DSL. Deutsche Sledge-Eishockey-Liga. Durchführungsbestimmungen. Saison 2013/2014. DSL Durchführungsbestimmungen Stand

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1 DSL Deutsche Sledge-Eishockey-Liga Durchführungsbestimmungen 2013/2014 Saison DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

2 1. Definition Die DSL ist die Liga für Mannschaften, die Interesse an einer organisierten, geregelten, sportlichen Ausübung des Sledge-Eishockeyspiels als Mannschaftssport haben. Eine Teilnahme ist eingetragenen Vereinen die im DRS oder DBS und zusätzlich in den zuständigen Landeseishockeyverbänden organisiert sind auf Antrag möglich. 1.1 Durchführung.1 Fachbereich Sledge-Eishockey Deutscher Rollstuhl-Sportverband (DRS), Fachbereich Sledge-Eishockey Fachbereichsvorsitzender Sebastian Kessler Idastr Köln Mobil: Mail: Ligenleitung Marion Dannenberg Römerstr Wiehl Mobil Mail: Schiedsrichterwesen Frank Schmelzeisen Lindenstr Krefeld Mobil: Kontrollausschuss - offen - Spielgericht - offen - DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

3 Inhaltsverzeichnis 1. Spielbestimmungen 1.1. Meisterschafts- und Pokalrunden 1.2. Zulassung zum Meisterschaftsspielbetrieb Zahlungsrückstände 1.3. Meisterschaftsspiele 1.4. Demospiele 1.5. Spielberechtigte Spieler 1.6. Geschlechtsspezifika 1.7. Integrativer Faktor 1.8. Wechselfristen 1.9. Schiedsrichter Ergänzungen/Änderungen der Durchführungsbestimmungen Ligenzugehörigkeit 2. Ligenabgaben 2.1. Ligabetrieb 3. Schadenersatzansprüche.1 Nichtantreten einer Mannschaft.2 offen.3 Einsatz nicht spielberechtigter Spieler 4. Ärztlicher Dienst 4.1. Anwesenheit ärztlicher Dienst 4.2. Unterschrift ärztlicher Dienst 4.3. Abwesenheit ärztlicher Dienst während des Spieles 4.4. Transportkosten 4.5. Wertung bei nicht vorhandenem ärztlichen Dienst 5. Schiedsrichter 5.1. Schiedsrichtereinteilung 5.2. Schiedsrichtergebühren 5.3. SR für Freundschaftsspiele/Demospiele 5.4. Verspäteter Spielbeginn 6. Spieltermine 6.1. Festgelegte Spieltermine 6.2. Zeitpunkt Spielbeginn 6.3. Änderungen von Spielterminen 6.4. Spielverlegungen 6.5. Informationen bei Spielausfall/Spielabsage etc Antrag auf Spielverlegung 6.7. Kurzfristige Spielverlegung 6.8. Spielwertung 7. Mannschaftsmeldungen 7.1. Meldung der spielberechtigten Spieler 7.2. Nachmeldung von Spielern DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

4 8. Spielberechtigung 8.1. Spielberechtigung 8.2. Doppellizenz 8.3. Fehlende Spielerpässe 8.4. Forderung nach einem lizenzierten Trainer/Übungsleiter sowie Ausweispflicht 8.5. Ausweispflicht für Trainer 9. Spielberichte 9.1. Wettkampfformalitäten 9.2. Zusatzmeldung 9.3. Unterschrift Spieloffizielle 9.4. Spielberichtsführung 9.5. Versand Spielberichte 9.6. Änderungen/Ergänzungen im Spielbericht 9.7. Meldepflichtige Strafen 10. Spielerkleidung/Schutzausrüstung Rückennummern/Ärmelnummern Ausweichrückennummer Wechsel der Spielerkleidung Schutzausrüstung Verantwortung für Schutzausrüstung Verstöße (nationale Reglung) Vermessung Torhüterausrüstung 11. Eisbereitung Aufwärmen/Pausen/Kabinen Aufbereitete Eisfläche Warmlaufen Bereitstellung von Pucks Drittelpausen Spielzeiten Kabinen SR Kabinen 12. Spielerbänke/Platzaufbau Spieltore Signale 13. Spielregeln Dritte Disziplinarstrafe Übernahme der Sperren (Matchstrafe) Einzug des Spielerpasses Einzug Trainerlizenz Weigerung das Spiel fortzuführen 14. Lautsprecherdurchsagen Unzulässige Lautsprecherdurchsagen Bekanntgabe in den Pausen/ nach Spielende Allgemeine Durchsagen DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

5 15. Zufahrt zu den Stadien Zufahrt für die Gastmannschaft und SR 16. Durchsage von Spielergebnissen Meldung des Spielergebnisses Veröffentlichung 17. Spielplan, Spielmodus, Gebührenordnung, SR-Gebührenordnung Bestandteile der Durchführungsbestimmungen Spielmodus Wertung/Tabelle Mindeststärke der Mannschaften Spielstärke Teamstärke 18. Sondermaßnahmen und Erlasse Weiterleitung der Durchführungsbestimmungen 19. Doping 20. Nationalmannschaft Adressen 22. DSL Liga-Ausschuss Abwerbung von Spielern 23. Allgemeines Benennung von Verantwortlichen Haftungsausschluss Sportordnung DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

