entstanden sind. Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Aufbauhilfe Hochwasser: Programm zur Unterstützung vom Hochwasser 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land

Mehr

Richtlinien. zur Inanspruchnahme. des

Richtlinien. zur Inanspruchnahme. des Richtlinien zur Inanspruchnahme des Kommunalen Förderprogrammes der Stadt Bayreuth zur Unterstützung privater und öffentlicher Baumaßnahmen für die Sanierung von Fassaden im Rahmen von Stadtsanierungsmaßnahmen

Mehr

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle Aufgrund des 40 Abs. 1 Nr. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 11 bis 14

Mehr

Bankverbindung Kontonummer: Bankleitzahl: Geldinstitut:

Bankverbindung Kontonummer: Bankleitzahl: Geldinstitut: FV-Ident: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß FörderRL Kulturelle Bildung (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Postfach 10 09 20 01079 Dresden

Mehr

V e r t r a g. Zwischen. und

V e r t r a g. Zwischen. und V e r t r a g Zwischen dem Kreis Ostholstein, vertreten durch den Landrat, und dem Zweckverband Ostholstein, vertreten durch den Verbandsvorsteher, wird aufgrund der Beschlüsse des Kreistags des Kreises

Mehr

Zuwendungsbestimmungen

Zuwendungsbestimmungen Richtlinie zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Umsetzung des Förderprogramms des Landes Schleswig-Holstein zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (Landesinvestitionsprogramm

Mehr

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus den Mitteln der Jagdabgabe. Förderung einer anerkannten Schweißhundstation

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus den Mitteln der Jagdabgabe. Förderung einer anerkannten Schweißhundstation Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - Fachbereich 17 - Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus den Mitteln der Jagdabgabe (Projektförderung)

Mehr

2.1 Ziel der Förderung ist es, für schwerbehinderte Menschen im Sinne der Ziffer 1 durch die Gewährung von Inklusionsprämien

2.1 Ziel der Förderung ist es, für schwerbehinderte Menschen im Sinne der Ziffer 1 durch die Gewährung von Inklusionsprämien Anhang zur Verwaltungsvereinbarung Durchführungsgrundsätze zur Umsetzung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion in Baden-Württemberg Für die Durchführung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion

Mehr

Richtlinien zur Förderung ökologischer Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Saarlouis

Richtlinien zur Förderung ökologischer Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Saarlouis E/10/1-6 Richtlinien zur Förderung ökologischer Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Saarlouis Inhaltsübersicht: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Grundsatz 2 Anspruchsberechtigte 3 Anerkennung

Mehr

Richtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen

Richtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen Richtlinie des Wartburgkreises zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises Nr. 76-25/13

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Mehr

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße Mainz

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße Mainz Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Anlage zum Antrag vom : Mitteilung gemäß Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013

Mehr

Weiterleitungsvertrag-Muster (Private Endverbraucher)

Weiterleitungsvertrag-Muster (Private Endverbraucher) Weiterleitungsvertrag-Muster (Private Endverbraucher) Zwischen - Projektbündler als Erstzuwendungsempfänger - vertreten durch.. und. - Dritter als Letztzuwendungsempfänger - wird folgender privatrechtlicher

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Innenentwicklung Main-Steigerwald

Richtlinie zur Förderung der Innenentwicklung Main-Steigerwald Richtlinie zur Förderung der Innenentwicklung Main-Steigerwald Die Mitgliedsgemeinden der ILE-Region Main-Steigerwald Stadt Gerolzhofen, Gemeinden Donnersdorf, Dingolshausen, Michelau, Markt Oberschwarzach,

Mehr

Förderprogramm der Gemeinde Pliezhausen für die Anlegung zusätzlicher PKW-Stellplätze im privaten Wohnungsbereich

Förderprogramm der Gemeinde Pliezhausen für die Anlegung zusätzlicher PKW-Stellplätze im privaten Wohnungsbereich Gemeinde Pliezhausen Landkreis Reutlingen Förderprogramm der Gemeinde Pliezhausen für die Anlegung zusätzlicher PKW-Stellplätze im privaten Wohnungsbereich AZ 630.5 Förderrichtlinien Stand 10.01.2018 I.

