Tipps für goldene Zeiten

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1 Tipps für goldene Zeiten Wie sorge ich richtig vor? Diese Frage beschäftigt immer mehr Menschen. Mit unserer Vorsorgebeilage möchten wir verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge aufzeigen und lassen Experten zu Wort kommen. Die Vorsorge besteht aus den zwei beeinflussbaren Grössen Zeit und Kapital sowie der variablen Rendite. Wird die Zeitkomponente immer kleiner, so leidet der Spareffekt erheblich darunter. Dagegen hilft nur die Erhöhung des Kapitals und die Hoffnung auf hohe Renditen. Lebensstandard erhalten Diese Situation betrifft immer mehr Menschen im Alter zwischen 60 und 65 Jahren. Entscheidend für eine geeignete Vorsorgelösung im diesem Alter ist eine umfassende Beurteilung der konkreten Lebenssituation und des Ziels, welches erreicht werden soll. Die üblichen Ziele sind ein sicheres und kalkulierbares Ersatzeinkommen zur Fortführung des gewohnten Lebensstandards bis zum Tod und die Absicherung der nächsten Angehörigen im Todesfall. Wer kurz vor der Pensionierung seine Altervorsorge über AHV und Pensionskasse hinaus noch verstärken möchte und Wert auf Sicherheit und Kalkulierbarkeit legt, der sollte auch eine privat finanzierte Rentenversicherung in Erwägung ziehen. Solche Versicherungen gibt es in unterschiedlichen Formen und können individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt werden. Mit einer Überprüfung der gesamten Vermögens- und Einkommenslage schafft man sich die besten Voraussetzungen für ein wohlverdientes und finanziell sorgenfreies Alter. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal der Anlagen ist die Sicherheit. Alle Erfahrungen zeigen, dass eine hohe Rendite nur erzielt werden kann, wenn der Anleger bereit ist, ein gewisses Risiko (Wertschwankungen der Anlagen) zu akzeptieren. Der Markt bietet zahlreiche unterschiedliche Anlagemöglichkeiten. Jede dieser Anlagen hat ihre spezifischen Eigenschaften und ist deshalb nicht für jeden Anlegertyp gleich geeignet. Jeder Anleger muss sich bei einer Anlage die Frage nach den persönlichen Zielen stellen: Steht für mich die Sicherheit, die Rendite oder die Liquidität im Vordergrund? Den Lebensabend geniessen können: Mit unseren Vorsorgetipps kommen Sie diesem Ziel einen Schritt näher. Rente oder Kapital? Seit der 1. BVG-Revision stellt sich diese Frage für alle Versicherten. Ab 2005 sind die Pensionskassen verpflichtet, mindestens ein Viertel des Altersguthabens als Kapitalleistung auszuzahlen. Eine allgemein gültige Empfehlung gibt es nicht. Es kommt auf die persönlichen Wünsche, Ziele sowie auf die Familien- und Vermögenssituation an. Natürlich spielen noch weitere Komponenten eine Rolle. Je nach Bedürfnis ist die Renten- oder Kapitalvariante passender. Prüfenswert ist auch eine Mischform. Die Rente zur Deckung der Lebensunterhaltskosten, der Rest bleibt zur freien Verfügung. Wichtig beim Kapitalbezug ist, dies frühzeitig der Pensionskasse mitzuteilen. Auswandern als Lösung? Ab 2007 gibt es in der EU Einschränkungen bei Pensionskassen-Guthaben. Wer vor dem Jahr 2007 definitiv auswandert, hat die Möglichkeit, sich das gesamte Pensionskassen-Guthaben vor der ordentlichen Pensionierung auszahlen zu lassen. Auf dieses Kapital wird am Sitz der Pensionskasse eine Quellensteuer erhoben. Je nach Kanton, kann sie tiefer als die Kapitalauszahlungssteuer sein. Auch wenn man noch nicht pensioniert ist, kann die Quellensteuer zurückgefordert werden, wenn sich der Wohnsitz im EU-Raum befindet und man dort steuerpflichtig ist. Bei der kantonalen Steuerbehörde kann das entsprechende Formular online bezogen werden. Zusätzlich wird eine Bestätigung der Steuerbehörde des neuen Wohnortes benötigt. Wer nach dem Jahr 2007 in einen EU-Staat auswandert und dort der obligatorischen Versicherung für die Risiken Alter, Tod und Invalidität unterstellt ist, kann nur noch den überobligatorischen Teil beziehen. Gemäss des Freizügigkeitsabkommens, bleibt der Vorsorgeschutz nur erhalten, wenn der obligatorische Teil auf einem Freizügigkeitskonto liegt. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal der Anlagen ist die Sicherheit. Alle Erfahrungen zeigen, dass eine hohe Rendite nur erzielt werden kann, wenn der Anleger bereit ist, ein gewisses Risiko (Wertschwankungen der Anlagen) zu akzeptieren. Jeder Anleger muss sich bei einer Anlage die Frage nach den persönlichen Zielen stellen: Steht für mich die Sicherheit, die Rendite oder die Liquidität im Vordergrund? Umfassende Beratung aus einer Hand «VIVANTI», das Leistungspaket der St.Galler Kantonalbank deckt mit fundierter Beratung und umfassenden Dienstleistungen alle wesentlichen Aspekte einer finanziell optimal gestalteten zweiten Lebenshälfte ab. Lesen Sie dazu das Interview auf Seite 2 mit Markus Rusch, Leiter Privatkunden, St.Galler Kantonalbank, St.Gallen. Neues Vorsorgeprodukt «Easy Plan» Bei der Skandia Leben hat man den Easy Plan lanciert, mit dem eine steuerbegünstigte Versicherungslösung in der gebundenen Vorsorge (3a) mit optionaler Todesfalldeckung möglich ist. Lesen Sie dazu mehr auf Seite 3 Die Finanzierung Ihrer Altersvorsorge. Die Freizügigkeitsstiftung (SaraFlip) und Säule 3a- Stiftung (SaraVor) der Bank Sarasin bieten Ihnen ein umfassendes Angebot zur einfachen und kostengünstigen Anlage Ihrer Vorsorgevermögen. Wir zeigen Ihnen die diversen Vorteile und Gemeinsamkeiten auf. Lesen Sie dazu mehr auf Seite 4 und 5 Innovative Pensionskasse mit individuellem Anlageprofil Das BVG erlaubt heute die freie Anlagewahl ab einer Lohnsumme von Franken. Wegelin & Co. Privatbankiers bieten in Zusammenarbeit mit ausgewählten BVG-Stiftungen eine Vorsorgelösung, die es erlaubt, seine Anlagestrategie den individuellen Bedürfnissen anzupassen und direkt an der Entwicklung der Kapitalmärkte zu partizipieren: Transparent, kosteneffizient, steueroptimiert. Lesen Sie dazu mehr auf Seite 6 Die Leuenberger Treuhand GmbH mit Sitz in Degersheim bietet Ihnen unabhängige Vorsorge-, Versicherungs- und Steuerberatungen an. Das Angebot umfasst ausserdem die Beratung bei Pensionierungen, Nachfolgeregelungen sowie Finanzplanungen. Lesen Sie dazu den Artikel von Erich Leuenberger «Sorgenfrei ins Alter» auf Seite 7. Mit einer Vorsorgepolice der PAX investieren Sie in Ihre Zukunft und sparen gleichzeitig heute schon Steuern. Und dazu erhalten Sie einen Risikoschutz für sich und Ihre Nächsten. Sichern Sie sich den Steuervorteil noch für dieses Jahr und kontaktieren Sie die Vorsorgespezialisten der PAX in St. Gallen. Lesen Sie dazu mehr auf Seite 8

