Satzung. Sportverein Bergedorf-West von 1971 e.v. SV Bergedorf-West von 1971 e.v. Satzung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung. Sportverein Bergedorf-West von 1971 e.v. SV Bergedorf-West von 1971 e.v. Satzung"

Transkript

1 SV Bergedorf-West von 97 e.v. Satzung Name und Sitz. Der Verein führt den Namen SV Bergedorf-West von 97 e.v. Satzung Sportverein Bergedorf-West von 97 e.v. 2. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer 767 eingetragen und Mitglied im Hamburger Sportbund e.v., sowie seinen angeschlossenen Verbänden. Gründungstag ist der 5. Oktober Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Gerichtsstand ist Hamburg- Bergedorf. Der Verein ist rechtsfähig. 2 Vereinszweck. Der Zweck des Vereins ist die allgemeine Körpererziehung, die Pflege und Förderung des Sports, sowie die Jugendarbeit im Sinne des olympischen Gedanken. 2. Der SV Bergedorf-West von 97 e.v. in Hamburg-Bergedorf verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts " steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch ein möglichst breites Sportangebot unter Anleitung erfahrener Fachkräfte und die dafür erforderlichen Sportstätten und Sportgeräte den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. 4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die zum Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Der Verein ist konfessionell ungebunden und enthält sich jeglicher Parteipolitik. 6. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 7. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verein. 2

2 3 Erwerb der Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene natürliche Person werden. Der Eintritt in den Verein ist zu jeder Zeit möglich. 2. Die Aufnahme erfolgt nach Eingang eines schriftlichen Aufnahmeantrages durch den Vorstand. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall der Aufnahme die Satzung an. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Die Mitgliedschaft beginnt erst nach Errichtung der Aufnahmegebühr und Zahlung des Beitrages. Anschriften-, Namens und Kontoänderung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. 3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinssatzung sowie die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung zu befolgen, die Vereinsbeiträge pünktlich zu zahlen und sich für die gemeinsamen Interessen und Aufgaben des Vereins einzusetzen 4 Mitgliedsarten. Dem Verein gehören an: ordentliche Mitglieder fördernde (außerordentliche ) Mitglieder passive Mitglieder Ehrenmitglieder

3 2. Ordentliche Mitglieder können am Sportangebot des Vereins teilnehmen. Fördernde Mitglieder sind Mitglieder, die den Sport nicht ausüben, jedoch laufend geldliche und /oder sonstige Leistungen erbringen. Passive Mitglieder sind Mitglieder, deren Mitgliedschaft als ordentliches Mit glied vorübergehend ruht. Passive Mitglieder können das Sportangebot nicht nutzen. Passive Mitgliedschaft ist auf maximal 3 Kalenderjahre begrenzt. Personen, die den Zweck des Vereins im besonderen Maße gefördert haben, können durch Beschluss des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder können das Sportangebot nutzen. 3 Ausschließlich ordenlichte Mitglieder können in der Vereinsführung tätig werden. 5 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. 2. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum und 3.2. eines Jahres möglich und ist bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf des vorgenannten Datums dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Bei Minderjährigen ist die Austrittserklärung vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. 3. Ein Mitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden wegen: Verstoß gegen die Vereinssatzung Vereinsschädigendem Verhalten Zahlungsrückstand der Beiträge von mindestens 3 Monaten Unehrenhaften Handlungen Grobem unsportlichen Verhalten

4 4. Der Vorstand ist verpflichtet, das Mitglied vor dem Ausschluss anzuhören bei Minderjährigen zusammen mit seinem gesetzlichen Vertreter. Bei Nichterscheinen kann ohne Anhörung entschieden werden. Die Entscheidung ist per Einschreiben zuzustellen. 5. Das Mitglied hat das Recht, innerhalb von 4 Tagen nach Zustellung Berufung einzulegen. Der Ehrenrat trifft dann nach Anhörung der Betroffenen und des Vorstandes eine endgültige Entscheidung. 6 Aufnahmegebühr und Beiträge Die Höhe der Beiträge und einer eventuellen Aufnahmegebühr, sowie die Erhebung außerordentlicher Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Beitrag ist vierteljährlich im voraus zu entrichten. Der Beitrag ist eine Bringeschuld. 7 Wahrecht und Abstimmung. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen und passiven Vereinsmitglieder und Ehrenmitglieder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Das Wahlrecht innerhalb der Jugendabteilung wird in der Jugendordnung geregelt. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. 2. Gewählt werden können alle volljährigen und geschäftsfähigen ordentlichen Mitglieder des Vereins. Ausgenommen sind von dieser Regelung die nach der Jugendverordnung vorgesehenen Vertreter der Jugendabteilung.

