Kompetenzzentrum für Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Informationstechnik in der Region Braunschweig

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1 Kompetenzzentrum für Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Informationstechnik in der Region Braunschweig Schulplaner 2014/2015

2 Inhaltsverzeichnis Grußwort des Schulleiters 3 Leitbild der Schule 4 Die vertikale Vernetzung -ein Erfolgsprojekt- 5 Kooperation mit der Berufsfeuerwehr 6 Lernmaterial aus eigenem Haus 8 Wege in das Sudium fördern 10 Poland Exchange 4.0 mit Leonardo da Vinci 12 Jahresplaner 13 Lehrerkollegium 15 Mitarbeiter 17 Schulvorstand 18 Ihre Ansprechpartner 19 Beratung 20 Bildungsgänge 22 Informationen für alle Schülerinnen und Schüler 24 Nutzerordnung für Rechnerräume 25 Projektwoche gegen Rassismus 28 ECDL 30 Wochenend und Sonnenschein 32 Praxisnahe Ausbildung 34 Förderverein - Wir machen den Weg frei 35 Die Schülerfirma der H-B-S wird "Nachhaltig" 37 China-Besuche für Kooperation 39 Impressum Herausgeber: Heinrich-Büssing-Schule Berufsbildende Schulen Technik Braunschweig V. i. S. d. P.: Jürgen Beißner, Schulleiter Redaktion und Layout: Axel Klan, Thomas Roselieb, Rudolf Tost Druck: Roco-Druck GmbH Neuer Weg 48a Wolfenbüttel Auflage: 1500, Juli 2014 Anschrift Heinrich-Büssing-Schule Berufsbildende Schulen Technik Braunschweig Salzdahlumer Straße Braunschweig Titelbilder: Oben: Klasse SH122 im Buderus-Truck Unten: Schüler an der CNC-Fräsmaschine Tel.: Fax: info@hbs-bs.de Internet: 2

3 Grußwort des Schulleiters Liebe Schülerinnen und liebe Schüler, als erstes möchte ich Sie herzlich bei uns in der Heinrich-Büssing-Schule Braunschweig begrüßen. Zurzeit wird unsere Schule saniert. Klassenräume und Werkstätten sind ausbildungsgerecht neu gestaltet worden. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Die Klassenräume, Werkstätten und Pausenbereiche sind sehr ansprechend saniert worden. Die Neugestaltung ist fast abgeschlossen, in diesem Schuljahr werden noch die Fassaden und die Außenanlagen saniert. Ende des Schuljahres wird unsere Schule in einem sehr guten Zustand sein und wir werden mehr Freude am Lernen haben. Für uns ist es wichtig, dass dieser Zustand auch erhalten bleibt und wir mit der Schule sehr pfleglich umgehen. Viele von Ihnen sind nicht das erste Mal in der Heinrich- Büssing- Schule. Einige von Ihnen kennen uns schon über das Schulangebot Vertikale Vernetzung. Sie besuchten uns im Rahmen der Wahlpflichtkurse Ihrer Haupt- oder Realschulen oder Gesamtschulen aus Braunschweig. Sie haben Ihre frühere Schule verlassen und wollen bei uns entweder das Berufsvorbereitungsjahr, die Berufseinstiegsklasse, die Berufsfachschule, die Fachoberschule oder das Berufliche Gymnasium besuchen. Andere unter Ihnen beginnen eine Berufsausbildung und gehen bei uns zur Berufsschule. Unsere Bildungsangebote reichen von der Berufsvorbereitung, um die Berufsfähigkeit zu verbessern, der beruflichen Grundbildung in den Berufsfachschulklassen, der Berufsausbildung in der Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Metalltechnik und der IT-Technik. Weiter können Sie bei uns das Abitur oder die Fachhochschulreife erwerben. Die vielen Namen der Bildungsgänge zeigt die Vielfalt und Größe unserer Schule. Wir haben über 2700 Schülerinnen und Schüler und über 100 Lehrkräfte. Wir sind für Sie da: Wir wollen Sie individuell nach Ihrem Leistungsstand fördern. Es gibt Schüler, die es von der Berufsvorbereitung bis zur Fachhochschulreife geschafft haben oder vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur. Viele Auszubildende besuchen nach ihrer Ausbildung bei uns die Fachoberschule und gehen dann studieren. Im letzten Schuljahr war die Vermittlung von Berufsfachschülern in eine Berufsausbildung sehr hoch. Sie sind uns alle willkommen, keine Schülergruppe wird bei uns bevorzugt. Wir wollen optimal Ihre Talente fördern. Unser Unterricht unterscheidet sich sehr stark von dem Ihrer früheren Schule. Bei uns wird die Theorie mit einer praktischen, beruflichen Tätigkeit verbunden. Zum Teil wird in einigen Bildungsgängen die Hälfte des Unterrichts in Werkstätten und Laboren durchgeführt. Unsere Erfahrung ist, dass viele Schülerinnen und Schüler dieses Unterrichtsangebot motivierend finden und eine gute Lernbereitschaft zeigen. Wir passen die Ausbildungsinhalte in der Berufsausbildung ständig der technischen Entwicklung an. Als neuen Ausbildungsinhalt haben wir die Elektromobilität entwickelt. Hier geht es um elektrisch angetriebene Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge. Dafür haben wir Fördermittel von Euro bekommen. In einigen Schulformen besteht die Möglichkeit an Europaaustauschen teilzunehmen. Wir haben einen regelmäßigen Kontakt nach England, Spanien und Polen. Wir erwarten von Ihnen Lernbereitschaft, dazu gehört Fleiß, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Wir sind eine Schule, die von Schülern aus verschiedenen Heimatländern, Religionen und Weltanschauungen besucht wird. Wir sind stolz darauf, dass dieses im gegenseitigen Respekt und großer Toleranz geschieht und Gewalt keinen Platz in der Schule hat. Für diese Arbeit haben wir den Titel Schule ohne Rassismus verliehen bekommen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Freude am Lernen in unserer Schule. Ich hoffe, Sie finden hier schnell neue Freunde und fühlen sich wohl an Ihrer neuen Schule. J. Beißner Schulleiter 3