2 Interview mit Markus Rusch, Leiter Privatkunden, Mitglied der Direktion, St.Galler Kantonalbank, St.Gallen «Umfassende Beratung aus einer Hand» Herr Rusch, die Menschen werden im Durchschnitt immer älter, AHV und Pensionskassen geraten unter Druck. Dadurch gewinnen private Vorsorgeformen an Bedeutung. Hat die St.Galler Kantonalbank eine Antwort auf diese Herausforderung? Markus Rusch: Die St.Galler Kantonalbank hat diesen Trend schon früh erkannt und mit «Vivanti» ein Leistungspaket entwickelt, welches dank fundierter Beratung und umfassenden Dienstleistungen alle Aspekte einer finanziell optimal gestalteten zweiten Lebenshälfte abdeckt. Das betrifft vor allem die drei Themen «Frühpensionierung / Pensionierung», «Erben / Vererben» sowie «Wohnen in der zweiten Lebenshälfte». Wie und wann startete «Vivanti»? Markus Rusch: Nach einer längeren Entwicklungsphase traten wir im Herbst 2006 mit «Vivanti» an die Öffentlichkeit. In der Startphase hoben wir besonders das Thema «Frühpensionierung / Pensionierung» hervor. Viele auch jüngere Menschen wollen wissen, wie viel Geld ihnen nach der Pensionierung zur Verfügung steht. Immer mehr Menschen interessieren sich zudem für eine Frühpensionierung und fragen sich, ob eine solche für sie finanziell überhaupt tragbar ist. Zu diesen und weiteren Fragen organisierten wir vom Januar bis März 2007 Informationsveranstaltungen im ganzen Kanton, die praktisch alle ausgebucht waren. Es fällt auf, dass sich immer mehr Menschen für das Thema «Erben und Vererben» interessieren... Markus Rusch: Darum starten wir im Herbst eine Kampagne zu diesem Thema. Im ersten Quartal des kommenden Jahres werden wir wiederum Informationsveranstaltungen zu diesem Thema durchführen. Es ist erfreulich, dass das «Tabuthema» Erben / Vererben heute offener und unverkrampfter angegangen wird als noch vor wenigen Jahren. Denn wer seine Erbangelegenheiten frühzeitig und richtig regelt, kann beruhigt in die Zukunft blicken und sich wieder voll auf seine Lebensgestaltung konzentrieren. Interessieren sich auch jüngere Leute für diese Themen? Markus Rusch: Durchaus. Auch sie werden mit erbrechtlichen Fragen konfrontiert. Zum Beispiel möchte, wer ein Eigenheim erwirbt, sicherstellen, dass nach seinem Tod der überlebende Partner im Haus wohnen bleiben kann. Ferner übertragen Eltern ihr Eigenheim oft zu Lebzeiten einem ihrer Kinder und ziehen in eine kleinere, altersgerechte Wohnung. Hier stellen sich verschiedene Fragen: Welches ist der richtige Übertragungszeitpunkt? Gilt es Formvorschriften zu beachten? Und vor allem: Wie kann ein gerechter Ausgleich gegenüber den anderen Kindern geschaffen werden? jedoch Fehler und Unklarheiten zu vermeiden. Ein Beispiel: Bei einer Familie mit drei Söhnen stand der eine schon früh auf eigenen Beinen, während der andere bis Mitte dreissig auf Vaters Kosten studiert hat. Der Dritte hat einen grösseren Erbvorbezug erhalten. Hier muss klar und formrichtig festgehalten werden, wer sich wann wie viel anrechnen lassen muss andernfalls ist Streit meist vorprogrammiert. Neben Nachfolgeberatungen bieten wir übrigens auch die Durchführung von Erbteilungen an. Hier übernehmen wir alle Aufgaben, von der Wohnungsräumung bis zur rechtlichen Auseinandersetzung. Gerade bei komplexen Verhältnissen, auswärts wohnenden Erben oder sich abzeichnenden Unstimmigkeiten lohnt es sich, wenn eine objektive, neutrale Fachperson oder ein Spezialistenteam wie das unsere sich um alles kümmert und den letzten Willen der Verstorbenen durchsetzt. Ist eine solche Beratung nicht teuer? Markus Rusch: Sie ist mit Sicherheit günstiger als auch nur einen halben Prozesstag ganz abgesehen von den immateriellen Schäden eines Konfliktes. Leider wird bei Erbangelegenheiten oft gestritten. Deshalb empfehlen wir, die sich stellenden Fragen frühzeitig zu klären und professionell zu regeln. Damit schafft man klare Verhältnisse und kann die Erben wesentlich von Konfliktpotenzialen entlasten. Wie gehen Sie denn das von Ihnen eingangs erwähnte Thema «Wohnen in der zweiten Lebenshälfte» an? Markus Rusch: Analog zu den anderen Themen. Wir werden Herbst 2008 mit einer Kampagne starten und Anfang 2009 Informationsveranstaltungen anbieten. Hier geht es primär darum, die beste Wohnsituation für sich und die nächste Generation auszuloten. Soll man das Haus einem der Kinder überlassen und in eine Wohnung ziehen? Was ist, wenn man das Haus zwar übertragen, jedoch darin wohnen bleiben möchte? Alle die hier besprochenen Themen sind eng miteinander verknüpft. Darum bieten wir eine umfassende Beratung aus einer Hand an. Warum engagiert sich Ihre Bank mit einem spezialisierten Team so stark in der erbrechtlichen Beratung? Wie kann dem Neffen die Kunstsammlung vermacht werden? Markus Rusch: Weil das Gesetz zwar klare Leitplanken setzt, gleichzeitig aber auch vieles offen lässt. Die bestehenden Gestaltungsspielräume gilt es zu nutzen, zugleich Wie werden die Urenkel beim Erben begünstigt? Peter Berger Wieviel erbt meine Frau, wenn ich morgen sterbe? E,T&H BSW Das Leistungspaket für eine entspannte zweite Lebenshälfte gibt Ihnen konkrete Antworten rund um die Pensionierung, ums Wohnen, Erben und Vererben. Unsere Fachleute erarbeiten für Sie individuelle Lösungen zur weitsichtigen finanziellen Absicherung. St.Galler Kantonalbank, St.Leonhardstrasse 25, 9001 St.Gallen, Telefon

