Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Teil: Allgemein bildende Schulen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Teil: Allgemein bildende Schulen"

Transkript

1 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Teil: Allgemein bildende Schulen Parchim 11. Juni 2015

2 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Teil: allgemein bildende Schulen Landkreis Ludwigslust-Parchim Der Landrat Putlitzer Straße Parchim

3 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schulentwicklungsplan allgemein bildende Schulen des Landkreises Ludwigslust-Parchim für den Zeitraum 2015/16 bis 2019/20 Seite 1. Zielstellung der Schulentwicklungsplanung Rechtsgrundlagen Gesetzliche Regelungen zur Schul- und Klassenbildung 5 entsprechend Schulgesetz M-V 1.3 Herangehensweise zur Ermittlung der Schulwegzeiten 6 2. Bildungs- und Schulangebot 2.1 Derzeitiges Schulangebot im Landkreis Ludwigslust-Parchim Schulen in Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schulen in Trägerschaft der Städte, Ämter, Gemeinden und 7 Schulverbände Schulen in freier Trägerschaft 8 3. Schülerprognosen für den Landkreis Ludwigslust-Parchim 3.1 Geburtenentwicklung auf der Grundlage der regionalen 10 Bevölkerungsprognose, der Zu- und Abwanderungen sowie Tendenzen der Siedlungsentwicklung Tendenzen der langfristigen Bevölkerungsentwicklung Geburtenentwicklung im Landkreis Entwicklung der Einschulungszahlen im Landkreis Ludwigslust- Parchim im Planungs- und Prognosezeitraum Entwicklung der Einschulungen im Landkreis Entwicklung der Schülerzahlen nach Schularten 3.3 Pendlerbewegungen Schulentwicklungsplanung für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim 4.1 Gymnasien Förderschulen Verbundene Regionale Schule und Gymnasium (KGS) 49

4 - 2 - Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim 5. Schulentwicklungsplanung für Schulen in Trägerschaft der Städte, Ämter, Gemeinden und Schulverbände 5.1 Amtsfreie Städte Boizenburg Hagenow Ludwigslust Lübtheen Parchim Ämter Amt Boizenburg - Land Amt Crivitz Amt Dömitz - Malliß Amt Eldenburg-Lübz Amt Goldberg-Mildenitz Amt Grabow Amt Hagenow - Land Amt Ludwigslust - Land Amt Neustadt Glewe Amt Parchimer Umland Amt Plau am See Amt Sternberger Seenlandschaft Amt Stralendorf Amt Wittenburg Amt Zarrentin Errichtung und Aufhebung von Schulen 170 (Resümee) 7. Abkürzungsverzeichnis 171 Karte: Übersicht Schulstandorte Anlage 1 Abwägung nach 3 Abs. 4 SEPVO M-V Anlage 2 Abwägung nach 46 Abs. 2 SchulG M-V

5 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Zielstellung der Schulentwicklungsplanung 1. Der Schulentwicklungsplan 2005/ /15 des Altkreises Ludwigslust i.d.f. der 5. Fortschreibung und der Schulentwicklungsplan 2005/ /15 des Altkreises Parchim stellen die Basis für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Zeitraum 2015/ /20 für den Landkreis Ludwigslust- Parchim dar. 2. Mit der Fortschreibung ist auf der Grundlage des 107 des Schulgesetzes M-V ein vollständiges und unter zumutbaren Bedingungen erreichbares Bildungsangebot zu sichern und zu gewährleisten. Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen eines regional ausgeglichenen Bildungsangebots berücksichtigen. 3. Entsprechend der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern vom erfolgt die Planung für einen Zeitraum von 5 Jahren bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020, mit einer Vorschau der Schülerprognose zur Erfassung der mittelfristigen Bestandssicherheit der Schulstandorte im Landkreis Ludwigslust-Parchim bis zum Ende des Schuljahres 2024/25.

6 - 4 - Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim 1.1 Rechtsgrundlagen Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg - Vorpommern, Landesplanungsgesetz (LPlG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 503), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323, 324). Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 462), mehrfach geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVOBl. M-V S. 555), Landesverordnung über das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg - Vorpommern (LEP-LVO M-V) vom 30. Mai 2005 (GVOBl. M-V Nr. 11/2005 S. 308), Landesverordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREPWM-LVO M-V vom 31. August 2011 (GVOBl. M- V Nr. 17/2011 S. 944), Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg - Vorpommern (SEPVO M-V) vom 16. September 2014 (Mittl.bl. BM M-V 10/2014, S.418), Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 (Unterrichtsversorgungsverordnung 2014/2015 und 2015/2016 -UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 M- V) vom 16. April 2014 (GVOBl. M-V 2014, S. 195), Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung - SchulKapVO M-V) vom 26. Januar 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 122), Schulentwicklungspläne der ehemaligen Landkreise Ludwigslust und Parchim für den Zeitraum 2006/ /15, Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für allgemein bildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Landkreis Ludwigslust vom 06. Februar 2009 (amtlich bekannt gemacht unter am 06. Februar 2009), zuletzt geändert durch Satzung vom und Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Parchim vom (amtlich bekannt gemacht in Unser Landbote, Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Landkreises Parchim, Nr. 02, 12. Jahrgang vom , S. 6-12).

7 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Gesetzliche Regelungen zur Schul- und Klassenbildung entsprechend Schulgesetz M-V Das Schulgesetz M-V i.v.m. der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in M-V vom geben die wichtigsten Kriterien für die Planung der weiteren Schullandschaft vor. Diese Organisationskriterien werden aufgrund 69 Nr. 10 SchulG M-V durch die jährlich überarbeiteten Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen... ergänzt. Für das Schuljahr 2014/15 wurde die zur Zeit gültige Fassung vom 16. April 2014 verabschiedet. Die nachfolgenden Übersichten stellen diese Kriterien für die Schul- und Klassenbildung zusammen. Sie berücksichtigt nur die Schularten, die im Landkreis Ludwigslust-Parchim relevant sind. Organisationskriterien nach Schularten ( 45, 45a SchulG M-V und SEPVO M-V) Schulart Gliederung und Zügigkeit Aufhebung von Schulen, wenn nicht Mögliche Organisationsformen Grundschule (GS) Jahrgangsstufe 1 4 Einzügigkeit mit mindestens 20 Schülern in Jgst. 1 und mehrzügig, an Mehrfachstandorten mindestens zweizügig mit mindestens 40 Schülern in Jgst. 1 1 ) mind. 3 Jgst. und mind. 42 Schülern GS; GS/OS Regionale Schule (RegS) Jahrgangsstufen 5 10 mit mindestens 36 Schülern 2 ) 3 ) in Jgst. 5, bei unzumutbaren Schulwegzeiten mind. 22 Schüler in Jgst. 5 5 Jgst. mit mind. 70 Schülern; 4 Jgst. mit mind. 56 Schülern RegS; RegS/GS Gymnasium (Gy) Jahrgangsstufen 7 12 mit mind. 54 Schülern in Jgst. 7 und 40 Schülern in Jgst. 11; bei unzumutbaren Schulwegzeiten mind. 44 Schüler in Jgst. 7 und 36 schüler in Jgst. 11 mindestens 4 Jgst. Gy Verbundene Regionale Schule und Gymnasium (KGS) Jahrgangsstufen 5 12 mind. 57 Schülern in Jgst. 5 3 ) mindestens 4 Jgst. KGS; KGS/GS; KGS/GS/FöL Förderschule Schwerpunkt Lernen (FöL) Jahrgangsstufen 3 9 (10) mindestens einzügig, mindestens ø 8 Schüler pro Jahrgangsstufe gesamt mindestens 56 (64) Schüler FöL; FöL/FöG; Förderzentrum Förderschule Schwerpunkt geistige Entwicklung (FöG) Unter-, Mittel-, Ober- u. Abschlussstufe mit je 3 Schuljahren mindestens 20 Schüler FöG, FöL/FöG 1) Wenn die zumutbare Schulwegzeit von maximal 2 x 40 Minuten bei Aufhebung der Schule überschritten werden würde, kann Jahrgangsstufen übergreifender Unterricht mit mindestens 20 Schülern je Lerngruppe erteilt werden. 2) in den Fällen, in denen unzumutbare Schulwegzeiten bei Aufhebung der Schule entstehen würden, beträgt die Schülermindestzahl 22 Schüler. 3) Die zumutbare Schulwegzeit beträgt 2 x 60 Minuten.

8 - 6 - Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim 1.3 Herangehensweise zur Ermittlung der Schulwegzeiten Nachfolgend ist für die Schulen, für die bei Nichtbildung von Eingangsklassen bzw. bei einer Aufhebung der Schule unzumutbar lange Schulwegzeiten entstehen würden beschrieben, wie diese ermittelt wurden. Für den Grundschulbereich entstehen unzumutbare Schulwegzeiten, wenn für den einfachen Schulweg eine Schulwegzeit von mehr als 40 Minuten entsteht ( 4 Abs. 1 a SEPVO M-V). Für Regionale Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen beträgt die zumutbare Schulwegzeit 2 x 60 Minuten für den einfachen Schulweg (Anlage zur SEPVO M-V). Unter Schulwegzeit ist die Zeit zwischen dem Verlassen des Hauses bis zum Eintreffen in der Schule zu verstehen ( 2 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 M-V). Der Schulweg beginnt somit an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgebäudes. In den Berechnungen wurden immer die nächst gelegenen Schulen der gleichen Schulart untersucht. Zu den ermittelten und im Schulentwicklungsplan dargelegten reinen Fahrzeiten sind grundsätzlich 10 Minuten für den Weg vom Verlassen des Hauses bis zur Abfahrt des Busses und 5 Minuten für den Weg von der Haltestelle des Schulstandortes bis zum Eintreffen am Schulgelände angesetzt worden. Die reinen Fahrzeiten sind, soweit die Verkehre eingerichtet sind, dem derzeit geltendem Fahrplan entnommen. Bei den geprüften Relationen, bei denen entweder keine Busverbindungen bzw. nur für Teilstrecken Verbindungen vorhanden sind, wurden die tatsächlichen Fahrplanzeiten und/oder Zeiten, die nach den zur Erstellung von Fahrplänen zu Grunde zu legenden Planungsgrundsätzen ermittelt wurden, eingesetzt. Hierbei wurden die Zeiten dann mit der Bezeichnung über versehen, wenn erkennbar die neuen Fahrzeiten über den zulässigen Fahrzeiten liegen würden. Die hier nachgewiesenen reinen Fahrzeiten stellen immer die kürzeste Fahrzeit in Überprüfung aller nächst gelegenen Schulen der gleichen Schulart für die jeweiligen Einzugsbereichsorte dar. Angemerkt sei, dass hier nur die Orte mit maßgeblicher Überschreitung der zumutbaren Schulwegzeit aufgeführt werden.

9 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Bildungs- und Schulangebot 2.1 Derzeitiges Schulangebot im Landkreis Ludwigslust-Parchim Im Landkreis Ludwigslust-Parchim gibt es im Schuljahr 2014/15: 6 Gymnasien, 6 Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 1, 4 Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 2, 39 Grundschulen 3, 8 Regionale Schulen mit Grundschulteil, 16 Regionale Schulen und 4 Kooperative Gesamtschulen 4. Die Gesamtschülerzahl an den allgemein bildenden Schulen im Landkreis Ludwigslust-Parchim beträgt Schüler und Schülerinnen (Schnellmeldung SJ 2014/15) Schulen in Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim Gymnasien Schulstandort Schüler Goethe-Gymnasium Ludwigslust 699 Fr.-Franz Gymnasium Parchim 513 Robert-Stock Gymnasium Hagenow 409 Eldenburg-Gymnasium Lübz 359 Elbegymnasium Boizenburg 457 Gymnasium Am Sonnenberg Crivitz 430 Gymnasien gesamt: Kooperative Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe Schulstandort Schüler Gymnasiales Schulzentrum Fritz- 826 Reuter Dömitz/GS/FL Gymnasiales Schulzentrum 775 Wittenburg Verb. Regionale Schule und Gymna- 509 sium "David Franck" Sternberg Gymnasiales Schulzentrum Felix 622 Stillfried Stralendorf/GS 4 KGS gesamt: Förderschulen Schulstandort Schüler FöL Boizenburg mit FöG-Teil 76 FöL Sternberg mit FöG-Teil 92 FöL Diesterwegschule Hagenow 166 FöL J.H.Pestalozzi Parchim 100 FöL J.H.Pestalozzi Ludwigslust 123 FöL Schule am Neuen Teich Lübz 98 FöG Schule Am Alten Hafen Parchim 72 FöG Hagenow 66 FöG An der Bleiche Ludwigslust 82 Förderschulen gesamt: dav. FöL Boizenburg und FöL Stenberg je mit FöG-Teil 2 dav. FöG Kloster Dobbertin 3 dav. Edith-Stein GS mit OS, Evangel. Schule Hagenow und P.Freire GS mit Orientierungsstufe 4 dav. KGS Dömitz/GS/FöL und KGS Stralendorf/GS (Schulträger Amt Stralendorf)

10 - 8 - Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schulen in Trägerschaft der Städte, Ämter, Gemeinden und Schulverbände Grundschulen Schulstandort Schüler Grundschule Balow 48 Grundschule Boizenburg, An den Eichen 175 Grundschule Boizenburg, L. Reinhard 238 Grundschule Brüel 108 Grundschule Cambs, Wilhelm Busch 88 Grundschule Crivitz 266 Grundschule Dabel 82 Grundschule Domsühl 73 Grundschule Eldena 67 Grundschule Gresse 98 Grundschule Gammelin 84 Grundschule Grabow, Am Hufenweg 172 Grundschule Brinckmann Goldberg 76 Grundschule Groß Godems 59 Grundschule Hagenow, Am Mühlenteich 287 Grundschule Kummer 63 Grundschule Leezen 97 Grundschule Ludwigslust, Fritz-Reuter 246 Grundschule Lübz 212 Grundschule Malliß 63 Grundschule Matzlow 89 Grundschule Mestlin 60 Grundschule Neu Kaliß, Victor-Bausch 75 Grundschule Neustadt Glewe 185 Grundschule Pampow 137 Grundschule Diesterweg Parchim 174 Grundschule Goethe Parchim 177 Grundschule West Parchim 262 Grundschule Passow 71 Grundschule Plate 168 Grundschule Plau, Kantor C. Ehrich 203 Grundschule Behm Sternberg 194 Grundschule Sukow 122 Grundschule Techentin 89 Grundschule Wittenburg, Friedensring 293 Grundschule Wittenförden 97 Grundschule Wöbbelin 93 Grundschulen gesamt: 5.091

11 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schulen mit Grundschulteil Schulstandort RegS mit Grundschule Hagenow Europaschule Schüler 463 RegS mit Grundschule Marnitz 252 RegS mit Grundschule Lübtheen 321 RegS mit Grundschule Picher 170 RegS mit Grundschule Rastow 284 RegS mit Grundschule Zarrentin 419 RegS mit Grundschule Vellahn 353 RegS mit Grundschulteil gesamt: Regionale Schulen Schulstandort Schüler RegS Banzkow 202 RegS Boizenburg (Tarnow) 440 RegS Brüel 130 RegS Mühlenberg Cambs 156 RegS Crivitz 265 RegS Eldetal Domsühl 164 RegS Husemann Goldberg 152 RegS Grabow (Rohrschule) 232 RegS Hagenow II (Heincke) 283 RegS Lübz 322 RegS Ludwigslust (Lenne ) 401 RegS Malliß 116 RegS Scharfenberg Neustadt Glewe 216 RegS Goethe Parchim 278 RegS F.Reuter Parchim 313 RegS Klüschenberg Plau 214 Regionale Schulen gesamt: Schulen in freier Trägerschaft Schulstandort Schüler Evangelische Schule Dr. Eckart 136 Schwerin Hagenow Evangelische Grundschule mit Orien- 151 tierungsstufe P.Freire Parchim Edith Stein Grundschule mit OS 148 Ludwigslust (Bernostiftung) Förderschule FG Kloster Dobbertin 47 (Diakoniewerk) Private Ersatzschulen gesamt: 482

12 Personen Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim 3. Schülerprognosen für den Landkreis Ludwigslust-Parchim 3.1 Geburtenentwicklung auf der Grundlage der regionalen Bevölkerungsprognose, der Zu- und Abwanderungen sowie Tendenzen der Siedlungsentwicklung Tendenzen der langfristigen Bevölkerungsentwicklung Die Bevölkerungsentwicklung ist eine wesentliche Planungsgrundlage für viele Bereiche des öffentlichen Lebens. Besondere Bedeutung kommt ihr z.b. bei der Planung von Schulen und der Finanzplanung zu. Die regionalisierte Prognose der Bevölkerungsentwicklung bis 2030 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim 5 orientiert sich an der aktualisierten 4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr , welche am herausgegeben wurde. Sie begründet sich auf grundsätzliche Annahmen zu Geburten, Sterbefällen, Lebenserwartung und Wanderungen, welche unter Heranziehung vergangener Durchschnittswerte, sowohl alters- als auch geschlechterspezifisch, ermittelt wurden. Auf Beschluss des Kabinetts wurde sie am zur Arbeitsgrundlage der Landesregierung erklärt. Bevölkerungsentwicklung in M-V Jahr Somit fließen in der Landesberechnung zwar alle Faktoren der Bevölkerungsentwicklung ein, dennoch bringt die angewandte Methodik aufgrund ihrer Orientierung auf Durchschnittswerte eine gewisse Pauschalierung mit sich, die sich bei Herunterberechnung auf Regional- und Landkreisebene fortsetzt. Gerade landkreisspezifische Entwicklungen, z.b. bei den Wanderungen (Umland von Schwerin, Region Zarrentin, Region Boizenburg, Region Goldberg) bleiben unberücksichtigt oder werden abgeschwächt. 5 StatA MV, Statistischer Bericht A183K StatA MV, Statistischer Bericht A

13 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Deshalb wurden mit einer regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für den Landkreis Ludwigslust-Parchim vom Ministerium für Energie, Infrastruktur u. Landesentwicklung M-V nachfolgende Annahmen zu Grunde gelegt: - die Geburtenhäufigkeit steigt bis 2015 auf 1,5 Kinder je Frau und verharrt auf diesem Niveau bis zum Ende des Prognosezeitraums, - die Fortzüge aus Mecklenburg-Vorpommern sinken bis 2030 um ca. die Hälfte, - die Zuzüge nach Mecklenburg-Vorpommern sinken bis 2030 um ca. 10 Prozent. Ergebnisse der Prognose Bevölkerungsentwicklung bis 2030 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim : Im Ergebnis der Bevölkerungsvorausberechnung bis 2030 ist, bezogen auf den Bevölkerungsstand , von einem Rückgang der Bevölkerung um ca Einwohner, entsprechend 7,9 %, auf rund Einwohner im Jahr 2030 auszugehen. Tab. 1 - Einwohner Jahr Einwohner per Prozent ,0 % ,7 % ,3 % ,1 % ,3 % ,8 % ,1 % Ursachen für Bevölkerungsrückgang: Der Bevölkerungsrückgang im Prognosezeitraum ist ausschließlich auf Gestorbenenüberschüsse zurückzuführen. Die geringe Anzahl von Geburten gegenüber einer steigenden Anzahl von Sterbefällen führt zu den prognostizierten Einwohnerverlusten. Der Saldo aus Zu- und Fortzügen ist leicht positiv, da die Zahlen der Zuzüge weitgehend auf dem bisherigen Niveau verharren, die Anzahl der Fortzüge demgegenüber aber zurückgehen. Dabei wird sich die Altersstruktur weiter zu ungunsten der jüngeren Bevölkerung entwickeln. Insbesondere in der Altersgruppe von 25 bis unter 35 Jahre verliert der Landkreis Ludwigslust-Parchim bis zum Jahr 2025 ca Einwohner. Tab. 2 Entwicklung Altersstruktur Jahr 0 unter 15 Jahre 25 unter 35 Jahre 15 unter 65 Jahre ,6 % 11,4 % 70,5 % 15,9 % ,2 % 10,8 % 70,3 % 17,5 % ,9 % 10,9 % 70,2 % 17,9 % ,0 % 12,0 % 68,3 % 18,7 % ,4 % 13,2 % 67,5 % 19,1 % ,2 % 10,4 % 65,1 % 21,7 % 65 Jahre und älter

14 AGZ Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Geburtenentwicklung im Landkreis Ludwigslust-Parchim Seit der Wiedervereinigung Deutschlands hat ein drastischer Geburtenrückgang mit einer derzeit auf gut zwei Drittel verringerten Zahl der Geburten eingesetzt (siehe S Altersaufbau der Bevölkerung des Landkreises Ludwigslust-Parchim am ). Die Prognose zur zukünftigen Entwicklung der Geburtenzahlen wird davon abhängen, wie sich die Altersstruktur der Frauen im Alter zwischen 15 und 45 Jahren in den einzelnen Altersjahrgängen zusammensetzen wird und wie sich die alterspezifische Geburtenziffer (AGZ) und somit die zusammengefasste Geburtenziffer (TFR) entwickeln wird. Jahr Lebendgeborene Gestorbene Für den Landkreis Ludwigslust-Parchim wird von folgenden Annahmen ausgegangen: - Die zusammengefasste Geburtenziffer (TFR) 7 steigt bis zum Jahr 2015 auf und wird bis zum Jahr 2030 auf diesem Niveau verbleiben - Das Maximum der altersspezifischen Geburtenziffer verschiebt sich von 28,2 Jahren im Jahr 2001 auf 29,5 Jahre bis zum Jahr Altersspezifische Geburtenziffer ausgewählter Vorausberechnungsjahre 140,0 120,0 100,0 80,0 60,0 40,0 20,0 0, Alter der Mutter 2005 (Jahren) Lebendgeborene pro Frauen in den Altersgruppen Jahre (Summe AGZ)

15 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim u.mehr Altersaufbau der Bevölkerung am im Landkreis Ludwigslust-Parchim (auf Basis Zensus 2011) Altersjahre Geburtenausfall Ende des 2. Weltkrieges männlich weiblich F r a u e n ü b e r s c h u s s M ä n n e r ü b e r s c h u s s "Wiedervereinigung" Personen

16 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Einwohner je Geburtsjahrgang per Gemeinde Schlüssel Alt Krenzlin 5659 Alt Zachun 5658 Balow 5657 Bandenitz 5658 Banzkow 5651 Barkhagen 5663 Barnin 5653 Belsch 5658 Bengerstorf 5652 Besitz 5652 Blankenberg 5664 Blievenstorf 5660 Bobzin 5658 Boizenburg/Elbe, Stadt 0611 Borkow 5664 Brahlstorf 5652 Brenz 5660 Bresegard bei Eldena 5659 Bresegard bei Picher 5658 Brüel, Stadt 5664 Brunow 5657 Buchberg 5663 Bülow 5653 Cambs 5661 Crivitz, Stadt 5653 Dabel 5664 Dambeck 5657 Damm 5662 Demen 5653 Dersenow 5652 Dobbertin 5656 Dobin am See 5661 Dömitz, Stadt 5654 Domsühl 5662 Dümmer 5665 Eldena 5657 Friedrichsruhe 5653 Gallin 5667 Gallin-Kuppentin 5655 Gammelin 5658 Ganzlin 5663 Gischow 5655 Gneven 5661 Göhlen 5659 Goldberg, Stadt 5656 Gorlosen 5657 Grabow, Stadt 5657 Granzin 5655 Grebs-Niendorf 5654 Gresse 5652 Greven 5652 Groß Godems 5662 Groß Krams 5658 Groß Laasch 5659 Hagenow, Stadt 0612 Hohen Pritz 5664 Holthusen 5665 Hoort 5658 Hülseburg 5658 Karbow-Vietlübbe 5655 Karenz 5654 Karrenzin 5662 Karstädt 5657 Kirch Jesar 5658 Klein Rogahn 5665 Kobrow 5664 Kogel 5667 Körchow 5666 Kreien 5655 Kremmin 5657 Kritzow 5655 Kuhlen-Wendorf 5664 Kuhstorf 5658 Langen Brütz 5661 Langen Jarchow 5664 Leezen 5661 Lehsen 5666 Leussow 5659 Lewitzrand 5662 Lübesse 5659 Lüblow 5659 Lübtheen, Stadt 0613 Lübz, Stadt 5655 Ludwigslust, Stadt 0614 Lutheran 5655 Lüttow-Valluhn 5667 Malk Göhren 5654 Geburtsjahr

17 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Malliß 5654 Marnitz 5655 Mestlin 5656 Milow 5657 Möllenbeck 5657 Moraas 5658 Muchow 5657 Mustin 5664 Neu Gülze 5652 Neu Kaliß 5654 Neu Poserin 5656 Neustadt-Glewe, Stadt 5660 Nostorf 5652 Pampow 5665 Parchim, Stadt 0615 Passow 5655 Pätow-Steegen 5658 Picher 5658 Pinnow 5661 Plate 5651 Plau am See, Stadt 5663 Prislich 5657 Pritzier 5658 Raben Steinfeld 5661 Rastow 5659 Redefin 5658 Rom 5662 Schossin 5665 Schwanheide 5652 Setzin 5658 Severin 5662 Siggelkow 5655 Spornitz 5662 Steesow 5657 Sternberg, Stadt 5664 Stolpe 5662 Stralendorf 5665 Strohkirchen 5658 Suckow 5655 Sukow 5651 Sülstorf 5659 Techentin 5656 Teldau 5652 Tessenow 5655 Tessin b. Boizenburg 5652 Toddin 5658 Tramm 5653 Uelitz 5659 Vellahn 5667 Vielank 5654 Wahlstorf 5655 Warlitz 5658 Warlow 5659 Warsow 5665 Weitendorf 5664 Wendisch Priborn 5663 Werder 5655 Wittenburg, Stadt 5666 Wittendörp 5666 Wittenförden 5665 Witzin 5664 Wöbbelin 5659 Zahrensdorf 5664 Zapel 5653 Zarrentin am Schaalsee, Stadt 5667 Ziegendorf 5662 Zierzow 5657 Zölkow 5662 Zülow 5665 Obere Warnow Landkreis gesamt: Quelle: Statistisches Amt Schulnetzplanung 2013 (bev_stat_2013 vom )

18 Schüler Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Betrachtet man die Anzahl der Geborenen, so ist davon auszugehen, dass dieser Geburtenrückgang noch bis zum Jahr 2025 anhalten wird. Erst ab dem Jahr 2026 wird ein leichter Geburtenanstieg prognostiziert, der sich dann im Jahr 2030 auf ca Kinder beläuft Geborene je Jahr im Landkreis Ludwigslust-Parchim Geborene Entwicklung der Einschulungszahlen im Landkreis Ludwigslust-Parchim im Planungs- und Prognosezeitraum Entwicklung der Einschulungen im Landkreis Entwicklung der Einschulugen im Landkreis Ludwigslust-Parchim Einschulungen Die Einschulungen in die Jahrgangsstufe 1 werden bis 2017 noch leicht auf Schüler und Schülerinnen ansteigen und dann kontinuierlich von Jahr zu Jahr leicht absinken. Im Jahr 2030 wird dann von ca Einschulungen auszugehen sein. Grundlage dieser Zahlen ist auch hier die aktualisierte 4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030.