5 3. Die Beschlussfassung erfolgt, soweit Satzung oder Gesetz nicht etwas anderes bestimmen, durch einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit im Falle einer Wahl wird noch einmal gewählt, in anderen Fällen entscheidet die Stimme des geschäftsführenden Vorsitzenden. Bei Beschlüssen über Änderung der Satzung und der Auflösung des Vereins ist eine Stimmenmehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder erforderlich 4. Geheime Abstimmungen erfolgen nur, wen 2/3 der Stimmberechtigten anwesenden Mitglieder dieses fordern. 8 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung der Vorstand der erweiterte Vorstand der Ehrenrat 9 Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. 2. Die Mitgliederversammlung ist jährlich im. Quartal des Geschäftsjahres einzuberufen. Die Einberufung ist den Mitgliedern bis spätestens 4 Tage vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung bekannt zugeben. 3. Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten: Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer Entlastung des Kassenwartes Entlastung des Vorstandes

6 Anstehende Neuwahlen, soweit erforderlich Beschluss über vorliegende Anträge Die Anträge der Mitglieder müssen dem. Vorsitzenden spätestens Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich vorliegen. 4. Anträge können gestellt werden: von den ordentlichen Mitgliedern, vom Vorstand von den Abteilungsleitern Anträge auf Satzungsänderungen sind in der Tagesordnung besonders aufzuführen. Eine Satzungsänderung kann nur auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Hierfür ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. 5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 6. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, welches die Beschlüsse enthalten muss. Das Protokoll muss vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer unter zeichnet werden. 7. Die Leitung einer Mitgliederversammlung obliegt dem. Vorsitzenden oder seinem Vertreter. 8. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es der Vorstand, der erweiterte Vorstand oder mindestens 0 % der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beantragt haben.

7 0 Vorstand. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung des Vereins. 2. Vorstand im Sinne des 26 BGB sind der. und der 2. Vorsitzende 3. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:. Vorsitzender 2. Vorsitzender. Schatzmeister 2. Schatzmeister. Jugendwart stellv. Jugendwart Schriftführer. Beisitzer 2. Beisitzer 4. Der erweiterte Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Vorstand gemäß 0, 3 und dem/der Abteilungsleiter/-in jeder Abteilung. 5. Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren durch die Mitgliederversammlung wie folgt gewählt: In geraden Jahren In ungeraden Jahren. Vorsitzender 2. Vorsitzender 2. Schatzmeister. Schatzmeister Schriftführer 2. Beisitzer. Beisitzer Der Jugendwart und der stellvertretende Jugendwart werden nach der Jugendverordnung gewählt und von der Jahreshauptversammlung bestätigt.

8 6. Die Sitzungen des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes finden nach Bedarf statt. Der Vorstand und der erweiterte Vorstand entscheiden mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmenenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des die Sitzung leitenden Vorsitzenden den Ausschlag. 7. Der Vorstand kann Ausschüsse einsetzten. Er überwacht die Tätigkeit der Abteilungen, Ausschüsse, sowie der Mitarbeiter und kann deren Entscheidungen aufheben, wenn wichtige Gründe vorliegen. 8. Der Vorstand ist berechtigt, Mitarbeiter bei grober Pflichtverletzung von der Tätigkeit zu entbinden. Scheidet ein gewählter Vertreter vor Ablauf der Amtszeit aus, kann das Amt bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch den Vorstand kommissarisch besetzt werden. 9. Der Vorstand ist verpflichtet, auf der Mitgliederversammlung Rechenschaft über seine Tätigkeit abzulegen und einen Jahresbericht vorzulegen. Es ist jährlich ein Kassenabschluss vorzunehmen. 0. Die Arbeit im Vorstand ist ehrenamtlich Ausschüsse. Der Vorstand kann bei Bedarf (Sonderaufgaben) für besondere Aufgaben Ausschüsse bilden. Der Ausschuss bestimmt einen Ausschussvorsitzenden. 2. Der Ausschussvorsitzende berichtet an den Vorstand 2 Vereinsjugend. Die Vereinsjugend verwaltet sich selbständig. 2. Die Verwaltung ist durch eine auf der Jugendvollversammlung verabschiedete Jugendordnung geregelt. 3. Die Mitgliederschaft in der Vereinsjugend ist in der Jugendordnung verankert. 4. Die Jugendordnung ist Bestandteil der Vereinssatzung.

