Sie interessieren sich für eine Kosmetikweiterbildung? Herzlichen Glückwunsch! Eine gute und richtige Entscheidung.

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1 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie interessieren sich für eine Kosmetikweiterbildung? Herzlichen Glückwunsch! Eine gute und richtige Entscheidung. Die Kosmetik- und Wellnessbranche boomt und eine qualifizierte Weiterbildung ist die Voraussetzung für jeden beruflichen Erfolg. Die Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt für gut ausgebildete, engagierte Kosmetikerinnen mit einem anerkannten Abschluss sind sehr gut, deshalb ist vielleicht gerade eine Fortbildung in unserer Kosmetikakademie genau das Richtige für Sie. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eine Kosmetikfortbildung zur Vorbereitung auf die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfte Kosmetikerin / geprüfter Kosmetiker (HWK) zu machen, flexibel in Form von Modulen. Lassen Sie sich überzeugen. Und seit kurzem gibt es bei uns auch den Kosmetikmeister! Direkt im Anschluss an Ihre Kosmetikfortbildung. Sprechen Sie uns an. Hochmotivierte und qualifizierte Dozenten werden Sie durch den Unterricht begleiten. Die Module beinhalten fundierten Theorie- und intensiven Praxisunterricht an Modellen. Da sich heutzutage eine Kosmetikweiterbildung umfangreich und vielfältig darstellt, kommen bei uns neueste Techniken und aktuelle Trends auf einer fundierten, fachlichen Grundlage zum Einsatz, die sicher auch Sie begeistern werden. Egal ob Thalasso-Behandlungen mit Kaltmodellage zur Tiefendurchfeuchtung, Hyalurontreatments mit Vliesmaske zum Ausgleich von Falten und Fältchen oder wirkungsvolle apparative Anwendungen wie Ultraschall - wir vermitteln Ihnen umfangreiches Know-how. Durch ausgefeilte, ganzheitliche Massagetechniken kommen auch Entspannung und Wellness nicht zu kurz. Ein besonderes Highlight bei unseren Teilnehmern ist immer wieder die dekorative Kosmetik, die Tages-, Abend-, Spezial-, Braut- und Best-Ager-Makeup beinhaltet.

2 Das Wichtigste auf einen Blick Was zeichnet uns aus. Versierte Fachkräfte Modern eingerichtete Unterrichtsräume in Theorie und Praxis Klimatisierte Unterrichtsräume für die Fachpraxis Praxis an Fremdmodellen (werden von uns gestellt) Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Lehr- und Lernmittel Welche Möglichkeiten bieten sich nach erfolgreichem Abschluss der Kosmetikfortbildung. Im Angestelltenverhältnis Kosmetikinstitute Parfümerien Gebiets- und Depotrepräsentant/in Kureinrichtungen Anstellungen in Kosmetik-Fachgeschäften Kosmetiker/in bei Reedereien (Aida, usw.) Selbstständigkeit mit Abschluss geprüfte(r) Kosmetiker/in (HWK) Eröffnung eines eigenen Kosmetikinstitutes Eröffnung einer Kosmetikkabine in Kooperation mit einem Friseur Nach ausreichender Berufserfahrung und intensiver Weiterbildung Visagist/in in der Modebranche und beim Fernsehen Kosmetiker/in bei Hautärzten sowie in Apotheken Mitarbeiter/in in der Kosmetik-Industrie Dozent/in an Kosmetikschulen Absolvierung des Meistervorbereitungslehrganges zum Kosmetikmeister. Damit erwerben Sie die Berechtigung zu einem Studium. Das als Anlage beigefügte Infoblatt informiert Sie über: Kurzinfo zu dem Seminar Termine Unterrichtszeiten Lehr- und Lernmittel sowie erforderliches Handwerkszeug Fortbildungskosten und Zahlungsbedingungen Unterbringungs- und Verpflegungsmöglichkeiten Zulassungsbedingungen der Handwerkskammer Oldenburg Fördermöglichkeiten Die Teilnahme an unserer Fortbildung ist an keine bestimmte Altersgrenze gebunden. Einzige Voraussetzung ist, dass der/die Teilnehmer/in nicht mehr berufsschulpflichtig ist und möglichst schon eine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Die Zulassungsvoraussetzungen der Handwerkskammer Oldenburg zur Prüfung entnehmen Sie dem beigefügten Infoblatt. Wenn Sie unser Angebot überzeugt und Sie Lust an einem kommunikativen Beruf mit vielseitigen Möglichkeiten haben, sind Sie bei uns bestens aufgehoben. Wählen Sie bitte die gewünschten Module aus und senden Sie uns das Anmeldeformular zurück. Gleichzeitig überweisen Sie bitte die Verwaltungskostenpauschale auf unser Konto.

