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1 Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences hsd info Iris Hülsbusch Team 3.2 Personalservice für Lehrende und Hilfskräfte T +49 (0)211 / iris.huelsbusch@hs-duesseldorf.de Information Stand Informationen für Lehrbeauftragte Herzlich willkommen als Lehrbeauftragte/r an der Hochschule Düsseldorf! Auf den folgenden Seiten finden Sie zusammengefasst einige wichtige Informationen für Ihren Lehrauftrag an der Hochschule Düsseldorf. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit! Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlage Voraussetzungen/Qualifikation Umfang des Lehrauftrags und wichtige Hinweise Beantragung von Lehraufträgen Erteilung von Lehraufträgen Vergütung Abrechnung Gruppenunfallversicherung Ansprechpartnerinnen Standorte... 5 info S. 1 / 6

2 1. Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Lehraufträgen ist 43 des Hochschulgesetzes (HG). Danach können Lehrbeauftragte für einen durch hauptberufliche Kräfte nicht gedeckten Lehrbedarf in den Fachbereichen eingesetzt werden. Sie nehmen ihre Lehraufgaben selbständig wahr. Der Lehrauftrag ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art, er begründet kein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis. 2. Voraussetzungen/Qualifikation Lehrbeauftragte müssen die Eignung zur Wahrnehmung des Lehrauftrages, insbesondere die erforderliche fachliche und pädagogische Qualifikation, besitzen. Sie sollten das 65. Lebensjahr nicht überschritten haben. 3. Umfang des Lehrauftrags und wichtige Hinweise Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Nebentätigkeitsrechts darf der Lehrauftrag einen Umfang von 8 Semesterwochenstunden nicht überschreiten. Bei einer hauptberuflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst (dies gilt auch für Beschäftigte der Hochschule Düsseldorf) ist die Erteilung eines Lehrauftrages ohne vorherige Genehmigung bzw. Anzeige einer Nebentätigkeit nicht möglich. Aus wichtigem Grund kann ein Lehrauftrag widerrufen werden. Wichtiger Grund kann insbesondere auch die Besetzung einer Stelle oder die erhebliche Verminderung der Zahl der Studierenden, die an den Veranstaltungen teilnehmen, sein. 4. Beantragung von Lehraufträgen Lehraufträge werden in der Regel semesterweise beantragt. Die Beantragung von Lehraufträgen erfolgt vor Beginn des jeweiligen Semesters durch die Dekaninnen oder Dekane der Fachbereiche. Alle Anträge des jeweiligen Fachbereichs werden dabei aus Gründen der Kapazitätsberechnung gesammelt im Dezernat Personal und Recht eingereicht. Die oder der Lehrbeauftragte erklärt ihr bzw. sein Einverständnis zum Lehrauftrag durch ihre oder seine Unterschrift auf dem Personalbogen, der dem Antrag des S. 2 / 6

3 Fachbereichs beizufügen ist. Sie finden den erforderlichen Vordruck sowie alle anderen Lehrauftragsformulare im Internet der unter 5. Erteilung von Lehraufträgen Nach Prüfung in der Hochschulverwaltung und ggf. Zustimmung des Personalrats (bei Lehraufträgen ab 4 SWS) wird Ihnen der Lehrauftrag erteilt. Sie erhalten hierzu ein entsprechendes Schreiben. Erst nach Zugang der Erteilung darf die Lehrtätigkeit im Fachbereich aufgenommen werden. 6. Vergütung Vergütungssätze Die Vergütung von Lehraufträgen erfolgt an der Hochschule Düsseldorf auf der Basis folgender Vergütungssätze: Basissatz: 25,-- Erhöhte Vergütung: 30,--, 35,--, 40,--, 45,--, 50,-- Der Basissatz für eine Lehrauftragsstunde beträgt 25,--. Die erhöhte Vergütung in Höhe von 30,-- bis 50,-- wird (in 5,- Euro-Schritten) fachbereichsweise entsprechend der Qualifikation der oder des Lehrbeauftragten und der Qualität der Lehrveranstaltung gewährt. Hierfür wurden folgende Kriterien festgelegt: Qualifikation des Lehrbeauftragten: einschlägige Berufserfahrung, besondere fachliche Eignung besondere pädagogische Eignung, einschlägige Lehrerfahrung Promotion, Einstellungsvoraussetzung als Professor/in nachgewiesen ausgewiesene/r Wissenschaftler/in Qualität der Lehrveranstaltung: Masterstudiengang besondere Prüfungsbelastung S. 3 / 6