4 Leitbild der Heinrich-Büssing-Schule 1. Unsere Ziele: Wir befähigen unsere Schülerinnen und Schüler, sich im Berufsleben und Studium zu behaupten, das soziale Leben verantwortungsvoll mit zu gestalten, die eigene Persönlichkeit angemessen zu entwickeln. unterschiedliche Lebensentwürfe und Weltbilder kritisch wahrzunehmen und einen persönlichen Standpunkt für die eigene Lebensführung zu finden. Wir vermitteln Kernkompetenzen in der beruflichen Erstqualifikation in den Bereichen: Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Wir lösen Konflikte ohne körperliche oder verbale Gewalt. Der von Gewalt Bedrohte erhält unseren besonderen Schutz. Wir schauen nicht weg. Lehrerinnen und Lehrer sind Partner von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Betrieben, Kammern und Verbänden: Sie fördern die fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen sowie Kreativität und Kooperationsbereitschaft unserer Schülerinnen und Schüler. Sie orientieren den Unterricht an den Anforderungen der gegenwärtigen und zukünftigen beruflichen Praxis bzw. des Studiums. Sie gestalten den Unterricht handlungs- und projektorientiert und fördern somit die Selbstständigkeit unserer Schülerinnen und Schüler. Sie sind berufs- und fachkompetente Lehrkräfte und führen den Unterricht mit Hilfe moderner Unterrichtsmittel auf dem Stand der Technik durch. Informationstechnik/Automatisierungstechnik. Wir vermitteln berufliche und schulische Kernkompetenzen für die Berufsvorbereitung und Berufsgrundbildung, für die schulische Weiterbildung zum Erreichen - des Hauptschulabschlusses, - des (erweiterten) Realschulabschlusses, - der Fachhochschulreife, - des Abiturs. Wir sind ein berufliches Kompetenzzentrum für die Wirtschaftsregion Braunschweig. Wir vermitteln Verantwortungsbewusstsein bei unseren Schülerinnen und Schülern, mit Technik sozial, ökologisch und ökonomisch umzugehen. 2. Unsere Werte Wir begegnen einander in gegenseitigem Respekt, insbesondere in Bezug auf die jeweiligen persönlichen kulturellen Traditionen und religiösen Wertorientierungen. Das schließt das Recht zum kritischen Umgang mit fremden Vorstellungen und die Pflicht zur Selbstkritik ein. Sie integrieren in den Schulformen und Bildungsgängen Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Lernerfahrungen und ermöglichen ihnen eine Aus- und Weiterbildung im Prozess des lebenslangen Lernens. Sie ermöglichen Lernortkooperation und integrieren so berufliche Praxis und Theorie. 3. Unser Handeln Auf der Grundlage unserer Ziele und Werte entwickeln die Unterrichtsteams die Didaktik und Methodik der Lerninhalte und setzen sie um. Somit werden dort, wo die Arbeitsprozesse stattfinden, auch die Entscheidungen getroffen und verantwortet. initiieren, begleiten und unterstützen die Leitungsgremien unserer Schule den Bildungsprozess. betreibt die Schule ein Qualitätsmanagement. verbessern unsere Lehrerinnen und Lehrer ihre eigenen Kompetenzen, indem sie sich kontinuierlich fortbilden. 4