3 Sobald Anmeldung und Zahlung bei uns eingegangen sind, werden wir Ihnen den Modulplatz verbindlich reservieren. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich. Rufen Sie uns an oder kommen Sie uns besuchen. Bei der Gelegenheit könnten Sie sich die Unterrichtsräumlichkeiten ansehen und mit unseren Fachlehrern ein persönliches Gespräch führen. Damit unsere Fachdozentin Frau Schladitz ausreichend Zeit für Sie hat, ist es notwendig, vorher telefonisch unter der Tel.: 0441 / einen Termin mit ihr abzustimmen. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie recht bald anlässlich der Teilnahme an einem Kosmetiklehrgang bei uns begrüßen könnten. Mit freundlichen Grüßen Fachlehranstalt Oldenburg - für Friseure und Kosmetiker e.v.

4 INFOBLATT Geprüfte Kosmetikerin (HWK) / Geprüfter Kosmetiker (HWK) MODULE und TERMINE Die Vorbereitung auf die Prüfung findet in Form von Modulen statt. Sie beinhalten fundierten Theorieund intensiven Praxisunterricht an Modellen. Alle Module können auch separat gebucht werden. Die Termine entnehmen Sie dem beiliegenden Modulplaner 2017/2018. Bei der Fortbildung handelt es sich um eine förderfähige Maßnahme mit insgesamt 440 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Die Fortbildung beginnt mit dem Modul mit 80 Unterrichtstunden und setzt sich fort mit den weiteren sieben Modulen mit 360 Unterrichtsstunden. UNTERRICHTSZEITEN Der Unterricht findet dienstags bis freitags von 8.00 Uhr bis Uhr statt, inklusive der Pausen. In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. Als Richtlinie gelten die Schulferien für das Land Niedersachsen. ABSCHLUSS Die Absolvierung aller Module ermöglicht Ihnen die Zulassung zur Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfte Kosmetikerin (HWK) / geprüfter Kosmetiker (HWK). Die Prüfungszeiten (3 Tage) sind nicht in der Lehrgangsdauer enthalten. LEHR- und LERNMITTEL sowie HANDWERKSZEUG Die Kosten für die Lehr- und Lernmittel sind in den Lehrgangsgebühren enthalten (keine Extraberechnung), exklusive der benötigten Berufskleidung. LEHRGANGSKOSTEN und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Verwaltungskostenpauschale für alle acht Module 150,00 (bei Anmeldung zu zahlen) Verwaltungskostenpauschale bei Einzelbuchung je Modul 20,00 (bei Anmeldung zu zahlen) Kosten der Fortbildung: - KOS 1 / zwei Wochen 576,00 - KOS 2 / eine Woche 288,00 - KOS 3 / Visagistik 4 Tage 398,00 - KOS 4 / zwei Wochen 576,00 - KOS 5 / Pediküre eine Woche 288,00 - KOS 6 / Maniküre eine Woche 288,00 - KOS 7 / zwei Wochen 576,00 - KOS 8 / Prüfungstraining eine Woche 288,00 - Kosten für alle 8 Module 3.278,00 Sofortige Buchung aller 8 Module, 10 % Rabatt, abzgl. 327,80 = 2.950,20 - zahlbar in 2 Raten Prüfungsgebühr zahlbar an die Handwerkskammer Oldenburg 350,00 Die Verwaltungskostenpauschale überweisen Sie bitte unter Angabe der von Ihnen gebuchten Module und Ihres Vor- und Zunamens sowie Ihres Wohnortes auf das folgende Konto: Landessparkasse zu Oldenburg IBAN DE BIC SLZODE22