19 Schüler Schüler Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Bevölkerung in den für das Bildungswesen relevanten Altersgruppen Basisja hr b.u b.u b.u Bis zum Schuljahr 2020 ist im Grundschulbereich von einer Stabilisierung der Schülerzahlen auf jetzigen Niveau auszugehen. Ab 2021 fängt dann die Schülerzahl aufgrund der weniger werdenden Einschulungen an zu sinken. Gesamtschülerzahlentwicklung im Landkreis Ludwigslust-Parchim Gesamtschülerzahl

20 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim 3.3 Pendlerbewegungen Die Pendlerbewegungen im Bereich der allgemein bildenden Schulen weisen zwei Schwerpunkte auf: 1. Auspendeln zu Schweriner Schulen 2. Einpendeln nach Boizenburg und Dömitz. Die Ursachen für das Auspendeln sind vielfältig. Während in der Vergangenheit für das Auspendeln nach Schwerin noch die früheren Bindungen des ehemaligen Landkreises Schwerin an die Stadt Schwerin verantwortlich waren, spielt dies bei der gegenwärtigen Schülergeneration keine unmittelbare Rolle mehr. Indirekt wirkt aber auch dieser Faktor weiter. Insbesondere dadurch, dass bei einem Umzug aus Schwerin in das Umland nicht zwangsläufig auch die Schule gewechselt werden muss, sondern eine Weiterbeschulung an der bisherigen Schule rechtlich möglich ist. Verstärkt wird jedoch hier auch die Schulwahlfreiheit nach 45 (1) SchulG M-V. Hinzu kommt aber auch, dass die Landeshauptstadt insbesondere im gymnasialen Bereich, aber auch im Förderschulbereich spezielle Bildungsangebote vorhält, die es im Landkreis Ludwigslust-Parchim nicht gibt. Eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Schülern besucht auch die Integrierte Gesamtschule in Schwerin, da eine derartige Schulart im Landkreis nicht vorhanden ist. Ausgewählte Schulen in Schwerin Bemerkungen Schuljahr 2011/12 Schuljahr 2012/13 Sportgymnasium Goethe-Gymnasium Musikgymnasium Fridericianum altsprachliches Gymnas Sonstige Gymnasien ecolea Integrierte Gesamtschule B.Brecht Körperbehindertenschule Sprachheilschule FöL Am Fernsehturm FöG A. Schweitzer 3 2 Pädagogium priv. integr. Gesamtschule Waldorfschule ( nur Sek. I ) dito mit Grundschule Weinbergschule private FöG Neumühler Schule Nils-Stensen-Schule 29 36

21 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schulentwicklungsplanung für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim 4.1 Gymnasien Elbe-Gymnasium Boizenburg Einzugsbereich: Boizenburg, Besitz, Gresse, Greven, Bengerstorf, Neu Gülze, Nostorf, Schwanheide, Teldau, Tessin b. Boizenburg, Brahlstorf, Dersenow, Vellahn, Gallin und Lüttow- Valluhn. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose: Klassen/Kurse - Gymnasium Boizenburg Schuljahr 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse 11. Klasse 12. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

22 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 17 Fachunterrichtsräume 9 Gruppen-/Kursräume 6 Turnhalle/Turnraum vorhanden Sporthalle angemietet Bedarf an AUR/KR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Lösung: Das Gymnasium Boizenburg ist im Bestand gesichert. Da aber bei Nichtbildung der Jgst. 7 bzw. bei Aufhebung des Gymnasiums unzumutbare Schulwegzeiten (> 60 Min.) zum nächst gelegenen Gymnasium Hagenow entstehen würden beträgt die Schülermindestzahl für das Gymnasium Boizenburg 44 für die Jgst. 7 bzw. 36 Schülerinnen und Schüler für Jgst. 11. Zusätzlich werden zur Zeit jährlich noch ca. 15 SchülerInnen aus dem nördlichen Teil des Amtes Neuhaus (Landkreis Lüneburg) am Boizenburger Gymnasium beschult. Bei der Schülerzahlprognose ab dem Schuljahr 2015/16 wurden jedoch nur SchülerInnen aus dem regulären Einzugsbereich des Landkreises Ludwigslust-Parchim, d.h. ohne Gastschüler, berücksichtigt. Begründung: Das Gymnasium Boizenburg erreicht in allen Schuljahren im Planungszeitraum die nach 45 Abs. 4 Nr. 5 und 6a SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 6, 7 SEPVO M-V erforderliche Mindestschülerzahl von 54 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 7 bzw. von 40 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 11. Sollten dennoch diese Schülermindestzahlen nicht erreicht werden, so gelten aufgrund des Entstehens unzulässiger Schulwegzeiten die abgeminderten Schülermindestzahlen von 44 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 7 bzw. 36 Schülerinnen und Schüler für Jgst. 11. Unzulässige Schulwegzeiten entstehen zum Gymnasium Hagenow für die Orte Hinterhagen, Vorderhagen, Bandekow, Gülze, Amholz, Grabenow, Schleusenow, Schwanheide, Zweedorf, Horst, Bickhusen und Nostorf. Die reinen Fahrzeiten für alle genannten Orte betragen für den einfachen Schulweg über 60 Minuten.

23 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Gymnasium Am Sonnenberg Crivitz Einzugsbereich: Crivitz, Cambs, Dobin am See, Barnin, Zapel, Friedrichsruhe, Tramm, Demen, Gneven, Bülow, Leezen, Langen Brütz, Sukow, Pinnow, Plate, Raben Steinfeld, Banzkow, Kuhlen-Wendorf. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose: Klassen/Kurse - Gymnasium Crivitz Schuljahr 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse 11. Klasse 12. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

24 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 31 7 x 65 m², 10 x 53 m², 2 x 52m²,5 x 47 m², 1 x 45 m², 6 x 33 m² Fachunterrichtsräume Gruppen-/Kursräume 15 4 x 85 m², 3 x 79 m², 1 x 77 m², 1 x 76 m², 2 x 74 m², 2 x 61 m², 1 x 65 m², 1 x 42 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 760 m² Bedarf an AUR/KR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Lösung: Das Gymnasium Crivitz ist als Gymnasium am Einzelstandort im Bestand gesichert. Da aber bei Nichtbildung der Jgst. 7 bzw. bei Aufhebung des Gymnasiums unzumutbare Schulwegzeiten (> 60 Min.) zum nächst gelegenen Gymnasium in Parchim entstehen würden beträgt die Schülermindestzahl für das Gymnasium Crivitz 44 für die Jgst. 7 bzw. 36 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 11. Begründung: Das Gymnasium Crivitz erreicht in allen Schuljahren im Planungszeitraum die nach 45 Abs. 4 Nr. 5 und 6a SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 6, 7 SEPVO M-V erforderliche Mindestschülerzahl von 54 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 7 bzw. von 40 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 11. Sollten dennoch diese Schülermindestzahlen nicht erreicht werden, so gelten aufgrund des Entstehens unzulässiger Schulwegzeiten, größer 60 Minuten für den einfachen Schulweg, die abgeminderten Schülermindestzahlen von 44 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 7 bzw. 36 Schülerinnen und Schüler für Jgst. 11. Unzulässige Schulwegzeiten würden zum Gymnasium Parchim u.a. für die Orte Dobbin am See entstehen. Allein die reinen Fahrzeiten für den einfachen Schulweg würden u.a. für diese Orte über 60 Minuten liegen.

25 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Robert-Stock-Gymnasium Hagenow Einzugsbereich: Hagenow, Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard b. Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin, Warlitz, Lübtheen, Pampow, Dümmer, Holthusen, Klein Rogahn, Schossin, Stralendorf, Warsow, Wittenförden, Zülow, Wittenburg, Zarrentin, Kogel und Wittendörp. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose: Klassen/Kurse - Gymnasium Hagenow Schuljahr 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse 11. Klasse 12. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

26 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 14 Fachunterrichtsräume 14 Gruppen-/Kursräume 7 Turnhalle/Turnraum vorhanden Sporthalle angemietet Bedarf an AUR/KR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Lösung: Der gymnasiale Einzelstandstandort Hagenow ist langfristig im Bestand gesichert. Da aber bei Nichtbildung der Jgst. 7 bzw. bei Aufhebung des Gymnasiums unzumutbare Schulwegzeiten (> 60 Min.) zu den nächst gelegenen Gymnasien in Ludwigslust/Boizenburg entstehen würden beträgt die Schülermindestzahl für das Gymnasium Hagenow 44 für die Jgst. 7 bzw. 36 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 11. Begründung: Das Gymnasium Hagenow erreicht in allen Schuljahren im Planungszeitraum die nach 45 Abs. 4 Nr. 5 und 6a SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 6, 7 SEPVO M-V erforderliche Mindestschülerzahl von 54 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 7 bzw. von 40 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 11. Sollten dennoch diese Schülermindestzahlen nicht erreicht werden, so gelten aufgrund des Entstehens unzulässiger Schulwegzeiten, größer 60 Minuten für den einfachen Schulweg, die abgeminderten Schülermindestzahlen von 44 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 7 bzw. 36 Schülerinnen und Schüler für Jgst. 11. Unzulässige Schulwegzeiten würden zum Gymnasium Ludwigslust u.a. für die Orte Neu Lübtheen, Lank, Jessenitz, Gudow, Volzrade, Benz, Briest entstehen. Allein die reinen Fahrzeiten für den einfachen Schulweg würden u.a. für diese Orte über 60 Minuten liegen.

27 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Goethe-Gymnasium Ludwigslust Einzugsbereichsgemeinden: Ludwigslust, Alt Krenzlin, Göhlen, Leussow, Warlow, Grabow, Balow, Brunow, Gorlosen, Dambeck, Kremmin, Milow, Möllenbeck, Muchow, Prislich, Steesow, Zierzow, Neustadt-Glewe, Blievenstorf, Brenz, Groß Laasch, Lüblow, Wöbbelin, Dömitz, Vielank, Eldena, Gorlosen, Bresegard b. Eldena, Grebs-Niendorf, Karenz, Malliß, Malk Göhren, Neu Kaliß, Karstädt, Lübesse, Rastow, Sülstorf und Uelitz. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose: Klassen/Kurse - Goethe-Gymnasium Ludwigslust Schuljahr 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse 11. Klasse 12. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

28 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Allgemeine Unterrichtsräume 20 Fachunterrichtsräume 13 Gruppen-/Kursräume 15 Turnhalle/Turnraum vorhanden Bemerkungen Bedarf an AUR/KR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Lösung: Das Goethe-Gymnasium Ludwigslust ist langfristig im Bestand gesichert. Begründung: Der Standort Gymnasium Ludwigslust wird künftig in der Jahrgangsstufe 7 eine gesicherte Vier- bis Fünfzügigkeit erreichen. Nach SchulG M-V und der SEPVO M-V müssen Gymnasien am Einzelstandort mindestens zweizügig mit mindestens 54 Schüler in der Jahrgangsstufe 7 und mindestens 40 Schüler in der Jahrgangsstufe 11 geführt werden. Diese Planungsgrundsätze werden in allen Schuljahren im Planungs- und Prognosezeitraum sicher erreicht.

29 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Eldenburg-Gymnasium Lübz Einzugsbereich: Lübz, Lutheran, Kritzow, Gischow, Plau, Barkhagen, Ganzlin, Buchberg, Wendisch Priborn, Passow, Werder, Granzin, Dobbertin, Techentin, Gallin-Kuppentin, Neu Poserin, Goldberg, Kreien, Gehlsbach. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose: Klassen/Kurse - Gymnasium Lübz Schuljahr 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse 11. Klasse 12. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

30 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 25 4 x 54 m², 1 x 52 m², 11 x 49 m²,2 x 46 m², 1 x 43 m², 1 x 41 m², 1 x40 m², 3 x 32 m², 1 x14 m² Fachunterrichtsräume 10 3 x 67 m², 2 x 55 m², 1 x 54 m², 3 x 49 m², 1 x 14 m² Gruppen-/Kursräume 6 Turnhalle/Turnraum vorhanden 968 m² Bedarf an AUR/KR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Lösung: Das Eldenburg-Gymnasium Lübz ist als Gymnasium am Einzelstandort im Bestand gesichert. Da aber bei Nichtbildung der Jgst. 7 bzw. bei Aufhebung des Gymnasiums unzumutbare Schulwegzeiten (> 60 Min.) zum nächst gelegenen Gymnasium Parchim entstehen würden beträgt die Schülermindestzahl für das Gymnasium Lübz 44 für die Jgst. 7 bzw. 36 Schülerinnen und Schüler für Jgst. 11. Begründung: Das Gymnasium Lübz erreicht in allen Schuljahren im Planungszeitraum die nach 45 Abs. 4 Nr. 5 und 6a SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 6, 7 SEPVO M-V erforderliche Mindestschülerzahl von 54 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 7 bzw. von 40 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 11. Sollten dennoch diese Schülermindestzahlen nicht erreicht werden, so gelten aufgrund des Entstehens unzulässiger Schulwegzeiten die abgeminderten Schülermindestzahlen von 44 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 7 bzw. 36 Schülerinnen und Schüler für Jgst. 11. Unzulässige Schulwegzeiten entstehen zum Gymnasium Parchim u.a. für die Orte Wendisch-Priborn mit 68 Minuten und Wangelin mit 65 Minuten als reine Fahrzeit für den einfachen Schulweg.

31 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Friedrich-Franz-Gymnasium Parchim Einzugsbereich: Parchim, Rom, Domsühl, Friedrichsruhe, Groß Godems, Stolpe, Karrenzin, Lewitzrand, Mestlin, Obere Warnow, Zölkow, Siggelkow, Spornitz, Suckow, Marnitz, Tessenow, Ziegendorf. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose: Klassen/Kurse - Gymnasium Parchim Schuljahr 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse 11. Klasse 12. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

32 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 27 2 x 76 m², 13 x 51 m², 2 x 50 m², 8 x 51 m², 2 x 50 m², Fachunterrichtsräume 11 1 x 103 m², 7 x 76 m², 2 x 75 m², 1 x 51 m², Gruppen-/Kursräume 6 Turnhalle/Turnraum vorhanden m², 4-Feldhalle Bedarf an AUR/KR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Lösung: Das Friedrich-Franz-Gymnasium Parchim ist als Gymnasium am Einzelstandort im Bestand gesichert. Begründung: Das Friedrich Franz Gymnasium erreicht in allen Schuljahren im Planungszeitraum die nach 45 Abs. 4 Nr. 5 und 6a SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 6, 7 SEPVO M-V erforderliche Mindestschülerzahl von 54 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 7 bzw. von 40 Schülerinnen und Schüler für die Jgst. 11.

33 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Förderschulen Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen Johann Heinrich Pestalozzi Ludwigslust Einzugsbereich: Stadt Ludwigslust, Sülstorf, Lübesse, Uelitz, Rastow, Wöbbelin, Lüblow, Warlow, Groß Laasch, Göhlen, Leussow, Alt Krenzlin, Gemeinde Milow ohne OT Krinitz und OT Görnitz, Steesow, Grabow, Muchow, Möllenbeck, Brunow, Dambeck, Balow, Zierzow, Prislich, Kremmin, OT Dadow der Gemeinde Gorlosen, Neustadt-Glewe, Blievenstorf, Brenz. Schülerzahlentwicklung und -prognose: Klassen FöL Ludwigslust Schuljahr Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 9H Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

34 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Die Schülerzahl ist im ablaufenden Planungszeitraum relativ konstant bei ca. 150 SchülerInnen geblieben. Es ist zukünftig davon auszugehen, dass sich die Thematik Inklusion weiter bei den Erziehungsberechtigten verstätigen wird und somit ein Rückgang der Schüler zu verzeichnen sein wird bzw. auch ein Rückwechsel von den Regelschulen zu den FöL wird rückgängig sein. Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 15 Fachunterrichtsräume 6 Turnhalle/ Turnraum vorhanden Sporthalle gemeinsam mit der RegS ( Eigentum der Stadt Ludwigslust ) Raumbedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 Bedarf AUR Schlussfolgerung/ Lösung: Der Bestand der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Ludwigslust ist für den Planungszeitraum sicher. Begründung: Gemäß Anlage zu 4 Abs. 1 Nr. 8 SEPVO M-V sind Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen mindestens einzügig mit durchschnittlich 8 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgangsstufe zu führen. Bei 8 Jgst. (Jgst. 3-9H) beträgt somit die Schülermindestzahl 64 Schülerinnen und Schüler. Diese Schülermindestzahl wird im Planungszeitraum erreicht.

35 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen Diesterwegschule Hagenow Einzugsbereich: Hagenow, Toddin, Setzin, Pritzier, Pätow-Steegen, Warlitz, Redefin, Belsch, Groß Krams, Bresegard, Picher, Kuhstorf, Moraas, Strohkirchen, Kirch Jesar, Hoort, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Bandenitz, Alt Zachun, Wittenburg, Wittendörp, Zarrentin, Dümmer, Schossin, Warsow, Zülow, Stralendorf, Holthusen, Pampow, Klein Rogahn, Wittenförden, Lübtheen. Schülerzahlentwicklung und -prognose: Klassen FöL Hagenow Schuljahr Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 9H 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Gesamt

36 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Allgemeine Unterrichtsräume Fachunterrichtsräume 10 Turnhalle/ Turnraum vorhanden Bemerkungen Raumbedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 Bedarf AUR Schlussfolgerung/ Lösung: Der Bestand der Förderschule Diesterwegschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Hagenow ist für den Planungszeitraum sicher. Begründung: Gemäß Anlage zu 4 Abs. 1 Nr. 8 SEPVO M-V sind Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen mindestens einzügig mit durchschnittlich 8 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgangsstufe zu führen. Bei 8 Jgst. (Jgst. 3-9H) beträgt somit die Schülermindestzahl 64 Schülerinnen und Schüler. Diese Schülermindestzahl wird im Planungszeitraum erreicht.

37 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen Pestalozzischule Parchim Einzugsbereich: Parchim, Rom, Domsühl, Groß Godems, Stolpe, Friedrichsruhe, Lewitzrand, Obere Warnow, Karrenzin, Mestlin, Zölkow, Siggelkow, Spornitz, Suckow, Marnitz, Tessenow, Ziegendorf. Schülerzahlentwicklung und prognose: Klassen FöL Parchim Schuljahr Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 9H 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Gesamt

38 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 22 2x 40 m², 17 x 32 m², 3 x24 m² Fachunterrichtsräume 5 1 x 76 m², 1 x 60 m², 3 x 44 m², Turnhalle/ Turnraum vorhanden 69 m² Raumbedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 Bedarf AUR Schlussfolgerung/ Lösung: Der Bestand der Föderschule Pestalozzischule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Parchim ist für den Planungszeitraum sicher. Begründung: Gemäß Anlage zu 4 Abs. 1 Nr. 8 SEPVO M-V sind Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen mindestens einzügig mit durchschnittlich 8 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgangsstufe zu führen. Bei 8 Jahrgangsstufen (Jgst. 3-9H) beträgt somit die Schülermindestzahl 64 Schülerinnen und Schüler. Diese Schülermindestzahl wird im Planungszeitraum erreicht.

39 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen Am neuen Teich Lübz Einzugsbereich: Lübz, Lutheran, Kritzow, Gischow, Plau, Barkhagen, Ganzlin, Buchberg, Wendisch Priborn, Passow, Werder, Granzin, Dobbertin, Techentin, Gallin-Kuppentin, Neu Poserin, Goldberg, Gehlsbach, Kreien. Schülerzahlentwicklung und prognose: Klassen FöL Lübz Schuljahr Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 9H 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Gesamt

40 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 9 Fachunterrichtsräume 8 Turnhalle/ Turnraum vorhanden gemeinsame Nutzung mit Gymnasium Raumbedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 Bedarf AUR Schlussfolgerung/ Lösung: Der Bestand der Förderschule Am neuen Teich FöL Lübz ist für den Planungszeitraum sicher. Begründung: Gemäß Anlage zu 4 Abs. 1 Nr. 8 SEPVO M-V sind Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen mindestens einzügig mit durchschnittlich 8 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgangsstufe zu führen. Bei 8 Jgst. (Jgst. 3-9H) beträgt somit die Schülermindsetzahl 64 Schülerinnen und Schüler. Diese Schülermindestzahl wird im Planungszeitraum erreicht.

41 Schülerzahl Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Förderschule Schwerpunkt Lernen mit Schulteil Schwerpunkt geistige Entwicklung Boizenburg Einzugsbereich: Boizenburg, Schwanheide, Nostorf, Gresse, Greven, Bengerstorf, Tessin, Neu Gülze, Teldau, Besitz, Dersenow, Brahlstorf, Vellahn, Kogel, Gallin, Lüttow-Valluhn. Schülerzahlentwicklung und -prognose: Förderschule Lernen Boizenburg (ohne FöG-Teil) 60 Förderschule Schwerpunkt Lernen Boizenburg / / / / / / / / / / / / / / 2024 Klasse 9H Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2025 FöG-Teil Boizenburg FöG-Teil Boizenburg / 2011/ 2012/ 2013/ 2014/ 2015/ 2016/ 2017/ 2018/ 2019/ 2020/ 2021/ 2022/ 2023/ 2024/ AS OS MS US Gesamt

42 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen FöG-Teil Boizenburg Schuljahr US MS OS AS Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / In diesem Schulteil ist die Schülerzahl relativ stabil, so dass auch künftig vier bis sechs Klassen gebildet werden können. Auch im Prognosezeitraum ist hier mit Konstanz zu rechnen. Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume Fachunterrichtsräume 5 Turnhalle/ Turnraum vorhanden Turnraum Raumbedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 Bedarf AUR Schlussfolgerung/ Lösung: Der Bestand der Förderschule Boizenburg mit dem Schwerpunkt Lernen und des Schulteils mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist bis zum Ende des Planungszeitraums gesichert. Begründung: Im FöG-Teil wird die erforderliche Schülermindestzahl von 20 am Einzelstandort im Planungszeitraum erreicht. An der FöL Boizenburg wird jedoch die erforderliche Schülermindestzahl von durchschnitt 8 Schülerinnen und Schüler je Jahrgangsstufe im Planungszeitraum unterschritten. Bei 7 Jgst. bedeutet dies eine Mindestschülerzahl von 56. Die Durchschnittliche Schülerzahl liegt bei ca. 6-7 SchülerInnen je Jgst.. Erst im Prognosezeitraum wird davon ausgegangen, dass die Schülerzahlen leicht ansteigen und sogar in einigen Jahren die Mindestschülerzahl erreicht wird. Da die FöG im Bestand sicher ist und organisatorisch mit der FöL verbunden ist, ist der Standort als gesichert anzusehen.

43 Schülerzahl Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Förderschule Schwerpunkt Lernen mit Schulteil Schwerpunkt geistige Entwicklung Sternberg Einzugsbereich: Sternberg, Weitendorf, Kobrow, Brüel, Blankenberg, Langen Jarchow, Zahrensdorf, Dabel, Borkow, Hohen Pritz, Witzin, Mustin, Kuhlen- Wendorf, Crivitz, Cambs, Dobbin am See, Barnin, Zapel, Friedrichsruhe, Tramm, Demen, Gneven, Leezen, Langen Brütz, Sukow, Pinnow, Bülow, Plate, Raben Steinfeld, Banzkow. Schülerzahlentwicklung und -prognose: Förderschule Lernen Sternberg (ohne FöG-Teil) 60 Förderschule Schwerpunkt Lernen Sternberg / / / / / / / / / / / / / / 2024 Klasse 9H Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2025 Schülerzahlentwicklung FöG-Teil Sternberg FöG-Teil Sternberg / 2011/ 2012/ 2013/ 2014/ 2015/ 2016/ 2017/ 2018/ 2019/ 2020/ 2021/ 2022/ 2023/ 2024/ AS OS MS US Gesamt

44 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen FöG-Teil Sternberg Schuljahr US MS OS AS Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / In diesem Schulteil ist die Schülerzahl relativ stabil, so dass auch künftig fünf bis sechs Klassen gebildet werden können. Auch im Prognosezeitraum ist hier mit Konstanz zu rechnen. Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume Fachunterrichtsräume 5 Turnhalle/ Turnraum vorhanden Turnraum Raumbedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 Bedarf AUR Schlussfolgerung/ Lösung: Der Bestand der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und des Schulteils mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Sternberg ist bis zum Ende des Planungszeitraums gesichert. Begründung: Im FöG-Teil wird die erforderliche Schülermindestzahl von 20 am Einzelstandort im Planungszeitraum erreicht. An der FöL Sternberg wird jedoch die erforderliche Schülermindestzahl von durchschnitt 8 Schülerinnen und Schüler je Jahrgangsstufe im Planungszeitraum unterschritten. Bei 7 Jgst. bedeutet dies eine Mindestschülerzahl von 56. Die Durchschnittliche Schülerzahl liegt bei ca. 6 SchülerInnen je Jgst.. Da die FöG im Bestand sicher ist und organisatorisch mit der FöL verbunden ist, ist der Standort als gesichert anzusehen.

