Leitfaden für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen

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1 TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Leitfaden für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen Zentrum für Internationale Studien Anregungen und Kritik an

2 Leitfaden für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen Stand: Gültigkeit: bis auf Weiteres A... 3 Anträge... 3 Attest... 3 Auslandssemester... 3 Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen... 3 Bewerbung auf Kooperationsplätze des ZIS... 4 Aussetzung von Wiederholungsprüfungen während des Auslandssemesters... 4 Semesterticket/Studentenwerksbeitrag... 4 Informationsveranstaltung... 4 B... 5 Belegbogen... 5 Bestätigungen... 5 Brückenkurse... 5 D... 5 Diploma Supplement... 5 H... 6 Hausarbeiten... 6 Harmonisierung... 6 L... 7 Lehrveranstaltungen für Module mit wahlpflichtigem Inhalt... 7 Leistungsnachweis... 7 M... 7 Masterarbeit... 7 Allgemeine Informationen... 7 Verteidigung der Masterarbeit... 8 Betreuer; Möglichkeit der externen Betreuung... 8 N... 8 Notenlisten... 8 Notenübersichten... 8 P... 9 Praktika... 9 Prüfungen

3 Allgemeine Hinweise... 9 Prüfungsanmeldung... 9 Versäumnis von Prüfungen bei Krankheit Rücktritt von Prüfungen Wiederholung von Prüfungen Regelungen zu Hausarbeiten Prüfungsergebnisse Prüfungsnummer S Scheine Teilnahmescheine Leistungsscheine Servicenummer s-nummer Sprachkurse Sprechzeiten des ZIS-Büros U Urlaubssemester Z Zeugnisse Zusätzliche Lehrveranstaltungen / Zeugnisbeiblätter

4 A Anträge Anträge an den Prüfungsausschuss * müssen grundsätzlich in urschriftlicher Form, d.h. mit Originalunterschrift, über das Büro des ZIS eingereicht werden. Andernfalls können sie nicht bearbeitet werden. Zusatzinformationen dürfen per geschickt werden. Einzige Ausnahme: Anträge aus dem Auslandssemester dürfen in begründeten Einzelfällen per eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Entscheidungen über Anträge um Einzelfallentscheidungen mit Bindungswirkung für den Antragsteller handelt. Attest Ärztliche Bescheinigungen (Atteste), die vom Prüfungsausschuss für den Studiengang Internationale Beziehungen anerkannt werden sollen, müssen zusammen mit dem dafür vorgesehenen vollständig ausgefüllten und ausgedruckten - Antragsformular im ZIS eingereicht werden. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage des ZIS unter Weitere Hinweise unter Versäumnis von Prüfungen bei Krankheit, Wiederholung von Prüfungen. Auslandssemester Grundsätzlich besteht auch während des Masterstudiums die Möglichkeit eines Auslandssemesters oder eines Auslandsjahrs trotz des nicht-obligatorischen Charakters. Da jedoch viele obligatorische Veranstaltungen nur einmal jährlich angeboten werden, sei darauf hingewiesen, dass ein Auslandssemester oder jahr in der Regel mit einer Verlängerung der Gesamtstudienzeit um mindestens ein Semester einhergeht. Wenn Ihrerseits Interesse besteht, sollten Sie in jedem Falle Rücksprache mit der Studienberaterin und der Auslandskoordinatorin halten. Zusätzlich wird bei breitem Interesse im ersten Semester eine Informationsveranstaltung angeboten. Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen Wenn Sie innerhalb des Auslandssemesters planen sollten, Leistungen zu erbringen, die Sie sich für Ihr Studium anrechnen lassen wollen, besteht die Voraussetzung der vorherigen Absprache Ihrer zu wählen beabsichtigten Kurse mit der Auslandskoordinatorin und den zuständigen Fachvertretern. Eine abschließende Beurteilung darüber, ob und in welchem Umfang im Auslandssemester erbrachte Leistungen ohne Note anerkannt werden können, obliegt den * Gemeint sind hier z.b. Anträge an den Prüfungsausschuss auf Anrechnung von Prüfungsleistungen für bestimmte Module und Anerkennung von externen Leistungen u. a. m. NICHT jedoch die Beantragung von Scheinen, Notenübersichten usw. Hinweise dazu finden Sie unter dem jeweiligen Stichwort. 3

