NAWOTKE MIETPARK. Paul-Georg Meister_pixelio.de

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1 1 Paul-Georg Meister_pixelio.de

2 Maschinen und Geräte mieten eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung! Wir bieten Ihnen neuwertige Geräte und Maschinen die einsatzbereit sind. Sie können kurzfristig Ihre Kapazität erhöhen und jeden Auftrag termingerecht erfüllen. Unsere Maschinen werden laufend gewartet und bringen so die optimale Leistung. Sie sind leicht in der Handhabung und können von jedem bedient werden. Bei der Übergabe erfolgt eine Einweisung. Bitte fragen Sie uns auch bei Bedarf von Maschinen und Geräten, die nicht in dieser Preisliste sind. Unser Angebot wird ständig aktualisiert und erweitert. Preisstellung: freibleibend. Es gelten ausschließlich unsere Mietbedingungen, die Sie mit dem Mietvertrag erhalten. Die Preise verstehen sich ohne Betriebsstoffe. Eine Liefer- und Abholpauschale wird nach Aufwand und Bedarf berechnet. Für verschmutztes Zubehör und Mietgeräte erheben wir eine Reinigungspauschale. Der Vermieter versichert den Mietgegenstand nicht. Die Mietgegenstände sind in die Haftpflichtversicherung des Mieters aufzunehmen. Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter den Mietgegenstand gegen Schäden jeder Art versichert.

3 Maschinenversicherung und Kaution Maschinenversicherung je Kalendertag mit mindestens 500,00 EUR Selbstbeteiligung bei Maschinenwert unter 5.000,00 EUR 1.000,00 EUR Selbstbeteiligung bei Maschinenwert 5.000,00 bis10.000,00 EUR 3.000,00 EUR Selbstbeteiligung bei Maschinenwert > ,00 EUR Versicherung je Kalendertag (zzgl. gesetzl. MwSt) Mietkosten (netto) Versicherungsumlage (netto) 5,00 bis 20,00 EUR 1,00 EUR 21,00 bis 40,00 EUR 2,00 EUR 41,00 bis 60,00 EUR 3,00 EUR Bagger, Kompaktlader 6,50 EUR Kaution vor Übergabe des Mietgerätes 100,00 EUR je Mietgerät 250,00 EUR je Bagger, Kompaktlader Kautionen sind in Bargeld zu hinterlegen. EC- und Kreditkarten nicht möglich! Alle technischen Daten sind freibleibend. Für Druckfehler und Irrtümer übernehmen wir keine Haftung. 1

4 Inhaltsverzeichnis A Anhänger 6 Aufwärmbrenngarnitur 27 B Bandschleifer 32 Bauaufzug 20 Bauaufzugsrolle 20 Baukreissäge 14 Bauschuttrohrsatz 21 Bauzaun 26 Betonmischer 30 Betonschleifer 16 Bobcat Bodenbearbeitungsmaschinen 16 Bodenschleifmaschine 17 Bohr- und Schlaghammer 34 Bohrersatz 34 D Deckenplattenmontagelift 21 Deckenstütze 25 Deckenstützkopf 25 Diamantbohrkrone 36 Diamantbohrmaschine 36 Diamanttrennscheibe 12, 13, 14 Dreifußständer 25 E Elektro-Aufbruchhammer 36 Erdbohrer 38 Erdbohrgeräte 37 F Fahrgerüst Alu 22 Feuerwehrschlauch 15 Fliesenschneider 14 Fliesentrennmaschine 13 Flügelblätter 16 Freihandschneider 12 Fuchsschwanz (elektr.) 33 Fugenschneider 12 G Gabelhubwagen 23 Garten-Rasenwalze 27 Gerüstbock 24 Gerüste 22 Glätteteller 16 Grabenräumlöffel 5 Grabenwalze 10 H Handkreissäge 33 Heizgerät 27 Hebe- und Transportgerät 23 Hochdruckreiniger 28 Hydraulischer Grabenräumlöffel 5 I Industriesauger 29 Innenvibratoren 11 J JCB 3, 5 K Kamatsu PC 12 R-B 3 Kettenhaftöl 39 Kettensäge 38, 39 Ketten schärfen 39 Klappgerüst Alu 22 Kompaktbagger 3 L Leiter 22 Leiteraufzug 19 Lift 21 M Materialcontainer 30 Mauernutfräse 31 Montagelift 21 Motorsense 37 N Nivelliergerät 26 Neuson 4 O Ortsveränderliche Tür 26 P Parkett-Schleifmaschine 18 Plattengleitvorrichtung 9 Plattenschneider 14 Power-Stripper 17 Propangasflasche 27 Pumpen 15 R Rasenwalze 37 Rührgerät 31 Rüttelflasche 11 S Säbelsäge 33 Sackkarre 23 Schachtgehänge 24 Schalungsträger 26 Schiebeleiter Alu 22 Schlagbohrmaschine 34 Schleifgiraffe 18 Schleifhülsen 18 Schleifring 16 Schleifscheibe 17, 18, 19 Schrägstützen 25 Schuttrutschen 21 Schwingschleifer 32 Steintrennsäge 13 Stemmhammer 35 Stromaggregat 11 Stromerzeuger 11 T Tauchpumpe 15 Teppichreiniger 29 Tigersäge 33 Tieflöffel 5 Transporthilsmittel 6 Treppenkarre 23 Treppenrandschleifmaschine 19 Trittstufenversetzzange 24 Trocknungsautomat 27 U U-Steinversetzzange 24 V Varioschleifer 32 Vibrationsplatte 7, 8, 9 Vibrationsstampfer 10 Vielzweckmaschine 16 W Winkelschleifer 31 2

5 Kompaktbagger Bobcat 319 Breite Grabtiefe Kraftstoffart Tankinhalt Verbr./Arb. Std. 1,49 t 0,98 m 2,09 m Diesel 27 l 2 l 90, auf Anfrage JCB , auf Anfrage Breite Grabtiefe Kraftstoffart Tankinhalt Verbr./Arb. Std. 1,62 t 0,97 m 2,30 m Diesel 20,5 l 2 l JCB , auf Anfrage Breite Grabtiefe Kraftstoffart Tankinhalt Verbr./Arb. Std. 3,0 t 1,70 m 2,30 m Diesel 35 l 3 l 3

6 Neuson 2503 Breite Grabtiefe Kraftstoffart Tankinhalt Verbr./Arb. Std. 2,5 t 1,40 m 2,24 m Diesel 37 l 3 l 110, auf Anfrage Neuson 28Z3 Breite Grabtiefe Kraftstoffart Tankinhalt Verbr./Arb. Std. 3 t 1,60 m 2,42 m Diesel 37 l 3,1 l 110, auf Anfrage Neuson 38Z3 Breite Grabtiefe Kraftstoffart Tankinhalt Verbr./Arb. Std. 3,6 t 1,74 m 3,11 m Diesel 44 l 4,2 l 120, auf Anfrage Einfache Bedienung für leichte Fundament- und Grabarbeiten. Einsatzbereiche z. B. Garten- und Hofeinfahrten, Renovierungen oder leichter Tiefbau. Auch Planier- und Abbrucharbeiten sind möglich. 4