3 Ein Haus als Altersvorsorge? Wohneigentum wird in Zukunft wohl wieder eine grössere Rolle in der Altersvorsorge spielen. Die eigenen vier Wände sind weniger anfällig auf Systemschwächen der ersten und zweiten Säule. Kommt hinzu, dass man mit Amortisation der Schulden den grossen Ausgabenposten «Wohnkosten» dem Pensionseinkommen anpassen und unter Kontrolle halten kann. Doch das Ganze hat einige Tücken. Lohnt sich ein Hauskauf mit Pensionskassengeld? Ein Vorteil ist, dass man mit einem Eigenheim keine Angst vor einer Wohnungskündigung haben muss. Doch lohnt es sich wirklich, Geld aus der Pensionskasse in eine Immobilie einzuschiessen? Seit 1995 erlaubt das Gesetz so genannte Vorbezüge für Wohneigentum aus der Pensionskasse. Diese Entnahmen sind von 1,2 Milliarden vor zehn Jahren auf rund 2,9 Milliarden im Jahr 2004 angestiegen. Die dadurch entstandenen Löcher in der Altersvorsorge werden jedoch kaum wieder gestopft. Gemessen an den Bezügen, sind die Rückzahlungen an die Pensionskasse nämlich gering lediglich zwei Prozent der in der Periode von 1995 bis 2004 bezogenen Altersguthaben. Es muss ja nicht gleich in Spanien sein: Der Traum von einer Altersimmobilie ist oft verlockend. Geld fliesst laut Sammelstiftungen nur dann zurück, wenn die Rückzahlung gesetzlich vorgeschrieben ist. Also wenn das Haus verkauft oder vermietet wird. Problem Unterhalt Offenbar sind die meisten Hauskäufer aber nicht in der Lage, den Vorbezug wieder einzuschiessen, weil das Budget mit dem Unterhalt der Liegenschaft, insbesondere aber mit der Amortisation der zweiten Hypothek, gänzlich ausgelastet ist. Eine Rückzahlung ist bei den meisten Banken so lange obligatorisch, als der Eigenkapitalanteil unter einem Drittel des Kaufpreises liegt. Ein knappes Budget kann zu einem Alptraum werden: Es genügt eine längere Arbeitslosigkeit, und die Zwangsversteigerung der Liegenschaft ist nicht mehr weit. Auch im Fall einer Scheidung kann in der Regel keiner der beiden Partner das Haus übernehmen. Muss dieses unterhalb des Kaufpreises veräussert werden, geht das investierte Alterskapital teilweise oder ganz verloren. Und was, wenn die heute für 3,5 Prozent erhältliche Hypothek in acht Jahren die Hälfte mehr kostet? Vor einem Haus- oder Wohnungskauf, der nur mit Hilfe von Alterskapital zu Stande kommt, sollten ausser den möglichen finanziellen Konsequenzen auch die Auswirkungen auf die Vorsorgeleistungen genauestens abgeklärt werden. Besser verpfänden? Ausser dem Vorbezug ermöglicht das Gesetz auch dessen Verpfändung an den Hypothekargläubiger. Weil so das Altersguthaben nicht abgezogen wird, bleiben die Ansprüche auf die Vorsorgeleistungen erhalten. Doch stellt sich immer die Frage nach den Zinskosten, das heisst konkret.: Übersteigen die von der Bank verrechneten Schuldzinsen die von der Pensionskasse offerierte Mindestverzinsung? Die ungeschmälerten Vorsorgeleistungen, dürfte in den meisten Fällen vorteilhafter sein, zumal sich der Bezüger dadurch die Möglichkeit offen hält, auch künftig steuerbefreite Einkäufe zu tätigen. Nicht so bei einem Vorbezug. Hier muss der letzte Franken rückerstattet werden, bevor der Fiskus neue Einkäufe zulässt. Ir endwann mal Pläne schmieden, jetzt vorsor en. Der Skandia Easy Plan 3a ei net sich vor allem für jun e Menschen, die zunächst sicher sowie ünsti sparen wollen und erst später die weitere Vorsorge individuell und flexibel ausrichten möchten eben völlig easy! Beim neuen Skandia-Vorsorgeprodukt Easy Plan handelt es sich um eine steuerbegünstigte Versicherungslösung ohne Todesfalldeckung. Weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon oder Easy Plan

4 Sarasin Vorsorgeprodukte. Im Einklang mit Ihrer Lebensplanung. Die Bank Sarasin ist Ihr Ansprechspartner in Fragen rund um die 2. und 3. Säule. Mit der Sarasin Anlagestiftung SAST, der Freizügigkeitsstiftung SaraFlip und der Säule-3a- Stiftung SaraVor bieten wir Ihnen kompetente Beratung aus einer Hand. Mit dem «BVG-Lebenszyklus» geben Sie bei der Anlage Ihrer Vorsorgegelder den Ton an und profitieren von der sicheren und ertragsorientierten Verwaltung Ihrer Vorsorgegelder durch eine renommierte Privatbank Ihre Bank Sarasin. Möchten Sie mehr über unsere Produkte wissen? Dann fragen Sie Ihren Vorsorgeberater, schreiben Sie an oder besuchen Sie uns unter Responsibly yours Diese Anzeige dient ausschliesslich zu Ihrer Information. Sie beschreibt die Fähigkeit der Bank Sarasin & Cie AG im Bereich der genannten Anlagen. Diese Anzeige stellt kein Angebot, keine Offerte oder Aufforderung zur Offertstellung zum Kauf oder Verkauf von Anlage- oder anderen spezifischen Produkten oder Investments dar. crbasel Freizügigkeitskonto (SaraFlip) oder Vorsorgekonto in der 3. Säule (SaraVor) das ist hier die Frage! Die Einordnung dieser beiden Vorsorgeinstrumente in das schweizerische 3-Säulenkonzept bereitet hie und da Mühe. Ein SaraFlip-Konto bei der Bank Sarasin bietet sich in vielen Fällen als vorteilhafte Lösung für die Erhaltung des Vorsorgeschutzes im Rahmen der 2. Säule (Berufliche Vorsorge) an. Das SaraVor-Konto, als Bestandteil der 3. Säule (persönliche Selbstvorsorge 3a), gewährleistet die Deckung von Vorsorgelücken und mit dem steuerbegünstigten Aufbau die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards im Alter. Wenn Sie den Ton angeben wollen, ist die Wahl der Vorsorge einfach Wählen Sie die Sarasin Vorsorgeprodukte, damit Sie jederzeit mit Ihrer Lebensplanung im Einklang stehen. Nutzen Sie die gemeinsamen Steuervorteile, Vorzugskonditionen, Anlagemöglichkeiten sowie die ergänzende Risikoversicherung aus einer Hand. Wir möchten Ihnen zeigen, wo die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von SaraFlip und SaraVor liegen und was für Sie in der Vorsorgeplanung wichtig ist. Sarasin Freizügigkeitsstiftung (SaraFlip) Bestehenden Vorsorgeschutz erhalten! Was geschieht mit meinen Vorsorgegeldern, wenn ich bei einem Stellenwechsel nicht den gesamten Betrag für den Einkauf in die neue Pensionskasse benötige? Was sind die Folgen für meinen Vorsorgeschutz, wenn ich mich selbstständig mache, einen längeren Auslandaufenthalt plane, als berufstätige Mutter mein Pensum reduziere