5 jeweiligen Fachvertretern. Der Prüfungsausschuss entscheidet über einen Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen im Einzelfall, ob die an der ausländischen Hochschule absolvierbaren Module S-IP, S-IW und S-IR oder IO-IW bzw. GPOE-IR anerkannt werden können. Bewerbung auf Kooperationsplätze des ZIS Für Kooperationsplätze des ZIS werden die Bachelorstudierenden wegen des obligatorischen Charakters ihres Auslandssemesters für Bewerbungen zum Wintersemester zunächst bevorzugt berücksichtigt. Masterstudierende können sich jedoch um Restplätze bewerben und erhalten in der Regel spätestens im April des Sommersemesters Rückmeldung, ob ihre Bewerbung für einen Kooperationsplatz für das Wintersemester berücksichtigt werden kann. In begrenztem Umfang stehen auch Kooperationsplätze für das Sommersemester zur Verfügung. Ansprechpartnerin für weitere Informationen und Beratung ist Beate Wunderlich Aussetzung von Wiederholungsprüfungen während des Auslandssemesters Wenn Studierende aufgrund ihres Auslandssemesters an einer bzw. mehreren für sie verpflichtenden Prüfungen an der TU Dresden nicht teilnehmen können, ist ein Antrag auf Aussetzung der Prüfung/Prüfungen an die/den Prüfungsausschussvorsitzende/n des Studiengangs Internationale Beziehungen zu stellen. Andernfalls gilt der Versuch als nicht bestanden. Weitere Hinweise unter Prüfungen, Wiederholung von Prüfungen. Semesterticket/Studentenwerksbeitrag Die Studenten des Studiengangs Internationale Beziehungen beantragen individuell für den Zeitraum ihres integrierten Auslandssemesters eine Beurlaubung und sind damit automatisch von den Beiträgen zum Semesterticket befreit. Die dafür notwendigen blauen Formblätter liegen im Immatrikulationsamt aus. Der Studentenwerksbeitrag ist von den Studenten zu entrichten, kann aber auf Antrag an das Studentenwerk erstattet werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter Ansprechpartner für alle weiteren Fragen ist der Justiziar des Studentenwerks Dresden, Herr Gerd Sureck (Fritz- Löffler-Straße 18, Zimmer 320, Telefon: ). Informationsveranstaltung Zu Beginn des Masterstudiums findet bei Bedarf eine Informationsveranstaltung zum Auslandssemester für den betreffenden Jahrgang statt. Bei individuellen Fragen, die nicht im Rahmen dieser Jahrgangsveranstaltung geklärt werden können, wenden Sie sich bitte an Frau Wunderlich Weitere Informationen zum Auslandssemester finden Sie auf den Internetseiten des ZIS. 4

