Ausschreibung: Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen (385)

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1 Rundschreiben LV Nr.: 33/2010 Verteiler: Direkt: Bezirks-Referatsleiter Ärzteteam Bezirks Leiter Einsatz in Erste Vorsitzender Ärztekommission Referent EH/SAN LV Landesverbandsarzt & Leiter Medizin LV Landesverbandsarzt & Referent EH/SAN LV Nachrichtlich: Landesgeschäftsstelle Bezirksgeschäftsstellen in RLP Landesgeschäftsstelle Hessen Landesgeschäftsstelle Baden Landesgeschäftsstelle Saar Medizinische Leitung des Präsidiums über Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße Lehmen (Mosel) Telefon: Telefax: medizin@rp.dlrg.de rheinland-pfalz@dlrg.de (Geschäftsstelle) Internet: 9. November 2010 Ausschreibung: Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen (385) Landesverbandsarzt Karsten Theiß Telefon: Liebe DLRG ler, hiermit laden die Landesverbände Baden, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saar gemeinsam zum Lehrgang Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen ein. Die Ausbildung umfasst insgesamt 20 UE. Beginn: Freitag um Uhr Ende: Sonntag ca Uhr Ort: DLRG Bildungszentrum Rheinland-Pfalz Bergstraße Lehmen/Mosel Telefax: arzt@rp.dlrg.de Referatsleiter Erste Hilfe/Sanitätswesen Wilfried Keil Telefon: Telefax: Lehrgangsleitung: Referenten: Anmeldung an: Anmeldeschluss: Teilnehmerzahl: Gebühren: Karsten Theiß, Wilfried Keil Traudel Scheiwer, Karsten Theiß, Dr. Katrin Theiß, Michael Lipus, Matthias Frick DLRG Landesgeschäftsstelle Rheinland-Pfalz bis Uhr mind. 8 Teilnehmer, max. 20 Teilnehmer 40 Übernachtung 40 Verpflegung 40 Seminargebühr 90 Material (Foliensatz, Ausbildungsvorschrift) Die Gebühren (210 ) werden nach Anmeldung und Zulassung von der LV-Geschäftsstelle in Rechnung gestellt. Die Gebühren sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. EH-SAN@rp.DLRG.de Die DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. ist Fachverband im Landessportbund Rheinland-Pfalz. Die DLRG ist Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), im Deutschen Spendenrat, in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH), in der International Life Saving Federation (ILS) und der ILS-Europe. Volksbank RheinAhrEifel eg BLZ Konto

2 Ausschreibung: Ausbilder Erste Hilfe bei Kindernotfällen Seite 2/2 Die Teilnehmer müssen folgende Voraussetzungen erfüllen und dieses in Kopie mit der Anmeldung nachweisen. Die Originale sind zu Lehrgangsbeginn dem Lehrgangsleiter vorzulegen. Mindestalter 18 Jahre Mitgliedschaft in der DLRG gültige Erste Hilfe- oder Sanitäts-Ausbilder-Urkunde der DLRG Erfahrung als Erste Hilfe- oder Sanitätsausbilder Befürwortung durch die jeweilige Gliederung und den Landesverband erfolgreich absolvierter Lehrgang Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) der DLRG (nicht älter als drei Jahre). Die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) der DLRG muss von medizinisch ausgebildetem Personal (Arzt, Krankenschwester, -pfleger, Rettungssanitäter oder assistent) nicht nachgewiesen werden. Der entsprechende Nachweis ist mit der Anmeldung einzureichen. Die Erfahrung als Erste Hilfe- oder Sanitäts-Ausbilder wird als gegeben angesehen, wenn mindestens vier Erste Hilfe- Ausbildungen (Lehrgang Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe-Lehrgang oder Erste Hilfe-Training) durchgeführt worden sind und an anerkannten Fortbildungslehrgängen (mindestens 16 UE) für Erste Hilfe-Ausbilder teilgenommen worden ist. Für den Erfahrungsnachweis können auch Ausbildungen in anderen Organisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) angerechnet werden. Es gilt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ausbilder Erste Hilfe bei Kindernotfällen (385) der DLRG LV Rheinland-Pfalz, die Bestandteil dieser Ausschreibung ist und von den Teilnehmern mit der Anmeldung als verbindlich anerkannt wird. Bei Bedarf nachzulesen unter: (aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen in der DLRG ist es ausreichend, wenn der Lehrgang Erste Hilfe bei Kindernotfällen bei der DLRG nach der Ausbildungsvorschrift EHK-RLP besucht wurde. Der Kurs muss abweichend zum Stand vom nicht beim LV Rheinland-Pfalz absolviert werden.) Die Anmeldung muss auf dem beiliegenden Anmeldeformular über die Gliederung an die Landesgeschäftsstelle erfolgen. Mitglieder des DLRG LV Baden: Schicken Ihre Anmeldung bis spätestens , Uhr (Eingang) an die Landesgeschäftsstelle des DLRG LV Baden (Werftstraße 8a Karlsruhe) auf beiliegendem Anmeldeformular. Die Rechnungstellung erfolgt dann ebenfalls durch den LV Baden, da eine Bezuschussung (maximaler Eigenanteil 120, s. Bildungsprogramm) erfolgt. Mitglieder des DLRG LV Hessen: Schicken Ihre Anmeldung bis spätestens , Uhr (Eingang) an die Landesgeschäftsstelle des DLRG LV Hessen (Uferstraße 2a Wiesbaden) auf beiliegendem Anmeldeformular. Die Rechnungsstellung erfolgt dann ebenfalls durch den LV Hessen, da eine Bezuschussung (s. eigene LV-intern Ausschreibung) erfolgt. Im Verlauf des Lehrgangs sind ein Referat (Dauer 10 min) sowie eine Lehrprobe (Dauer min) zuhalten. Die Themenmitteilung erfolgt ca. 2 Wochen vor dem Lehrgang mit dem Versand der Lehrgangsunterlagen. Die Lehrprobe wird im Rahmen eines Lehrgangs Erste Hilfe bei Kindernotfällen am gehalten, der durch die Ausbilderanwärter durchgeführt wird. Weitere kurzfristige Lehrproben vor Ort sind bei Erfordnis möglich. Versicherungsschutz für diese Veranstaltung besteht ausschließlich im Rahmen der DLRG- Standardversicherungen (im wesentlichen Unfallversicherungsschutz über die zuständige Unfallkasse sowie Haftpflichtversicherung). Wir bitten Sie, im Interesse aller Teilnehmer, pünktlich anzureisen. Fahrtkosten werden für die Teilnehmer von Seiten des LV Rheinland-Pfalz nicht erstattet. Mit kameradschaftlichen Grüßen Karsten Theiß LV Rheinland-Pfalz Landesverbandsarzt