45 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Förderschule Schwerpunkt geistige Entwicklung An der Bleiche Ludwigslust Einzugsbereich: Stadt Ludwigslust, Sülstorf, Lübesse, Uelitz, Rastow, Wöbbelin, Lüblow, Warlow, Groß Laasch, Göhlen, Leussow, Alt Krenzlin, Milow, Steesow, Grabow, Muchow, Möllenbeck, Brunow, Dambeck, Balow, Zierzow, Prislich, Kremmin, Gorlosen, Neustadt-Glewe, Blievenstorf, Brenz, Grebs-Niendorf, Karenz, Malk Göhren, Malliß, Neu Kaliß, Vielank, Dömitz, Karstädt, Eldena, Bresegard b. Eldena. Schülerzahlentwicklung und -prognose: FöG "An der Bleiche" Ludwigslust / 2011/ 2012/ 2013/ 2014/ 2015/ 2016/ 2017/ 2018/ 2019/ 2020/ 2021/ 2022/ 2023/ 2024/ AS OS MS US Gesamt Klassen FöG Ludwigslust Schuljahr US MS OS AS Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Im auslaufenden Planungszeitraum war die Gesamtschülerzahl fast konstant. In der Altersstruktur ist allerdings eine Veränderung erkennbar. Während Mitte der 90-er Jahre noch die Schüler der Unter- und Mittelstufe dominierten, hat sich das Verhältnis heute zugunsten von Ober- und Abschlussstufe verschoben. Perspektivisch ist mit einer Verringerung der Gesamtschülerzahlen zu rechnen.

46 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Der in der Schülerzahlliste erkennbare Sprung zum kommenden Schuljahr resultiert daraus, dass eine große Abgangsstufe vorhanden ist. Nicht eingerechnet sind die Kinder und Jugendlichen aus dem Evangelischem Kinderheim Haus Sonnenschein, die teilweise auch diese Schule besuchen und auch von außerhalb des Einzugsbereichs stammen. Die reale Schülerzahl wird also immer etwas höher liegen. Hinzu kommt, dass gerade in diesem Bereich kaum mit starren Zuordnungen ausgegangen werden kann. Teilweise erfolgt die Einschulung dieser Kinder zunächst noch in der allgemeinen Förderschule, im Extremfall sogar in der Grundschule, bevor im Zuge der weiteren Diagnostik der Wechsel zur FöG erfolgt. Aber auch innerhalb der einzelnen Stufen sind die Übergänge wegen der großen Unterschiedlichkeit der Schüler nicht starr an Altersgrenzen gebunden, sondern fließend. Insofern ist die ausgewiesene Aufteilung auf die einzelnen Klassenstufen in der Wirklichkeit durchaus abweichend möglich. Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 11 Fachunterrichtsräume 7 Turnhalle/ Turnraum vorhanden Turnraum Therapiebad fehlt Raumbedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 Bedarf AUR Da die Schule erst zu Beginn der 90-er Jahre errichtet und ausgestattet wurde, sind die räumlichen Bedingungen sehr gut. Die hohen Schülerzahlen führen allerdings zu einer sehr hohen Auslastung. Mit dem Rückgang der Schülerzahlen entspannt sich künftig die Raumsituation wieder. Gegenüber dem Raumprogramm einer derartigen Schule fehlt allerdings ein Therapiebad. Hier werden zur Zeit die Kapazitäten der Hagenower FöG Schule mitgenutzt. Der Bau einer solchen Einrichtung ist langfristig in der Investitionsplanung zu berücksichtigen. Schlussfolgerung/Lösung: Die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Ludwigslust ist langfristig im Bestand gesichert, da erforderliche Mindestschülerzahl von 20 gemäß Anlage zur SEPVO M-V weit überschritten wird.

47 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Förderschule Schwerpunkt geistige Entwicklung Hagenow Einzugsbereich: Hagenow, Toddin, Setzin, Pritzier, Pätow-Steegen, Warlitz, Redefin, Belsch, Groß Krams, Bresegard, Picher, Kuhstorf, Moraas, Strohkirchen, Kirch Jesar, Hoort, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Bandenitz, Alt Zachun, Wittenburg, Wittendörp, Lehsen, Körchow, Zarrentin, Dümmer, Schossin, Warsow, Zülow, Stralendorf, Holthusen, Pampow, Klein Rogahn, Wittenförden, Lübtheen. Schülerentwicklung und -prognose: Förderschule FöG Hagenow / 2011/ 2012/ 2013/ 2014/ 2015/ 2016/ 2017/ 2018/ 2019/ 2020/ 2021/ 2022/ 2023/ 2024/ AS OS MS US Gesamt Klassen - FöG Hagenow Schuljahr US MS OS AS Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Die Schülerzahl war in den zurückliegenden fünf Jahren relativ konstant bei ca. 60 SchülerInnen. Die Schülerzahl wird sich mittelfristig auf ca. 55 im Durchschnitt absenken.

48 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 9 Fachunterrichtsräume 8 Turnhalle/ Turnraum vorhanden Turnraum Therapiebad vorhanden Raumbedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 Bedarf AUR Da die Schule erst nach 1994 errichtet wurde, sind die räumlichen Bedingungen sehr gut. Die Ausstattung entspricht den Anforderungen. Die räumlichen Kapazitäten sind somit voll ausgelastet. Schlussfolgerung/ Lösung: Der Bestand der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Hagenow ist langfristig gesichert, da die erforderliche Mindestschülerzahl von 20 gemäß Anlage zur SEPVO M-V weit überschritten wird.

49 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Förderschule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Parchim Schule Am Alten Hafen Einzugsbereich: Parchim, Rom, Domsühl, Friedrichsruhe, Groß Godems, Stolpe, Karrenzin, Lewitzrand, Mestlin, Grebbin, Zölkow, Siggelkow, Spornitz, Suckow, Marnitz, Tessenow, Ziegendorf, Lübz, Lutheran, Kritzow, Gischow, Plau, Barkhagen, Ganzlin, Buchberg, Wendisch Priborn, Passow, Werder, Granzin, Gallin-Kuppentin, Neu Poserin, Gehlsbach, Kreien, Karow. Schülerentwicklung und -prognose: Förderschule FöG Parchim / 2011/ 2012/ 2013/ 2014/ 2015/ 2016/ 2017/ 2018/ 2019/ 2020/ 2021/ 2022/ 2023/ 2024/ AS OS MS US Gesamt Klassen - FöG Parchim Schuljahr US MS OS AS Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Die Schülerzahl schwankte in den zurückliegenden fünf Jahren zwischen 61 und 72 SchülerInnen. Die Schülerzahl wird sich mittelfristig auf ca. 68 im Durchschnitt einregeln.

50 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 23 Fachunterrichtsräume 7 Gymnastikraum vorhanden 165 m² Therapiebad nein Raumbedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 Bedarf AUR Schlussfolgerung/ Lösung: Der Bestand der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Parchim ist langfristig gesichert, da die erforderliche Mindestschülerzahl von 20 gemäß Anlage zur SEPVO M-V weit überschritten wird.

51 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Verbundene Regionale Schule und Gymnasium (KGS) Gymnasiales Schulzentrum Fritz Reuter Dömitz Einzugsbereiche: Zum Schuleinzugsbereich des Grundschulteils des gymnasialen Schulzentrums Dömitz gehören die Gemeinde Dömitz und die Ortsteile Vielank, Alt Jabel, Neu Jabel und Hohen Woos (ohne Hohen Woos-Ziegelei) der Gemeinde Vielank. Für den Förderschulteil des Gymnasialen Schulzentrums Dömitz werden die Gemeinden Dömitz, Vielank, Eldena, OT Krinitz und OT Görnitz der Gemeinde Milow, Gemeinde Gorlosen ohne OT Dadow, Bresegard b. Eldena, Grebs-Niendorf, Karenz, Malliß, Malk Göhren, Neu Kaliß, Karstädt, OT Glaisin der Stadt Ludwigslust als Schuleinzugsbereich festgelegt. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 im Bildungsgang der Regionalen Schule sowie für die Jahrgangsstufen 7 bis 12 des gymnasialen Bildungsganges des Gymnasialen Schulzentrums Dömitz sind die Gemeinden der Ämter Dömitz-Malliß; Grabow; Ludwigslust-Land ohne die Gemeinden Rastow, Uelitz, Lübesse, Lüblow, Wöbbelin und Sülstorf; Neustadt-Glewe sowie die Städte Lübtheen und Ludwigslust der Einzugsbereich. Schülerzahlentwicklung und prognose Gymnasiales Schulzentrum Dömitz Verbundene Regionale Schule und Gymnasium / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / / / / / / / / 2025 Schuljahr

52 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim 180 Gymnasiales Schulzentrum Dömitz - Grundschulteil Schülerzahl Schülerzahl / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse DFK DFK DFK Gesamt / / 2019 Gymnasiales Schulzentrum Dömitz Förderschulteil Schwerpunkt Lernen 2019/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / 2024 Klasse 9H Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Vorklasse Gesamt / 2025 Schlussfolgerung/Lösung: Die geforderte Mindestschülerzahl von 57 für die Eingangsklasse fünf des Gymnasialen Schulzentrums Fritz Reuter Dömitz wird in allen Schuljahren erreicht. Die für die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe notwendigen 24 Schüler werden durchgängig sicher erreicht.

53 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Die mit dem Schulzentrum verbundene Grundschule erfüllt im gesamten Planungs- und Prognosezeitraum die geforderte Mindestschülerzahl von 20 in der Eingangsklasse 1. Im Förderschulbereich des Schulzentrums gelten die Schülerzahlen durchschnittlich mindestens 8 SchülerInnen je Jgst.. Somit beträgt die Schülermindestzahl des Schulteiles 56 je Schuljahr. Diese Mindestschülerzahl wird bis 2016 erreicht. In den restlichen drei Schuljahren des Planungszeitraumes wird sie knapp unterschritten. Durch die Integration dieser Schulart in das Schulzentrum agiert dieses wie ein Förderzentrum durch die Verbundenheit mit der Grundschule, dem Produktiven Lernen und dem Regionalschulteil. Das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz ist im Bestand gesichert. Raumbestand Schulzentrum Dömitz ohne FA-Teil Ist Allgemeine Unterrichtsräume 33 Fachunterrichtsräume 22 Gruppenräume 19 Turnhalle/ Turnraum 2/1 Bemerkungen Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten sichern die Unterrichtsversorgung im Schulzentrum ab.

54 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Verbundene Regionale Schule und Gymnasium David Franck Sternberg Einzugsbereich: Zum Einzugsbereich der Schule gehören die Gemeinden der Ämter Crivitz, Eldenburg-Lübz, Goldberg-Mildenitz, Parchimer Umland, Plau am See, Sternberger Seenlandschaft un die Stadt Parchim. Schülerzahlentwicklung und Prognose Verbundene Regionale Schule und Gymnasium Sternberg / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / / / / / / / / 2025 Schuljahr Klassen Schuljahr 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse 11. Klasse 12. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

55 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand KGS Sternberg Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 40 Fachunterrichtsräume 19 Gruppenräume 19 Turnhalle/ Turnraum m² / 920 m² mit Stadt Raumbedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 Bedarf AUR Schlussfolgerung/Lösung: Die geforderte Mindestschülerzahl nach 45 Abs. 4 Nr. 4, 6a SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 5, 7 SEPVO M-V von 57 für die Eingangsklasse fünf der Verbundenen Regionalen Schule und Gymnasium David Franck Sternberg wird zukünftig immer erreicht. Die für die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe notwendigen 24 Schüler werden zukünftig ebenfalls durchgängig erreicht. Die Schule ist im Bestand gesichert.

56 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Gymnasiales Schulzentrum Wittenburg Einzugsbereich: Zum Schuleinzugsbereich der KGS Wittenburg gehören die Gemeinden Wittenburg, Wittendörp, Zarrentin, Boizenburg, Besitz, Gresse, Greven, Bengerstorf, Neu Gülze, Nostorf, Schwanheide, Teldau, Tessin b. Boizenburg, Brahlstorf, Dersenow, Vellahn, Gallin und Lüttow- Valluhn, Stadt Hagenow, Amt Hagenow Land ohne die Gemeinde Alt Zachun, ohne den OT Hoort der Gemeinde Hoort und ohne den OT Besendorf der Gemeinde Bandenitz. Schülerzahlentwicklung und Prognose Gymnasiales Schulzentrum Wittenburg / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / / / / / / / / 2025 Schuljahr Schuljahr 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse 11. Klasse 12. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

57 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schlussfolgerung/Lösung: Die geforderte Mindestschülerzahl von 57 für die Eingangsklasse fünf des Gymnasialen Schulzentrums Wittenburg wird zukünftig immer erreicht. Die für die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe notwendigen 24 Schüler werden zukünftig ebenfalls durchgängig erreicht. Die Schule ist im Bestand gesichert.

58 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim 5. Schulentwicklungsplanung für Schulen in Trägerschaft der Städte, Ämter, Gemeinden und Schulverbände Entsprechend der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern (SEPVO M-V) vom ist der Landkreis für die Planung des gesamten Schulnetzes im Benehmen mit den kreisangehörigen Schulträgern auf seinem Gebiet zuständig. Er ist Planungsträger und nimmt seine Ausgleichsfunktion gegenüber den kreisangehörigen Ämtern, Städten und Gemeinden war. Zielvorgaben des Planungsträgers sind zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Grundlage hierfür bilden die in der SEPVO M-V enthaltenen Organisationskriterien (siehe Seite 5) für Schularten in Mecklenburg- Vorpommern. Hierdurch sollen Fehlentwicklungen der schulischen Infrastruktur vermieden und die Schulträger in die Lage versetzt werden, Schulraum in einem pädagogisch sachgerechten, in wirtschaftlich vertretbaren Rahmen sowie wohnortnah anbieten zu können. Der Schulentwicklungsplan ist als eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis durch den Landrat zu erstellen und durch den Kreistag zu beschließen. Des weiteren hat der Planungsträger im Planungsverfahren die Elternvertretungen und der Schulträger die Schulkonferenz anzuhören. Der Planungsträger soll im Rahmen der Erarbeitung des Schulentwicklungsplanes bei allgemein bildenden Schulen die untere Schulaufsichtsbehörde in der Form beteiligen, dass eine Stellungnahme im Sinne von 98 Abs. 1, Satz 3 des Schulgesetzes vor der abschließenden Entscheidung des Planungsträgers erfolgen kann. Die oberste Schulaufsichtsbehörde kann durch den Schulträger oder den Planungsträger zur Beratung hinzugezogen werden, wenn zwischen dem Schulträger und dem Planungsträger keine Einigung in Bezug auf einzelne Vorhaben erreicht werden kann. Der Schulentwicklungsplan wird nach Beschluss des Kreistages der obersten Schulaufsichtsbehörde zur Genehmigung zugeleitet. Die oberste Schulaufsichtsbehörde kann die Genehmigung ganz oder teilweise versagen, wenn der vorgelegte Plan Vorhaben enthält, die mit einer effektiven Schulorganisation nach den Organisationskriterien der einzelnen Schularten unvereinbar sind oder den gesetzlichen Regelungen zur Gestaltung des Unterrichts entgegenstehen.

59 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Amtsfreie Städte Stadt Boizenburg Die Stadt Boizenburg verfügt über folgende Schulen in eigener Trägerschaft: Grundschule An den Eichen Grundschule Ludwig Reinhard Regionale Schule Rudolf Tarnow Zum Einzugsbereich der Grundschulen An den Eichen und Ludwig Reinhard gehören die Gemeinden Stadt Boizenburg, OT Wiebendorf der Gemeinde Bengerstorf, Teldau, Nostorf, Neu Gülze ohne OT Hühnerbusch. Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Rudolf Tarnow gehören die Gemeinden Stadt Boizenburg, OT Wiebendorf der Gemeinde Bengerstorf, Teldau, Neu Gülze ohne OT Hühnerbusch, Schwanheide, Gresse, Greven, OT Hof-Gallin und Nieklitz der Gemeinde Gallin und Nostorf. Der OT Nieklitz der Gemeinde gallin hat auch als Einzugsbereich die RegS Zarrentin. Grundschüler Boizenburg gesamt / / / / / / / / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt Schuljahr 2024/ 2025

60 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Grundschulen An den Eichen und Ludwig Reinhard Die Stadt Boizenburg möchte beide Grundschulstandorte erhalten. Hierzu muss die Gesamtschülerzahl des Grundschulbereiches im Planungszeitraum betrachtet werden. Da es sich um einen Mehrfachstandort handelt, muss jede dieser Grundschulen mindestens zweizügig mit mindestens 40 Schülern in der Eingangsklasse 1 geführt werden. Entwicklung der Gesamtschülerzahlen und Prognose Grundschule "An den Eichen" Boizenburg / / / / / / / / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt Schuljahr 2024/ 2025 Klassen - Grundschule An den Eichen Boizenburg Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 9 davon 2 > 50 m² Fachunterrichtsräume 3 davon 1 > 50 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden Sportraum

61 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Entwicklung der Gesamtschülerzahlen und Prognose Grundschule "L. Reinhard" Boizenburg / / / / / / / / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse DFK (2) DFK (1) DFK (0) Gesamt Schuljahr 2024/ 2025 Klassen - Grundschule L. Reinhard Boizenburg Schuljahr DFK (0) DFK (1) DFK (2) 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 12 davon 7 < 50 m² Fachunterrichtsräume 5 Turnhalle/Turnraum vorhanden

62 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Beide Grundschulen der Stadt Boizenburg sind jeweils zweizügig im Planungs- und Prognosezeitraum im Bestand gesichert. Begründung: Die Grundschulen An den Eichen und Ludwig Reinhard erfüllen die Organisationskriterien der SEPVO für Grundschulen an Mehrfachstandorten für den Bestand von zwei zweizügigen Grundschulen mit je jährlich mindestens 40 Schülern in der Jgst. 1. Eine weitere Stärkung erfährt der Grundschulbereich durch die Einrichtung von Diagnoseförderklassen Regionale Schule Rudolf Tarnow Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Regionale Schule "Tarnow" Boizenburg / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt Schuljahr 2017/ / / / / / / / 2025

63 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen Regionale Schule Tarnow Boizenburg Schuljahr 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Jährlich werden ab dem Schuljahr 2015/16 an der Regionalen Schule Tarnow in Boizenburg ca. 460 Schülerinnen und Schüler in ca. 19 Klassen beschult werden. Damit hat die Schule ihre Aufnahmekapazität erreicht. Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 16 Fachunterrichtsräume 9 Turnhalle/Turnraum vorhanden Mitnutzung Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Bau- und Sanierungsvorhaben: An der RegS Boizenburg soll ein neuer Anbau zur Unterbringung der Schulspeisung errichtet werden. Lösung: Im Planungs- und Prognosezeitraum ist die Regionale Schule Rudolf Tarnow Boizenburg im Bestand gesichert. Begründung: In der Orientierungsstufe ab Jgst. 5 wird eine 5-Zügigkeit und ab der Jahrgangsstufe 7 eine durchgehende 2- bis 3-Zügigkeit im Planungs- und Prognosezeitraum erreicht. Die geforderte Mindestschülerzahl am Einzelstandort von 36 in der Eingangsklasse 5 wird jährlich weit überschritten.

64 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Stadt Hagenow Die Stadt Hagenow verfügt über folgende Schulen in eigener Trägerschaft: Grundschule "Stadtschule am Mühlenteich" Hagenow Regionale Schule Prof. Dr. Fr. Heincke Hagenow Regionale Schule mit Grundschule Europaschule Hagenow Weiterhin gibt es in der Stadt Hagenow die Evangelische Schule Dr. Eckart Schwerin Hagenow als Grundschule mit angegliederter Orientierungsstufe. Schulträger ist die Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Schulstiftung der Nordkirche) Schwerin Grundschulen Zum Einzugsbereich der beiden Grundschulstandorte der Stadt Hagenow gehören die Gemeinden Hagenow, Kirch Jesar, Pätow-Steegen, Toddin, Warlitz ohne OT Goldenitz und die Gemeinde Setzin. Der OT Viez der Stadt Hagenow gehört sowohl zum Schuleinzugsbereich der GS Gammelin als auch der Grundschulen der Stadt Hagenow. Die Stadt Hagenow beabsichtigt beide Grundschulstandorte aufrecht zu erhalten. Da es sich um einen Mehrfachstandort handelt ist die Gesamtschülerzahl zu betrachten. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose der Stadt Hagenow GS Hagenow - Grundschüler gesamt / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2018 Schuljahr 2018/ / / / / / / 2025

65 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen Grundschüler Stadt Hagenow gesamt Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Die einzelnen Grundschulstandorte stellen sich wie folgt dar. 350 Grundschule "Mühlenteich" Hagenow / 2011/ 2012/ 2013/ 2014/ 2015/ 2016/ 2017/ 2018/ 2019/ 2020/ 2021/ 2022/ 2023/ 2024/ Klasse Klasse Klasse Klasse Vorklasse Klasse (LRS) Klasse (LRS) DFK (2) DFK (1) DFK (0) Gesamt

66 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen GS Mühlenteich Hagenow Schuljahr DFK (0) DFK (1) DFK (2) 2. LRS 3. LRS 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / RegS/GS "Europaschule Hagenow - Grundschüler / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt Schuljahr 2017/ / / / / / / / 2025 Klassen Grundschüler RegS/GS Europaschule Hagenow Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

67 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schlussfolgerung/Lösung: Beide Grundschulstandorte sind sowohl im Planungszeitraum bis 2019/20 als auch im Prognosezeitraum bis 2024/25 im Bestand gesichert. Die notwendige Gesamtschülerzahl für die Bildung von Eingangsklassen am Grundschulmehrfachstandort Hagenow für zwei Grundschulen muss jährlich mindestens 80 betragen, wobei jede Schule in der Jgst. 1 durchschnittlich 40 Schülerinnen beschulen muss. Da jährlich von ca. 100 Einschulungen insgesamt ausgegangen wird, ist dieses Kriterium erfüllt. Hierbei sind jährlich ca. 10 Schüler mit Wahlverhalten für die Evangelische Schule eingerechnet. Einschulungen in die DFK-Klasse 0 wird es voraussichtlich nur noch bis zum Schuljahr 2015/16 geben, was jedoch keine Auswirkungen auf den Bestand beider Grundschulen hat Regionale Schulen Zum Einzugsbereich der beiden Regionalen Schulen der Stadt Hagenow gehören die Gemeinden Hagenow, Alt Zachun, Bandenitz, Bobzin, Gammelin, OT Neu Zachun der Gemeinde Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Pätow-Steegen, Setzin, Toddin und Warlitz ohne OT Goldenitz, Pampow, Dümmer, Holthusen, Klein Rogahn, Schossin, Stralendorf, Warsow, Wittenförden und Zülow. Der Schulträger plant den Erhalt von 2 weiterführenden Schulen im Planungszeitraum und darüber hinaus. Da es sich um einen Mehrfachstandort handelt, muss gemäß SchulG M-V und SEPVO M-V jede Schule mindestens mit 36 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 geführt werden. Insgesamt sind somit gegenwärtig jährlich 72 SchülerInnen je Jahrgangsstufe 5 notwendig. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose RegS Hagenow - Regionalschüler insgesamt / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2018 Schuljahr 2018/ / / / / / / 2025

68 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen Regionalschule Stadt Hagenow gesamt Schuljahr 5.Klasse 6.Klasse 7.Klasse 8.Klasse 9.Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Die Gesamtschülerzahlen in der Sekundarstufe I bewegt sich jährlich bei ca. 530 Schülerinnen und Schüler. Die Zügigkeit wird sich mittelfristig in der Orientierungsstufe 5-zügig und ab der Jahrgangsstufe sieben 3-zügig gestalten. 350 RegS "Prof. Dr. F. Heincke" Hagenow / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / / / / / / / / 2025

69 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen RegS Heincke Hagenow Schuljahr 5.Klasse 6.Klasse 7.Klasse 8.Klasse 9.Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / RegS/GS "Europaschule" Hagenow - Regionalschüler / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / / / / / / / / 2025 Klassen Regionalschüler RegS/GS Europaschule Hagenow Schuljahr 5.Klasse 6.Klasse 7.Klasse 8.Klasse 9.Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

70 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schlussfolgerung/Lösung: In der Stadt Hagenow ist der Bestand der 2 Regionalen Schulen gesichert. Begründung: Gemäß 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V sind Regionale Schulen mit mindestens 36 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 zu führen. Für Mehrfachstandorte (2 Regionale Schulen) gilt somit, dass mindestens 72 SchülerInnen in der Eingangsklasse 5 erreicht werden müssen. Dieses ist im Planung- und Prognosezeitraum gesichert. Raumbestand RegS Heincke Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 15 Fachunterrichtsräume 10 Turnhalle/Turnraum vorhanden Sporthalle Raumbestand RegS/GS Europaschule Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 20 Fachunterrichtsräume 9 Turnhalle/Turnraum vorhanden Sporthalle Raumbestand GS Mühlenteich Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 20 davon 10 < 50 m² Fachunterrichtsräume 7 Turnhalle/Turnraum vorhanden Sporthalle Bedarf an AUR im GS-Bereich SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Bedarf an AUR im RegS-Bereich SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Bedarf an AUR Stadt Hagenow RegS/GS gesamt SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf

71 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Evangelische Schule Dr. Eckart Schwerin Hagenow Bei dieser Schule handelt es sich um eine allgemein bildende Ersatzschule der Sekundarstufe I mit Grundschule nach 118 SchulG M-V. Zukünftig wird jedoch nur bis einschließlich der Orientierungsstufe (bis Jgst. 6) beschult. Einen festgelegten Schuleinzugsbereich gibt es nicht. Evangelische Schule Hagenow / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2020 Schuljahr 2020/ / / / / 2025 Die Schülerzahlangaben basieren auf den bekannt gegebenen Planungsabsichten der Evangelischen Schule Hagenow bis zum Schuljahr 2019/20, die nur von einer Beschulung bis zur Orientierungsstufe ausgeht.