5 Die weiteren Zahlungen sind gemäß der zu Beginn der Fortbildung ausgehändigten Rechnung zahlbar. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie im Verlauf des Lehrganges eine Rechnung von der Handwerkskammer Oldenburg. Sowie die Anmeldung und die Zahlung der Verwaltungskostenpauschale bei uns eingegangen sind, werden wir Ihnen - soweit noch möglich - den Modulplatz verbindlich reservieren. Wenn wir einen freien Modulplatz nicht mehr anbieten können, erstatten wir Ihnen die gezahlte Verwaltungskostenpauschale selbstverständlich zurück. Im Falle eines Rücktritts Ihrerseits gilt die Anzahlung als verfallen, eine Rückerstattung erfolgt nicht. Sie können die Anmeldung bis zu 2 Wochen vor Fortbildungsbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich wieder zurückziehen, ohne dass Ihnen weitere Fortbildungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Sollten Sie allerdings erst nach der 2-Wochen-Frist Ihre Anmeldung stornieren oder ohne Abmeldung nicht zur Fortbildung erscheinen, würden wir Ihnen 25 % der Fortbildungsgebühr (bei Buchung aller Module) und 50 % der Modulgebühr (bei Einzelbuchung) in Rechnung stellen, es sei denn, Sie benennen uns eine/einen Ersatzteilnehmer/in, der/die für Sie einspringt und die Gebühren entrichtet. UNTERBRINGUNGS- und VERPFLEGUNGSMÖGLICHKEITEN Die Unterbringung erfolgt in unseren schuleigenen Internaten. Wir bieten Ihnen die Unterbringungsmöglichkeiten an: Nichtraucher-/Raucher-Einzelappartement mit integrierter Küche und Bad Tag 22,00 pro Übernachtung ab 15. Tag 13,00 pro Übernachtung Bei einer Zimmerbelegung ab 15 Tage wird eine Kostenpauschale für die Endreinigung in Höhe von 25,00 berechnet. In der Nutzungsentschädigung sind alle Nebenkosten enthalten. Zusätzlich zu der Selbstbeköstigung stehen Ihnen Verpflegungsmöglichkeiten verschiedener Art in unserer Cafeteria zur Verfügung. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN der Handwerkskammer Oldenburg Auf Grund des 2 der gültigen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Kosmetiker/in (HWK) : (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Kosmetiker/Kosmetikerin oder Friseur/Friseurin bestanden hat. (2) Abweichend vom Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer im Kosmetikbereich mindestens vier Jahre praktisch tätig war oder durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Vor Beginn der Fortbildung (1. Modul) stellen Sie Ihr Gesuch auf Zulassung zur Kosmetikprüfung bitte bei den Beauftragten der Handwerkskammer Oldenburg, Theaterwall 32, Oldenburg. Die Abschlussprüfungen finden nach Vorgabe der Handwerkskammer Oldenburg statt. Bitte reichen Sie dazu ein: - selbstverfasster, eigenhändig geschriebener Lebenslauf (Vorlage im Büro erhältlich), - Geburtsurkunde in Kopie, evtl. eine Heiratsurkunde in Kopie (bei verheirateten Frauen bzw. Männern bei Namensänderung), - etwaige Zeugnisse über den Besuch von Fachschulen oder Bescheinigungen über die Teilnahme an berufsfördernden Lehrgängen, Kursen oder dergleichen, - die Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wo und wann Sie sich bereits einer Kosmetikprüfung bzw. Meisterprüfung unterzogen haben. Zeugnisse und Bescheinigungen können als Original vorgelegt werden, da diese nach Einsichtnahme sofort zurückgereicht werden. Abschriften und Fotokopien müssen beglaubigt sein.

