DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden. 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden. 1"

Transkript

1 1

2 Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz 2

3 Ziele & Inhalt Aufgabe und Organisation des kantonalen Öffentlichkeitsund Datenschutzbeauftragten bekannt WesentlicheBegriffe zum und Grundsätze des Öffentlichkeitsprinzips bekannt Verfahren und Zuständigkeiten bekannt Bedeutung und Verantwortlichkeit(en) für Gemeinden und Bezirke erkannt Spezialfragen beantwortet 3

4 Organisation und Stellung Organisation 250 Stellenprozente Gotthardstr. 21, Oberarth administrativ unterstellt beim FD SZ Stellung kant. & komm. Kontrollorgan im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verwaltungsunabhängig gewählt für Amtsperiode eigenes Budget kann von Amtes wegen tätig werden untersteht dem Amtsgeheimnis 4

5 1. Rechtsgrundlagen 5

6 Rechtsgrundlagen Bund Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) Kanton Gesetz vom 23. Mai 2007 über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz (ÖDSG) Verordnung vom 28. Oktober 2008 zum Öffentlichkeits-und Datenschutzgesetz (VÖDSG) Spezialgesetzgebung (z.b. Geheimhaltungspflichten) 6

7 Geltungsbereich Geltungsbereich ( 2 ÖDSG): alle öffentlichen Organe des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden soweit sie hoheitlich handeln Ausnahmen ( 3 ÖDSG): keine hoheitliche Handlung gerichtliche Behörden Kantonalbank Anstalten des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden, die am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnehmen und nicht hoheitlich handeln Allmendgenossenschaften und ähnliche Körperschaften 7

8 Hoheitliche Handlung Gemeinde Gemeinde Vertra g Private Anfechtbare Verfügung Private 8

9 Beispiele zur hoheitlichen Handlung Hoheitlich Baubewilligung Steuerveranlagung Vollstreckungsverfügung Datensperre Fahrzeugprüfung Patenterteilung Sozialhilfegewährung Abfallentsorgung (öfftl. Raum) etc. Nicht hoheitlich Verkauf von SBB-Tageskarten Verkauf von Karten und Broschüren Verkauf von Energiesparlampen Verkauf verbilligter Saisonabonnemente etc. 9

10 2. Begriffe 10

11 Öffentliches Organ ( 4 Bst. a ÖDSG) Gemeinderat Behörden Kommissionen Verwaltungsstellen und Anstalten des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden Personen und Organisationen öffentlichen und privaten Rechts, soweit sie mit der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betraut sind 11

12 12

13 Amtliches Dokument ( 4 lit. b ÖDSG, 2 VÖDSG) Definition Aufzeichnungen, welche die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betreffen Form und Informationsträger unerheblich Nicht erfasst: Dokumente zum ausschliesslich persönlichen Gebrauch nicht fertig gestellte Dokumente nur amtliche Dokumente im Sinne dieser Definition sind vom Öffentlichkeitsprinzip erfasst! 13

14 Amtliches Dokument fertig gestellt Fertig gestellt: vom zuständigen Organ unterzeichnet oder dem festgelegten Adressaten definitiv übergeben 14

15 Amtliches Dokument ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch Persönlicher Gebrauch Persönliches Arbeitshilfsmittel Keine anderen Empfänger 15

16 Beispiele amtliche Dokumente Was/welches Dokument Baubewilligung Machbarkeitsstudie vom GR zur Kenntnis genommen Entwurf einer UVP an den Gemeinderat Grundbuchauszug Gemeindeliegenschaften Handnotiz zu einem Dossier Personalakten Liste von Kommissionsmitgliedern Beurteilung GR-Protokoll Verkaufsstatistik Gemeinde-Tageskarten 16

17 Ausserordentlich hoher Aufwand Verhältnismässigkeit Definition gemäss 5 Abs. 2 ÖDSG & 3 VÖDSG: Bearbeitungsaufwand von mehr als 4 Stunden oder mehr als CHF Kosten 17

18 3. Grundsätze und Ausnahmen 18

19 Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz Öffentlichkeitsprinzip Datenschutz Das Öffentlichkeitsprinzip findet seine Grenze beim Datenschutz 19

20 Grundsätze Öffentlichkeitsprinzip Gesetzlicher Anspruch auf Einsichtnahme in amtliche Dokumente ( 5 Abs. 1 ÖDSG) Keine Begründungspflicht Kein Nachweis eines rechtlich geschützten Interesses Ausübung ( 9 Abs. 1 & 2 VÖDSG) Vorlage Aushändigung Auskunft über den Inhalt Veröffentlichung (Publikationsorgan, Internet) öffentliches Organ entscheidet frei über Form der Einsichtsgewährung nur passive Informationspflicht (Gesuch)! 20