9 3 Kassenprüfung. Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt. 2. Eine Wiederwahl ist frühestens nach 2 Jahren nach Beendigung einer Amtsperiode zulässig. 3. Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder des erweiterten Vorstandes sein. 4. Die Kassenprüfer haben die Pflicht, den Jahresabschluss zu prüfen und das Ergebnis dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. 5. Der Mitgliederversammlung ist ein Prüfbericht vorzulegen. 4 Haftung. Der Verein haftet nicht für Schäden, die einem Mitglied in Ausübung seiner Rechte und Pflichten bzw. in seiner Eigenschaft als Vereinsmitglied entstehen. Dieses gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von Vereinseinrichtungen, der Teilnahme an Veranstaltungen, Sitzungen und Versammlungen des Vereins oder anderer Veranstalter und Ausrichter, bzw. an der Teilnahme an sonstigen Vereinsaktivitäten. 2. Im übrigen wird eine Haftung des Vereins gegenüber den Mitgliedern ausgeschlossen, soweit seinen Verantwortlichen, sowie von ihm bevollmächtigten Vereinsmitgliedern, im Zusammenhang mit der Erfüllung von Vereinsaufgaben nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. 3. Schadenersatzansprüche im Rahmen etwa bestehender Versicherungen bleiben hiervon unberührt. 5 Protokollierung der Beschlüsse Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, der Versammlung des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes, evtl. Ausschussversammlung, sowie der Jugend, und Abteilungsversammlungen ist jeweils ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen und dem Vorstand zu übergeben.

10 6 Abteilungsordnung. Der Geltungsbereich einer Abteilung richtet sich nach der Zugehörigkeit zum jeweiligen Fachverband im Hamburger Sportbund. 2. Jede Abteilung gibt sich eine Ordnung, die dem Vorstand zur Kenntnis zu geben ist. 3. Die Abteilungen arbeiten selbständig. Ihre Arbeit muss mit dem Interesse, Ziel und Zweck des Vereins übereinstimmen: 4. Die Abteilungsleiter und Stellvertreter werden von den stimmberechtigten Mitgliedern ihrer Abteilung wechselweise für die Dauer von 2 Jahren gewählt. In geraden Jahren Abteilungsleiter In ungeraden Jahren Stellvertreter Die Wahl muss spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung durchgeführt werden und ist von einem Vertreter des Vorstandes zu leiten. 5. Über Abteilungsversammlungen ist grundsätzlich eine Niederschrift anzufertigen, die sämtliche Beschlüsse beinhaltet. Eine Kopie ist an den Vorstand zu leiten. 7 Ehrenrat. Der Ehrenrat ist das Schiedsgericht des Vereins. Er setzt sich zusammen aus mindestens 3 ordentlichen Mitgliedern mit einem Mindestalter von 25 Jahren. 2. Mitglieder des Ehrenrates dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder des erweiterten Vorstandes sein. 3. Der Vorsitzende des Ehrenrates wird aus den eigenen Reihen gewählt. 4. Der Ehrenrat kann mit einfacher Stimmenmehrheit gegen Mitglieder Beschlüsse des Vorstandes bestätigen oder aufheben. Die Entscheidung des Ehrenrates ist endgültig und unanfechtbar.

11 8 Auflösung des Vereines. Die Auflösung des Vereines kann nur auf einer ausdrücklichen und ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. 2. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei geringerer Anwesenheit muss eine neue Versammlung einberufen werden, die in jedem Falle beschlussfähig ist. 3. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. 4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das vorhandene Gesamtvermögen der Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund e.v. zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Beschlossen auf der Mitgliederversammlung des SV Bergedorf-West v. 97 e.v. am 26. März 998 Satzungsänderung beschlossen auf der Mitgliederversammlung des SV Bergedorf-West v. 97 e.v. am 07. April 206

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein

Mehr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).

Mehr

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder

Satzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder Satzung 1 Namen, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Schützenverein Langwedel von 1878 e. V. und hat seinen Sitz in Langwedel. 2) Er ist im Vereinsregister eingetragen. 3) Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar

Mehr

Reisen mit Rollstuhl e.v.

Reisen mit Rollstuhl e.v. Reisen mit Rollstuhl e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Reisen mit Rollstuhl. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins

Mehr

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich

Mehr

Satzung des LAV Waren/Müritz e. V.

Satzung des LAV Waren/Müritz e. V. Satzung des LAV Waren/Müritz e. V. 1 Name und Sitz 1. Name: Leichtathletikverein Waren/Müritz 2. Kurzform: LAV Waren/M. 3. Sitz: Waren- Müritz 4. Gründungsdatum: 19.01.2001 5. Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Bonner Box-Club 1930 e.v.