5 Die Vertikale Vernetzung -ein Erfolgsprojekt- Vielfältiges Angebot trifft auf rege Nachfrage von Paul Flammersberger Seit 2007 kooperiert unsere HBS erfolgreich im Projekt Vertikale Vernetzung mit mehreren Braunschweiger allgemeinbildenden Schulen. In Erlassentwürfen des Kultusministeriums wurde diese Form der Zusammenarbeit favorisiert mit der Zielsetzung junge Menschen für technische Berufe zu begeistern und - die Übergänge von den allgemeinbildenden Schulen in die duale Ausbildung, die BFS, die FOS oder das BGYM zu optimieren, - den Mädchenanteil in technischen Berufen zu erhöhen sowie - qualifizierte Entscheidungshilfen bei der Berufsund Studienwahl zu geben. Es folgten zunächst Schnuppertage für die Schülerinnen und Schüler der Partnerschulen, hierbei lernten diese die Fachwerkstätten kennen und durften selbstgebaute Projekte mit nach Hause nehmen. Das Interesse der Schülerinnen und Schüler war nachhaltig geweckt und die angebotenen AGs waren schnell ausgebucht. Bereits im Jahr 2008 wurde die Kooperation um die Partnerschulen IGS Querum und die IGS Franzsche Feld und im Jahr 2010 um die Hauptschule Rüningen erweitert. Im Schuljahr 2014/2015 werden voraussichtlich über 100 junge Menschen von bis zu 15 qualifizierten Lehrkräften in Gruppen von sechs bis sieben Schülerinnen und Schülern wöchentlich in zweistündigen AGs und WPKs betreut. Zur Zeit gehören zu unseren Kooperationspartnern die - IGS Querum - IGS Franzsches Feld - Hauptschule Rüningen - Hauptschule Sophienstraße - Realschule Georg Eckert Straße - Realschule Sidonienstraße - Realschule Maschstraße und unsere Kleinen von der - Grundschule Bebelhof. Schüler beim Löten einer elektronischen Schaltung Foto: Flammersberger Um dieses aufwändige Vorhaben zu verwirklichen, bildete der Leiter des Projektes Rudolf Tost ein Organisatoren-Team mit den Kollegen Dräger, Lenhof und Flammersberger. In mehreren Sitzungen und Foren wurden mit Vertretern der Partnerschulen und des Kultusministeriums Strukturen und Rahmenbedingungen erarbeitet. Unser Angebot beinhaltet AGs und WPKs mit Modulen aus der Elektrotechnik / Elektronik, PC Technik, Robotik, CNC Technik, Metalltechnik, KFZ Technik und E Pneumatik. Für die ATW-Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen führen wir in der HBS regelmäßig Lehrerfortbildungen durch mit der Intention, die Zusammenarbeit in der Vertikalen Vernetzung zu optimieren. Kontakt: Paul Flammersberger pflammersberger@hbs-bs.de

6 H-B-S kooperiert mit der Berufsfeuerwehr Braunschweig Gesicherte Berufsperspektive für Auszubildende der Heinrich-Büssing-Schule von Jens Philipp Seit dem Ausbildungsjahr 2012/13 kooperiert die Heinrich-Büssing- Schule mit der Berufsfeuerwehr der Stadt Braunschweig. Während der Ausbildung werden die Auszubildenden in einige dienstliche Abläufe der Berufsfeuerwehr, wie z.b. dem Dienstsport, eingebunden. Bei guter Eignung am Ende der Ausbildung kann eine Übernahme in den Feuerwehrdienst angeboten werden. Damit kann die Heinrich- Büssing-Schule ihren Auszubildenden eine gesicherte berufliche Perspektive bieten, die über die bisherigen Möglichkeiten hinausgeht. Hier ein paar Stichpunkte: Allgemeines Die Stadt Braunschweig bildet an der Heinrich-Büssing-Schule Auszubildende in den Berufen Informations- und Telekommunikationselektroniker und Mechatroniker aus. Bewerbung Bewerben kann man sich auf den Internetseiten der Stadt Braunschweig: Während der Ausbildung Praktika und Projekte bei der Feuerwehr Teilnahme am Dienstsport Nach der Ausbildung Übernahme in den Feuerwehrdienst bei nachgewiesener Eignung o mindestens befriedigender Abschluss der Ausbildung o körperliche Eignung Kontakt: Jens Philipp jphilipp@hbs-bs.de