3 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Verbindliche Anmeldung zur Ausbildung Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen in Lehmen (Mosel) Name: Vorname: Geb.Datum: Straße, Nr: PLZ: Telefon: DLRG-Mitglied seit: EH/SAN-Prüfernummer: Geburtsort: Wohnort: Fax: in: gültig bis: Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten in einer Teilnehmerliste erfasst werden, die allen Teilnehmern des Lehrgangs überreicht wird: ja/nein Folgende Nachweise liegen dieser Anmeldung in Kopie bei: erfolgreich absolvierter Lehrgang Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) der DLRG (nicht älter als drei Jahre) [oder Ausbildungszeugnis gemäß Ausschreibung] gültige Erste Hilfe- oder Sanitäts-Ausbilder-Urkunde der DLRG (incl. Verlängerungsnachweis) Eine Kopie meiner bisherigen Fortbildungsaktivitäten als Erste Hilfe- bzw. Sanitätsausbilder (mind. 16 UE) Die Nachweis sind bei Lehrgangsbeginn im Original vorzulegen. (Ort und Datum) (Unterschrift des Teilnehmers) Die DLRG Gliederung befürwortet die Teilnahme an der Ausbildung Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen. Die eigenständige Durchführung von mindestens vier Erste Hilfe-Ausbildungen (Lehrgang Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe-Lehrgang oder Erste Hilfe- Training) durch o.g. Ausbilder in unserem Auftrag wird bestätigt. (Eine entsprechende Aufstellung ist bei Kursbeginn durch den Teilnehmer mitzubringen!) (Datum, Ort) (TL oder Vorsitzende/r)