6 1. Spielbestimmungen 1. Meisterschafts- und Pokalrunden Meisterschafts- und Pokalrunden des Sledge-Eishockeys werden nach der Satzung und den Ordnungen des DRS in Zusammenhang mit den Regel der ESHA und den Regeln der IIHF durchgeführt. Des Weiteren unterwerfen sich die teilnehmenden Vereine der Sportordnung, sowie der Rechts- und Schiedsgerichtsordnung des DRS und der Anti-Doping-Ordnung des DBS. Die Vereine haben sicherzustellen, dass diese Satzungen auf dem neusten Stand sind. Sie erkennen diese Durchführungsbestimmungen an und unterwerfen sich unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges der Sportgerichtsbarkeit des Spielgerichts. 2. Zulassung zum Meisterschaftsspielbetrieb Zahlungsrückstände Eine zwingende Vorraussetzung für die Zulassung zum Meisterschaftsspielbetrieb ist, dass die Vereine keine Zahlungsrückstände gegenüber der DSL haben. 3. Meisterschaftsspiele Meisterschaftsspiele sind alle Spielrunden die zur Ermittlung des jeweiligen offiziellen Ligameister durchgeführt werden. 4. Demospiele Demospiele bei öffentlichen Veranstaltungen zu Präsentationszwecken, an denen nur Spieler einer Mannschaft teilnehmen und keine Schiedsrichter benötigt werden, brauchen nicht angemeldet zu werden, da sie als vereinsinterne Veranstaltung betrachtet werden. 5. Spielberechtigte Spieler Es dürfen bei Meisterschafts- und Pokalspielen nur spielberechtigte Spieler eingesetzt werden. Bei Freundschaftsspielen können für Spieler ohne Spielerpass Gastspielgenehmigungen bei der Ligenleitung beantragt werden. 6. Geschlechtsspezifika Gemischt geschlechtliche Mannschaften sind zulässig. 7. Integrativer Faktor Spieler ohne Behinderung sind bis zu einem Anteil von 1/3 der Spieler je Mannschaft zulässig Wechselfristen Ausnahme: Umzug- Nachweis durch Ummelde Bescheinigung zur Vorlage bei Ligenleitung 9. Schiedsrichter Zu Meisterschaftsspielen dürfen keine Schiedsrichter aufgeboten werden, die gleichzeitig Spieler, Trainer, Betreuer oder Mannschaftsführer einer der am Ligaspielbetrieb teilnehmenden Mannschaft sind. Eine alleinige Leitung von Spielen durch minderjährige lizenzierte Schiedsrichter ist nicht zulässig Ergänzungen/Änderungen der Durchführungsbestimmungen Diese Durchführungsbestimmungen können auf Vorschlag der Ligenleitung in Abstimmung mit dem DSL Liga-Ausschuss abgeändert oder ergänzt werden Ligenzugehörigkeit Die Ligenzugehörigkeit wird von der Ligenleitung in Absprache mit dem DSL Liga-Ausschuss festgelegt. DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

7 2. Ligenabgaben 2.1. Ligabetrieb Die zum Ligabetrieb notwendigen Kosten werden durch einen jährlichen Beitrag pro teilnehmenden Verein von 100,-- gedeckt. Der Beitrag muss vor Saisonbeginn, , auf dem Konto des Fachbereichs eingegangen sein. Saisonbeginn , Saisonende Schadenersatzansprüche 3.1. Nichtantreten einer Mannschaft Tritt eine Mannschaft ohne Genehmigung der Ligenleitung zu einem bereits festgesetzten MS nicht an, so ist der Spielgegner grundsätzlich berechtigt, Schadensersatz von dem sich verfehlenden Verein zu fordern. Die Schadensregulierung ist intern durch die Vereine zu klären. Darüber hinaus wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 50,- erhoben. Tritt ein Verein mit einer Mannschaft innerhalb einer Wettkampfsaison zweimal zu Meisterschaftsspielen nicht an, darunter fällt auch das Nichtantreten wegen eines bestehenden Heimspielverbotes, so scheidet der Verein mit dieser Mannschaft aus der betreffenden Meisterschaft aus und der Verein ist bezüglich dieser Mannschaft für jeglichen Spielverkehr gesperrt. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von evtl. Schadensersatzansprüchen gegen diesen Verein. Darüber hinaus wird eine Konventionalstrafe in Höhe vom 150,- erhoben. Unabhängig von diesen Konventionalstrafen erfolgt die Wertung gem. DEB SpO. Diese Konventionalstrafen bedürfen keines Antrags auf Erlass eines Ordnungsbescheids Rückzug einer Mannschaft vom Spielbetrieb Offen 3.3. Einsatz nicht spielberechtigter Spieler Setzt ein Verein Spieler im Meisterschaftsspiel ein, für den er keine Spielberechtigung besitzt, wird je Spieler beim 1. Vergehen eine Ordnungsgebühr von 100,-, beim 2. Vergehen 200,-, beim 3. und jeden weiteren Vergehen eine Ordnungsgebühr von 300,- je Spieler gemäß Gebührenordnung erhoben. Unabhängig von dieser Ordnungsgebühr erfolgt die Wertung gem. DEB SpO. Diese Ordnungsgebühr bedarf keines Antrags auf Erlass eines Ordnungsbescheides. 4. Ärztlicher Dienst 4.1. Anwesenheit ärztlicher Dienst Der gastgebende Verein ist verpflichtet, von 30 Minuten vor Spielbeginn bis 15 Minuten nach Spielende für die Mannschaften mindestens einen ausgebildeten Rettungssanitäter (dieser muss Mitglied einer anerkannten Institution sein) und/oder einen Arzt im Stadion zur Verfügung zu halten Unterschrift ärztlicher Dienst Die eingeteilten SR überzeugen sich vor Spielbeginn, ob die Unterschrift des Rettungssanitäters/Arztes auf dem Spielbericht geleistet ist. Ist dies nicht der Fall, wird das Spiel nicht begonnen. Sobald der Rettungssanitäter/Arzt unterschrieben hat, dürfen die beiden Mannschaften auf das Eis Abwesenheit des ärztlichen Dienstes während des Spieles DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

