Seite 1. Mitgliedermagazin der SWGD. nachbar n. Sächsische WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Dresden eg 20. Jahrgang Sonderheft 01/2016. Das Mitgliedermagazin

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seite 1. Mitgliedermagazin der SWGD. nachbar n. Sächsische WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Dresden eg 20. Jahrgang Sonderheft 01/2016. Das Mitgliedermagazin"

Transkript

1 Mitgliedermagazin der SWGD Seite 1 nachbar n i WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT 20. Jahrgang Das Mitgliedermagazin

2 Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS Mitgliedermagazin der SWGD SONDERAUSGABE VERTRETERWAHL Seite 3 Vorwort Inhalt Vorwort 3 Aufgaben eines Vertreters 4 Werden Sie Vertreter Ihrer Genossenschaft! 5 Liebe Mitglieder, Die Zukunft kann man am besten voraussagen, wenn man sie selbst gestaltet. Alan Curtis Kay, amerikanischer Informatiker Die Zukunft unserer Wohngebiete aktiv mitgestalten und sich für das eigene Quartier stark machen das ist die Aufgabe der Vertreter. Als Vertreter haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen, Vorschläge für die Gestaltung Ihres Wohnumfeldes zu machen oder Anregungen für z. B. Freizeitangebote zu geben. langjähriger Vertreter sowie die Werbung neuer Kandidaten einsetzen. Allen Genossenschaftern, die sich bereits als Vertreter oder Ersatzvertreter zur Verfügung gestellt haben, sagen Aufsichtsrat, Vorstand und Wahlvorstand an dieser Stelle schon einmal herzlichen Dank für ihr Engagement! Nutzen Sie die Chance und stellen Sie sich zur Wahl! Wir freuen uns auf Sie. Rechte und Pflichten der Vertreter 6 Zuständigkeit der Vertreterversammlung 7 Das Jahr 2016 stellt für das genossenschaftliche Leben ein sehr wichtiges Jahr dar, denn im März wird die neue Vertreterversammlung für unsere Genossenschaft gewählt. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft, also eine Art Parlament. Es achtet darauf, dass das Wohl der Mitglieder Berücksichtigung findet. Mit der Vertreterwahl wird in diesem Jahr Herzlichst Mathias Schulze Vorstand Torsten Munk Vorstand nicht zuletzt auch ein Stück Demokratie aktiv gelebt, das zu den großen Vorzügen der Genossenschaft als Unternehmensmodell zählt. Die Grundwerte dieses Modells, Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung haben an Aktualität nicht verloren. Wichtig ist, dass möglichst viele Kandidaten zur Vertreterwahl vorgeschlagen werden und möglichst viele Mitglieder sich an der Wahl selbst beteiligen. Dank dieser Wahl können alle Mitglieder einem demokratisch ermittelten Vertreter ihr Vertrauen schenken. Auf den kommenden Seiten informieren wir vorab über die Daten und Fakten zur Vertreterwahl. Der Wahlvorstand wird in seinen Beratungen die satzungsgemäßen und entsprechend der Wahlordnung erforderlichen Vorbereitungen treffen und sich intensiv für die weitere Mitwirkung

