Leistungsvertrag KARIBU ( )
|
|
- Karin Brandt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leistungsvertrag KARIBU (06 09) zwischen der Einfachen Gesellschaft KARIBU umfassend: die Einwohnergemeinden Zollikofen Münchenbuchsee Moosseedorf Urtenen-Schönbühl Jegenstorf die ref. Kirchgemeinde Zollikofen und die röm. kath. Kirchgemeinde St.Franziskus und dem Verein Interkultureller Frauentreff KARIBU (Verein) handelnd durch den Vorstand, vertreten durch die in und die Leitung betreffend Integrationsarbeit für Migrantinnen, Flüchtlingsfrauen und ihre Familien gemäss dem am.. 05 in Kraft getretenen Integrationsgesetz des Kantons Bern
2 Leistungsvertrag KARIBU Art. Zweck (gemäss Integrationsgesetzt Art. ) Dieser Vertrag regelt die bestellten Leistungen, die Beiträge, die zu erreichenden Leistungsund Wirkungsziele und die Bereitstellung der notwendigen Daten und Informationen, welche der Verein Interkultureller Frauentreff KARIBU zur Integration von Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen, deren Kinder und Familien in der Region leistet. Art. Grundlagen a) Integrationsgesetz des Kantons Bern (in Kraft ab.. 05) Art. Das Gesetz bezweckt die Integration der ausländischen Bevölkerung nach dem Grundsatz von Fördern und Fordern. Zur Erfüllung dieses Zwecks strebt dieses Gesetz die Chancengleichheit für die ausländische Bevölkerung an. Art. Der ausländischen Bevölkerung soll ermöglicht werden, an der Bildung sowie am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben. b) Kantonales Integrationsprogramm (KIP) 0-07 Art. Ziele A Ziele des Vereins Interkultureller Frauentreff KARIBU Der Verein führt den Interkulturellen Frauentreff KARIBU. Er ist für die Finanzierung und die Beschaffung seiner Mittel gemäss Budget verantwortlich. B Ziele des Interkulturellen Frauentreffs KARIBU Gesamtziel gemäss KIP: Fördern und Fordern KARIBU richtet sich an den Bedürfnissen und Ressourcen der Flüchtlinge und Migrantinnen sowie der Einwohnerinnen der Gemeinden und der Behörden aus, fördert transkulturelle Kompetenzen und begleitet Schritte zur Arbeitsmarktfähigkeit durch: Integration: KARIBU leistet einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen, deren Kinder und Familien in der Region. Niederschwelligkeit: Das Angebot vor Ort ermöglicht Frauen mit unterschiedlichem Bildungsstand, unterschiedlicher Sprachkenntnis und Herkunft die Teilnahme an den Angeboten. Empowerment: KARIBU bietet Integration als einen gegenseitigen Prozess für alle am Treff Beteiligten. Es fördert die Partizipation von Migranten- und Flüchtlingsfamilien an den gesellschaftlichen Einrichtungen und verhilft ihnen dazu, ihre Ressourcen zu nutzen und ihre Interessen selbstverantwortlich zu vertreten. Bildung und Begegnung: Im KARIBU wird auch gelernt. KARIBU eröffnet Begegnungsräume zwischen ausländischer und schweizerischer Bevölkerung, trägt zur Verhinderung von Parallelgesellschaften bei und vermittelt Kenntnis über die Differenzen und Gemeinsamkeiten verschiedener Kulturen. 5 Prävention: KARIBU leistet Präventionsarbeit in den Bereichen Gesundheit und soziale Sicherheit. 6 Frühförderung der Kinder: Ein besonderer Schwerpunkt von KARIBU besteht in der Frühförderung der Kinder und der Weiterbildung ihrer Mütter.