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8 Lernmaterial aus eigenem Hause Mechatroniker konstruieren für Informationstechnik und KFZ-Ausbildung von Sebastian Stolz und Thorsten Schwarze In der Heinrich-Büssing-Schule werden für die Stadt Braunschweig derzeit drei Mechatroniker ausgebildet. Sebastian Stolz ist im 3., Thilo Sprengler im 2. und Felix Redmann im 1. Ausbildungsjahr. Die Auszubildenden bearbeiten in ihrer Ausbildung zunehmend selbstständig Projektaufträge, welche auch von anderen Abteilungen bzw. Bildungsgängen kommen können. Weiterhin wurde ein Board für die Kfz-Abteilung gebaut: In diesem Jahr wurde unter anderem ein Projekt für das Team der Informationstechniker durchgeführt: KFZ-Lehrboard Kopfstation Fotos (2): Stolz Auftrag war es, ein Rack für eine Kopfstation zu bauen. Dazu wurden Alu-Profilstangen und ein Kabelkanal benutzt. Die Profilstangen mussten zugesägt und gebohrt werden. Es wurden Gewinde geschnitten und dann der Kabelkanal angebracht. In diesen wurden Löcher für die Spannungszufuhr und den Ein- und Ausschalter gefräst. Anschließend wurde die Kopfstation montiert und verdrahtet. Eine Kopfstation dient dazu, Antennensignale in größeren Gebäuden (z. B. Hotels oder Krankenhäuser) zu verteilen. Dieses Lehrboard soll das Batterie Start - System des Mercedes Benz Atego Blue Tec Hybrid simulieren. Dazu wurden Schütze, Leuchtmelder, Buchsen und diverse Schalter eingebaut und verdrahtet. Die Steuerung der Schütze wurde auf einer LOGO! programmiert. Des Weiteren wurden ein Potentiometer und ein PC-Lüfter angebracht, die zum Simulieren der Batteriekühlung dienen. Mit diesem Lehrboard soll den Schülern aus dem ersten Ausbildungsjahr nähergebracht werden, wie eine Freischaltung an einem Elektrofahrzeug fachgerecht durchgeführt wird, bevor an der elektrischen Anlage gearbeitet werden darf. Durch diese Kooperation ist es der Heinrich-Büssing-Schule möglich, mit geringerem finanziellen Einsatz Unterrichtsmodelle herzustellen, die genau auf die Bedürfnisse eines Bildungsganges zugeschnitten sind. Kontakt: Thorsten Schwarze tschwarze@hbs-bs.de

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10 Wege in das Studium fördern Kooperation mit der Ostafalia im fünften Jahr von Bernd Grunert Die Fachoberschule der Heinrich-Büssing-Schule (H-B-S) mit dem Schwerpunkt Elektrotechnik hat seit 2010 mit der Fakultät Elektrotechnik der Ostfalia einen Kooperationsvertrag, der das Ziel hat, studierfähige Fachoberschüler für ein späteres Studium der Elektrotechnik zu motivieren. Dabei sollen mögliche vorhandene Hemmschwellen für ein Studium abgebaut werden, um auch die Chancengleichheit für Schüler ohne akademischen Bildungshintergrund bzw. mit Migrationshintergrund zu fördern. Schulleiter Jürgen Beißner, der Koordinator der studienvorbereitenden Vollzeitschulen Martin Dräger und der Dekan der Fakultät Elektrotechnik aus der Ostfalia Prof. Dr.-Ing. Peter Stuwe haben dieses Konzept aufgegriffen und in die adminstrativen Strukturen der Schule und Hochschule implementiert. Erwähnenswert ist die seit 2010 schon erreichte Anzahl von potentiellen Elektrotechnikstudenten für die Ostfalia. Bei durchschnittlich 25 Schülern pro Klasse ist die Zahl von mehr als 100 potentiellen Elektrotechnikstudenten im fünften Jahrgang schon weit überschritten. Dipl.-Ing. B. Ahrend betreut Fachoberschüler der HBS im Labor der Ostfalia. Foto: Grunert Zu Beginn des Sommersemesters begrüßte Dipl.- Ing. Björn Ahrend von der Ostfalia wieder 25 Fachoberschüler für die Experimentalvorlesung im Rahmen des Kooperationsvertrages. Die Experimentalvorlesung, die von Prof. Dr.-Ing. Thomas Harriehausen aus der Ostfalia und Bernd Grunert von der H-B-S konzipiert wurde, wird bereits im fünften Jahrgang durchgeführt. Kontakt: Bernd Grunert Martin Dräger Dieses erfreuliche Ergebnis gewinnt zusätzlich noch an Bedeutung, wenn man sie mit der Zahl der 500 Elektrotechnik-Studenten in der Fakultät Elektrotechnik der Ostfalia vergleicht. Damit dürfte der Kooperationsvertrag weiterhin richtungsweisend sein, wenn es um regionale Zusammenarbeit von Schule und Hochschule für studienvorbereitende Maßnahmen geht.

