DEUTSCHER AERO-CLUB LUFTFAHRTVERBAND BERLIN E.V. Mitglied des Landessportbundes Berlin Sportfachgruppe Segelflug Berlin

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1 DEUTSCHER AERO-CLUB LUFTFAHRTVERBAND BERLIN E.V. Mitglied des Landessportbundes Berlin Sportfachgruppe Segelflug Berlin Protokoll der Sitzung der Sportfachgruppe Segelflug (SeKo) am Beginn 19:30 Uhr Vorsitz: Peter Wartig Protokoll: Levi Kern Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste Nächste Termine SeKo 2015: Wahl SeKo , , , , , Di , Ort: Gaststätte Poseidon, Fritz - Wildung - Straße 7a, Berlin Die Einladung mit Tagesordnung und Jahresbericht wurde fristgerecht versandt. Top 1: Protokoll vom , Bericht der Segelflugkommission 2014 Das Protokoll wird ohne Anmerkungen und Änderungen so genehmigt. Der Bericht der Segelflugkommission wird in der Form, so wie ihn Peter Wartig geschrieben hat, angenommen. Aus diesem Bericht wird hervorgehoben, dass weiterhin ein Nachfolger für Rudolf Krahn als Landesausbildungsleiter gesucht wird. Top 2: Saison 2014, Winterbauprogramm Der 1. Vorsitzende erinnert noch einmal daran, dass Funkgeräte umgemeldet werden müssen und entsprechende Einbauanträge gestellt werden müssen. Es gibt ein Puchacz Bulletin, bitte beachten. Sonst gibt es keine weiteren Vorkommnisse Top 3: Breitensport Landesmeisterschaft 2015 im Segelflug : Bitte das aktualisierte Datum beachten. Derzeit gibt es 25 Anmeldungen. Der Aero Club Berlin berichtet, dass die Vorbereitungen laufen und es keine Probleme gibt. 3.2 Der 1. Vorsitzende war als Referent für Breitensport bei der Sitzung des Fachausschusses Breitensport am in Kassel: Bei den Qualifikationsmeisterschaften 2015 gibt es viele Anmeldungen ohne Silber C. Die Indexliste erhält eine Erweiterung um die JS1. Der niedersächsische Referent aus Braunschweig wird sich zukünftig um die Indexliste kümmern, derzeit sind jedoch keine weiteren Änderungen geplant. Es gibt ein paar kleinere Änderungen im Qualifikationsmodus in der SWO. Die Einführung einer "Wildcard" für einen Qualifikationsausrichter soll es ermöglichen, dass 10% der Qualiplätze an regional ansässige Nachwuchsflieger vergeben werden können. Eines der größten Themen in Kassel war der Zielkreis. Es erfolgt jetzt auch eine Wertung für Piloten, wenn sie den Flugplatz nicht erreichen. Des weiteren soll der Flugplatz als Mittelpunkt des Zielkreises gewählt werden, damit falsche Wertungen z.b. durch Änderung der Bahn im Laufe des Wertungstages vermieden werden. Die Sonnenuntergangsregelung wurde neu festgelegt. Der Sonnenuntergang wird jetzt dynamisch berechnet. Die Reihenfolge der Wegpunkte bei Vierecksflügen war bisher nicht festgelegt, zukünftig wird der angemeldete Umfang gewertet und die Wegpunkte müssen in der entsprechenden Reihenfolge abgeflogen werden. Es wird versucht Möglichkeiten auszuarbeiten, wie es den Segelfiegern ermöglicht wird, ein deutsches Sportabzeichen zu erlangen