3 Leistungsvertrag KARIBU Koordination: In Kooperation mit den Behörden, Beratungsstellen und Schulen in der Region leistet KARIBU Koordinationsarbeit und stellt seine Kompetenzen als vertrauenswürdiger und verlässlicher Partner in Integrationsfragen zur Verfügung. Art. Leistungskatalog des Interkulturellen Frauentreffs KARIBU A Sprache und Bildung / Arbeitsmarktfähigkeit Handarbeitstreff Sprachtreff Alltagskompetenzen (informell und in besonderen Kursen) Gesundheitsförderung und Gesundheitsprävention Vorbereitung und Förderung zur Arbeitsintegration B Frühe Förderung Kinderfrühförderung Elternförderung C Soziale Integration/ Beratung Beratung im Gespräch Begleitung Weiterleitung an zuständige Stellen (Triage D Freiwilligenarbeit Schaffen von freiwilliger Arbeit Qualitätssicherung von freiwilliger Arbeit E Öffentlichkeitsarbeit Vernetzung Arbeit in den Gemeinden und Kirchgemeinden Medienpräsenz F Fundraising Art. 5 Infrastruktur Die Infrastruktur wird durch die Einfache Gesellschaft sichergestellt. Art. 6 Aufgaben der Einfachen Gesellschaft Die Einfache Gesellschaft bezahlt folgende Beiträge wie vereinbart, sichert die Infrastruktur und die Überprüfung der Zielerreichung. Variante (+ 0 %, Status quo mit genannten Problemen) Im Einzelnen teilen sich die Gesellschafter wie folgt in diesen Betrag: ref. Kirchgemeinde Zollikofen: Fr röm.- kath. Kirchgemeinde St. Franziskus: Fr Einwohnergemeinde Zollikofen Fr Einwohnergemeinde Münchenbuchsee Fr Einwohnergemeinde Moosseedorf Fr Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Fr Einwohnergemeinde Jegenstorf Fr Total Fr
4 Leistungsvertrag KARIBU Variante (+0 %, Handarbeitsatelier und Deutschkurse mittelfristig sichern) Im Einzelnen teilen sich die Gesellschafter wie folgt in diesen Betrag: ref. Kirchgemeinde Zollikofen: Fr röm.- kath. Kirchgemeinde St. Franziskus: Fr Einwohnergemeinde Zollikofen Fr Einwohnergemeinde Münchenbuchsee Fr Einwohnergemeinde Moosseedorf Fr Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Fr Einwohnergemeinde Jegenstorf Fr Total Fr Die Mitglieder haften nach OR, Art. 5. solidarisch für den Beitrag. Die Mitglieder zahlen in zwei Raten aufgrund einer Rechnungstellung durch den Verein. Die erste von / des Betrags ist am 0. Januar, die zweite von / des Betrags ist am 0. Juni des Jahres fällig. Der finanzielle Beitrag der Einfachen Gesellschaft ist ein Sockelbeitrag. Die ergänzende Finanzierung wird durch den Verein erbracht. Art. 7 Überprüfung der Zielerreichung Der Verein Interkultureller Frauentreff KARIBU verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung gegenüber der Einfachen Gesellschaft auf den. März jeden Jahres. Die Berichterstattung gibt Auskunft über die Menge und die Art der erbrachten Dienstleistungen und deren Nutzung. Art. 8 Vertragsdauer Der vorliegende Vertrag dauert vom..06 bis..09. Art.9 Vorzeitige Kündigung des Vertrags aus wichtigen Gründen Bei Verletzung des Vertrages bleiben Massnahmen gemäss IntG. Art. vorbehalten. Art. 0 Erneuerung des Leistungsvertrags Im letzten Vertragsjahr prüfen die Vertragsgemeinden die Weiterführung des vorliegenden Leistungsvertrags. Art. Konfliktregelung Entstehen aus der Handhabung des Vertrags Konflikte, sind die Parteien zum Verhandeln verpflichtet. Sie bemühen sich aktiv um eine Bereinigung der Differenzen, notfalls unter Beizug externer Fachpersonen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt die Partei, welche die Fachperson zugezogen hat. Kann keine Einigung erzielt werden, bleibt der Rechtsweg vorbehalten. Die Parteien gehen dabei von einem öffentlich rechtlichen Rechtsverhältnis aus. Vom Konflikt nicht betroffene Leistungen dürfen nicht verweigert werden. Art. Inkrafttreten Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die zuständigen Organe der Einwohnergemeinden und der Kirchgemeinde Zollikofen sowie des Vereins Interkultureller Frauentreff KARIBU auf den. Januar 06 in Kraft.