6 WELCHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN GIBT ES? 1. Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (WeGebAU -Projekt) a. Weiterbildung für geringqualifizierte Arbeitnehmer b. Weiterbildung für ältere Arbeitnehmer eines Unternehmens Für weitere Informationen sollte sich der Arbeitgeber wenden an: Herrn Matthias Jantos, Weiterbildungsberater Tel.: 0441/ Das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) - Aufstiegs-BAföG a. Bei einem Abschluss in einem berufsverwandten Beruf (Friseurin, Masseurin etc.) kann Förderung der Lehrgangsgebühren für den kompletten Lehrgang beantragt werden. b. Liegt k e i n berufsverwandter Abschluss vor, dann müsste das Einführungsseminar selber gezahlt werden und nach erfolgreicher Prüfung könnte für die darauf aufbauenden Semester die Förderung beantragt werden. Die Kurzinformation bezüglich des Förderungsumfanges ist dem anliegenden Merkblatt: "Aufstiegs-BAföG - Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)" zu entnehmen. Weitere Informationen hierzu unter: im Internet unter: telefonisch unter: (kostenfrei) oder bei Ihrer Handwerkskammer 3. Bildungsprämie - für berufstätige Arbeitnehmer zu beantragen bei der Volkshochschule. Nähere Information hierzu unter: A-Angebot-Kos-HWK-INFOBLATT-Module docx

7 A N M E L D U N G Kosmetik-Seminare Frau / Herr bei Verheirateten auch Geburtsname: Geboren am: in Straße : PLZ.: Ort: Tel (privat): Tel. (Handy): -Adresse: Tel. (gesch.): (Angabe ist freiwillig) Rechnungsstellung an: (Kostenträger) Geben Sie uns bitte bekannt, an wen die Rechnungsstellung erfolgen soll. Frau / Herr / Sonstige Straße : PLZ.: Ort: Den Schriftverkehr bitte an: nur an den Teilnehmer nur an den Kostenträger an beide Bitte wählen Sie: Datum Kosten KOS 1 / und , und KOS 2 / , KOS 3 / Visagistik und , und KOS 4 / und , und KOS 5 / Pediküre , KOS 6 / Maniküre , KOS 7 / und , und KOS 8 / Prüfungstraining , Bitte nächste Seite beachten. -

8 Ich habe eine Förderung beantragt Nein Ja Wenn Ja über wen Beruflicher Ausbildungsgang: 1. Allgemeine Schulbildung Art der besuchten Schule: Hauptschule Realschule höhere Schule 2. Lehrzeit: vom : bis : 3. Gesellenprüfung im erfolgreich abgeschlossen JA am: NEIN 4. andere Qualifizierung als (z.b. Kosmetiker/in) 5. Dauer der Ausbildung 1 Jahr 2 Jahre 6. Unterrichtsform Vollzeit Teilzeit Fernstudium erfolgreich abgeschlossen JA am: NEIN 7. Ich bin zurzeit berufstätig JA NEIN Wenn <JA >, in welchem Beruf : 8. Letzter Arbeitgeber: (Angabe ist freiwillig) Bitte wählen Sie: In unseren schuleigenen Internaten bieten wir - je nach Verfügbarkeit - Unterbringungsmöglichkeiten in einem Nichtraucher- bzw. Raucher-Einzelappartement für: Tag 22,00 pro Übernachtung ab 15. Tag 13,00 pro Übernachtung Bei einer Zimmerbelegung ab 15 Tage wird eine Kostenpauschale für die Endreinigung in Höhe von 25,00 berechnet. Wenn möglich, würde ich bevorzugt in einem Raucher-Einzelappartement mit integrierter Küche und Bad wohnen. Nichtraucher-Einzelappartement mit integrierter Küche und Bad wohnen. Ich benötige keine Wohngelegenheit. Die Zimmervergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Ein Rechtsanspruch kann daraus nicht hergeleitet werden. Mir ist bekannt, dass diese Anmeldung erst mit Zahlung der Verwaltungskostenpauschale verbindlich wird. ich die Anmeldung bis zu 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich wieder zurückziehen kann. In dem Fall werden mir