8 Wird während des Spieles festgestellt, dass der Arzt oder Sanitäter nicht mehr anwesend ist, wird das Spiel unterbrochen. Dem Heimverein wird die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 45 Minuten den Arzt oder Sanitätsdienst zurückzuholen, ist der Verein dazu nicht in der Lage, wird das Spiel endgültig abgebrochen. Eine Zusatzmeldung durch die Schiedsrichter ist in solchen Fällen immer zu fertigen, auch wenn der Arzt oder Sanitäter in der geforderten Zeit eintrifft Transportkosten bei Verletzung Durch Verletzung notwendige Kosten des Transports oder der Behandlung außerhalb des Stadions gehen zu Lasten des Vereines, dem der Spieler angehört. Entstehende Behandlungskosten im Stadion gehen zu Lasten des Heimvereines. Ein Krankenwagen muss innerhalb von 15 Minuten vor Ort sein Wertung bei nicht vorhandenem ärztlichen Dienst Wird aus den genannten Gründen ein Spiel nicht angepfiffen oder abgebrochen, erfolgt die Wertung nach DEB SpO Art Darüber hinaus bleibt davon die Geltungmachung von evtl. Schadensersatzansprüchen gegen den sich verfehlenden Verein unberührt. 5. Schiedsrichter 5.1.Schiedsrichtereinteilung Die Schiedsrichtereinteilung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Obleuten der Landeseishockeyverbände der ausrichtenden Vereine. Es wird grundsätzlich das 2-Mann-System angewendet, das 3-Mann-System ist zu Ausbildungszwecken oder auf Antrag eines Vereins ebenfalls möglich. Es können auch Schiedsrichter zum Einsatz kommen, die mit der Gastmannschaft anreisen. Ziel ist es, Neulingen mehr Spielpraxis zu ermöglichen Schiedsrichter-Gebühren Die Höhe der Schiedsrichter-Gebühren ist in der SR-Gebührenordnung festgelegt, die vom Schiedsrichterobmann erstellt und versandt wird SR für Freundschaftsspiele/ Demospiele Für die Durchführung von Freundschaftsspielen bzw. Demospielen können nur dann SR eingeteilt werden, wenn das Spiel mind. 14 Tage vorher bei der Ligenleitung schriftlich angemeldet wurde.bestandteil dieses Antrages ist ein Konzept, aus dem die tatsächlichen Daten dieser Veranstaltung (Spielort, Spielbeginn, Spielzeit, Sinn und Zweck der Veranstaltung) als auch die Übernahme eventueller Kosten für SR oder Spieler anderer Mannschaften klar hervorgehen Verspäteter Spielbeginn Bei Verspätung des Gegners ist eine Wartezeit von mindestens 30 Minuten ab offiziellem Spielbeginn einzuhalten, bevor der Tatbestand "Nichtantreten" gegeben ist. Wenn der Gegner telefonisch eine längere Verspätung wegen schlechter Straßenverhältnisse, Autopanne etc. anmeldet und die Wartezeit zumutbar erscheint, soll das Spiel trotzdem durchgeführt werden. Diese Entscheidung treffen vorbehaltlich einer Verbandsentscheidung die Schiedsrichter. Unbeschadet dessen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Reisen so zu planen sind, dass die Beteiligten unter normalen Umständen mindestens eine Stunde vor Spielbeginn am Spielort eintreffen. 6. Spieltermine 6.1. Festgelegte Spieltermine Die auf der Termintagung festgelegten Spieltermine und Anfangszeiten für die jeweiligen Runden sind verbindlich und gleichzeitig Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Es obliegt den Vereinen, ihre Spieltermine zu überprüfen. Die Vereine benennen bei Meldung zur DSL zwei verantwortliche Ansprechpartner. Dieser wird etwa 14 Tage vor dem Spiel über die Schiedsrichteransetzung informiert. Für den Fall, dass eine Schiedsrichteransetzung dem Verein nicht rechtzeitig vorliegt, ist beim Schiedsrichterobmann DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

9 diesbezüglich nachzufragen. Es obliegt dem Vereinen, Ihre Spieltermine zu überprüfen und nachzuverfolgen Änderung von Spielterminen Änderungen können nur mit Genehmigung der Ligenleitung und dem Einverständnis des Spielgegners und mit Vorlage des amtlichen Spielverlegungsantrages vorgenommen werden Spielverlegungen Spielverlegungen können auf Antrag nur mit schriftlichem Einverständnis des jeweiligen Spielgegners und schriftlicher Genehmigung des Ligenleiters vorgenommen werden. Sie werden nur genehmigt, wenn beide beteiligten Vereine zuvor den neuen Termin schriftlich bestätigt haben. Als Spielverlegung gilt auch eine Terminänderung (Spielbeginn) an dem in den Terminlisten aufgeführten Tag oder eine Änderung des Austragungsortes o.ä. Der Antragsteller einer Spielverlegung ist dafür verantwortlich, dass alle Formalitäten erfüllt werden Information bei Spielausfall/Spielabsage etc. Im Falle von unumgänglichen Änderungen (Spielausfällen, Änderungen des Spielbeginns, etc.) ist in jedem Fall SOFORT die Ligenleitung, die Gastmannschaft und die eingeteilten SR mündlich per Telefon zu benachrichtigen Antrag auf Spielverlegung Spielverlegungen sind gebührenpflichtig und bedürfen grundsätzlich der Schriftform! Formblätter liegen der DSL Anmeldung bei. Die Gebühren sind der Gebührenordnung zu entnehmen. Die Gebührenordnung ist Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Als Spielverlegung gilt auch die Änderung des Spielortes. Der Antrag auf Spielverlegung muss mindestens 14 Tage vor dem offiziellen Spieltermin von beiden Mannschaften unterschrieben bei der Ligenleitung vorliegen. Die Zusendung per Mail oder Fax ist auch möglich. Ist die Frist kürzer, so handelt es sich um eine kurzfristige Spielverlegung Kurzfristige Spielverlegung Können bei kurzfristiger Spielverlegung die SR nicht mehr benachrichtigt werden oder wird dieses vom Veranstalter versäumt, trägt dieser die entstehenden Kosten Spielwertungen Kann ein Meisterschafts-/Pokalspiel ohne Verschulden der beteiligten Vereine nicht ausgetragen werden, so entscheidet die Ligenleitung nach pflichtgemäßen Ermessen über die Wertung oder ggf. Neuansetzung dieses Spieles. Die Ligenleitung ist hierbei an die Wertungsmöglichkeiten gem. Art der DEB SpO gebunden. 7. Mannschaftsmeldungen 7.1. Meldung der spielberechtigten Spieler Sämtliche aktiven, spielberechtigten Spieler jeder Mannschaft sind mit folgenden Angaben an die DSL- Ligenleitung zu melden: Kopie der DRS-Lizenz und Beiblatt über die Sportgesundheit bzw. Sportgesundheitspass der DBS-Landesverbände Rückennummer Name Vorname Spielerpass-Nummer Geburtsdatum Spielposition. Die letzte sportärztliche Untersuchung aller lizensierten Spieler darf nicht älter als 4 Wochen sein. DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