5 Leistungsvertrag KARIBU Die Gemeinden. Zollikofen, Einwohnergemeinde Zollikofen Daniel Bichsel. Münchenbuchsee, Einwohnergemeinde Münchenbuchsee Elsbeth Maring-Walther in. Moosseedorf,. Einwohnergemeinde Moosseedorf Peter Bill. Urtenen-Schönbühl, Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Hansueli Kummer 5. Jegenstorf, Einwohnergemeinde Jegenstorf Daniel Wyrsch 6. Zollikofen,.. röm.-kath. Kirchgemeinde St.Franziskus Namens des Kirchgemeinderats Gallus Weidele Kirchgemeinderatspräsident Sekretariat 7. Zollikofen, ref. Kirchgemeinde Zollikofen Namens des Kirchgemeinderates Hans-Rudolf Gysin Kirchgemeinderatspräsident Verwalter Der Verein Interkultureller Frauentreff KARIBU Zollikofen, Isabelle Maggio in Johanna Thomann Leitung 5
Reglement über die Förderung der Integration der Migrantinnen und Migranten in der Gemeinde Köniz (Integrationsreglement)
Abteilung Alter, Jugend und Gesundheit Fachstelle Integration Bereich: Förderung der Integration der Migrantinnen und Migranten Datum: 30.11.2009 Anhang 01 122.28 Reglement über die Förderung der Integration
MehrRB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)
RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der
MehrKantonales Integrationsgesetz: Zusammenarbeit zwischen Behörden, Fachstellen und Organisationen ab 2015
Kantonales Integrationsgesetz: Zusammenarbeit zwischen Behörden, Fachstellen und Organisationen ab 2015 15. Mai 2014, Kirchgemeindehaus Paulus 1 Manuel Haas, Leiter Abteilung Integration, Integrationsdelegierter
MehrVereinbarung. Gesundhelts- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) Pädagogischen Hochschule Bern (PHBern)
Vereinbarung zwischen der Gesundhelts- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) Auftraggeberin handelnd durch das Alters- und Behindertenamt der GEF, ALBA, Rathausgasse 1, 3011 Bern und der Pädagogischen
MehrOffene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) Karin Horisberger Wissenschaftliche Mitarbeiterin Abteilung Gesundheitsförderung und Sucht / Fachstelle
MehrVerordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte
Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte vom 11. Juni 2010 (Stand am 1. August 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 386
MehrGrundlagen für die Förderung von Integrationsprojekten in der Stadt Winterthur
Grundlagen für die Förderung von Integrationsprojekten in der Stadt Winterthur 1. Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Integrationsprojekten 1.1. Leitbild Integrationspolitik Stadt Winterthur / Förderbereiche
MehrEinwohnergemeinde Thayngen. Konzept zur - Informations- und Beratungsstelle und - Koordination Freiwilligenarbeit in Thayngen
Einwohnergemeinde Thayngen Konzept zur - Informations- und Beratungsstelle und - Koordination Freiwilligenarbeit in Thayngen INFORMATIONS- UND BERATUNGSSTELLE Ausgangslage Im Leistungsauftrag 2011 Alterswohnheim
MehrLeitbild der Jugendarbeit Bödeli
Leitbild der Jugendarbeit Bödeli Inhaltsverzeichnis Leitbild der Jugendarbeit Bödeli... 3 Gesundheitsförderung... 3 Integration... 3 Jugendkultur... 3 Partizipation... 3 Sozialisation... 4 Jugendgerechte
MehrGesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand )
46.5 Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom 0.0.0 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung der Artikel e ff. des Bundesgesetzes vom. Juli 966
MehrNr. 24 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. vom 13. September 1994 (Stand 1. Juli 2007)
Nr. 4 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann vom 3. September 994 (Stand. Juli 007) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 8.
MehrVereinbarung über die Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich vom (Stand )
9.6- Vereinbarung über die Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich vom 0.05.005 (Stand 0.09.006) Die Kantone Zürich und Bern vereinbaren: Art. Ziel der Vereinbarung Ziel der vorliegenden Vereinbarung
MehrVertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl 1) (Asylvertrag)
Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl ) (Asylvertrag) Vom 5. Februar 06 (Stand. Januar 07) In Bezug auf die Aufgabenteilung
MehrVertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Âufgabenteilung im Bereich Asyl (Âsylvertrag)
Kanton Basel-Stadt M Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Âufgabenteilung im Bereich Asyl (Âsylvertrag) Vom 3. Februar 06 In Bezug auf die Aufgabenteilung
MehrAltersleitbild der Gemeinde Egg (angepasst per ) Lebensqualität im Alter
Altersleitbild 2013-2016 der Gemeinde Egg (angepasst per 09.01.2015) Lebensqualität im Alter Vorwort Dem Gemeinderat Egg ist es ein wichtiges Anliegen, dass sich auch die älteren Einwohnerinnen und Einwohner
Mehr874.1 Kinder- und Jugendförderungsgesetz
874. Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 6. Dezember 0 (Stand. Februar 0) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 5 und 60 der Kantonsverfassung vom 9. Mai 968 ), beschliesst:. Allgemeine
MehrFamilienstützpunkte in Bayern
in Bayern Familienbildung ggeht in die Praxis Gesetzliche Grundlage 16 i.v.m. 79 SGB VIII verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Jugendhilfe, zur Bereitstellung von
Mehrvoja-tag vom
Aktuelles voja-tag vom 10.5.2015 Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern J. Gimmel, 10.3.15 / RS Voja-Informationen Fachbereichstreffen vom 5.3.2015 History Fachgruppenentwicklung Fachgruppen
Mehreinzelnen Gemeinden des Mittleren Fricktals (Stand : Eiken, Mumpf, Münchwilen, Sisseln, Stein, Wallbach)
Leistungsauftrag zwischen einzelnen Gemeinden des Mittleren Fricktals (Stand 1.1.1999: Eiken, Mumpf, Münchwilen, Sisseln, Stein, Wallbach) und der Spitex-Organisation SPITEX-Verein Mittleres Fricktal (mit
MehrReglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
860.115 Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung 28. April 2014 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 28. April 2014; Inkrafttreten am 1. Juli 2014 (siehe Art. 16 des Reglements).