72 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Stadt Ludwigslust Die Stadt Ludwigslust verfügt über folgende Schulen in eigener Trägerschaft: Grundschule Techentin Grundschule Fritz-Reuter Ludwigslust Grundschule Kummer Regionale Schule Lenne Ludwigslust Grundschulen Zum Einzugsbereich der Grundschule Fritz Reuter und der Grundschule Techentin gehört die Stadt Ludwigslust ohne OT Kummer und OT Glaisin. Zum Einzugsbereich der Grundschule Kummer gehören die Gemeinden OT Kummer und OT Glaisin der Stadt Ludwigslust, Göhlen, Warlow, Leussow und Alt Krenzlin. Da die Stadt Ludwigslust über drei Grundschulstandorte verfügt gilt hier die Mehrfachstandortregelung. Danach muss jeder Standort mit mindestens 40 SchülerInnen in der Jahrgangsstufe 1 geführt werden. Für die Grundschule Kummer gilt abweichend 45 Abs. 6 SchulG M-V, d.h. die Schülermindestzahl von 20 für die Bildung der Eingangsklasse 1 für einen Einzelstandort, da die ehemalige Gemeinde Kummer zum zur Stadt Ludwigslust eingemeindet wurde. Die Gesamtschülerzahl stellt sich wie folgt dar: Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose: Grundschüler Ludwigslust gesamt * / / / / / / / / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse LRS LRS DFK DFK (1) DFK (0) Gesamt / 2025 * einschließlich GS Kummer

73 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen -GS Stadt Ludwigslust gesamt Schuljahr DFK (0) DFK (1) DFK 2 LRS 2 LRS 3 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Die Gesamtschülerzahl in den einzelnen Schuljahren beträgt zukünftig ca Schüler. Jährlich kommen ca Kinder zur Einschulung. Damit können jährlich 4 Klassen in der Jahrgangsstufe 1 gebildet werden. Unter Heranziehung des 4 Abs. 1 Nr. 1 b SEPVO M-V könnten alle drei Grundschulstandorte erhalten bleiben. Die einzelnen GS-Standorte stellen sich wie nachfolgend dar: Grundschule Kummer / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2018 Schuljahr 2018/ / / / / / / 2025

74 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen - GS Kummer Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Grundschule Techentin / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2018 Schuljahr 2018/ / / / / / / 2025 Klassen GS Techentin Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

75 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Grundschüler GS "Fr. Reuter" Ludwigslust / / / / / / / Klasse LRS 3. Klasse Klasse LRS 2. Klasse Klasse Klasse DFK (2) DFK (1) DFK (0) Summe / / / / / / / / 2025 Klassen GS Fr. Reuter Ludwigslust Schuljahr DFK (0) DFK (1) DFK 2 LRS 2 LRS 3 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Lösung: Die Grundschule Kummer ist im Bestand gefährdet und wäre aufzuheben. Da aber bei Aufhebung bzw. Nichtbildung der Jgst. 1 unzumutbar lange Schulwegzeiten zu den nächst gelegenen Grundschulen in Ludwigslust und Picher entstehen würden greift hier die Ausnahme für eine Kleine Grundschule. Es gelten abgeminderte Schülerzahlen. So ist eine jahrgangsübergreifende Klassenbildung möglich, wobei an der Schule mindestens zwei Lerngruppen mit mindestens 20 SchülerInnen gebildet werden. Dieses Kriterium wird für alle Schuljahre im Planungszeitraum erfüllt. Die Grundschule Kummer ist somit im Bestand zu erhalten und gesichert.

76 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Die Grundschule Fritz Reuter Ludwigslust erfüllt in allen Schuljahren im Planungszeitraum die geforderte Mindestschülerzahl an Mehrfachstandorten von 40 SchülerInnen zur Bildung der Eingangsklasse 1. Die GS Fr. Reuter Ludwigslust ist somit im Bestand gesichert. Die Grundschule Techentin ist als einzügige Grundschule errichtet und hat somit nur eine begrenzte Aufnahmekapazität. Sie kann somit objektiv die Anforderungen an einen Mehrfachstandort nicht erfüllen. Da aber insgesamt die GS Fr. Reuter Ludwigslust und die GS Techentin zusammengenommen die durchschnittliche Mindestschülerzahl von 40 erreichen und auch die Mindestschüler von 20 an der GS Techentin immer erreicht wird, wird hiermit die Genehmigung nach 45 Abs. 4 Nr. 2 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr.1b SEPVO M-V beantragt. Die GS Techentin ist somit im Bestand gesichert. Raumbestand GS Fritz Reuter Ludwigslust Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 12 zusätzlich 1 AUR mit 32 m² Fachunterrichtsräume 4 Turnhalle/Turnraum vorhanden Sporthalle Raumbestand GS Techentin Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 4 3x59 m², 1x80 m² Fachunterrichtsräume 3 dav. 2 Werkräume + 1 Computerraum Kreativraum 1 63 m² (Fertigstellung 2006) Multifunktionsraum m² (Fertigstellung 2006) Turnhalle/Turnraum vorhanden 1 Sportraum 45 m² Raumbestand GS Kummer Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 4 Fachunterrichtsräume 2 Werk- und Computerraum Turnhalle/Turnraum vorhanden 288 m² Gesamtbedarf an AUR im GS-Bereich SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf

77 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schule Lenne Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Lenne gehört die Stadt Ludwigslust ohne die OT Kummer und Glaisin. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Schülerzahlentwicklung RegS "Lenne " Ludwigslust / / / / / / / / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2025 Klassen RegS Lenne Ludwigslust Schuljahr 5.Klasse 6.Klasse 7.Klasse 8.Klasse 9.Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Schlussfolgerung/Lösung: Die Regionale Schule Lenne in Ludwigslust ist langfristig im Bestand gesichert.

78 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Begründung: Die nach 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V geforderte jährliche Zweizügigkeit mit mindestens 36 Schülern in der Jahrgangsstufe 5 für Regionale Schulen wird immer weit erreicht. Eine Einzugsbereichserweiterung um die OT Glaisin und Kummer der Stadt Ludwigslust ist nicht möglich, da die RegS-Standorte Picher und Malliß ansonsten bestandsgefährdet wären. Raumbestand RegS Lenne Ludwigslust Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 18 Fachunterrichtsräume 9 Turnhalle/Turnraum vorhanden Sporthalle Gesamtbedarf an AUR im RegS-Bereich SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Katholische Edith-Stein-Schule Ludwigslust Bei dieser Schule handelt es sich um eine staatlich anerkannte Ersatzschule, allgemein bildende Ersatzschule mit Grundschule und angeschlossener Orientierungsstufe nach 118 SchulG M-V. Einen festgelegten Einzugsbereich gibt es hier nicht. Die SchülerInnen kommen aus einem Umkreis von ca. 20 km rund um Ludwigslust / / 2016 Katholische "Edith-Stein-Schule" Ludwigslust 2016/ / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2025

79 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Stadt Lübtheen Zur Stadt Lübtheen zählt der Schulstandort: Regionale Schule mit Grundschule Lübtheen. Schulträger ist die Stadt Lübtheen Regionale Schule mit Grundschule Lübtheen Zum Einzugbereich der Grundschulteiles Lübtheen gehören die Gemeinden Lübtheen und Pritzier sowie der OT Goldenitz der Gemeinde Warlitz. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Grundschulteil Lübtheen / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt Schuljahr 2017/ / / / / / / / 2025 Klassen - Grundschulteil Lübtheen Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

80 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Lübtheen ist im Planungszeitraum bis 2010/11 und darüber hinaus als durchgehende zweizügige Grundschule mit ca. 40 Einschulungen je Schuljahr im Bestand gesichert. Begründung. Die nach 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 20 für den Grundschulteil Lübtheen am Einzelstandort für die Jahrgangsstufe 1 wird ständig erreicht. Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 9 davon 8 < 50 m² Aula/FUR 1 2-Feld-Turnhalle vorhanden Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Regionale Schule Lübtheen Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Lübtheen gehören die Gemeinden Lübtheen und Pritzier sowie der OT Goldenitz der Gemeinde Warlitz. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose RegS / GS Lübtheen - Regionalschüler / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt Schuljahr 2017/ / / / / / / / 2025

81 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen RegS Lübtheen 5.Klasse 6.Klasse 7.Klasse 8.Klasse 9.Klasse 10.Klasse Gesamt Schuljahr 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Im Regionalschulbereich wird die Klassenbildung im Planungszeitraum bis 2019/20 und darüber hinaus ein- bis zweizügig verlaufen, wobei die Größe der Eingangsklasse 5 bei 28 bis 42 SchülerInnen liegt. Schlussfolgerung/Lösung: Die Regionale Schule Lübtheen ist im Bestand gesichert. Aufgrund von unzumutbar langen Schulwegzeiten bei Nichtbildung der Eingangsklasse 5 bzw. bei Aufhebung der Schule, beträgt, gemäß 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V, die zukünftige Schülermindestzahl 22 zur Bildung der Eingangsklasse 5. Begründung: Die nach 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 22 Schülern für die Bildung der Eingangsklasse 5, aufgrund des Entstehens unzumutbar langer Schulwegzeiten bei Aufhebung der Schule, wird immer erreicht. Die reine Fahrzeit beträgt für die Einzugsbereichsorte Neu Lübtheen, Lank, Jessenitz, Gudow zur nächst gelegenen RegS Vellahn bzw. Hagenow mehr als Minuten. Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 10 davon 9 < 50 m² Fachunterrichtsräume 7 2 FUR außen Turnhalle/Turnraum vorhanden Bedarf an AUR 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf

82 Schülerzahl Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Stadt Parchim Zur Stadt Parchim zählen der Schulstandorte: Grundschule Adolf Diesterweg Parchim Goethe-Grundschule Parchim Grundschule West Parchim Regionale Schule Goethe Parchim Regionale Schule Fritz Reuter Parchim Schulträger alle Schulen ist die Stadt Parchim Grundschulen der Stadt Parchim Zum Einzugbereich der Grundschulen der Stadt Parchim gehört die Stadt Parchim ohne die OT Damm, Malchow, Möderitz, Neu Matzlow und die Gemeinde Rom. Der Einzugsbereich der Grundschulen erfolgt nach Straßen und OT, wobei zur derzeit geltenden Satzung keine Veränderungen geplant sind. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Grundschule "Diesterweg" Parchim / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt Schuljahr 2017/ / / / / / / / 2025 Grundschule "Goethe" Parchim / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2018 Schuljahr 2018/ / / / / / / 2025

83 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Grundschule "West" Parchim / / / / / / / / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2025 Schuljahr Schlussfolgerung/Lösung: Alle drei Grundschulen sind im Bestand gesichert. Sie erfüllen alle für sich einzeln die geforderten Mindestschülerzahlen gemäß 45 abs. 4 Satz 2 Nr.2 SchulG M-V von 40 SchülerInnen für einen Mehrfachstandort zur Bildung der Eingangsklasse eins. An der Grundschule West werden zudem Diagnoseförderklassen (DFK 0-2), LRS-Klassen und Sprachheilklassen gebildet. Weiterhin fungiert die Grundschule West als Schwerpunktschule zur Erfüllung der Schulpflicht für ausländische Kinder und Jugendliche (DaZ). Raumbestand A. Diesterweg GS Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 10 Fachunterrichtsräume 4 PC-Kabinett/Werkraum/Musik/Kunst Turnhalle/Turnraum vorhanden 495 m² (1-Feldhalle) Raumbestand Goethe-Grundschule Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 8 1x50m²,2x42m²,3x35m²,2x32m² Fachunterrichtsräume 5 2x44m², 1x34m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 1-Feldhalle Raumbestand GS West Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume GR 14x50m², 4x75m², Fachunterrichtsräume 4 4x75m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 708 m² (Nutzung mit RegS Goethe ) Bedarf an AUR Die Anzahl der Allgemeinen Unterrichtsräume ist zur Unterrichtsabsicherung ausreichend.

84 Schülerzahl Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schulen der Stadt Parchim Zum Einzugsbereich der RegS Goethe Parchim gehört die Stadt Parchim ohne die OT Damm, Malchow, Möderitz und Neu Matzlow. Zum Einzugsbereich der RegS Fritz Reuter Parchim gehört die Stadt Parchim ohne die OT Damm, Malchow, Möderitz und Neu Matzlow und die Gemeinden Rom und Spornitz. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose RegS "Goethe" Parchim / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2018 Schuljahr 2018/ / / / / / / 2025 Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose RegS "Fritz Reuter" Parchim / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2018 Schuljahr 2018/ / / / / / / 2025

85 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schlussfolgerung/Lösung: Die beiden Regionalen Schulen der Stadt Parchim (RegS F. Reuter Parchim, Regs Goethe Parchim) sind im Bestand gesichert. Sie erfüllen beide für sich einzeln sicher die geforderten Mindestschülerzahlen von 36 SchülerInnen nach 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V zur Bildung der Eingangsklasse fünf. Beide Regionale Schulen sind Standortschulen für DaZ. Die Regionale Schule Fritz Reuter hält mit der Schulwerkstatt ein kooperatives Erziehungs- und Bildungsangebot entsprechend 59 a SchulG M-V vor Evangelische Grundschule mit OS P. Freire Parchim Grundschule mit OS "P. Freire" Parchim / / / / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2025

86 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim 5.2 Ämter Amt Boizenburg Land Im Amt Boizenburg Land gibt es als alleinige Schule die Grundschule P. Göring in der Gemeinde Gresse. Schulträger ist der Schulverband Gresse Grundschule Gresse Einzugsbereich: Zum Einzugsbereich gehören die Gemeinden Gallin, Gresse, Greven und Schwanheide. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Klassen Grundschule Gresse 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Summe 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

87 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Die Schülerzahlen der Grundschule haben sich stabilisiert und liegen zwischen 19 und 26 Einschulungen pro Jahr. Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 17 davon 15 < 50 m² Fachunterrichtsräume 7 Turnhalle/Turnraum vorhanden Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Lösung/Schlussfolgerung: Die Grundschule Gresse ist im Planungs- und Prognosezeitraum im Bestand gesichert. Begründung: Gemäß 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V wird die geforderte Mindestschülerzahl für die Jahrgangsstufe 1 von 20 Schüler/-innen für Grundschulen am Einzelstandort, bis auf das Schuljahr 2015/16, jährlich erreicht werden. Für das SJ 2015/16 gilt 4 (1) Nr. 1 a SEPVO M-V, da die geforderte Schülermindestzahl der Eingangsklasse nur einmal unterschritten wird und in den Folgejahren gemäß Prognose wieder erreicht wird. Die Gesamtschülerzahl pro Schuljahr wird langfristig bei ca. 89 Schülern liegen.

88 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Amt Crivitz Zum Amt Crivitz zählen die Schulstandorte: Grundschule Fritz Reuter Crivitz Regionale Schule Crivitz Schulträger beider Schulen ist die Gemeinde Crivitz. Grundschule Plate (Schulträger Gemeinde Plate) Grundschule Sukow (Schulträger Schulverband Sukow) Grundschule Leezen (Schulträger Amt Crivitz) Grundschule W. Busch Cambs (Schulträger Amt Crivitz) Regionale Schule "Schule am Mühlenberg" Cambs (Schulträger Amt Crivitz) Regionale Schule Banzkow (Schulträger Gemeinde Banzkow) Grundschule Fritz Reuter Crivitz Einzugsbereich: Zum Einzugsbereich der Grundschule Crivitz gehören die Gemeinden Crivitz, Barnin, Zapel, OT Tramm der Gemeinde Tramm, Demen, Bülow und die Ortsteile Ruthenbeck und Neu Ruthenbeck der Gemeinde Friedrichsruhe. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose

89 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen - Grundschule Crivitz Schuljahr DFK (0) DFK (1) DFK (2) 2. LRS 3. LRS 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 23 davon 9 < 49 m² Fachunterrichtsräume/NR 2/2 28 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 300 m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Crivitz ist aufgrund der Schülerzahlen als dreizügige Grundschule im Planungs- und Prognosezeitraum im Bestand gesichert. Begründung: Die geforderte Mindestschülerzahl für die Jahrgangsstufe 1 gemäß 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 a SEPVO M-V von 20 wird jährlich sicher erreicht.

90 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Naturgrundschule Plate Einzugsbereich: Zum Einzugsbereich der Grundschule Plate gehören die Gemeinden Plate und Banzkow. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Klassen Grundschule Plate Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 8 davon 1 < 50 m² Gruppenräume m² Fachunterrichtsräume 3 2 x 79 m², 1 x 60 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 480 m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf

91 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Plate ist aufgrund der Schülerzahlen als zweizügige Grundschule im Planungs- und Prognosezeitraum im Bestand gesichert. Begründung: Die geforderte Mindestschülerzahl für die Jahrgangsstufe 1 gemäß 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 a SEPVO M-V von 20 Schülerinnen und Schüler wird jährlich sicher erreicht Grundschule Sukow Einzugsbereich: Zum Einzugsbereich der Grundschule Sukow gehören die Gemeinden Sukow, OT Pinnow der Gemeinde Pinnow und die Ortsteile Göhren, Bahlenhüschen und Settin der Gemeinde Tramm. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Klassen Grundschule Sukow Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

92 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 5 davon 1 < 55 m² Gruppenräume GR 2 Je 28 m² Fachunterrichtsräume/NR 2 1 x 41 m², 1 x 36 m² Sonstige Räume 5 Turnhalle/Turnraum vorhanden 220 m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Sukow ist aufgrund der Schülerzahlen als ein- bis überwiegend zweizügige Grundschule im Planungs- und Prognosezeitraum im Bestand gesichert. Begründung: Die geforderte Mindestschülerzahl für die Jahrgangsstufe 1 gemäß 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 a SEPVO M-V von 20 wird jährlich sicher erreicht ORI-Grundschule Leezen Einzugsbereich: Zum Einzugsbereich der ORI-Grundschule Leezen gehören die Gemeinden Leezen, Gneven, Langen Brütz, OT Godern und Neu Godern der Gemeinde Pinnow und Raben Steinfeld. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose ORI-Grundschule Leezen / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt Schuljahr 2017/ / / / / / / / 2025

93 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen Grundschule Leezen Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 9 5 x 62 m², 4 x 52 m² FUR/GR 1 25 m² Sonstige Räume 2 Turnhalle/Turnraum vorhanden 101 m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die ORI-Grundschule Leezen ist aufgrund der Schülerzahlen als einzügige Grundschule im Planungs- und Prognosezeitraum im Bestand gesichert. Begründung: Die geforderte Mindestschülerzahl für die Jahrgangsstufe 1 gemäß 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 a SEPVO M-V von 20 wird jährlich sicher erreicht.

94 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Grundschule W. Busch Cambs Einzugsbereich: Zum Einzugsbereich der Grundschule Cambs gehören die Gemeinden Cambs und die Gemeinde Dobin am See. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Klassen Grundschule Cambs Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 8 je 60 m² Gruppenräume GR 2 je 28 m² Fachunterrichtsräume/NR 5 1 x 69m², 2 x 30 m² Sonstige Räume 4 dav. Aula 240 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 457 m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf

95 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Cambs ist aufgrund der Schülerzahlen als einzügige Grundschule im Planungs- und Prognosezeitraum im Bestand gesichert. Begründung: Die geforderte Mindestschülerzahl für die Jahrgangsstufe 1 gemäß 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 a SEPVO M-V von 20 wird jährlich, außer im SJ 2017/18, erreicht. Für das Schuljahr 2017/18 greift 45 Abs. 5 Satz 5 b i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 3 SEPVO M-V, da in allen Folgejahren gemäß Prognose von einem Erreichen der Schülermindestzahl ausgegangen wird Regionale Schule Banzkow Einzugsbereich: Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Banzkow gehören die Gemeinden Banzkow, Sukow, OT Pinnow der Gemeinde Pinnow und Plate. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose

96 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen Regionale Schule Banzkow Schuljahr 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 20 davon 7 < 50 m² Fachunterrichtsräume x 75 m², 2 x 50 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: In der Gemeinde Banzkow ist die Regionale Schule im Planungs- und Prognosezeitraum im Bestand gesichert. Begründung: Die benötigte Mindestschülerzahl gemäß 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V von 36 Schülern/-innen für die Eingangsklasse 5 wird am Einzelstandort Banzkow jährlich weit erreicht. Die Gesamtschülerzahl in den einzelnen Schuljahren bewegt sich zwischen 190 und 207 Schülern.

97 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schule Cambs Einzugsbereich: Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Cambs gehören die Gemeinden Cambs, Dobbin am See, Leezen, Gneven, Langen Brütz, Raben Steinfeld und die Ortsteile Godern und Neu Godern der Gemeinde Pinnow. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Klassen Regionale Schule Cambs Schuljahr 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

98 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 3 3 x 62 m² Fachunterrichtsräume 10 2 x 94 m², 2 x 77 m², 2 x 62 m², 1 x 85 m², 1 x 63 m², 2 x 42 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 457 m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Ab dem Schuljahr 2016/17 wird die notwendige Mindestschülerzahl von 36 in der Eingangsklasse 5 fast jährlich unterschritten. Da aber bei Aufhebung der Regionalen Schule Cambs unzumutbare Schulwegzeiten (> 60 Min.) zu den nächst gelegenen Regionalen Schulen in Brüel und Crivitz entstehen würden, beträgt die notwendige Schülermindestzahl 22 Schüler. Diese Schülermindestzahl wird ab dem Schuljahr 2015/16 jährlich erreicht. Die Regionale Schule Cambs ist somit im Bestand gesichert. Begründung: Gemäß 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V sind Regionale Schulen mit mindestens 36 Schülern in der Jahrgangsstufe 5 zu führen. Die Schülermindestzahl kann unterschritten werden, wenn ansonsten unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. In diesen Fällen beträgt die Schülermindestzahl 22 SchülerInnen. Diese notwendige Schülerzahl von 22 wird ab dem Schuljahr 2015/16 jährlich erreicht. Ausgehend vom jetzigen Schuleinzugsbereich ergeben sich reine einfache Fahrzeiten zur nächst gelegenen Regionalen Schule in Crivitz wie folgt: Rubow 51 Minuten, Buchholz 50 Min., Liezow 47 Min., Rautenhof 46 Min., Flessenow 51 Min., Retgendorf 45 Minuten.

99 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schule Crivitz Einzugsbereich: Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Crivitz gehören die Gemeinden Crivitz, Barnin, Zapel, OT Tramm der Gemeinde Tramm, Demen, Bülow und die Ortsteile Ruthenbeck und Neu Ruthenbeck der Gemeinde Friedrichsruhe. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Regionale Schule Crivitz / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2018 Schuljahr 2018/ / / / / / / 2025 Klassen Regionale Schule Crivitz Schuljahr 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

100 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 20 davon 7 < 50 m² Fachunterrichtsräume x 75 m², 2 x 50 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: In der Gemeinde Crivitz ist die Regionale Schule Crivitz im Planungs- und Prognosezeitraum im Bestand gesichert. Begründung: Die benötigte Mindestschülerzahl gemäß 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V von 36 Schüler/-innen für die Eingangsklasse 5 wird am Einzelstandort Crivitz jährlich mit durchschnittlich 65 Schülerinnen und Schüler weit erreicht. Die Gesamtschülerzahl in den einzelnen Schuljahren bewegt sich zwischen 204 und 276 Schülern.

101 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Amt Dömitz - Malliß Zum Amt Dömitz-Malliß zählen die Schulstandorte: Grundschule Victor-Bausch Neu Kaliß Grundschule Malliß Regionale Schule Malliß Grundschule Malliß Einzugsbereich: Zum Einzugsbereich der Grundschule Malliß gehören die Gemeinden Malliß, Malk Göhren, Karenz und Grebs-Niendorf. Schulträger ist die Gemeinde Malliß. Schulträger ist die Gemeinde Malliß. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Klassen Grundschule Malliß Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

102 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 8 davon 7 < 50 m² Fachunterrichtsräume - Turnhalle/Turnraum vorhanden Turnhalle Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Ab dem Schuljahr 2015/16 wird die notwendige Mindestschülerzahl von 20 SchülerInnen in der Eingangsklasse 1 jährlich unterschritten. Da aber bei Aufhebung der Grundschule Malliß unzumutbare Schulwegzeiten (> 40 Min.) zu den nächst gelegenen Grundschule in Eldena und Neu Kaliß entstehen würden, können mindestens zwei Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Dieser Planungsgrundsatz wird ab dem Schuljahr 2015/16 jährlich erreicht. Die Grundschule Malliß ist somit als Kleine Grundschule im Bestand gesichert. Die Mitglieder der Gemeindevertretung Malliß haben jedoch auf ihrer Sitzung am unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Schulentwicklungsplanes 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust- Parchim beschlossen: 1. Die Grundschule Malliß wird zum Ende des Schuljahres 2014/15 als eigenständige Grundschule aufgehoben. 2. Die Grundschule Malliß wird zum Beginn des Schuljahres 2015/16 organisatorisch mit der Regionalen Schule Malliß zur Regionalen Schule mit Grundschule Malliß Verbunden. Die Schulkonferenzen der beiden Schulen haben der Organisationsveränderung zugestimmt. Festlegung: Die eigenständige Grundschule Malliß wird zum Ende des Schuljahres 2014/15 als eigenständige Grundschule aufgehoben und mit Beginn des Schuljahres 2015/16 organisatorisch mit der Regionalen Schule Malliß verbunden. Begründung: Gemäß 45 Abs. 1 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V sind Grundschulen mit mindestens 20 SchülernInnen in der Jahrgangsstufe 1 zu führen. Die Schülermindestzahl kann unterschritten werden, wenn ansonsten unzumutbare Schulwegzeiten von mehr als 40 Minuten für den einfachen Schulweg entstehen würden. In diesen Fällen können mindestens 2 Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 SchülerInnen gebildet werden. Diese notwendigen Voraussetzungen werden ab dem Schuljahr 2015/16 jährlich erreicht. Ausgehend vom jetzigen Schuleinzugsbereich ergeben sich reine einfache Fahrzeiten zur nächst gelegenen fahrplantechnisch erreichbaren Grundschule in Dömitz wie folgt: Karenz 38 Min., Conow 36 Min., Grebs 33 Min., Menkendorf 30 Min.