7 Zubehör Tieflöffel EB 12.4 Löffel Tieflöffel 30 oder 40 cm frei zum Gerät JCB 8015 Tieflöffel 30 oder 50 cm Atlas 404 Tieflöffel 30 oder 50 cm Atlas 604 Tieflöffel 50 cm JCB CX1 Tieflöffel 30 oder 50 cm Grabenräumlöffel EB 12.4 Breite 98 cm 10, 7,50 5, Atlas 404 Breite 101 cm 10, 7,50 5, Atlas 604 Breite 101 cm 10, 7,50 5, Hydraulischer Grabenräumlöffel nur für JCB 8015 Breite 1m 15, 12,50 10, 5

8 Transporthilfsmittel PKW-Einachs-Anhänger Nutzlast Länge Breite zul. Achslast offener Kasten 600 kg 2,55 m 1,57 m 50 kg 12,50 auf Anfrage PKW-Tandem-Anhänger Nutzlast mit Auffahrrampen 2000 kg 25, auf Anfrage Ständige Hilfe für den Selbstabholer. KOSTENFREI für 2 Stunden beim Kauf von Baustoffen oder Anmietung von Geräten. 6

9 Verdichten Vibrationsplatten mit Vorlauf Vibrationsplatte VP 1340 / I 70 kg Arbeitsbreite 30 cm Kraftstoffart Normal-Benzin Verbr./Arb.-Std. 1 l Tankinhalt 2,5 l 25, 20, 15, Vibrationsplatte VP 1340 / II 74 kg Arbeitsbreite 40 cm Kraftstoffart Normal-Benzin Verbr./Arb.-Std. 1,2 l Tankinhalt 5,0 l 25, 20, 15, Vibrationsplatte BPS kg Arbeitsbreite 40 cm Kraftstoffart Normal-Benzin Verbr./Arb.-Std. 1,1 l Tankinhalt 2,5 l 25, 20, 15, Vibrationsplatte DPS 1850 H Arbeitsbreite Kraftstoffart Verbr./Arb.-Std. Tankinhalt 107 kg 50 cm Diesel 1 l 3 l 25, 20, 15, 7

10 Vibrationsplatte DPS 2040 Arbeitsbreite Kraftstoffart Verbr./Arb.-Std. Tankinhalt 111 kg 40 cm Diesel 1 l 4 l 30, 25, 20, Vibrationsplatte DPS 2050 Arbeitsbreite Kraftstoffart Verbr./Arb.-Std. Tankinhalt 116 kg 50 cm Diesel 1 l 4 l 30, 25, 15, Verdichtet Sand, Kies oder Erde bis ca cm Tiefe. Zum Abrütteln von Gehwegplatten und leichtem Pflaster, einschließlich Feinbitumeneinbau. Vibrationsplatten mit Vor- und Rücklauf Vibrationsplatte BPU kg Arbeitsbreite 40 cm Kraftstoffart Normal-Benzin Verbr./Arb.-Std. 1,1 l Tankinhalt 5,0 l 35, 30, 25, Idealer Einsatz für kleinere bis mittlere Pflasterarbeiten. Verdichtet bis ca. 40 cm. 8

11 Vibrationsplatte DPU 2950, DPU 3050 H Arbeitsbreite Kraftstoffart Verbr./Arb.-Std. Tankinhalt 192 kg 50 cm Diesel 1,5 l 5 l 35, 30, 25, Vorwiegend für Pflaster. Verdichtet bis ca. 40 cm. Vibrationsplatte DPU 4045 Arbeitsbreite Kraftstoffart Verbr./Arb.-Std. Tankinhalt 300 kg 60 cm Diesel 1,8 l 5,0 l 45, 40, 35, Grabenverdichtung bzw. größere Flächen von Pflastersteinen. Verdichtungstiefe ca. 40 cm je nach Material. Zubehör Plattengleitvorrichtung VPA 1030, BPS 1540, DPS 1850 H, DPS 2040, DPS 2050, BPU 2440, DPU 2950 je 10, je 7,50 je 5, 9

12 Vibrationsstampfer BS 60 Y, BS kg Arbeitsbreite 28 cm Kraftstoffart Benzin 1:50 Verbr./Arb.-Std. 1 l Tankinhalt 3 l 30, 25, 20, BS 50-2i 58 kg Arbeitsbreite 25 cm Kraftstoffart Normal-Benzin Verbr./Arb.-Std. 1 l Tankinhalt 3 l 30, 25, 20, Hohe Verdichtungsleistung im Graben und für das unebene Gelände (z. B. Aufschüttung), mit wenig Platzbedarf. Grabenwalze RT-82-S mit Noppen Arbeitsbreite Kraftstoffart Verbr./Arb.-Std. Tankinhalt 1,5 t 82 cm Diesel 5,6 l 20 l 55, 45, 35, Speziell bei bindigen und Lehmböden, feuchtigkeitsunempfindlich. Verdichtungsgrad sehr hoch (materialabhängig). 10

13 Innenvibratoren Rüttelflasche 38 mm mit integriertem Spannungsumformer Anschluss: 230 V 27,50 22,50 17,50 Rüttelflasche 40 mm mit integriertem Spannungsumformer Anschluss: 230 V 27,50 22,50 17,50 Rüttelflasche 57 mm mit separatem Spannungsumformer Anschluss: 230 V 30, 25, 20, Verdichtet Flüssigbeton (z. B. Fundament, Mauern, Betondecken). Stromerzeuger Stromaggregat 2500 A 2 Anschlüsse 230 V Leistung 2000 W Tankinhalt 11 l 20, 17,50 15, 11

14 Schneiden / Trennen Freihandschneider STIHL TS 460 Kraftstoffart Benzin 1:50 Verbrauch 0,5 l Tankfüllung 1 l Schnitttiefe 115 mm 22,50 20, 17,50 Diamanttrennscheibe Blatt- 350 mm Abnutzung Mindestgebühr 50, pro mm 10, Universaltrennschneider zum Schneiden von Steinzeug und Metall, stromunabhängig. Fugenschneider BFS 100 Kraftstoffart Normal-Benzin Verbrauch 1,8 l Tankfüllung 6,5 l Schnitttiefe 155 mm mit Wasserkühlung 30, 25, 17,50 Diamanttrennscheibe Blatt- 450 mm für Asphalt oder Beton Abnutzung Mindestgebühr 50, pro mm 10, Schneidet Asphalt und Beton, ideal zur Fugensanierung und Dehnungsfugenherstellung. 12