4 Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare des Landesverbandes der DLRG Rheinland Pfalz e.v. 1. Anmeldungen 1.1. Anmeldungen für Lehrgänge und Seminare des Landesverbandes der DLRG Rheinland Pfalz e.v. sind zu richten an: DLRG-Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Geschäftsstelle Bergstraße Lehmen FAX: 02607/ Mündliche Anmeldungen sind aus organisatorischen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen. Es ist die in der Lehrgangs-, bzw. Seminarausschreibung angegebene Anmeldefrist einzuhalten Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Teilnahmevoraussetzungen 2.1. Die Teilnahme an einem Lehrgang oder Seminar des Landesverbandes der DLRG Rheinland Pfalz e.v. ist an die Erfüllung der in der Lehrgangs-, bzw. Seminarausschreibung festgelegten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang, bzw. zum Seminar im Original mitzubringen Der Teilnahmebeitrag muss als Eingang auf der angegebenen Bankverbindung spätestens zwei Wochen vor Lehrgangs-, bzw. Seminarbeginn eingegangen sein. Um zeitnahe Überweisung nach Anmeldung wird daher gebeten. Bei verspäteter Zahlung kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. 3. Bankverbindung Volksbank RheinAhrEifel eg BLZ: Kto.Nr.: Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangs-, bzw. Rechnungsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich! 4. Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen 4.1. Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Lehrgangs-, bzw. Seminarplätze in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der künftige Teilnehmer erhält eine Ausschreibung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Lehrgangs-, bzw. Seminarbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht, erfolgt umgehend eine Absage Der Landesverband der DLRG Rheinland Pfalz e.v. ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z.b. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses richtet sich ein finanzieller Anspruch nach den Rücktrittsbedingungen dieser Teilnahmebedingungen. 5. Rücktrittsbedingungen 5.1. Bei Stornierung durch den Teilnehmer hat eine schriftliche Mitteilung zu erfolgen. Bei fristgerechtem Rücktritt wird eine Kostenpauschale in Höhe von 15 fällig. Bereits bezahlte Entgelte werden unter Einbehaltung der Kostenpauschale erstattet. Sofern für einzelne Veranstaltungen keine gesonderten Regelungen vereinbart wurden, hat der Teilnehmer das Recht bis 8 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung zurückzutreten Bei Nichteinhaltung der oben genannten Frist ist der Teilnehmer generell zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Angemeldete Teilnehmer, die zu Lehrveranstaltungen nicht oder nur teilweise erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. 5.3 Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers ist jedoch grundsätzlich möglich. Ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attestes besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages. Diese kann erst nach Einzelfallprüfung erfolgen Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Lehrgangs-, bzw. Seminargebühren. 6. Lehrgangsabsage Der Landesverband der DLRG Rheinland Pfalz e.v. behält sich vor, Lehrgänge, bzw. Seminare abzusagen. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen rückerstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. 7. Unterbringung und Verpflegung Im Teilnehmerbeitrag enthalten sind die Lehrgangsteilnahme, eventuell lehrgangsbegleitende Unterlagen, sowie Verpflegung und Unterbringung gemäß Lehrgangsausschreibung. 8. Haftung Der Landesverband der DLRG Rheinland Pfalz e.v. haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. 9. Datenspeicherung Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden. 10. Urheberrecht Sämtliche Lehrgangsunterlagen dürfen nur mit Einverständnis des Landesverbandes der DLRG Rheinland Pfalz e.v. bzw. dem Urheberrechtsinhaber vervielfältigt werden.

5 DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ausbilder Erste Hilfe bei Kindernotfällen (385) der DLRG LV Rheinland-Pfalz Bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung zur Ausbildung von Ausbildern für Erste Hilfe bei Kindernotfällen (385) durch das DLRG Präsidium gelten für den Bereich des Landesverbandes Rheinland-Pfalz die nachfolgenden Bestimmungen. Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung der DLRG (Best-Nr: ) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) haben übergeordneten Charakter und werden durch nachfolgende Regelung nicht geändert. Im Zweifelsfall kommt die übergeordnete Regelung zur Anwendung. Übersichtsgrafik: Die ergänzende Qualifikation als Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen umfasst 20 Unterrichtseinheiten je 45 min (10 Doppelstunden): Voraussetzungen: Die Lehrqualifikation als Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen kann nach Vorliegen folgender Eingangsvoraussetzungen erworden werden: Mindestalter 18 Jahre Mitgliedschaft in der DLRG gültige Erste Hilfe- oder Sanitäts-Ausbilder-Urkunde der DLRG Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ausbilder für EH bei Kindernotfällen Stand: / Seite 1/4

