CHE Hochschulkurs Bologna in der Praxis: Modularisierung, Berufspraxisorientierung, Studierbarkeit. 21./22. Januar 2008 Bielefeld

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1 CHE Hochschulkurs Bologna in der Praxis: Modularisierung, Berufspraxisorientierung, Studierbarkeit Persönliche Meinungsbilder über einen problematischen Prozesses 21./22. Januar 2008 Bielefeld Prof. Dr. Lienhard Pagel Universität Rostock Fakultät für Informatik und Elektrotechnik Studiendekan

2 Erfahrungen im Bereich Elektrotechnik und Informatik an der Universität t Rostock 1998 Diplomstudiengang Informationstechnik/Technische Informatik Äquivalenzbescheinigung Master (wenn Bachelor-Arbeit geschrieben und bestanden wurde) 2002 Bsc/Msc Studiengang Informationstechnik/Technische Informatik 2002 Msc Studiengang Computational Engineering 2007 Bsc/Msc Studiengänge Informatik, Informationstechnik/Technische Informatik, Elektrotechnik, Wirtschaftsinformatik (Bsc)

3 Studiengangskonzept der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

4 Beispiel Bsc/Msc Elektrotechnik

5 Thesen: Der Bologna -Prozess hat von vielen Kollegen befürwortete Ziele (bessere Qualität, bessere Studierbarkeit, erleichterte Mobilität, ) ist ohne schlüssiges Gesamtkonzept unter desaströsen Rahmenbedingungen gestartet worden, hat die Situation in Studium und Lehre nicht verbessert, führt in den meisten Fällen zur Verminderung der vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten, ist eine Gelegenheit für die Politik zur Bürokratisierung (LHG MV 38) von Lehre und Studium, ist eine Gelegenheit für die Politik zur Ökonomisierung des Studiums, hat seine Ziele in wesentlichen Punkten nicht erreicht.

6 Metamorphose eines Prozesses Bologna (1999) 29 europäische Bildungsminister manifestierten in der Bologna-Deklaration ihre Absicht, ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse und ein zweistufiges System von Studienabschlüssen zu schaffen, ein Leistungspunktesystem einzuführen, die Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen und die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung sowie die europäische Dimension in der Hochschulausbildung zu fördern. Bologna Deklaration Beispiel: LHG MV 38 (2) Prüfungsordnungen (2) Hochschulprüfungsordnungen müssen insbesondere regeln: 1. die Regelstudienzeit, 2. den in Semesterwochenstunden ausgedrückten Höchstumfang der insgesamt erforderlichen Lehrveranstaltungen in den einzelnen Studienabschnitten, soweit diese nicht modularisiert sind, 3. Dauer und Lage einer dem Studium dienenden berufspraktischen Tätigkeit, 4. Dauer und Lage im Ausland zu erbringender Studienleistungen sowie in diesem Rahmen abzulegende Prüfungen, 5. die zeitliche Einordnung der Zwischenprüfung in den Studiengang, 6. den Zweck der Prüfung, die fachlichen Anforderungen der Prüfung und die Zahl ihrer Wiederholungsmöglichkeiten, 7. die Voraussetzungen sowie Art und Zahl von Vorleistungen für die Zulassung zur Prüfung, 8. die Zahl und Art der Fachprüfungen sowie Zahl, Art und Umfang ihrer Prüfungsleistungen, 9. die Bearbeitungszeit für Studien- und Abschlussarbeiten, Bund Land Universität 10. die Anrechnung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen, 11. die Fristen für die Ablegung der Zwischen- und Abschlussprüfung und die Termine der ihnen durch die Prüfungsordnung zuzuordnenden Prüfungsleistungen (Regelprüfungstermine) sowie die Festlegung der Prüfungszeiträume unmittelbar nach Abschluss der Vorlesungszeit, 12. die Fristen für die Meldung zu den Prüfungen, 13. die Modalitäten zur Bekanntmachung der Prüfungstermine und zur Benachrichtigung der Prüfungsteilnehmer, 14. die Prüfungsorgane, die Form und das Verfahren der Prüfung sowie die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften, 15. die Grundsätze für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen, die Ermittlung des Prüfungsgesamtergebnisses und Bestehensregeln, 16. Voraussetzung und Fristen für die Wiederholbarkeit einer nicht bestandenen Prüfung, 17. Fristen für die Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten durch die Prüfer, 18. den nach bestandener Prüfung zu verleihenden Hochschulgrad, 19. das Diploma-Supplement als Anlage. Fakultät