3 Seite 4 SONDERAUSGABE VERTRETERWAHL Mitgliedermagazin der SWGD SONDERAUSGABE VERTRETERWAHL Seite 5 Aufgaben eines Vertreters Werden Sie Vertreter Ihrer Genossenschaft! Im Juni 2016 endet die Amtszeit der im Jahr 2012 gewählten Vertreterinnen und Vertreter unserer Genossenschaft. Deshalb dürfen Sie als Mitglied und in Ausübung Ihrer genossenschaftlichen Grundrechte vom neue Vertreterinnen und Vertreter wählen, die dann ihre Tätigkeit bis zum Jahr 2020 ausüben. Als Kernstück ihrer Arbeit bilden Vertreter die Schnittstelle zwischen Genossenschaft und Mietern sowie deren Wohngebiete. Damit verfügen sie in dieser Rolle über wesentliche Möglichkeiten, die Anliegen ihres Wohngebietes in die Arbeit der Genossenschaft und ihrer Organe einzubringen und im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten auch selbst für deren Umsetzung zu sorgen. Beispielweise konnten Vertreter in Ihren Wahlbezirken aktiv mitgestalten: zusätzlicher Fußweg in der Grünflächengestaltung im Innenhof Oberer Hecht Die Vertreter nehmen an der einmal jährlich stattfindenden Vertreterversammlung teil, um dort die erforderlichen Beschlüsse zur weiteren Entwicklung unserer Genossenschaft zu fassen. Die Vertretersammlung übernimmt dabei eine Vielzahl von Aufgaben, die in unserer Satzung festgeschrieben sind. Dazu zählen unter anderem die Wahl zum Aufsichtsrat, der Beschluss von Satzungsänderungen und die Feststellung zum geprüften Jahresabschluss. Somit ist die Vertreterversammlung als Herzstück einer Genossenschaft nicht nur deren höchstes Organ, welches sich für das Wohl aller Mitglieder einsetzt, sondern bestimmt auch maßgeblich über das wirtschaftliche Handeln. Mir liegt die Idee einer Genossenschaft sehr am Herzen. Zudem fühlen wir uns gerade als relativ große Familie mit unseren 3 Kindern hier im Viertel mit seinem schönen und freundlichen Umfeld sehr wohl. So möchte ich mich nach meinen Möglichkeiten auch gern hier mit einbringen, Roland Heeger (Oberer Hecht). Sehr geehrte Mitglieder, gemäß unserer Wahlordnung kann jedes Mitglied für seinen Wahlbezirk Kandidatin oder Kandidat werden oder andere Mitglieder für diese Tätigkeit vorschlagen. Die Vertreterversammlung ist das Herzstück unserer Genossenschaft. Sie ist nicht nur das wichtigste Organ, welches sich für das Wohl aller Mitglieder einsetzt, sondern sie bestimmt maßgeblich unser wirtschaftliches Handeln. Um die Anforderungen der Zukunft für unsere Wohnungsgenossenschaft zu meistern, setzen wir auf Ihre in der Satzung verankerte Mitwirkung. Wenn Ihnen selbst Ihre bzw. die Belange Ihres Wohngebietes oder unserer Genossenschaft wichtig sind und Sie sich gern auch dafür einbringen möchten, dann melden Sie sich bitte bei Ihrer Außenstellenleiterin. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung oder Kandidatenvorschläge. Für die Kandidatenvorschläge können Sie den Vordruck (Seite 7) verwenden, es genügt jedoch auch eine formlose Erklärung. Ihre Vorschläge können Sie gern dem Hausmeister übergeben, in Ihrer Außenstelle abgeben oder uns eine an wohnen@swg-dresden.de senden. Bitte senden Sie uns Ihre Kandidatenvorschläge bis spätestens 31. Januar Ausbau der Außenanlagen im Gebiet Lommatzscher Straße/ Rietzstraße Anpassung der Pflegeverträge im Pflegegebiet Oberer Hecht Mitgestaltung bei der Erarbeitung von Spielplatzkonzepten Mitsprache bei der Sanierung der Kabel-TV Netze (Seevorstadt West)

4 Seite 6 SONDERAUSGABE VERTRETERWAHL Mitgliedermagazin der SWGD SONDERAUSGABE VERTRETERWAHL Seite 7 Rechte und Pflichten der Vertreter Zuständigkeit der Vertreterversammlung Die Vertreter sind dem Gesamtwohl der Genossenschaft verpflichtet. Gemäß der Satzung werden Vertreter auf bis zu vier Jahre gewählt. In der Vertreterversammlung hat der Vertreter verschiedene Rechte. Hierzu gehört das Teilnahmerecht an der Versammlung. Mit dem Teilnahmerecht verbunden ist ein allgemeines Rederecht zu Punkten der Tagesordnung. Dieses Rederecht dient der Meinungsbildung in der Versammlung auch durch die Äußerung von Bedenken, Kritik und Empfehlungen oder Anregungen. Zum Rederecht gehört auch ein Antrags- und Vorschlagsrecht, eine Entscheidung entweder im Rahmen einer Aussprache zu Punkten der Tagesordnung oder zum Ablauf der Vertreterversammlung herbeizuführen. Dem Antragsrecht entspricht das Vorschlagsrecht, z. B. für die Wahlen zum Aufsichtsrat. Ebenso hat der Vertreter ein Auskunftsrecht, es kann grundsätzlich nur in der Vertreterversammlung ausgeübt werden. Es darf nicht eingeschränkt werden, soweit Auskunft für eine sachgemäße Beurteilung notwendig ist. Das Auskunftsrecht kann sich auf alle Angelegenheiten der Genossenschaft beziehen; regelmäßig betrifft es allerdings die zur Verhandlung stehenden Tagesordnungspunkte. und Entscheidungsgrundlagen. Grundsätzlich darf kein Vertreter von Themen überrascht werden, die einen Beschluss zur Folge haben, über dessen Inhalt er sich in der Kürze der Zeit kein Bild machen konnte. Die Zuständigkeiten der Vertreterversammlung sind insbesondere durch das Genossenschaftsgesetz und die Satzung festgeschrieben. Die Vertreterversammlung hat zugeschriebene Aufgaben, die ihr nicht aberkannt werden können. Mit den Befugnissen aus der Satzung gehören dazu üblicherweise und schwerpunktmäßig: Satzungsänderungen, Wahl des Aufsichtsrates, Feststellung des Jahresabschlusses, Beschluss über die Gewinnverwendung bzw. Verlustdeckung, Entlastung des Vorstandes, Entlastung des Aufsichtsrates, Festsetzung einer Beschränkung für Kredite, Beschlussfassung über die Beanstandung des Prüfungsberichts, Amtsenthebung von Mitgliedern des Vorstandes, Amtsenthebung von Mitgliedern des Aufsichtsrates, Auflösung der Genossenschaft, Beschluss über die Verwendung der gesetzlichen Rücklage zur Verlustdeckung, Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates, Zustimmung zur Wahlordnung für die Wahl von Vertretern zur Vertreterversammlung, Ausschluss und Abberufung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aus der Genossenschaft, Gewährung von Genussrechten und Genehmigung von Richtlinien für Gemeinschaftsleistungen. Keine Zuständigkeit der Vertreterversammlung ist dagegen dann gegeben, wenn die Zuständigkeit dem Vorstand oder Aufsichtsrat zugeschrieben ist. So können z. B. Streitigkeiten aus einem Nutzungsverhältnis nicht in die Versammlung zur Schlichtung gegeben werden. Die Bewirtschaftung von Wohnungen steht im Zuständigkeitsbereich des Vorstandes. Würde die Vertreterversammlung hierzu einen Beschluss fassen, so wäre dieser wegen der Überschreitung ihrer Zuständigkeit als nichtig zu beurteilen. Zu den Pflichten der Vertreter gehört die Mitwirkungspflicht an der Vertreterversammlung. Sie beinhaltet die persönliche Teilnahme an der Sitzung. Eine Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich. Die Vertreter können Ihre Mitwirkung in einem Ausschuss vertiefen. Allerdings darf ein Vertreter durch die Vertreterversammlung nicht zu Geschäftsführungsmaßnahmen verpflichtet werden. Dem Vertreter obliegt eine Informationspflicht zu anstehenden Entscheidungen Kandidatenvorschläge für die Vertreterwahl 2016, folgende Kandidaten werden vorgeschlagen: Name, Vorname: Wohnanschrift: WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Impressum Herausgeber Wohnungsgenossenschaft Fechnerstraße Dresden Telefon Telefax wohnen@swg-dresden.de Redaktion Sonderheft Nachbar!n Katrin Papke Fechnerstraße Dresden Telefon Telefax Redaktionsschluss Datum: Unterschrift:

5 8 Seite SONDERAUSGABE VERTRETERWAHL

Zukunft mitgestalten!

Zukunft mitgestalten! Zukunft mitgestalten! Vertreterwahl 2011 KANDIDIEREN WÄHLEN MITBESTIMMEN 2 Zukunft mitgestalten! MEHR BEWEGEN, GESTALTEN UND ENTSCHEIDEN. Nutzen Sie die Möglichkeit der Mitgestaltung und Mitbestimmung

Mehr

Die Stellung der Vertreterversammlung in der Genossenschaft

Die Stellung der Vertreterversammlung in der Genossenschaft Die Stellung der Vertreterversammlung in der Genossenschaft Vertreterwahl 2015 Anzahl aller Kandidaten 207 davon gewählt 168 101 Vertreter 67 Ersatzvertreter Wahlbeteiligung: 16,9 % (2010: 16,6 %) mehr

Mehr

Die Rechte und Pflichten des Vertreters/ der Vertreterversammlung der Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eg

Die Rechte und Pflichten des Vertreters/ der Vertreterversammlung der Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eg Die Rechte und Pflichten des Vertreters/ der Informationsveranstaltung am 21. September 2015 Justiziarin des Prüfungsverbandes Thüringer Wohnungsunternehmen e.v. (Vervielfältigung nur mit schriftlicher

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Firma und Sitz der Genossenschaft. 1 Firma und Sitz. II. Gegenstand der Genossenschaft

Inhaltsverzeichnis. I. Firma und Sitz der Genossenschaft. 1 Firma und Sitz. II. Gegenstand der Genossenschaft Satzung 2014_Layout 1 09.07.14 13:52 Seite 1 Inhaltsverzeichnis I. Firma und Sitz der Genossenschaft 1 Firma und Sitz II. Gegenstand der Genossenschaft 2 Zweck und Gegenstand der Genossenschaft III. Mitgliedschaft

Mehr

Informationsblatt der Wohnungsbaugenossenschaft Aufbau Strausberg eg

Informationsblatt der Wohnungsbaugenossenschaft Aufbau Strausberg eg 06.01.2016 Vertreterwahl 2016 Informationsblatt der Wohnungsbaugenossenschaft Aufbau Strausberg eg Sehr geehrte Mitglieder unserer Genossenschaft, die Amtszeit der im Jahr 2011 gewählten Vertreterinnen