6 B Belegbogen Die Belegbögen werden turnusmäßig als -Anhang vom Büro des ZIS an alle Studierenden versandt. Sie dienen, solange die Umstellung auf das elektronische Prüfungsanmelde- und verwaltungssystem (HISPOS) noch nicht abgeschlossen ist, der verbindlichen Anmeldung zu allen Prüfungen, an denen Sie teilnehmen möchten. Beachten Sie bitte, dass die Belegbögen von allen Studierenden ausgefüllt werden müssen, da ohne sie eine Anmeldung und infolgedessen auch eine Teilnahme an den Prüfungen nicht möglich ist (ausgenommen: Sprachkurse). Bestätigungen Folgende Bestätigungen können bei Bedarf vom ZIS-Büro ausgestellt werden: - Bestätigung über den Erwerb des Masterabschlusses (Herr Theel) - Bestätigung über die Notwendigkeit und Anrechenbarkeit von Praktika (Herr Theel) Bitte rechnen Sie hier mit einer Bearbeitungszeit von i. d. R. mindestens zehn Werktagen. Brückenkurse Das ZIS bietet für neu zugelassene Masterstudierende nach Möglichkeit Brückenkurse in den drei Kernfächern zur Vorbereitung auf das im Oktober beginnende Masterstudium an. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, dass sich diejenigen Studierenden, denen noch grundlegendes Fachwissen in einem der drei Kernfächer fehlt, dieses vor Studienbeginn aneignen. Im Rahmen eines betreuten Selbststudiums haben die Teilnehmer die Möglichkeit, verblockt, einmal wöchentlich oder in anderer Form mit einem Dozenten über das Gelesene zu diskutieren, Fragen zu stellen und das Wissen weiter zu vertiefen. Details zu Terminen und Vorbereitung auf die Brückenkurse werden i.d.r. im August/September vor Semesterbeginn auf den Seiten des ZIS veröffentlicht. Die Teilnahme an den Kursen ist freiwillig, wird jedoch insbesondere Studierenden mit fehlenden oder geringen Vorkenntnissen in einem der Kernfächer oder dem Ergänzungsfach dringend empfohlen, da die Kenntnisse zum Studienbeginn vorausgesetzt werden. D Diploma Supplement Am Ende des Masterstudiums erhalten die Studierenden zusätzlich zu ihrem Masterzeugnis das Diploma Supplement (vgl. 25 Abs. 5 PrüfO). Eine Ausstellung des Diploma Supplements kann 5

7 im Bedarfsfalle parallel mit der Erstellung des Abschlusszeugnisses oder im Anschluss an diese bei Herrn Theel in Auftrag gegeben werden. H Hausarbeiten Die Abgabetermine für Hausarbeiten sind verbindlich. Bei Nichtabgabe zum angegebenen Termin wird die Hausarbeit mit 5,0 bewertet. Sofern ein Dozent eine Fristverlängerung gewährt, wird dies als erster Wiederholungsversuch gewertet. Eine weitere Terminverschiebung ist i. d. R. nicht zulässig. Sollte eine zweite Wiederholung auf Antrag an die/den Prüfungsausschussvorsitzende/n genehmigt und die Veranstaltung im darauf folgenden Semester nicht mehr angeboten werden, muss eine neue Veranstaltung belegt werden, die innerhalb des vom ZIS zu Semesterbeginn veröffentlichten Stundenplans angeboten wird. Harmonisierung Den neu zugelassenen Studierenden wird vor Beginn des Studiums, spätestens jedoch zur Einführungsveranstaltung auf Grundlage ihres Bachelor-, Diplom- oder vergleichbaren Abschlusszeugnisses und der dort belegten Fächer mitgeteilt, in welchem der beiden Kernfächer die Studierenden einige grundlegende Veranstaltungen belegen müssen, um die für den Masterstudiengang erforderlichen Kenntnisse in dieser Teildisziplin zu erlangen. Das heißt, Studierende der Spezialisierungsrichtung GPOE, die beispielsweise ein stark politikwissenschaftlich orientiertes Erststudium absolviert haben, müssen i. d. R. das wirtschaftswissenschaftliche Harmonisierungsmodul belegen; in der Spezialisierungsrichtung IO muss ein Studierender mit primär politikwissenschaftlichen Vorkenntnissen i. d. R. das rechtswissenschaftliche Harmonisierungsmodul absolvieren. Die zu belegenden Veranstaltungen und eventuelle Wahlmöglichkeiten innerhalb des Harmonisierungsmoduls werden zu Beginn des Studiums näher spezifiziert. Werden die Kenntnisse in beiden Kernfächern der gewählten Spezialisierungsrichtung für ausreichend befunden, belegt der Studierende im Rahmen des Ergänzungsmoduls frei wählbare Kurse beider Kernfächer im Umfang von 15 Leistungspunkten. 6