Bonner Box-Club 1930 e.v. Bonner Box-Club 1930 e.v. Bonner Box-Club Mitgliedschaft Hiermit ersuche(n) ich/ wir die Mitgliedschaft beim BBC nach den Bedingungen der Vereinssatzung Mitglieds-Nr.: Name: geboren am: Land: Eintrittsdatum:

Mehr

Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v.

Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der am 5. Januar 1955 in Wirges gegründete Tischtennisverein führt den Namen Tischtennis Club Wirges e.v. Er ist Mitglied des Sportbundes

Mehr

S a t z u n g. 1. FC Meisenheim 07 e.v.

S a t z u n g. 1. FC Meisenheim 07 e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 20. Juli 1907 in Meisenheim am Glan gegründete Verein führt den Namen 1. FC Meisenheim 07. Er ist Mitglied Südwestdeutschen Fußballverban im Lanportbund und der zuständigen

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988

Mehr

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung der Pforzheimer Linux User Group e. V. Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr...1 2 Zweck und Aufgabe des Vereins, Gemeinnützigkeit...1 3 Mitgliedschaft...1 4 Ausscheiden von Mitgliedern...2

Mehr

Vereinssatzung. Die LGM ist Mitglied im Leichtathletik-Verband Nordrhein, in der Deutschen Triathlon Union und im Stadtsportbund Mönchengladbach.

Vereinssatzung. Die LGM ist Mitglied im Leichtathletik-Verband Nordrhein, in der Deutschen Triathlon Union und im Stadtsportbund Mönchengladbach. Vereinssatzung Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Leichtathletik-Gemeinschaft Mönchengladbach 1979, nachfolgend LGM genannt. Die LGM ist unter der Nummer 1259 im Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

SATZUNG. 1 Name, Sitz und Zweck

SATZUNG. 1 Name, Sitz und Zweck SATZUNG 1 Name, Sitz und Zweck Der am 18.12.2011 in Konz gegründete Verein führt den Namen Parkour Trier. Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland im Landessportbund Rheinland-Pfalz und der zuständigen

Mehr

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v. 1 S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins Groß Lüben e.v. 1 Name und Sitz Der Reit- und Fahrverein Groß Lüben e.v. hat seinen Sitz in Groß Lüben und ist beim Amtsgericht in Perleberg eingetragen (Aktenzeichen

Mehr

Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.

Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v. Satzung des Fördervereins Dorfkirche Wegendorf e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Dorfkirche Wegendorf" und ist seit dem 29.06.2009 unter dem Aktenzeichen VR 5562

Mehr

DAAD-Freundeskreis e.v.

DAAD-Freundeskreis e.v. DAAD-Freundeskreis e.v. S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen DAAD-Freundeskreis e.v.. 2) Der Sitz des Vereins ist Bonn. 3) Der Verein ist in das Vereinsregister des

Mehr

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Vereinssatzung Verein zur Förderung des Kindergartens, der Einhornschule und der gemeinnützigen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Scharzfeld e.v. Ausgabe: 03.2012 1 Name und Sitz Der Verein führt

Mehr

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben. Seite 1 der Vereinsatzung des Freunde- und Förderkreises. Vereinssatzung 1: Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen e. V.. Er hat seinen Sitz in Pforzheim und wird in das Vereinsregister beim

Mehr

Tischtennisverein Gangelt-Birgden e.v.

Tischtennisverein Gangelt-Birgden e.v. SATZUNG Der Tischtennisverein Gangelt-Birgden gibt sich hiermit folgende Satzung: Name, Sitz und Zweck 1 Der Verein führt den Namen Tischtennisverein Gangelt-Birgden. Der Verein hat seinen Sitz in Gangelt-Birgden.

Mehr

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der gemeinnützige Verein führt den Namen keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft. Er ist eine Religionsgemeinschaft

Mehr

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Wie erstellt man eine Satzung für einen gemeinnützigen Verein? Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen. Er

Mehr

Tennisclub Sinzheim e.v.

Tennisclub Sinzheim e.v. Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr

Mehr

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Europas Challenge e.v. Der Verein soll in das Vereinsregister in Göttingen eingetragen werden. Er hat

Mehr

Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v.

Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. (2) Sitz des Vereins ist Darmstadt. Er ist im Vereinsregister des

Mehr

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur in Dalhausen und der Region.