MehrDemenzstrategie Kanton Luzern Edith Lang, Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Demenzstrategie Kanton Luzern 2018-2028 Edith Lang, Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft 1 Menschen mit Demenz im Kanton Luzern 2 Agenda > Stand der Nationalen Strategie > Inhalte und Ziele
MehrRegierungsratsbeschluss vom 19. Mai 2009
Regierungsratsbeschluss vom 19. Mai 2009 Nr. 2009/893 Soziale Dienste: Integration von Migrantinnen und Migranten; Kenntnisnahme vom Bericht; Leitbild als Handlungsanleitung für die Dienststellen der kantonalen
MehrSchnittstelle Integration/Sozialhilfe wer macht was?
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern 1 / 14 Schnittstelle Integration/Sozialhilfe wer macht was? Dr. Christian Zünd Direktion der Justiz und des Innern 26. Juni 2014 1 Integrationspolitische
MehrKIP Finanzen Beratung
Beratung Pfeiler 1 Information und Beratung Beratung Total Beratung 68'500 32'750 32'750 3'000 70'500 33'750 33'750 3'000 80'500 38'750 38'750 3'000 70'500 33'750 33'750 3'000 3 Einzelfallberatung 18'000
MehrKOMMUNALE KINDER- UND JUGENDFÖRDERUNG
EIN PROJEKT VON JUGEND.GR KOMMUNALE KINDER- UND JUGENDFÖRDERUNG WAS Kommunale Kinder- und Jugendförderung schafft Rahmenbedingungen, damit sich Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbständigen
MehrKompetenzzentrum Jugend
Leistungsvereinbarung zwischen Einwohnergemeinde Wohlen vertreten durch den Gemeinderat Wohlen und Verein für Jugend und Freizeit, mit Sitz in Wohlen vertreten durch dessen Präsidenten, David Chaksad betreffend
MehrVerordnung der Katholischen Synode über die Gemeindeseelsorge und die caritative Diakonie
88.5 Verordnung der Katholischen Synode über die Gemeindeseelsorge und die caritative Diakonie vom 4. Juni 996 (Stand 7. August 996) Die Synode, in Anwendung von 64 und 0 KOG ), und im Bestreben, dass
MehrDezentrale Veranstaltungen Flüchtlinge, Asylsuchende und die Sozialhilfe
Flüchtlinge, Asylsuchende und die Sozialhilfe Huttwil, 5.4.2017 Manuel Haas Kantonaler Integrationsdelegierter Leiter Abteilung Integration Sozialamt 1 Integration ist 2 Agenda Ausgangslage Integrationsförderung
MehrVerwaltungsvereinbarung betreffend die Zusammenarbeit der Kantone Luzern und Obwalden bei der Aufsicht im Zivilstandswesen
Verwaltungsvereinbarung betreffend die Zusammenarbeit der Kantone Luzern und Obwalden bei der Aufsicht im Zivilstandswesen vom 9. Mai 06 (Stand. August 06). Die Regierungen der Kantone Luzern und Obwalden,
MehrVertrag über die Führung eines regionalen Sozialdienstes (rsd) Hinteres Frenkental, sowie über die regionale Betreuung Asyl (rba) Hinteres Frenkental
Vertrag über die Führung eines regionalen Sozialdienstes (rsd) Hinteres Frenkental, sowie über die regionale Betreuung Asyl (rba) Hinteres Frenkental Die Einwohnergemeinden Lauwil, Lupsingen, Reigoldswil,
MehrSchuleigenes Programm zur G+P an den Sek II Schulen - Factsheet. Gesundheitsgesetz vom 16. Oktober 2002 (GesG, SRSZ ); 9 Abs.
Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Gesundheitsversorgung Kollegiumstrasse 28 Postfach 2161 6431 Schwyz Telefon 041 819 16 65 Telefax 041 819 20 49 Schuleigenes Programm zur G+P an den
Mehr2. Auftrag Fachausschuss " Asylverfahren und Unterbringung"
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT DEPARTEMENT FEDERAL DE JUSTICE ET POLICE DIPARTIMENTO FEDERALE DI GIUSTIZIA E POLIZIA j DEPARTEMENT FEDERAL DA GIUSTIA E POLIZIA '»BFMPEOO53765«Bern, 17.
MehrEs fördert die gesunde Entwicklung der Jugend und die Erhaltung der Gesundheit auf allen Altersstufen.
437. Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport vom.0.985 (Stand 0.0.004) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Art. Zweck Dieses Gesetz legt die Aufgaben und
MehrDer Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Beschluss Nr. 14/50/08G Vom 10.12.2014 P140743 Ratschlag zum Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)
Mehrtigkeit des Bundes Die Informationstätigkeit
Die Informationstätigkeit tigkeit des Bundes 5. Nationales Treffen der kommunalen und kantonalen Ausländerkommissionen und Kommissionen für Integration Gut informiert gut integriert 3. Juni 2008, Château
MehrIndividuelle Begleitung SRK. Für Migrantinnen und Migranten Schnelle Unterstützung für positive Veränderung
Individuelle Begleitung SRK Für Migrantinnen und Migranten Schnelle Unterstützung für positive Veränderung Individuelle Begleitung SRK: für zeitnahe Resultate Mit der Individuellen Begleitung SRK unterstützen
MehrGemeindevertrag. zwischen den. Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen. für die Koordination und Subventionierung
Gemeindevertrag zwischen den Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen für die Koordination und Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung gültig ab 1. Januar 2005 Gemeindevertrag
MehrNationale Strategie Palliative Care. Pia Coppex, Projektleiterin Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK
Nationale Strategie Palliative Care Pia Coppex, Projektleiterin Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK CURAVIVA-Impulstagung «Palliative Care in der stationären
MehrGesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)
Kinder- und Jugendgesetz 45.00 Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) Vom 0. Dezember 04 (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons
MehrGesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG) vom (Stand )
4. Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG) vom 5.0.0 (Stand 0.0.07) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 4 und 0 der Kantonsverfassung
MehrPlanungsregion Alterspolitik Seetal
Konzept für Informations- und Koordinationsstelle Hohenrain, 12. März 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Auftrag und gesetzliche Rahmenbedingungen... 1 2. Informations- und Koordinationsstelle... 1 2.1. Organisation...
Mehr1 Erstinformation durch die Gemeinde
4. Verordnung über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsverordnung, IntV) vom.0.04 (Stand 0.0.05) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 5 Absatz 5, 7, 9 Absatz
MehrVerordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV)
Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) Telefon Telefax E-Mail +41 (31) 633 78 10 +41 (31) 633 78 92 regula.unteregger@gef.be.ch 1 Der Kanton erachtet die OKJA als wichtiges Angebot
MehrStatut der Schweizerischen Konferenz der. der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung"
2.4.3. Statut der Schweizerischen Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung (KBSB) vom 8./9. Mai 2003 I. Allgemeines Art. 1 Name 1 Die Kantone setzen unter dem Namen "Schweizerische
MehrEvangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Graubünden. Verordnung. für die Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Graubünden Verordnung für die Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Evangelischen Grossen Rat erlassen am 13. November 2013 1.
MehrLeistungsauftrag Weiermatte AG Wohnen und Leben im Alter
Entwurf vom 30.05.2017 Leistungsauftrag Weiermatte AG Wohnen und Leben im Alter Zwischen Gemeinde Menznau Wolhuserstrasse 3 Postfach 69 6122 Menznau Gemeinde und Weiermatte AG Leben und Wohnen im Alter
MehrStadt Dietikon. Integrationsleitbild der Stadt Dietikon
Stadt Dietikon Integrationsleitbild der Stadt Dietikon Vorwort Handlungsfeld «Sprache und Verständigung» Wer in Dietikon wohnt, soll sich in das Gemeinwesen einbinden und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen
MehrFachtagung. Freiwilligenarbeit im Integrationsbereich im Kanton Thurgau
Migrationsamt Fachstelle Integration Fachtagung Freiwilligenarbeit im Integrationsbereich im Kanton Thurgau 17. Januar 2018, 13.45 17.00 Uhr Katholisches Pfarreizentrum, Freiestrasse 13, Weinfelden Fachtagung
MehrStadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport. Sozialamt. Leitbild
Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Sozialamt Leitbild Ein Wegweiser Sozialdienst, Kompetenzzentrum Arbeit und Support Dieses Leitbild enthält die wichtigsten gemeinsamen Werte und die
MehrArbeitslosigkeit Chancen eröffnen. Die Beratungsstelle TRiiO stellt wesentliche Supportoptionen vor, unter dem Motto: Hilfe zur Selbsthilfe
Arbeitslosigkeit Chancen eröffnen Die Beratungsstelle TRiiO stellt wesentliche Supportoptionen vor, unter dem Motto: Hilfe zur Selbsthilfe Porträt: Beratungsstelle TRiiO Unabhängige Beratungsstelle zum
MehrVerordnung zum Integrationsgesetz (Integrationsverordnung)
4. Verordnung zum Integrationsgesetz (Integrationsverordnung) Vom 8. Dezember 007 (Stand. März 03) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft
MehrErfahrungen in einer Gemeinde - Region
Umziehen, heisst sich neu zu orientieren und neue persönliche soziale Netzwerke aufzubauen! - Auf welche Weise erfüllt die Gemeinde Aufgaben? - Vom Kanton & vom Bund - Wo sind im Zusammenhang mit den eigenen
MehrMerkblatt Bundesbeiträge an die Kurskosten
Merkblatt Bundesbeiträge an die Kurskosten Hintergrund Neu werden Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen eine einheitliche finanzielle Unterstützung durch den Bund erhalten.