10 Die Meldungen haben bis zum 1.9. des Jahres zu erfolgen Nachmeldung von Spielern Die Nachmeldung von Spielern hat vor dem ersten Einsatz an die Ligenleitung zu erfolgen (schriftlich oder per Fax). Änderungen oder Streichungen auf der Mannschaftsmeldeliste sind der Ligenleitung SOFORT schriftlich bekannt zu geben. Bei Nichtbeachtung wird von der Ligenleitung eine Verwarnung ausgesprochen und eine Ordnungsgebühr in Höhe von 50,- erhoben. Im Wiederholungsfall findet Art (Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers) zusätzlich Anwendung. 8. Spielberechtigung 8.1. Spielberechtigung Spielberechtigt sind lizenzierte Spieler, die am Tage des Spieles 16 Jahre oder älter sind. Ausnahmegenehmigungen können in Einzelfällen von der Ligenleitung erteilt werden. In diesen Fällen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und eines Arztes vorliegen Doppellizenz In Mannschaften dürfen Spieler, für die ein anderer Verein (Stammverein) die Spielberechtigung besitzt, eingesetzt werden, sofern der Ligenleiter hierfür eine Sondergenehmigung erteilt. Sie wird nur erteilt, sofern der Stammverein sein Einverständnis erklärt und selbst nicht mit einer Mannschaft am Ligaspielbetrieb der DSL beteiligt ist. Diese Sondergenehmigung in Verbindung mit einem Lichtbildausweis anstelle eines Spielerpasses ist den Schiedsrichtern zusammen mit den Spielerpässen vorzulegen. Diese Regelung gilt nur für den Ligaspielbetrieb der Bundesliga Fehlende Spielerpässe Bei fehlenden Spielerpässen ist eine entsprechende Zusatzmeldung anzufertigen. Der Spieler hat sich durch einen Lichtbildausweis auszuweisen. Kann die Identität des Spielers nicht eindeutig geklärt werden, so darf dieser nicht am Spiel teilnehmen Forderung nach einem lizenzierten Trainer/Übungsleiter sowie Ausweispflicht Jede Mannschaft muss von einem lizenzierten Trainer bzw. Fachübungsleiter tatsächlich trainiert und auch gecoacht werden. Die Benennung dieses lizenzierten Trainers bzw. Fachübungsleiters ist Voraussetzung für die Zulassung zum Ligaspielbetrieb, sie muss spätestens mit der Mannschaftsmeldung erfolgen. Dabei werden die Trainerlizenzen der Landeseishockeyverbände, des DEB und des IPC anerkannt. Darüber hinaus ist die Anerkennung der C -Lizenzen, die im Rahmen der DBS/DRS- Übungsleiterlehrgänge in Verbindung mit sportlicher Praxis erworben wurden, möglich. Kann eine Mannschaft keinen Trainer oder Fachübungsleiter stellen, kann sie einen Sonderantrag auf Befreiung stellen. Die Sondergenehmigung muss in der Passmappe beiliegen. Dieser Antrag ist nur bis zur dritten Saison seit Beginn der Teilnahme am Ligaspielbetrieb möglich Ausweispflicht für Trainer Der Trainer/Fachübungsleiter hat vor Spielbeginn in der Schiedsrichter-Kabine im Beisein der Schiedsrichter auf dem Spielbericht mit Angabe seiner Lizenznummer zu unterschreiben. Der für die Mannschaft gemeldete lizenzierte Trainer/Fachübungsleiter kann im Verhinderungsfall durch einen anderen lizenzierten Trainer/Fachübungsleiter vertreten werden, vom Verein ist eine entsprechende Zusatzmeldung mit Begründung unter Beifügung einer Kopie der Lizenz des Vertreters zu fertigen. Die jeweils für die entsprechende Liga geforderte gültige Trainer- bzw. Fachübungsleiterlizenz, eine gültige Gastlizenz oder eine entsprechende vom DRS-Fachbereich Sledge-Eishockey ausgestellte Ausnahmegenehmigung ist den Schiedsrichtern vor jedem Spiel im Original zusammen mit den Spielerpässen vorzulegen. Kann diese nicht vorgelegt werden, ist analog zur "Nichtvorlage von Spielerpässen" zu verfahren. Spielende lizenzierte Trainer sind nicht berechtigt, das Kapitänsamt auszuüben (Interessenkonflikt). 9. Spielberichte DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

11 9.1. Wettkampfformalitäten Die Spielberichte sind sorgfältig, gut leserlich und korrekt in Druckbuchstaben oder Maschinenschrift auszufüllen. Bei nicht ordnungsgemäß ausgefüllten Spielberichten erfolgt im Ernstfall eine Verwarnung, im Wiederholungsfall eine Geldbuße. Verantwortlich für die Spielberichtsführung ist der Heimverein. Im Kopfteil des Berichtes sind die Namen der jeweiligen Spieloffiziellen (Punktezähler, Hauptzeitnehmer etc.) in Druckbuchstaben VOR der Unterschrift zu vermerken. Hinweis: 1 ausgebildeter und lizenzierter Wettkampfoffizieller pro Spiel ist wünschenswert Zusatzmeldung Der Spielbericht muss ggf. zusammen mit der Mannschaftsmeldung für dieses Spiel den SR 30 Minuten vor dem Spielbeginn vorgelegt werden. Darüber hinaus sind einige Formblätter "Zusatzmeldung" bereitzuhalten, die bei Bedarf den Schiedsrichtern oder der Gastmannschaft auszuhändigen sind Unterschrift Spieloffizielle Sämtliche Namen der Spieloffiziellen, Trainer, Mannschaftsführer und Schiedsrichter sowie deren Lizenznummern sind im Spielbericht und auf der Zusatzmeldung im Klartext zu vermerken. Daneben ist die Unterschrift zu setzen. (ggf. reicht hier ein Kurzeichen) 9.4. Spielberichtführung Die Spielberichte sind sorgfältig und gut leserlich auszufüllen und nach dem Spiel den Schiedsrichtern zur Kontrolle und Unterschriftsleistungen zu übergeben. Die erste Ausfertigung wird von den Schiedsrichtern an die Ligenleitung versandt. Die zweite und dritte Ausführung erhalten die beiden Mannschaften. Fertigen die Schiedsrichter eine Zusatzmeldung, so gilt der vorstehende Absatz. Falsche Angaben auf den Spielberichten gehen zu Lasten der Vereine, auch wenn sie von den Schiedsrichtern nicht festgestellt werden. Die vorzunehmenden Wettkampf-Formalitäten dürfen nicht von Minderjährigen ausgeführt werden Versand Spielberichte Der Original-Spielbericht ist von den Schiedsrichtern spätestens am Tag nach dem Spiel an die DSL- Ligenleitung zu senden Änderungen/Ergänzungen im Spielbericht Änderungen an Eintragungen im Spielbericht (Torschützen, Beihilfen, Strafzeiten) können nur bis 15 Minuten nach Spielende ausschließlich vom SR vorgenommen werden. Spätere Änderungen sind nicht zulässig Meldepflichtige Strafen Bei meldepflichtigen Strafen (Matchstrafen) ist eine Kopie durch die SR direkt an das zuständige Mitglied des Kontrollausschusses zu senden. Anschrift siehe Seite 2 der Durchführungsbestimmungen. 10. Spielerkleidung/Schutzausrüstung Rückennummern/Ärmelnummern (IIHF-Regel 240) Jeder Spieler muss auf der Rückseite seines Trikots eine Rückennummer haben. Weiterhin ist, bei Anschaffung von neuen Trikotsätzen, auf beiden Ärmeln eine mit der Rückennummer identische Nummer anzubringen. Die Rückennummer hat eine Höhe von cm. Die Ärmelnummer hat eine Höhe von 10 cm. Statt Ärmelnummern kann auch eine Nummer von gleicher Größe auf der rechten Brustseite angebracht werden. Es sind Trikotnummern von 1 bis 99 zulässig. Die für die einzelnen Spieler zu meldenden Rücken- und Ärmelnummern müssen während der gesamten Wettkampf-Saison beibehalten werden. Werden zum Warmlaufen eigene Trikots benutzt, müssen diese nummeriert sein und jeder Spieler muss dieselbe Nummer tragen, die für ihn auf dem Spielbericht steht. DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