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur in Dalhausen und der Region. Vereinssatzung 1 Allgemeines der am 28.12.2011 gegründete Verein führt den Namen Verein für Musik und Kultur. Vereinssitz ist in 37688 Beverungen-Dalhausen. der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom 06.10.2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Mukoviszidose Förderverein Halle (Saale) e.v. (2) Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim

Mehr

Satzung. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Badminton Burg Er hat seinen Sitz in Burg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung in das Register lautet der

Mehr

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Name, Sitz und Zweck, Gemeinnützigkeit

Name, Sitz und Zweck, Gemeinnützigkeit Name, Sitz und Zweck, Gemeinnützigkeit 1 Der "Verein" ist 1873 gegründet worden. Er hat Rechtspersönlichkeit kraft staatlicher Verleihung (Ministerial-Bekanntmachung vom 7.1.1892, Regierungsblatt vom 13.1.1892,

Mehr

S a t z u n g d e s Verkehrs- und Verschönerungsvereins Wennigsen (Deister) e.v. 1896

S a t z u n g d e s Verkehrs- und Verschönerungsvereins Wennigsen (Deister) e.v. 1896 S a t z u n g d e s Verkehrs- und Verschönerungsvereins Wennigsen (Deister) e.v. 1896 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Verkehrs- und Verschönerungsverein Wennigsen (Deister) e.v.

Mehr

Satzung der Stockschützen Pasenbach

Satzung der Stockschützen Pasenbach 1 a) Der Verein trägt den Namen Stockschützen Pasenbach b) Er hat seinen Sitz in Pasenbach c) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 2 a) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige

Mehr

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.

Mehr

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".

Mehr

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. 2) Er wird

Mehr

Satzung. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Oranienburg, Heidelberger Straße 34

Satzung. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Oranienburg, Heidelberger Straße 34 Tennis-Club Oranienburg 1990 e.v. Heidelberger Straße 34 16515 Oranienburg Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Tennis-Club Oranienburg 1990 e.v. (2) Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung des CSD Münster e.v.

Satzung des CSD Münster e.v. Satzung des CSD Münster e.v. Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr 3 Zweck des Vereins 4 Selbstlose Tätigkeit 5 Mittelverwendung 6 Verbot von Begünstigungen 7 Erwerb der Mitgliedschaft 8 Beendigung

Mehr

Vereinssatzung. 2 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Vereinssatzung. 2 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Vereinssatzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Hilfe für krebs- und schwerstkranke Kinder im Selfkant. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Der Sitz

Mehr

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;

Mehr

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und Freunde

Mehr

Satzung des Vereins Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v.

Satzung des Vereins Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v. Satzung des Vereins Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v. (Stand:Januar 2011) 1 Name und Sitz des Vereins I. Der Verein führt den Namen Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v. und

Mehr

Satzung Der SG Traktor Dreileben

Satzung Der SG Traktor Dreileben Satzung Der SG Traktor Dreileben Präambel Die SG Traktor Dreileben ist eine unabhängige und eigenständige Sportgemeinschaft, in der sich Sektionen, Abteilungen und Sportgruppen der Gemeinde Dreileben vereinen.

Mehr

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V.

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Satzung Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Tostedt einzutragen unter der Nummer Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz Satzung der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am 07.12.2006 in Altena. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt nachdem er mit Eintragung am 08.10.1963 die Bezeichnung Lennetaler

Mehr

Satzung des Sport gegen Rassismus e.v.

Satzung des Sport gegen Rassismus e.v. Satzung des Sport gegen Rassismus e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Sport gegen Rassismus. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Braunschweig eingetragen. Der Sitz des Vereins

Mehr

Fußballclub Ostrach 1919 e.v.

Fußballclub Ostrach 1919 e.v. Fußballclub Ostrach 1919 e.v. - S a t z u n g Verabschiedet und von der Mitgliederversammlung bestätigt am 30.3.2012 Seite 1 von 7 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins Der Verein führt den Namen Fußballclub

Mehr

Satzung Vereins EL21

Satzung Vereins EL21 Satzung Vereins EL21 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein EL21-für Emscher-Lippe als Region mit Zukunft-. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v.

Satzung Schießklub Einigkeit Tanneberg e.v. Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Schießklub Einigkeit Tanneberg e.v. und wurde in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Meißen unter

Mehr

Schützenverein Harste von 1927 e. V.

Schützenverein Harste von 1927 e. V. Schützenverein Harste von 1927 e. V. Satzung 1 Name und Sitz Der Schützenverein Harste hat seinen Sitz in Harste und ist unter dem Namen Schützenverein Harste von 1927 e. V. in das Vereinsregister beim

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Vereins Bensheim hilft

Satzung des Vereins Bensheim hilft Satzung des Vereins Bensheim hilft 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Bensheim hilft". 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bensheim. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. 2 Zweck

Mehr

Satzung Anfi Mitglieder Club Deutschland e.v.