oder für einige Zeit meine Arbeit sogar ganz aufgeben muss? Die optimale Lösung für all diese Fragestellungen ist ein Konto bei der Sarasin Freizügigkeitsstiftung (SaraFlip). Mit diesem Konto bleibt Ihr bestehender Vorsorgeschutz erhalten und falls Sie die Erträge Ihres Vorsorgeguthabens noch optimieren wollen, hilft Ihnen die SaraFlip bei der aktiven Bewirtschaftung Ihrer Gelder. Sarasin Säule 3a-Stiftung (SaraVor) Die Kunst der Vorsorge Zusätzliche Vorsorge aufbauen! Die 1. Säule (AHV) und die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) decken bei einem Einkommen von CHF etwa 60% des aktuellen Gehalts. Bei einem Einkommen von CHF sind es sogar nur etwa 40%! Zieht man ausserdem in Betracht, dass infolge der demographischen Entwicklung in der Schweiz die Finanzierung der AHV nicht nachhaltig gesichert ist, erkennt man die zunehmende Wichtigkeit der privaten Selbstvorsorge (3. Säule). Die Sarasin Säule 3a-Stiftung (SaraVor) ist das optimale Instrument, um die entstehende Vorsorgelücke effizient und steuerprivilegiert zu schliessen. Sie sollen Ihren Ruhestand sorgenfrei geniessen. Mit der privaten Selbstvorsorge SaraVor bei der Bank Sarasin sichern Sie sich Ihr zukünftiges Einkommen und sparen dabei auch noch erheblich Steuern, denn die Einzahlungen auf Ihr Vorsorgekonto können Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Für die Optimierung der Auszahlungen im Alter führen wir für Sie auf Wunsch zwei Säule 3a- Konti in unserer Stiftung. Rechenbeispiel: Sie sind berufstätig, wohnen in St.Gallen und Sie haben ein steuerbares Jahreseinkommen von CHF Sie zahlen anfangs Jahr CHF auf Ihr SaraVor-Konto ein. Die Steuerbelastung reduziert sich somit für Sie um CHF (25.9% der Jahresprämie = Grenzsteuersatz) dank Ihrem Vorsorgekonto bei der SaraVor- Stiftung der Bank Sarasin. Sie entscheiden ob, wann und wie viel Sie im Rahmen der gesetzlichen Maximalbeträge jedes Jahr einzahlen. Die aktuellen Maximalbeiträge für das Jahr 2007 betragen für Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind CHF , Erwerbstätige, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind 20% des Erwerbseinkommens, maximal aber CHF Für das Jahr 2008 bleiben die Beträge unverändert. Mehr Vorsorgevermögen mit SaraFlip und SaraVor Anlegen wie Pensionskassen finden Sie Ihr persönliches Risikoprofil mit dem «BVG-Lebenszyklus» der Bank Sarasin! Ihnen ist bereits bekannt, dass die Leistungen der 1. und 2. Säule in vielen Fällen bei der Pensionierung oder im Risikofall eine ungenügende Deckung erbringen. Es gilt deshalb vermehrt in den Fällen, in denen Sie Ihr Vorsorgevermögen auf ein Säule 3a-Konto einzahlen oder Ihr Pensionskassenguthaben für längere Zeit auf einem Freizügigkeits-Sperrkonto platziert haben, dafür zu sorgen, dass diese Gelder Ihrem Risikoprofil entsprechend bewirtschaftet werden. Besitzen Sie ein Konto bei der Sarasin Säule 3a-Stiftung SaraVor oder der Sarasin Freizügigkeitsstiftung SaraFlip können wir Ihnen den «BVG-Lebenszyklus» anbieten, damit Sie einen aktiven Beitrag leisten können, um Ihre Vorsorgegelder mit noch mehr Gewinn risikogerecht anzulegen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance! Mit dem «BVG-Lebenszyklus» der Bank Sarasin stehen Ihnen 5 Anlagebausteine der Sarasin Anlagestiftung (SAST) zur Auswahl, die einen nahtlosen Übergang von Beginn des Anlageprozesses bis kurz vor Bezug des Guthabens ermöglichen. Die gestaffelte Ausrichtung der strategischen Aktienquote ermöglicht es Ihnen jederzeit eine Anlagestrategie zu wählen, die Ihrem individuellen Risikoprofil (Risikofähigkeit und -bereitschaft) gerecht wird. Ändern sich in Ihrem privaten Umfeld wichtige Gegebenheiten (Alter, Einkommen, Familienstand, Erbschaft etc.), die eine Anpassung der aktuellen Anlagestrategie erfordern, Hanspeter Kämpf, Leiter Team Vorsorge der Bank Sarasin, Basel Die 1841 gegründete Bank Sarasin ist eine der führenden Privatbanken der Schweiz. Ihr nachhaltiger Erfolg basiert auf Vertrauen, Diskretion, Kompetenz und Engagement. Zum Kerngeschäft gehören die Anlageberatung und die Vermögensverwaltung für private und institutionelle Kunden sowie das Fondsgeschäft. Anlagestiftung, Freizügigkeitsstiftung und Säule 3a-Stiftung, Corporate Finance und Finanzanalyse ergänzen das Angebot. wechseln Sie einfach in den für Sie zutreffenden Baustein. Wir beraten Sie gerne in dieser Hinsicht. Rufen Sie uns an! Sicher in allen Lebenslagen Bei der Pensionskasse sind Sie gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Durch einen Wechsel der Vorsorgeeinrichtung, durch Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder Reduktion des Arbeitspensums nimmt dieser Schutz möglicherweise ab. Sichern Sie sich und Ihre Familie ab. Mit unserer kostengünstigen Risikoversicherung können Sie eine allfällige Deckungslücke schliessen. Todesfallversicherung Bei einem Todesfall deckt die gesetzliche Vorsorge den Kapitalbedarf der Hinterbliebenen nicht vollständig. Mit der Todesfallversicherung schliessen Sie diese Lücken mit wenig Aufwand und schützen so Ihre Familie und Ihre Hinterbliebenen vor einem finanziellen Engpass. Im Todesfall während der Laufzeit wird die versicherte Summe an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Die Erwerbsunfähigkeits-Rente infolge Unfall oder Krankheit Werden Sie durch Unfall oder Krankheit erwerbsunfähig, so wird nach einer Wartefrist von 24 Monaten die vertraglich vereinbarte Rente je nach Grad der Erwerbsunfähigkeit bezahlt. Sie legen die gewünschte Jahresrente in der Höhe zwischen CHF und CHF fest. Eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit mit einer Wartefrist von 3 Monaten ist mitversichert. Unser Partner Diese interessante Versicherungslösung kann nur in Kombination mit dem Sarasin Freizügigkeitskonto (SaraFlip) oder dem Sarasin Säule 3a- Konto (SaraVor) und der renommierten Generali-Versicherungen abgeschlossen werden. Ihre Vorteile Sie profitieren (neben den Steuervorteilen) von einem günstigen Tarif mit vorteilhaften Konditionen. Möglichkeit der Absicherung von