12 10.2. Ausweichrückennummer Bei Verwendung einer Ausweichrückennummer (nur in unumgänglichen Ausnahmefällen) muss der Spieler mit dieser, nicht fest vergebenen Nummer eingetragen werden. Die gemeldete Rückennummer wird in Klammern vor dem Spielernamen im Spielbericht entsprechend eingetragen. Mit dieser in Klammern gesetzten Nummer wird der Spieler in der Statistik geführt. Pos. Dress Nr. Name, Vorname Passnr. V 25 (12) Winter, Petra Ausweichnummer Feste Trikotnummer Wechsel der Spielerkleidung Bei gleicher Spielerkleidung (Trikots) ist die Heimmannschaft verpflichtet, die Spielertrikots zu wechseln. Es sollte versucht werden dass die Heimmannschaft möglichst in hellen Trikots spielt. Die Entscheidung bei gleicher bzw. ähnlicher Trikotfarbe treffen die Schiedsrichter Schutzausrüstung (IIHF-Regeln , 234) Die internationalen Regeln schreiben für alle Spieler das Tragen von geprüfter Schutzkleidung vor. Dies gilt auch für den Gesichts- und Kopfschutz der Torhüter. Gem. IIHF-Regel 234 muss jeder Torhüter eine Vollgesichtsmaske und einen genehmigten Eishockeyhelm oder einen Torhüter-Vollkopfschutz tragen, der den anerkannten internationalen Normen entspricht. Dazu gibt es zwischen der IIHF und dem für Deutschland zuständigen EU-Normenausschuss derzeit noch unterschiedliche Auffassungen. Aus versicherungsrechtlichen Gründen wird deshalb für Torhüter aller Altersklassen folgendes festgelegt: Zugelassen sind alle bislang genehmigten Helme mit einer Gittermaske, sofern nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind: Gesichtsmasken müssen so hergestellt sein, dass weder Puck noch Stockschaufel durch die Maske dringen können. Ein fest aufliegender Kinnschutz sowie ein Kehlkopfschutz müssen vorhanden sein. Zugelassen sind weiterhin Torhüter-Vollkopfschützer, die den Bedingungen der CSA, HECC oder CE/ISO entsprechen und mit einem kennzeichnenden Aufkleber versehen sind. Fehlt der Aufkleber, darf der Torhüter-Vollkopfschutz NICHT getragen werden. Nicht zugelassen sind weiterhin Klarsichtmasken. Alle Spieler müssen einen Vollgesichtsschutz tragen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass Riemen zur Befestigung des Vollgesichtsschutzes nicht als Kinnband im Sinne der IIHF-Regel 223 gelten. Ein solches Kinnband ist stets extra zu tragen. Spieler müssen einen Halsschutz tragen. Ebenso Ellbogenschutz, Hockeyhandschuhe, Inline- oder Eishockeyhose, Tiefschutz und Knie- und Schienbeinschutz Des Weiteren wird auf die zusätzlichen Bestimmungen in IIHF-Regeln hingewiesen. Sämtliche getragene Schutzausrüstung muss handelsüblich sein und darf nachträglich nicht verändert werden (CE- Norm) Verantwortung für Schutzausrüstung Der Trainer und die einzelnen Spieler sind für das Tragen der vorgeschriebenen vollständigen und regelgerechten Schutzausrüstung selbst verantwortlich. Die Schiedsrichter sind nicht verpflichtet, dies ohne Aufforderung oder vor Spielbeginn zu kontrollieren Verstöße (nationale Regelung) Bei Verstößen kommt grundsätzlich die IIHF-Regel 555 zum Tragen. Ein Spieler kann solange nicht am Spiel teilnehmen, bis seine irreguläre Ausrüstung in Ordnung gebracht oder er ausgewechselt wurde. Das Fehlen oder das nicht korrekt geschlossene Kinnband am Helm kann mit einer kleinen Strafe geahndet werden, im Wiederholungsfalle erhält dieser Spieler eine Disziplinarstrafe. Das Fehlen eines korrekten Halsschutzes kann mit einer Disziplinarstrafe geahndet werden. Die Linienrichter sind ausdrücklich befugt, dem Hauptschiedsrichter Verstöße zu melden. Strafen wegen unkorrekter Ausrüstung sollen im Spielbericht unter Regelverstoß 98 eingetragen werden. Sollten sich bei einer Mannschaft die Verstöße häufen, so ist die Ligenleitung berechtigt, nachträglich Ordnungsmaßnahmen gegen die sich zu verfehlende Mannschaft zu erlassen. DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