21 Informationspflicht der Gemeinde Aktiv Passiv Gemeinde gibt Informationen aus eigenem Antrieb Grundlage: Informationskonzept der Gemeinde Beispiel: Homepage Informationsblatt Amtsblatt Anschlagbrett Zugang auf Antrag Grundlage: Öffentlichkeitsprinzip 21

22 Ausnahmen Ausnahmen Übergangsbestimmung Grundsätzlich kein Zugang Überwiegende öffentliche oder private Interessen 39 ÖDSG kein Zugang 6 Abs. 1 ÖDSG kein Zugang 6 Abs. 2-4 ÖDSG Einschränkung Aufschub Verweigerung 22

23 Ausnahmen Öffentlichkeitsprinzip nicht anwendbar auf Dokumente, die vor dem Inkrafttreten des ÖDSG (01. November 2008) erstellt oder empfangen wurden ( 39 ÖDSG) Ausnahmen vom Zugang ( 6 Abs. 1 ÖDSG) Administrativuntersuchungen, Disziplinarverfahren, verwaltungsrechtliche Einsprache- und Beschwerdeverfahren interne Mitberichtsverfahren Dokumente aus nicht öffentlichen Verhandlungen (ausg. Beschlüsse) Aufschub, Einschränkung oder Verweigerung ( 6 Abs. 2-4 ÖDSG) überwiegende öffentliche oder private Interessen 23

24 Überwiegende öffentliche Interessen Aufzählung in 6 Abs. 3 ÖDSG nicht abschliessend Beispiele: öffentliche Sicherheit Gefährdung der Durchführung behördlicher Massnahmen Erschwerung der Verhandlungsposition freie Meinungs- und Willensbildung eines öffentlichen Organs tangiert 24

25 Überwiegende private Interessen Aufzählung in 6 Abs. 4 ÖDSG nicht abschliessend Beispiele: Geheimhaltungspflichten Geheimhaltungsvereinbarungen Gefährdung von Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnissen Persönlichkeitsrechte Urheberrecht Fazit: Öffentlichkeitsprinzip kann und darf den Datenschutz nicht aushebeln! 25

26 4. Verfahren 26

27 Zugangsgesuch Formell ( 7 ÖDSG, 5 VÖDSG): schriftlich oder mündlich auch Adressat: öffentliches Organ, welches das Dokument besitzt Bei mehreren Besitzern : Organ, welches das Dokument erstellt hat 27

28 Zugangsgesuch Inhaltlich ( 5 ÖDSG): Grundsatz: keine Begründung! Ausnahme: ausserordentlich hoher Aufwand ( 3 VÖDSG): Gemeinde darf Begründung verlangen (Nachweis schutzwürdiges Interesse) Angaben zur Identifizierung des Dokuments vorhanden Ggf. Aufforderung zur Nachlieferung innert 10 Tagen werden die fehlenden Informationen zur Identifizierung des verlangten Dokuments nicht innert 10 Tagen nachgeliefert, gilt das Gesuch als erledigt ( 5 Abs. 3 und 4 VÖDSG) 28

29 Zugangsgesuch Erledigung i.d.r. gleiche Form wie Zugangsgesuch ( 8 VÖDSG) 29

30 Zugangsgesuch Zuständigkeit ( 27 und 30 ÖDSG und 6 Abs. 2 VÖDSG) öffentliches Organ, das im Besitz des Dokuments ist bei mehreren Besitzern : Ersteller des Dokuments keine Weisungsbefugnis des Datenschutz-und Öffentlichkeitsbeauftragten 30

31 Ablauf Siehe Grobschema Rechtliches Gehör ( 33 ÖDSG) bei Tangierung schutzwürdiger privater Interessen bei geplanter vollständiger oder teilweiser Ablehnung 31

32 Verfahren Gesuch -Zugangsgesuch. Rechtl. Gehör Gutheissung Ablehnung Akzeptiert Verfügung Schlichtungsverfahren Gesuch erledigt ( 33 ÖDSG) Schlichtung Keine Einigung Gesuch erledigt ( 34 Abs. 3 ÖDSG) Empfehlung ÖDSB Befolgt Nicht befolgt Gesuch erledigt Verfügung 32

33 Erledigungsarten Erledigungsarten Zugangsgesuch Formell Materiell Ungenügende Angaben Verzicht Stellungnahme Positiver Entscheid Erlass einer Verfügung Schlichtungsverfahren 5 Abs. 3 und 4 VÖDSG: Frist zur Nachlieferung unbenutzt verstrichen Gesuch gilt als zurückgezogen 35 Abs. 1 ÖDSG: Weder Verfügung noch Schlichtungsverfahren verlangt: Gesuch gilt als erledigt Antragsgemässer Zugang 35 Abs. 2 ÖDSG: - Verfügung verlangt - Schlichtungs- Verfahren erfolglos Ablehnung Einschränkung Aufschub 34 ÖDSG: -Schlichtung erfolgreich: Ablehnung Einschränkung Aufschub 33