8 L Lehrveranstaltungen für Module mit wahlpflichtigem Inhalt Lehrveranstaltungen für Module mit wahlpflichtigem Inhalt wählen die Studierenden aus dem Angebot des Stundenplans für den Studiengang Internationale Beziehungen. Hintergrund hierfür sind die das ZIS bindenden Kooperationsvereinbarungen mit den Fakultäten. Darüber hinaus muss die Einbringung einer nicht im Stundenplan des Studiengangs IB enthaltenen Lehrveranstaltung zu Beginn des jeweiligen Semesters individuell schriftlich beim Prüfungsausschuss über das ZIS beantragt werden. In aller Regel entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende in Abstimmung mit der Geschäftsführerin des ZIS über die Anerkennung der Lehrveranstaltung für das betreffende Modul (i.d.r. werden zusätzliche Fachvertreter konsultiert). Die Anträge auf Anerkennung einer Wahlpflichtveranstaltung müssen folgende Punkte beinhalten: - Erläuterung des Sachverhalts; - Zuordnung der Veranstaltung zum jeweiligen Teilfach (Internationale/s Recht/Politik/Wirtschaft) und zum jeweiligen Modul; - bei externen Lehrveranstaltungen eine beglaubigte Kopie des Leistungsnachweises sowie eine Kursbeschreibung. Weitere Hinweise unter Anträge. Leistungsnachweis siehe Scheine M Masterarbeit Allgemeine Informationen Die Masterarbeit kann nach Teilnahme an der ersten Sitzung des Forschungskolloquiums (Interdisziplinäres Forschungsseminar) im Rahmen des Moduls GPOE-IF/IO-IF angemeldet werden. Das Thema der Masterarbeit wird spätestens zu Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters ausgegeben. Das Thema der Masterarbeit können die Studierenden in Absprache mit ihrem Betreuer frei wählen. Die Anmeldung der Masterarbeit erfolgt per Antrag an den Prüfungsausschuss, der Angaben zu Thema und Betreuer der Arbeit enthält. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Bestätigung des Antrages durch den Prüfungsausschuss und dem dort ausgewiesenen Datum (vgl. 22, Abs. 7 PrüfO). 7

9 Bei Abgabe reichen die Studierenden zwei maschinengeschriebene, gebundene Exemplare und eine Version in digitaler Textform auf CD-Rom ein. Jeder Masterarbeit ist eine eidesstattliche Erklärung beizufügen. Das Formular, auf dem Sie auch Angaben darüber machen können, ob die Arbeit auf Anfrage von anderen Studierenden am ZIS eingesehen werden kann, finden Sie auf den Seiten des ZIS. Verteidigung der Masterarbeit Die Studierenden erwerben durch die öffentliche, maximal einstündige Pflichtverteidigung ihrer Masterarbeit vor ihrem Betreuer und einem Beisitzer einen Leistungspunkt und schließen ihr Studium ab. Betreuer; Möglichkeit der externen Betreuung Grundsätzlich muss der Erstgutachter der Masterarbeit Hochschullehrer an der Technischen Universität Dresden sein (vgl. 22 Abs. 2 PrüfO). Dennoch besteht auf Antrag an den Prüfungsausschuss die Möglichkeit, dass ein externer Zweitgutachter eingesetzt wird, der auch Betreuungsfunktionen übernehmen kann. N Notenlisten Prüfungsergebnisse sowohl vorläufige als auch endgültige werden bis zur Einführung des EDV-gestützten Prüfungsverwaltungssystems am Schwarzen Brett vor dem Büro des ZIS bekannt gemacht. Die Übermittlung per Telefon oder per ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Einzige Ausnahme: Prüfungsergebnisse für Studierende, die sich im Auslandssemester befinden, werden in Form einer nicht rechtsverbindlichen Vorabinformation per übermittelt. Notenübersichten Zur Anforderung von Notenübersichten verwenden Sie bitte bis auf weiteres ausschließlich das dafür vorgesehene Formular, welches Sie auf der Homepage finden und Sie das vollständig ausgefüllt an notenuebersicht@zis.tu-dresden.de schicken. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Homepage des ZIS. Notenübersichten werden maximal einmal pro Semester ausgestellt. Zusätzliche Exemplare können beim Dezernat Akademische Angelegenheiten, Frau Thiele (TOE 201) beglaubigt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Die Bearbeitungszeit für die Erstellung von Notenübersichten kann bis zu zehn Werktagen betragen; in Ausnahmefällen (Auswahlverfahren, Urlaubszeiten) sollten Sie mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen. Die gewünschten Unterlagen können während der 8