103 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schule Malliß Einzugsbereich: Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Malliß gehören die Gemeinden Malliß, Malk Göhren, Karenz, Grebs-Niendorf, Eldena, Karstädt, Bresegard b. Eldena, OT Glaisin der Stadt Ludwigslust, Gemeinde Gorlosen ohne OT Dadow, OT Krinitz der Gemeinde Milow, Dömitz, Neu Kaliß und Vielank. Schulträger ist die Gemeinde Malliß. Schülerzahlentwicklung und -prognose Klassen Regionale Schule Malliß Schuljahr 5.Klasse 6.Klasse 7.Klasse 8.Klasse 9.Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 6 davon 5 < 50 m² Fachunterrichtsräume 7 Turnhalle/Turnraum vorhanden Turnhalle

104 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Ab dem Schuljahr 2015/16 wird die notwendige Mindestschülerzahl von 36 in der Eingangsklasse 5 jährlich unterschritten, da davon auszugehen ist, dass Schüler die den gymnasialen Bildungsgang wählen wollen, bereits zur Klasse 5 die Orientierungsstufe am Gymnasialen Schulzentrum Dömitz besuchen werden. Da aber bei Aufhebung der Regionalen Schule Malliß unzumutbare Schulwegzeiten (> 60 Min.) zu den nächst gelegenen Regionalen Schulen in Ludwigslust und Grabow entstehen würden, beträgt die notwendige Schülermindestzahl 22 SchülerInnen. Diese Schülermindestzahl wird einmalig im Schuljahr 2016/17 unterschritten. Die Regionale Schule Malliß ist somit im Bestand gesichert. Ab dem Schuljahr 2015/16 wird die ehemals eigenständige Grundschule Malliß organisatorisch mit der Regionalen Schule Malliß verbunden. Begründung: Gemäß 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V sind Regionale Schulen mit mindestens 36 Schülern in der Jahrgangsstufe 5 zu führen. Die Schülermindestzahl kann unterschritten werden, wenn ansonsten unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. In diesen Fällen beträgt die Schülermindestzahl 22 Schüler. Diese notwendige Schülerzahl von 22 wird ab dem Schuljahr 2015/16, bis auf das Schuljahr 2016/17, im Planungszeitraum jährlich erreicht. Für das Schuljahr 2016/17 greift dann 45 Abs. 5 Satz 5 b SchulG M-V, wonach eine Ausnahme über die Zulässigkeit der Eingangsklasse 5 genehmigungsfähig wäre, da in den Folgejahren die notwendigen Schülerzahlen wieder erreicht werden. Ausgehend vom jetzigen Schuleinzugsbereich ergeben sich reine einfache Fahrzeiten zur nächst gelegenen Regionalen Schule in Ludwigslust wie folgt: Boek = 72 Min., Gorlosen = 68 Min., Görnitz = 61 Min. Die RegS in Grabow ist nur mit Umstieg über Ludwigslust zu erreichen und somit sind die Schulwegzeiten noch länger anzusetzen.

105 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Grundschule Neu Kaliß Einzugsbereich: Zum Schuleinzugsbereich der Grundschule Neu Kaliß gehört die Gemeinde Neu Kaliß, Ortsteile Tewswoos, Laupin, Hohen Woos (nur Ziegelei) und Woosmer der Gemeinde Vielank. Schulträger ist die Gemeinde Neu Kaliß. Schülerzahlentwicklung und -prognose Klassen Grundschule Neu Kaliß Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 5+3 davon 2 < 50 m² Fachunterrichtsräume 3 Turnhalle/Turnraum vorhanden

106 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Ab dem Schuljahr 2015/16 wird die notwendige Mindestschülerzahl von 20 SchülerInnen in der Eingangsklasse 1 jährlich unterschritten. Da aber bei Aufhebung der Grundschule Neu Kaliß unzumutbare Schulwegzeiten (> 40 Min.) zu den nächst gelegenen Grundschule in Dömitz entstehen würden, können mindestens zwei Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Dieser Planungsgrundsatz wird ab dem Schuljahr 2015/16 jährlich erreicht. Die Grundschule Neu Kaliß ist somit als Kleine Grundschule im Bestand gesichert. Begründung: Gemäß 45 Abs. 1 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V sind Grundschulen mit mindestens 20 SchülernInnen in der Jahrgangsstufe 1 zu führen. Die Schülermindestzahl kann unterschritten werden, wenn ansonsten unzumutbare Schulwegzeiten von mehr als 40 Minuten für den einfachen Schulweg entstehen würden. In diesen Fällen können mindestens 2 Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 SchülerInnen gebildet werden. Diese notwendigen Voraussetzungen werden ab dem Schuljahr 2015/16 jährlich erreicht. Ausgehend vom jetzigen Schuleinzugsbereich ergeben sich reine einfache Fahrzeiten zur nächst gelegenen fahrplantechnisch erreichbaren Grundschule in Dömitz wie folgt: Laupin 32 Minuten.

107 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Amt Eldenburg-Lübz Zum Amt Eldenburg-Lübz gehören die Schulstandorte. Grundschule Lübz Regionale Schule Lübz Regionale Schule mit Grundschule Marnitz Grundschule Passow Grundschule Lübz Zum Einzugsbereich der Grundschule Lübz gehören die Gemeinden Lübz, Kritzow, Gehlsbach, Kreien und Gischow. Schulträger ist die Stadt Lübz. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose: Klassen - Grundschule Lübz Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / /

108 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim 2020/ / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume x 51m², Fachunterrichtsräume 6 6 x 76 m², Turnhalle/Turnraum vorhanden 240 m² u. 468 m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerungen/Lösung: Ab dem Schuljahr 2015/16 wird im Planungs- und Prognosezeitraum die geforderte Mindestschülerzahl für die Eingangsklasse eins von 20 Schülerinnen und Schülern an der GS Lübz sicher erreicht. Die Grundschule Lübz ist im Bestand gesichert. Begründung: Gemäß 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V müssen Grundschulen am Einzelstandort jährlich mindestens 20 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 haben. An der Grundschule Lübz wird diese geforderte Mindestschülerzahl von 20 im Planungs- und Prognosezeitraum sicher erreicht. Durchschnittlich liegen die Einschulungszahlen in der Jahrgangsstufe 1 bei 53 Schülerinnen und Schüler.

109 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schule Lübz Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Lübz gehören die Gemeinden Lübz, Kritzow, Gehlsbach, Kreien, Gischow, Gallin-Kuppentin, Passow, Werder und Granzin. Schulträger die Stadt Lübz. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose: Klassen Regionale Schule Lübz Schuljahr Pl 8 Pl 9 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

110 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 17 5 x 76m², 10 x 51 m² Fachunterrichtsräume 8 5 x 76 m², 1 x 68 m², 2 x 51 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerungen/Lösung: Ab dem Schuljahr 2015/16 wird im Planungs- und Prognosezeitraum die geforderte Mindestschülerzahl für die Eingangsklasse fünf von 36 Schülerinnen und Schülern an der Regionalen Schule Lübz immer sicher erreicht. Die Regionale Schule Lübz ist im Bestand gesichert. Zukünftig wird an der RegS Lübz auch weiterhin das Produktive Lernen für die Jgst. 8 und 9 angeboten werden. Begründung: Gemäß 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V müssen Reginale Schulen am Einzelstandort jährlich mindestens 36 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 haben. An der Regionalen Schule Lübz wird diese geforderte Mindestschülerzahl von 36 im Planungs- und Prognosezeitraum jährlich sicher erreicht. Durchschnittlich liegt die Einschulungszahl in die Jahrgangsstufe 5 bei ca. 67 Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr.

111 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schule mit Grundschule Marnitz Zum Einzugsbereich des Grundschulteils Marnitz gehören die Gemeinden Marnitz, Siggelkow, Suckow, und Tessenow. Schulträger ist das Amt Eldenburg-Lübz. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose: Klassen - Grundschulteil Marnitz Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 5 1 x 53 m², 3 x 61 m², 1 x 82 m² Fachunterrichtsräume 1 1 x 76 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf

112 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schlussfolgerungen/Lösung: Ab dem Schuljahr 2015/16 wird die notwendige Mindestschülerzahl von 20 SchülerInnen in der Eingangsklasse 1 jährlich unterschritten. Da aber bei Nichtbildung der Jgst. 1 bzw. bei Aufhebung des Grundschulteils in Marnitz unzumutbare Schulwegzeiten (> 40 Min.) zur nächst gelegenen Grundschule in Groß Godems entstehen würden, können mindestens zwei Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Dieser Planungsgrundsatz wird ab dem Schuljahr 2015/16 jährlich erreicht. Die Grundschulteil Marnitz ist somit als Kleine Grundschule im Bestand gesichert. Begründung: Gemäß 45 Abs. 1 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V sind Grundschulen mit mindestens 20 SchülernInnen in der Jahrgangsstufe 1 zu führen. Die Schülermindestzahl kann unterschritten werden, wenn ansonsten unzumutbare Schulwegzeiten von mehr als 40 Minuten für den einfachen Schulweg entstehen würden. In diesen Fällen können mindestens 2 Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 SchülerInnen gebildet werden. Diese notwendigen Voraussetzungen werden ab dem Schuljahr 2015/16 jährlich erreicht. Ausgehend vom jetzigen Schuleinzugsbereich ergeben sich reine einfache Fahrzeiten zur nächst gelegenen fahrplantechnisch erreichbaren Grundschule in Groß Godems wie folgt: Mentin 42 Minuten, Drenkow 36 Minuten, Suckow 31 Minuten. Zum Einzugsbereich der Regionalschule Marnitz gehören die Gemeinden Marnitz, Siggelkow, Suckow, Tessenow, Ziegendorf, Groß Godems, Stolpe und Karrenzin. Schulträger ist das Amt Eldenburg-Lübz. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose:

113 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen - Regionalschule Marnitz Schuljahr 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 11 3 x 53 m², 8 x 61 m² Fachunterrichtsräume 9 1 x 82 m², 7 x 80 m², 1 x 72 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerungen/Lösung: Ab dem Schuljahr 2018/19 wird im Planungs- und Prognosezeitraum die geforderte Mindestschülerzahl für die Eingangsklasse fünf von 36 Schülerinnen und Schülern an der Regionalen Schule Marnitz nicht mehr erreicht. Da aber bei Nichtbildung der Eingangsklasse 5 bzw. bei Aufhebung dieser Schule unzumutbare Schulwegzeiten entstehen beträgt in diesem Fall die Schülermindestzahl 22 Schülerinnen und Schüler. Diese Mindestschülerzahl wird dann jährlich sicher erreicht. Die Regionale Schule Marnitz ist somit im Bestand gesichert. Begründung: Gemäß 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V müssen Reginale Schulen am Einzelstandort jährlich mindestens 36 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 haben. An der Regionalen Schule Marnitz wird diese geforderte Mindestschülerzahl von 36 im Planungs- und Prognosezeitraum ab dem Schuljahr 2018/19 jährlich nicht mehr erreicht. Durchschnittlich liegt die Einschulungszahl in die Jahrgangsstufe 5 bei ca. 32 Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr. Da aber bei Nichtbildung der Eingangsklasse 5 bzw. bei Aufhebung dieser Schule unzumutbare Schulwegzeiten (> 60 Min.) zur nächst gelegenen Regionalen Schule in Parchim entstehen würden beträgt in diesem Fall, gemäß v.g. Regelungen, die Schülermindestzahl 22 Schülerinnen und Schüler. Ausgehend vom jetzigen Schuleinzugsbereich ergeben sich reine einfache Fahrzeiten zur nächst gelegenen fahrplantechnisch erreichbaren Regionalen Schule in Parchim wie folgt: Platschow 57 Minuten, Pampin 54 Minuten, Drefahl 50 Minuten.

114 Schülerzahl Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Grundschule Passow Zum Einzugsbereich der Grundschule Passow gehören die Gemeinden Passow, Werder, Granzin, Gallin-Kuppentin und Neu Poserin. Schulträger ist die Gemeinde Passow. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose: Grundschule Passow / / / / / / / Klasse Klasse Klasse Klasse Gesamt / 2018 Schuljahr 2018/ / / / / / / 2025 Klassen - Grundschule Passow Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 6 4 x 48 m², 1 x 67 m², 1 x 49 m² Fachunterrichtsräume 2 1 x 53 m², 1 x 35 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 295 m²

115 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerungen/Lösung: Ab dem Schuljahr 2015/16 wird im Planungs- und Prognosezeitraum die geforderte Mindestschülerzahl für die Eingangsklasse eins von 20 Schülerinnen und Schülern an der Grundschule Passow knapp erreicht. Die Grundschule Passow ist im Bestand gesichert. Da aber hier bei Nichtbildung der Jahrgangsstufe eins bzw. bei Aufhebung der Grundschule Passow unzulässige Schulwegzeiten (> 40 Min.) zur nächst gelegenen Grundschule in Lübz entstehen würden, können auch mindestens zwei Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Dieser Planungsgrundsatz wird ab dem Schuljahr 2015/16 jährlich erreicht. Die Grundschule Passow ist somit auch als Kleine Grundschule im Bestand gesichert. Begründung: Gemäß 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V müssen Grundschulen am Einzelstandort jährlich mindestens 20 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 haben. An der Grundschule Passow wird diese geforderte Mindestschülerzahl von 20 im Planungszeitraum immer knapp erreicht. Die Schülermindestzahl kann unterschritten werden, wenn ansonsten unzumutbare Schulwegzeiten von mehr als 40 Minuten für den einfachen Schulweg entstehen würden. In diesen Fällen können mindestens 2 Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 SchülerInnen gebildet werden. Diese notwendigen Voraussetzungen werden ab dem Schuljahr 2015/16 jährlich erreicht. Ausgehend vom jetzigen Schuleinzugsbereich ergeben sich reine einfache Fahrzeiten zur nächst gelegenen fahrplantechnisch erreichbaren Grundschule in Lübz wie folgt: Kuppentin 40 Minuten, Gallin 34 Minuten.

116 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Amt Goldberg-Mildenitz Zum Amt Goldberg-Milenitz gehören die Schulstandorte. Grundschule J. Brinckmann Goldberg Regionale Schule W. Husemann Goldberg Grundschule Mestlin Grundschule John-Brinckmann Goldberg Zum Einzugsbereich der Grundschule Goldberg gehört die Gemeinde Goldberg. Schulträger ist die Stadt Goldberg. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose: Klassen - Grundschule Goldberg Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

117 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 6 1 x 40 m², 2 x 45 m², 3 x 47 m² Fachunterrichtsräume 4 2 x 72 m², 2 x 54 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 545 m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerungen/Lösung: Ab dem Schuljahr 2015/16 wird im Planungs- und Prognosezeitraum die geforderte Mindestschülerzahl für die Bildung der Eingangsklasse 1 von 20 Schülerinnen und Schülern an der Grundschule Goldberg, bis auf das Schuljahr 2016/17, erreicht. Da in den Folgejahren die Schülermindestzahl von 20 wieder erreicht wird ist die Grundschule Goldberg im Bestand gesichert. Sollten dennoch die notwendigen Schülermindestzahlen von 20 Schülerinnen und Schüler zur Bildung der Jgst. eins jedoch wiederholt unterschritten werden und keine weitere Ausnahme gemäß 45 Abs. 5 Satz 5 und 6b SchulG M-V erteilt werden, so wird der Einzugsbereich der Grundschule Goldberg um die Gemeinde Neu Poserin (derzeit zum Einzugsbereich der GS Passow gehörend) erweitert. Begründung: Gemäß 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V müssen Grundschulen am Einzelstandort jährlich mindestens 20 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 haben. An der Grundschule Goldberg wird diese geforderte Mindestschülerzahl von 20 im Planungs- und Prognosezeitraum bis auf das Schuljahr 2016/17 erreicht. Für dieses Schuljahr 2016/17 darf die Schülerzahl der Eingangsklasse unterschritten werden, da für die Folgejahre gemäß Prognose wieder 20 SchülerInnen erreicht werden. Eine Kleine Grundschule ist nicht möglich, da bei der derzeitigen Grundschulstruktur (GS Passow, GS Lübz, GS Mestlin, GS Dabel) in diesem Teil des Landkreises derzeit keine unzumutbaren Schulwegezeiten entstehen würden. Sollte die Schülermindestzahl von 20 für die Eingangsjahrstufe wiederholt unterschritten werden, wird der Einzugsbereich um die Gemeinde Neu Poserin erweitert. Diese Einzugsbereichsänderung geht zu Lasten der Grundschule Passow, führt aber nicht zu deren Bestandsgefährdung. Diese Entscheidung ist erforderlich, da die Stadt Goldberg gemäß Regionalem Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP WM) als Grundzentrum (Zentralort) ausgewiesen ist und somit gemäß Punkt RREP WM bedarfsorientiert in der Planungsregion Standorte von allgemeinbildenden Schulen vorgehalten werden sollen. Vorrangstandorte sind dabei die Zentralen Orte. (Z) Da es sich hier um ein letzt- und endabgewogenes Ziel der Raumordnung handelt, ist das Grundzentrum Stadt Goldberg vorrangig als Schulstandort zu sichern.

118 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schule W. Husemann Goldberg Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Goldberg gehören die Gemeinden Goldberg, Dobbertin, Techentin, Mestlin, Neu Poserin, und die Ortsteile Herzberg, Lenschow und Woeten der Gemeinde Obere Warnow. Schulträger ist die Stadt Goldberg. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose: Klassen Regionale Schule Goldberg Schuljahr 5.Klasse 6.Klasse 7.Klasse 8.Klasse 9.Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 11 7 x 51 m², 4 x 50 m² Fachunterrichtsräume 11 7 x 76 m², 1 x 102 m², 3 x 31 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 800 m²

119 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerungen/Lösung: In der Stadt Goldberg ist die Regionale Schule W. Husemann im Planungsund Prognosezeitraum im Bestand gefährdet. Die erforderliche Schülermindestzahl von 36 Schülerinnen und Schüler für die Jahrgangsstufe fünf wird ab dem Schuljahr 2016/17 nicht mehr erreicht. Da aber unzumutbare Schulwege zu den nächst gelegen Regionalen Schulen Lübz bei Nichtbildung der Jgst. 5 bzw. Aufhebung der Schule entstehen beträgt die Schülermindestzahl 22. Diese wird in allen Schuljahren im Planungs- und Prognosezeitraum erreicht. Die Regionale Schule Goldberg ist somit im Bestand gesichert. Begründung: Die benötigte Mindestschülerzahl gemäß 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V von 36 Schülerinnen und Schüler für die Eingangsklasse 5 wird am Einzelstandort Goldberg ab dem Schuljahr 2016/17 nicht mehr erreicht. Die durchschnittliche Eingangsschülerzahl beträgt je Schuljahr ca. 33 Schülerinnen und Schüler in der Jgst. 5. Da aber unzumutbare Schulwege zu den nächst gelegen Regionalen Schulen Lübz bei Nichtbildung der Jgst. 5 bzw. Aufhebung der Schule entstehen beträgt die Schülermindestzahl 22. Unzumutbare Schulwegzeiten würden für die Schülerinnen und Schüler der Orte Zidderich 70 Minuten, Below 65 Minuten, Mestlin 50 Minuten entstehen.

120 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Grundschule Mestlin Zum Einzugsbereich der Grundschule Mestlin gehören die Gemeinden Mestlin, Dobbertin, Die Ortsteile Lenschow, Herzberg und Woeten der Gemeinde Obere Warnow und die Gemeinde Techentin. Schulträger ist die Gemeinde Mestlin. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose: Klassen - Grundschule Mestlin Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 6 4 x 48 m², 1 x 67 m², 1 x 49 m² Fachunterrichtsräume 2 1 x 53 m², 1 x 35 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 295 m²

121 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerungen/Lösung: Ab dem Schuljahr 2015/16 wird die notwendige Mindestschülerzahl von 20 SchülerInnen in der Eingangsklasse 1 jährlich unterschritten. Da aber bei Aufhebung der Grundschule Mestlin unzumutbare Schulwegzeiten (> 40 Min.) zu der nächst gelegenen Grundschule in Parchim entstehen würden, können mindestens zwei Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Dieser Planungsgrundsatz wird ab dem Schuljahr 2015/16 jährlich erreicht. Die Grundschule Mestlin ist somit als Kleine Grundschule im Bestand gesichert. Begründung: Gemäß 45 Abs. 1 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V sind Grundschulen mit mindestens 20 SchülernInnen in der Jahrgangsstufe 1 zu führen. Die Schülermindestzahl kann unterschritten werden, wenn ansonsten unzumutbare Schulwegzeiten von mehr als 40 Minuten für den einfachen Schulweg entstehen würden. In diesen Fällen können mindestens 2 Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 SchülerInnen gebildet werden. Diese notwendigen Voraussetzungen werden ab dem Schuljahr 2015/16 jährlich erreicht. Ausgehend vom jetzigen Schuleinzugsbereich ergeben sich reine einfache Fahrzeiten zur nächst gelegenen fahrplantechnisch erreichbaren Grundschule in Parchim wie folgt: Lenschow 40 Min., Herzberg 37 Min., Woeten 32 Minuten.

122 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Amt Grabow Zum Amt Grabow gehören die Schulstandorte. Grundschule Balow Grundschule Eldena Grundschule Hufenweg Grabow Regionale Schule Fr. Rohr Grabow Grundschule Balow Zum Einzugsbereich der Grundschule Balow gehören die Gemeinden Balow, Brunow, Muchow, OT Werle der Gemeinde Prislich, Zierzow, Dambeck und Möllenbeck. Schulträger ist die Gemeinde Balow. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose: Die Eingangsklassengröße liegt zukünftig bei Ø 13 Schülern pro Jahrgang. Klassen - Grundschule Balow Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

123 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 4 2 x 42 m², 1 x 34 m², 1 x36 m² Fachunterrichtsräume 3 Musik 65 m², Computer 38 m², Werken 38 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden Sport halle 357 m² + Kleinsportanlage Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerungen/Lösung: Ab dem Schuljahr 2015/16 wird die geforderte Mindestschülerzahl für die Eingangsklasse eins von 20 Schülern nicht mehr erreicht. Zu prüfen wäre, ob aufgrund der Randlage der Schule und deren Einzugsbereichsgemeinden die Voraussetzungen für die Kleine Grundschule mit jahrgangsübergreifenden Unterricht vorliegen. Dabei darf bei Aufhebung der Schule die zulässige Schulwegzeit von 2 x 40 min. nicht überschritten werden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die zulässige Schulwegzeit für die SchülerInnen aus den Orten Klüss mit 42 Min., Brunow mit 43 Min. und Dambeck mit 37 zur nächst gelegenen Grundschule Grabow überschritten wird. Da auch jährlich mindestens zwei Lerngruppen mit mindestens je 20 Schülerinen und Schülern erreicht werden, sind gemäß 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V alle Voraussetzungen für eine Kleine Grundschule gegeben. Die Grundschule Balow ist als Kleine Grundschule mit jahrgangsübergreifender und teilweise auch jahrgangsbezogener Klassenbildung im Bestand gesichert. Hierzu hat auch die Schulkonferenz bereits einen entsprechenden Beschluss zum Beginn des Schuljahres 2006/07 gefasst.

