Die Stellung der Vertreterversammlung in der Genossenschaft

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1 Die Stellung der Vertreterversammlung in der Genossenschaft

2 Vertreterwahl 2015 Anzahl aller Kandidaten 207 davon gewählt Vertreter 67 Ersatzvertreter Wahlbeteiligung: 16,9 % (2010: 16,6 %) mehr als 50 % sind neu in der Vertreterversammlung Altersdurchschnitt: 54 Jahre 2

3 Leitungsstrukturen der Genossenschaft - jede Genossenschaft hat drei Organe Vorstand Leitungsorgan Aufsichtsrat Kontrollorgan Vertreterversammlung Grundlagenorgan 3

4 Leitungsstrukturen der Genossenschaft Die gesetzlichen Vorgaben zur Leitung und Aufgabenverteilung in der Genossenschaft sind zwingender Natur und können durch die Satzung oder Beschlüsse der Organe nicht abgeändert werden. 4

5 Leitungsfunktion des Vorstandes Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat dabei (nur) die Beschränkungen zu beachten, die durch das Gesetz oder die Satzung festgesetzt worden sind. 5

6 Leitungsfunktion des Vorstandes Der Vorstand ist also ein autonomes Leitungsorgan. Er ist an Beschlüsse und Weisungen anderer Organe nicht gebunden und nur der Satzung und dem Gesetz unterworfen. Zweck der Regelung ist die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Genossenschaft bei sich verändernden Marktverhältnissen. 6

7 Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan. Er hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen, ohne ihm übergeordnet zu sein. Aufgaben der Geschäftsführung können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden. 7

8 Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat kann vom Vorstand jederzeit Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen. Auch ein einzelnes Mitglied des Aufsichtsrats kann Auskünfte, jedoch nur an den Aufsichtsrat, verlangen. Der Aufsichtsrat hat der Vertreterversammlung über seine Tätigkeit zu berichten. 8

9 Die Vertreterversammlung Die Vertreterversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan der Genossenschaft. In ihr und durch sie wirken die Vertreter auf die innere Gestaltung und äußere Entfaltung der Genossenschaft ein. 9

10 Funktion der Vertreterversammlung Die Vertreter üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft ausschließlich in der Vertreterversammlung aus. Jedes Vertreter hat eine Stimme. 10

11 Vertreterversammlung als Grundlagenorgan Die Vertreterversammlung hat die Satzungshohheit und ist das für Satzungsänderungen allein zuständige Grundlagenorgan der Genossenschaft. Sie hat keine Zuständigkeit im Rahmen der Geschäftsführung. Sie kann den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates keine bindende Weisung erteilen. 11

12 Stellung der Vertreter Vertreter sind Organe der Genossenschaft. Als solche treffen sie ausgeprägte Treuepflichten gegenüber der Genossenschaft. Als solche sind sie den Interessen der gesamten Genossenschaft verpflichtet. Als Unternehmensorgane haben sie das Unternehmensinteresse, insbesondere den Fördergrundsatz und den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitglieder, zu beachten. 12

13 Stellung der Vertreter Vertreter sind nicht Repräsentanten ihres Wahlkreises oder ihrer Wähler. Sie sind an Weisungen folglich nicht gebunden. Im Rahmen der Beschlüsse der Versammlung handeln sie unter eigener Verantwortung. Sie haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ihrerseits die Bindung durch die Satzung sowie die gesetzliche Zuständigkeitsordnung bezüglich der Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat zu beachten. 13

14 Stellung der Vertreter Die Vertreter sind keine Außenvertreter der Genossenschaft im Verhältnis zu den Mitgliedern. Ihnen obliegt nicht die Entgegennahme und Nachprüfung von Beschwerden der Mitglieder und Nutzer. Sie sind zur Abgabe von Erklärungen im Namen der Genossenschaft nicht befugt. 14

15 Stellung der Vertreter Vertreter tragen durch ihre Entscheidungen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft bei. Dies gilt sowohl für die Satzungsgestaltung als auch für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder. 15

16 Die Vertreterversammlung - Einberufung Die Einberufungsfrist für die ordentliche Vertreterversammlung beträgt mindestens zwei Wochen. Bei der Einberufung ist die Tagesordnung bekannt zu machen. Die Tagesordnung einer Vertreterversammlung ist allen Mitgliedern durch Veröffentlichung im Internet unter der Adresse der Genossenschaft bekannt zu machen. 16

17 Die Vertreterversammlung Beschlüsse können nur über die Gegenstände der Tagesordnung gefasst werden. Anträge auf Beschlussfassung können nachträglich aufgenommen werden. Sie müssen zur Zuständigkeit der Vertreterversammlung gehören. Sie müssen mindestens eine Woche vor der Vertreterversammlung angekündigt sein. 17

18 Die Vertreterversammlung Über die Beschlüsse der Vertreterversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Jedes Mitglied kann jederzeit Einsicht in die Niederschrift nehmen. Ferner ist jedem Mitglied auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift einer Vertreterversammlung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Niederschrift ist von der Genossenschaft aufzubewahren. 18

19 Zuständigkeit der Vertreterversammlung Die Vertreterversammlung beschließt den Lagebericht des Vorstandes, den Bericht des Aufsichtsrates und den Bericht über die gesetzliche Prüfung. 19

20 Zuständigkeit der Vertreterversammlung Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest. Mit der Feststellung wird der Jahresabschluss verbindlich. Sie beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinnes oder die Deckung eines Bilanzverlustes sowie über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 20

21 Zuständigkeit der Vertreterversammlung Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder liegt zwingend bei der Vertreterversammlung. Sie kann ihr nicht entzogen werden. 21

22 Zuständigkeit der Vertreterversammlung Eine Änderung des Satzung kann nur von der Vertreterversammlung beschlossen werden. Für die Änderungen der Satzung bedarf es einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen. Ausnahmen sind die Umwandlung und die Auflösung einer Genossenschaft. Sie bedürfen einer Mehrheit von 90 %. 22

23 Vertreter (und Ersatzvertreter) werden im Frühjahr und Herbst zu Informationsveranstaltungen oder zu Besichtigungen/Informationen vor Ort (so wie heute ) eingeladen 23

24 Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben und auch Freude an Ihrem Amt. 24

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