Mehr

Einführung einer Vertreterversammlung Beabsichtigte Satzungsänderung der RPN eg

Einführung einer Vertreterversammlung Beabsichtigte Satzungsänderung der RPN eg Einführung einer Vertreterversammlung Beabsichtigte Satzungsänderung der RPN eg Satzung - Alte Fassung Satzung - neue Fassung 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Genossenschaft lautet: RPN eg (2) Die Genossenschaft

Mehr

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugenossenschaft,,Bremer Höhe`` eg Berlin, Prenzlauer Berg

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugenossenschaft,,Bremer Höhe`` eg Berlin, Prenzlauer Berg Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugenossenschaft,,Bremer Höhe`` eg Berlin, Prenzlauer Berg 1 Rechtliche Stellung des Aufsichtsrats 1. Der Aufsichtsrat ist ein Organ der Genossenschaft

Mehr

PAKISTAN - Hilfe zur Selbsthilfe - e.v.

PAKISTAN - Hilfe zur Selbsthilfe - e.v. SATZUNG PAKISTAN - Hilfe zur Selbsthilfe - e.v. 2 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet PAKISTAN Hilfe zur Selbsthilfe e.v.. Er hat seinen Sitz in BORDESHOLM. (2) Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung

Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen concept4sport, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. (eingetragener Verein). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig,

Mehr

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG Stand: April 2008 Wahlordnung April 2008 WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Inhaltsverzeichnis Seite 1 Wahlvorstand 7 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 7 3 Wahlberechtigung 7 4 Wählbarkeit

Mehr

Schützenverein Harste von 1927 e. V.

Schützenverein Harste von 1927 e. V. Schützenverein Harste von 1927 e. V. Satzung 1 Name und Sitz Der Schützenverein Harste hat seinen Sitz in Harste und ist unter dem Namen Schützenverein Harste von 1927 e. V. in das Vereinsregister beim

Mehr

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Erweiterung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Satzung für den Kundenbeirat

Satzung für den Kundenbeirat Satzung für den Kundenbeirat der S-Bahn Berlin GmbH Stand: 20.09.2011 Inhaltsverzeichnis: Präambel...2 1 Aufgaben, Kompetenzen...2 2 Zusammensetzung, Auswahlverfahren...3 3 Amtszeit...4 4 Organisation...4

Mehr

Schermbecker Energiegenossenschaft eg

Schermbecker Energiegenossenschaft eg Anwesend: Vorstand: Herr Redeker Herr Seyer Aufsichtsrat: Herr Köster Herr Wißmann Herr Grüter Herr Hülsdünker ferner 78 Mitglieder lt. Anwesenheitsliste. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht

Mehr

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G des Verbandes der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg I. NAME, SITZ UND ZWECK DES VERBANDES 1 NAME, SITZ,

Mehr

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA

Mehr

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms 1 Satzung des Vereins Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms (1) Der Verein trägt den Namen 1 Name, Sitz und Rechtsform Förderkreis des Rudi-Stephan-Gymnasiums Worms. (2) Der Sitz des Vereins ist in

Mehr

Gesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g

Gesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g 1 Name und Sitz Die Gesellschaft hat den Namen: "Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v.". Die Gesellschaft

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Fördervereins des BSZ Kamenz, Hohe Str. 4, Kamenz

Satzung des Fördervereins des BSZ Kamenz, Hohe Str. 4, Kamenz Satzung des Fördervereins des BSZ Kamenz, Hohe Str. 4, 01917 Kamenz 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Förderverein BSZ Kamenz (im folgenden Verein genannt) und hat

Mehr

Herzlich willkommen zur. Versammlung der. Gemeinschaftsleiter

Herzlich willkommen zur. Versammlung der. Gemeinschaftsleiter Herzlich willkommen zur Versammlung der Gemeinschaftsleiter Satzungsänderung Warum brauchten wir eine Satzungsänderung?? Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ( Gemeinnützigkeitsreform)

Mehr

Satzung des Kieler Presse-Klubs (e.v.)

Satzung des Kieler Presse-Klubs (e.v.) Satzung des Kieler Presse-Klubs (e.v.) 1 Name Der Verein führt den Namen Kieler Presse-Klub (e.v.). Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Kiel eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Kiel. 2 Sitz 3

Mehr

Synopse Satzungsänderungen für die Einführung der Vertreterversammlung

Synopse Satzungsänderungen für die Einführung der Vertreterversammlung Synopse Satzungsänderungen für die Einführung der Vertreterversammlung bisher: Satzung für Volksbanken und Raiffeisenbanken mit Generalversammlung (mit Warengeschäft) neu: Satzung für Volksbanken und Raiffeisenbanken

Mehr

Satzung Vereins EL21

Satzung Vereins EL21 Satzung Vereins EL21 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein EL21-für Emscher-Lippe als Region mit Zukunft-. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster

S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster Änderungen sind fett geschrieben Inhalt Präambel 3 1 Grundsätze 4 2 Jugendrat 4 3 Organe 4 4 Plenum 4 5 Vorstand 5 6 Aufgaben des Vorstandes 5 7 Arbeitsgruppen

Mehr

Satzung der. Vereinigung. Hamburger Religionslehrerinnen und Religionslehrer e.v. in der geänderten Fassung vom 18. Februar 2011

Satzung der. Vereinigung. Hamburger Religionslehrerinnen und Religionslehrer e.v. in der geänderten Fassung vom 18. Februar 2011 Satzung der Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und Religionslehrer e.v. in der geänderten Fassung vom 18. Februar 2011 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen

Mehr

S A T Z U N G des Vereins Kinder- und Jugenderholungszentrum Am Filzteich e. V.

