Leistungsvertrag KARIBU ( )

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1 Leistungsvertrag KARIBU (06 09) zwischen der Einfachen Gesellschaft KARIBU umfassend: die Einwohnergemeinden Zollikofen Münchenbuchsee Moosseedorf Urtenen-Schönbühl Jegenstorf die ref. Kirchgemeinde Zollikofen und die röm. kath. Kirchgemeinde St.Franziskus und dem Verein Interkultureller Frauentreff KARIBU (Verein) handelnd durch den Vorstand, vertreten durch die in und die Leitung betreffend Integrationsarbeit für Migrantinnen, Flüchtlingsfrauen und ihre Familien gemäss dem am.. 05 in Kraft getretenen Integrationsgesetz des Kantons Bern

2 Leistungsvertrag KARIBU Art. Zweck (gemäss Integrationsgesetzt Art. ) Dieser Vertrag regelt die bestellten Leistungen, die Beiträge, die zu erreichenden Leistungsund Wirkungsziele und die Bereitstellung der notwendigen Daten und Informationen, welche der Verein Interkultureller Frauentreff KARIBU zur Integration von Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen, deren Kinder und Familien in der Region leistet. Art. Grundlagen a) Integrationsgesetz des Kantons Bern (in Kraft ab.. 05) Art. Das Gesetz bezweckt die Integration der ausländischen Bevölkerung nach dem Grundsatz von Fördern und Fordern. Zur Erfüllung dieses Zwecks strebt dieses Gesetz die Chancengleichheit für die ausländische Bevölkerung an. Art. Der ausländischen Bevölkerung soll ermöglicht werden, an der Bildung sowie am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben. b) Kantonales Integrationsprogramm (KIP) 0-07 Art. Ziele A Ziele des Vereins Interkultureller Frauentreff KARIBU Der Verein führt den Interkulturellen Frauentreff KARIBU. Er ist für die Finanzierung und die Beschaffung seiner Mittel gemäss Budget verantwortlich. B Ziele des Interkulturellen Frauentreffs KARIBU Gesamtziel gemäss KIP: Fördern und Fordern KARIBU richtet sich an den Bedürfnissen und Ressourcen der Flüchtlinge und Migrantinnen sowie der Einwohnerinnen der Gemeinden und der Behörden aus, fördert transkulturelle Kompetenzen und begleitet Schritte zur Arbeitsmarktfähigkeit durch: Integration: KARIBU leistet einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen, deren Kinder und Familien in der Region. Niederschwelligkeit: Das Angebot vor Ort ermöglicht Frauen mit unterschiedlichem Bildungsstand, unterschiedlicher Sprachkenntnis und Herkunft die Teilnahme an den Angeboten. Empowerment: KARIBU bietet Integration als einen gegenseitigen Prozess für alle am Treff Beteiligten. Es fördert die Partizipation von Migranten- und Flüchtlingsfamilien an den gesellschaftlichen Einrichtungen und verhilft ihnen dazu, ihre Ressourcen zu nutzen und ihre Interessen selbstverantwortlich zu vertreten. Bildung und Begegnung: Im KARIBU wird auch gelernt. KARIBU eröffnet Begegnungsräume zwischen ausländischer und schweizerischer Bevölkerung, trägt zur Verhinderung von Parallelgesellschaften bei und vermittelt Kenntnis über die Differenzen und Gemeinsamkeiten verschiedener Kulturen. 5 Prävention: KARIBU leistet Präventionsarbeit in den Bereichen Gesundheit und soziale Sicherheit. 6 Frühförderung der Kinder: Ein besonderer Schwerpunkt von KARIBU besteht in der Frühförderung der Kinder und der Weiterbildung ihrer Mütter.