10 Sekretariatssprechzeiten abgeholt werden. Wird die Zusendung per Post gewünscht, muss im Büro des ZIS ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag eingereicht werden. Hinweis: Bei Versand von Zeugnissen bitte unbedingt als Einschreiben mit Rückschein frankieren! Bitte beachten Sie: Die Aufnahme von (Teil-)Noten in die Notenübersicht ist endgültig und unwiderruflich (dies betrifft Pflichtmodule mit wahlpflichtigem Inhalt und Wahlpflichtmodule). Diese Leistungen können also im Nachhinein nur in begründeten Ausnahmefällen durch andere Leistungen (z. B. durch externe Zertifikate oder später absolvierte Prüfungsleistungen) ersetzt werden. P Praktika Gemäß der Modulbeschreibung des Moduls MA-IB-P-AQUA stellt der Prüfungsausschuss auf Grundlage eines Praktikumsberichts das Bestehen oder Nichtbestehen der Modulprüfung fest. Die Studierenden stellen dazu, nachdem sie ein Praktikum oder mehrere Praktika im Umfang von insgesamt mindestens 300 Arbeitsstunden (d.h. von mindestens siebeneinhalb Wochen mit jeweils fünf vollen Arbeitstagen und acht Arbeitsstunden pro Tag) absolviert haben, einen formlosen Antrag an die/den Prüfungsausschussvorsitzende/n, in dem sie die Anerkennung der absolvierten Praktika für das Modul MA-IB-P-AQUA beantragen. Diesem Antrag ist ein Praktikumsbericht beizulegen, der die Anforderungen der Praktikumsrichtlinie des ZIS erfüllt sowie das Praktikumszeugnis. Die Praktikumsrichtlinie finden Sie auf den Seiten des ZIS. Hinweis: Es ist nicht erforderlich, für jedes einzelne Praktikum einen gesonderten Antrag zu stellen; wenn Sie mehrere kürzere Praktika absolvieren, genügt ein Antrag nach Abschluss aller erforderlichen Praktika. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie für jedes der absolvierten Praktika einen eigenen Praktikumsbericht anfertigen müssen. Prüfungen Allgemeine Hinweise Den Studierenden wird empfohlen, an jeder Prüfung teilzunehmen, die für das jeweilige Fachsemester in einem Pflichtmodul mit feststehendem Inhalt vorgesehen ist. Andernfalls können unter Umständen Module, die darauf aufbauen (vgl. hierzu die Vorgaben der Modulbeschreibungen und zur Orientierung den Studienablaufplan) nicht belegt werden. Prüfungsanmeldung siehe Belegbogen. 9

11 Versäumnis von Prüfungen bei Krankheit Bei Krankheit ist innerhalb von drei Werktagen ein Attest im ZIS-Büro vorzulegen Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf den Seiten des ZIS. Weitere Hinweise finden Sie unter Attest. Rücktritt von Prüfungen Der Rücktritt von einer Prüfung muss dem ZIS form- und fristgerecht mitgeteilt werden. Hierzu reichen Sie das auf den Seiten des ZIS unter Vorlagen für den Rücktritt von einer Prüfung verfügbare Antragsformular spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin im ZIS ein. Wichtig: Der Antrag ist sowohl elektronisch gespeichert per an zu senden als auch nach spätestens drei Werktagen im Original (völlig unverändert, ausgedruckt und unterschrieben) im ZIS einzureichen. Wiederholung von Prüfungen Gemäß 16 PrüfO müssen nicht bestandene Modulprüfungen innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Bei Wiederholungsprüfungen, die während eines Auslandssemesters wahrzunehmen wären, kann ein begründeter Antrag auf Aussetzung der Wiederholungsprüfung an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Regelungen zu Hausarbeiten siehe Hausarbeiten. Prüfungsergebnisse siehe Notenlisten. Prüfungsnummer siehe Servicenummer. S Scheine Teilnahmescheine Studierende, die eine Veranstaltung lediglich mit Teilnahmeschein abschließen möchten, sollten unbedingt zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung mit dem betreffenden Dozenten klären, ob dies grundsätzlich möglich ist und, wenn ja, in welcher Form die regelmäßige Teilnahme nachgewiesen werden kann. Das ZIS-Büro kann Teilnahmescheine nur dann ausstellen, wenn der betreffende Dozent die regelmäßige Teilnahme des Studierenden an der Lehrveranstaltung schriftlich bestätigt. Zur Beantragung eines Teilnahmescheins verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular (das mit dem Formular zur Beantragung eines Leistungsscheines identisch ist) und senden dieses vollständig ausgefüllt an schein@zis.tu-dresden.de. Sie finden das Formular auf der Homepage des ZIS. 10