2 Eine Loggerkalibrierung ist ab sofort 5 jahre gültig und kann mit bis zu 2 Monaten Verzug erfolgen. Bei bestimmten Aufzeichnungen ist zu beachten, dass es verschiedene Loggerlevel gibt, die eingehalten werden müssen. Eine Aufstellung der verschiedenen Loggerlevel und die entsprechende Einteilung der Logger gibt es beim DAeC. Für Anträge auf Leistungsabzeichen sollen bitte die Antragsformulare der DAeC-Website benutzt werden. Howard ist jetzt Mitglied in der FAI. Es wird gefordert, dass es mehr Sportzeugen gibt. Es ist in der Vergangenheit aufgefallen, das Sportzeugen und auch Landesauswerter meist nur mangelhaft ausgebildet sind. Bei Anträgen aus Berlin gab es keine Beanstandungen. Am 15. März gibt es eine Weiterbildung der Landesauswerter, der 1. Vorsitzende wird daran teilnehmen. Am findet der Segelfliegertag in Freudenstadt statt soll ein Ausrichter in den östlichen Bundesländern ein Ausrichter gefunden werden. Magdeburg würde gern ausrichten, jedoch nur unter der Bedingung, dass sich alle Verbände der neuen Bundesländer finanziell daran beteiligen. Dies wird vom Berliner LV abgelehnt. Top 4: D-Kader Es gibt keine neuen Informationen und keinen neuen Kandidaten. Es wird angeregt, dass der Ausrichter der BLMS mit den für den D-Kader vorgesehenen Geldern bezuschusst wird. Top 5: Ausbildung Im Februar gab es keine neuen Audits. Es gibt noch Restbestände der "alten neuen" Ausbildungsnachweise. Die neue Version der neuen Ausbildungsnachweise wird zeitnah in Auftrag gegeben. Der Landesausbildungsleiter lässt entsprechende Verbesserungsvorschläge von Fluglehrern einfließen. Die "alten neuen" Ausbildungsnachweise bleiben weiterhin gültig. Allgemeine Ausbildungsnachweise des DAeC werden von den Behörden nicht akzeptiert, weil sie als unzureichend bezeichnet werden. Aufgrund von Vorkommnissen in der Vergangenheit ist es fortan Bedingung, das Fluglehrer bzw. Trainer über ein erweitertes Führungszeugnisse verfügen müssen. Der Verband setzt den Vereinen eine Frist, so müssen alle Trainer bzw. Übungsleiter bis zum über ein solches verfügen. Das gilt auch für Motorseglervereine, da alle bis zum Alter von 21 Jahren als Schutzbefohlene gelten. Ein erweitertes Führungszeugnis ist für Vereinsmitglieder kostenfrei, es hat ein Gültigkeit von 5 Jahren. Es ist nicht Inhalt einer ZÜP. Das Zeugnis ist einer vom Vorstand bestimmten Vertrauensperson vorzulegen, nicht auszuhändigen. Diese Vertrauensperson trägt die Verantwortung für die Einsicht. Der Landesverband ist über die Einsicht und Kontrolle zu informieren. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden sind die Zuschüsse vom Landessportbund Berlin in Gefahr. Personen, die kein Führungszeugnis vorgelegt haben, werden vom Ausbildungsbetrieb der ATO ausgeschlossen. Der 1. Vorsitzende hat zum Teil kritische s bezüglich der Regelung mit den Führungszeugnissen bekommen. Es ist wichtig, die Vorstände über die Hintergründe aufzuklären. Ein Vertreter vom FCC wird eine Vorlage für ein Informationsschreiben bereitstellen. Die Fluglehrerhaftpflicht wird über die Versicherung des Landessportbund abgedeckt (Feuersozietät). Diese Versicherung gilt nur für den Raum Berlin Brandenburg. Für unseren Berliner Verein in der Grammbeker Heide ist eine zusätzliche Versicherung bei der HDI Gerling notwendig. Fluglehreranwärter werden separat versichert. Die Meldungen dieser erfolgen ebenfalls über den geschäftsführenden Vizepräsidenten

3 Bei der Fluglehrerweiterbildung gibt es eine Ortsänderung, sie findet jetzt im Luft- und Raumfahrtzentrum in der Marchstraße statt (Raum F11). Von Teilnehmern, die nicht Mitglied im DAeC sind, wird erwartet, dass sie eine Spende in Höhe von entrichten. Die Zusammenarbeit mit den Universitäten lässt zu wünschen übrig, es werden zum Teil hohe Preise für die Benutzung von Tagungsräumen verlangt. Top 6: Referat Jugend Die Brandenburger Luftsportjugend ist mit der Bedingung, dass die Beteiligten der Zwischenfälle in Reinsdorf bei einem LJVF 2015 ausgeschlossen sind einverstanden und geben so den Weg für ein gemeinsames LJVF Berlin Brandenburg in Stölln frei. Am Wochenende (6.-8. März) findet die Frühjahrestagung der Bundesluftsportjugend statt. 2 Stellvertreter der Bundesjugendleitung sind zurückgetreten