3 Leistungsvertrag KARIBU Koordination: In Kooperation mit den Behörden, Beratungsstellen und Schulen in der Region leistet KARIBU Koordinationsarbeit und stellt seine Kompetenzen als vertrauenswürdiger und verlässlicher Partner in Integrationsfragen zur Verfügung. Art. Leistungskatalog des Interkulturellen Frauentreffs KARIBU A Sprache und Bildung / Arbeitsmarktfähigkeit Handarbeitstreff Sprachtreff Alltagskompetenzen (informell und in besonderen Kursen) Gesundheitsförderung und Gesundheitsprävention Vorbereitung und Förderung zur Arbeitsintegration B Frühe Förderung Kinderfrühförderung Elternförderung C Soziale Integration/ Beratung Beratung im Gespräch Begleitung Weiterleitung an zuständige Stellen (Triage D Freiwilligenarbeit Schaffen von freiwilliger Arbeit Qualitätssicherung von freiwilliger Arbeit E Öffentlichkeitsarbeit Vernetzung Arbeit in den Gemeinden und Kirchgemeinden Medienpräsenz F Fundraising Art. 5 Infrastruktur Die Infrastruktur wird durch die Einfache Gesellschaft sichergestellt. Art. 6 Aufgaben der Einfachen Gesellschaft Die Einfache Gesellschaft bezahlt folgende Beiträge wie vereinbart, sichert die Infrastruktur und die Überprüfung der Zielerreichung. Variante (+ 0 %, Status quo mit genannten Problemen) Im Einzelnen teilen sich die Gesellschafter wie folgt in diesen Betrag: ref. Kirchgemeinde Zollikofen: Fr röm.- kath. Kirchgemeinde St. Franziskus: Fr Einwohnergemeinde Zollikofen Fr Einwohnergemeinde Münchenbuchsee Fr Einwohnergemeinde Moosseedorf Fr Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Fr Einwohnergemeinde Jegenstorf Fr Total Fr

4 Leistungsvertrag KARIBU Variante (+0 %, Handarbeitsatelier und Deutschkurse mittelfristig sichern) Im Einzelnen teilen sich die Gesellschafter wie folgt in diesen Betrag: ref. Kirchgemeinde Zollikofen: Fr röm.- kath. Kirchgemeinde St. Franziskus: Fr Einwohnergemeinde Zollikofen Fr Einwohnergemeinde Münchenbuchsee Fr Einwohnergemeinde Moosseedorf Fr Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Fr Einwohnergemeinde Jegenstorf Fr Total Fr Die Mitglieder haften nach OR, Art. 5. solidarisch für den Beitrag. Die Mitglieder zahlen in zwei Raten aufgrund einer Rechnungstellung durch den Verein. Die erste von / des Betrags ist am 0. Januar, die zweite von / des Betrags ist am 0. Juni des Jahres fällig. Der finanzielle Beitrag der Einfachen Gesellschaft ist ein Sockelbeitrag. Die ergänzende Finanzierung wird durch den Verein erbracht. Art. 7 Überprüfung der Zielerreichung Der Verein Interkultureller Frauentreff KARIBU verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung gegenüber der Einfachen Gesellschaft auf den. März jeden Jahres. Die Berichterstattung gibt Auskunft über die Menge und die Art der erbrachten Dienstleistungen und deren Nutzung. Art. 8 Vertragsdauer Der vorliegende Vertrag dauert vom..06 bis..09. Art.9 Vorzeitige Kündigung des Vertrags aus wichtigen Gründen Bei Verletzung des Vertrages bleiben Massnahmen gemäss IntG. Art. vorbehalten. Art. 0 Erneuerung des Leistungsvertrags Im letzten Vertragsjahr prüfen die Vertragsgemeinden die Weiterführung des vorliegenden Leistungsvertrags. Art. Konfliktregelung Entstehen aus der Handhabung des Vertrags Konflikte, sind die Parteien zum Verhandeln verpflichtet. Sie bemühen sich aktiv um eine Bereinigung der Differenzen, notfalls unter Beizug externer Fachpersonen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt die Partei, welche die Fachperson zugezogen hat. Kann keine Einigung erzielt werden, bleibt der Rechtsweg vorbehalten. Die Parteien gehen dabei von einem öffentlich rechtlichen Rechtsverhältnis aus. Vom Konflikt nicht betroffene Leistungen dürfen nicht verweigert werden. Art. Inkrafttreten Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die zuständigen Organe der Einwohnergemeinden und der Kirchgemeinde Zollikofen sowie des Vereins Interkultureller Frauentreff KARIBU auf den. Januar 06 in Kraft.

5 Leistungsvertrag KARIBU Die Gemeinden. Zollikofen, Einwohnergemeinde Zollikofen Daniel Bichsel. Münchenbuchsee, Einwohnergemeinde Münchenbuchsee Elsbeth Maring-Walther in. Moosseedorf,. Einwohnergemeinde Moosseedorf Peter Bill. Urtenen-Schönbühl, Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Hansueli Kummer 5. Jegenstorf, Einwohnergemeinde Jegenstorf Daniel Wyrsch 6. Zollikofen,.. röm.-kath. Kirchgemeinde St.Franziskus Namens des Kirchgemeinderats Gallus Weidele Kirchgemeinderatspräsident Sekretariat 7. Zollikofen, ref. Kirchgemeinde Zollikofen Namens des Kirchgemeinderates Hans-Rudolf Gysin Kirchgemeinderatspräsident Verwalter Der Verein Interkultureller Frauentreff KARIBU Zollikofen, Isabelle Maggio in Johanna Thomann Leitung 5

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