124 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Grundschule Eldena Einzugsbereich: Gemeinden Eldena, Karstädt, Ortsteil Krinitz und Görnitz der Gemeinde Milow, Bresegard b. Eldena und Gemeinde Gorlosen ohne OT Dadow. Schulträger ist die Gemeinde Eldena. Schülerzahlentwicklung und prognose Klassen - Grundschule Eldena Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 9 davon 5 < 50 m² Fachunterrichtsräume 1 Turnhalle/Turnraum vorhanden

125 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Eldena ist als Kleine Grundschule im Planungs- und Prognosezeitraum im Bestand gesichert. Der Ortsteil Glaisin der Stadt Ludwigslust wurde deshalb aufgrund 46 Abs. 1 SchulG M-V aus dem Einzugsbereich der GS Eldena herausgelöst. Bestehende Schulverhältnisse aus dem OT Glaisin laufen jahrgangsweise aus. Begründung: Die Grundschule Eldena nimmt bereits seit Jahren am Programm Grundschule auf dem Lande teil, da bei Nichtbildung der Jgst. 1 bzw. Aufhebung der Schule unzumutbare Schulwegzeiten zu den nächst gelegenen Grundschulen in Malliß bzw. Ludwigslust entstehen würden. Betroffen sind hierbei die SchülerInnen aus den Einzugsbereichsorten Krinitz 56 Min., Gorlosen 59 Min. und Boek 64 Minuten. Der Planungsgrundsatz gemäß 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V, wonach mindestens zwei Lerngruppen mit mindestens jeweils 20 Schülerinnen und Schüler je Schuljahr gebildet werden müssen, wird immer erreicht Grundschule Am Hufenweg Grabow Einzugsbereichsgemeinden: Grabow, OT Dadow der Gemeinde Gorlosen, Kremmin, Milow ohne OT Krinitz und OT Görnitz, Prislich ohne OT Werle, Steesow. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose

126 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen - Grundschule "Hufenweg" Grabow Schuljahr DFK (0) DFK (1) DFK (2) 1.Klasse 2.Klasse 3.Klasse 4.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand GS Hufenweg Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 12 davon 1 < 50 m² Fachunterrichtsräume 3 Turnhalle/Turnraum vorhanden Sporthalle Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Eldekinder in Grabow ist im Planungs- und Prognosezeitraum als zweizügige Grundschule im Bestand gesichert. Begründung Gemäß 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V müssen Grundschulen am Einzelstandort jährlich mindestens 20 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 haben. An der Grundschule Grabow wird diese geforderte Mindestschülerzahl von 20 im Planungs- und Prognosezeitraum jährlich sicher erreicht. Durchschnittlich liegt die Einschulungszahl in die Jahrgangsstufe 1 bei ca. 48 Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr.

127 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schule Friedrich Rohr Grabow Einzugsbereichsgemeinden: Stadt Grabow, OT Dadow der Gemeinde Gorlosen, Kremmin, Milow ohne OT Krinitz, Prislich, Steesow, Balow, Brunow, Muchow, Zierzow, Dambeck und Möllenbeck. Schulträger ist die Stadt Grabow. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Klassen - RegS "Fr. Rohr" Grabow Schuljahr 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

128 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand RegS Fr. Rohr Grabow Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 12 davon 10 < 50 m² Fachunterrichtsräume 7 Gruppenräume 2 Turnhalle/Turnraum vorhanden Sporthalle Bedarf an AUR in RegS Grabow SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: In der Stadt Grabow ist die Regionale Schule Fr. Rohr Grabow im Planungs- und Prognosezeitraum im Bestand gesichert. Begründung: Die benötigte Mindestschülerzahl gemäß 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V von 36 Schülerinnen und Schüler für die Eingangsklasse 5 wird am Einzelstandort Grabow jährlich weit erreicht. Die Schülerzahlen für die Jgst. 5 betragen jährlich ca. 53 Schülerinnen und Schüler. Die Gesamtschülerzahl in den einzelnen Schuljahren bewegt sich zwischen 225 und 245 SchülerInnen.

129 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Amt Hagenow Land Im Amt Hagenow-Land gibt es die Schulstandorte: Grundschule Gammelin Regionale Schule mit Grundschule Picher Grundschule Gammelin Die Grundschule erfasst die Schüler des Einzugsbereiches der Gemeinden Gammelin, Alt Zachun, Bandenitz, Hoort, Hülseburg, Bobzin, den OT Viez der Stadt Hagenow, die OT Luckwitz und Harst der Gemeinde Wittendörp (mit Wahlrecht auch zur GS Wittenburg) sowie die Gemeinde Warsow. Schulträger ist die Gemeinde Gammelin. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Klassen GS Gammelin Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

130 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 10 davon 6 < 50 m² Fachunterrichtsräume 2 Turnhalle/Turnraum vorhanden Sportraum Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Gammelin ist im Planungs- und Prognosezeitraum bis 2024/25 als einzügige Grundschule im Bestand gesichert. Bis auf das Schuljahr 2017/18 wird im Planungszeitraum und im Prognosezeitraum die geforderte Mindestschülerzahl von 20 erreicht werden. Sollte im Planungszeitraum die erforderliche Mindestschülerzahl von 20 in der Eingangsklasse 1 wider Erwarten unterschritten und auch im Folgejahr nicht sicher wieder erreicht werden, ist die Schule rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres des Unterschreitens der Mindestschülerzahl und Mindestzügigkeit aufzuheben. Die Schüler werden in diesem Fall, auch bei Nichtbildung der Jahrgangsstufe 1, an den Grundschulen in Hagenow beschult, mit Ausnahme der Schüler des OT Hoort der Gemeinde Hoort, die dann an der GS Rastow und mit Ausnahme der Schüler der Gemeinde Warsow, die dann an der GS Pampow zu beschulen sind. Eine Einzugsbereichserweiterung wurde geprüft und ist nicht mehr möglich. Auch die Voraussetzungen als Kleine Grundschule sind nicht gegeben. Begründung: Als Grundschule am Einzelstandort muss die GS Gammelin gemäß 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V jährlich mindestens 20 Schüler für die Jahrgangsstufe 1 erreichen. Bis auf das Schuljahr 2017/18 wird diese Schülermindestzahl erreicht. Da in den Folgejahren die Schülermindestzahl von 20 gemäß Prognose jedoch wieder erreicht wird, liegt eine begründete Ausnahme nach 45 Abs. 5 Satz 5 b SchulG M-V i.v.m. 4 Abs, 1 Nr. 1a SEPVO M-V vor.

131 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schule mit Grundschule Theodor Körner Picher Schulträger ist der Schulverband Picher-Redefin. Zum Schuleinzugsbereich des Grundschulteils Picher gehören die Gemeinden Picher, Belsch, Bresegard b. Picher, Groß Krams, Kuhstorf, Moraas, Redefin und Strohkirchen. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Grundschulteil Klassen GS-Teil Picher Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Schlussfolgerung/Lösung: Der Grundschulteil der Regionalen Schule mit Grundschule Picher ist im Bestand gesichert. Da bei Nichtbildung der Jahrgangsstufe eins bzw. Aufhebung des Grundschulteils in Picher unzumutbare Schulwegzeiten von mehr als 40 Minuten für den einfachen Schulweg zu den nächst gelegenen Grundschulen in Kummer und Hagenow entstehen würden, ist am Grundschulteil in Picher auch eine jahrgangsübergreifende Klassenbildung mit mindestens zwei Lerngruppen mit je mindestens 20 Schülerinnen und Schülern zulässig.

132 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Begründung: Die nach 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a der SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 20 für die Eingangsklasse 1 einer Grundschule am Einzelstandort wird jährlich erreicht. Da aber bei Nichtbildung der Jahrgangsstufe eins bzw. Aufhebung des Grundschulteils in Picher unzumutbare Schulwegzeiten von mehr als 40 Minuten für den einfachen Schulweg zu den nächst gelegenen Grundschulen in Kummer und Hagenow entstehen würden, ist am Grundschulteil in Picher auch eine jahrgangsübergreifende Klassenbildung mit mindestens zwei Lerngruppen mit je mindestens 20 Schülerinnen und Schülern gemäß 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V zulässig. Die reinen Fahrzeiten für den einfachen Schulweg betragen dann für die Orte Strohkirchen 36 Minuten, Jasnitz 37 Minuten, Belsch 33 Minuten und Groß Krams 37 Minuten. Bei der Berechnung der Erstklässler wurde weiter ein Abgang von 15 % einberechnet. Diese Quote wurde für Einschulungen zur Jahrgangsstufe 1 zur Evangelischen Schule "Dr. Eckart Schwerin" Hagenow festgelegt und zieht sich auch bis zur Orientierungsstufe durch. Zum Schuleinzugsbereich der Regionalen Schule Picher gehören die Gemeinden Picher, Belsch, Bresegard b. Picher, Groß Krams, Kuhstorf, Moraas, Redefin, Strohkirchen, Kummer, Göhlen, Warlow, Leussow und Alt Krenzlin. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Regionale Schule Picher Klassen RegS Picher Schuljahr 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / /

133 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim 2017/ / / / / / / / Schlussfolgerung/Lösung: Die Regionale Schule Picher ist im Planungszeitraum schwach im Bestand gesichert. Da bei Nichtbildung der Jgst. 5 bzw. bei Aufhebung der Schule unzumutbare Schulwegzeiten von mehr als 60 Minuten für den einfachen Schulweg zu den nächst gelegenen Regionalen Schule in Hagenow und Ludwigslust entstehen würden, beträgt die Schülermindestzahl 22 Schülerinnen und Schüler. Lediglich für das Schuljahr 2017/18 werden nur 19 Schülerinnen und Schüler erwartet und somit wird hiermit die Ausnahmegenehmigung nach 45 Abs. 5 Satz 5 a und b SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 11 SEPVO M-V beantragt, dennoch eine Eingangsklasse 5 zu bilden, da in den Folgejahren die notwendige Mindestschülerzahl von 22 gemäß Prognose wieder erreicht wird. Sollte jedoch wider Erwarten im Schuljahr 2018/19 die Schülermindeszahl von 22 für die Jgst. 5 nicht erreicht werden und keine weitere Ausnahme genehmigt werden, so wäre die Regionale Schule Picher mit 5 Jahrgangsstufen und 72 Schülerinen und Schüler noch nicht im Bestand gefährdet. Sollte jedoch im Schuljahr 2019/20 die Schülermindestzahl wieder nicht erreicht werden, so ist die Schule zum Ende des Schuljahres 2018/19 aufzuheben. Die Schülerinnen und Schüler werden in diesem Fall nach Ludwigslust und Hagenow aufgeteilt. Begründung. Die nach 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V geforderten mindestens 36 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 werden nicht mehr erreicht. Da aber bei Nichtbildung der Jgst. 5 bzw. bei Aufhebung der Schule unzumutbare Schulwegzeiten von mehr als 60 Minuten für den einfachen Schulweg entstehen würden beträgt die Schülermindestzahl 22 Schülerinnen und Schüler. Für die SchülerInnen aus den Orten Kavelmoor mit 56 Min., Leussow mit 54 Min., Klein Krams mit 51 Min. und Loosen mit 50 Minuten als reine Fahrzeiten würden zur nächst gelegenen Regionalen Schule in Hagenow und Ludwigslust unzumutbare Schulwegzeiten entstehen. Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 15 insgesamt RegS/GS davon 2 < 50 m² Fachunterrichtsräume 6 insgesamt RegS /GS Turnhalle/Turnraum vorhanden Bedarf an AUR für RegS-Schüler SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Bedarf an AUR für Grundschüler SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf

134 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Amt Ludwigslust-Land Im Amtsbereich Ludwigslust gibt es nachfolgende Schulen: Grundschule Theodor Körner Wöbbelin Regionale Schule mit Grundschule Dr. Ernst Alban Rastow Grundschule Wöbbelin Zum Schuleinzugsbereich der Grundschule Wöbbelin gehören die Gemeinden Wöbbelin, OT Fahrbinde der Gemeinde Rastow, Lüblow und Groß Laasch. Schulträger ist die Gemeinde Wöbbelin. Schülerzahlentwicklung und -prognose Klassen Grundschule Wöbbelin Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

135 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schlussfolgerung/Lösung. Die notwendige Mindestschülerzahl von 20 zur Bildung der Eingangsklasse 1 wird bis auf das Schuljahr 2018/19 immer erreicht. Für dieses eine Schuljahr greift 4 Abs. 1 Nr. 1a Satz 3 SEPVO M-V. Die Grundschule Wöbbelin ist im Planungszeitraum im Bestand gesichert. Begründung: Die geforderte Eingangsklassengröße von 20 Schülern nach 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V für einen Einzelstandort wird bis auf das Schuljahr 2018/19 erreicht. Eine untermaßige Eingangsklasse für das Schuljahr 2018/19 darf danach eingerichtet werden, wenn im folgenden Schuljahr wieder mindestens 20 Schüler erreicht werden. Im Schuljahr 2019/20 wird von 20 Schülerinnen und Schülern ausgegangen. Auch in den darauf folgenden Schuljahren wird die Mindestschülerzahl von 20 knapp erreicht werden. Raumbestand Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 8 insgesamt GS davon 3 AUR in Kiga Fachunterrichtsräume 2 insgesamt GS Turnhalle/Turnraum vorhanden Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf

136 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schule mit Grundschule Dr. Ernst Alban Rastow Grundschulteil Rastow Zum Einzugsbereich des Grundschulteils der Regionalen Schule mit Grundschule Rastow gehören die Gemeinden Rastow ohne OT Fahrbinde, Lübesse, Sülstorf, Uelitz. Schülerentwicklung und prognose Klassen Grundschulteil Rastow Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Schlussfolgerung/Lösung: Der Grundschulteil Rastow erfüllt im Planungs- und Prognosezeitraum die Organisationskriterien für eine einzügige Grundschule. Der Grundschulteil der Regionalen Schule Rastow ist im Bestand gesichert. Eine geforderte Einzugsbereichserweiterung um den OT Fahrbinde der Gemeinde Rastow ist nicht möglich, da ansonsten die GS Wöbbelin im Bestand gefährdet wird.

137 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Begründung: Die nach 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 20 für die Jahrgangsstufe 1 an Einzelstandorten wird jährlich sicher erreicht. Regionale Schule Rastow Zum Schuleinzugsbereich der Regionalen Schule Rastow (Jahrgangsstufe 5 10) gehören die Gemeinden Rastow, Lüblow, Wöbbelin, Lübesse, Sülstorf, Uelitz und der OT Hoort der Gemeinde Hoort. Schülerentwicklung und prognose Klassen RegS Rastow Schuljahr 5.Klasse 6.Klasse 7.Klasse 8.Klasse 9.Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

138 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schlussfolgerung/Lösung: Die Regionale Schule Rastow ist im Planungszeitraum im Bestand gesichert. Da bei Nichtbildung der Jgst. 5 bzw. bei Aufhebung der Schule unzumutbare Schulwegzeiten von mehr als 60 Minuten für den einfachen Schulweg zu den nächst gelegenen Regionalen Schulen in Neustadt-Glewe, Picher und Banzkow entstehen würden, beträgt die Schülermindestzahl 22 Schülerinnen und Schüler. Diese Mindestschülerzahl wird immer sicher erreicht. Begründung: Die nach 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 36 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 wird im Planungszeitraum nicht erfüllt. Da aber bei Nichtbildung der Jgst. 5 bzw. bei Aufhebung der Schule unzumutbare Schulwegzeiten von mehr als 60 Minuten für den einfachen Schulweg zu den nächst gelegenen Regionalen Schulen in Neustadt-Glewe, Picher und Banzkow entstehen würden, beträgt gemäß 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V die Schülermindestzahl 22 Schülerinnen und Schüler. Allein die reine Fahrzeit für den einfachen Schulweg würde für die Schülerinnen und Schüler aus den Orten Hasenhäge, Lübesse, Sülte, Boldela und Sülstorf über 60 Minuten betragen. Raumbestand RegS/GS Rastow Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 18 RegS/GS weitere Räume in der RegS möglich Gruppenräume 3 Fachunterrichtsräume 9 Turnhalle/Turnraum vorhanden Bedarf an AUR an RegS SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Bedarf an AUR an GS SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf

139 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Amt Neustadt-Glewe Zum Amt Neustadt Glewe gehören die Schulstandorte: Grundschule J. W. v. Goethe" Neustadt-Glewe Regionale Schule "Karl-Scharfenberg" Neustadt-Glewe Schulträger beider Schulen ist die Stadt Neustadt-Glewe Grundschule J. W. v. Goethe" Neustadt-Glewe Zum Schuleinzugsbereich der Grundschule Neustadt-Glewe gehören die Gemeinden Brenz, Blievenstorf und Neustadt-Glewe. Schülerentwicklung und -prognose Klassen Grundschule Neustadt-Glewe Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

140 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand GS Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 7 davon 1 < 50 m² Fachunterrichtsräume 2 < 50 m² + 1 Werkraum im Gymnasium Turnhalle/Turnraum vorhanden Bedarf an AUR an GS SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule erreicht in allen kommenden Schuljahren eine gesicherte Zweizügigkeit mit jährlich mehr als 50 Schülern in der Eingangsklasse 1. Die Grundschule Neustadt-Glewe ist somit langfristig im Bestand gesichert. Begründung: Die nach 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 a SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 20 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 wird jährlich sicher erreicht Regionale Schule "Karl-Scharfenberg" Neustadt-Glewe Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Neustadt Glewe gehören die Gemeinden Neustadt-Glewe, Groß Laasch, Blievenstorf und Brenz. Schülerzahlentwicklung und -prognose

141 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen RegS Neustadt-Glewe Schuljahr 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Schlussfolgerung/Lösung: Die Anzahl der Eingangsklassen 5 wird sich Planungszeitraum zweizügig mit jährlichen Schülerzahlen von gestalten. Die Gesamtschülerzahl bewegt sich jährlich zwischen 205 bis 225 Schülern. Die Regionale Schule Neustadt-Glewe ist im Bestand gesichert. Begründung: Für eine Regionale Schule am Einzelstandort sind gemäß 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V jährlich mindestens 36 Schülerinnen und Schüler für die Bildung der Jahrgangsstufe 5 erforderlich. Diese Mindestschülerzahl wird am Standort Neustadt-Glewe jährlich weit überschritten. Raumbestand RegS Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume RegS davon 5 < 50 m² Fachunterrichtsräume Turnhalle/Turnraum vorhanden Bedarf an AUR an RegS SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf

142 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Amt Parchimer-Umland Zum Amt Parchimer Umland gehören die Schulstandorte: Grundschule Groß Godems Grundschule Matzlow Grundschule Domsühl Regionale Schule Domsühl Grundschule Groß Godems Zum Einzugsbereich der Grundschule Groß Godems gehören die Gemeinden Groß Godems, Stolpe, Karrenzin und Ziegendorf. Schulträger ist die Gemeinde Groß Godems. Schülerzahlentwicklung und -prognose Klassen Grundschule Groß Godems Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

143 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand GS Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 4 55 m² Fachunterrichtsräume 3 50 m² Neuer Anbau Turnhalle/Turnraum vorhanden 110 m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Ab dem Schuljahr 2015/16 wird die notwendige Mindestschülerzahl von 20 SchülerInnen in der Eingangsklasse 1 jährlich unterschritten. Da aber bei Nichtbildung der Jgst. 1 bzw. bei Aufhebung der Grundschule in Groß Godems unzumutbare Schulwegzeiten (> 40 Min.) zu den nächst gelegenen Grundschulen in Marnitz und Parchim entstehen würden, können mindestens zwei Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Dieser Planungsgrundsatz wird ab dem Schuljahr 2015/16 jährlich erreicht. Die Grundschule Groß Godems ist somit als Kleine Grundschule im Bestand gesichert. Begründung: Gemäß 45 Abs. 1 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V sind Grundschulen mit mindestens 20 SchülernInnen in der Jahrgangsstufe 1 zu führen. Die Schülermindestzahl kann unterschritten werden, wenn ansonsten unzumutbare Schulwegzeiten von mehr als 40 Minuten für den einfachen Schulweg entstehen würden. In diesen Fällen können mindestens 2 Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 SchülerInnen gebildet werden. Diese notwendigen Voraussetzungen werden ab dem Schuljahr 2015/16 jährlich erreicht. Ausgehend vom jetzigen Schuleinzugsbereich ergeben sich reine einfache Fahrzeiten zu den nächst gelegenen fahrplantechnisch erreichbaren Grundschulen in Marnitz und Parchim wie folgt: Granzin 53 Minuten, Repzin 36 Minuten, Neu Herzfeld 41 Minuten, Stresendorf 37 Minuten, Herzfeld 34 Minuten.

144 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Grundschule Matzlow Zum Einzugsbereich der Grundschule Matzlow gehören die Gemeinden Lewitzrand, Spornitz und die Ortsteile Damm, Malchow, Möderitz und Neu Matzlow der Stadt Parchim. Schulträger ist die Gemeinde Lewitzrand. Schülerzahlentwicklung und -prognose Klassen Grundschule Matzlow Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand GS Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 7 5x50 m²1x60 m², 1x40 m² Fachunterrichtsräume 1 1 x 65 m² Gruppenräume GR 5 15 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 273 m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf

145 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Matzlow erreicht in allen kommenden Schuljahren knapp die Schülermindestzahl von 20 in der Eingangsklasse 1. Die Grundschule Matzlow ist somit im Bestand gesichert. Begründung: Die nach 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 a SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 20 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 wird im Planungszeitraum jährlich erreicht Grundschule Domsühl Zum Einzugsbereich der Grundschule Domsühl gehören die Gemeinden Domsühl, Friedrichsruhe ohne die OT Ruthenbeck und Neu Ruthenbeck Zölkow und die Ortsteile Grebbin, Kossebade, Wozinkel der Gemeinde Obere Warnow. Schulträger ist das Amt Parchimer Umland. Schülerzahlentwicklung und -prognose Klassen Grundschule Domsühl Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

146 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand GS Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 6 dav. 5 x 51 m², 1 x 35 m² Fachunterrichtsräume 1 50 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 200 m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Domsühl erreicht in allen kommenden Schuljahren des Planungszeitraumes die geforderte Schülermindestzahl von 20 in der Eingangsklasse 1. Die Grundschule Domsühl ist somit im Bestand gesichert. Begründung: Die nach 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 a SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 20 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 wird jährlich sicher erreicht Regionale Schule Domsühl Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Domsühl gehören die Gemeinden Domsühl, Zölkow, Lewitzrand, Friedrichsruhe ohne die OT Ruthenbeck und Neu Ruthenbeck, Spornitz, die Ortsteile Grebbin, Kossebade, Wozinkel der Gemeinde Obere Warnow, die OT Damm, Malchow, Möderitz, Neu Matzlow der Stadt Parchim. Schulträger ist das Amt Parchimer Umland. Schülerzahlentwicklung und -prognose

147 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen Regionale Schule Domsühl Schuljahr 5.Klasse 6.Klasse 7.Klasse 8.Klasse 9.Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand RegS Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 12 dav. 11 x 54 m², 1 x 50 m² Fachunterrichtsräume 6 dav. 1 x Aula 180 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 200 m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Regionale Schule Domsühl erreicht bis auf das Schuljahr 2015/16 die Schülermindestzahl von 36 Schülerinnen und Schüler. Aufgrund des nur einmaligen Unterschreitens der erforderlichen Schülermindestzahl wird hiermit als begründeter Einzelfall nach 4 Abs. 1 Nr. 11 SEPVO M-V die Genehmigung des Abweichens vom Planungsgrundsatz beantragt. Die Regionale Schule Domsühl ist im Bestand gesichert. Begründung: Regionale Schulen sind gemäß 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V mit mindestens 36 Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe 5 zu führen. Bis auf das SJ 2015/16 wird dieser Planungsgrundsatz eingehalten. Für das SJ 2015/16 wird deshalb nach 4 Abs. 1 Nr. 11 SEPVO M-V beantragt, dass von diesem Planungsgrundsatz abgewichen wird.

148 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Amt Plau am See Zum Amt Plau am See gehören die Schulstandorte: Grundschule Kantor C. Ehrich Plau Regionale Schule Am Klüschenberg Plau Schulträger beider Schulen ist die Stadt Plau am See Grundschule Kantor C. Ehrich Plau Zum Einzugsbereich der Grundschule Plau am See gehören die Gemeinden Plau am See, Barkhagen und Ganzlin. Schülerzahlentwicklung und -prognose Klassen Grundschule Plau Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

149 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand GS Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 7 dav. 4 x 55 m², 1 x 50 m², 3 x 35 m² Fachunterrichtsräume 1 50 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 200 m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Plau erreicht in allen kommenden Schuljahren sicher die Schülermindestzahl von 20 in der Eingangsklasse 1. Die Grundschule Plau ist somit im Bestand gesichert. Begründung: Die nach 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 a SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 20 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 wird jährlich sicher erreicht Regionale Schule Am Klüschenberg Plau Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Plau am See gehören die Gemeinden Plau, Barkhagen und Ganzlin. Schülerzahlentwicklung und -prognose

150 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen Regionale Schule Plau Schuljahr 5.Klasse 6.Klasse 7.Klasse 8.Klasse 9.Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand RegS Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 17 dav. 15 x 51 m², 2 x 76 m² Fachunterrichtsräume 11 dav. 1 x 103 m², 1 x 82 m², 1 x 77 m², 5 x 76 m², 2 x 51 m², 1 x 16 m² Gruppenräume 2 33 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 800 m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Regionale Schule Plau erreicht in allen kommenden Schuljahren sicher die geforderte Schülermindestzahl von 36 in der Eingangsklasse fünf. Die Regionale Schule Am Klüschenberg Plau ist somit im Bestand gesichert. Begründung: Die nach 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 36 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe fünf wird im Planungs- und Prognosezeitraum jährlich sicher erreicht.

151 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Amt Sternberger Seenlandschaft Zum Amt Sternberger Seenlandschaft gehören die Schulstandorte: Grundschule Dabel Grundschule Brüel Grundschule Sternberg Regionale Schule Brüel Grundschule Dabel Zum Einzugsbereich der Grundschule Dabel gehören die Gemeinden Dabel, Borkow und Hohen Pritz. Schulträger ist die Gemeinde Dabel. Schülerzahlentwicklung und -prognose Klassen Grundschule Dabel Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

152 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand GS Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 4 4 x 60 m² Fachunterrichtsräume 3 Turnhalle/Turnraum vorhanden 183 m² Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Dabel erreicht in allen kommenden Schuljahren nicht mehr die geforderte Schülermindestzahl von 20 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsklasse eins. Die Grundschule Dabel ist somit im Bestand gefährdet. Da aber bei Nichtbildung der Jgst. 1 bzw. Aufhebung der Schule unzumutbare Schulwegezeiten von mehr als 40 Minuten entstehen würden kann die Grundschule Dabel als Kleine Grundschule geführt werden. Die Grundschule Dabel ist als Kleine Grundschule gesichert. Begründung: Die nach 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 a SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 20 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 wird nicht erreicht. Da aber bei Nichtbildung der Jgst. 1 bzw. Aufhebung der Schule unzumutbare Schulwegezeiten von mehr als 40 Minuten entstehen würden kann die Grundschule Dabel als Kleine Grundschule geführt werden. Unzumutbare Schulwegzeiten würden für die SchülerInnen aus den Gemeinden Hohenfelde, Neu Woserin, Woserin entstehen. Die reinen Fahrzeiten würden dann für Schülerinnen und Schüler aus den Orten Hohenfelde 44 Minuten, Woserin 42 Minuten und Neu Woserin mit 40 Minuten betragen. Die für eine Kleine Grundschule geforderten mindestens 2 Lerngruppen mit je mindestens 20 Schülerinnen und Schülern werden jährlich erreicht.