S A T Z U N G des Vereins Kinder- und Jugenderholungszentrum Am Filzteich e. V. S A T Z U N G des Vereins Kinder- und Jugenderholungszentrum Am Filzteich e. V. 1 NAME UND SITZ Der Verein führt den Namen Kinder- und Jugenderholungszentrum,Am Filzteich e. V. Er hat seinen Sitz in Schneeberg

Mehr

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz Satzung der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am 07.12.2006 in Altena. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt nachdem er mit Eintragung am 08.10.1963 die Bezeichnung Lennetaler

Mehr

Ergänzende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre. Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß 122 Abs.

Ergänzende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre. Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß 122 Abs. Ordentliche Hauptversammlung der am Dienstag, den 16. Mai 2017, um 10:00 Uhr (MESZ), im Konferenzzentrum im Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, Deutschland Ergänzende Erläuterungen zu den

Mehr

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk

Mehr

Satzung der Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e. V. I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

Satzung der Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e. V. I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Satzung der Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e. V. I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Name, Sitz, Rechtsform 2 Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr 3 Mitglieder 4 Rechte und Pflichten

Mehr

S A T Z U N G. F ö r d e r v e r e i n s e. V. Alexander-von-Humboldt-Schule. d e s. d e r. i n A ß l a r

S A T Z U N G. F ö r d e r v e r e i n s e. V. Alexander-von-Humboldt-Schule. d e s. d e r. i n A ß l a r S A T Z U N G d e s F ö r d e r v e r e i n s e. V. d e r Alexander-von-Humboldt-Schule i n A ß l a r N e u f a s s u n g v o m 3. J u l i 2 0 0 3 geändert am 7. Oktober 2003 1/5 1 Name und Sitz (1) Der

Mehr

2 Zweck des Vereins. a) Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen, die dazu dienen, den Stadtteil Kaltental zu verschönern und die Lebensqualität

2 Zweck des Vereins. a) Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen, die dazu dienen, den Stadtteil Kaltental zu verschönern und die Lebensqualität Satzung der Bürgerinitiative Kaltental e.y. Satzung der Bürgerinitiative Kaltental e.v. 1 Name - Sitz - Geschäftsjahr Der Verein "Bürgerinitiative Kaltental e.v" hat als örtlicher Bürgerverein seinen Sitz

Mehr

SMV-Satzung. des Carlo-Schmid-Gymnasiums

SMV-Satzung. des Carlo-Schmid-Gymnasiums SMV-Satzung des Carlo-Schmid-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Grundsätzlich stehen jedem Schüler

Mehr

Satzung. für den. Verein. Hospizverein Segeberg e.v Bad Segeberg

Satzung. für den. Verein. Hospizverein Segeberg e.v Bad Segeberg Satzung für den Verein Hospizverein Segeberg e.v. 23795 Bad Segeberg 1 1 Name und Sitz des Vereins sowie Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Hospizverein Segeberg und hat seinen Sitz in Bad Segeberg.

Mehr

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Städtepartnerschaftsverein Köln-Liverpool, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Stand: 18.12.2001 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier

Mehr

SATZUNG. Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v.

SATZUNG. Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v. SATZUNG Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Benediktbeuern e.v.". Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2)

Mehr

Satzung. 1.1 Der Verein trägt den Namen Verbraucherzentrale Bayern e.v.

Satzung. 1.1 Der Verein trägt den Namen Verbraucherzentrale Bayern e.v. Satzung 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1 Der Verein trägt den Namen Verbraucherzentrale Bayern e.v. 1.2 Der Verein hat seinen Sitz in München und ist in das Vereinsregister eingetragen. 1.3 Wirkungsbereich

Mehr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt

Mehr

GWG. Wahlordnung. Tel. ( ) GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG

GWG. Wahlordnung. Tel. ( ) GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG GWG GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG Wahlordnung Tel. (0 53 71) 98 98-0 www.gwg-gifhorn.de INHALT Seite 01 Wahlvorstand.......................................................... 57 02 Aufgaben

Mehr

Unsere Stadt besteht aus den ehemaligen Kommunen Kempen, Schmalbroich, St. Hubert und Tönisberg.