Hypotheken und anderen Krediten im vorzeitigen Todesfall. Sicherstellung der Ausbildungskosten der Kinder. Erbrechtliche Vorteile: Versicherungsleistungen im Todesfall fallen nicht in den Nachlass. Die Begünstigten erhalten sie auch dann, wenn der Nachlass überschuldet ist und sie das Erbe ausschlagen. Individuell bestimmbare Begünstigung: In der freien Vorsorge (Säule 3b) können Sie individuell bestimmen, wer die Leistungen aus dem Lebensversicherungsvertrag erhalten soll. und Frei kombinierbare Leistungsvarianten im Baukastensystem. Innerhalb dieser Standardvarianten eine reduzierte Gesundheitsprüfung. Klare Trennung zwischen Risiko und Sparprozess ergeben mehr Flexibilität (z.b. ist die Versicherung auf Ende eines Kalenderjahres kostenlos kündbar). Vorsorge-Plus im Doppelpack Gemeinsame Steuervorteile von SaraFlip und SaraVor Auf den Vorsorgegeldern werden keine Vermögenssteuern erhoben. Die Erträge sind verrechnungssteuerfrei und nicht einkommenssteuerwirksam, sie bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei. Bei der Auszahlung erfolgt eine milde Besteuerung zu einem Sondertarif. Gemeinsame Anlagevorteile von SaraFlip und SaraVor Sie erhalten einen Vorzugszins (Sara- Flip aktuell 1.5%, neu ab %; SaraVor aktuell 1.75%, neu ab %) auf Ihr Vorsorgeguthaben oder Sie investieren in die BVG-konformen Anlagegruppen der Sarasin Anlagestiftung (SAST). Die angebotenen Strategien ermöglichen Ihnen die Beteiligung an breit diversifizierten Portefeuilles mit Anlagen in erstklassige Obligationen und Aktien. Längerfristig erzielen solche Anlagen deutlich höhere Renditen als eine reine Kontoverzinsung. Deshalb wächst Ihr Vermögen schneller. Bei der Investition in die BVG-Anlagebausteine wird eine einmalige Gebühr erhoben, der Verkauf ist gebührenfrei und wird ohne Spread (Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis) abgewickelt. Sie können ebenfalls einmal pro Jahr kostenlos von einer Anlagestrategie zu einer anderen wechseln. Weitere Gemeinsamkeiten Sie bezahlen keine Spesen für die Konto- und Depotführung. Sie erhalten auf Ende Jahr eine Vermögensübersicht sowie für die Säule 3a eine Steuerbescheinigung. Auf Anfrage stellen wir Ihnen eine Konto- und Depotübersicht auf einen gewünschten Stichtag aus. Sie können Ihr Kapital jederzeit in eine Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) innerhalb der 2. Säule einbringen. Über Ihr Guthaben können Sie frei verfügen bei Pensionierung (frühestens 5 Jahre vor oder bei Weiterführung der Erwerbstätigkeit spätestens 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (NEU für die Säule 3a ab 1. Januar 2008)), bei Erwerb oder Renovation von selbstgenutztem Wohneigentum, bei Eintritt Invalidität (ganze Rente = Invaliditätsgrad von mindestens 70%), bei Aufnahme beruflicher Selbstständigkeit oder endgültigem Verlassen der Schweiz. Für den Todesfall haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen eine Begünstigtenregelung bei der Stiftung zu hinterlegen. Das ganze Kapital wird dann den von Ihnen bezeichneten Hinterbliebenen ausbezahlt. Kompetente und erfahrene Profis an Ihrer Seite Ihr Ziel ist es, für Ihren finanziellen Bedarf im Alter vorzusorgen? Als Kunde der SaraVor und der SaraFlip erreichen Sie Ihr Vorhaben schneller. Denn Ihr Vorsorgekapital wird bei uns nicht einfach «verwaltet»: Unsere erfahrenen Anlagespezialisten setzen ihre hohe Kompetenz stets zu Ihrem Vorteil und für Ihren Erfolg ein denn schon kleinste Rendite-Differenzen über Jahre hinweg können das Wachstum Ihres Kapitals enorm beschleunigen. Beratung aus einer Hand Natürlich sollten Sie die Früchte Ihrer Vorsorgeplanung selber ernten und geniessen können. Gerade wenn es um Ihre Altersvorsorge geht, lohnt es sich, rechtzeitig einen Berater zu konsultieren. Ein umfassendes Know-how wird in der Vorsorge immer wichtiger: Mit ihrem Vorsorgeteam bietet die Bank Sarasin eine Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Vorsorge der zweiten und dritten Säule. Sarasin Anlagestiftung (SAST) Sarasin Freizügigkeitsstiftung (SaraFlip) Sarasin Säule 3a-Stiftung (SaraVor) Elisabethenstrasse Basel Telefon Telefax Bestellungen von Unterlagen zu den beiden Stiftungen SaraFlip und SaraVor können Sie mit den beiden folgenden Adressen aufgeben oder senden Sie Ihre Anfrage an die jeweilige Stiftungsadresse. bs.vorsorge@sarasin.ch

5 Wegelin & Co. Privatbankiers Innovative Pensionskasse mit individuellem Anlageprofil Das BVG erlaubt heute die freie Anlagewahl ab einer Lohnsumme von Franken. Wegelin & Co. Privatbankiers bieten in Zusammenarbeit mit ausgewählten BVG-Stiftungen eine Vorsorgelösung, die es erlaubt, seine Anlagestrategie den individuellen Bedürfnissen anzupassen und direkt an der Entwicklung der Kapitalmärkte zu partizipieren: Transparent, kosteneffizient, steueroptimiert. Der Löwenanteil des persönlichen Vorsorgesparens, der einem in Zukunft die Lebenshaltungskosten finanzieren soll, findet heute im Rahmen der beruflichen Altersvorsorge statt. Für viele Versicherte einer Pensionskasse, seien es Angestellte oder Selbständige, beschränken sich die Berührungspunkte mit der persönlichen Vorsorge während der Sparphase aber lediglich auf die regelmässigen Abzüge vom Monatslohn und den jährlichen Vorsorgeausweis. Letzteren nimmt man als gegeben hin und geht dann zur Tagesordnung über, ohne sich Gedanken über eine mögliche Optimierung dieser wesentlichen Vermögensposition zu machen. Zugegeben, die Komplexität des schweizerischen Vorsorgesystems ist mit der Revision des Beruflichen Vorsorge Gesetzes (BVG) nicht geringer geworden. Dafür hat man einen Weg für eine effizientere Bewirtschaftung des persönlichen Vorsorgekapitals geschaffen. Die sich damit bietenden neuen Möglichkeiten werden aber bisher nur wenig genutzt. Geringe Renditen im obligatorischen Vorsorgebereich Pensionskassen müssen im obligatorischen Vorsorgebereich einen politisch festgelegten Mindestzinssatz garantieren. Ab 2008 beträgt er 2,75% pro Jahr. Zudem sind sie verpflichtet, jederzeit ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen, auch wenn diese erst in ferner Zukunft liegen. Die gesetzlichen Auflagen verringern den an sich langen Anlagehorizont der Vorsorgeeinrichtung künstlich und somit auch ihre Risikofähigkeit. Bei der Investition des Pensionskassenkapitals resultiert dies in einem zu geringen Aktienanteil. Gleichzeitig wird die Anlagestrategie auf Basis des Durchschnitts der Guthaben und Forderungen aller Pensionskassenmitglieder bestimmt und trägt damit der effektiven Risikofähigkeit der einzelnen Versicherten nur ungenügend Rechnung Alter, Einkommensverhältnisse, Lebenssituation und Risikoneigung bleiben unberücksichtigt. Dies führt für das einzelne Mitglied zu einer suboptimalen Anlage des Vermögens, zu langfristig tieferen Renditen und letztlich zu weniger Alterskapital und einer kleineren Rente. Tomas Moravek, CFA, Mitglied der Direktion, Leiter Vorsorge- und Finanzberatung für Pensionskassen (BVV2) bilden hierfür den gesetzlichen Rahmen. Die Solidarität unter den Versicherten bleibt dort, wo sie ökonomisch sinnvoll und nützlich ist, namentlich im Risikoteil, d.h. bei Invalidität oder Tod infolge Krankheit oder Unfall aber weiterhin bestehen. Innovative Lösung von Wegelin & Co. Privatbankiers Wegelin & Co. Privatbankiers bieten eine Lösung, bei der jeder Versicherte über ein eigenes Portfolio und somit über ein individuelles Anlageprofil verfügt. Ein persönlicher Berater erarbeitet mit dem Versicherten die Entscheidungsgrundlagen und unterstützt ihn in der Optimierung des Gesamtvermögens. Ausgehend von einer umfassenden Kundenanalyse, die neben der Vermögensstruktur (siehe Abbildung 1) auch heutige und künftige Verpflichtungen (siehe Abbildung 2), die Risikoneigung und den Anlagehorizont berücksichtigt, wird das persönliche Anlageprofil (siehe Abbildung 3) als Basis für die Anlagestrategie ermittelt. Die wissenschaftlich entwickelte und quantitativ unterlegte Wegelin-Anlagemethode teilt das Anlageuniversum in vier so genannte Risiko/Rendite-Klassen (RRK) ein. Diesen RRKs wird dann das Vorsorgevermögen gemäss dem persönlichen Anlageprofil zugeordnet. Innerhalb der einzelnen RRK wird die Aufteilung des Teilvermögens festgelegt. Beispielsweise in der RRK Grün (obligationenähnliche Instrumente) erfolgt die Allokation auf verschiedene Laufzeiten und Währungen, in der RRK Gelb (aktienähnliche Instrumente) auf die verschiedenen Weltregionen und Branchen. Das Portfolio wird als Vermögensverwaltungs mandat von professionellen Portfoliomanagern der Bank verwaltet. Sollten sich die persönlichen Lebensverhältnisse ändern, ist es möglich, das eigene Anlageprofil jederzeit den sich veränderten Bedingungen anzupassen und die Anlagen umzuschichten. Transparenz und steuerliche Vorteile Die Wertentwicklung des individuellen Portfolios fliesst eins zu eins dem Versicherten zu (siehe Abbildung 4). Weil es keine Zinsgarantie gibt, bestehen auch keine Nachschusspflichten des Arbeitgebers oder des Selbständigerwerbenden. Ein aussagekräftiges und transparentes Reporting sichert die Übersicht über die einzelnen Anlagen, Kosten und Gebühren. Wird das Pensionskassenkapital ausbezahlt, kann das Portfolio ohne Liquidation ins Privatvermögen übertragen werden. Dadurch verlängert sich der Anlagehorizont und die Transaktionskosten fallen weg. Sämtliche steuerlichen Vorteile der 2. Säule werden genutzt. So können z.b. Einkäufe für fehlende Beitragsjahre und zusätzliche Einlagen zur Vorfinanzierung einer geplanten Frühpensionierung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Auf dem Vorsorgekapital fallen auch keine Vermögenssteuern an. Zins- und Dividendenerträge sind von der Einkommenssteuer befreit. Es werden keine Verrechnungssteuern abgezogen. Zum Zeitpunkt des Bezugs des Vorsorgekapitals fällt hingegen eine Sondersteuer an. Die Kapitalauszahlung kann aber mit den Fälligkeiten der übrigen Vorsorgekapitalien aus Freizügigkeitsleistungen oder Säule 3a koordiniert werden, um die Steuerprogression zu brechen. Finanzielle Unabhängigkeit durch persönliche Beratung Das Bedürfnis nach Selbstbestimmung und der Trend zu mehr Eigenverantwortung in der Vorsorge haben zugenommen nicht zuletzt wegen der sich verändernden Alterspyramide, die den Druck auf unser Vorsorgesystem von Jahr zu Jahr vergrössert. Mit dieser innovativen Lösung im Bereich der beruflichen Vorsorge bieten Wegelin & Co. Privatbankiers ihren Kunden die Möglichkeit, den Gestaltungsspielraum für ihr Pensionskassenkapital vollumfänglich zu nutzen. Eine persönliche und weitsichtige Beratung sichert die finanzielle Unabhängigkeit bis ins hohe Alter. Nutzen Sie sie! Tomas Moravek, CFA Mitglied der Direktion Leiter Vorsorge- und Finanzberatung Wegelin & Co. Privatbankiers Bohl St. Gallen Tel Fax: Abbildung 1: Analyse der Vermögensstruktur eines Privatkunden Abbildung 2: Einkommens- und Ausgabenentwicklung Abbildung 3: Anlageprofil: Jeder Versicherte wählt sein individuelles Anlageprofil Individuell zu höherer Anlageeffizienz Selbständig Erwerbenden sowie Geschäftsleitungs- und Kadermitgliedern von Unternehmen, die über eine Lohnsumme von mindestens CHF p.a. verfügen, steht es nach heutiger Regelung frei, ihre individuelle Anlagestrategie für das überobligatorische Vorsorgekapital selbst zu bestimmen. Die Anlagerichtlinien Abbildung 4: Höhere Renditen gehen mit grösseren Schwankungen einher

