Kommissionen für Ethik der Forschung Beispiel Philipps-Universität Marburg

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1 Kommissionen für Ethik der Forschung Beispiel Philipps-Universität Marburg Stephan Becker Philipps-Universität Marburg Institut für Virologie Berlin, 14. April 2016, Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Empfehlungen von DFG und Leopoldina zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung

2 Stellungnahme Deutscher Ethikrat Empfehlungen DFG/Leopoldina

3 Beispiel für die Einrichtung einer KEF Kommission für Forschung und Verantwortung der Philipps-Universität Marburg

4 Hintergrund Zivilklausel-Forderungen aus Teilen der Universität Aktueller Auslöser Forschungsprojekt zum Ortungssystem von Heuschrecken im Dunkeln. Förderung durch das US DoD. Befürchtung: Forschungsergebnisse unmittelbar für die Entwicklung militärischer Drohnen nutzbar AG des Senats der Philipps-Universität Empfehlungen zum Umgang mit DURC Vorlage: DFG/ Leopoldina Empfehlungen Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung - Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung.

5 Einrichtung der Senats-Arbeitsgruppe Forschung und Verantwortung Zusammensetzung der AG Forschung und Verantwortung: alle im Senat vertretenen Statusgruppen. Präsidentin, 3 Professoren (Psychologie, Recht, Virologie), 2 Studierende, 1 wiss. Mitarbeiter, 1 admin. Mitarbeiter Ziel: Erstellung von Grundsätzen zum verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit an der Philipps-Universität März 2014: Erste Sitzung Herbst 2014: Finale Fassung der Grundsätze und Verfahrensregeln für den verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken an der Philipps-Universität Marburg Dezember 2014/Januar 2015: Zustimmung im Senat/ in Kraft getreten

6 Grundsätze und Verfahrensregeln für den verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken an der Philipps- Universität Marburg Lehnen sich eng an die Leitlinien der DFG/Leopoldina an Ergänzungen aus dem Hessischen Hochschulgesetz und der Grundordnung der Philipps-Universität Ziel der Grundsätze : (i) die Aufmerksamkeit für das Dual Use Thema stärken (Studentenunterricht, Ausbildung von jungen Wissenschaftlern, Veranstaltungen zum Thema, etc..) (ii) Wissenschaftler bei Zweifelsfragen hinsichtlich DURC beraten. Zentral ist die Einrichtung einer hochschulinternen unabhängigen Kommission Forschung und Verantwortung,

7 Arbeitsgrundlage der Kommission Forschung und Verantwortung Die Kommission hat den Auftrag, die Mitglieder und Angehörigen der Philipps-Universität Marburg und ihre Organe in ethischen Zweifelsfragen im Zusammenhang von Forschungsaktivitäten zu beraten und ggf. zur Wahrung ihrer Rechte beizutragen. Ihr wesentlicher Zweck ist, die Verantwortung der Forschenden in jedem Stadium des Forschungsprozesses bewusst zu halten und die Wahrnehmung dieser Verantwortung auch und gerade in der Weiterentwicklung der Wissenschaften durch alle an Forschung Beteiligten zu schärfen. 1 Abs. 3 HHG bleibt unberührt.

8 Aufgaben der Kommission Forschung und Verantwortung Beratung der Mitglieder und Angehörigen sowie der Organe der Philipps-Universität Marburg in Angelegenheiten, die sich ergeben aus - der Umsetzung des geltenden Rechts, - der Umsetzung der Ethikregeln und Empfehlungen der verschiedenen Fachgesellschaften, ähnlicher Institutionen und Forschungsorganisationen des In- und des Auslandes sowie des Deutschen Ethikrates. - der Umsetzung der Maßnahmen der Risikoanalyse, der Risikominimierung und der vorausschauenden Forschungsfolgenabschätzung, die mit den formulierten Grundsätzen und Verfahrensregeln an der Philipps-Universität Marburg etabliert werden.

9 Wer kann die Kommission Forschung und Verantwortung anrufen? alle projektbeteiligten oder projektverantwortlichen Forscherinnen und Forscher Präsident / Präsidentin der Philipps-Universität MArburg jedes Mitglied und alle Angehörigen der Philipps-Universität Marburg externe Kooperationspartner und Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (sogenannte Whistleblower) Die Zweifel sind substantiiert zu begründen!

10 Arbeitsweise der Kommission Forschung und Verantwortung Die Kommission gibt Empfehlungen zur Durchführung von Forschungsprojekten. Eine Empfehlung der Kommission über die Vereinbarkeit oder Nichtvereinbarkeit von Forschung mit formulierten Grundsätzen und Verfahrensregeln bedarf einer Mehrheit ihrer Mitglieder und der Mehrheit der Mitglieder der Professorengruppe. Das Gleiche gilt, wenn die Kommission auf der Grundlage der Grundsätze und Verfahrensregeln Empfehlungen über die Art und Weise der Durchführung eines Forschungsvorhabens oder dessen Nichtdurchführung abgibt.

11 Zusammensetzung der Komission Forschung und Verantwortung Die Kommission besteht aus 7 ständigen Mitgliedern, davon 4 Mitglieder der Professorengruppe, 1 Mitglied der Gruppe der Studierenden, 1 Mitglied der Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder und 1 Mitglied der Gruppe der technisch-administrativen Mitglieder Voraussetzung für die Mitgliedschaft sind Fachkenntnisse in Fragen der Forschungsethik auf dem betroffenen Wissenschaftsgebiet oder in anderen entscheidungsrelevanten Bereichen Die Kommission soll im Hinblick auf naturwissenschaftliche und geisteswissenschaftliche Mitglieder interdisziplinär besetzt sein.

12 Zusammensetzung der Komission Forschung und Verantwortung Gegenwärtige vertretene Disziplinen: Professoren Medizin Biologie Theologie (Ethik) Rechtswissenschaft Wiss Mitarbeiter Mikrobiologie

13 Kommissionen für Ethik der Forschung Beispiel Philipps-Universität Marburg Stephan Becker Philipps-Universität Marburg Institut für Virologie Berlin, 14. April 2016, Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Empfehlungen von DFG und Leopoldina zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung

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