keine weiteren Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt. Die gezahlte Verwaltungskostenpauschale gilt jedoch als verfallen und wird nicht zurückerstattet. ich 25 % der Fortbildungsgebühr (bei Buchung aller Module) und 50 % der Modulgebühr (bei Einzelbuchung) zu zahlen habe, wenn ich meine Anmeldung erst nach der oben genannten 2-Wochen-Frist storniere oder ohne fristgerechte Abmeldung nicht zur Fortbildung erscheine. Es sei denn, ich benenne eine/einen Ersatzteilnehmer/in, der/die für mich einspringt und die Gebühren entrichtet: (Ort), den (Unterschrift) FACHLEHRANSTALT OLDENBURG - für Friseure und Kosmetiker e. V. Willersstraße 9, Oldenburg, Fon 0441 / , Fax 0441 / ANM-KOS Module docx

9 2017 Kosmetik Modultermine Juli August September Oktober November Dezember 1 Sa 1 Di 1 Fr 1 So 1 Mi Allerheiligen 40 2 So 2 Mi 2 Sa 2 Mo 2 Do 2 Sa 1 Fr Maniküre 27 3 Mo 3 Do 3 So 3 Di 3 Fr 3 So Tag der Dt. Einheit Di 4 Fr 4 Mo 4 Mi 4 Sa 4 Mo 5 Mi 5 Sa 5 Di 5 Do 5 So 5 Di 6 Do 6 So 6 Mi 6 Fr 6 Mo 45 6 Mi 7 Fr 7 Mo 32 7 Do 7 Sa 7 Di 7 Do 8 Sa 8 Di 8 Fr 8 So 8 Mi 8 Fr 41 9 So 9 Mi 9 Sa 9 Mo 9 Do 9 Sa 10 Mo Do 10 So 10 Di 10 Fr 10 So Di 11 Fr 11 Mo 11 Mi 11 Sa 11 Mo 12 Mi 12 Sa 12 Di Visagistik 12 Do 12 So 12 Di 13 Do 13 So 13 Mi Visagistik 13 Fr 13 Mo 14 Fr 14 Mo 15 Sa 15 Di 15 Fr 15 So 16 So 16 Mi 16 Sa 16 Mo 17 Mo Mi Do 14 Sa 14 Di 14 Do Do 17 So 17 Di 18 Di 18 Fr 18 Mo Mi 19 Sa 19 Di Visagistik 20 Do 20 So 20 Mi Visagistik 21 Fr 21 Mo Do 21 Sa 22 Sa 22 Di 22 Fr 22 So 23 So 23 Mi 23 Sa 23 Mo 18 Mi 19 Do 20 Fr 15 Mi 15 Fr Do 16 Sa 17 Fr 17 So Sa 18 Mo 19 So 19 Di Prüfungstraining 20 Mo Mi Prüfungstraining 21 Di Pediküre 21 Do Prüfungstraining 22 Mi Pediküre 22 Fr Prüfungstraining Do Pediküre 23 Sa 24 Mo Do 24 So 24 Di 24 Fr Pediküre 24 So Di 25 Fr 25 Mo 25 Mi 25 Sa 25 Mo 26 Mi 26 Sa 26 Di 26 Do 26 So 26 Di Do 27 So 27 Mi 27 Fr 27 Mo 27 Mi Weihnachten Weihnachten Fr 28 Mo Do 28 Sa 28 Di Maniküre 28 Do 29 Sa 29 Di 29 Fr 29 So 29 Mi Maniküre 29 Fr So 30 Mi 30 Sa 30 Mo 30 Do Maniküre 30 Sa 31 Mo Do 31 Di Reformationstag 31 So

10 2018 Kosmetik Modultermine Januar Februar März April Mai Juni 01 1 Mo 1 Do 1 Do Neujahr 2 Di 2 Fr 2 Fr 1 So 1 Di 1 Fr Tag der Arbeit 14 2 Mo 2 Mi 2 Sa Ostermontag 3 Mi 3 Sa 3 Sa 3 Di 3 Do 3 So 4 Do 4 So 4 So 4 Mi 4 Fr 4 Mo 5 Fr 5 Mo 6 Sa Heilige 3 Könige Mo 5 Do 5 Sa 5 Di 6 Di Visagistik 6 Di 6 Fr 6 So 6 Mi 7 So 7 Mi 7 Mi 7 Sa 7 Mo 02 8 Mo 8 Do 8 Do Maniküre 8 So 8 Di 8 Fr 9 Di 9 Fr 9 Fr 10 Mi 10 Sa 10 Sa 11 Do 11 So 11 So 12 Fr 12 Mo 13 Sa 13 Di 13 Di 14 So 14 Mi 14 Mi 15 Mo Do 15 Do 16 Di 16 Fr 16 Fr 17 Mi 17 Sa 17 Sa 18 Do 18 So 18 So 19 Fr 19 Mo 9 Mo 15 9 Mi 9 Sa 10 Di 10 Do Christi Himmelfahrt 10 So 11 Mi 11 Fr 11 Mo Mo 12 Do 12 Sa 12 Di Mo 13 Fr 14 Sa 14 Mo 15 So 16 Mo 13 So 13 Mi Sa 21 Mo 21 Do Pfingstmontag Aufbautraining Aufbautraining 19 7 Do Aufbautraining Do 15 Di 15 Fr Mi 16 Sa 17 Di 17 Do 17 So 18 Mi 18 Fr 18 Mo Do 19 Sa 19 Di 20 Sa 20 Di 20 Di 20 Fr 20 So 20 Mi 21 So 21 Mi 21 Mi 22 Mo Do 22 Do 23 Di 23 Fr 23 Fr 23 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Sa 24 Di 25 Do 25 So 26 Fr 26 Mo Visagistik 22 So 22 Di Mi 22 Fr 24 Do Prüfungstraining 24 So Mo Do 26 Sa 26 Di 25 So 25 Mi 25 Fr Prüfungstraining 25 Mo 27 Sa 27 Di 27 Di 27 Fr 27 So Maniküre Maniküre Maniküre Pediküre Pediküre Pediküre Pediküre 28 So 28 Mi 28 Mi 28 Sa 28 Mo Prüfungstraining Prüfungstraining 23 Sa 27 Mi Do Mo 29 Do Visagistik 30 Di 30 Fr Karfreitag 29 So 29 Di 30 Mo Mi Aufbautraining Aufbautraining 29 Fr 30 Sa 31 Mi Visagistik 31 Sa 31 Do Aufbautraining