4 Bei Abweichung von den vorgegebenen Kriterien muss seitens des Fachbereichs eine gesonderte Begründung beigefügt werden. Fahrtkosten werden grundsätzlich nicht erstattet. 7. Abrechnung Die Abrechnung der Lehraufträge erfolgt seit dem WS 2015/16 hausintern. Nach dem Ende des Semesters können Sie Ihre Abrechnung mit dem Formular Honorarabrechnung erstellen. Das Formular ist als PDF-Datei auf der Internetseite der unter abrufbar und bietet Ihnen folgende elektronische Ausfüllhilfen: o o o Angabe der Abrechnungsmonate durch die Eingabe des Semesters Berechnung der Gesamtzahl der geleisteten Stunden (nach Eingabe der Einzelstunden) Berechnung der Gesamtsumme der Vergütung (nach Eingabe des Vergütungssatzes und der Gesamtzahl der geleisteten Stunden) Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Felder korrekt ausgefüllt werden. Nach dem Ausdruck und der Unterzeichnung des Formulars dürfen keine handschriftlichen Änderungen oder Vermerke auf diesem vorgenommen werden. Bitte reichen Sie Ihre Honorarabrechnung dann ausgefüllt und unterschrieben der Dekanin oder dem Dekan Ihres Fachbereichs zur Unterschrift ein. Hier noch einmal das Verfahren der hausinternen Abrechnung von Lehraufträgen im Überblick: Formular Honorarabrechnung vollständig ausfüllen und unterschreiben Honorarabrechnung bei Dekanin/Dekan Ihres FB einreichen Bei Korrekturen ist das Formular erneut auszufüllen und vorzulegen Weiterleitung der Honorarabrechnung an das Dezernat Personal und Recht, z. Hd. Frau Hülsbusch; dort erfolgt Abrechnung über MACH Personalmanagement Auszahlung des Honorars durch das Dezernat Finanzen, Planung und Einkauf Bitte beachten Sie, dass die Honorarabrechnungen spätestens 3 Monate nach Beendigung des Lehrauftrags dem Team Personalservice für Lehrende und Hilfskräfte vorliegen müssen. S. 4 / 6

5 8. Gruppenunfallversicherung Für Lehrbeauftragte besteht für die Dauer der Dozententätigkeit in der Hochschule eine Gruppenunfallversicherung für Unfälle, die sich während des Aufenthaltes in der Hochschule ereignen. Wegeunfälle gelten als mitversichert. 9. Ansprechpartnerinnen Ihre Ansprechpartnerin bei allen Fragen zur Beantragung und Erteilung von Lehraufträgen sowie zu den Honorarabrechnungen: Frau Iris Hülsbusch, Team Personalservice für Lehrende und Hilfskräfte Tel.: , Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Zahlungsverkehr: Frau Petra Platz, Dezernat Finanzen, Planung und Einkauf, Telefon: 0211/ , petra.platz@hs-duesseldorf.de 10. Standorte Standort Nord - Golzheim Josef-Gockeln-Str. 9 Georg-Glock-Str Düsseldorf Fachbereiche: (FB 1) Architektur (FB 2) Design (FB 3) Elektrotechnik (FB 4) Maschinenbau- und Verfahrenstechnik S. 5 / 6

6 Standort - Campus Derendorf Münsterstr Düsseldorf Gebäude 1 Campus IT Hochschulbibliothek Gebäude 2 Mensa Verwaltung Studierenden-Support-Center Gebäude 3 FB Sozial- und Kulturwissenschaften Fachbereich Wirtschaft Gebäude 4 Dezernat Gebäudemanagement Fachbereich Medien Umzüge finden noch statt: Gebäude 5 Fachbereich Elektrotechnik Fachbereich Maschinenbau, Gebäude 6 Fachbereich Architektur Fachbereich Design Gebäude 7 Lern- und Studierenden-Centrum S. 6 / 6

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