Mehr(BEIV SBK-RKZ vom 7. Dezember 2016) Tr. X
Tr. X VEREINBARUNG BETREFFEND DEN BEITRAG DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN ZENTRALKONFERENZ DER SCHWEIZ (RKZ) ZU GUNSTEN DER SCHWEIZER BISCHOFS- KONFERENZ (SBK), IHRES GENERALSEKRETARIATS UND IHRER GREMIEN (BEIV
MehrProjektbeschrieb Anlauf- und Beratungsstelle Lerchenfeld
Projektbeschrieb Anlauf- und Beratungsstelle Lerchenfeld Betriebsleiterin Sarah Renker Lerchenfeldstrasse 67 3603 Thun info@anlaufstelle- lf.ch www.anlaufstelle- lf.ch Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung...
MehrNationale Selbsthilfe - Tagung. Workshop 2 Politische Verankerung der Selbsthilfe Anna Sax und Andi Daurù
Nationale Selbsthilfe - Tagung Workshop 2 Politische Verankerung der Selbsthilfe Anna Sax und Andi Daurù Im Grundsatz eher bescheidener Rückhalt in den entsprechenden Gesetzen. Teilweise sehr weit gefasst
MehrKantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Hebammen-Grundausbildungen
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Hebammen-Grundausbildungen vom 7. Mai 999 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel
MehrOrganisationsstatut der Ostschweizer Regierungskonferenz. Die Ostschweizer Regierungskonferenz gibt sich folgendes Organisationsstatut:
Organisationsstatut der Ostschweizer Regierungskonferenz Die Ostschweizer Regierungskonferenz gibt sich folgendes Organisationsstatut: Art. Zugehörigkeit Der Ostschweizer Regierungskonferenz gehören folgende
Mehrkargah (Werkstatt) e.v., der Verein für interkulturelle Kommunikation, Flüchtlings- und Migrationsarbeit wurde 1980 gegründet, ist unabhängig,
kargah (Werkstatt) e.v., der Verein für interkulturelle Kommunikation, Flüchtlings- und Migrationsarbeit wurde 1980 gegründet, ist unabhängig, gemeinnützig und seit 1986 als eingetragener Verein beim Amtsgericht
MehrFreiwilliges Engagement? Fragen Sie uns.
Freiwilliges Engagement? Fragen Sie uns. Dienstleistungsangebot benevol Luzern verbindet Menschen Freiwilliges Engagement ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar und verbindet Menschen. Ohne freiwilliges
MehrVerordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn)
8.4. Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) RRB vom 7. März 00 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf
MehrPilotprojekt SESAM. Unterstützungsmassnahmen für PH SRK. Leistungsvertrag mit dem SEM März Martine Scholer/ Christine Joray
Pilotprojekt SESAM Unterstützungsmassnahmen für PH SRK Leistungsvertrag mit dem SEM 2016-2018 Martine Scholer/ Christine Joray Pilotprojekt SESAM Wir unterstützen Migrantinnen und Migranten, die den PH
MehrAlterspolitik was geht das die Gemeinde an?
Alterspolitik im Kanton Bern Alterspolitik was geht das die Gemeinde an? 8. März 2016, Bärensaal Worb Katharina Frischknecht, lic.phil. / Gerontologin MAS Koordinatorin Telefon +41 Altersplanung 31 633
MehrFAMILIENZENTREN. Eine niederschwellige Plattformen für Begegnung, Bildung und Vernetzung Tagung, 21. November 2016 Schloss Ebenrain, Sissach
FAMILIENZENTREN Eine niederschwellige Plattformen für Begegnung, Bildung und Vernetzung Tagung, 21. November 2016 Schloss Ebenrain, Sissach Maya Mulle, Netzwerk Bildung und Familie, www.bildungundfamilie.net
MehrVereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich
1030.426, 2. Lesung - Beilage 3 Entwurf vom 9. April 2013 Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf
MehrZusammenarbeitsvertrag Berufsbeistandschaft. Art und Umfang der Zusammenarbeit
vom 26. Juni 2012 1 Art und Umfang der Zusammenarbeit 1. Vertragsgemeinden 1 Die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall führt eine Berufsbeistandschaft im Sinne von Art. 56 Abs. 1 des Gesetzes über die Einführung
MehrLeitlinien Freiwilligenarbeit des Schweizerischen Roten Kreuzes
Leitlinien Freiwilligenarbeit des Schweizerischen Roten Kreuzes Die Grundsätze der Freiwilligenarbeit im Schweizerischen Roten Kreuz (SRK 1 ) Die vorliegenden Leitlinien und die dazugehörigen Standards
MehrSchweizerische Adipositas-Stiftung SAPS
Die Schweizerische Adipositas-Stiftung SAPS und das Adipositas-Netzwerk Forum Obesity Schweiz FOS Heinrich von Grünigen, Präsident SAPS Adipositas-Symposium 2008 St. Gallen 14./15. Februar 2008 Die SAPS/FOSO