Unsere Stadt besteht aus den ehemaligen Kommunen Kempen, Schmalbroich, St. Hubert und Tönisberg. Satzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Ortsverein Kempen Präambel Unsere Stadt besteht aus den ehemaligen Kommunen Kempen, Schmalbroich, St. Hubert und Tönisberg. Es war stets Ziel sozialdemokratischer

Mehr

Satzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF)

Satzung Westfälische Orientierungslauffreunde e.v. (WOLF) Satzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF) 1 Name und Sitz 1) Der am 16.02.2002 in 45721 Haltern am See gegründete Verein führt den Namen Westfälische Orientierungslauffreunde e.v. 2)

Mehr

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 200.10 Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den

Mehr

Satzung der Interessengemeinschaft der DATEV-Anwender e.v. IDA

Satzung der Interessengemeinschaft der DATEV-Anwender e.v. IDA Satzung der Interessengemeinschaft der DATEV-Anwender e.v. IDA Stand 15.03.2013 Präambel: Gemäß dem Gleichstellungsgesetz gelten in der nachstehenden Satzung alle männlichen Personenbezeichnungen gleichermaßen

Mehr

Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung

Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung ERGO Group AG Hauptverwaltung: Victoriaplatz 2, 40198 Düsseldorf Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Gesellschaft

Mehr

Jugendfeuerwehr. im Stadtfeuerwehrverband Flensburg

Jugendfeuerwehr. im Stadtfeuerwehrverband Flensburg Geschäftsordnung für die Jugendfeuerwehr Präambel Für die Jugendfeuerwehr gilt die Satzung des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg, soweit diese Ordnung nichts anderes bestimmt. Diese Geschäftsordnung regelt

Mehr

Satzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom *

Satzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom * Satzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom 31.03.2008* 1 Name, Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v." 2. Sitz des Vereins ist Münster. Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

WAHLORDNUNG [D]EIN TEIL VON ESSEN

WAHLORDNUNG [D]EIN TEIL VON ESSEN WAHLORDNUNG [D]EIN TEIL VON ESSEN [D]EIN TEIL VON ESSEN GEWOBAU Wohnungsgenossenschaft Essen eg Ribbeckstraße 40. 45127 Essen. Postfach 101343. 45013 Essen Telefon 0201 81065-0. Fax 0201 81065-65 Gründung:

Mehr

a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v.

a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v. Satzung des MLC München Münchner Löwen Club e.v. 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v. b) Der Verein hat seinen Sitz in München. c) Das Geschäftsjahr

Mehr

CR Capital Real Estate AG

CR Capital Real Estate AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2016 CR Capital Real Estate AG Berlin HRB 115669 B WKN: A0WMQ5 ISIN DE000A0WMQ53 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 18. August 2016

Mehr

FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim

FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim Kreisverband Rosenheim e.v. Satzung des Kreisverbandes FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim vom 22. September 2006, geändert am 17. Oktober 2011, geändert am 24. Oktober 2011, geändert am 10. Mai 2012

Mehr

2.) Wirtschaftliche, konfessionelle und politische Betätigung bleibt ausgeschlossen.

2.) Wirtschaftliche, konfessionelle und politische Betätigung bleibt ausgeschlossen. Satzung Verbund Vaihinger Fachgeschäfte e. V. 1 Name und Sitz der Gemeinschaft 1.) Die Gemeinschaft führt den Namen Verbund Vaihinger Fachgeschäfte mit dem Zusatz e. V. nach Eintragung im Vereinsregister.

Mehr

Solinger Freiwilligen Agentur e. V.

Solinger Freiwilligen Agentur e. V. 1 Solinger Freiwilligen Agentur e. V. Satzung Neufassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 31. März 2014 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 1.1 Der Verein führt den Namen Solinger Freiwilligen Agentur

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrechte

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrechte Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrechte nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG

Mehr

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, Anträge und Wahlvorschläge, Auskunftsrecht nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz ERGÄNZUNGSANTRÄGE

Mehr

S a t z u n g. des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg. 1 Name und Sitz

S a t z u n g. des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg. 1 Name und Sitz S a t z u n g des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Evangelische Altenpflegeschule e.v. in Oldenburg". (2) Er hat seinen Sitz in Oldenburg

Mehr

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1 Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes Tagesordnungspunkt 1 "Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. April 2015 mit dem Lagebericht des Vorstandes, dem Corporate Governance-Bericht

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der. PSD Bank Westfalen-Lippe eg. (Listenwahl)

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der. PSD Bank Westfalen-Lippe eg. (Listenwahl) Wahlordnung zur Vertreterversammlung der PSD Bank Westfalen-Lippe eg (Listenwahl) 1 Wahturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle

Mehr

Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008)

Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008) Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008) bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg Pacelliallee 3 14195 Berlin Übersicht 1 - Wahlvorstand 2 - Aufgaben des Wahlvorstandes 3 - Wahlberechtigung

Mehr

Satzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule

Satzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule Satzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der Stauffenbergschule. Nach Eintragung des Vereins ins Vereinsregister

Mehr

Jugendordnung. Karnevalsgesellschaft Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V. Vereinsjugend der KG Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V.