15 Steintrennsäge TS 350 Anschluss Schnitttiefe 230 V 100 mm 25, 22,50 20, Diamanttrennscheibe Blatt- 350 mm Abnutzung Mindestgebühr 50, pro mm 10, Leichte elektrische Trennmaschine zum Schneiden von Keramik- und Gehwegplatten. Fliesentrennmaschine Anschluss 230 V 15, 10, 7,50 Diamanttrennscheibe Blatt- 200 mm Abnutzung Mindestgebühr 25, pro mm 5, Elektrisch, mit Wasserbad, kleine Abmessung, handlich, auch Diagonalschnitt möglich. 13

16 Fliesenschneider mechanisch Schnittlänge 530 mm 5, 4, 3, Optimaler Profihandfliesenschneider. Plattenschneider AL 43 mechanisch Schnittlänge Schnitthöhe 430 mm mm 12,50 10, 7,50 Zum Brechen von Verbundpflaster, Klinker, Bordsteine usw. Baukreissäge höhenverstellbar bis Sägeblatt Anschluss 100 mm 450 mm 380 V 17,50 15, 12,50 14

17 Pumpen Tauchpumpe Anschluss 400 V Drehstrom mit Festkupplung B-Anschluss Leistung bei 4 m WS ca. 62,5 m 3 /h 20, 17,50 12,50 Große Mengen von Wasser werden schnell abgepumpt (Grundwasserabsenkung). Tauchpumpe Anschluss 230 V mit Festkupplung C-Anschluss Leistung bei 40 m 3 /h, 10 m Förderhöhe 15, 12,50 10, Dient der Schnellentwässerung von Schächten, Gräben, Keller usw. Feuerwehrschlauch 20 m mit Kupplung Größe B Größe C 4, 5, 3, 4, 2, 3, 15

18 Bodenbearbeitungsmaschinen Vielzweckmaschine STR 702 Anschluss inkl. Treibteller 400 V ca. 61 kg 35, 30, 25, Vorwiegend zum Glätten von Beton u. Estrich, Schleifen von Metall u. Holz, zum Aufrauhen von Beton. Zubehör Flügelblätter 105 cm Schleifring Abnutzung je cm 25, 17,50 20, 15, Glätteteller Pad braun oder schwarz 15, Kaufpr. Kaufpr. Kaufpr. Betonschleifer EBS 1802 SH mit Steinhobel 25, 22,50 20, Der Betonschleifer ist ideal zum Entgraten von Sichtbeton, Beseitigen von Unebenheiten, Schalungsnähten, Überständen und Glätten von Estrich, Reinigen von Betonoberflächen vor dem Schutzanstrich. Unentbehrlich für Bau- und Baunebengewerbe, speziell Betonsanierung. 16

19 Power-Stripper Leistung Arbeitsbreite 230 V / 2000 W 210 mm 22,50 20, 17,50 Zum Entfernen von alten Bodenbelägen, z.b. PVC oder Teppichboden. Beläge in Streifen schneiden und mit dem Powerstripper vom Untergrund abschälen. Belag vorher nicht von Hand entfernen. Untergrundunabhängig. Bodenschleifmaschine Columbus inkl. Treibteller 230 V 35, 30, 25, Einscheibenschleifmaschine zum Schleifen von Estrich, gespachtelten Unterböden + Farben. Zum Polieren von glatten Böden. Zubehör Schleifscheiben K 16 Schleifscheiben K 40 Schleifscheiben K120 Kaufpreis 17

20 Schleifgiraffe Flex WS 702 VEA Anschluss 220 V / 50 Hz Schleifscheibe- 225 mm 10 kg 30, 25, 20, Zubehör Schleifscheiben K 40 Schleifscheiben K 60 Schleifscheiben K 80 Schleifscheiben K 100 Kaufpreis Parkett-Schleifmaschine Bandschleifer Anschluss Schleifbreite 230 V / 2200 W 200 mm 78 kg 50, 45, 40, Zum Schleifen von Parkett-, Dielen- und Böden. Vom Grobschliff bis zum Feinschliff. Schleif-Hülsen 200 x 550 mm K 16 K 24 K 36 K 60 K 100 Kaufpreis 18

21 Treppen-, Rand- und Eckenschleifmaschine Anschluss Vorsatz 230 V / 1200 W 100lg, 150 mm 20, 17,50 15, Diese Maschine ist besonders geeignet für das Schleifen von Holztreppen. Sie kann aber auch zum Schliff von Rändern, Ecken oder unter Heizkörpern eingesetzt werden. Schleif-Scheiben K 16 K 24 K 36 K 60 K 80 K 100 Kaufpreis Aufzüge Leiteraufzug Alu Länge 17 m Nutzlast 150 kg Anschluss 230 V Grundausstattung mit Knickstück und Pritsche 50, 40, 32,50 Zusammensetzbar, abknickbar, ideal zum Dachdecken oder zum Transportieren von Lasten in verschiedenen Höhen. Auch zum Umzug geeignet. 19

22 Zubehör Dachauflagebock Dachziegelverteilerwagen 1, 10, 7,50 5, Zum Verteilen der Dachziegel auf großen Flächen. Bauaufzug Geda Star 150 Anschluss Tragfähigkeit Zugseil Fördergeschwindigkeit max. 32 m/min. 230 V 150 kg 50 m 25, 20, 15, Schwenkaufzug zum Heben von Lasten. Zubehör Geschossstütze ausziehbar Gerüstbefestigung für 1/2 Rohrgerüst Dreibock freistehend mit Balastbehälter 5, 4, 7,50 4, 3, 5, 3, 2, 3, Bauaufzugsrolle 5, 4, 3, 20

23 Schuttrutschen / Lifte Bauschuttrohrsatz 10 m 10 m Rohr und Kette inkl. Trichter, Winde und Befestigungssatz 20, 15, 10, Beseitigt Bauschutt sicher in Schuttcontainer. Für alle Geschosshöhen geeignet; ineinander stapelbar und platzsparend; durch konische Form zu transportieren. Brüstungsklammern für Mauerstärken bis 40 cm inkl. Rutschenrahmen. Mit der Handwinde ziehen Sie die Bauschuttrohre nacheinander auf ihre Einsatzhöhe, z.b. ins 2. Obergeschoss. Zubehör Bauschuttrohr einzeln Containerabdeckplane 2,50 5, 2, 4, 1,50 3, Montagelifte Deckenplattenmontagelift 17,50 12,50 10, Hebt Span- und Gipskartonplatten bis ca. 3 m. Plattenträger waagerecht und schräg fixierbar, einsetzbar bis Plattengröße von 4,80 x 1,25 m; passt durch Normtüren, leicht zerleg- und transportierbar. 21