13 10.7. Vermessung der Torhüterausrüstung In allen DSL-Ligaspielen ist die Beanstandung und Vermessung von Ausrüstungsgegenständen der Torhüter gem. IIHF-Regel 233 (Handschuhe) nicht zulässig. Die Schiedsrichter nehmen keine Torhüterausrüstungs-Vermessungen vor. Torhüterausrüstungs-Vermessungen können aber stichprobenmäßig von einem DRS-Beauftragten oder von Schiedsrichter-Beobachtern nach den Spielen vorgenommen werden. Bei der stichprobenartigen Kontrolle haben die Trainer die zu überprüfenden Torhüter aufzufordern, sich mit ihrer Ausrüstung der Kontrolle zu stellen. 11. Eisbereitung/Aufwärmen/Pausen/Kabinen Aufbereitete Eisfläche Die bereitete Eisfläche muss mindestens 15 Minuten vor Spielbeginn zur Verfügung stehen. Vor Beginn des Spiels und ggf. in den Drittelpausen ist das Eis zu erneuern, wobei einfaches Abschieben nicht als Eiserneuerung gilt Warmlaufen Die Mannschaften haben das Recht, sich spätestens ab 15 Minuten vor Spielbeginn für die Dauer von 10 Minuten auf der Eisfläche aufzuwärmen. Das Eis darf zum Warmlaufen erst betreten werden, nachdem der ärztliche Dienst gem. Ziff.4.2. seine Anwesenheit durch Unterschrift auf dem Spielbericht bestätigt hat. Bereits zum Warmlaufen müssen die Spieler einen Helm tragen. Die Schiedsrichter haben das Recht, die neutrale Zone des Spielfeldes für ihr eigenes Warmlaufen freizuhalten, wenn die Mannschaften ihnen nicht eine ausreichende Eisfläche belassen Bereitstellung von Pucks Die Heimmannschaft stellt der Gastmannschaft 10 Pucks dafür zur Verfügung Drittelpausen Die Pausen zwischen den Spieldritteln betragen 10 Minuten. Der Hauptzeitnehmer ist verpflichtet, drei Minuten vor dem Drittelbeginn die Schiedsrichter und die Mannschaften auf das Eis zu rufen. Einem Aufwärmen vor dem Spiel ist im Zweifel der Vorrang vor den Drittelpausen und einem pünktlichen Spielbeginn zu geben. Bei Spielen, deren verfügbare Eiszeit knapp wird (z.b. verspäteter Beginn, Unterbrechungen), hat die korrekte Durchführung und Beendigung des Spiels Vorrang vor der Eisaufbereitung und der Einhaltung der vorgeschriebenen Pausen. Die abschließende Entscheidung treffen die Schiedsrichter Spielzeiten Die Spielzeit beträgt 3 mal 15 Minuten gestoppt analog den Eishockeyzeiten. Bei Unentschieden nach 3 x 15 Minuten erfolgt eine Overtime: 5 Min 4 gegen 4. Wenn immer noch kein Sieger feststeht, dann erfolgt das Shoot Out Kabinen Die Kabine der Gastmannschaft muss 60 Minuten vor Spielbeginn zur Verfügung stehen Schiedsrichter-Kabine Die Schiedsrichter-Kabine darf während der Spiele ausschließlich von den Schiedsrichtern benutzt werden. 12. Spielerbänke/Platzaufbau Spieltore Bei allen Spielen müssen Tore gem. IIHF-Regel 130 verwendet werden. Die sog. Flatternetze in den Toren sind nicht mehr zulässig. DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

14 An den beiden Torpfosten muss jeweils ein Dorn von 3 cm Länge angebracht sein. Dasselbe gilt für die beiden hinteren Torbegrenzungsbogen. Für die Aufnahme dieser Dorne in der Eisfläche sind die entsprechenden Bohrungen vorzubereiten. Alternativ sind sog. Goal-Pegs (Gummibefestigungen, neues System) zulässig Signale Es ist sicherzustellen, dass die akustischen Signale, die das Ende eines Spieldrittels oder einer Verlängerung anzeigen, im Stadion auch dann deutlich hörbar sind, wenn ein durch Zuschauer verursachter hoher Geräuschpegel herrscht. Die Auslösung der Signale soll automatisch nach Ende des jeweiligen Spieldrittels bzw. nach Ende der Verlängerung über die Uhrenanlage erfolgen. Ist eine automatische Anlage nicht vorhanden, muss sichergestellt sein, dass der Signalton ohne Verzögerung in der Sekunde nach Ablauf des Spieldrittels oder der Verlängerungszeit ausgelöst werden kann. Sogenannte Sirenen oder ähnliche Instrumente, die von der Betätigung bis zur Abgabe des Signals eine gewisse Vorlaufzeit haben, dürfen nicht verwendet werden. Zur Klarstellung über die Spielzeit eines jeden Drittels wird darauf hingewiesen, dass bei vorwärts laufender Uhr die Zeit bis einschließlich 14 Minuten und 59 Sekunden läuft. Sobald die Uhr 15 Minuten und 0 Sekunden anzeigt, ist die Spielzeit bereits beendet. Dies gilt für evtl. Verlängerungen analog. Bei einer rückwärtslaufenden Uhr dauert das jeweilige Drittel bzw. die Verlängerung bis einschließlich Sekunde 1. Gemäß der IIHF-Regeln soll die Uhr rückwärts laufen. Ist dieses technisch nicht möglich, darf die Uhr vorwärts laufen. Die elektrische Stadionuhr muss mit mindestens zwei Strafzeit-Anzeigen pro Mannschaft versehen sein. 13. Spielregeln Dritte Disziplinarstrafe oder Spieldauerdisziplinarstrafe Erhält ein Spieler in einer Wettkampfsaison die dritte Disziplinarstrafe oder eine Spieldauerdisziplinarstrafe, so ist er automatisch im nächsten Spiel nicht spielberechtigt Übernahme der Sperren (Matchstrafen) Die Sperren bei Matchstrafen werden in die nächste Saison übernommen Einzug des Spielerpasses Sehen sich die Schiedsrichter im Rahmen ihrer Regelauslegung veranlasst, eine Matchstrafe gegen einen Spieler auszusprechen, so wird der Spielerpass von den Schiedsrichtern eingezogen und an den Ligenleiter versandt. Der Spieler ist in diesem Fall bis auf weiteres vom Spielbetrieb gesperrt. Das Spielgericht entscheidet über das Strafmaß nach Antrag des Kontrollausschusses nach der DEB Schiedsgerichtsordnung Einzug der Trainerlizenz Bei Aussprechen einer Matchstrafe gegen einen Trainer wird ein Verfahren vor dem Spielgericht eingeleitet. Die Trainerlizenz wird nicht eingezogen, vom Zeitpunkt der Antragstellung durch den Kontrollausschuss ist der Trainer von seiner Tätigkeit suspendiert. Das Spielgericht ist verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen über die Antragstellung zu entscheiden. (Art.23 DEB FTO) Weigerung das Spiel fortzuführen Team auf dem Eis / Team nicht auf dem Eis Entsprechend den Regeln 566 und 567 des IIHF-Regelbuch ist für die Verweigerung das Spiel fortzuführen oder das Verlassen der Spielfläche ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 500,- zu zahlen. Als Verweigerung zählt es, wenn der Schiedsrichter zum Anspiel pfeift und eine Mannschaft sich weigert, das Anspiel auszuführen. Diese Konventionalstrafe bedarf keines Antrags auf Erlass eines Ordnungsbescheides. 14. Lautsprecherdurchsagen Unzulässige Lautsprecherdurchsagen DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