4 Top 7: Zusammentreffen mit der LUBB am Änderung der LuftpersV auch ab Die Unterlagen der Flugschüler müssen vor Beginn der Flugausbildung vorliegen. Bei Motorseglerschülern muss die ZÜP beantragt sein. Meldung der Motorseglerschüler innerhalb von 8 Tagen nach Beginn der Schulung, bei Segelflugschülern muss dies bis spätestens zum ersten Alleinflug erfolgen. Bei einer Umschulung von SPL auf TMG muss 6 Wochen nach Beginn der Umschulung nachgeholt werden Der Prüfer wird von der Behörde zugeteilt. Eine Schulung ist nur innerhalb der ATO möglich. Eine Weiterbildung in Form von weiteren Berechtigungen darf vom Schüler selbst ausgewählt werden, diese darf auch außerhalb der ATO gewählt werden. Prüfungsanmeldungen sollen nur noch durch den Vereinsausbildungsleiter erfolgen. Die notwendigen Dokumente sollen vom Lehrer und Schüler gemeinsam ausgefüllt werden. Für solche Verfahren ist immer das Handbuch der ATO bindend. Wenn kein gesonderter Flugleiter anwesend ist, hat der Startleiter automatisch die Rechte des Flugleiters. Um das Thema Dauerschüler zu unterbinden, muss klargestellt werden, dass Flüge klar der Ausbildung dienen müssen. Ausbildungsflugzeuge müssen im Ausbildungshandbuch hinterlegt sein und entsprechende Wartungsbedingungen erfüllt werden. In der SERA-Verordnung gibt es keine Reisemindestflughöhe für Überlandflüge mehr, es soll weiter nach der aus der bisherigen LuftVO bekannten Regelung freiwillig verfahren werden. Wenn die bisherigen Regelungen zur Reisemindestflughöhe bei Überlandflügen nicht freiwillig eingehalten werden, droht als Alternative, dass in Zukunft über alle Naturschutzgebiete massenhaft Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet werden. Top 8: Tagung der technischen Kommission Am fand die Sitzung der technischen Kommission in Schönhagen statt, federführend für diese Veranstaltung war die SCO. Der wichtigste Teil befasste sich mit der Flugzeugwartung im Verein und den damit zusammenhängenden Pilot/Owner-Rechten. Es muss in jedem Verein eine Liste der freigabeberechtigten Personen im Verein für die Pilot/Owner-Rechte geben. Für Befundberichte sollen die Vorlagen der SCO benutzt werden. Der technische Leiter muss kontrollieren, dass die Wartungschecklisten dem Flughandbuch entsprechen. Die Technische Leiter sollten über einen Sachkundenachweis verfügen. Derzeit gibt es einen Verzug bei der Erstellung von Prüfaufträgen, Verzögerungen bei Prüfverfahren sind jedoch nicht zu erwarten, auch wenn Rechnungen im zeitlichen Verzug versendet werden. Top 9: Sonstiges In Roitzschjora wurden vor 3 Jahren aus Flugzeugen Motoren und Rettungsgeräte gestohlen. Es kam in letzter Zeit wieder verstärkt zu Diebstählen. Es wird zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. In Reinsdorf wurde in vergangenen Wochen in Hallen eingebrochen. Wenn Mitglieder entlohnt werden, soll dies nicht über Minijobberstellen passieren sondern über Auslagenerstattung

5 Top 10: SeKo-Wahl Thomas Grimm wird zum Wahlleiter vorgeschlagen und gewählt. Er nimmt die Wahl an und übernimmt die Sitzungsleitung. Die Beschlussfähigkeit der Seko wird festgestellt. Von 12 Clubs (18 Stimmen) sind 10 Clubs mit 16 Stimmen anwesend. Außerdem ist die Stimme des geschäftsführenden Vizepräsidenten anwesend. Die Segelflugkommission wird für 2014 entlastet. Es wird beantragt, dass die Abstimmung im Sinne der Satzung des Landesverbandes durchgeführt wird, wonach der anwesende geschäftsführende Vizepräsident auch in der Segelflugkommission stimmberechtigt ist. Es werden gewählt: zum 1. Vorsitzenden der Segelflugkommission Peter Wartig ohne Gegenstimme mit 17 Ja-Stimmen, zum 2. Vorsitzenden der Segelflugkommission Martin Kader ohne Gegenstimme mit 17 Ja-Stimmen, zum Schriftführer der Segelflugkommission Martin Kader ohne Gegenstimme mit 17 Ja-Stimmen, zum Referenten für Breitensport der Segelflugkommission Peter Wartig ohne Gegenstimme mit 17 Ja-Stimmen, zum Referenten für Spitzensport der Segelflugkommission Klaus Engelhardt ohne Gegenstimme mit 17 Ja-Stimmen, zum Jugendreferenten der Segelflugkommission Levi Kern ohne Gegenstimme mit 17 Ja-Stimmen. Aufgrund von Diskussionen in dieser Sitzung wird empfohlen, dass eine Überprüfung der Geschäftsordnung auf ihr Wahlverfahren mit ihrer Übersichtlichkeit und Übereinstimmung mit der Satzung des Landesverbandes stattfinden soll

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