11 Jetztdurchstarten beiderbundeswehr! Siesucheneinenm odernen,anspruchsvolenarbeitsplatzbeiguterbezahlung? Siem öchteneineberuflicheausbildungodereinstudium durchlaufen? SiewolenKam eradschaftundteam workerleben? BewerbenSiesichbeiderBundeswehrundm achen ineinerm ilitärischenoderzivilenlaufbahnkarrierebeiuns: O fizierlaufbahn m itstudium Feldwebelaufbahn m itm eisterabschluss Untero fizierlaufbahn m itberufsausbildung M annschaftslaufbahnen Freiw illigerw ehrdienst* Zivile Laufbahnen *LeistenSiezeitlichbegrenztW ehrdienst. Diesistflexibelfür7bis23Monatem öglich. Sam m elnsieerfahrungundbauensieihre Fähigkeitenaus. Jetztinform ieren! Lassen Sie sich von unsberaten: Karriereberatung Braunschweig Cyriaksring Braunschweig Tel.:(0171) M ail:kbbbraunschweig@bundeswehr.org BewerbungenvonFrauensinderwünscht. SiewerdenbeigleicherQualifikationbevorzugteingestelt.

12 Poland Exchange 4.0 mit Leonardo da Vinci Heinrich-Büssing-Schule Heinrich-Büssing-Schule und ZSM Ratibor, eine Freundschaft von Tim Brandes Bereits zum vierten Mal, von Oktober bis Mitte November 2013, fand der Auszubildendenaustausch aus dem Leonardo-da-Vinci-Projekt zwischen der H-B-S und ZSM Racibórz statt. Hier ein (gekürzter, Anm. d. Red) Reisebericht von Tim Brandes (IT- Systemelektroniker). Unsere Reise in das ferne Polen begann am 13. Oktober Früh morgens trafen wir uns auf dem Lehrerparkplatz an der Heinrich-Büssing-Schule. Alle zehn Teilnehmer an dem Austausch waren gespannt, was uns erwarten würde. Nach 8 ½ Stunden Fahrt erreichten wir das Hotel Iza, welches nun für einen Monat unsere Zuhause Am ersten Wochenende wurden wir von zwei Lehrkräften der ZSM in Racibórz herumgeführt. Wir besichtigten Museen, das Schloss, den Markplatz und weitere Sehenswürdigkeiten. Das Wochenende darauf brachen wir zusammen mit Herr Hajdasz zu einem Wochenendausflug auf. Unser erster Halt war das ehemalige Konzentrationslager Auschwitz. Nach dessen bedrückender Besichtung fuhren wir nach Zakopane, einem bekannten Kur- und Skisportort Polens. Wir besuchten u.a. den Markt und die Skisprungschanze. Unser Highlight war dann die Tour mit Seilbahn mit anschließendem Fußmarsch auf den Berg Kasprowy Wierch (1987 m). Nach der Übernachtung im Hotel mit Wellnessbereich fuhren wir am nächsten Morgen nach Krakau. Dort besichtigten wir die Salzmine in Wieliczka und nahmen an einer Stadtführung durch Krakaus Altstadt mit Besichtigung des Schlosses Wawel teil. Zum Abschluss des Projektes präsentierten wir in der polnischen Berufsschule, wie wir unseren Aufenthalt in Polen erlebten. Dies beinhaltete eine kurze Vorstellung der Arbeit in unseren Betrieben und die Darstellung unserer Aktivitäten. Schweißübungen Fotos (2): H-B-S sein sollte. Abends beim gemeinschaftlichen Essen trafen wir Herr Hajdasz, der uns während der Zeit in Polen betreute. Am nächsten Tag wurden wir von Lehrern der ZSM in unsere Betriebe begleitet und dort herzlich begrüßt. Nachdem unsere deutschen Betreuer Herr Barton und Herr Wulke abgereist waren, waren wir auf uns allein gestellt. In den vier Wochen haben wir viele Eindrücke gewonnen. Wir haben gemeinsam gekocht, uns regelmäßig sportlich betätigt und die Stadt und das Umfeld erkundet. Alles in allem haben wir sehr viel erlebt und jeder konnte am Ende des Projektes sagen, dass es eine super Erfahrung sowohl beruflich als auch privat war. Wir können jedem, dem sich die Gelegenheit zu einem Auslandsaufenthalt bietet, nur empfehlen, das auch wahrzunehmen. Das Kennenlernen der Arbeitswelt eines fremden Landes war für uns eine sehr schöne Erfahrung. Trotz rudimentärer Polnisch- und teilweise ausbaufähiger Englischkenntnisse konnten wir uns doch recht gut verständigen. Das klappte dann auch von Tag zu Tag besser. So konnten wir auch selbstständig Racibórz erkunden. Zu den Herausforderungen zählte auch, dass wir uns selbst verpflegen mussten. Neben den normalen Tagesabläufen in den Betrieben wurden uns auch besondere Aktionen geboten, die von Herr Hajdasz für uns geplant wurden. Krakau, Marienkirche u. Marktplatz Kontakt: Henryk Barton hbarton@hbs-bs.de