15 Wenn während eines Eishockeyspiels von Zuschauern oder Sponsoren Prämien für Tore oder Beihilfen etc. ausgesetzt werden, dürfen diese während des Spiels oder der Pausen nicht durch Lautsprecherdurchsagen oder anderweitig bekannt gemacht werden. Politische und rassistische Lautsprecherdurchsagen sind generell verboten Bekanntgabe in den Pausen / nach Spielende Werbedurchsagen dürfen nur vor dem Spiel, in den Drittelpausen und nach Spielende durchgeführt werden. Hierbei ist Punkt zu beachten Allgemeine Durchsagen Alle anderen Durchsagen - insbesondere die Angaben der Schiedsrichter - müssen neutral, ohne Wertigkeit und ohne Provokation durchgeführt werden. Dies gilt auch für evtl. Musikeinspielungen. 15. Durchsage von Spielergebnissen Meldung des Spielergebnisses Der Heimverein ist verpflichtet, das Spielergebnis unmittelbar nach Spielende (spätestens am Morgen nach Spielende) dem Ligenleiter per Fax, SMS, oder telefonisch durchzugeben. Die DSL-Ligenleitung gibt den Spielbericht nach Prüfung zur Veröffentlichung frei Veröffentlichung Die Veröffentlichung der Spielergebnisse und der Spielstatistik erfolgt zurzeit zentral über die Homepage der Cardinals aus Dresden ( 16. Spielplan, Spielmodus, Gebührenordnung/SR-Gebührenordnung 16.1.Bestandteile der Durchführungsbestimmungen Spielplan, die Gebührenordnung und die SR-Gebührenordnung sind als Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen als Anlage beigefügt bzw. werden nachgereicht Spielmodus Die Teilnehmer spielen in einer Gruppe eine Einfachrunde, die in der Zeit vom 1.9. bis des darauf folgenden Jahres ausgetragen wird. Die Spielaustragung ist auch in Turnierform (3 beteiligte Mannschaften) möglich. Eine Play-Off-Regelung wird später soweit erforderlich erarbeitet Wertung/Tabelle Es wird eine Wertungs- und Rangtabelle geführt. Tabellenführer ist die Mannschaft mit den meisten Punkten. Bei Punktgleichheit wird in folgender Reihenfolge gewertet: 1. Direkter Vergleich 2. Tordifferenz 3. Anzahl geschossener Tore Als Deutscher Meister im Sledge-Eishockey gilt offiziell die Mannschaft, die zu Saisonende diese Tabelle anführt. Sollte bei Saisonende Punktgleichheit zwischen zwei Teams bestehen und die Wertung nach Punkt 1-3 kein Ergebnis bringt, so wird die Position per Münzwurf entschieden Mindeststärke der Mannschaften Bei der Mannschaftsmeldung ist die Mindeststärke von 6 Spielern (davon 1 Torwart) zu erfüllen. Spieler/ innen mit Doppellizenz zählen nicht für die Erfüllung der Mindeststärke Spielstärke DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

16 Pro Spiel sind max. 22 lizenzierte Spieler (20 Feldspieler und 2 Torhüter) spielberechtigt Teamstärke Die Spielerlizenzen für die DSL sind pro Saison und Team unbegrenzt. 17. Sondermaßnahmen und Erlasse Weiterleitung der Durchführungsbestimmungen Diese Durchführungsbestimmungen und Anhänge sind auch den Mannschaftsführern sowie Trainern und Betreuern auszuhändigen. Die Eishallenbetreiber/ Eismeister sind über wichtige Punkte entsprechend zu informieren. Die Durchführungsbestimmungen sind den eingeteilten SR jederzeit auf Verlangen vorzulegen. 18. Doping Doping ist nach den Bestimmungen des DBS/DRS nicht erlaubt. Gültigkeit hat die Antidopingordnung des DBS. Für die Durchführung der Dopingproben ist der Dopingbeauftragte zuständig. Alle Teilnehmer haben aus diesem Grund eine Auflistung der eingenommenen Medikamente mit ärztlicher Indikation mitzuführen, um diese Liste bei Bedarf vorlegen zu können. Fehlt dieser Indikationsnachweise, so kann der Sportler bei einem positiven Ergebnis wegen Dopingvergehens bestraft werden. Die Mannschaftsführer sind dafür verantwortlich, dass sich die ausgewählten Spieler der Kontrolle unterziehen und dass die Medikamentenlisten vorhanden sind. 19. Nationalmannschaft Die Teilnehmer verpflichten sich, Spieler und Personal für Aufgaben und Einsätze im Rahmen der Nationalmannschaft freizustellen sobald eine Anforderung oder Nominierung seitens des Nationaltrainers vorliegt. Termine und Aufgaben der Nationalmannschaft werden als grundsätzlich vorrangig gegenüber Vereinsangelegenheiten angesehen. Termine welche nicht bei der Fachbereichssitzung fest standen können während der laufenden Saison nicht als vorrangig angesehen werden Adressen der Vereine Adressen Für die Versendung offizielle Schreiben von Organen des DSL müssen alle Vereine ab sofort eine - Adresse angeben. Die Vereine sind verpflichtet, die s regelmäßig abzurufen und an die zuständigen Personen im Verein weiterzuleiten. Eine von den Organen der DSL versandte gilt mit dem Versand als zugestellt. Die Vereine tragen für die Versäumnisse der Weiterleitung die Verantwortung und sind für entstehende Kosten voll haftbar. 21. DSL Liga-Ausschuss Bildung eines Schiedsgerichtes 6 Vertreter der Vereine und Ligenleitung (Vereine nennen bis zum Saisonbeginn einen Vertreter) DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