24 Gerüste Fahrgerüst (Alu) Plattformhöhe Arbeitsbühne 1,60 m 0,75 x 1,80 m 20, 17,50 15, Klappgerüst (Alu) Plattformhöhe Arbeitsbühne 1,75 m 0,75 x 1,80 m 15, 12,50 10, Flach zusammengelegt, leicht zu transportieren, schnell aufgebaut, standsicher, fahrbar. Für Malerarbeiten, Installationen, Renovierungen in und um Gebäuden. Bei Fahrgerüst variable Arbeitshöhe möglich. Leitern Schiebeleiter (Alu) ausziehbar bis 6 m 2-teilig 5, 4, 3, Schiebeleiter (Alu) ausziehbar bis 8,30 m 2-teilig 7,50 6,50 5,50 Baumpflegearbeiten, Dachreinigung usw. 22

25 Hebe- u. Transportgeräte Gabelhubwagen 12,50 10, 5, Hilfsmittel zum Versetzen von Paletten oder Gitterboxen: z.b. beim Verladen in LKW. Vielseitige Transporthilfe. Sackkarre 5, 4, 3, Treppenkarre TK , 7,50 5, Wichtige Transporthilfe für Waren + Stückgut aller Art. 23

26 Schachtgehänge Nutzlast 1,5 to 12,50 10, 7,50 Zum Auf- und Ablassen und Verlegen von senkrecht stehenden Betonrohren bis zu einem Durchmesser von 2 m. U-Stein Versetzzange Tragfähigkeit 150 kg 12,50 10, 7,50 Zum Tragen und Versetzen von U-Steinen und Rabattenplatten. Trittstufenversetzzange TSV Tragfähigkeit 250 kg 12,50 10, 7,50 Universal-Versetzzange durch großen verstellbaren Öffnungsbereich. Geeignet für Trittstufen, Bordsteine, Randwinkel, L-Steine und dergleichen. 24

27 Baugeräte Schrägstützen 1,80 bis 3,65 m 2,10 bis 3,65 m 0,50 auf Anfrage Deckenstützen Gr. II 1,75 bis 3 m 0,20 auf Anfrage Die Universalstütze für den Deckenbereich, z.b. Lastabstützung aller Art nach Belastungstabelle. Deckenstützkopf für Schalungsträger 0,15 auf Anfrage Ergänzung zu Universalstützen. Aufnahme von Kanthölzern und Holzschalungsträgern im Deckenbau. Dreifußständer für Deckenstützen 0,15 auf Anfrage 25

28 Schalungsträger Holz Länge 2,45 m 2,90 m 3,60 m 3,90 m 4,90 m je 0,20 auf Anfrage Für die Unterkonstruktion im Deckenbau. Absichern Bauzaun inkl. Recycling-Fuß Element 3,50 x 2 m Preis pro Element 0,50 auf Anfrage Zum Absperren von Baustellen, Veranstaltungen, Grundstücken und Flächen. Ortsveränderliche Tür (für Baustellen) 1, auf Anfrage Schneller Ein- und Ausbau. Sichert Ihr Werkzeug im Rohbau (Diebstahlhemmend). Vermessen Nivelliergerät 24-fache Vergrößerung mit Stativ 12,50 10, 7,50 Das kleine, handliche Messgerät zur Höhen- und Winkelmessung. Unentbehrlich auf jeder Baustelle. 26

29 Trocknungsautomat Trocknungsautomat Anschluss Luftentfeuchtungsleistung pro Tag ca. 230 V 50 l 25, 22,50 20, Ob Wolkenbruch oder Wasserrohrbruch, ob feuchte Wände vom Tapezieren: Die Kondenstrockner holen schnell die Feuchtigkeit aus Holz und Mauerwerk. Heizgeräte Aufwärmbrenngarnitur Flammenbecher- 50 cm 5, 4, 3, Zum Flächentrocknen bis Aufschweißen von Bitumenbahnen. Propangasflasche 5 kg 11 kg 33 kg Kaufpreis 27

30 Reiniger Hochdruckreiniger HDS 550 C ECO mit Dampf Anschluss 230 V Betriebsdruck 140 bar inkl. 10 m Hochdruckschlauch und Spritzdüse ab 100 C Dampf 40, 30, 20, Durch Warmwasser fett- und farblösend. Reinigt Gehwege, Fassaden, Mauern, Auto, LKW, vermooste Dächer usw. Zubehör Verlängerung Hochdruckschlauch 10 m Wasserschlauch 3/4 Dreckfräser Rohrreinigungsdüse Rotationswaschbürste 5, 1, 5, 5, 5, 4, 4, 4, 4, 3 3, 3, 3, Hochdruckreiniger RE 141 K mit Kaltwasser Anschluss 230 V / 50 Hz Betriebsdruck 140 bar inkl. 6 m Hochdruckschlauch und Spritzdüse 20, 15, 10, Zubehör Plattenreinigungsaufsatz 10, auf Anfrage 28

31 Sauger Teppichreiniger 220 V 17,50 12,50 7,50 Reinigt selbst hartnäckige Flecken auf Polster und Teppich. Reinigungskonzentrat Farbauffrischer Kaufpreis Bei Kauf von Reinigungskonzentrat - Teppichreiniger 1 Tag mietfrei Industriesauger Anschluss für trockenen und nassen Schmutz Behälter Staubbeutel 230 V 45 l 25 l 25, 12,50 Kaufpr. 20, 10, Kaufpr. 15, 7,50 Kaufpr. Entfernt groben Schmutz und Wasser leistungsstark. Anwendungsbereiche: Haus + Garten, Renovierung + Neubau mit umfangreichen Zubehör. 29

32 Hilfsgeräte Material-Container Größe Höhe Türbreite 200 x 300 cm 210 cm 130 cm 6, auf Anfrage Abschließbarer Lagerraum auf Ihrer Baustelle. Auch für Umzüge geeignet. Kurzfristige Lagerraumerweiterung z.b. Saisonartikel. Betonmischer Betonmischer 230 V 140 Liter 10, 7,50 5, Für die kleinere Baustelle zum Anmischen von Beton und Mörtel. 30

33 Elektrische Handwerkzeuge Rührgerät 1150 W, mit Wendelrührer 2-Gang-Elektronik 12,50 10, 7,50 Rührt Farbe, Kleber und Mörtel schnell und gleichmäßig. Winkelschleifer Durchmesser Durchmesser 180 mm 230 mm 10, 12,50 9, 11,50 7,50 10, Trennscheiben für Stein und Metall Diamanttrennscheiben Durchmesser Mindestgebühr 230 mm Kaufpreis 25, pro mm 5, Winkelschleifer sind hochleistungsfähige Maschinen mit langer Lebensdauer. Vielseitig und leicht in der Handhabung. Anwendungsbereiche: Metallverarbeitung bei Bau und Konstruktion, bei Anstrich- und Lackierarbeiten, bei Karosseriearbeiten bis hin zur Steinbearbeitung. Mauernutfräse Nuttiefe 2065 mm Nutbereiche 340 mm 8,4 kg Abnutzung Diamant-Trennscheibe Mindestgebühr 25, 20, 15, 25, pro mm 5, Mauernutfräse zum Schlitzen in Beton, Mauerwerk und Stein. Ideal zur Herstellung von Kanälen, zum Verlegen von großen Wasser-, Gas- und Heizungsrohren. Unentbehrlich für Sanitär-, Heizungs- und Gasinstallateure, Renovierungsbetriebe und Baufirmen. 31