34 Schlichtungsverfahren ( 34 und 37 ÖDSG) formlos kostenlos rasch und unkompliziert keine Parteientschädigungen Verfahren steht für die Dauer des Schlichtungsverfahrens still Voraussetzung = Ablehnung des Zugangsgesuch wurde in Aussicht gestellt 34

35 5. Spezialfragen & Zukunft 35

36 Ziel 2011 Wirkungsanalyse Erhebung Anzahl Anfragen und Art der Erledigung (Ablehnung oder Zugangsgewährung) bei Gemeinden, Bezirken und kantonaler Verwaltung Information Ende 2010 Fragebogen Ende 2011 Auswertung 2012 Hintergrund: Feststellung der praktischen Relevanz des Öffentlichkeitsprinzips 36

37 37

Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz

Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 1 Ziele & Inhalt Aufgabe und Organisation der Datenschutzstelle bekannt Wesentliche Grundsätze des Öffentlichkeitsprinzips bekannt

Mehr

Grundschulung Datenschutz

Grundschulung Datenschutz Grundschulung Datenschutz Inhalt 1. Einleitung 2. Rechtsgrundlagen und Abgrenzungen 3. Wichtige Begriffe 4. Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes -- Rechtmässigkeit -- Verhältnismässigkeit -- Treu und

Mehr

Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung

Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) 152.3 vom 17. Dezember 2004 (Stand am 19. August 2014) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden. Referat Sozialzentrum Höfe

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Schwyz Obwalden Nidwalden. Referat Sozialzentrum Höfe Referat Sozialzentrum Höfe 19.4.2017 1 Datenschutz: schützt wen? Referat Sozialzentrum Höfe 19.4.2017 2 Referat Sozialzentrum Höfe 19.4.2017 3 Referat Sozialzentrum Höfe 19.4.2017 4 Stellung Kontrollorgan

Mehr

Konkordanztabelle kantonale Rechtsgrundlagen Datenschutz

Konkordanztabelle kantonale Rechtsgrundlagen Datenschutz Schwyz - Obwalden - Nidwalden Konkordanztabelle kantonale Rechtsgrundlagen Datenschutz 1. Allgemeines Geltungsbereich Datenschutzgesetz 2 und 3 ÖDSG 1 Art. 1 Abs. 2 und 3 kdsg- 2 Art. 2 3 Definition öffentliches

Mehr

Reglement Videoüberwachung vom 1. März 2013

Reglement Videoüberwachung vom 1. März 2013 Reglement Videoüberwachung vom 1. März 2013 vom Gemeinderat genehmigt am 13. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Verantwortlichkeit und Zweck Verhältnismässigkeit

Mehr

Reglement über die Video- überwachung auf öffentlichem Grund

Reglement über die Video- überwachung auf öffentlichem Grund Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund In Kraft seit: 1. Juli 2013 Inhalts verzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und

Mehr

Datenschutz in der Praxis

Datenschutz in der Praxis Datenschutz in der Praxis Ziele Aufgaben und Organisation des Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes bekannt Bedeutung für den Praxisalltag erkannt

Mehr

Datenschutz und Archivierung

Datenschutz und Archivierung Datenschutz und Archivierung www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 1 Ziele Aufgabe und Organisation der Datenschutzstelle bekannt WesentlicheGrundsätze des neuen Datenschutzgesetzes bekannt Bezug und Zusammenhang

Mehr

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Organisationsgesetzes betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Organisationsgesetzes betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung Justiz- und Sicherheitsdepartement Rechtsdienst Postfach 3768 6002 Luzern Luzern, 2014 GZ Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Organisationsgesetzes betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips

Mehr

Grundschulung Datenschutz Kanton Schwyz

Grundschulung Datenschutz Kanton Schwyz Grundschulung Datenschutz Kanton Schwyz Ziele Aufgabe und Organisation des Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes bekannt Bezug und Zusammenhang zur

Mehr

Informations- und Datenschutzverordnung (InfoDV)

Informations- und Datenschutzverordnung (InfoDV) Informations- und Datenschutzverordnung (InfoDV) 4. RRB vom 0. Dezember 00 (Stand. Juli 004) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 46 des Informations- und Datenschutzgesetzes vom. Februar

Mehr

Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit

Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit Leitfaden Gesetz Oeffentlichkeitsprinzip und Datenschutz: Informations- und Datenschutzgesetz

Mehr

Datenschutz im Schulalltag

Datenschutz im Schulalltag Datenschutz im Schulalltag Ziele Aufgaben und Organisation des Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes bekannt Bedeutung für den Schulalltag erkannt