11 Aufstiegs-BAföG Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Wer kann Anträge stellen? Personen mit Berufsausbildung oder langjähriger Berufserfahrung, die sich im Rahmen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung z.b. zu Meistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachwirten, Betriebswirten oder Fachkräften im Sozial- und Gesundheitswesen qualifizieren wollen, können für eine Aufstiegsfortbildung auf Antrag eine staatliche Förderung nach dem AFBG erhalten. Zuvor selbst oder über Dritte finanzierte Fortbildungen sind nicht förderschädlich. Hochschulabsolventen erhalten keine Förderung. In Ausnahmefällen kann im Anschluss eine weitere Fortbildung gefördert werden. Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss rechtlich geregelt sein, mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen und über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen in Vollzeit- und in Teilzeitform (berufsbegleitend), die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzen oder als Fortbildungen nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erfolgen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden: die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen; bei Vollzeitmaßnahmen müssen wöchentlich an vier Werktagen Lehrveranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden, sie müssen innerhalb von 36 Monaten abschließen und sind maximal für die Dauer von 24 Monaten förderfähig; bei Teilzeitmaßnahmen dürfen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten nicht weniger als 150 Unterrichtsstunden umfassen, sie müssen innerhalb von 48 Monaten abschließen; Fernunterrichtslehrgänge sind förderfähig, wenn sie nach 12 Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassen sind oder von einem öffentlich-rechtlichen Träger veranstaltet werden. Die Förderungshöchstdauer und die Mindeststundenzahl sind nach der Anzahl der durchschnittlich für die Bearbeitung der Fernlehrbriefe benötigten Zeitstunden und der Anzahl der für Präsenzphasen vorgesehenen Unterrichtsstunden zu bemessen (Regelstudienzeit); mediengestützter Unterricht (Unterricht, der teilweise unter Einsatz elektronischer Medien durchgeführt wird) ist förderfähig, wenn er durch Präsenzunterricht oder eine vergleichbare verbindliche mediengestützte Kommunikation ergänzt wird und regelmäßig Erfolgskontrollen erfolgen. Wie wird gefördert? Förderumfang 1. Maßnahmebeitrag: Bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen umfasst die Förderung die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in tatsächlicher Höhe (ohne Lehrmittel und Arbeitsmaterialien) bis maximal ,-- Euro sowie ggf. die Kosten des Meisterstücks bzw. der Prüfungsarbeit bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch 2.000,-- Euro. Der Maßnahmebeitrag ist einkommens- und vermögensunabhängig. Er wird zu 40 % als Zuschuss und zu 60 % als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Für das Meisterstück bzw. die Prüfungsarbeit erfolgt die Förderung vollständig auf Darlehensbasis. Die Prüfungsgebühr wird erst zum Zeitpunkt der Prüfung gegen Vorlage der Rechnung in Kopie bewilligt. Hinweis: Zum 40 % Darlehenserlass mehr auf der Rückseite. 