34 Schwingschleifer 10, 9, 7,50 Schleifpapier Kaufpreis Bearbeitung von Oberflächen und Kanten speziell für den Feinschliff auf Metallen, Kunststoffen, Holz, Stein usw. Bandschleifer 100 mm breit Schleifpapier 12,50 10, 7,50 Kaufpreis Für größere Flächenbearbeitung. Abschleifen alter Lacke oder Farben auf Holz oder Metall. Varioschleifer Schleifbreite Schleifpapier 40 mm 10, 9, 7,50 Kaufpreis Ein 40 mm breites Schleifband läuft über eine extrem kleine Umlenkrolle und ermöglicht so einen enormen Abtrag auch an Stellen, an denen bisher aufwendige Handarbeit notwendig war, z.b. an Kanten und in Ecken auf kleinen, verwinkelten Flächen und in engen Nischen. Der Varioschleifer ist um 180 Grad drehbar; damit kann auf zwei Schleifflächen, oben wie unten, links wie rechts, ungehindert geschliffen werden. Ideal beim Abtragen alter Anstriche von Fensterrahmen und Geländern, für die Säuberung von Werkstücken oder zum Restaurieren. 32

35 Säbelsäge/Tigersäge Sägeblätter 10, 9, 7,50 Kaufpreis Bindegenaues Kürzen von Metallrohren, Holzbalken. Mit biegsamen Sägeblatt nahezu bündiges Absägen. Mit entsprechendem Sägeblatt kann auch Holz mit eingeschlagenen Nägeln gesägt werden. elektr. Fuchsschwanz Schnittlänge 350 mm 10, 9, 7,50 elektr. Fuchsschwanz (Steinsäge) Schnittlänge 450 mm 20, 17,50 15, Stabiles, verwindungsfreies Schwert. Zum Schneiden von Holz und Gasbeton. Für kleinere Umbauten oder im Giebelbereich. Handkreissäge Schnitttiefe 65 mm 12,50 10, 5, Schnitttiefe 85 mm 12,50 10, 7,50 Zum Sägen von Holz, Kunststoff und bedingt Metall. Stufenlose Einstellung von Gehrungswinkel bis 45 Grad. 33

36 Schlagbohrmaschine Anschluss Rechts-Links-Lauf 230 V 2,2 kg 12,50 10, 7,50 Geeignet zum Bohren in Stahl, Beton, Holz u.v.m.. Blitzschneller Werkzeugwechsel ohne Schlüssel. Bohr- und Schlaghammer Anschluss 230 V 5,0 kg 11,0 kg 15, 17,50 12,50 15, 10, 12,50 Zum Meiseln und Hämmern in Beton und zum präzisen Bohren in Holz und Beton. Bohrersatz Bohrer Arbeitslänge 25 mm 450 mm 5, Bohrer Arbeitslänge 35 mm 450 mm 7,50 Bohrer Arbeitslänge 55 mm 450 mm 10, 34

37 Zubehör Spitzmeisel Flachmeisel Flachspaten 1,50 1,50 2,50 Stemmhammer 7,0 kg 17,50 15, 12,50 Geeignet zum Putz abschlagen und kleinere Spitzarbeiten (Kabelkanal) auch über Kopf. Stemmhammer 11,0 kg 17,5 kg 25,0 kg 20, 25, 35, 17,50 20, 25, 15, 15, 15, Der mittelschwere Profi im Beton- u. Mauerbereich. Zum Spitzen auch für mittelgroße Flächen, z.b. Fensterdurchbruch, geeignet. Zubehör Spitzmeisel Flachmeisel Flachspaten 1,75 1,75 3, 35

38 Elektro-Aufbruchhammer Anschluss 230 V 26 kg 29 kg 37,50 30, 25, Zum Aufreißen von Straßendecken, Betondecken, Fundamenten usw. gräbt zähe und feste Massen, verkrusteten Schotter u.a.m., Anschluss an jede Lichtsteckdose, Absicherung 16 A. Zubehör Spitzmeisel Flachmeisel Flachspaten 1,75 1,75 3,50 Diamantbohrmaschine Anschluss Leistung 2 Gang max. Bohrtiefe 230 V 1300 kw 40 cm 25, 20, 15, Diamantbohrkrone 101 mm Abnutzung pro mm Mindestgebühr 126 mm Abnutzung pro mm Mindestgebühr 156 mm Abnutzung pro mm Mindestgebühr 50, 10, 50, 10, 50, 10, Leichte Anwendung im Mauerwerk für Rohre, Kabel usw., Freihandbohren in Kalksandstein, Ziegel, Poroton, Bims usw. 36

39 Gartengeräte Garten-Rasenwalze Arbeitsbreite 45 cm 5, 4, 3, Mit Sand oder Wasser befüllbar. Zum Einwalzen der frisch eingesähten Rasenfläche. Motorsense Leistung mit Schneidwerkzeug Wahlweise: - Dickichtmesser - Mähkopf-Autocut 3 PS 20, 15, 10, Einsatz im schwierigen Gelände (Böschung), zum Ausmähen von Rebflächen. Gestrüpp und Buschbereich wird schnell gelichtet. ACHTUNG: Schutzkleidung! (Helm, Gesicht+Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe). Erdbohrgerät mit 2-Takt Benzinmotor 30, 25, 20, Zum Setzen von Pfosten, Pflanzen, Masten im Erdbereich. 37

40 Erdbohrer für dto. für dto. für dto. 90 mm 150 mm 200 mm 5, 7,50 10, 4, 6, 9, 3, 5, 7,50 Kettensäge Elektro-Anschluss Schnittlänge 230 V 30 cm 15, 12,50 10, Stromabhängig - für den Einsatz auf Baustellen und zum Sägen von Kanthölzern. Für den Brennholzschnitt im Wald. Zum Fällen und Zerkleinern von Bäumen und Ästen. ACHTUNG! Unbedingt Schutzkleidung tragen. 38

41 Kettensäge mit Benzinmotor Schnittlänge 38 cm 25, 20, 15, Für Brennholzschnitt im Wald. Zum Fällen und Zerkleinern von Bäumen und Ästen. ACHTUNG! Unbedingt Schutzkleidung tragen. Kettenschärfen Kaufpreis Kettenhaftöl 1 l Kaufpreis 39

