Hochwasserrisikomanagement in Sachsen

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1 Hochwasserrisikomanagement in Sachsen Informationsveranstaltung EU-Projekt MOSES Blockhaus Dresden,

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4 Rechtsgrundlage 102 Sächs WG, Abs. 1 Gemeinden haben einen Wasserwehrdienst einzurichten, wenn sie erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet werden. Das Nähere ist ist in in den Gemeinden durch gemeindliche Satzungen zu zu regeln. Folie 4

5 Zusammenfassung Controlling Wasserwehren Stand per überschwemmungsgefährdete Gemeinden Wasserwehr vorhanden Wasserwehrsatzung Feuerwehrsatzung Hochwasser - Alarmund Einsatzplan beschlossen noch in Bearbeitung beschlossen noch in Bearbeitung vorhanden noch in Bearbeitung Chemnitz Dresden Leipzig Sachsen % der überschwemmungsgefährdeten Kommunen verfügen über eine Wasserwehr 97 % der Kommunen verfügen über einen Hochwasser - Alarm- und Einsatzplan 95 % der Kommunen verfügen über eine beschlossene Wasserwehr- oder Feuerwehrsatzung Folie 5

6 Satzungsmuster einer Wasserwehrsatzung für sächsische Städte und Gemeinden des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft veröffentlicht im April 2006 Folie 6

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8 Auszug aus der Mustersatzung 4 Verfahren zur Aufstellung des Wasserwehrdienstes 1. Der Bürgermeister kann a) die Freiwillige Feuerwehr (und die Berufsfeuerwehr), b) die betriebliche Feuerwehr gem. 8 Abs. 2 des Sächsischen Brandschutzgesetzes (SächsBrandschG) in der Bekanntmachung vom 28. Januar 1998 (SächsGVBl. S. 54) unter den Voraussetzungen des 12 Abs. 4 SächsBrandSchG, und für den Fall, dass die Mittel der Gemeinde nicht ausreichen c) Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, Folie 8

9 d) die Einwohner und e) die Grundstücksbesitzer und Gewerbetreibenden gem. 10 Abs. 3 SächsGemO zu Maßnahmen der Wasserwehr heranziehen. Bei der Auswahl der in Absatz 1 Buchstabe c) bis e) genannten Personen orientiert er sich an der zur Gefahrenabwehr voraussichtlich erforderlichen Personalstärke des Wasserwehrdienstes. Die vom Hochwasser direkt Betroffenen sollen vorrangig herangezogen werden. Die Herangezogenen bilden die Wasserwehr. Folie 9

10 2. Die zur Dienstleistung im Wasserwehrdienst heranzuziehenden Personen nach 1. sollen einen Bescheid des Bürgermeisters erhalten, der Folgendes enthalten sollte: a) Beginn und Ende der Dienstpflicht, b) Versammlungsort im Falle der Alarmierung, c) die während des Dienstes in der Wasserwehr zu beachtenden Pflichten. Der Bescheid sollte für sofort vollziehbar erklärt werden und außerdem eine Belehrung über die Folge von Zuwiderhandlungen gegen die Satzung und den Heranziehungsbescheid sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Folie 10

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12 SMUL/Referat 41 Folie 12

13 Förderung der kommunalen Wasserwehren - Grundausstattung - Grundlage: Förderrichtlinie Gewässer/ Hochwasserschutz (RL GH 2007) bei nicht ausreichender eigener Leistungsfähigkeit der Kommunen interkommunale Zusammenarbeit angestrebt 75 % der zuwendungsfähigen Kosten Ausstattungsliste als Anhaltspunkt: Tauchpumpen Gegenstand Beleuchtungssatz mit Notstromaggregat Markierungsfähnchen Schlauchboot Menge 2 Stück 1 Stück 200 Stück 1 Stück Folie m² Wathosen Sandsackbefüllgerät Sandsäcke und Jute oder Vlies Seile 20 Stück 1 Stück Stück 1000 m Regenjacken Mobiltelefone 20 Stück 10 Stück Vlies 300 m² Schwimmwesten GPS-Gerät Stiefel Handscheinwerfer Schaufeln Armbinden/Rückenschilder Kartenmaterial 10 Stück 3 Stück 20 Paar 10 Stück 50 Stück 20 Stück 10 Stück Folie 13

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17 Schulungsbereich Teilnehmer Termin Ort erstes Halbjahr OE-1 Dresden, Flussmeisterei EM-1 Torgau, Flussmeisterei FM-1 Chemnitz, Flussmeisterei OE-2 Dresden, Flussmeisterei OE-3 Inhouse-Kurs Großenhain, Stadtverwaltung ZM-1 Inhouse-Kurs Zwickau, Stadtverwaltung SN-1 Bautzen, Flussmeisterei FM-2 Chemnitz, Flussmeisterei EM-2 Trebsen, Flussmeisterei SN-2 Bautzen, Flussmeisterei ZM-2 Inhouse-Kurs Zwickau, Stadtverwaltung 19 0 zweites Halbjahr ZM-3 Neidhardtsthal, Flussmeisterei OE-4 Dresden, Flussmeisterei SN-3 Bautzen, Flussmeisterei FM-3 Chemnitz, Flussmeisterei EM-3 Torgau, Flussmeisterei OE-5 Dresden, Flussmeisterei ZM-4 Neidhardtsthal, Flussmeisterei SN-4 Bautzen, Flussmeisterei EM-4 Trebsen, Flussmeisterei FM-4 Chemnitz, Flussmeisterei 0 20 freie Plätze Folie 17

18 Staatlich geförderte Hochwasserschutzkonzepte für Gewässer II. Ordnung Stand:

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