13 Schuljahr 2014/15 September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni 01 Mo 01 Mi 01 Sa Allerheiligen 01 Mo 01 Do Neujahr 01 So 01 So 01 Mi 01 Fr Maifeiertag 01 Mo 01 Mi Juli Di 02 Do 02 So 02 Di 02 Fr 02 Mo 02 Mo 02 Do 02 Sa 02 Di 02 Do 03 Mi 03 Fr 03 Mo 03 Mi 03 Sa 03 Di 03 Di 03 Fr Dt. Einheit Karfreitag 03 So 03 Mi 03 Fr 04 Do 04 Sa 04 Di 04 Do 04 So 04 Mi 04 Mi 04 Sa 04 Mo 04 Do Fronleichnam 04 Sa 05 Fr 05 So 05 Mi 05 Fr 05 Mo 05 Do 05 Do 05 So Ostersonntag 05 Di 05 Fr 05 So 06 Sa 06 Mo 06 Do 06 Sa 06 Di 06 Fr 06 Fr 06 Mo Heilige Drei Könige Ostermontag 06 Mi 06 Sa 06 Mo 07 So 07 Di 07 Fr 07 So 07 Mi 07 Sa 07 Sa 07 Di 07 Do 07 So 07 Di 08 Mo 08 Mi 08 Sa 08 Mo 08 Do 08 So 08 So 08 Mi 08 Fr 08 Mo 08 Mi 09 Di 09 Do 09 So 09 Di 09 Fr 09 Mo 09 Mo 09 Do 09 Sa 09 Di 09 Do 10 Mi 10 Fr 10 Mo 10 Mi 10 Sa 10 Di 10 Di 10 Fr 10 So Muttertag 10 Mi 10 Fr 11 Do 11 Sa 11 Di 11 Do 11 So 11 Mi 11 Mi 11 Sa 11 Mo 11 Do 11 Sa 12 Fr 12 So 12 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Do 12 Do 12 So 12 Di 12 Fr 12 So 13 Sa 13 Mo 13 Do 13 Sa 13 Di 13 Fr 13 Fr 13 Mo 13 Mi 13 Sa 13 Mo 14 So 14 Di 14 Fr 14 So 14 Mi 14 Sa 14 Sa 14 Di 14 Do Chr. Himmelf. 14 So 14 Di 15 Mo 15 Mi 15 Sa 15 Mo 15 Do 15 So 15 So 15 Mi 15 Fr 15 Mo 15 Mi 16 Di 16 Do 16 So 16 Di 16 Fr 16 Mo Rosenmontag 16 Mo 16 Do 16 Sa 16 Di 16 Do 17 Mi 17 Fr 17 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Di 17 Di 17 Fr 17 So 17 Mi 17 Fr 18 Do 18 Sa 18 Di 18 Do 18 So 18 Mi 18 Mi 18 Sa 18 Mo 18 Do 18 Sa 19 Fr 19 So 19 Mi Buß- und Bettag 19 Fr 19 Mo 19 Do 19 Do 19 So 19 Di 19 Fr 19 So 20 Sa 20 Mo 20 Do 20 Sa 20 Di 20 Fr 20 Fr Oktoberfest Beginn Frühlingsanfang 20 Mo 20 Mi 20 Sa 20 Mo 21 So 21 Di 21 Fr 21 So 21 Mi 21 Sa 21 Sa 21 Di 21 Do 21 So Sommeranfang 21 Di 22 Mo 22 Mi 22 Sa 22 Mo Winteranfang 22 Do 22 So 22 So 22 Mi 22 Fr 22 Mo 22 Mi 23 Di Herbstanfang 23 Do 23 So 23 Di 23 Fr 23 Mo 23 Mo 23 Do 23 Sa 23 Di 23 Do 24 Mi 24 Fr 24 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Di 24 Di 24 Fr 24 So Pfingstsonntag 24 Mi 24 Fr 25 Do 25 Sa 25 Di 25 Do 25 So 25 Mi 25 Mi 25 Sa 25 Mo 1. Weihnachtstag Pfingstmontag 25 Do 25 Sa 26 Fr 26 So 26 Mi 26 Fr Sommerzeit Ende 2. Weihnachtstag 26 Mo 26 Do 26 Do 26 So 26 Di 26 Fr 26 So 27 Sa 27 Mo 27 Do 27 Sa 27 Di 27 Fr 27 Fr 27 Mo 27 Mi 27 Sa 27 Mo 28 So 28 Di 28 Fr 28 So 28 Mi 28 Sa 28 Sa 28 Di 28 Do 28 So 28 Di 29 Mo 29 Mi 29 Sa 29 Mo 29 Do 29 So Sommerzeit Beginn 29 Mi 29 Fr 29 Mo 29 Mi 30 Di 30 Do 30 So 1. Advent 30 Di 30 Fr 30 Mo 30 Do 30 Sa 30 Di 30 Do 31 Fr Reformationstag 31 Mi 31 Sa 31 Di 31 So 31 Fr