153 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Grundschule Brüel Zum Einzugsbereich der Grundschule Brüel gehören die Gemeinden Brüel, Blankenberg, Langen Jarchow, Zahrensdorf, Kuhlen-Wendorf und der OT Sülten der Gemeinde Weitendorf. Schulträger ist die Stadt Brüel. Schülerzahlentwicklung und -prognose Klassen Grundschule Brüel Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand GS Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 9 8 x 51 m², 1 x 33 m² Fachunterrichtsräume 1 50 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 968 m² Nutzung mit RegS zusammen

154 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Brüel erreicht in allen kommenden Schuljahren die geforderte Schülermindestzahl von 20 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsklasse eins. Die Grundschule Brüel ist somit im Bestand gesichert. Begründung: Die nach 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 a SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 20 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 wird jährlich erreicht Grundschule Alexander Behm Sternberg Zum Einzugsbereich der Grundschule Sternberg gehören die Gemeinden Sternberg, Kobrow, Mustin, Witzin und Weitendorf ohne den OT Sülten. Schulträger ist der Schulverband Sternberg. Schülerzahlentwicklung und -prognose

155 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen Grundschule Sternberg Schuljahr DFK (0) DFK (1) DFK (2) 1.Klasse 2.Klasse 3.Klasse 4.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand GS Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 16 1 x 75 m², 8 x 50 m², 6 x 42 m² Fachunterrichtsräume 1 75 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden 968 m² Nutzung mit RegS zusammen Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Sternberg erreicht in allen kommenden Schuljahren sicher die geforderte Schülermindestzahl von 20 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsklasse eins. Die Grundschule Sternberg ist somit im Bestand gesichert. Begründung: Die nach 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 a SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 20 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 wird jährlich sicher erreicht.

156 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schule Brüel Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Brüel gehören die Gemeinden Brüel, Blankenberg, Langen Jarchow, Zahrensdorf, Kuhlen-Wendorf und der OT Sülten Weitendorf. Schulträger ist das Amt Sternberger Seenlandschaft. Schülerzahlentwicklung und -prognose Klassen RegS Brüel Schuljahr 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand RegS Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 8 59 m² Fachunterrichtsräume 6 Turnhalle/Turnraum vorhanden 968 m²

157 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Regionale Schule Brüel erreicht in allen kommenden Schuljahren nicht mehr die geforderte Schülermindestzahl von 36 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsklasse fünf. Die Regionale Schule ist somit im Bestand gefährdet. Da aber bei Nichtbildung der Jgst. 5 bzw. Aufhebung der Schule unzumutbare Schulwegezeiten von mehr als 60 Minuten (45 Fahrzeit) für den einfachen Schulweg entstehen würden, beträgt die Schülermindestzahl 22. Diese Schülerzahl wird im Planungszeitraum erreicht und somit die RegS Brüel bestandssicher. Begründung: Die nach 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 36 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 wird nicht erreicht. Da aber bei Nichtbildung der Jgst. 5 bzw. Aufhebung der Schule unzumutbare Schulwegezeiten von mehr als 60 Minuten (45 Min. Fahrzeit) zu den nächst gelegenen Regionalen Schulen Camps und Crivitz entstehen würden, kann die Schülermindestzahl unterschritten werden. In diesem Fall beträgt sie 22 Schülerinnen und Schüler. Zur RegS Camps beträgt die Fahrzeit auf der Linie Weiße Krug- Blankenberg-Brüel-Camps 58 Minuten und zur RegS Crivitz 83 Minuten.

158 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Amt Stralendorf Zum Amt Stralendorf gehören die Schulstandorte: Grundschule Pampow Grundschule Dr. Otto Steinfatt Wittenförden Gymnasiales Schulzentrum Felix Stillfried Stralendorf Grundschule Pampow Zum Einzugsbereich der Grundschule Pampow gehören die Gemeinden Pampow, Holthusen, Schossin und Warsow, wobei den Warsower SchülerInnen auch ein Wahlrecht zur Grundschule Gammelin zusteht. Schulträger ist die Gemeine Pampow. Schülerentwicklung und -prognose Klassen Grundschule Pampow Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

159 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Schlussfolgerung/Lösung: Die Schülerzahlen sichern eine durchgängige Zweizügigkeit im Planungsund Prognosezeitraum. Die zulässigen Schulwegzeiten werden eingehalten. Die Grundschule Pampow ist im Planungszeitraum und auch danach im Bestand gesichert. Begründung: Die nach 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V geforderte Eingangsklassenstärke für Einzelstandorte von mindestens 20 Schülern pro Jahr werden jährlich sicher erreicht. Raumbestand GS Ist Allgemeine Unterrichtsräume 8 Fachunterrichtsräume 3 Turnhalle/Turnraum vorhanden Bemerkungen Bedarf an AUR an GS SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Grundschule Dr. Otto Steinfatt Wittenförden Zum Schuleinzugsbereich der Grundschule Wittenförden (Volle Halbtagsschule) gehört die Gemeinde Wittenförden und die Gemeinde Klein Rogahn ohne OT Groß Rogahn. Schulträger ist die Gemeine Wittenförden. Schülerzahlentwicklung und -prognose

160 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen GS Wittenförden Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand GS Ist Allgemeine Unterrichtsräume 4 Fachunterrichtsräume 2 Turnhalle/Turnraum vorhanden Bemerkungen Bedarf an AUR an GS SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Wittenförden erreicht in allen kommenden Schuljahren die geforderte Schülermindestzahl von 20 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsklasse eins. Die Grundschule Wittenförden ist somit im Bestand gesichert. Eine Teilnahme am Programm Grundschule auf dem Lande mit Jahrgangsstufen übergreifenden Unterricht bei mindestens zwei Lerngruppen mit mindestens je 20 Schülern kommt nicht in Betracht, da bei Aufhebung der Grundschule keine unzumutbaren Schulwegzeiten entstehen. Eine weitere Einzugsbereichsänderung würde den Grundschulstandort Stralendorf gefährden. Bei dieser Planung ist auch berücksichtigt, dass einige Schüler Privatschulen in Schwerin und Umland besuchen werden. Tritt dennoch im Planungszeitraum eine Bestandsgefährdung ein, ist die Schule aufzuheben und alle Schüler der Gemeinde Wittenförden und Klein Rogahn sind dem Schuleinzugsbereich des Grundschulteils Stralendorf zuzuordnen. Begründung: Die nach 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 a SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 20 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1 wird jährlich erreicht.

161 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Gymnasiales Schulzentrum Felix Stillfried Stralendorf Beim Gymnasialen Schulzentrum Felix Stillfried Stralendorf handelt es sich um eine Verbundene Regionale Schule und Gymnasium mit Grundschule (KGS/GS). Schulträger ist das Amt Stralendorf. Einzugsbereich: Zum Einzugsbereich des Grundschulteiles Stralendorf gehören die Gemeinden Stralendorf, Dümmer, OT Groß Rogahn der Gemeinde Klein Rogahn und Zülow. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 im Bildungsgang der Regionalen Schule sowie für die Jahrgangsstufen 7 bis 12 des gymnasialen Bildungsganges der Verbundenen Regionalen Schule und Gymnasium mit Grundschule Stralendorf ist der Schuleinzugsbereich das Gebiet des Amtes Stralendorf sowie der OT Besendorf der Gemeinde Bandenitz, der OT Hoort der Gemeinde Hoort, Gemeinden Lüblow, Wöbbelin, Rastow, Uelitz, Lübesse und Sülstorf. Schülerentwicklung und -prognose

162 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Klassen Grundschulteil Stralendorf Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Klassen Jgst. 5 bis 12 Schuljahr 5.Klasse 6.Klasse 7.Klasse 8.Klasse 9.Klasse 10.Klasse 11.Klasse 12.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Raumbestand Ist Allgemeine Unterrichtsräume 19 Bemerkungen Fachunterrichtsräume 6 Turnhalle/Turnraum vorhanden Turnhalle Bedarf an AUR KGS SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Bedarf an AUR an GS-Teil SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf

163 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Gesamtbedarf an AUR an KGS/GS SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Der Grundschulteil der Gymnasialen Schulzentrums Stralendorf ist im Planungszeitraum überwiegend zweizügig. Die für Grundschulen nach 45 Abs. 4 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 SEPVO geforderte jährliche Mindestschülerzahl von 20 für die Jahrgangsstufe 1 wird ständig erreicht. Der Grundschulteil des Gymnasialen Schulzentrums Stralendorf ist im Bestand gesichert. Tritt jedoch wieder Erwarten im Planungszeitraum eine Bestandsgefährdung des Grundschulteils Stralendorf ein, werden alle Schüler des OT Klein Rogahn der Gemeinde Klein Rogahn dem Schuleinzugsbereich der Grundschule Stralendorf zugeordnet. Die nach 45 Abs. Abs. 4 Nr. 4 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 4 SEPVO M-V geforderte Mindestschülerzahl von 57 Schülerinnen und Schüler für die Jahrgangsstufe fünf der Verbundenen Regionalen Schule und Gymnasium mit Grundschule Stralendorf wird im Planungszeitraum immer erreicht. Auch die gemäß 45 Abs. 4 Nr. 6b SchulG M-V für die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe notwendigen 24 Schülerinnen und Schüler werden ebenfalls durchgängig erreicht.

164 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Amt Wittenburg Zum Amt Wittenburg gehört die Grundschule Friedensring Wittenburg Schulträger ist die Stadt Wittenburg Grundschule Schule am Friedensring Wittenburg Einzugsbereich: Zum Einzugsbereich der Grundschule der Stadt Wittenburg gehören die Gemeinden Wittenburg und Wittendörp. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Klassen GS Friedensring Wittenburg Schuljahr DFK 0 DFK 1 DFK 2 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

165 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Raumbestand GS Friedensring Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume GR davon 12 = 50 m², 3 x 83 m² Fachunterrichtsräume 1 1 x 83 m² Turnhalle/Turnraum vorhanden Sporthalle Bedarf an AUR SJ 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Schlussfolgerung/Lösung: Die Grundschule Am Friedensring in der Stadt Wittenburg ist langfristig durchgehend als dreizügige Schule im Bestand gesichert. Begründung: Die jährliche Schülerzahl für die Eingangsklasse 1 liegt im Durchschnitt bei 75 SchülerInnen, die Gesamtschülerzahl langfristig bei durchschnittlich 310 Schülern und somit wird die geforderte Eingangsklassenstärke von 20 Schülerinnen und Schülern gemäß 45 Abs. 1 Br. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V weit überschritten.

166 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Amt Zarrentin Zum Amt Zarrentin gehören die Schulstandorte: Regionale Schule mit Grundschule Fritz Reuter Zarrentin Regionale Schule mit Grundschule Vellahn Regionale Schule mit Grundschule Zarrentin Schulträger ist der Schulverband Zarrentin. Grundschulteil Zarrentin Zum Einzugsbereich der Grundschulteil gehören die Gemeinden Zarrentin, Kogel, Lüttow-Valluhn. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Klassen Grundschulteil Zarrentin Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

167 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schule Zarrentin Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Zarrentin gehören die Gemeinden Zarrentin, Gallin ohne OT Hof Gallin, Kogel, Lüttow-Valluhn. Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Klassen RegS Zarrentin Schuljahr 5.Klasse 6.Klasse 7.Klasse 8.Klasse 9.Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Schlussfolgerung/Lösung: Die Regionale Schule mit Grundschule Zarrentin (Jahrgangsstufe 1-10) ist im Planungszeitraum im Bestand gesichert.

168 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Begründung: Die geforderten Voraussetzungen zum Bestand der Grundschule nach 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V, wonach mindestens 20 Schüler jährlich für die Bildung der Jahrgangsstufe 1 erforderlich sind werden weit erfüllt. Die Grundschule erreicht eine gesicherte Zweizügigkeit in allen Jahrgangsstufen. Gemäß 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V muss eine Regionale Schule mit mindestens 36 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 geführt werden. Diese Mindestschülerzahl wird am Regionalschulstandort Zarrentin jährlich erfüllt. Die Gesamtschülerzahl beträgt im Planungszeitraum zwischen 213 bis 261 Schülern je Schuljahr. Raumbestand RegS Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 23 RegS/GS (GS im eigenen Gebäude) davon 15 < 50 m² Fachunterrichtsräume 9 Turnhalle/Turnraum vorhanden Bedarf an AUR an RegS 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Bedarf an AUR an GS 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Maximal werden 20 allgemeine Unterrichtsräume für die RegS/GS Zarrentin benötigt. Der vorhandene Raumbestand sichert diesen Bedarf ab.

169 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schule mit Grundschule Vellahn Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule mit Grundschule Vellahn (Jahrgangsstufe 1-10) gehören die Gemeinden Vellahn, Brahlstorf, Dersenow, Tessin, Besitz, OT Klein Bengerstorf der Gemeinde Bengerstorf und OT Hühnerbusch der Gemeinde Neu Gülze. Schulträger ist die Gemeinde Vellahn. Grundschulteil Vellahn Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Klassen Grundschulteil Vellahn Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / /

170 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Regionale Schule Vellahn Entwicklung der Schülerzahlen und Prognose Klassen Regionale Schule Vellahn Schuljahr 5.Klasse 6.Klasse 7.Klasse 8.Klasse 9.Klasse 10.Klasse Gesamt 2010/ / / / / / / / / / / / / / / Schlussfolgerung/Lösung: Der Grundschulteil der RegS/GS Vellahn ist langfristig im Bestand gesichert, da die erforderliche Mindestschülerzahl für einen Einzelstandort von 20 Schülern in der Jahrgangsstufe 1 jährlich weit erreicht wird. Die Grundschule ist jährlich in allen Jahrgansstufen gesichert zweizügig. Die Regionale Schule Vellahn (Jahrgangsstufe 5-10) ist im Planungszeitraum im Bestand gesichert. Ausnahmegenehmigungen sind nicht notwendig. Zulässige Schulwegzeiten werden eingehalten.

171 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Begründung: Gemäß 45 Abs. 1 Nr. 1 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1a SEPVO M-V sind für die Jahrgangsstufe 1 jährlich mindestens 20 Schülerinnen und Schüler vorgeschrieben. Dieser Planungsgrundsatz wird für den Planungsund Prognosezeitraum eingehalten. Nach 45 Abs. 1 Nr 3 SchulG M-V i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 3 SEPVO M-V müssen Regionale Schulen mindestens mit 36 SchülerInnen in der Jahrgangsstufe 5 geführt werden. Die Schülerzahlen für die Jahrgangsstufe 5 an der Regionalen Schule Vellahn bewegen sich zwischen 38 und 45 Schülern im Planungszeitraum. Somit wird auch dieser Planungsgrundsatz eingehalten. Raumbestand Gebäude Typ Schwerin Ist Bemerkungen Allgemeine Unterrichtsräume 22 RegS/GS davon 6 < 50 m² Fachunterrichtsräume 8 Turnhalle/Turnraum vorhanden Neu sanierte Turnhalle Bedarf an AUR an RegS 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Bedarf an AUR an GS 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25 AUR Bedarf Es werden somit ca. 17 allgemeine Unterrichtsräume benötigt. Die Aufnahmekapazität der RegS/GS Vellahn wird nicht überschritten.

172 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim 6. Errichtung und Aufhebung von Schulen (Resümee) 6.1 Errichtung von Schulen Es ist festzustellen, dass keine Schulen neu errichtet werden müssen, da mit der vorhandenen Schulstruktur der Bildungsauftrag im Landkreis Ludwigslust-Parchim umgesetzt werden kann und auch für alle Schülerinnen und Schüler ein vollständiges und unter zumutbaren Bedingungen erreichbares Bildungsangebot gesichert und gewährleistet wird. 6.2 Aufhebung von Schulen Im Ergebnis dieses Schulentwicklungsplanes ist festzuhalten, dass im Planungszeitraum 2015/16 bis 2019/20 im Landkreis Ludwigslust-Parchim keine Schulen aufgehoben werden müssen. Dennoch muss sich rechtzeitig mit den Auswirkungen des beginnenden Schülerrückganges, beginnend im Grundschulbereich, durch die entsprechenden Gremien beschäftigt werden.

173 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Abkürzungsverzeichnis AS AUR DaZ DFK EZB FöL FöG FUR GR GS GSZ Gy Jgst. KGS KR LRS MS OS OT RREP RegS SchulG SEP SJ US Abgangsstufe (FöG) Allgemeiner Unterrichtsraum Deutsch als Zweitsprache Diagnoseförderklasse Einzugsbereich Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung Fachunterrichtsraum Gruppenraum Grundschule Gymnasiales Schulzentrum Gymnasium Jahrgangsstufe Kooperative Gesamtschule (Verbundene Regionale Schule u. Gymnasium) Kursräume Lese-Rechtschreib-Schwäche Mittelstufe (FöG) Oberstufe (FöG) Ortsteil Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg Regionale Schule Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern Schulentwicklungsplan Schuljahr Unterstufe (FöG)

174 Schulentwicklungsplan 2015/ /20 des Landkreises Ludwigslust-Parchim Übersicht Schulstandorte im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Statistische Hefte Zensus 2011

Statistische Hefte Zensus 2011 Statistische Hefte Zensus 2011 Zensusheft 1/2014, Teil 7 Bevölkerung des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 9. Mai 2011 nach Gemeinden und demografischen Merkmalen - endgültige Ergebnisse - Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Realsteuer-Atlas Westmecklenburg 2017

Realsteuer-Atlas Westmecklenburg 2017 Realsteuer-Atlas Westmecklenburg 2017 Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Oktober 2017 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon: 0385 5103 514

Mehr

Realsteuer-Atlas Westmecklenburg 2016

Realsteuer-Atlas Westmecklenburg 2016 Realsteuer-Atlas Westmecklenburg 2016 Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Juni 2016 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon: 0385 5103 514 Telefax:

Mehr

Gebäude und Wohnungen sowie Wohnverhältnisse der Haushalte. Gemeinde Wendisch Priborn am 9. Mai 2011

Gebäude und Wohnungen sowie Wohnverhältnisse der Haushalte. Gemeinde Wendisch Priborn am 9. Mai 2011 Gebäude und Wohnungen sowie Wohnverhältnisse der Haushalte Gemeinde am 9. Mai 2011 Ergebnisse des Zensus 2011 9 Inhaltsverzeichnis Einführung... Rechtliche Grundlagen... Methode... Systematik von Gebäuden

Mehr

Informationen zur Auftrags-Nr.: MV123-LE

Informationen zur Auftrags-Nr.: MV123-LE Informationen zur Auftrags-Nr.: MV123-LE Vertragsgebiet: MV123 LK Ludwigslust-Parchim Leistungsart: LVP Erfassung DSD (Laufzeit: 3 Jahre) 1. Übersicht Abstimmungspartner Landratsamt Ludwigslust-Parchim

Mehr

Allgemein bildende Schulen und Berufsschulen. Tel.: 038483 293010 Grundschule.Brueel@t-online.de Vogelstangenberg 6

Allgemein bildende Schulen und Berufsschulen. Tel.: 038483 293010 Grundschule.Brueel@t-online.de Vogelstangenberg 6 n 19412 Brüel Tel.: 038483 293010.Brueel@t-online.de Vogelstangenberg 6 "W. Busch" 19067 Cambs Tel.: 03866 369 grundschule-cambs@freenet.de Retgendorfer Weg 26 "F. Reuter" 19089 Crivitz Tel.: 03863 333540

Mehr

5. BODENRICHTWERTE. 5.1 Definition Bodenrichtwerte

5. BODENRICHTWERTE. 5.1 Definition Bodenrichtwerte 5. BODENRICHTWERTE 5.1 Definition Vom Gutachterausschuss werden jährlich u.a. für Wohnbauland, ermittelt. Der ist der durchschnittliche wert des Bodens für Grundstücke eines Gebietes, für die im Wesentlichen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4842 6. Wahlperiode 15.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN n mit unterschrittenen Mindestschülerzahlen und

Mehr

Schulsozialarbeiter Landkreis Ludwigslust- Parchim Stand März 2013

Schulsozialarbeiter Landkreis Ludwigslust- Parchim Stand März 2013 Schulsozialarbeiter Landkreis Ludwigslust- Stand März 2013 Vorname Name Schule Anschrift Schule PLZ Ort Trägeranschrift Telefon SSA e-mail Rita Beckmann Regionale Schule mit Grundschulteil Theodor Körner

Mehr

Ortsverzeichnis der Gerichtsvollzieher abweichende Zuständigkeiten bei Zustellungen und für Hagenow siehe untenstehend

Ortsverzeichnis der Gerichtsvollzieher abweichende Zuständigkeiten bei Zustellungen und für Hagenow siehe untenstehend Anlage 1 zur Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher; Stand 01.10.2014 Ortsverzeichnis der Gerichtsvollzieher abweichende Zuständigkeiten bei Zustellungen und für Hagenow siehe untenstehend Postleitzahl

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/63 7. Wahlperiode Einhaltung der Schülermindestzahlen in den Eingangsklassen im Schuljahr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/63 7. Wahlperiode Einhaltung der Schülermindestzahlen in den Eingangsklassen im Schuljahr LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/63 7. Wahlperiode 28.11.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einhaltung der Schülermindestzahlen in den Eingangsklassen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1212 7. Wahlperiode 16.11.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Eingangsklassen an den allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

FAHRPLAN 2016/2017 LANDKREIS LUDWIGSLUST-PARCHIM. inkl. Rufbuszonen zwischen. Parchim-Plau am See. gültig vom GESAMTFAHRPLAN

FAHRPLAN 2016/2017 LANDKREIS LUDWIGSLUST-PARCHIM. inkl. Rufbuszonen zwischen. Parchim-Plau am See. gültig vom GESAMTFAHRPLAN FAHRPLAN 2016/2017 LANDKREIS LUDWIGSLUST-PARCHIM gültig vom 2016 GESAMTFAHRPLAN inkl. Rufbuszonen zwischen Parchim-Plau am See Änderungen vorbehalten Schutzgebühr 2, Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Bevölkerungsstand A I - unreg. Aktualisierte 4. Landesprognose (Basisjahr 2010) Bevölkerungsentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie der kreisfreien Städte und Landkreise

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Bevölkerungsstand A I - j 3. Landesprognose (Basisjahr 2005) Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg- Vorpommern bis 2020 - überarbeitete Fassung 2007 - Bestell-: A183L 2007 01 Herausgabe:

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern 417 A 8970 Mecklenburg-Vorpommern Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 24. Jahrgang Schwerin, den 23. Oktober Nr. 10/2014 Inhalt Seite I. Amtlicher Teil Schule Verordnung

Mehr

Landesstatistik Öffentliche Bibliotheken MV / Kerndaten 2016 Landkreis Ludwigslust-Parchim (Kreissitz = Parchim)

Landesstatistik Öffentliche Bibliotheken MV / Kerndaten 2016 Landkreis Ludwigslust-Parchim (Kreissitz = Parchim) ÖB/N = nebenamtliche / Einwohnerzahlen = Stand: 30.06.2016 Einw. Zahl der (ohne ZwB) Öff.std. pro Jahr Besucher Besuche Benutzer Bestand Bestand Zugang Ern.- quote Medien pro Einw. Brahlstorf 3.456 1 538

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Bevölkerungsstand A I - unreg. 4. Landesprognose (Basisjahr 2006) Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bis 2030 Bestell-: A183L 2008 01 Herausgabe: 10. März 2009 Printausgabe:

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1098 7. Wahlperiode 06.11.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Zugänge und Abgänge von Schülerinnen und Schülern an Gymnasien

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/244 7. Wahlperiode 28.02.207 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Förderung von n durch das Land und ANTWORT der Landesregierung

Mehr

Bevölkerungsprognose der Hansestadt Rostock bis 2035

Bevölkerungsprognose der Hansestadt Rostock bis 2035 Bevölkerungsprognose der Hansestadt Rostock bis 2035 Hansestadt Rostock, Hauptamt, Kommunale Statistikstelle Bevölkerungsprognose der Hansestadt Rostock bis 2035 1 1. Aktuelle Situation Warum benötigen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5402 6. Wahlperiode 02.06.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schwimmunterricht an den öffentlichen Grundschulen und Grundschulteilen

Mehr

Bevölkerungsprognose der Hansestadt Rostock bis 2035 Herausgabe: Februar 2016

Bevölkerungsprognose der Hansestadt Rostock bis 2035 Herausgabe: Februar 2016 Bevölkerungsprognose der Hansestadt Rostock bis 2035 Herausgabe: Februar 2016 Hansestadt Rostock, Hauptamt, Kommunale Statistikstelle Bevölkerungsprognose der Hansestadt Rostock bis 2035 1 1. Warum benötigten

Mehr

Satzung. 1 Schuleinzugsbereiche Stand: ab dem Schuljahr 2006/07. Grundschulen

Satzung. 1 Schuleinzugsbereiche Stand: ab dem Schuljahr 2006/07. Grundschulen 3 Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Parchim Auf der Grundlage der 5 und 92 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in

Mehr

DIE VORAUSSICHTLICHE BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG BIS 2025