MehrRijksuniversiteit Groningen
Rijksuniversiteit Groningen Kooperationsvertrag zwischen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, der Universität Bremen und der Rijksuniversiteit Groningen Auf der Grundlage des Kooperationsvertrages
MehrDie Schulleitung erlässt, gestützt auf Art. 28 Abs. 4 lit. c des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 1991 (SR ), folgende Richtlinien:
ETH Zürich Die Schulleitung RSETHZ 419 Richtlinien für Kompetenzzentren an der ETH Zürich (Schulleitungsbeschluss vom 15. April 2003) Die Schulleitung erlässt, gestützt auf Art. 28 Abs. 4 lit. c des ETH-Gesetzes
Mehr2. Kantonale Tagung «I mache mit Je participe» Work-shop 3: Verbesserung von Beratung und Unterstützung im Alltag 14. Oktober 2016
2. Kantonale Tagung «I mache mit Je participe» Work-shop 3: Verbesserung von Beratung und Unterstützung im Alltag 14. Oktober 2016 «Aufbau & Vernetzung: 10 Jahre offene Kinder- und Jugendarbeit Regio Kerzers»
MehrVerordnung über die Bewährungshilfe Basel-Landschaft
6.5 Verordnung über die Bewährungshilfe Basel-Landschaft Vom. März 0 (Stand. April 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 4 des Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 6. Juni 98
MehrSCHÜTZEN FÖRDERN BETEILIGEN. Programm Kinder- und Jugendpolitik Kanton Schaffhausen. Kurzfassung
SCHÜTZEN FÖRDERN BETEILIGEN Programm Kinder- und Jugendpolitik 2016-2018 Kanton Schaffhausen Kurzfassung VORWORT Am 1. Januar 2013 trat das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit
MehrDefinition der Leistungsbereiche eines Kompetenzzentrum Integration
Definition der Leistungsbereiche eines Kompetenzzentrum Integration Definition der Leistungen für ein Kompetenzzentrum Integration 2 Definition der Leistungen für ein Kompetenzzentrum Integration 1. Beratung
MehrÄlter werden in Münchenstein. Leitbild der Gemeinde Münchenstein
Älter werden in Münchenstein Leitbild der Gemeinde Münchenstein Seniorinnen und Senioren haben heute vielfältige Zukunftsperspektiven. Sie leben länger als Männer und Frauen in früheren Generationen und
Mehrüber den Zusammenschluss im Bereich Feuerwehr
Vertrag über den Zusammenschluss im Bereich Feuerwehr zwischen der Einwohnergemeinde Uetendorf, vertreten durch den Gemeinderat (In diesem Vertrag als Sitzgemeinde bezeichnet) und der Einwohnergemeinde
MehrTabellarische Übersicht der priorisierten neuen Massnahmen zur Integration der Bieler Migrationsbevölkerung
1/6 Tabellarische Übersicht der priorisierten neuen Massnahmen zur Integration der Bieler Migrationsbevölkerung (vom Gemeinderat der Stadt Biel am 20. Januar 2016 genehmigt) Priorität 1 Priorität 2 Priorität
Mehr(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und
ARBEITSVERTRAG (BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Gemeinsame
MehrBeratungsstellen im Kanton Bern: Angebote für Betroffene und Professionelle
Sozialkonferenz Psychiatrie Schwerpunktthema: Transkulturelle Psychiatrie Beratungsstellen im Kanton Bern: Angebote für Betroffene und Professionelle Kai Lüthi und Heidi Heierli, Sozialdienst UPD 1 https://www.srk-bern.ch/index.php
MehrDas neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz Stand der Arbeiten und Perspektiven September 2011 Fachtagung OKAJ Zürich 16. Sept. 2011 Tina Hofmann, Bereich Kinder- und Jugendfragen Inhalt des Referats Inhalt
MehrInterkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH)
950.050 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) Vom. Oktober 998. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. Die vorliegende Vereinbarung wird zu dem Zwecke geschlossen,
MehrNetzwerk Luzerner Schulen Konzept
Netzwerk Luzerner n Konzept Inhalt 1 Einleitung 3 2 Organisation 3 2.1 Dienststelle Volksschulbildung 4 2.2 Schulleitung 4 2.3 Verantwortliche/r Netzwerk an der 5 2.4 Teilnetzwerke 5 3 Information 6 Bildungs-
MehrReglement Musikschule Dottikon
Reglement Musikschule Dottikon Gültig ab 1. August 2015 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines II. Organisation III. Unterricht und Fächerangebot IV. Finanzierung V. Rechtsmittel VI. Schlussbestimmungen 1 I.