Mehr

Datenschutz in der Praxis

Datenschutz in der Praxis Datenschutz in der Praxis Datenschutz in der Praxis (SZ) 22. September 2016 1 Inhalt 1. Einleitung 2. Grundlagen & Begriffe 3. Grundsätze des Datenschutzes 4. Bearbeiten von Personendaten 5. Rechte der

Mehr

REGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008

REGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008 REGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008 A U S G A B E 1 3. M Ä R Z 2 0 0 8 N R. 3 0 5 INHALT Art. 1 Verantwortlichkeit und Zweck 3 Art. 2 Verhältnismässigkeit 3 Art. 3 Bekanntgabe

Mehr

Kantonsrat St.Gallen

Kantonsrat St.Gallen Kantonsrat St.Gallen 32.14.01 Nachtrag zum Bericht 2014 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung (Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Datenschutz des Kantons St.Gallen über das Jahr

Mehr

WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS

WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS Zweck Artikel 1 In Anlehnung an das kantonale Gesetz über die Information der Öffentlichkeit,

Mehr

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz Reglement zum Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz Der Gemeinderat, gestützt auf 10, Abs. 3 und 31, Abs. 3 des Informations- und Datenschutzgesetzes (Info DG), sowie 5, Abs. 1.1. und 1.2. der Gemeindeordnung,

Mehr

Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private. lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.

Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private. lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Inhalt 1. Die Akteure: Gemeinden, Planer und Bauherrschaften/Unternehmer 2. Eingrenzung des Themas:

Mehr

zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin)

zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin) Gesetz vom 8. Mai 2008 Inkrafttreten:... zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin) Der Grosse Rat des

Mehr

Das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes: Von der Idee zum Gesetz

Das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes: Von der Idee zum Gesetz Das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes: Von der Idee zum Gesetz Dr. Stephan C. Brunner Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Bundesamt für Justiz Datenschutz-Forum, Mittwoch 5. April 2006 Übersicht Informationszugang,

Mehr

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1)

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1) 80.50 Kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP) Vom 7. Juli 009 (Stand 8. Dezember 05) Gestützt auf Art. 45 Abs. und Art. 8 Abs. der Kantonsverfassung ) von der Regierung erlassen

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MAI 2014 INHALTSVERZEICHNIS 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 3 II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Datenschutz und Archivierung

Datenschutz und Archivierung Datenschutz und Archivierung www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 1 Ziele Aufgabe und Organisation des Öffentlichkeits-und Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes bekannt Bezug

Mehr

Empfehlung nach Art. 14 des Öffentlichkeitsgesetzes. im Schlichtungsverfahren zwischen. X (Antragstellerin) und

Empfehlung nach Art. 14 des Öffentlichkeitsgesetzes. im Schlichtungsverfahren zwischen. X (Antragstellerin) und Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB Bern, 26. August 2015 Empfehlung nach Art. 14 des Öffentlichkeitsgesetzes im Schlichtungsverfahren zwischen X (Antragstellerin) und Staatssekretariat

Mehr

GESETZ ÜBER DIE ALLGEMEINEN GEBÜHREN DER GEMEINDE ILANZ/GLION

GESETZ ÜBER DIE ALLGEMEINEN GEBÜHREN DER GEMEINDE ILANZ/GLION GESETZ ÜBER DIE ALLGEMEINEN GEBÜHREN DER GEMEINDE ILANZ/GLION Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Gegenstand Art. Geltungsbereich Art. Begriffe II. Grundsätze der Gebührenerhebung Art.

Mehr

Datenschutz Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf. Datenschutz Bericht vom der Geschäftsprüfungskommission

Datenschutz Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf. Datenschutz Bericht vom der Geschäftsprüfungskommission Datenschutz 2014 Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf Datenschutz 2014 Bericht vom 26.11.2014 der Geschäftsprüfungskommission Zur Datenschutzaufsicht in der Stadt Burgdorf Gemäss Art.

Mehr

Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015

Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015 Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 05 Reglement zur Videoüberwachung / LK 07.09.05 Seite Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkung... Seite 3 Art. Gesetzliche Grundlagen...