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Städtebaufördermitteln

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Städtebaufördermitteln An die Stadtverwaltung Zweibrücken - Meldebehörde - Maxstraße 1 66482 Zweibrücken über GeWoBau GmbH Zweibrücken als Sanierungsträger der Stadt Zweibrücken (vormals GWS) Schloßplatz 11 66482 Zweibrücken

Mehr

Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage -

Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage - Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage - Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2014 Datum: 04.12.2014 Sachbearb.: Heike Kling Aktenzeichen: 023.12/fa öffentlich TOP 7 Änderung der Richtlinien über

Mehr

Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung der freien Träger im Rahmen der Fachkräftesicherung im Bereich der Sozialarbeit

Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung der freien Träger im Rahmen der Fachkräftesicherung im Bereich der Sozialarbeit Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung der freien Träger im Rahmen der Fachkräftesicherung im Bereich der Sozialarbeit 1. Förderziele Fachkräfteförderung und Fachkräftesicherung ist in vielen Tätigkeitsfeldern

Mehr

Kommunale Fördermöglichkeiten für KMU und Freiberufler im Landkreis Gifhorn

Kommunale Fördermöglichkeiten für KMU und Freiberufler im Landkreis Gifhorn Kommunale Fördermöglichkeiten für KMU und Freiberufler im Landkreis Gifhorn Allgemeine Informationen Zur Schaffung neuer und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze sowie zur Unterstützung der Diversifizierung

Mehr

Informationen zur GRW 1) -Zuschussförderung in Chemnitz

Informationen zur GRW 1) -Zuschussförderung in Chemnitz Informationen zur GRW 1) -Zuschussförderung in Chemnitz Die CWE bietet eine Beratung zu allen Fragen der Förderung. Ansprechpartner: Frau Silvia Kunce Telefon: 0371 3660-222 E-Mail: kunce@cwe-chemnitz.de

Mehr

ANTRAG. (falls abweichend vom Antragsteller) 1 Euro Ich /wir beantragen die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von

ANTRAG. (falls abweichend vom Antragsteller) 1 Euro Ich /wir beantragen die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von Nr. 7.1 VwV Hinweis: Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden! Regierungspräsidium RP bitte auswählen Referat 23 RP Straße bitte auswählen

Mehr

Auszug aus dem. Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG)

Auszug aus dem. Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG) Rechtlich verbindlich ist die im jeweiligen Gesetzblatt veröffentlichte Fassung des Gesetzes Auszug aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG)

Mehr

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres

Mehr

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfond

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfond Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfond 1. Zuwendungszweck Die Stadt Bad Lippspringe fördert mit Mitteln des Landes NRW und städtischen Eigenmitteln

Mehr

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe 2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände (ANBest-K)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände (ANBest-K) Teil II/Anlage 3 (ANBest-K) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände (ANBest-K) Die ANBest-K enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen

Mehr

RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG INNOVATIVER MEDIZINISCHER VERSORGUNGSKONZEPTE

RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG INNOVATIVER MEDIZINISCHER VERSORGUNGSKONZEPTE Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG INNOVATIVER MEDIZINISCHER VERSORGUNGSKONZEPTE Vorbemerkung Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Jagdabgabe

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Jagdabgabe Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - Fachbereich 17 - Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Jagdabgabe (Projektförderung)

Mehr

Richtlinie der Stadt Merseburg zur Förderung freier Träger bei der Kinder- und Jugendarbeit

Richtlinie der Stadt Merseburg zur Förderung freier Träger bei der Kinder- und Jugendarbeit Richtlinie der Stadt Merseburg zur Förderung freier Träger bei der Kinder- und Jugendarbeit Vorbemerkung Gesetzliche Grundlage für die Jugendarbeit ist das SGB, VIII. Buch, Kinder- und Jugendhilfegesetz

Mehr

a) b)

a) b) Richtlinie zur Förderung für die Schaffung von selbst genutzten Wohnraum sowie von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb der bebauten Ortslage der Einheitsgemeinde Herbsleben

Mehr

Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten. A. Gegenstand der Förderung

Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten. A. Gegenstand der Förderung Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten A. Gegenstand der Förderung Die Region Hannover fördert im Rahmen der jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel 1. die Schaffung neuer Plätze in Kindertagesstätten

Mehr