Jugendordnung. Karnevalsgesellschaft Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V. Vereinsjugend der KG Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V. Jugendordnung Karnevalsgesellschaft Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V. Vereinsjugend der KG Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V. Anerkennung gemäß 75 Kinder-und Jugendhilfegesetz (KJHG) Präambel Die Vereinssatzung

Mehr

Beiratsverfassung der Volksbank Stuttgart eg

Beiratsverfassung der Volksbank Stuttgart eg Beiratsverfassung der Volksbank Stuttgart eg 1 Zweck / Aufgabe 1.1. Zur Wahrung der Interessen der Mitglieder sowie zur Förderung der positiven Weiterentwicklung der Volksbank Stuttgart eg werden regionale

Mehr

KTM AG. Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß 108 Aktiengesetz

KTM AG. Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß 108 Aktiengesetz KTM AG gemäß 108 Aktiengesetz 1. Tagesordnungspunkt: Wahlen in den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der KTM AG schlägt vor, zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Mag. Friedrich

Mehr

VONOVIA SE. Düsseldorf ISIN DE000A1ML7J1 WKN A1ML7J. Ordentliche Hauptversammlung der Vonovia SE

VONOVIA SE. Düsseldorf ISIN DE000A1ML7J1 WKN A1ML7J. Ordentliche Hauptversammlung der Vonovia SE VONOVIA SE Düsseldorf ISIN DE000A1ML7J1 WKN A1ML7J Ordentliche Hauptversammlung der Vonovia SE am Dienstag, den 16. Mai 2017 um 10:00 Uhr (MESZ) in Bochum ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE (nach

Mehr

Reisen mit Rollstuhl e.v.

Reisen mit Rollstuhl e.v. Reisen mit Rollstuhl e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Reisen mit Rollstuhl. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins

Mehr

GSW Immobilien AG. Rechte der Aktionäre

GSW Immobilien AG. Rechte der Aktionäre GSW Immobilien AG Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld der Hauptversammlung und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Ergänzung der Tagesordnung, 122 Abs. 2

Mehr

Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v.

Satzung Schießklub Einigkeit Tanneberg e.v. Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Schießklub Einigkeit Tanneberg e.v. und wurde in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Meißen unter

Mehr

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung für den LAK Medien NRW 1

Satzung für den LAK Medien NRW 1 Satzung für den LAK Medien NRW 1 1 Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde bei den Funktionsbezeichnungen auf die Nennung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. 1 Inhaltsverzeichnis Name, Sitz,

Mehr

Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg

Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg Die Stadt Augsburg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der derzeitigen Fassung

Mehr

Satzung der Nachhaltigen Schülergenossenschaft AtheKiosk des Gymnasiums Athenaeum Stade

Satzung der Nachhaltigen Schülergenossenschaft AtheKiosk des Gymnasiums Athenaeum Stade Satzung der Nachhaltigen Schülergenossenschaft AtheKiosk des Gymnasiums Athenaeum Stade Gründung der Schülergenossenschaft am 08.04.2013 1 Name 1. Der vollständige Name der Schülergenossenschaft lautet:

Mehr

SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums

SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung

Einladung zur Hauptversammlung Lenzing Aktiengesellschaft ( Gesellschaft ) mit dem Sitz in Lenzing FN 96499 k ISIN: AT 0000644505 E i n l a d u n g zu der am Dienstag, 25. April 2017, um 10.30 Uhr (MESZ) im Kulturzentrum Lenzing, Johann-

Mehr

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn Satzung der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn Stand: August 2012 I. Allgemeines 1 Firma und Sitz Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Sie führt die Firma Norddeutsche Steingut

Mehr

Neuerungen sind blau gekennzeichnet Entfallende Satzungsteile sind grün gekennzeichnet. Synopse zur Satzungsänderung in der GV am

Neuerungen sind blau gekennzeichnet Entfallende Satzungsteile sind grün gekennzeichnet. Synopse zur Satzungsänderung in der GV am Neuerungen sind blau gekennzeichnet Entfallende Satzungsteile sind grün gekennzeichnet Synopse zur Satzungsänderung in der GV am 20.06.2017 I. Firma, Sitz, Zweck und Gegenstand des Unternehmens 1 Firma

Mehr

S Finanzgruppe Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Satzung (in der Fassung vom )

S Finanzgruppe Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Satzung (in der Fassung vom ) S Finanzgruppe Sparkassenstiftung für internationale Kooperation Satzung (in der Fassung vom 05.11.2009) Sparkassenstiftung für internationale Kooperation e.v. Bonn Satzung (in der Fassung vom 05.11.2009)