14 DIE ZUKUNFT GEHÖRT IHNEN! 5 GRÜNDE DABEI ZU SEIN! Wissen, das Sie anwenden können Schule auch mal anders Egal ob Sie einen IT-Beruf erlernen oder sich am Beruflichen Gymnasium aufs Abitur vorbereiten: Sie werden grundlegendes Kenntnisse und Fähigkeiten erlangen, die Sie in Ihrem späte- ren Beruf anwenden können. Webbasierende Inhalte, Simulationen, arbeiten an realen Geräten erleben Sie die Netzwerktechnik hautnah. Lassen Sie sich sofort ein Feedback geben In Übungen und Tests werden Ihnen direkt Rückmeldungen gegeben. Sie können so Ihr Lernverhalten darauf ausrichten. Industriezertifikat CCNA Die Kurse geben Ihnen die Möglichkeit, ein Industriezertifikat zu erwerben, das weltweit anerkannt ist. Bleiben Sie auf den neuesten Stand Nach dem Abschluss der Ausbildung können Sie sich bei der Alumni Connection anmelden, die es Ihnen ermög- licht, auch zukünftig auf die Angebote der Academy Connection zuzugreifen. Das Cisco Networking Academy Program ist ein umfassendes E-Leaning-Programm, dass Studierende in aller Welt Fähigkeiten aus der Welt der Informationstechnologie näherbringt. Die Inhalte legen die Schwerpunkte gleichermaßen auf theoretische Konzepte und praktische Anwendungen. Sie erhalten die Möglichkeit, sich Kenntnisse und praktische Erfahrungen beim Entwerfen, Installieren, Betreiben und Warten von Netzwerken in kleinen bis mittleren Unternehmen, Großunternehmen und Providerumgebungen anzueingnen. Cisco Certified Network Associate (CCNA) - 4 Kurse An der Heinrich-Büssing-Schule werden die neuen Kurse CCNA Routing and Switching in Klassen der Dualen Ausbildung und im Beruflichen Gymnasium Technik Informationstechnik angeboten. Die gesamte CCNA-Vorbereitung umfasst 4 Kurse. Introduction to Networks Routing and Switching Essentials Scaling Networks Connecting Networks Nach Abschluss der Kurse kann man sich in einem zertifizierten Prüfungscenter,, z.b. in Hannover zertifizieren lassen. WEITERE INFOMATIONEN Ludger Mastall: lmastall@hbs-bs.de Jens Philipp: jphilipp@hbs-bs.de