DIE VORAUSSICHTLICHE BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG BIS 2025 DIE VORAUSSICHTLICHE BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG BIS 2025 Annahmen und Ergebnisse der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose 2008 bis 2025 für Sachsen-Anhalt Die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für

Mehr

V E R E I N E D E S K S B L U P Stand:

V E R E I N E D E S K S B L U P Stand: V E R E I N E D E S K S B L U P Stand: 25.04.2017 Ort Verein Homepage Ansprechpartner E- Mail Sportarten Alt Jabel SG Alt Jabel Kay Ragwitz kr@ibbo.de Kegeln Balow Schützenverein Balow Lothar Borck l.borck@gmx.de

Mehr

SüdWestMecklenburg- Raum für Zukunft. Gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategie der lokalen Aktionsgruppe SüdWestMecklenburg

SüdWestMecklenburg- Raum für Zukunft. Gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategie der lokalen Aktionsgruppe SüdWestMecklenburg SüdWestMecklenburg- Raum für Zukunft Gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategie der lokalen Aktionsgruppe SüdWestMecklenburg Wettbewerb zur Auswahl von lokalen Aktionsgruppen in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Sachsen-Anhalt

6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Sachsen-Anhalt 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Sachsen-Anhalt Die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose (6. RBP) wurde vom Statistischen Landesamt im Auftrag des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr

Mehr

Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung)

Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung) Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung) Vom 17. Februar 2011, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 165) Auf Grund des 106

Mehr

Die demografische Entwicklung Deutschlands und Mecklenburg-Vorpommerns

Die demografische Entwicklung Deutschlands und Mecklenburg-Vorpommerns Die demografische Entwicklung Deutschlands und Mecklenburg-Vorpommerns Christina Westphal Rostocker Zentrum zur Erforschung des Demografischen Wandels Die demografische Entwicklung Deutschland und Mecklenburg-Vorpommerns

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3110 6. Wahlperiode 23.07.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Kommissarisch und dauerhaft besetzte Funktionsstellen an

Mehr

Unverbindliche Lesefassung der Verbandssatzung des Wasserbeschaffungsverbandes Sude-Schaale (WBV)

Unverbindliche Lesefassung der Verbandssatzung des Wasserbeschaffungsverbandes Sude-Schaale (WBV) Unverbindliche Lesefassung der Verbandssatzung des Wasserbeschaffungsverbandes Sude-Schaale (WBV) Damit sich die Kunden einen verständlichen Überblick über die Verbandssatzung des WBV verschaffen können,

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4865 6. Wahlperiode 23.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE an den allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

ISEK-Fortschreibung 2014/2015. Workshop am

ISEK-Fortschreibung 2014/2015. Workshop am ISEK-Fortschreibung 2014/2015 Workshop am 17.02.2015 Themen 1. Annahmen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung 2. Ergebnisse der Bevölkerungsprognose 2015-2030 3. Diskussion 2 Fazit aus der Analyse zur

Mehr

Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg

Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 10.12.2015 Fachvortrag Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg Gemeinschaftsproduktion - Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) - Amt für Statistik Berlin Brandenburg (AfS) Referat Bevölkerungs- und

Mehr

Demografische Entwicklung in Sachsen-Anhalt. Manfred Scherschinski

Demografische Entwicklung in Sachsen-Anhalt. Manfred Scherschinski Demografische Entwicklung in Sachsen-Anhalt Manfred Scherschinski Bevölkerung am 31.12.2008 Frau 2 381 872 Personen Mann 1 2162 189 1 165 683 = 51,1% = 48,9% Bevölkerungsentwicklung seit der Wiedervereinigung

Mehr

Die Entwicklung der (Grund-)Schülerzahlen in Bielefeld

Die Entwicklung der (Grund-)Schülerzahlen in Bielefeld Die Entwicklung der (Grund-)Schülerzahlen in Bielefeld Reinhard Loos Deenst GmbH, Brilon/Bielefeld loos@deenst.com Fon 2961-355, 521-4741 Fax 2961-51975, 521-97795383 1 Ablauf 1. Kurze Vorstellung 2. Warum

Mehr

4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern

4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 30. September 2008 4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 Die bisher

Mehr

ZAHLENSPIEGEL Westmecklenburg Daten, Zahlen und Fakten zum IHK-Bezirk Schwerin 2017/18

ZAHLENSPIEGEL Westmecklenburg Daten, Zahlen und Fakten zum IHK-Bezirk Schwerin 2017/18 ZAHLENSPIEGEL Westmecklenburg Daten, Zahlen und Fakten zum IHK-Bezirk 2017/18 1 Gebiet und Bevölkerung Ludwigslust-Parchim Nordwest mecklenburg IHK-Bezirk Fläche (km²) 4.752 2.118 131 7.007 23.211 Bevölkerung

Mehr

Bevölkerungsstatistik Demographie. Ludwig-Maximilians-Universität München Prof. Dr. Markus Zwick März 2012

Bevölkerungsstatistik Demographie. Ludwig-Maximilians-Universität München Prof. Dr. Markus Zwick März 2012 Bevölkerungsstatistik Demographie Ludwig-Maximilians-Universität München März 2012 Operationalisierungen Bevölkerung als primäres Untersuchungsobjekt der Demographie Die Demographie (griech. demos = Volk,

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2016/2017 Stand: August 2016 Baden-Württemberg Schulart Klassenbildung

Mehr

Blitzer Bereich Polizeipräsidium Rostock

Blitzer Bereich Polizeipräsidium Rostock Blitzer Bereich Polizeipräsidium Rostock 06:30-09:00 Uhr 18059 Erich- Schlesinger Straße Höhe Nr. 42 18055 Lange Straße 10:00-12:00 Uhr 18069 Goerdeler Straße 15:00-17:00 Uhr 22:00-00:00 Uhr 01:00-03:00

Mehr

WOHNUNGSMARKT UND STADTENTWICKLUNG ALTE UND NEUE HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE PLANUNG. Großräumiger Trend der Bevölkerungsentwicklung bis 2050

WOHNUNGSMARKT UND STADTENTWICKLUNG ALTE UND NEUE HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE PLANUNG. Großräumiger Trend der Bevölkerungsentwicklung bis 2050 Großräumiger Trend der Bevölkerungsentwicklung bis 2050 (10. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Bundesamtes) [1] ANNAHMEN Geburtenhäufigkeit bleibt auf niedrigem Niveau (1,4 Kinder

Mehr

Der Landkreis Gotha unterhält als Schulträger gegenwärtig 41 Schulen.

Der Landkreis Gotha unterhält als Schulträger gegenwärtig 41 Schulen. 4 Gesamtübersicht Der Landkreis Gotha unterhält als Schulträger gegenwärtig 41 Schulen. 18 Grundschulen 11 Regelschulen 6 Gymnasien 1 Kooperative Gesamtschule 3 Förderzentren 2 Berufsbildende Schulen mit

Mehr

Demographiebericht. Ein Baustein des Wegweisers Kommune. wegweiser-kommune.de. Neustadt-Glewe

Demographiebericht. Ein Baustein des Wegweisers Kommune. wegweiser-kommune.de. Neustadt-Glewe Demographiebericht Ein Baustein des Wegweisers Kommune wegweiser-kommune.de Neustadt-Glewe Demographiebericht Daten - Prognosen Neustadt-Glewe (im Landkreis Ludwigslust-Parchim) Inhaltsübersicht 1. Nutzungshinweise

Mehr

Land Mecklenburg-Vorpommern

Land Mecklenburg-Vorpommern Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003-2009 Geförderte Schulen in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 (Stand: Dezember 2010) Land Mecklenburg-Vorpommern Altenpleen Kranich-Grundschule

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13624 18. Wahlperiode 22.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Tabea Rößner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter

Mehr

Schulentwicklungsplan für allgemeinbildende Schulen der Landeshauptstadt Schwerin für den Planungszeitraum 2015/16 bis 2019/2020

Schulentwicklungsplan für allgemeinbildende Schulen der Landeshauptstadt Schwerin für den Planungszeitraum 2015/16 bis 2019/2020 Schulentwicklungsplan für allgemeinbildende Schulen der Landeshauptstadt Schwerin für den Planungszeitraum 2015/16 bis 2019/2020 Vorwort 5 1. Grundsätze der Schulentwicklungsplanung 6 1.1 Rechtsgrundlagen

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2017/2018 Stand: September 2017 Baden-Württemberg Untergrenze

Mehr

Landkreis Wittenberg. Schulentwicklungsplan. Zeitraum 2014/2015 bis 2018/2019

Landkreis Wittenberg. Schulentwicklungsplan. Zeitraum 2014/2015 bis 2018/2019 Landkreis Wittenberg Schulentwicklungsplan Zeitraum 2014/2015 bis 2018/2019 3. Fortschreibung - Stand 10.10.2016 1 Grundschulen der Stadt Zahna-Elster Mit der Zustimmung zur Schulentwicklungsplanung 2014/2015

Mehr

Schulentwicklungsplan. Teiländerung Nr. 3a. Stand: Juni 2017

Schulentwicklungsplan. Teiländerung Nr. 3a. Stand: Juni 2017 Schulentwicklungsplan Stand: Juni 2017 S 2013/2014-2018/2019 Impressum Herausgeber: Verantwortlich: Druck: Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachbereich 5 Soziales, Jugend, Gesundheit und Schulentwicklung Niemöllerstraße

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Bevölkerungsstand Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern A I - j Bevölkerung nach Alter Geschlecht in Mecklenburg-Vorpommern 2004 Teil 1 - Kreisergebnisse Bestell-Nr.: A133K

Mehr

BEVÖLKERUNGSPROGNOSE BRANDENBURG HERAUSFORDERUNGEN UND CHANCEN DES DEMOGRAFISCHEN WANDELS

BEVÖLKERUNGSPROGNOSE BRANDENBURG HERAUSFORDERUNGEN UND CHANCEN DES DEMOGRAFISCHEN WANDELS BEVÖLKERUNGSPROGNOSE BRANDENBURG 2040 - HERAUSFORDERUNGEN UND CHANCEN DES DEMOGRAFISCHEN WANDELS Jugendliche gestalten den demografischen Wandel neue Ansätze der Jugendbildung 16. Juni 2016, Potsdam, Tagungshaus

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Schwimmfähigkeit von Grundschülern in Mecklenburg-Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Schwimmfähigkeit von Grundschülern in Mecklenburg-Vorpommern LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/691 7. Wahlperiode 13.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Schwimmfähigkeit von Grundschülern in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode Zentrale Realschulprüfungen der Schuljahre 2001/2002 bis 2004/2005

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode Zentrale Realschulprüfungen der Schuljahre 2001/2002 bis 2004/2005 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/2065 4. Wahlperiode 07.02.2006 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Kerstin Fiedler-Wilhelm, Fraktion der CDU Zentrale Realschulprüfungen der Schuljahre 2001/2002

Mehr

Kleinräumige Bevölkerungsprognose Landkreis Vorpommern-Greifswald

Kleinräumige Bevölkerungsprognose Landkreis Vorpommern-Greifswald Kleinräumige Bevölkerungsprognose Landkreis Vorpommern-Greifswald 15.10.2014 Dipl.-Ing. Jens Rümenapp Gertz Gutsche Rümenapp GbR, Hamburg/Berlin Gliederung Prognosemethodik Grundlagen, Methodik, Annahmen,

Mehr

Wie weiter ab Klasse 7?

Wie weiter ab Klasse 7? Wie weiter ab Klasse 7? Der Übergang der Schülerinnen und Schüler in weiterführende Bildungsgänge in Mecklenburg- Vorpommern ab dem Schuljahr 200/0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur IMPRESSUM

Mehr

Bodenrichtwertübersicht für Flächen der Landwirtschaft Acker- und Grünland zum Stichtag

Bodenrichtwertübersicht für Flächen der Landwirtschaft Acker- und Grünland zum Stichtag Bodenrichtwertkarte 2014 für den Bereich des Landkreises Ludwigslust-Parchim Seite 23 Bodenrichtwertübersicht für Flächen der Landwirtschaft Acker- und zum Stichtag 31.12.2013 zahl Ahrensboek VIII 43 1,50

Mehr

STATISTISCHE Nr. 2/2014 INFORMATIONEN April 2014

STATISTISCHE Nr. 2/2014 INFORMATIONEN April 2014 DIE FRIEDENSSTADT STATISTISCHE Nr. 2/2014 INFORMATIONEN April 2014 Stadt Osnabrück Bevölkerungsprognose 2013 bis 2030 Bevölkerungspyramide Stadt Osnabrück 2012/2030 Stadt Osnabrück, Der Oberbürgermeister,

Mehr

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland Auf Grund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl.

Mehr

Bodenrichtwertübersicht für Flächen der Land- und Forstwirtschaft Acker-, Grünland und Wald zum Stichtag

Bodenrichtwertübersicht für Flächen der Land- und Forstwirtschaft Acker-, Grünland und Wald zum Stichtag Bodenrichtwertkarte 2016 für den Bereich des Landkreises Ludwigslust-Parchim Seite 23 Bodenrichtwertübersicht für Flächen der Land- und Forstwirtschaft Acker-, und Wald zum Stichtag 31.12.2015 Ahrensboek

Mehr

Bevölkerungsstatistik Demographie. Statistisches Bundesamt

Bevölkerungsstatistik Demographie. Statistisches Bundesamt Bevölkerungsstatistik Demographie Operationalisierungen Bevölkerung als primäres Untersuchungsobjekt der Demographie Die Demographie (griech. demos = Volk, graphein = schreiben) ist eine Wissenschaft,

Mehr

11. Bevölkerungsvorausberechnung

11. Bevölkerungsvorausberechnung 11. Bevölkerungsvorausberechnung Dr. Felix Heinzl Dr. Felix Heinzl (Bay. Landesamt für Statistik) Bevölkerungs- und Wirtschaftsstatistik 1 / 18 11. Bevölkerungsvorausberechnung 11.1 Demographischer Wandel

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/917 7. Wahlperiode 23.08.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Ermittlung der Kostensätze für die allgemeinbildenden und

Mehr

Bodenrichtwertkarte 2016 für den Bereich des Landkreises Ludwigslust-Parchim Seite 4

Bodenrichtwertkarte 2016 für den Bereich des Landkreises Ludwigslust-Parchim Seite 4 karte 2016 für den Bereich des Landkreises Ludwigslust-Parchim Seite 4 übersichten für Wohnbauland den ländlichen Gemeden Dörfer, Bebauungsplangebieten, Grundstücke Sondergebieten, mit den wertbestimmenden

Mehr

Bevölkerungsentwicklung bis 2060

Bevölkerungsentwicklung bis 2060 Statistisches Bundesamt Bevölkerungsentwicklung bis 2060 Ergebnisse der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung Aktualisierte Rechnung auf Basis 2015 2017 Erscheinungsfolge: einmalig Erschienen

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2012/2013 Stand: August 2012 Baden-Württemberg Schulart Vorgaben

Mehr

Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes A für die Gymnasiale Oberstufe

Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes A für die Gymnasiale Oberstufe Teilfortschreibung des ntwicklungsplanes A für die Gymnasiale Oberstufe Vorhandene Kapazität in den Oberstufen allgemeinbildender n In den Oberstufen der Gymnasien, den Oberstufen der Gesamtschulen und

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVD/Sr: DS 1932-5(15)3 R/Schule/Arbeitsverzeichnis/Schulorganisation/ 2007/Klassenbildung_2007 Klassenbildung

Mehr

Stand: Landwirt/in Landkreis Ludwigslust-Parchim

Stand: Landwirt/in Landkreis Ludwigslust-Parchim Betriebsgemeinschaft Hof Leezen GbR 19065 Leezen OT Görslow Siedlung 1 03860 501151 03860 501314 a-kowalski@t-online.de Produktivgenossenschaft Leezen e.g. 19067 Leezen An der Galline 14 03866 289 03866

Mehr

Regionaler Nahverkehrsplan Westmecklenburg. Teil B: Landkreis Ludwigslust-Parchim. April 2014

Regionaler Nahverkehrsplan Westmecklenburg. Teil B: Landkreis Ludwigslust-Parchim. April 2014 Regionaler Nahverkehrsplan Westmecklenburg Teil B: Landkreis Ludwigslust-Parchim Erarbeitet durch: PLANUNGSBÜRO FÜR VERKEHR Bornkessel, Brohm & Markgraf Scharnweberstraße 56 D 10247 Berlin Fon 030. 29

Mehr

Kapitel VIII Bevölkerungsstatistik Demographie. Statistisches Bundesamt, Dr. Markus Zwick

Kapitel VIII Bevölkerungsstatistik Demographie. Statistisches Bundesamt, Dr. Markus Zwick Kapitel VIII Bevölkerungsstatistik Demographie www.forschungsdatenzentrum.de Operationalisierungen Bevölkerung als primäres Untersuchungsobjekt der Demographie Die Demographie (griech. demos = Volk, graphein

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 208/2015 Erfurt, 7. September 2015 Neue Bevölkerungsvorausberechnung für Thüringen insgesamt sowie für die kreisfreien Städte und Landkreise bis 2035

Mehr

Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazitäten an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust

Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazitäten an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust Satzung zur Festsetzung der en an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust Gemäß 5 und 92 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der

Mehr

Prognose der Bevölkerungsentwicklung bis 2020

Prognose der Bevölkerungsentwicklung bis 2020 Prognose der Bevölkerungsentwicklung bis 2020 Thomas Willmann - Grundlagen - Analyse Vergangenheit, Annahmen und Trendverlängerung Gesamtstadtprognose mit 3 Personengruppen: deutsch Hauptwohnung, nichtdeutsch

Mehr

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2014 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2014 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15 Die nachfolgenden Angaben beruhen auf den Amtlichen Schuldaten (Schuljahr 2013/14)

Mehr

Ganztägig arbeitende öffentliche allgemein bildende Schulen in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2017/2018

Ganztägig arbeitende öffentliche allgemein bildende Schulen in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2017/2018 Kreis Name Ort GTS/vHTGS* VG Grundschule "Gebrüder Grimm" Anklam Anklam vhtgs Grundschule "Villa Kunterbunt" Anklam Anklam vhtgs "Kleeblattschule" Anklam - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Kommunalwahlen im Landkreis Ludwigslust Parchim

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Kommunalwahlen im Landkreis Ludwigslust Parchim Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Kommunalwahlen im Landkreis Ludwigslust Parchim Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages am 25. Mai 2014 Hiermit gebe ich gemäß 21 des Landes und

Mehr

Antwort. der Landesregierung. auf die Kleine Anfrage 1835 der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Ingo Senftleben CDU-Fraktion Drucksache 5/4704

Antwort. der Landesregierung. auf die Kleine Anfrage 1835 der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Ingo Senftleben CDU-Fraktion Drucksache 5/4704 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1835 der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Ingo Senftleben CDU-Fraktion Drucksache 5/4704 ntwicklungspläne Wortlaut der Kleinen Anfrage 1835 vom 03.02.2012:

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2986 6. Wahlperiode 24.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Förderung und der Schülerinnen und Schüler mit besonderen

Mehr

Die demographische Entwicklung im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz bis 2030

Die demographische Entwicklung im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz bis 2030 Die demographische Entwicklung im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz bis 2030 Dr. Ludwig Böckmann Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Referat Analysen, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen,

Mehr

LANDKREIS LUDWIGSLUST-PARCHIM Drucksachen-

LANDKREIS LUDWIGSLUST-PARCHIM Drucksachen- LANDKREIS LUDWIGSLUST-PARCHIM Drucksachen- II-2016/1592 Nr.: Datum: 10.08.2016 Beschlussvorlage Fraktion: Kreistagsmitgl ied Fachdienst: FD 50 Soziales Öffentlichkeitsstatus öffentlich Datum Gremium 20.09.2016

Mehr

Demographiebericht. Ein Baustein des Wegweisers Kommune. wegweiser-kommune.de. Ludwigslust

Demographiebericht. Ein Baustein des Wegweisers Kommune. wegweiser-kommune.de. Ludwigslust Demographiebericht Ein Baustein des Wegweisers Kommune wegweiser-kommune.de Ludwigslust Demographiebericht Daten - Prognosen Ludwigslust (im Landkreis Ludwigslust-Parchim) Inhaltsübersicht 1. Nutzungshinweise

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5230 6. Wahlperiode 18.03.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Besetzungen der Funktionsstellen an den allgemein bildenden

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3228 6. Wahlperiode 11.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Angebote an den öffentlichen Ganztagsschulen und Vollen Halbtagsschulen

Mehr

Ludwigslust-Parchim, LK

Ludwigslust-Parchim, LK Demographiebericht Ein Baustein des Wegweisers Kommune wegweiser-kommune.de Ludwigslust-Parchim, LK Demographiebericht Daten - Prognosen Ludwigslust-Parchim, Landkreis Inhaltsübersicht 1. Nutzungshinweise

Mehr

Aktualisierte 4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bis 2030

Aktualisierte 4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bis 2030 Anlage Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 3. Dezember 2012 Aktualisierte 4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose

5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose IFAD-Montagsrunde am 23.05.2011 Titelbild: Stephanie Hofschlaeger/PIXELIO Bevölkerung des Freistaates Sachsen 1955 bis 2020 1) Millionen 6,0 5,5 5,0 4,5 4,0 3,5

Mehr

Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald über die Schülerbeförderung und die Anerkennung der notwendigen Aufwendungen nach 113 Abs.

Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald über die Schülerbeförderung und die Anerkennung der notwendigen Aufwendungen nach 113 Abs. Landkreis Vorpommern-Greifswald Die Landrätin AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald über die Schülerbeförderung und die Anerkennung der notwendigen Aufwendungen nach 113

Mehr

Kleinräumige Bevölkerungsprognose - Methodik -

Kleinräumige Bevölkerungsprognose - Methodik - Kleinräumige Bevölkerungsprognose - Methodik - Juni 2017 1 Generelle Vorgehensweise Bevölkerungsstatistik Plausibilisierungs- und Abstimmungsprozess Simulationsmodell Kleinräumige Bevölkerungsprognose

Mehr

Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke

Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2011 2030 Altersaufbau der Bevölkerung in Berlin am 31.12.2011 und 31.12.2030...2 Bevölkerungsentwicklung in Berlin 1991-2030 Realentwicklung bis 2011; Prognose

Mehr

Informationen der Statistikstelle

Informationen der Statistikstelle Informationen der Statistikstelle 31.12.211 31.12.23-125 125-125 125 Bevölkerungsvorausberechnung der Remscheider Bevölkerung 211 bis 23 Herausgeber und Bearbeitung: Stadt Remscheid Die Oberbürgermeisterin

Mehr

Bodenrichtwerte in Westmecklenburg zum Stichtag

Bodenrichtwerte in Westmecklenburg zum Stichtag Bodenrichtwerte in zum Stichtag 31.12.05 00000 Nordwest- Mecklenburg 400 Information der Gutachterausschüsse in 1 Stadt-Umland-Räume Folgende Zuordnung gemäß Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Bertelsmann Stiftung: Abnehmende Einwohnerzahl relativ einheitliches Bild in Städten und Kreisen

Bertelsmann Stiftung: Abnehmende Einwohnerzahl relativ einheitliches Bild in Städten und Kreisen Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern altert rasch Bertelsmann Stiftung: Abnehmende Einwohnerzahl relativ einheitliches Bild in Städten und Kreisen Gütersloh, 8. Dezember 2008. Mecklenburg-Vorpommern wird

Mehr

Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) für den Landkreis Ludwigslust - Parchim

Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) für den Landkreis Ludwigslust - Parchim Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) für den Landkreis Ludwigslust - Parchim Impressum Auftraggeber: Landkreis Ludwigslust-Parchim Der Landrat Putlitzer Straße 25 19370 Parchim Telefon: 03871

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5258 6. Wahlperiode 18.04.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Zusätzliche Lehrerstellen für den Unterricht von Kindern

Mehr

STADTELTERNRAT- DER SCHULEN IN DER LANDESHAUPTSTADT SCHWERIN- DATEN DER MITGLIEDER (LAUT MELDUNG SCHULAMT)

STADTELTERNRAT- DER SCHULEN IN DER LANDESHAUPTSTADT SCHWERIN- DATEN DER MITGLIEDER (LAUT MELDUNG SCHULAMT) 05.11.2015 STADTELTERNRAT- DER SCHULEN IN DER LANDESHAUPTSTADT SCHWERIN- DATEN DER MITGLIEDER (LAUT MELDUNG SCHULAMT) ERFASSUNG STER SN VOM 05.11.2015 In der aufgeführten Tabelle sind die aktuellen 35

Mehr

1 Bevölkerung. Eheschließungen sowie Lebendgeborene und Gestorbene 2015 je Einwohner nach Kreisen

1 Bevölkerung. Eheschließungen sowie Lebendgeborene und Gestorbene 2015 je Einwohner nach Kreisen 1 Bevölkerung Eheschließungen sowie Lebendgeborene und Gestorbene 2015 je 1 000 Einwohner nach Kreisen Eheschließungen Unter 5,5 5,5 bis unter 7,0 7,0 und mehr Lebendgeborene Gestorbene Rostock Vorpommern-Rügen

Mehr

Statistik informiert... Nr. III/ März 2011

Statistik informiert... Nr. III/ März 2011 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistik informiert Nr. III/211 16. März 211 Bevölkerungsentwicklung in Schleswig-Holstein bis 225 Rückläufige Bevölkerung, weniger junge Menschen,

Mehr

Stand: Landwirt/in Landkreis Ludwigslust-Parchim

Stand: Landwirt/in Landkreis Ludwigslust-Parchim Betriebsgemeinschaft Hof Leezen GbR 19065 Leezen OT Görslow Siedlung 1 03860 501151 03860 501314 a-kowalski@t-online.de Produktivgenossenschaft Leezen e.g. 19067 Leezen An der Galline 14 03866-289 03866-400920

Mehr