Mehr

S A T Z U N G. des Kunstvereins Ludwigshafen am Rhein e.v. Name, Rechtsform, Sitz, Vereinsjahr. Zweck

S A T Z U N G. des Kunstvereins Ludwigshafen am Rhein e.v. Name, Rechtsform, Sitz, Vereinsjahr. Zweck Bismarckstraße 44-48 S A T Z U N G des Kunstvereins Ludwigshafen Die Mitgliederversammlung des Vereins hat am 29. Februar 2016 die bisherige Satzung des Vereins geändert und wie folgt neu gefasst: 1 Name,

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Pilkington Deutschland AG am 30. September 2005 in Gelsenkirchen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Pilkington Deutschland AG am 30. September 2005 in Gelsenkirchen An die Aktionäre der Pilkington Deutschland AG, Gelsenkirchen Wertpapierkennnummer 558800 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Pilkington Deutschland AG am 30. September 2005 in Gelsenkirchen

Mehr

Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG)

Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG) Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG) Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG). Er hat seinen Sitz in Berlin und soll in

Mehr

Floorball Bund Hamburg e. V.

Floorball Bund Hamburg e. V. Änderungsnachweis Datum Ort Änderung 26.03.2008 Schenefeld Beschluss der 06.11.2012 Hamburg Änderung des Verbandsnamens gemäß der Satzungsänderung vom 06.11.2012 Seite 1 von 5 1 Allgemeines 1. Die regelt

Mehr

Die Änderung der Satzung und Wahlordnung der Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eg

Die Änderung der Satzung und Wahlordnung der Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eg Die Änderung der Satzung und Wahlordnung der Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eg, Berlin/ Bochum Web: www.iwgr.de Änderungen der Wahlordnung (1a) In seiner Entscheidung vom 15.01.2013 Rechnung

Mehr

Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am beschlossenen Fassung

Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am beschlossenen Fassung Satzung Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am 08.12.2011 beschlossenen Fassung 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Verein für historische

Mehr

Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom

Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom 18.03.2014 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule

Mehr

Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung

Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung 1 Name und Sitz 2 Zweck Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. 2. Der Verein hat seinen

Mehr

Vereinssatzung. (1) Der Verein führt den Namen Weiterdenken Heinrich Böll Stiftung Sachsen e.v..

Vereinssatzung. (1) Der Verein führt den Namen Weiterdenken Heinrich Böll Stiftung Sachsen e.v.. Vereinssatzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Weiterdenken Heinrich Böll Stiftung Sachsen e.v.. (2) Er hat seinen Sitz in Dresden. 2 Ziel und Zweck des Vereins (1) Ziel und Zweck des Vereins

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden

Mehr

Satzung für den Kundenbeirat

Satzung für den Kundenbeirat Satzung für den Kundenbeirat der Deutschen Bahn AG (Ressort Personenverkehr) in der Fassung vom 26.02.2015 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Aufgaben und Kompetenzen 2 Zusammensetzung und Auswahlverfahren

Mehr

2 Aufgaben des Wahlvorstandes

2 Aufgaben des Wahlvorstandes WAHLORDNUNG 1 Wahlvorstand 1. Zur Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen wird ein Wahlvorstand bestellt.

Mehr

Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG

Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem

Mehr

S a t z u n g. für den Jugendrat der Stadt Münster

S a t z u n g. für den Jugendrat der Stadt Münster S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster Stand: 07.02.2017 Inhalt Präambel... 3 1 Grundsatz... 4 2 Jugendrat der Stadt Münster... 4 3 Organe... 4 4 Plenum... 4 5 Vorstand... 4 6 Aufgaben des Vorstandes...

Mehr

Satzung des Haus und Grund e.v. Borkum

Satzung des Haus und Grund e.v. Borkum Satzung des Haus und Grund e.v. Borkum 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen Haus und Grund e.v. Borkum, im folgenden Verein genannt und ist im Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen

Mehr

SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v.

SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v. SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pro Lausitzer Braunkohle. Der Verein hat seinen Sitz in Cottbus und soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Fördervereins der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-Rosenberg

Satzung des Fördervereins der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-Rosenberg Satzung des Fördervereins der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-Rosenberg Fassung vom 20. Juli 2016 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Förderverein der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält

Mehr

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben. Seite 1 der Vereinsatzung des Freunde- und Förderkreises. Vereinssatzung 1: Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen e. V.. Er hat seinen Sitz in Pforzheim und wird in das Vereinsregister beim

Mehr

Diese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn.

Diese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn. Diese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn. Dabei bezieht sich diese Satzung auf die 62 70 des Schulgesetzes (SchG) vom 01.08.1983

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND Fassung vom 15. Oktober 2016 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND 2 1 ALLGEMEINES (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze,

Mehr

Satzung Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v.

Satzung Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v. Satzung Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v.. Eintrag in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nürnberg

Mehr