Mehr

AMTLICHE PUBLIKATION GEMEINDE UTZENSTORF. Fakultatives Referendum

AMTLICHE PUBLIKATION GEMEINDE UTZENSTORF. Fakultatives Referendum AMTLICHE PUBLIKATION GEMEINDE UTZENSTORF je 1x Amtsanzeiger vom 24. und 31. August 2006 Fakultatives Referendum Nach Artikel 28 der Gemeindeordnung 2005 vom 30.05.2005 können zwei Prozent der in Gemeindeangelegenheiten

Mehr

Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Pontresina

Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Pontresina Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Pontresina Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich Seite 2 II. Information und Kommunikation Art. 2 Grundsatz Öffentlichkeitsprinzip

Mehr

1 Gegenstand und Zweck

1 Gegenstand und Zweck 5.7 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) vom 3.03.03 (Stand 0.0.03) Der Regierungsrat

Mehr

Kanton Zug Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen. 1. Geltungsbereich und Zuständigkeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug,

Kanton Zug Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen. 1. Geltungsbereich und Zuständigkeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug, Kanton Zug. Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen Vom. März 00 (Stand. Januar 07) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 84 ZGB und Art. 5 des Schlusstitels ZGB ) sowie 5

Mehr

Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf. vom 2. Dezember 2014

Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf. vom 2. Dezember 2014 Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf vom 2. Dezember 2014 In Kraft seit 1. Januar 2015 Reglement zur Videoüberwachung: Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Gesetzliche

Mehr

Empfehlung. gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. zum Schlichtungsantrag von

Empfehlung. gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. zum Schlichtungsantrag von Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB Bern, den 3. April 2012 Empfehlung gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung zum Schlichtungsantrag

Mehr

Datenschutz: geht das MICH an?

Datenschutz: geht das MICH an? Datenschutz: geht das MICH an? Schulung Lernende Kanton SZ vom 3. November 2015 1 Inhalt 1. Einleitung 2. Grundlagen, Abgrenzungen & Begriffe 3. Grundsätze des Datenschutzes 4. Kontrollrechte der Einzelpersonen

Mehr

Datenschutz bei Vormundschaftsbehörden

Datenschutz bei Vormundschaftsbehörden Datenschutz bei Vormundschaftsbehörden www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 1 Inhalt Datenschutzstelle SZ - OW - NW Grundsätze und Begriffe Datenschutz bei der Vormundschaftsbehörde Zusammenarbeit aus Sicht der

Mehr

Reglement zur Videoüberwachung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014

Reglement zur Videoüberwachung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014 Reglement zur Videoüberwachung der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014 Reglement zur Videoüberwachung - 1 - Inhalt A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... - 2 - Art. 1 Gesetzliche Grundlagen... - 2

Mehr

Empfehlung. gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. zum Schlichtungsantrag von. X (Antragsteller) gegen

Empfehlung. gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. zum Schlichtungsantrag von. X (Antragsteller) gegen Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB Bern, 18.12.2012 Empfehlung gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung zum Schlichtungsantrag von

Mehr

Grundschulung Datenschutz

Grundschulung Datenschutz Grundschulung Datenschutz www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 1 Inhalt 1. Einleitung 2. Rechtsgrundlagen und Abgrenzungen 3. Begriffe 4. Grundsätze des Datenschutzes -- Rechtmässigkeit -- Verhältnismässigkeit

Mehr

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

über die interkantonalen Verträge (VertragsG) . Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und

Mehr

Gemeinde Egg Reglement über die Videoüberwachung des öffentlichen Grundes

Gemeinde Egg Reglement über die Videoüberwachung des öffentlichen Grundes Gemeinde Egg Reglement über die Videoüberwachung des öffentlichen Grundes (16. November 2012) Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines 3 Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Zuständigkeit 3 Art. 3 Verhältnismässigkeit

Mehr

Grundschulung Datenschutz SpitexObermarch

Grundschulung Datenschutz SpitexObermarch Grundschulung Datenschutz SpitexObermarch Ziele Aufgabe und Organisation des Öffentlichkeits-und Datenschutzbeauftragten bekannt Wesentliche Grundsätze des Datenschutzes bekannt Bezug zu den Aufgaben der

Mehr

Empfehlung. gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. zum Schlichtungsantrag von. X (Antragsteller) gegen

Empfehlung. gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. zum Schlichtungsantrag von. X (Antragsteller) gegen Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB Bern, 29.Oktober 2013 Empfehlung gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung zum Schlichtungsantrag

Mehr

Politische Gemeinde Rebstein

Politische Gemeinde Rebstein Politische Gemeinde Rebstein Gemeindeordnung Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rebstein vom 2. April 2012 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Rebstein erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3

Mehr

Einwohnergemeinde Fislisbach

Einwohnergemeinde Fislisbach Einwohnergemeinde Fislisbach gültig ab 1. Januar 2016 2 Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Fislisbach erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 4. Mai 1997 (Stand 1. Januar 2011) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997) 1. Organisatorische Bestimmungen

Mehr

zur Anpassung verschiedener Gesetze an das Bundesgerichtsgesetz (Rechtsweggarantie im öffentlichen Recht)

zur Anpassung verschiedener Gesetze an das Bundesgerichtsgesetz (Rechtsweggarantie im öffentlichen Recht) Gesetz vom 9. Oktober 2008 Inkrafttreten: 01.01.2009 zur Anpassung verschiedener Gesetze an das Bundesgerichtsgesetz (Rechtsweggarantie im öffentlichen Recht) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt

Mehr

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters vom 31. Mai 2012 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Vilters erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als Gemeindeordnung:

Mehr

Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG. vom 5. Februar 2013

Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG. vom 5. Februar 2013 Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG vom 5. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und Zweck... 3 Art. 3

Mehr

Empfehlung. gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. zum Schlichtungsantrag von. X (Antragsteller) gegen

Empfehlung. gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. zum Schlichtungsantrag von. X (Antragsteller) gegen Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB Bern, 30. Januar 2015 Empfehlung gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung zum Schlichtungsantrag

Mehr

Einwohnergemeinde Lyssach

Einwohnergemeinde Lyssach Einwohnergemeinde Lyssach Datenschutzreglement (DSR) 2008 Artikel Listen Die Gemeinde kann an private Personen systematisch a) Grundsatz geordnete Daten (Listen) bekannt geben. 2 Eine Bekanntgabe zu kommerziellen

Mehr

Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz 1. nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,

Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz 1. nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz 40.40 (Vom. Mai 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst: I. Allgemeine

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 4. Mai 1997 (Stand 1. September 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997) 1. Organisatorische

Mehr

Geltung des Öffentlichkeitsprinzips im Beschaffungsrecht Sieht

Geltung des Öffentlichkeitsprinzips im Beschaffungsrecht Sieht Mai 2016 VergabeNews Nr. 13 Geltung des Öffentlichkeitsprinzips im Beschaffungsrecht Sieht das Beschaffungsrecht eine spezialgesetzliche Ausnahme vom Transparenzgebot gemäss Öffentlichkeitsgesetz vor?

Mehr

in Ausführung von Art. 13 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen 1),

in Ausführung von Art. 13 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen 1), 7.0 Verordnung über die Gebühren im kantonalen Verwaltungsverfahren (Verwaltungsgebührenverordnung) vom 6. Oktober 97 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung von Art. des Gesetzes über

Mehr

Empfehlung. gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. zum Schlichtungsantrag von. X (Antragsteller) gegen

Empfehlung. gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. zum Schlichtungsantrag von. X (Antragsteller) gegen Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB Bern, 20.07.2012 Empfehlung gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung zum Schlichtungsantrag von

Mehr

Bundesgesetz über die Bundesversammlung

Bundesgesetz über die Bundesversammlung Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) (Gesuche um Aufhebung der Immunität) Änderung vom 17. Juni 2011 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht

Mehr

Empfehlung nach Art. 14 des Öffentlichkeitsgesetzes. im Schlichtungsverfahren zwischen. X (Antragsteller) und. Eidgenössische Finanzkontrolle EFK

Empfehlung nach Art. 14 des Öffentlichkeitsgesetzes. im Schlichtungsverfahren zwischen. X (Antragsteller) und. Eidgenössische Finanzkontrolle EFK Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB Bern, 27. Januar 2017 Empfehlung nach Art. 14 des Öffentlichkeitsgesetzes im Schlichtungsverfahren zwischen X (Antragsteller) und Eidgenössische

Mehr

Die Öffentlichkeit von Strafbefehlen und Einstellungsverfügungen

Die Öffentlichkeit von Strafbefehlen und Einstellungsverfügungen Die Öffentlichkeit von Strafbefehlen und Einstellungsverfügungen Tagung Informationszugang und Datenschutz, privatim - die schweizerischen Datenschutzbeauftragten, Christian Aebi, Staatsanwaltschaft Zug

Mehr

Merkblatt Ihre Rechte nach dem Informations- und Datenschutzgesetz

Merkblatt Ihre Rechte nach dem Informations- und Datenschutzgesetz Merkblatt Ihre Rechte nach dem Informations- und Datenschutzgesetz 1. Welches Ziel verfolgt das Informations- und Datenschutzgesetz? Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) gibt Ihnen das Recht,

Mehr

Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement)

Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) 19. November 2009 H:\DSEI\Gemeinderat\2009\20091119\20090825 Einbürgerungsreglement der Stadt Kreuzlingen.doc Dokumenteninformationen

Mehr

Empfehlung. gemäss. Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung vom 17. Dezember zum Schlichtungsantrag von

Empfehlung. gemäss. Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung vom 17. Dezember zum Schlichtungsantrag von Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB Bern, den 14. Juli 2009 Empfehlung gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung vom 17. Dezember 2004

Mehr

Gesetz über Aktenführung und Archivierung

Gesetz über Aktenführung und Archivierung Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 47. Gesetz über Aktenführung und Archivierung vom 9. April 0 (Stand. Juli 0) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 0. August

Mehr

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Kanton Zug.35 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Vom 6. September 005 (Stand. Juli 03) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG-

Mehr

Konkordanztabelle: Vorentwurf DSG / Reform des Europarats / Reform der Europäischen Union