Satzung Anfi Mitglieder Club Deutschland e.v. 1. Vereinsname 1.1 Der Verein führt den Namen Anfi Mitglieder Club Deutschland. 1.2 Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz e.v.. 2. Vereinssitz

Mehr

Satzung des Deutsch-Polnischen Kulturvereins e.v. Ingolstadt

Satzung des Deutsch-Polnischen Kulturvereins e.v. Ingolstadt Satzung des Deutsch-Polnischen Kulturvereins e.v. Ingolstadt Anmerkung: Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für die weibliche und männliche Personen (z.b. Stellvertreter/Stellvertreterin)

Mehr

Satzung des Schützenvereins Diele und Umgebung e. V.

Satzung des Schützenvereins Diele und Umgebung e. V. Satzung des Schützenvereins Diele und Umgebung e. V. 1 Name,Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 3.10.1953 gegründete Schützenverein Diele und Umgebung e.v. mit Sitz in der Schützenstraße 30, 26826 Weener, Ortschaft

Mehr

Satzung des Tischtennis-Vereins Lage e.v.

Satzung des Tischtennis-Vereins Lage e.v. Satzung des Tischtennis-Vereins Lage e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Tischtennis-Verein Lage e.v.. Abgekürzt ist die Bezeichnung TTV Lage e.v. wirksam. 2. Der Verein ist am 05. Juni

Mehr

Bürgerverein Wellingsbüttel e. V. Satzung

Bürgerverein Wellingsbüttel e. V. Satzung Bürgerverein Wellingsbüttel e. V. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der eingetragene Verein - führt den Namen» Bürgerverein Wellingsbüttel e. V. «- wird für seine Arbeit in Kunst und Kultur als» Kulturkreis

Mehr

Satzung für den Reit- und Fahrverein Zeiskam

Satzung für den Reit- und Fahrverein Zeiskam Satzung für den Reit- und Fahrverein Zeiskam 1 Der am 25.08.1954 gegründete Verein setzt die Tradition eines 1924 gegründeten Reitvereins fort und führt den Namen Reit- und Fahrverein Zeiskam e. V. und

Mehr

S A T Z U N G. "Frankenthaler Sportring e. V." Name, Sitz 1

S A T Z U N G. Frankenthaler Sportring e. V. Name, Sitz 1 S A T Z U N G "Frankenthaler Sportring e. V." Name, Sitz 1 1. Die Vereinigung der Sportvereine der kreisfreien Stadt Frankenthal (Pfalz) trägt den Namen "Frankenthaler Sportring e. V.", vormals "Stadtverband

Mehr

1. Der Verein führt den Namen Musik-Kontor Herford und hat seinen Sitz in Herford.

1. Der Verein führt den Namen Musik-Kontor Herford und hat seinen Sitz in Herford. /// VEREINSSATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins, Regularien 1. Der Verein führt den Namen Musik-Kontor Herford und hat seinen Sitz in Herford. 2. Der Verein wurde am 26.2.2012 gegründet und soll im Vereinsregister

Mehr

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. (1) Der am gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. (1) Der am gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. S A T Z U N G 1 Name und Sitz (1) Der am 22.10.1975 gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. (2) Der Verein wurde am 17.12.1975 unter der Nr. 69 VR 8385 in das

Mehr

Satzung. Junggesellenverein Macken e.v.

Satzung. Junggesellenverein Macken e.v. Satzung Junggesellenverein Macken e.v. Stand: 31. Oktober 2003 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Vereinstätigkeit 4 Erwerb der Mitgliedschaft 5 Pflichten der Mitglieder

Mehr

Name, Sitz, Geschäftsjahr

Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Swingolfclub Harz e.v. 2. Der Verein ist am 21.07.2005 gegründet und hat seinen Sitz in 38667 Bad Harzburg, Landkreis Goslar. Der Verein ist eingetragen

Mehr

Satzung der St. Antonius Schützenbruderschaft Hillmicke 1907 e.v.

Satzung der St. Antonius Schützenbruderschaft Hillmicke 1907 e.v. Satzung der St. Antonius Schützenbruderschaft Hillmicke 1907 e.v. 1 Name, Sitz Die 1907 in Hillmicke gegründete und nach dem Zusammenbruch am 09. Januar 1948 wieder neu gegründete Bruderschaft führt den

Mehr

S a t z u n g. des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg. 1 Name und Sitz

S a t z u n g. des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg. 1 Name und Sitz S a t z u n g des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Bürgerbus-Verein Rheinberg". Er hat seinen Sitz in der Stadt Rheinberg. Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. TuS Altenessen 1919 e.v

Satzung. TuS Altenessen 1919 e.v Satzung TuS Altenessen 1919 e.v Essen, im November 1997 1 Name und Sitz 1. Der am 20.06.1919 in Essen gegründete Verein führt den Namen TURN- und SPORTVEREINIGUNG Altenessen 1919 e.v. 2. Der Sitz des Vereins

Mehr

Satzung der Schützencompagnie Obergebra e.v.