42 40

43 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. ANGEBOTE, VERTRAGSABSCHLUSS, AUS- SCHLIESSLICHE EINBEZIEHUNG DER NACH- FOLGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBE- DINGUNGEN (AGB) DES VERMIETERS, KAUTION 1.1. Mietverträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zustande. Sie gelten auch für alle künftigen Mietvertragsabschlüsse zwischen den Vertragsparteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters sind nur insoweit wirksam, wie sie diesen AGB nicht widersprechen oder durch den Vermieter schriftlich anerkannt werden. Verwendet der Mieter im Zusammenhang mit dem Abschluss von Mietverträgen eigene AGB, ist er verpflichtet, den Vermieter hierauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, so gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart, dass der Mieter darauf verzichtet, aus seinen AGB Rechte geltend zu machen, die denjenigen der AGB des Vermieters widersprechen. Soweit die AGB des Vermieters keine ausdrückliche Regelung treffen, gilt das Gesetz. Dieses kann durch AGB des Mieters nicht zum Nachteil des Vermieters abgedungen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Anmietung bestimmter spezieller Mietgegenstände oder für die Durchführung von Reparaturen im Zusammenhang mit dem durch diese AGB näher geregelten Mietvertrag zusätzliche AGB gelten, wie beispielsweise für die Anmietung von Containern die Durchführung von Reparaturen im Allgemeinen, die Reparatur von Diamantwerkzeugen Falls ein schriftlicher Abschluss des durch diese AGB näher geregelten Mietvertrages unterblieben sein sollte und über den Inhalt der mündlichen Vertragsabsprachen Uneinigkeit bestehen sollte, kommt ein Mietvertrag ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB spätestens mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder seinen Bevollmächtigten zustande. Sowohl bei schriftlichem als auch bei mündlichen Vertragsabschluss versichert der Empfänger des Mietgegenstandes ausdrücklich, zum Abschluss des Mietvertrages und zur Inempfangnahme des Mietgegenstandes bevollmächtigt zu sein Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich. Sämtliche mündlichen und schriftlichen Angaben über den Mietgegenstand, wie beispielsweise in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstigen Unterlagen, über technische Leistung, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit für den von dem Mieter beabsichtigten Verwendungszweck sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter Vertragsbestandteil. Der Vermieter haftet nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben. Er verpflichtet sich jedoch gegenüber dem Mieter, diesem etwaige Ansprüche gegen den Hersteller auf Verlangen des Mieters unverzüglich abzutreten. Der Vermieter behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als des angebotenen Mietgegenstandes vor, falls der andere Mietgegenstand für den durch den Mieter beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet ist Der Vermieter behält sich vor, den Abschluss des Vertrages, oder während der Laufzeit des Vertrages, die Gestellung einer im Sinne des 315 BGB angemessen Kaution zu verlangen. 41

44 2. DAUER DES MIETVERHÄLTNISSES 2.1. Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich ein abweichender Zeitpunkt vereinbart ist. Bei einem mündlichen Mietvertragsabschluss beginnt das Mietverhältnis zum mündlich vereinbarten Zeitpunkt und, wenn dieser nicht eindeutig erweisbar ist, spätestens mit Übergabe des Mietgegenstandes Das Mietverhältnis endet unter folgenden Voraussetzungen: Bei einem auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrag mit Ablauf des vereinbarten letzten Tages; bei einem auf unbestimmte Zeit vereinbarten Mietverhältnis: entweder durch Kündigung des Vermieters unter Wahrung einer Frist von zwei Wochen oder mangels Kündigung durch den Vermieter mit der vollständigen Rückgabe des Mietgegenstandes einschließlich etwaigen Zubehör an den Vermieter und der beidseitigen Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls durch die Vertragsparteien Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe rechtzeitig, mindestens jedoch fünf Werktage im voraus, gegenüber dem Vermieter anzukündigen. Andernfalls verlängert sich das Mietverhältnis um mindestens fünf Werktage Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietverhältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist. 3. ÜBERGABE DES MIETGEGENSTANDES 3.1. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand mängelfrei und betriebsbereit zu übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Inempfangnahme auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen. Mit beanstandungsfreier Inempfangnahme erkennt der Mieter den Mietgegenstand als mängelfrei und betriebsbereit an Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter des weiteren den Empfang der Gerätepapiere (Bedienungsanleitung etc.), soweit solche für die einzelnen zu vermietenden Geräte durch den jeweiligen Hersteller zur Verfügung stehen Mit der Übergabe des Mietgegenstandes gehen sämtliche Gefahren auf den Mieter über, insbesondere diejenigen des zufälligen Untergangs, des Verlustes, der Verschlechterung, Beschädigung und der vorzeitigen Abnutzung Kommt der Vermieter mit der Übergabe des Mietgegenstandes in Verzug, weil der Vormieter den Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben hat, ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Für den Zeitraum von bis zu drei Werktagen sind Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter insoweit ausgeschlossen, als der Vermieter nicht von dem Vormieter Schadenersatz erlangt. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch, auf Verlangen des Mieters, Schadenersatzansprüche gegen den Vormieter an den Mieter unverzüglich abzutreten. 4. NUTZUNG DES MIETGEGENSTANDES DURCH DEN MIETER, REPARATUR- UND WARTUNGSAR- BEITEN, EINSATZORT, GEBRAUCHSÜBERLAS- SUNG, PFÄNDUNGS- UND SONSTIGE MASS- NAHMEN DRITTER, VERSICHERUNGSPFLICHT 4.1. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich an dem vertraglich vereinbarten Einsatzort im Rahmen der betriebstechnischen Eignung des Mietgegenstandes einzusetzen und ausschließlich durch geeignetes Fachpersonal bedienen und durch geeignetes Fachpersonal oder durch den Vermieter oder durch sonstige fachkundige Unternehmen warten zu lassen. 42