Konkordanztabelle: Vorentwurf DSG / Reform des Europarats / Reform der Europäischen Union Konkordanztabelle: Vorentwurf DSG / Reform des Europarats / Reform der Europäischen Union Vorentwurf DSG Entwurf SEV 108 1 Richtlinie (EU) 2016/680 2 Verordnung (EU) 2016/679 3 1. Abschnitt: Zweck, Geltungsbereich

Mehr

Reglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz

Reglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz Reglement über das Oeffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz vom 17. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis 2 I. Oeffentlichkeitsprinzip Seite 1 Ziele 3 2 Verantwortlichkeiten 3 3 Dringliche Informationen 3 4

Mehr

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

Kantonale Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer 1

Kantonale Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer 1 Kantonale Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Vom 0. Dezember 994) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 04 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Mehr

Erlass eines Gesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip (Öffentlichkeitsgesetz, KGÖ) (Botschaften Heft Nr. 11 / , S. 719) P R O T O K O L L

Erlass eines Gesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip (Öffentlichkeitsgesetz, KGÖ) (Botschaften Heft Nr. 11 / , S. 719) P R O T O K O L L Grosser Rat Erlass eines Gesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip (Öffentlichkeitsgesetz, KGÖ) (en Heft Nr. 11 / 2015 2016, S. 719) P R O T O K O L L der Sitzungen der Kommission für Staatspolitik und

Mehr

vom 13. September 1988 (Stand 1. Juni 2013)

vom 13. September 1988 (Stand 1. Juni 2013) Nr. Haftungsgesetz (HG) vom. September 988 (Stand. Juni 0) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom. Juli 986, beschliesst: Allgemeine Bestimmungen * Zweck

Mehr

Reglement des Naturhistorischen Museums

Reglement des Naturhistorischen Museums 8.6. Reglement des Naturhistorischen Museums vom. Februar 99 Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom. Oktober 99 über die kulturellen Institutionen des Staates (KISG); gestützt auf

Mehr

Datenschutzreglement. 10. Dezember 2004 1.3

Datenschutzreglement. 10. Dezember 2004 1.3 Datenschutzreglement 10. Dezember 2004 1.3 2 Datenschutz-Reglement Die Gemeindeversammlung erlässt gestützt auf - das Datenschutzgesetz des Kantons Bern vom 19. Februar 1986 (BSG 152.04) und - Art. 13

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr... ausgegeben am

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr... ausgegeben am Referendumsvorlage 411.31 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr.... ausgegeben am... 2016 Gesetz vom 31. August 2016 über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes Dem nachstehenden vom

Mehr

über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG)

über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG) 7.5 Gesetz vom 9. September 009 über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Verfassung des Kantons Freiburg vom 6. Mai 004, namentlich

Mehr

Entwurf V4 P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N

Entwurf V4 P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N Entwurf V4 P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N GEMEINDEORDNUNG vom 30. März 2012 Gemeindeordnung der politischen Gemeinde St. Margrethen vom 30. März 2012 1 Die Bürgerschaft der

Mehr

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS)

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS) 1187 Ausserrhodische Gesetzessammlung 212.022 Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS) vom 26. November 2010 Die Verwaltungskommission der Ostschweizer BVG- und

Mehr

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 355. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom 6. November 00 (Stand. Januar 0) Die Verwaltungskommission der Ostschweizer

Mehr

Empfehlung. gemäss. Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. zum Schlichtungsantrag. X (Antragsteller) gegen

Empfehlung. gemäss. Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. zum Schlichtungsantrag. X (Antragsteller) gegen Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB Bern, den 15. September 2009 Empfehlung gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung zum Schlichtungsantrag

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Beschluss Nr. 09/17/16G vom 22.04.2009 P081776 Ratschlag zu einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten sowie Genehmigung

Mehr

MUSTERWEISUNGEN ÜBER DIE REGISTRATUR UND DIE ARCHIVIERUNG VON DOKUMENTEN DER GEMEINDE ANDRÉ GABRIEL, GEMEINDESCHREIBER ST. ANTONI

MUSTERWEISUNGEN ÜBER DIE REGISTRATUR UND DIE ARCHIVIERUNG VON DOKUMENTEN DER GEMEINDE ANDRÉ GABRIEL, GEMEINDESCHREIBER ST. ANTONI MUSTERWEISUNGEN ÜBER DIE REGISTRATUR UND DIE ARCHIVIERUNG VON DOKUMENTEN DER GEMEINDE ANDRÉ GABRIEL, GEMEINDESCHREIBER ST. ANTONI FOLGENDE THEMEN WERDEN BEHANDELT: Einführung Archivierungsprozess Kategorien

Mehr

Das Schweigen der Ämter. Der medienrechtliche Auskunftsanspruch und seine Durchsetzung