2. Kinderbetreuungszuschlag: Alleinerziehende erhalten für die Betreuung eines Kindes bis zum Alter von 10 Jahren zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 130,-- Euro monatlich pro Kind. 3. Unterhaltsbeitrag: Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen können neben dem Maßnahmebeitrag einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Dieser besteht aus einem Zuschuss- und einem Darlehensanteil, der sich an der Familiengröße orientiert. Bei Kranken bzw. Pflegeversicherungsbeiträgen ab 86 Euro beträgt die Förderung maximal (Darlehen und Zuschuss) für: Ledige ohne Kind 768,-- Euro Verheiratete ohne Kind 1003,-- Euro Für jedes Kind + 235,-- Euro Der maximale Zuschussanteil bei Personen ohne Kinder liegt bei 333,-- und steigt pro Kind um 129,--. Der Unterhaltsbeitrag wird abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie vom Einkommen des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten gewährt; es bestehen folgende Freibeträge: Einkommensfreibeträge des Antragstellers 290,-- Euro für den Antragsteller + 570,-- Euro für den Ehegatten + 520,-- Euro für jedes Kind Einkommensfreibeträge des Ehegatten 1.140,-- Euro vom Einkommen des Ehegatten + 520,-- Euro für jedes Kind Vermögensfreibeträge ,-- Euro für den Antragsteller ,-- Euro für den Ehegatten des Antragstellers ,-- Euro für jedes Kind des Antragstellers Härtefreibetrag für Einkommen und Vermögen: Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf formlosen Antrag über die vorstehend genannten Freibeträge hinaus vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers bzw. vom Einkommen des Ehegatten ein weiterer Teil anrechnungsfrei gestellt werden. 4. Förderung der Prüfungsvorbereitungszeit Auf gesonderten Antrag (Formblatt G) kann der bereits bewilligte Unterhaltsbeitrag für die Zeit zwischen Lehrgangsende und Prüfung (maximal jedoch für 3 Monate) als Darlehen fortgesetzt werden. Die Prüfung muss zum erstmöglichen Zeitpunkt abgelegt werden. Darlehensabwicklung 1. Darlehenshöhe: Die NBank entscheidet als Bewilligungsbehörde auf Antrag: - über die Höhe des Darlehensbetrages sowie über die Höhe des Zuschussanteils zum Maßnahmebzw. Unterhaltsbeitrag, - über die Dauer in der ein Unterhaltsdarlehen für die Prüfungsvorbereitungszeit vergeben wird. In Höhe des im Bewilligungsbescheid ausgewiesenen Darlehensanspruchs übersendet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Geförderten ein konkretes Darlehensangebot. Ob und in F-AFBG - Info-Blatt.doc

12 welchem Umfang Geförderte von dem Angebot Gebrauch machen wollen, regelt der mit der KfW zu schließende privatrechtliche Rahmendarlehensvertrag. Bei Folgebewilligungen erstellt die KfW automatisch ein erneutes Angebot über den erhöhten Darlehensanspruch, sofern in der Vergangenheit das Darlehen in Anspruch genommen wurde. Der Abschluss des privatrechtlichen Darlehensvertrages kann bei der KfW nur innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Bescheiddatum verlangt werden. 2. Rückzahlung: Das Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit (längstens jedoch für sechs Jahre) zins- und tilgungsfrei. Anschließend ist das Darlehen innerhalb von 10 Jahren mit einer monatlichen Mindestrate in Höhe von 128 Euro zurückzuzahlen. Die KfW teilt 30 Tage vor Rückzahlungsbeginn folgende Modalitäten mit: - die Höhe der Darlehensschuld, - die zu diesem Zeitpunkt geltende Zinsregelung, - die monatliche Rückzahlungsrate und - den Tilgungszeitraum. Das Darlehen ist ab Beginn der Rückzahlungspflicht zu verzinsen. Der Zinssatz ist variabel; es kann jedoch mit der KfW auch ein Festzins vereinbart werden. 