Satzung der Schützencompagnie Obergebra e.v. Satzung der Schützencompagnie Obergebra e.v. Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz... 3 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze... 3 3 Gliederung... 3 4 Mitgliedschaft... 3 5 Erwerb der Mitgliedschaft... 4 6 Beendigung

Mehr

S a t z u n g. Seite 1 von 6

S a t z u n g. Seite 1 von 6 S a t z u n g 1 Name und Sitz 2 Gemeinnützigkeit 3 Zweck, Aufgaben und Vereinsziele 4 Mitglieder 5 Aufnahme 6 Beendigung der Mitgliedschaft 7 Vereinsausschluss 8 Beiträge 9 Vereinsorgane 10 Jahreshauptversammlung

Mehr

Satzung. Die Satzung der Sportlichen Vereinigung Blau-Weiß 1890 e.v.

Satzung. Die Satzung der Sportlichen Vereinigung Blau-Weiß 1890 e.v. Satzung Die Satzung der Sportlichen Vereinigung Blau-Weiß 1890 e.v. 1 Name - Sitz - Geschäftsjahr (1) der am 29.06.1992 gegründete Verein führt den Namen "Sportliche Vereinigung Blau- Weiß 1890 e.v." und

Mehr

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße

Mehr

S a t z u n g. des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg. 1 Name und Sitz

S a t z u n g. des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg. 1 Name und Sitz S a t z u n g des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Evangelische Altenpflegeschule e.v. in Oldenburg". (2) Er hat seinen Sitz in Oldenburg

Mehr

Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v.

Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Heimat- und Kulturverein Heidenau e.v. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Pirna eingetragen.

Mehr

Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster

Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Westfälischer Steuerkreis; er hat seinen Sitz in

Mehr

NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform

NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am 20.05.1986 SATZUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform Der Verein führt den Namen NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB und hat seinen Sitz in Braunschweig. Der Verein wird in das

Mehr

Gegenüberstellung der Änderungen zur Satzung des TSV Wiesenburg veröffentlicht am

Gegenüberstellung der Änderungen zur Satzung des TSV Wiesenburg veröffentlicht am Alte Fassung 1/ 1 und 2 Er wurde am 28.06.1990 unter der lfd. Nr. 19 im Vereinsregister des Amtsgerichts Brandenburg registriert. Er wird gegenwärtig im Vereinsregister Potsdam mit dem Aktenzeichen VR

Mehr

Satzung des Vereins IG Fernwärme Böblingen

Satzung des Vereins IG Fernwärme Böblingen Satzung des Vereins IG Fernwärme Böblingen Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr 3 Zweck des Vereins 4 Selbstlose Tätigkeit 5 Mittelverwendung 6 Verbot von Begünstigungen 7 Erwerb der Mitgliedschaft

Mehr

S A T Z U N G schwarz = alte Fassung rot = neue Fassung

S A T Z U N G schwarz = alte Fassung rot = neue Fassung S A T Z U N G schwarz = alte Fassung rot = neue Fassung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Kraftsportclub Germersheim" und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach

Mehr

Walldorfer Kerweverein e.v.

Walldorfer Kerweverein e.v. Walldorfer Kerweverein e.v. Satzung des Walldorfer Kerweverein e.v. 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein führt den Namen: Walldorfer Kerweverein e.v. und hat seinen Sitz in: 64546 Mörfelden-Walldorf

Mehr

Satzung des MV-Foto e.v.

Satzung des MV-Foto e.v. Satzung des MV-Foto e.v. SATZUNG DES VEREINS MV-FOTO 1 NAME UND SITZ Der Verein führt den Namen MV-FOTO und hat seinen Sitz in Schwerin. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach

Mehr

George-Orwell-Oberschule

George-Orwell-Oberschule Vereins-Satzung Förderverein George-Orwell-Oberschule (Realschule) Satzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein hat den Namen: "Förderverein George-Orwell-Oberschule (Realschule)" und erhält nach seiner Eintragung

Mehr

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v.

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Kreisfachverband Tischtennis Görlitz e.v. (nachfolgend KFV genannt) und ist die Vereinigung der Tischtennisvereine

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Name, Sitz, Geschäftsjahr Zweck, Gemeinnützigkeit Mitgliedschaft Beginn und Ende der Mitgliedschaft...

