Für die ganze Familie da, wenn es um Pflege geht.
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- Carl Weiss
- vor 6 Jahren
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1 Für die ganze Familie da, wenn es um Pflege geht. Unsere Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Gültig ab AOK Baden-Württemberg
2 Gute Pflege für Ihre Angehörigen, wertvolle Entlastung für Sie. Als Angehörige von Pflegebedürftigen haben Sie es nicht immer leicht: Sie stehen vor einer schwierigen Situation, haben viele Fragen, wenige Antworten und beispielsweise neben dem Beruf auch meist wenig Zeit. Um sicherzustellen, dass Sie in dieser Lage direkte Hilfe und persönliche Beratung bekommen so wie entlastet werden, wo es nur geht, sind wir von der AOK von Anfang an für Sie da: vertraulich, freiwillig und kostenfrei. Dabei helfen Ihnen die Experten unseres CompetenceCenters Pflege. Gerne können Sie sich auch vor Ort im AOK-Kunden- Center beraten lassen. Darüber hinaus kommen die Mitarbeiter unseres Sozialen Dienstes bei Bedarf auch gern zu Ihnen nach Hause: um die Pflege so zu organisieren, dass die Situation für alle Beteiligten tragbar ist. Weitere hilfreiche Angebote der AOK für pflegende Angehörige. Gesprächskreise. Es tut einfach gut, wenn man sich mit Menschen austauschen kann, die sich in derselben Situation befinden wie man selbst. Deshalb schaffen wir für Sie die Gelegenheit, andere Angehörige von Pflegebedürftigen zu treffen, sich auszutauschen und sich gegenseitig hilfreiche Tipps zu geben. Pflegekurse und individuelle Schulungen in der Häuslichkeit. Wir vermitteln pflegenden Angehörigen nützliche Handgriffe und Basiswissen, u. a. zu den Themen Hygiene, Pflege, Rechtsgrundlagen und Leistungsansprüche. Neben allgemeinen Pflegekursen übernimmt Ihre AOK auch die Kosten für spezielle Themenkurse, z. B. zu Demenz.
3 Damit Sie sich auch mal Zeit für sich nehmen können. Damit es den Pflegebedürftigen an nichts fehlt, erbringen An gehörige großen Einsatz und verzichten auf einiges. Auch deshalb leisten wir wert volle finanzielle Unterstützung: mit einem monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für alle Pflegegrade. Der Entlastungsbetrag muss zweckgebunden eingesetzt werden. Das heißt: Wir erstatten die Kosten bei Vorlage entsprechender Rechnungen. Der Betrag kann verwendet werden für die Eigen - anteile bei der Tages- bzw. Nachtpflege (ausgenommen Fahrkosten) sowie bei der Kurzzeitpflege (inklusive Fahr kosten), für Leistungen ambulanter Pflegedienste (ausgenommen für die Selbstversorgung in Pflegegrad 2 5) sowie für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Für Letzteres können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 5 ab 2017 wählen, woraus sie Leistungen zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen: Weitere Entlastungsleistungen bei den Pflegegraden 2 5. Pauschaler Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich und/oder Umwandlung von 40 % der monatlichen Sachleistungen* Verhinderungspflege: Für maximal 6 Wochen im Jahr wird die pflegerische Versorgung des Pflegebedürftigen mit bis zu Euro erstattet, wenn Sie in diesem Zeitraum krank, im Urlaub oder auf sonstige Weise verhindert sind. In dieser Zeit wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weiterbezahlt. Reicht dies nicht aus, können Leistungen der Verhinderungspflege aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege genutzt werden (bis zu 806 Euro). Ihre AOK berät Sie gerne dazu und in der Frage, welche Finanzierung in Ihrem Fall optimal ist. Auch unter alzheimer-bw.de finden Sie zudem anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, z. B. Betreuungsgruppen und häusliche Betreuungsdienste. * Sofern hier ein Restanspruch besteht, denn die Pflegesachleistungen müssen vorrangig für Einsätze ambulanter Pflegedienste abgerechnet werden. Kurzzeitpflege: Kann bis zu 8 Wochen dauern und die Kosten werden bis zu einem Wert von Euro im Kalenderjahr für die stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen erstattet wenn Sie die Pflege für einen bestimmten Zeitraum nicht übernehmen können, da sich z.b. die Pflegebedürftigkeit verändert hat. Während der Kurzzeitpflege zahlen wir zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes weiter. Reicht das Budget nicht aus, können Euro aus noch nicht genutzten Mitteln der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
4 Tages- bzw. Nachtpflege: Kann zusätzlich zur Geld-, Sachoder Kombinationsleistung ungekürzt in Anspruch genommen werden. Wir übernehmen dabei die pflegebedingten Aufwendungen für die tageweise Unterbringung und Versorgung in einer teilstationären Einrichtung inklusive täglicher Hin- und Rückfahrt des Pflegebedürftigen. Die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten können von uns leider nicht übernommen werden. Die Leistungshöhe ist folgendermaßen gestaffelt: Pflegegrad Tages- bzw. Nachtpflege Pflegegeld Summe Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Vorsorge für pflegende Angehörige. Damit Sie aktiv etwas dafür tun können, gesund zu leben, haben Sie als AOK-Kunde die Möglichkeit, zwei Mal jährlich an unseren für Sie kostenfreien AOK-Gesundheitsangeboten teilzunehmen: Mit dem AOK-Gesundheitsprogramm Lebe Balance lernen Sie, Ihre psychische Gesundheit im Blick zu behalten und stärker durchs Leben zu gehen Der AOK-Kurs Progressive Muskelentspannung hilft Ihnen, gezielt zu relaxen und Stress effektiv vorzubeugen Mit dem AOK-RückenKonzept stärken Sie Ihren Körper mit einem wissenschaftlich fundierten Trainingsprogramm Zudem bieten wir Ihnen in den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Bad Liebenzell und Baden-Baden spezielle Vorsorgemaßnahmen an: von Ent spannungsmethoden über Krankengymnastik und Be wegungs bäder bis hin zu bes onderen Beratungsangeboten. Mehr zu all diesen Angeboten finden Sie unter aok-bw.de/ gesundheitsangebote bzw. aok-rehakliniken.de sowie im AOK-KundenCenter in Ihrer Nähe.
5 Mehr zu unseren Leistungen für Angehörige von Pflegebedürftigen unter aok-bw.de/pflege ZGH 0001/08 09/16 290' Foto: peterheck.de Die AOK in Baden-Württemberg Mit 230 AOK-KundenCentern Unter der kostenlosen Rufnummer Auf unserer Website unter aok-bw.de Per an Auf Facebook unter facebook.com/aok.bw Auf Twitter unter twitter.com/aok_bw AOK Baden-Württemberg
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