3. Darlehenserlass: Bei erfolgreichem Maßnahmeabschluss erteilt die KfW bei Vorlage des Prüfungszeugnisses 40 % Erlass auf das noch bestehende Maßnahmedarlehen. Gründet oder übernimmt der Darlehensnehmer innerhalb von drei Jahren nach erfolgreicher Beendigung des Lehrgangs ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz, so können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 66 % des auf die Lehrgangsund Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen werden. Telefonische Auskünfte bezüglich Darlehensabwicklung und Erlass können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Niederlassung Bonn, unter der Rufnummer 0228 / eingeholt werden. Wie und wo erfolgt die Antragstellung? Anträge sollten etwa zwei bis drei Monate vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, damit die Unterlagen möglichst aktuell sind und die Bearbeitung bis zum Lehrgangsbeginn abgeschlossen werden kann. Die Antragstellung muss bis spätestens zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnittes erfolgen. Unterhaltsbeiträge werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Leistung endet mit Ablauf des Monats, in dem der letzte Unterricht abgehalten wird, kann aber auf Antrag um drei Monate als Darlehen verlängert werden. Praktika werden nach dem AFBG nicht gefördert. Maßnahmebeiträge (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) können bei fristgerechter Antragstellung (s.o.) rückwirkend gewährt werden. Aufgrund der automatisierten Datenverarbeitung werden Zuwendungsbescheide frühestens Ende des Monats erstellt, der vor dem Beginn der Fortbildungsmaßnahme liegt. Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Sie sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Maßnahmebeiträge können noch bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden. Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden von den Ländern bestimmte Behörden, die auch die Zuschüsse auszahlen. Die Darlehen werden von der KfW ausgezahlt, wenn mit ihr hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag abgeschlossen wird. Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Anragstellerin bzw. des Antragstellers. Ausnahmen bestehen in: Bremen Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (N-Bank) Günther-Wagner-Allee 12-14, Hannover Tel.: / Hamburg Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG Zum Handwerkszentrum 1, Hamburg Tel.: 040 / Hessen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken; Adressen siehe unter Niedersachsen Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (N-Bank) Günther-Wagner-Allee 12-14, Hannover Tel.: / Nordrhein-Westfalen Bezirksregierung Köln; Dezernat 49 Ausbildungsförderung Köln, Tel.: 0221/ (Beratung und Antragsannahme durch die Kammern für ihre jeweiligen Berufsbereiche) Sachsen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Chemnitz, Dresden und Leipzig für ihre jeweiligen Berufsbereiche, sowie Sächsisches Landesverwaltungsamt für Ausbildungsförderung Thüringer Weg 3, Chemnitz Tel.: / Schleswig-Holstein Investitionsbank des Landes Schleswig- Holstein, Fleethörn 29-31, Kiel Tel.: / Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt Weimarplatz 4, Weimar Tel.: / und / Umfassende weitere Informationen sowie die Antragsformulare erhalten sie auch unter F-AFBG - Info-Blatt.doc

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