Berufungsliste der Professur für (NF Prof. ) Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Angaben zur Professur/Juniorprofessur

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1 Fragebogen Berufungsliste der Professur für (NF Prof. ) Inhaltsverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Allgemeine Angaben zur Professur/Juniorprofessur Begründung der Platzierungen mit Laudationes Gutachten Stellenausschreibung Bewerber/innenliste Voten - der Gleichstellungsbeauftragten - der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen - der Studierenden Personalunterlagen Erstplatzierte/r a. Persönliche Angaben (Formblatt) b. Bewerbungsunterlagen Personalunterlagen Zweitplatzierte/r a. Persönliche Angaben (Formblatt) b. Bewerbungsunterlagen Personalunterlagen Drittplatzierte/r a. Persönliche Angaben (Formblatt) b. Bewerbungsunterlagen Bitte eine Ausfertigung des Formblatts mit den Anlagen 1-9 sowie zweifach die Anlagen 2 und 3 in Kopie beifügen Seite 1

2 Anlage 1 Angaben zur Professur/Juniorprofessur Fakultät: Fachgebietsbezeichnung: Besoldungsgruppe: Erstmalige Besetzung der Stelle: ja nein Zuweisung der Stelle durch das Rektorat am Die Stelle ist freigeworden Bisherige/r Stelleninhaber/in: Änderung der Aufgabenbeschreibung der Stelle gemäß 38 Abs. 1 S. 7 HG NW: Es muss keine Änderung vorgenommen werden. Es mussten folgende Änderungen vorgenommen werden: Seite 2

3 Aufstellung des Vorschlags Die Stelle ist zum Die Stelle ist /ab sofort besetzbar; sie trägt keinen kw-vermerk. mal ausgeschrieben worden. Datum der Ausschreibung(en): Anzahl der Bewerbungen: davon Frauen und schwerbehinderte Menschen. Einladungen zum Vorstellungsgespräch/Probevortrag unter Beachtung von 9 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG); davon Männer, Frauen. Abstimmungsergebnisse Berufungskommission: (Beschluss am ) zu Platz 1: ja nein Enthaltungen zu Platz 2: ja nein Enthaltungen zu Platz 3: ja nein Enthaltungen Engere Fakultät: (Beschluss am ) zu Platz 1: ja nein Enthaltungen zu Platz 2: ja nein Enthaltungen zu Platz 3: ja nein Enthaltungen Senat: (Beschluss am ) zu Platz 1: ja nein Enthaltungen zu Platz 2: ja nein Enthaltungen zu Platz 3: ja nein Enthaltungen Rektorat: (Beschluss am ) Hinweis: Bei knappen Abstimmungsergebnissen in den jeweiligen Gremien bitte kurze Angabe der Gründe: Seite 3

4 Besonderheiten Abweichung vom Gebot des Dreiervorschlags ( 38 Abs. 3 S. 1 HG NW) Hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis ( 36 Abs. 3 HG NW) Der/Die Vorgeschlagene ist kein Staatsbürger der Europäischen Union (Verwaltung hat Ausnahmegenehmigung gemäß 6 Abs. 4 Landesbeamtengesetz NW (LBG NW) bei dem Innenministerium einzuholen). Der/Die Vorgeschlagene ist älter als 45 Jahre. Sonstige Besonderheiten Darlegung: Seite 4

5 Anlage 6 Voten Das Landesgleichstellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG NW) ist beachtet worden. Eine Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten gemäß LGG ist erfolgt. Bedenken wurden nicht erhoben. Die Bedenken ergeben sich aus dem beigefügten Votum. Eine Beteiligung der örtlichen Schwerbehindertenvertretung gemäß 38 Abs. 4 S. 1 HG NW ist erfolgt. Diese hat keine Bedenken erhoben. Die Bedenken ergeben sich aus dem beigefügten Votum. Der betroffene schwerbehinderte Mensch ist gehört worden. Die Vertretung der Studierenden in der Berufungskommission wurde auf ihr Beteiligungsrecht hingewiesen. Das schriftliche Votum vom der studentischen Vertreter zu den Lehrleistungen liegt vor. Daraus ergibt sich, dass sie der Berufungsliste zustimmen. folgende Bedenken vorgetragen haben: Auf ein Votum zur Lehrleistung haben sie verzichtet. Seite 5