MehrRichtlinien Sprachförderung Basel-Stadt 2017
Erwachsenenbildung Richtlinien Sprachförderung Basel-Stadt 2017 Sprachförderung (SPF) Spracherwerb, Deutsch- und Integrationskurse für erwachsene Migrantinnen und Migranten (teils mit integrierter früher
MehrRichtlinien Sprachförderung Basel-Stadt 2018
Erwachsenenbildung Richtlinien Sprachförderung Basel-Stadt 2018 Sprachförderung (SPF) Spracherwerb, Deutsch- und Integrationskurse für erwachsene Migrantinnen und Migranten (teils mit integrierter früher
MehrRegierungsratsbeschluss vom 5. Juli 2016
Regierungsratsbeschluss vom 5. Juli 2016 Nr. 2016/1259 Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Umsetzung und Kredit für das Jahr 2016 1. Ausgangslage Mit RRB Nr. 2013/1225 vom 24. Juni 2013 genehmigte der
Mehrin Ausführung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG) vom 23. März 2007,
60.0 Kantonale Verordnung über die Opferhilfe (KOHV) vom. Dezember 05 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz,
Mehra) eine Einkommens- und Vermögenssteuer; b) eine Grundstückgewinnsteuer; c) eine Nach- und Strafsteuer sowie Ordnungsbussen;
Gemeindesteuergesetz 201 Klosters-Serneus I. Allgemeines Art. 1 Gegenstand Die Gemeinde Klosters-Serneus erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts: a) eine Einkommens- und Vermögenssteuer;
MehrE-Government Aargau Rahmenvereinbarung zwischen dem Kanton Aargau und den Gemeindepersonal-Fachverbänden des Kantons Aargau. Version 2.
E-Government Aargau Rahmenvereinbarung zwischen dem Kanton Aargau und den Gemeindepersonal-Fachverbänden des Kantons Aargau Version.0 I. Einleitung Die Gemeindepersonal-Fachverbände und der Kanton erachten
Mehrc/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung
c/o mcw Wuhrmattstrasse28 4800 Zofingen info@netzwerk-kinderbetreuung.ch Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Zum Wohl des Kindes
MehrRegion Oberaargau: Sozialräumlich organisiert
Region Oberaargau: Sozialräumlich organisiert Erste Erfahrungen in der Entwicklung und Planung einer flexiblen und bedarfsgerechten Jugend- und Familienhilfe in der Region Oberaargau Adrian Vonrüti, Vorsteher
MehrKanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern. Massnahmen. Kantonale Integrationsbeauftragte, Julia Morais
Kanton Zürich Direktion der Justiz Massnahmen Kantonale Integrationsbeauftragte, Julia Morais 3'000 Asylgewährungen und vorläufige Aufnahmen im Kanton Zürich, 2002-2014 2'500 2'000 1'500 1'000 500 0 2002
MehrLEITBILD ZUR INTEGRATIONSPOLITIK DES KANTONS BERN
LEITBILD ZUR INTEGRATIONSPOLITIK DES KANTONS BERN Integration ist ein Prozess Im Kanton Bern wird Integration als gesamtgesellschaftlicher Prozess, der Einheimische und Zugezogene gleichermassen einbindet,
MehrI. Allgemeines. II. Ergänzungsleistungen und Beihilfen. Vom 22. Januar 2016 (Stand 1. Januar 2016) 1. Zweck
Ergänzungsleistungen, Beihilfen: Vertrag mit Riehen BeE 8.680 Vertrag zwischen der Einwohnergemeinde Riehen und der Einwohnergemeinde Bettingen betreffend Leistungserbringungen im Bereich Ergänzungsleistungen
MehrSeite 1. Grußwort PSt in Marks
Seite 1 Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Herr Lehrieder, sehr geehrter Herr Corsa, ich freue
MehrFreiwilliges Engagement fragen Sie uns!
Freiwilliges Engagement fragen Sie uns! Freiwilligenarbeit ist ein gesellschaftlicher Beitrag an Mitmenschen und Umwelt. Sie wird unentgeltlich und zeitlich befristet geleistet. Freiwilligenarbeit ergänzt
MehrDamit die Bundesbeiträge ausbezahlt werden, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
Merkblatt Bundesbeiträge an die Kurskosten Hintergrund Neu werden Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen eine einheitliche finanzielle Unterstützung durch den Bund erhalten.
MehrBILDUNGS- UND KULTURDIREKTION. Leitbild Integration. Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft. 11. März 2014 Ansprechstelle Integrationsfragen
BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION Leitbild Integration Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft 11. März 2014 Ansprechstelle Integrationsfragen Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Leitsätze Integration...
MehrStiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse * Name, Registrierung und Sitz
Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse * Vom 29. Juni 2005 (Stand 1. Januar 2015) Art. 1 Name, Registrierung und Sitz 1 Unter dem Namen «Glarner Pensionskasse» wird eine öffentlich-rechtliche Stiftung
Mehr