Das Schweigen der Ämter. Der medienrechtliche Auskunftsanspruch und seine Durchsetzung Das Schweigen der Ämter Der medienrechtliche Auskunftsanspruch und seine Durchsetzung Auskunftsanspruch: Träger n Vertreter der Presse und des Rundfunks, 4 bzw. 5 LPG; 9a RStV; Art. 5 GG n Mediendienste

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN Datenschutzreglement 2009 Der Gemeinderat von Hilterfingen, gestützt auf das kantonale Datenschutzgesetz vom 19.2.1986 das Informationsgesetz vom 2.11.1993 die Informationsverordnung

Mehr

Nr. 24 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. vom 13. September 1994 (Stand 1. Juli 2007)

Nr. 24 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. vom 13. September 1994 (Stand 1. Juli 2007) Nr. 4 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann vom 3. September 994 (Stand. Juli 007) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 8.

Mehr

Einfache Gesellschaft Terravis. Adrian Mühlematter Notar, Geschäftsleitender Grundbuchverwalter. Vorsitzender EGT-Ausschuss ad interim

Einfache Gesellschaft Terravis. Adrian Mühlematter Notar, Geschäftsleitender Grundbuchverwalter. Vorsitzender EGT-Ausschuss ad interim Adrian Mühlematter Notar, Geschäftsleitender Grundbuchverwalter Vorsitzender EGT-Ausschuss ad interim Vorentwurf vom 21.09.2012 4a. Personenidentifikator im Grundbuch 4b. Landesweite Grundstücksuche 4c.

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2009 147. Richtlinien für die Durchführung von und die Beteiligung an Vernehmlassungen A. Ausgangslage Das Projekt

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gemeindeabstimmungen

1 Allgemeines. 2 Gemeindeabstimmungen 05.33 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) vom 6.0.06 (Stand 0.08.06) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Anwendung von Artikel

Mehr

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Baden

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Baden Vorlage Einwohnerrat, Oktober 2013 Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Baden Vom Kurztitel: Gebührenreglement Zuständige Abteilung: Planung und Bau Gebührenreglement zur Bau-

Mehr

Die Öffentlichkeit der Steuerregister

Die Öffentlichkeit der Steuerregister A Allgemeine Angaben Öffentlichkeit der Steuerregister Die Öffentlichkeit der Steuerregister (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2014) Abteilung Grundlagen / ESTV Bern, 2014 A Allgemeine Angaben -1- Steuerregister

Mehr

Reglement über den Datenschutz (Datenschutzreglement) 6. Januar 2015/me

Reglement über den Datenschutz (Datenschutzreglement) 6. Januar 2015/me GEMEINDE METTAUERTAL KANTON AARGAU Reglement über den Datenschutz (Datenschutzreglement) 6. Januar 2015/me Inhaltsverzeichnis A. Zugang zu amtlichen Dokumenten... 3 1 Anwendbares Recht... 3 2 Entgegennahme

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom (Stand )

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom (Stand ) 84. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom.06.99 (Stand 0.0.008) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 54 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 959 über

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Verwaltung Verwaltungsrecht

Rechtswissenschaftliches Institut. Verwaltung Verwaltungsrecht Verwaltung Verwaltungsrecht Verwaltung (organisatorischer Begriff) Staat Legislative Exekutive Judikative Verwaltungsbehörden 22.02.2016 Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 2 Verwaltungsorganisation (Bund)

Mehr

Fall 6 «Sicherheitsfirmen»

Fall 6 «Sicherheitsfirmen» Übungen im Öffentlichen Recht I FS16 Gruppen A-C und N-P Fall 6 «Sicherheitsfirmen» Prof. Dr. Thomas Gächter / lic. iur. Arlette Meienberger Seite 1 Themen dieser Übung Verschiedene Fragen zum Rechtsetzungsverfahren

Mehr

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung 84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN

VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN B 2008/166 VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN Entscheid vom 11. November 2008 In Sachen X., Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen Y., Gesuchsgegner, betreffend Akteneinsicht - 2 - hat

Mehr

856.211 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

856.211 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge 856. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge vom 6. September 005 (Stand. Januar 0) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Mehr

Verordnung über den Schutz von Personendaten (Kantonale Datenschutzverordnung)

Verordnung über den Schutz von Personendaten (Kantonale Datenschutzverordnung) 74.0 Verordnung über den Schutz von Personendaten (Kantonale Datenschutzverordnung) vom 8. Februar 995 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 8 Abs., 6 Abs. und des Gesetzes über

Mehr

Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug

Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug G r o s s e r G e m e i n d e r a t Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug (Geschäftsordnung, GSO) Änderung vom. Änderungsanträge der Vorberatenden Kommission vom 8. September 006 DER

Mehr