6 Anlage 7 Persönliche Angaben zum/zur Erstplatzierten Name, Vorname: Geburtsort: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: derzeitige Tätigkeit: Besoldungs-/Vergütungsgruppe: Arbeitgeber: Besoldungsdienstalter: Familienstand: Ehegatte im ö. Dienst: Zahl der Kinder: Privatanschrift: Telefon-Nr. dienstl.: privat: Mailadresse: Einstellungsart Die Berufung soll erfolgen im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit unbefristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis Beamtenverhältnis auf Probe (Probezeit zwölf Monate) befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis (Probezeit zwölf Monate) Beamtenverhältnis auf Zeit für Jahre privatrechtlichen Dienstverhältnis auf Zeit für Jahre Seite 6

7 Einstellungsvoraussetzungen gemäß 36 Abs. 1 HG NW 1. Abgeschlossenes Hochschulstudium ( 36 Abs. 1 Ziff. 1 HG) Studienfach: Abschlussprüfung: Art: Zeitpunkt: 2. Pädagogische Eignung ( 36 Abs. 1 Ziff. 2 HG) durch eine entsprechende Vorbildung nachgewiesen oder ausnahmsweise im Berufungsverfahren festgestellt 3. Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ( 36 Abs. 1 Ziff. 3 HG), die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird Promotion 4. Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die gemäß 36 Abs. 1 Ziff. 4 HG ausschließlich und umfassend im Berufungsverfahren bewertet wurden. Diese Leistungen wurden im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation oder einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungsein- -richtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in Wirtschaft, Verwaltung oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- und Ausland erbracht. Entsprechende Gutachten sind ggf. beigefügt. Habilitation Seite 7

8 Anlage 8 Persönliche Angaben zum/zur Zweitplatzierten Name, Vorname: Geburtsort: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: derzeitige Tätigkeit: Besoldungs-/Vergütungsgruppe: Arbeitgeber: Besoldungsdienstalter: Familienstand: Ehegatte im ö. Dienst: Zahl der Kinder: Privatanschrift: Telefon-Nr. dienstl.: privat: Mailadresse: Einstellungsart Die Berufung soll erfolgen im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit unbefristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis Beamtenverhältnis auf Probe (Probezeit zwölf Monate) befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis (Probezeit zwölf Monate) Beamtenverhältnis auf Zeit für Jahre privatrechtlichen Dienstverhältnis auf Zeit für Jahre Seite 8

9 Einstellungsvoraussetzungen gemäß 36 Abs. 1 HG NW 1. Abgeschlossenes Hochschulstudium ( 36 Abs. 1 Ziff. 1 HG) Studienfach: Abschlussprüfung: Art: Zeitpunkt: 2. Pädagogische Eignung ( 36 Abs. 1 Ziff. 2 HG) durch eine entsprechende Vorbildung nachgewiesen oder ausnahmsweise im Berufungsverfahren festgestellt 3. Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ( 36 Abs. 1 Ziff. 3 HG), die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird Promotion 4. Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die gemäß 36 Abs. 1 Ziff. 4 HG ausschließlich und umfassend im Berufungsverfahren bewertet wurden. Diese Leistungen wurden im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation oder einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungsein- -richtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in Wirtschaft, Verwaltung oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- und Ausland erbracht. Entsprechende Gutachten sind ggf. beigefügt. Habilitation Seite 9

10 Anlage 9 Persönliche Angaben zum/zur Drittplatzierten Name, Vorname: Geburtsort: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: derzeitige Tätigkeit: Besoldungs-/Vergütungsgruppe: Arbeitgeber: Besoldungsdienstalter: Familienstand: Ehegatte im ö. Dienst: Zahl der Kinder: Privatanschrift: Telefon-Nr. dienstl.: privat: Mailadresse: Einstellungsart Die Berufung soll erfolgen im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit unbefristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis Beamtenverhältnis auf Probe (Probezeit zwölf Monate) befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis (Probezeit zwölf Monate) Beamtenverhältnis auf Zeit für Jahre privatrechtlichen Dienstverhältnis auf Zeit für Jahre Seite 10

11 Einstellungsvoraussetzungen gemäß 36 Abs. 1 HG NW 1. Abgeschlossenes Hochschulstudium ( 36 Abs. 1 Ziff. 1 HG) Studienfach: Abschlussprüfung: Art: Zeitpunkt: 2. Pädagogische Eignung ( 36 Abs. 1 Ziff. 2 HG) durch eine entsprechende Vorbildung nachgewiesen oder ausnahmsweise im Berufungsverfahren festgestellt 3. Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ( 36 Abs. 1 Ziff. 3 HG), die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird Promotion 4. Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die gemäß 36 Abs. 1 Ziff. 4 HG ausschließlich und umfassend im Berufungsverfahren bewertet wurden. Diese Leistungen wurden im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation oder einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungsein- -richtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in Wirtschaft, Verwaltung oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- und Ausland erbracht. Entsprechende Gutachten sind ggf. beigefügt. Habilitation Seite 11

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