12 Leistungsscheine Leistungsscheine müssen ebenfalls beim ZIS beantragt werden. Auch dafür verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular (s.o.) und senden dieses vollständig ausgefüllt an Servicenummer Die Servicenummer wird einmalig zu Beginn des Studiums vom Immatrikulationsamt vergeben. Sie befindet sich auf dem Semesterbogen des Immatrikulationsamtes, auf dem Sie auch Ihren Studentenausweis finden. Servicenummer und Prüfungsnummer sind Synonyme. s-nummer Die s-nummer finden Sie ebenfalls auf dem Semesterbogen. Sie entspricht dem TU-Login zum WLAN und dem Benutzernamen für das Login der elektronischen Lernplattform OPAL. Sprachkurse Im Gegensatz zum Bachelorstudiengang umfasst der Masterstudiengang keine obligatorische Sprachausbildung. Studierende können sich jedoch fakultativ und im Umfang ihres Budgets (12 SWS) über LSK Online ( für Sprachkurse aus dem Angebot der TU Dresden einschreiben. Eine Anrechnung der im Rahmen von Sprachkursen erbrachten Leistungen ist nicht möglich, jedoch können erfolgreich bestandene Sprachprüfungen in Notenübersichten oder Zusätzliche Lehrveranstaltungen / Zeugnisbeiblättern aufgeführt werden. Sprechzeiten des ZIS-Büros Im Interesse einer effektiven Arbeitsorganisation bitten wir Sie, die Sprechzeiten der Geschäftsführerin sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZIS-Büros unbedingt einzuhalten und von spontanen Anfragen außerhalb dieser Sprechzeiten abzusehen! Darüber hinaus können mit den betreffenden Mitarbeitern Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Bitte rechnen Sie in diesen Fällen jedoch u. U. mit einer Wartezeit von zwei bis vier Wochen. Eine Voranmeldung zu den regulären Sprechzeiten ist nicht notwendig. 11

13 U Urlaubssemester Den Studierenden stehen während des Masterstudiums insgesamt maximal zwei Urlaubssemester zu. Sobald alle Modulprüfungen bestanden wurden und damit der Masterabschluss erworben wurde, können keine Urlaubssemester mehr gewährt werden. Z Zeugnisse Die Studierenden sollten Einwände jedweder Art gegen Form und Inhalt des Zeugnisses umgehend nach Erhalt, spätestens jedoch vor dem Ablauf von 12 Monaten schriftlich beim Büro des Zentrums für Internationale Studien geltend machen. Für die Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Näheres regelt die Prüfungsordnung. Zusätzliche Lehrveranstaltungen / Zeugnisbeiblätter Im Zeugnisbeiblatt können zusätzliche Veranstaltungen und die darin erreichten Noten aufgeführt werden. Die Veranstaltungen können entweder durchgehend mit oder ohne Note aufgeführt werden; die Angabe von Noten für nur einige Veranstaltungen ist nicht möglich. gez.: Die Geschäftsführung des ZIS, im Oktober

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