6 Worauf Sie bei Ihrer Vorsorge achten müssen Sorgenfrei ins Alter Haben Sie auch schon Post von Ihrer Bank oder Ihrer Versicherung erhalten? So wie die kürzer werdenden Tage, das farbige Laub und das Zurückstellen der Uhren auf die Winterzeit sind auch die eintreffenden Werbeschreiben für die gebundene Vorsorge der Banken und Versicherungen ein untrügliches Zeichen dafür, dass das Jahr zu Ende geht. Jeder Anbieter versucht noch ein Geschäft zu machen in diesem Fall kann das sogar zu Ihrem Vorteil sein. Erich Leuenberger, Konsulent PVS, Geschäftsführer Leuenberger Treuhand GmbH Aber was ist eigentlich Vorsorge? Ich erinnere mich, wie das Schlagwort «Notvorrat» aufkam, als ich noch ein Kind war. Meine Mutter hat damals einen Vorrat von Zucker, Mehl, Öl und Teigwaren auf die Seite gelegt, um in Krisenzeiten eben diesen Notvorrat bereit zu haben. Mit der Vorsorge ist es ganz ähnlich. Man spart für den Notfall. Nur diesmal keinen Zucker oder andere Lebensmittel, sondern eben Geld. Und zwar für den Fall von Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) und Tod, aber vor allem auch für eine sichere Versorgung im Alter. In der Schweiz kennen wir in der Vorsorge das «Drei-Säulen-Prinzip». Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge, die wir alle als AHV/IV kennen. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge, besser bekannt als Pensionskasse. Die dritte Säule ist die private Vorsorge, die durch Bank- und/ oder Versicherungssparen geäufnet wird. Es ist ganz wichtig, dass man sich Folgendes bewusst macht: Unsere Vorsorge besteht aus diesen drei Säulen, das heisst, dass man sich an allen drei Säulen auch beteiligen soll. Oder anders ausgedrückt: Wenn eine Säule fehlt, dann wackelt Ihre Vorsorge. Erste Säule: Die AHV/IV Zur ersten Säule, der staatlichen Vorsorge, der AHV/IV: Diese dient zur Existenzsicherung. Sollten Sie mit der AHV/IV das Existenzminimum nicht erreichen, werden Ergänzungsleistungen ausbezahlt. Bei Invalidität bezahlt die IV je nach Invaliditätsgrad eine entsprechende Rente. Diese Rente schwankt zwischen Fr und Fr pro Monat. Sie wird zwischen dem 18. und dem 65./64. Altersjahr bezahlt. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine Witwen- oder Wittwerrente. Diese liegt zwischen Fr und Fr im Monat, je nach Höhe des durchschnittlichen AHV-Einkommens des Verstorbenen. Dazu kommen die Waisenrenten in der Höhe von Fr bis Fr Diese werden bis zum 18. oder 25. Altersjahr des Kindes bezahlt, je nach Ausbildung. Nach dem Wegfallen der Kinderrenten erlöscht auch die Wittwerrente. Die Witwe erhält ihre Rente dauernd, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes Kinder hatte oder mindestens 45 Jahre alt und seit mehr als 5 Jahren verheiratet war. Im Alter erhält man eine Rente, die bei 44 Beitragsjahren zwischen Fr und Fr liegt. Normalerweise bekommt man die Rente mit 65/64 Jahren, kann aber schon ab Alter 63/62 einen Vorbezug machen, was natürlich die Rente verkleinert. Es ist ebenfalls möglich, einen Rentenaufschub bis zu 5 Jahren zu verlangen, was die Rente zwischen 5,2 % und 31,5 % erhöht. Verheiratete erhalten zusammen maximal Fr , also 50% weniger als ledige Altersgenossen. Der Grund dafür ist die Plafonierung. Die Berechnung der jeweiligen Renten ist fast eine Wissenschaft. Es spielen die Erziehungsgutschriften, das Splitting mit dem Ehepartner und das durchschnittliche Einkommen eine Rolle. Sehr wichtig bei der Berechnung sind die sogenannten Fehljahre, die durch Studium oder Auslandaufenthalt entstehen können. Es lohnt sich, alle paar Jahre bei der zuständigen AHV-Zweigstelle einen Auszug aus dem individuellen Konto (IK) erstellen zu lassen und sich diesen von einer Fachperson erklären zu lassen. Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Bis zu einem Lohn von Fr betragen sie je 6,05 %, für das Einkommen über Fr je 5,05%. Die AHV/IV wird nach dem Umlagerungsverfahren finanziert, d.h. die Menschen, die heute arbeiten, bezahlen die Rente der heutigen Pensionierten. Da wir erstens immer älter werden und dadurch die Renten immer länger zur Auszahlung kommen, und andererseits durch die geburtenschwachen Jahrgänge die Zahl der Arbeitenden immer kleiner wird, öffnet sich hier eine unheilvolle Schere. Um es mit einem Satz auf den Punkt zu bringen: Immer weniger Erwerbstätige müssen die AHV-Altersrente für immer für mehr Pensionierte bezahlen. Sie sehen, hier sind noch viele Fragen offen. Dadurch gewinnen die zweite und die dritte Säule an Bedeutung. Grafik 2: Wer seine Vorsorge nur auf die erste und zweite Säule abstützt, läuft Gefahr, dass seine Altersreserven im Alter Lücken aufweisen. Quelle: Helvetia-Versicherungen einem Lohn von mind. Fr pro Jahr. Der maximale versicherbare Lohn beträgt Fr Davon wird ein Koordinationsabzug vorgenommen, der zur Zeit Fr beträgt. Wie Sie aus der Grafik 2 ersehen können, sind die Leistungen der zweiten Säule begrenzt und vor allem bei höheren Einkommen ungenügend. Da ich Sie nicht mit Zahlenbeispielen ärgern will, möchte ich nur noch zwei wichtige Dinge ansprechen, die beim BVG zu reden geben: 1. Der minimal Zinssatz, 2. Der Umwandlungssatz. Der minimale Zinssatz ist der vom Bundesrat beschlossene Zinssatz, mit dem Ihr Guthaben bei der Pensionskasse verzinst wird. Momentan ist der Zinssatz 2,5%. Der Umwandlungssatz bestimmt die jährliche Rente in Prozenten des Alterskapitals. Dieser beträgt momentan 6,8% (Senkung von 7,2 %). Jetzt will der Bundesrat eine Senkung auf 6,4% vornehmen. Beide Punkte haben natürlich einen grossen Einfluss auf Ihre zukünftige Rente. Wird der Minimalzins gesenkt, steht Ihnen bei der Pensionierung ein kleineres Kapital zur Verfügung. Welchen Einfluss der Umwandlungssatz haben kann, will ich anhand eines Beispiels erläutern: Peter Muster hat bis zu seinem 65. Altersjahr Fr angespart. Bei einem Umwandlungssatz von 7,2 % würde seine Rente Fr betragen, bei 6,4 % schrumpft sie auf Fr Wenn ihm wegen der schlechteren Verzinsung über mehrere Jahre hinaus nur Fr zustehen, sinkt seine jährliche Rente auf Fr Auf die Leistungen Ihrer Pensionskasse kann ich nicht näher eingehen, weil es sehr stark auf die jeweilige Kasse und auf deren Reglement ankommt. Aber Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber jedes Jahr einen Leistungsausweis, aus dem Sie die wichtigsten Daten ersehen können. Grafik 1: Auf diesen drei Säulen baut das Schweizer System der Vorsorge auf. Quelle: Helvetia-Versicherungen Zweite Säule: Die Pensionskasse Nach diesem relativ einfachen Einstieg wenden wir uns nun der zweiten Säule zu. Diese ist schon etwas komplizierter. Versuchen wir, den Nebel etwas zu lichten. Die zweite Säule sollte uns helfen, den gewohnten Lebensstil weiterzuführen. Dies ist jedoch