6 DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. Erfahrung als Erste Hilfe- oder Sanitätsausbilder Befürwortung durch die jeweilige Gliederung erfolgreich absolvierter Lehrgang Erste Hilfe bei Kindernotfällen der DLRG LV Rheinland- Pfalz Ergänzung : Aufgrund der zwischenzeitlich weiten Verbreitung unserer Ausbildungsvorschrift (AV EHK-RLP) in der DLRG und der Empfehlung zur Anwendung durch die der DLRG ist folgende Alternativformulierung anwendbar: erfolgreich absolvierter Lehrgang Erste Hilfe bei Kindernotfällen der DLRG Vor Beginn des Lehrgangs zum Erwerb der fachspezifischen Lehrqualifikation für Erste Hilfe bei Kindernotfällen sind über die zuständige Gliederung folgende Unterlagen in Kopie beim Landesverband Rheinland-Pfalz einzureichen: Nachweis der bestehenden Mitgliedschaft in der DLRG Bescheinigung der Teilnahme an einem Lehrgang Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) der DLRG LV Rheinland-Pfalz (nicht älter als drei Jahre) Ergänzung : Alternativ Bescheinigung der Teilnahme an einem Lehrgang Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) der DLRG (nicht älter als drei Jahre) Gültige Erste Hilfe- oder Sanitätsausbilder-Ausbilder-Urkunde Nachweis der Erfahrung als Erste Hilfe- oder Sanitäts-Ausbilder Befürwortung der jeweiligen Gliederung Die Originale sind zu Lehrgangsbeginn dem Lehrgangsleiter vorzulegen. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313) der DLRG LV Rheinland-Pfalz muss von medizinisch ausgebildetem Personal (Arzt, Krankenschwester, - pfleger, Rettungssanitäter oder assistent) nicht nachgewiesen werden. Die Erfahrung als Erste Hilfe- oder Sanitäts-Ausbilder wird als gegeben angesehen, wenn mindestens vier Erste Hilfe-Ausbildungen (Lehrgang Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe-Lehrgang oder Erste Hilfe-Training) durchgeführt worden sind und an anerkannten Fortbildungslehrgängen (mindestens 16 UE) für Erste Hilfe-Ausbilder teilgenommen worden ist. Für den Erfahrungsnachweis können auch Ausbildungen in anderen Organisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) angerechnet werden. Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistung: a) 10 UE: fachliche Ausbildung und Einweisung in die Lehrunterlagen b) 10 UE: Durchführung eines Lehrgangs Erste Hilfe bei Kindernotfällen mit bewerteten Lehrproben sowie anschließendem Fachgespräch. Die Ausbildung einschließlich Prüfung soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung: Für die verantwortliche Leitung der Fachausbildung sind der Landesverbandsarzt in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbeauftragten für Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung zuständig. Für die Durchführung der Fachausbildung ist eine besondere Lehrqualifikation als Ausbildungsbeauftragter für die Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung (393) erforderlich. Die Ausbildungsbeauftragten für die Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung führen die Fachausbildung im Auftrag des Landesverbandes durch. Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ausbilder für EH bei Kindernotfällen Stand: / Seite 2/4

7 DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. Prüfungskommission: Die Prüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt. Der vom Landesverbandsarzt zu berufenden Prüfungskommission gehören an: ein Arzt (möglichst mit Erfahrung in der Kinder- und Jugendmedizin oder Notfallmedizin) ein Ausbildungsbeauftragter für die Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung ein Multiplikator für die Erste Hilfe- oder Sanitätsausbildung mit gültiger Ausbilderberechtigung Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen Ausbildung: Die Fachausbildung und Prüfung wird im Auftrag des Landesverbandes Rheinland-Pfalz durchgeführt. Die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen, wie z.b. geeignete Unterrichtsräume, -medien, Ausbilder und Referenten, müssen gegeben sein. Ausstellung und Registrierung: Die Teilnehmer bestätigen durch Unterschrift in der der Teilnehmerliste die Lehrgangsteilnahme. Sie erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und mit Erfolg abgeschlossen wurde. Die Beurkundung erfolgt durch den Landesverbandsarzt. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch den Landesverband. Die Qualifikation ist unter der Nummer /385/ mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Der Ausbildungsbeauftragte für Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung führt für jeden Lehrgang eine Liste mit mindestens folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Name des verantwortlichen Lehrgangsleiters Namen weiterer Lehrkräfte oder Helfer Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift der Teilnehmer Nummer der Teilnahmebescheinigung Gültigkeitszeitraum/Verlängerungen: Die Urkunde ist für drei Jahre gültig und wird für weitere 3 Jahre verlängert, wenn der Inhaber während des laufenden Gültigkeitszeitraums an anerkannten Fortbildungslehrgängen (mindestens 5 UE) für Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen teilgenommen und mindestens einmal Erste Hilfe bei Kindernotfällen-Ausbildungen (313) durchgeführt hat. Die Urkunde ist ausschließlich zusammen mit einer gültigen Ausbildungsberechtigung für Erste Hilfe-Ausbildung (381) oder Ausbildungsberechtigung für Sanitätsausbildung (382) gültig. Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ausbilder für EH bei Kindernotfällen Stand: / Seite 3/4

8 DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. Umschreibung und Anerkennung: Eine vom DLRG Bundesverband oder einem anderen DLRG-Landesverband anerkannte Qualifikation als Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen kann anerkannt werden. Eine Erteilung von Auflagen (z.b. Teilnahme an einer Schulung zur Einweisung in die Lehrunterlagen) ist zulässig. Über die Anerkennung einer von der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe anerkannten Qualifikation als Ausbilder für Erste Hilfe bei Kindernotfällen wird im Einzelfall durch den Landesverbandsarzt und den Referatsleiter EH/SAN im Landesverband Rheinland-Pfalz entschieden. Über die Anerkennung hier nicht genannter Qualifikationen entscheidet der Landesverbandsarzt im Einvernehmen mit dem Referatsleiter EH/SAN. Ansprechpartner bei der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v.: DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v. Bergstr Lehmen/Mosel Tel.: Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ausbilder für EH bei Kindernotfällen Stand: / Seite 4/4

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