45 Bedienungs- und Wartungsanleitungen sind durch den Mieter und seine Erfüllungsgehilfen vollumfänglich zu beachten und insbesondere eine Überlastung des Mietgegenstandes zu vermeiden Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Die Kosten hierführ trägt der Vermieter, falls sich nicht ein Mangel herausstellt, den der Mieter pflichtwidrig nicht beseitigt hat Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche durch ihn zu vertretenden Reparaturarbeiten auf seine Kosten durch den Vermieter ausführen zu lassen. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn der Mieter nachweist, dass er die Reparaturarbeiten von einem durch ihn ausgewählten Fachunternehmen schneller und /oder kostengünstiger durchführen lassen kann. Vor Durchführung dieser Arbeiten ist der Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter ist berechtigt, für die Durchführung der Arbeiten verbindliche Anweisungen zu erteilen, wie beispielsweise die Auswahl der Ersatzteile. In jedem Fall muss die Reparatur unter Verwendung von Orginalersatzteilen erfolgen Die Verbringung des Mietgegenstandes an einen anderen Einsatzort, insbesondere in das osteuropäische Ausland, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters und des Nachweises des durch den Mieter zu beschaffenden umfassenden Versicherungsschutzes, insbesondere für die Risiken des Diebstahls, Brandes und sonstigen Abhandenkommens und der zeitweiligen Nichtrückführbarkeit Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte, die nicht Angestellte oder Arbeiter des Mieters sind, ist ausgeschlossen Sollten Dritte durch Pfändung, Beschlagnahme oder auf Grund sonstiger Rechte oder unbefugt Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder diesen befugt oder unbefugt in Besitz nehmen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter entweder durch Telefax oder durch Einschreiben Rückschein innerhalb von spätestens drei Tagen zu benachrichtigen und vorab den oder die Dritte auf das Eigentum des Vermieters schriftlich hinzuweisen und diesen Hinweis dem Vermieter innerhalb gleicher Frist zu übermitteln. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter sämtliche Kosten zur Wiedererlangung zu ersatzen und auf Verlangen des Vermieters für die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu leisten Der Vermieter bietet bei Vertragsabschluss gegen einen angemessenen Kostenzuschlag den Abschluss einer Maschinenbruchversicherung an, die auch die weiteren typischen Risiken wie Diebstahl u.a. abdeckt. Sofern der Mieter diese Versicherung nicht abschließt, verpflichtet sich der Mieter den Mietgegenstand während der Mietzeit gegen alle einsatztypischen Gefahren zu Gunsten des Vermieters zu versichern, insbesondere gegen Brand, Diebstahl, sonstigen Verlust, fehlerhafte Bedienung, Baustellenunfälle jeglicher Art und bei für den Straßenverkehr zugelassenen Maschinen auch gegen die Risiken des Straßenverkehrs, soweit diese Risiken zu handelsüblichen Konditionen versicherbar sind und dem Vermieter auf Verlangen den Versicherungsschutz vor Übergabe des Mietgegenstandes nachzuweisen. 5. RÜCKGABE DES MIETGEGENSTANDES 5.1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs fristgemäß im Sinne der Ziffer 2 dieser AGB, mängelfrei und gesäubert zurückzugeben Bei Rückgabe de Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt eine unverzügliche gemeinsame Überprüfung des Mietgegenstandes durch beide Vertragsparteien. 43

46 Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, wird der Zustand des Mietgegenstandes in einem durch den Mieter und den Vermieter zu unterzeichnenden Rückgabeprotokoll festgehalten. Soweit im Einzelfall über das Vorliegen von Mängeln keine Einigkeit der Vertragsparteien besteht, ist jede Vertragspartei berechtigt, die Aufnahme ihrer Ansicht in das Rückgabeprotokoll zu verlangen. Jede der Vertragsparteien kann die Untersuchung des Mietgegenstandes durch einen durch die für den Vermieter örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer zu benennenden Sachverständigen verlangen. Die Sachverständigenkosten tragen die Vertragsparteien je nach dem Ergebnis der Feststellungen des Sachverständigen über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Mängeln im Verhältnis ihres Obsiegens oder Unterliegens. Der Sachverständige entscheidet auch verbindlich entsprechend dem Feststellungsergebnis darüber, in welchem Verhältnis die Parteien die Sachverständigenkosten zu tragen verpflichtet sind. Soweit zahlenmäßig umfangreiche Mietgegenstände zurückgenommen werden, wie beispielsweise Deckenstützen und Kleinmaterial, erfolgt die Rückname durch den Vermieter unter Vorbehalt der nachträglichen Überprüfung Werden bei der Rückgabe Mängel, Verschmutzung oder sonstige Schäden oder die Wartungsbedürftigkeit des Mietgegenstandes festgestellt, ist der Mieter verpflichtet, die entstehenden angemessenen Kosten zu tragen Werden Mängel, Schäden oder Wartungsbedürftigkeit erst später festgestellt, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter unverzüglich zu benachrichtigen und ihm eine Nachprüfung durch Besichtigung zu ermöglichen. Der Mieter ist in diesem Fall nur dann zum Ersatz der Reparatur- und Wartungskosten verpflichtet, wenn der Vermieter dem Mieter nachweist, dass der Mieter die Mängel, Schäden oder Wartungsarbeiten zu vertreten hat Ist der Mietgegenstand auf Grund von Schäden, Wartungsarbeiten oder mangels Rückgabe mit sämtlichen Zubehör oder auf Grund sonstiger durch den Mieter zu vertretender Umstände nicht anderweitig vermietbar, schuldet der Mieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe der tagesanteiligen Miete, zuzüglich eines vorläufigen Mietausfallschadens von mindestens drei Werktagen, falls der Vermieter nicht eine frühere anderweitige Vermietung vornehmen kann. Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes unvollständig, insbesondere hinsichtlich etwaigen Zubehörs, ist der Vermieter berechtigt und verpflichtet, nach seinem Ermessen etwa verfügbares Mietzubehör oder andere fehlende Teile mietweise und gegen zusätzliche Vergütung zur Verfügung zu stellen, um eine anderweitige Vermietung zu ermöglichen Ist dem Mieter die Rückgabe des Mietgegenstandes unmöglich geworden, oder würden bei Mängeln oder Schäden die Reparaturkosten den Zeitwert um mehr als 10 % übersteigen, ist der Mieter verpflichtet, Schadenersatz in Höhe des Zeitwertes des mängelfreien und uneingeschränkt betriebsbereiten Mietgegenstandes zuzüglich einer Wiederbeschaffungskostenpauschale von 7,5 % sowie eine Nutzungsentschädigung in Höhe des tagesanteiligen Mietzinses für einen angemessenen Zeitraum zur Ersatzbeschaffung durch den Vermieter, längstens jedoch für einen Monat zu leisten. Der Vermieter ist verpflichtet, alle ihm zumutbaren Anstrengungen zur Geringhaltung des Schadens zu unternehmen. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt. 6. BERECHNUNG DES MIETZINSES UND ABGEL- TUNGSUMFANG 6.1. Der Mietzins versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe ohne Kosten für etwaige Transporte ab der Betriebsstätte des Vermieters, sowie ohne Betriebsstoffe und ohne Personal des Vermieters. 44