7 Allgemeine Situation Keine Abstimmung der curricularen Grundstrukturen in den Fächern: 7 +3, 6 + 4, 8 + 2, was noch? Bei 7+3 Studiengängen ist der Umgang mit 6-semestrigem Bachelor problematisch. Rechtsunsicherheit: gleitende Rechtsauffassungen während des Gestaltungsprozesses der neuen Studiengänge Der Gestaltungsprozess konzentriert sich auf komplizierte Rechtsfragen und die Einhaltung neuer Vorschriften, inhaltliche Fragen treten leider in den Hintergrund. Umgang mit FH- Absolventen an Universitäten ist problematisch. Die oft praktizierte Zulassung von Bachelor- Studiengängen ohne die dazugehörigen weiterführende Masterprogramme ist nicht vertretbar.

8 Modularisierung Positiv empfundene Aspekte: Fokussierung auf Kompetenzziele Aufwandsbetrachtung ( work load ) Austauschbarkeit, Mehrfachnutzung (in IEF bis 1 4 mal) größere Vielfalt des Lehrangebotes bei unwesentlicher Steigung des Lehraufwandes durch Mehrfachnutzung von Modulen

9 Modularisierung (LHG 28,5) Negativ empfundene Aspekte: an der Universität Rostock erlaubte Modulgrößen: 3, 6, 9, 12 Leistungspunkte Folgen: häufigstes Modul V2/Ü1/P0 müsste oft 4 LP haben. Ausweg: 3 LP oder 6 LP, entspricht oft nicht dem Aufwand Große Module erschweren die Austauschbarkeit zwischen Fakultäten, Verlust an Flexibilität. Beispiel: nicht-technisches Fach Diplomstudiengang: Importe von 3 bis 6 SWS vorgesehen Bsc/Msc: Import eines 9 oder 12 LP Modul nicht möglich weil zu groß als Nebenfach Umgang mit mehrsprachigen Modulen (z.b. deutsch oder englisch) ist ungenügend geklärt (Internationalisierung wird erschwert) Modulbeschreibungen Paradigmenwechsel (5 Seiten -> 1 Seite)

10 Modularisierung Offene Fragen: Forderung: Die Nutzung von Modulen des Bachelorstudiengangs in einem Master-Programm sollte ausgeschlossen sein. Aber: In Masterstudiengängen mit Querschnittscharakter sind zu Angleichung des Wissensniveaus Bachelor-Module erforderlich. Beispiel: Msc Mechatronik Maschinenbauer müssen Bsc-Module Elektrotechnik nachholen. Elektrotechniker müssen Bsc-Module Maschinenbau nachholen.

11 Berufspraxisorientierung These: Innerhalb des Bachelor-Studiums ist es nicht möglich, theoretische Grundlagen und praxisnahe Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die modernen Anforderungen an einen Ingenieur genügen. Der Bachelor-Abschluss bescheinigt im Ingenieurbereich die Berufsqualifizierung im allgemeinen nicht. Im Vergleich Diplom - Bsc/Msc ist keine wesentliche Veränderung des Verhältnisses Grundlegen zu anwendungsorientierten Inhalten erfolgt.

12 Studierbarkeit Studierbarkeit beschränkt sich zu oft auf juristische Fragen. Die Forderung nach Studierbarkeit wird (zumindest in M-V) sehr eng ausgelegt. Der hohe Detaillierungsgrad des Nachweises führt zu einer Bürokratisierung der Studiengangsplanung und des Studiums. Der universitäre Gedanke geht weitestgehend verloren. Das Studium wird verschult. Flexibilität geht verloren. Die Forderung nach einem detaillierten Studienplan (LHG 39,4) ist bei weitreichenden Wahlmöglichkeiten problematisch.

13 Mobilität Die Auswirkungen des Bologna Prozesses auf die Mobilität der Studierenden wird nicht einheitlich beurteilt. Inkompatibilitäten (7+3, 6+4), Verschulung und Bürokratisierung erschweren die Mobilität. Wie erreicht man mit 6+3 Studiengängen 300 LP? Die Stufung des Studiums kann einen Wechsel erleichtern. Internationalisierung sollte die Mobilität fördern.

14 Zusammenfassung und Fragen Der Bologna-Prozess hat auch positive Wirkungen. Der Bologna-Prozess hat nicht alle seine Ziele erreicht. Der Bologna-Prozess hat viele Professoren frustriert. ABER: Nicht alle Probleme des Bologna-Prozesses stehen im Zusammenhang mit dessen Zielen. Fragen: Warum hat die deutsche Professorenschaft den Prozess nicht positiv beeinflusst oder beeinflussen können? Wie können wir die negativen Folgen des Bologna-Prozesses mindern?

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