nur bis zu einem gewissen Lohnniveau vorgesehen. Versichert gemäss BVG sind Arbeitnehmer mit Um sich im Dschungel der verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten zurechtzufinden, ist ein gewisses Fachwissen unerlässlich kein Wunder, dass sich viele Betroffene überfordert fühlen. Es lohnt sich darum, in diesem Bereich eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen. Leuenberger Treuhand GmbH: Ihre unabhängige Vorsorge-, Versicherungs- und Steuerberatung Unser kompetentes Team freut sich auf Ihre Kontaktnahme: Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch an: ! Erich Leuenberger Konsulent PVS Geschäftsführer Vorsorge, Beratung bei Pensionierungen, Nachfolgeregelungen, Finanzplanung Marianne Nef eidg. reg. Versicherungsberaterin Steuerberatung, Steuererklärungen, Versicherungsberatungen L E U E N B E R G E R T R E U H A N D G M B H Finanz-, Steuer- und Versicherungsberatung Schwalbenstrasse 10, 9113 Degersheim Tel , Fax Mobile info@leutreu.ch,

7 So, trinken Sie einen Kaffee oder machen Sie einen Spaziergang, bevor wir uns an das dritte und wichtigste Thema wagen. Dritte Säule: Die freiwillige Vorsorge Warum bezeichne ich die 3. Säule als die wichtigste? Weil es sich dabei um die private Vorsorge handelt. Eine Vorsorge, die Sie selber bestimmen können. Die dritte Säule besteht aus zwei Teilen: 3a ist die gebundene Vorsorge, 3b ist die freie Vorsorge. In die Säule 3a können Sie jährlich Fr (als Selbständiger max. Fr ) einzahlen. Da es sich um eine gebundene Vorsorge handelt, können Sie das Geld nur für zwei Zwecke einsetzen: für den Erwerb von Wohneigentum oder für Ihre Altersvorsorge, wenn Sie pensioniert werden. Ihre Einzahlungen können Sie in der Steuererklärung zum Abzug bringen, wobei sie bei einer Auszahlung zu einem reduzierten Satz versteuert werden müssen. Die Säule 3b hat keine solchen Beschränkungen und muss bei der Auszahlung auch nicht versteuert werden. Diese dritte Säule (sowohl 3a und 3b) werden von Banken und Versicherungen gleichermassen angeboten. Es ist nun fast ein Krieg darüber ausgebrochen, wer die besseren Karten im Werben um neue Kunden hat. Verschiedentlich wurde versucht, das Ganze auf einfache Weise zu klären: Risiko bei der Versicherung, Sparen bei der Bank. Doch eben, so einfach ist es wirklich nicht mehr. Die Versicherungen haben mit neuen und innovativen Produkten auch in der Sparte Sparen grosse Fortschritte erzielt. Auch die Banken haben gemerkt, dass mit dem grossen Abstand zum Kunden kein Staat zu machen ist. Meine Erfahrung hat mich das Eine gelehrt: Es handelt sich nicht um die Frage, ob Bank oder Versicherung, sondern um die Frage einer guten Beratung. Während der Vorbereitung zu diesem Artikel habe ich verschiedene Banken aufgesucht und erklärt, dass ich gerne eine dritte Säule eröffnen würde. Bei allen angefragten Instituten wurde mir eine konservative Anlage Ist Ihre Vorsorge in guten Händen? Wer im Alter gut schlafen möchte, tut gut daran, einige Grundregeln zu beherzigen. mit einem Zinssatz von 1,75 2,125% empfohlen (siehe Grafik 3): Dabei wurde mir nach genauerem Nachfragen von jeder dieser Banken ein besseres Angebot unterbreitet, das dann jedoch in den meisten Fällen auch mit einem Risiko behaftet war. Bei einem solchen Produkt lassen sich auf lange Sicht gut und gerne 5% und mehr erwirtschaften. Gerade bei einer jungen Person ergeben sich daraus riesige Differenzen. Bezahlt ein 25-Jähriger während 40 Jahren je Fr pro Jahr, ergibt das mit einem Zins von 1,75 % etwas über Fr , bei einem Zins von 5 % jedoch schon über Fr Bei den Versicherungen sieht es zum Teil ähnlich aus. Noch immer wird zwar von einem Teil der Berater bei der Frage nach einer 3. Säule eine uralte konservative Versicherung angeboten, obwohl die meisten über neue moderne Produkte verfügen könnten, die eine viel interessantere Rendite vorzuweisen haben. So verfügt zum Beispiel die «Helvetia- Versicherung» über ein Produkt, das nicht nur an einem Fonds partizipiert, sondern sogar mit einer Höchststandgarantie ausgestattet ist, womit das Risiko des Kursverlustes praktisch ausgeschlossen wird. Auch die «Skandia Leben» hat ein Produkt im Angebot, das wie geschaffen ist für junge Erwachsene. Bei diesem Angebot ist der unnötige Todesfallschutz gar nicht erst versichert, und so kann eine bessere Rendite erzielt werden. Auch sonst bietet das Produkt einige vielversprechende Möglichkeiten, die vor allem für Jugendliche Sinn machen. Aber auch bei den Banken schläft man nicht. So hat die St. Galler Kantonalbank soeben ein Produkt auf den Markt gebracht, mit dem man seine Vorsorgegelder optimaler anlegen kann. Es bietet einen Minimalzins von 7,5 % (in 5 Jahren) sowie einen Maximalzins von 22,5%, was dann einen Jahreszins von 4,5 % ergeben würde. Ich bin sicher, dass auch andere Banken mit ähnlichen Produkten aufwarten könnten. Leider bin ich bei meinen Anfragen nicht immer fündig geworden. Das bringt mich zu folgender Schlussfolgerung zur 3. Säule: 1. Lassen sie sich nicht irgend ein Produkt verkaufen. Fragen Sie nach. 2. Es kommt nicht so sehr auf das Institut an, sondern mehr auf Ihre Bedürfnisse. 3. Lassen Sie sich beraten! Leuenberger Treuhand GmbH Finanz-, Steuer- und Versicherungsberatung Schwalbenstrasse Degersheim Tel , Fax Mobile info@leutreu.ch Steuern sparen? Profitieren Sie noch 2007! Wollen Sie... ein Vermögen aufbauen für die Zukunft? damit heute schon Steuern sparen? einen Risikoschutz für Sie und Ihre Nächsten? eine kompetente und faire Vorsorgeberatung? Ihr Draht zum Steuern Sparen Kontaktieren Sie einen Vorsorgespezialisten der PAX in St. Gallen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr persönliches Sparziel erreichen und sich den Steuervorteil noch für dieses Jahr sichern können PAX, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft Generalagentur St. Gallen Hechtackerstrasse St. Gallen Grafik 3: Bei der Wahl einer Lösung für die 3. Säule lohnt es sich, verschiedene Offerten einzuholen.

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