17 Schriftliche Information des Gremiums bei allen Entscheidungen der Ligenleitung Aufgaben Der DSL Liga-Ausschuss setzt sich aus je einem Vertreter der teilnehmenden Vereine zusammen. Der Ausschuss wählt einen Vorsitzenden, der stimmberechtigtes Mitglied im DRS-Vorstand des Fachbereiches wird. Scheidet ein Team aus, so verliert dieser Vertreter automatisch mit dem Tage des Ausscheidens seines Teams aus der Liga auch sein Mandat. Der DSL Liga-Ausschuss wählt einen Kontrollausschuss - Vorsitzenden. Der DSL Liga-Ausschuss wählt einen Spielgerichts-Vorsitzenden, welcher nicht im DSL Liga-Ausschuss sein muss. Dieser kann eine Person des öffentlichen Rechts sein. Diese beiden Gremien verhandeln über zu verhängende Strafen an Teams und Spielern. Sollte es zu einer Verhandlung im größeren Rahmen kommen, wird der Schiedsgerichtsvorsitzende zwei unabhängige DSL Mitglieder hinzuziehen. Entscheidungen sollten nach der DEB Rechtsordnung und der DEB Schiedsgerichtsordnung getroffen werden. Des Weiteren ist der DSL Liga-Ausschuss gedacht als Anlaufstelle für Beschwerden und Anregungen über die zukünftige Aufnahme und den Ausschluss von Teams, sowie Neufassungen und Änderungen von Durchführungsbestimmungen. Entscheidungen des DSL Liga-Ausschusses gelten für alle teilnehmenden Teams als verbindlich Abwerbung von Spielern Eine aktive Abwerbung von Spielern durch zugelassene eingetragene Vereine ist untersagt und hat den sofortigen Ausschluss des abwerbenden eingetragenen Vereins aus der DSL zur Folge. Im Zweifelsfall entscheidet hier der DSL Liga- Ausschuss nach Anhörung beider Parteien und Prüfung der Sachlage. Ein Vertreter eines beklagten Vereins ist in diesem Zusammenhang im DSL Liga-Ausschuss nicht stimmberechtigt. 22. Allgemeines Benennung der Verantwortlichen In der Mannschaftsmeldung sind der verantwortliche Mannschaftsführer (mit Unterschriftsprobe) und der verantwortliche Trainer/Fachübungsleiter (mit Unterschriftsprobe) zu benennen. Eine Kopie der gültigen Trainer-/Fachübungsleiterlizenz ist beizufügen. Der Ansprechpartner für die Ligenleitung und die Schiedsrichter ist ebenfalls zu benennen. Die Meldungen sind an die Ligenleitung zu richten. Werden Trainer/Fachübungsleiter regelmäßig eingesetzt, die bisher nicht gemeldet worden sind, ist eine Nachmeldung mit den obigen Angaben nach dem ersten Einsatz vorzunehmen Haftungsausschluss Die DSL und deren Vertreter haften für keinerlei Unfälle oder Verletzungen aus dem Spielbetrieb der DSL oder dem Training der jeweiligen Teams. Alle Spieler nehmen am Spielbetrieb auf eigenes Risiko teil! Die Versicherung erfolgt über die Vereinszugehörigkeit bzw. über die Sportversicherung beim zuständigen Landesverband. Die Haftung für über diese Versicherung hinausgehende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen Sportordnung Durch die Teilnahme an der Liga unterwirft sich der teilnehmende Verein der Sportordnung, sowie der Rechts- und Schiedsgerichtsordnung des DRS und der Anti-Doping-Ordnung des DBS, der Durchführungsbestimmungen und der Schiedsgerichtsordnung des DEB unter gleichzeitigem Verzicht auf Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges. DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

18 Anmeldung zur DSL (Deutsche Sledgeeishockey Liga) Hiermit melden wir verbindlich für die Saison 2013/2014 eine Mannschaft zum Spielbetrieb in der DSL an. Die Mannschaft trägt den Namen Vereinsname Wir erkennen damit die Ligenordnung in der vorliegenden Form an. Wir sind Mitglied im DRS/DBS. Wir sind Mitglied im Landeseishockeyverband Verantwortliche(r) Ansprechpartner(in) seitens unseres Vereins ist Name, Vorname, Strasse - Nr, PLZ Ort, Telefon, Fax, Vertreter(in) unseres Vereins im DSL Liga-Ausschuss ist Name, Vorname, Strasse Nr., PLZ Ort, Telefon, Fax, Eine Aufstellung der Mannschaft mit jeweils Kopie der DRS-Lizenz und Beiblatt über die Sportgesundheit bzw. Sportgesundheitspass der DBS-Landesverbände, Rückennummer, Name, Vorname, Spielerpass-Nummer, Geburtsdatum, Spielposition ist beigefügt. Eine Kopie der Trainer/Fachübungsleiter-Lizenz ist beigefügt. Datum, Name des Vereins, Strasse - Nr, PLZ Ort, Telefon, Fax, , rechtsverbindliche Unterschrift DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

19 Gebührenordnung 1. Meldegebühr für jeder Mannschaft der DSL Bundesliga 100,- 2. offen 3. Einsatz nicht spielberechtigter Spieler 100,- 4. Einsatz nicht gemeldeter Spieler 50,- 5. Protestbearbeitung/Spielgericht 15,- 6. Verbandsaufsicht 100,- 7. Nichtvorlage Trainerausweis 25,- 8. Nicht termingerechte Durchsage Spielergebnis 15,- 9. Im Wiederholungsfall 30,- 10. Nichtvorlage Spielerpass 15,- 11. Unleserlicher Spielbericht 5,- DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

20 Antrag auf Spielverlegung Saison 2013/2014 Antragsteller: Spielgegner: Verein: Verein: Name: Name: Tel.: Tel.: Fax: Fax: Der Antragsteller bittet um Spielverlegung des nachfolgend aufgeführten Spieles: Heim: Gast: Alter Termin: Neuer Termin: Dieser Antrag ist nach Unterschrift der Betreffenden Vereine sofort an den zuständigen Ligenleiter und an den SR-Obmann per Post oder Fax zu versenden. Rechnungsstellung erfolgt durch den Ligenleiter an den Antragsteller dieser Spielverlegung. Die Unterzeichner der betreffenden Vereine sind mit der Spielverlegung einverstanden: DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

21 Ort, Datum Antragsteller (Unterschrift und Stempel) Ort, Datum Spielgegner (Unterschrift und Stempel) Ort, Datum Genehmigung der Ligenleitung (Unterschrift) Ablaufplan zu einem Meisterschaftsspiel 1. Spielbericht wenn möglich zu Hause vorbereiten ( eventuell per Mail die Mannschaftsaufstellung vom Gegner anfordern und im Spielbericht eintragen) min. vor Spielbeginn - Spielerpässe und Trainerlizenz bereithalten. 3. Zusatzmeldung dazulegen. 4. Getränke für die Mannschaften? 5. Eine Trinkflasche für die Schiedsrichter? ( Wasser, Zitronentee oder ähnliches) 6. Unterschriften von Trainern, Betreuern und Sanitäter auf Spielbericht? 7. Falls Gastmannschaft noch nicht eingetroffen SR informieren Min. vor Spielbeginn Spielbericht und Passmappen in die SR-Kabine. 9. SR bezahlen, SR informieren ob in jeder Drittelpause Eisaufbereitung stattfindet. 10.Bankpersonal vor Ort? 11.Pucks am Eis? 12.Nach Spielende Spielbericht den SR zur Unterschrift vorlegen. 13.Kopien für beide Mannschaften anfertigen. 14.Originalspielbericht den SR zum Versand aushändigen. 15.Spielergebnis an Ligenleitung melden (Anruf oder SMS). DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

22 DSL Deutsche Sledge Eishockey Liga Mannschaftsmeldeliste Saison 2013/2014 Verein: Trikotfarbe Heim: Auswärts: Ldf.Nr. RüNr. Pos. Name Vorname Geburtsdatum Passnummer Behinderung Ja/Nein DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

23 T r a i n e r : L i z e n z n u m m e r : T r a i n e r : Lizenznummer: B e t r e u e r : S t a n d : DSL Durchführungsbestimmungen Stand von 23

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