Inhaltsverzeichnis. Name, Sitz, Geschäftsjahr Zweck, Gemeinnützigkeit Mitgliedschaft Beginn und Ende der Mitgliedschaft... Sattzzung dess R..V.. Scchwallbe 1892 Möncchenglladbacch Inhaltsverzeichnis Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 Mitgliedschaft... 2 Beginn und Ende der Mitgliedschaft... 3 Organe...

Mehr

Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.

Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v. Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Akademische Philharmonie Heidelberg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach

Mehr

Satzung für den Schützenverein Lauffen a.n.

Satzung für den Schützenverein Lauffen a.n. Satzung für den Schützenverein Lauffen a.n. vom 08.03.2008 l Name und Sitz des Vereins: Der Verein führt den Namen "Schützenverein Lauffen e.v. 1923". Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Heilbronn

Mehr

SATZUNG DES TURNVEREIN 1876 E.V.DARMSTADT.EBERSTADT GEGRÜNDET 1. August 1876

SATZUNG DES TURNVEREIN 1876 E.V.DARMSTADT.EBERSTADT GEGRÜNDET 1. August 1876 SATZUNG DES TURNVEREIN 1876 E.V.DARMSTADT.EBERSTADT GEGRÜNDET 1. August 1876 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein führt den Namen Turnverein 1876 e.v. Darmstadt-Eberstadt ( TV(1876) Seine Farben

Mehr

a) Sport und Spiel b) die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen und die Jugendpflege

a) Sport und Spiel b) die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen und die Jugendpflege 2 Zweck und Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere

Mehr

Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung

Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen concept4sport, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. (eingetragener Verein). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig,

Mehr

Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen

Satzung des Fördervereins Freunde der KiTa Gartenstraße in Göttingen 1 Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen "Freunde der KiTa Gartenstraße" Förderverein - nach Eintrag in das Vereinsregister

Mehr

MITGLIEDSCHAFTSANTRAG

MITGLIEDSCHAFTSANTRAG MITGLIEDSCHAFTSANTRAG ZU Finanzgruppe e.v. Am Seemoser Horn 20 88045 Friedrichshafen www.zufin.de info@zufin.de Ich erkläre hiermit meine Absicht, der ZU Finanzgruppe e.v. als ordentliches Mitglied beizutreten.

Mehr

Satzung kulturgrenzenlos e.v. 1 Name und Sitz

Satzung kulturgrenzenlos e.v. 1 Name und Sitz Satzung kulturgrenzenlos e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen kulturgrenzenlos (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (3) Der Sitz des Vereins

Mehr

S a t z u n g der Behinderten-Sportgemeinschaft Gevelsberg

S a t z u n g der Behinderten-Sportgemeinschaft Gevelsberg S a t z u n g der Behinderten-Sportgemeinschaft Gevelsberg 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der im Jahre 1961 in Gevelsberg gegründete Verein führt den Namen Behinderten-Sportgemeinschaft Gevelsberg e.v.

Mehr

Satzung. der Elterninitiative für krebskranke Kinder Siegen, Mitglied der Deutschen Leukämie- Forschungshilfe, Aktion für krebskranke Kinder

Satzung. der Elterninitiative für krebskranke Kinder Siegen, Mitglied der Deutschen Leukämie- Forschungshilfe, Aktion für krebskranke Kinder Satzung der Elterninitiative für krebskranke Kinder Siegen, Mitglied der Deutschen Leukämie- Forschungshilfe, Aktion für krebskranke Kinder 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Elterninitiative

Mehr

Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge

Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge Seite 1 von 5 Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße 4 32139 Spenge www.kita-regenbogen-spenge.de Informationen Satzung der Kita Inhalt: 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zwecke und

Mehr

Satzung des Vereins. Golfclub am Nationalpark - Bayerischer Wald. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung des Vereins. Golfclub am Nationalpark - Bayerischer Wald. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Vereins Golfclub am Nationalpark - Bayerischer Wald 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "Golfclub am Nationalpark - Bayerischer Wald". Der Verein hat seinen Sitz in Grafenau.

Mehr

SATZUNG DES SCHÜTZENVEREIN HUBERTUS E.V., SCHIRMITZ

SATZUNG DES SCHÜTZENVEREIN HUBERTUS E.V., SCHIRMITZ SATZUNG DES SCHÜTZENVEREIN HUBERTUS E.V., SCHIRMITZ 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der Verein führt den Namen "Schützenverein Hubertus". Er hat seinen Sitz in Schirmitz und soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda

Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Triathlon Friedrichroda ". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v." führen.

Mehr