47 6.2. Sofern nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, errechnet sich der Gesamtmietzins aus dem Tagesmietzins multipliziert mit der auf Tage bezogenen Mietdauer. Die Tage der Übergabe und Rücknahme werden als volle Miettage berechnet Bei mit Betriebstundenzählern ausgestatteten Mietgegenständen werden acht Einsatzstunden als ein Einsatz innerhalb eines Werktages im Durchschnitt zugrundegelegt. Nutzt der Mieter den Mietgegenstand mehr als acht Stunden im Laufe des Werktages erhöht sich der Mietzins für jede weitere angefangene Stunde um 1/8 des Tagesmietpreises. Pro Werktag ist jedoch mindestens eine durchschnittliche Mindesteinsatzzeit von acht Stunden zugrundezulegen und zu vergüten. 7. FÄLLIGKEIT, ZAHLUNG DES MIETZINSES, VERZUG 7.1. Die Abrechnung des Mietzinses und sonstige Forderungen des Vermieters erfolgt nach Rückgabe des Mietgegenstandes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe. Der Mietzins ist bei der Rückgabe durch Barzahlung fällig. Sofern mit Zustimmung des Vermieters durch Scheckund Wechselbegebung gezahlt werden sollte, erfolgt die Zahlung erfüllungshalber. Verlangt der Mieter bei Barzahlung über die Empfangsbestätigung hinsichtlich des Mietzinses auf den Mietvertrag hinaus die Austellung einer gesonderten Rechnung, wird bei Rechnung bis zu brutto EUR 300,00 ein Verwaltungskostenzuschlag von EUR 10,00 + gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben Der Vermieter ist jedoch berechtigt, jederzeit Zwischenrechnung vorzunehmen Die berechneten Beiträge sind spätestens eine Woche ab Rechnungszugang bei dem Mieter ohne Abzüge eingehend bei dem Vermieter zahlbar Gerät der Mieter in Verzug, ist eine Verbindlichkeit in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Mahnkosten sind mit EUR 10,00 für die erste Mahnung und EUR 25,00 für jede weiter Mahnung durch den Mieter zu vergüten Zahlungen des Mieters werden zunächst auf etwaige Auslagen und Fremdkosten des Vermieters, dann auf die Zinsen und zuletzt auf den Mietzins angerechnet. 8. HAFTUNGSBEGRENZUNG DES VERMIETERS, ABTRETUNG VON SCHADENERSATZANSPRÜ- CHEN DRITTER AN DEN MIETER 8.1. Schadenersatzansprüche des Mieters wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und nicht vorhersehbarer Schäden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sich der Vermieter nicht gemäß 831 BGB exculpieren kann und bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit insoweit, als sich die Schadenersatzansprüche nicht auf die Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten) beziehen und nicht Gesundheitsschäden Gegenstand der strittigen Forderung sind und nicht die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz möglich ist Die Haftung des Vermieters ist grundsätzlich begrenzt auf den jeweils entstehenden unmittelbaren Schaden Soweit eine über die Ziffern 8.1. und 8.2. hinausgehende Haftung des Vermieters verbleibt, ist dieser soweit gesetzlich zulässig nur schadenersatzpflichtig, soweit er den Schaden durch Versicherung seiner gesetzlichen Haftpflicht gedeckt hat oder im Rahmen von durch die Versicherungsaufsichtsbehörden genehmigten Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zu tarifmäßigen, nicht auf 45

48 außergewöhnliche Verhältnisse abgestellten Prämien und Prämienzuschlägen bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer hätte decken können und kein Fall der Leistungsfreiheit des Versicherers vorliegt oder vorläge Der Vermieter ist verpflichtet, etwaige ihm gegen Dritte insbesondere Versicherung zustehende Schadensersatzansprüche, soweit er diese nicht zur Abdeckung eigener Schadensersatzpflichten benötigt, auf Verlangen an den Mieter abzutreten, soweit dies nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist. 9. SICHERUNGSRECHTE DES VERMIETERS, FOR- DERUNGSABTRETUNGEN 9.1. Der Mieter tritt mit Unterzeichnung des Mietvertrages sicherungshalber in Höhe der gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Vermieters sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen und Leistungsansprüche gegen seine Versicherer (soweit dies nach den Bedingungen seiner Versicherer zulässig ist), soweit sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen seine Auftraggeber hinsichtlich derjenigen Leistungen des Mieters ab, zu deren Erbringung der Mietgegenstand eingesetzt wurde. Der Vermieter nimmt die Abtretung an. Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber dem Mieter, die Forderungsausfälle gegenüber dem oder den Drittschuldner(n) so lange nicht offenzulegen, wie der Mieter sich nicht in Verzug befindet oder das Mietverhältnis nicht aus wichtigem Grund gekündigt ist Falls der Vermieter den Vertrag aus wichtigem Grunde gekündigt hat oder der Mieter sich mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug befinden sollte, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auch ohne Zustimmung des Mieters in Besitz zu nehmen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Zugang zum Standort des Mietgegenstandes zu ermöglichen und die Wegnahme zu dulden. 10. AUFRECHNUNGSBESCHRÄNKUNG, ABTRE- TUNGS- UND EINZIEHUNGSERMÄCHTIGUNGS- AUSSCHLUSS Der Mieter ist berechtigt, mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen den Vermieter aufzurechnen. Im übrigen wird die Befugnis des Mieters zur Aufrechnung gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist Die Befugnis des Mieters, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder Dritte zur Einziehung von Forderungen oder der Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Vertrag zu ermächtigen, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 11. LEISTUNGSVERWEIGERUNGSRECHT DES VERMIETERS Werden dem Vermieter nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die ernsthaft Bedenken darüber rechtfertigen, dass in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist oder der Mieter schon bei Vertragsabschluss nicht mehr ausreichend zahlungsfähig war und dadurch der Anspruch auf die Zahlung der Mietzinses und sonstiger Forderungen aus dem Mietverhältnis gefährdet ist, ist der Vermieter berechtigt, die Gegenleistung so lange zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt ist oder Sicherheit dafür geleistet wurde. 12. KÜNDIGUNGEN AUS WICHTIGEM GRUNDE DURCH DIE VERTRAGSPARTEIEN Beide Vertragsparteien sind der fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt, falls die jeweils andere Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen so erheblich verletzt, dass der jeweils anderen Partei die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. 46

49 12.2. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Vermieter liegt insbesondere vor, wenn der Mieter mit der Zahlung von nicht nur im Sinne des 320 II BGB geringfügigen Verbindlichkeiten in Verzug ist, Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Mieter durchgeführt werden, - der Mieter im Sinne der 29ff. Konkursordnung seine Zahlungen eingestellt hat, - der Mieter den Mietgegenstand trotz Abmahnung durch den Vermieter in technisch schädigender Weise oder sonstiger erheblich vertragswidriger Weise benutzt, der Mieter den Mietgegenstand unbefugt Dritten überläßt oder an einen vertraglich nicht vereinbarten Ort verbringt. 13. VERTRAGSÄNDERUNGEN, SCHRIFTFORM Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform Soweit gesetzlich zulässig, insbesondere für Vollkaufleute, ist der Gerichtsstand der Sitz des Vermieters (Jena), unbeschadet jedoch des Rechtes des Vermieters, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben. 15. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des sonstigen Vertragsinhaltes. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksamen oder lückenhaften Vertragsbestandteile durch solche Vertragsbestimmungen zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglich gewollten Vertragsinhalt wirtschaftlich und in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommen. 14. RECHTSWAHL, ERFÜLLUNGSORT UND GE- RICHTSSTAND Der Mietvertrag unterliegt nach den Grundsätzen des internationalen Privatrechts ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 47

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52 GmbH Baustoff-Fachhandel Jena Am Flutgraben Jena-Zwätzen Tel / Fax / info@nawotke-jena.de 50

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