15 Schulvorstand der H-B-S An jeder Schule mit mindestens vier Vollzeitlehrkräften ist ein Schulvorstand einzurichten... Die Zusammensetzung des Schulvorstandes ist in 38 b NSchG geregelt. An den berufsbildenden Schulen hat der Schulvorstand... bei über 50 Lehrkräften 24 Mitglieder. Er besteht zu je einem Viertel aus Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Zusammensetzung des Schulvorstands - der Schulleiterin/dem Schulleiter, der stellvertretenden Schulleiterin/ dem stellvertretenden Schulleiter sowie von der Schulleiterin/dem Schulleiter bestimmten Personen, die Leitungsaufgaben wahrnehmen - Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ( 53 Abs. 1 Satz 1) - Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler sowie - zu einem Zwölftel aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten - zu zwei Zwölfteln aus außerschulischen Vertreterinnen und Vertretern von an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. außerschulische Bildungseinrichtungen 6 Elternvertreter 2 Schülerinnen und Schüler 6 Schulleitung 6 Lehrerinnen und Lehrer 6 Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach 32 Abs. 3 NSchG. (Auszug aus dem NSchG) Der Schulvorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. 18

16 Ihre Ansprechpartner an der Heinrich-Büssing-Schule Berufsbildende Schulen Technik Braunschweig Schulleiter Herr Jürgen Beißner Raum Stellvertretender Schulleiter Herr Rudolf Tost Raum Koordinatoren Information, Beratung, Beschwerden Elektrotechnik Herr Jens Müller Raum 324b Fahrzeugtechnik Herr Klaus Gerke Raum 615a IT-Technik, Stundenplan Herr Ludger Mastall Raum Metalltechnik Herr Dr. Michael Huck Raum 623b Studienvorbereitende Herr Martin Dräger Raum Bildungsgänge Datenschutzbeauftragter Herr Clauspeter Anders Raum 625b Gleichstellungsbeauftragte Frau Karin Langner Raum Personalverwaltung Frau Christiana Assmann Raum 623c Sekretariat Information, Unfallmeldungen, Schülerbescheinigungen, BAföG, Fahrkartenanträge usw. Öffnungszeiten Mo.-Fr.: 7:30 Uhr 15:30 Uhr Frau Carola Müller Raum Frau Jacqueline Steinki Raum Schulassistent Kopierer Herr Karl-Wilhelm Kahle Raum 615b Schulbuchausleihe Frau Elke Schmidtke Raum 615b Hausmeister Meldung von Mängeln am Gebäude und Inventar sowie Verschmutzungen, Erste Hilfe, Fundsachen Herr Richard Latka Loge Gebäude Herr Andreas Kosch Loge Gebäude Vertrauenslehrer Herr Holger Klopschar Raum Klassenlehrer Information, Beratung, Beschwerden, Befreiung vom Unterricht, Kontaktperson mit Betrieben Name: dienstlich: privat: 19

17 Edgar Austen Pfarrer Raum: 338 Telefon: Schulseelsorge Als Pfarrer bin ich an der HBS im Religionsunterricht, in unterschiedlichen Projekten und in der Seelsorge sowie Beratung tätig. Als Mediator habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich besonders Elemente der wertschätzenden Kommunikation eignen, Konflikte und Probleme zu lösen. Die Gespräche sind offen für alle Menschen im Lebensraum Schule, unabhängig von Religion, Konfession und Weltanschauung. Im Mittelpunkt steht der / diejenige, der / die Rat sucht. Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der seelsorgerlichen Verschwiegenheit. Adeline Venekamp Beratungslehrerin Raum: 315c Telefon: avenekamp@hbs-bs.de Beratung Ich bin Ansprechpartnerin - bei Schwierigkeiten in der Schule und privaten Problemen, für die ihr im Augenblick keine Lösung seht. - wenn ihr eine Entscheidungshilfe und eine Information bei der Wahl von schulischen Bildungsgängen benötigt. In vertraulichen Gesprächen versuche ich dann gemeinsam mit euch einen Lösungsweg zu entwickeln. 20

18 Peter Pardylla Schulsozialarbeiter / Mediator Raum: 313b Telefon: ppardylla@hbs-bs.de Schulsozialarbeit / Mediation Ich unterstützte dich bei der Bewältigung aller schulbedingten Angelegenheiten oder Problemen. Dies geschieht in Einzelgesprächen auf freiwilliger Basis, natürlich vertraulich und in begleitender Art. Sprechzeiten: täglich (vor allem in der ersten Pause bzw. nach Absprache) Frank Thoenes Mediator Raum: 625b Telefon: fthoenes@hbs-bs.de Mediation Die Mediation ist ein Verfahren der Konfliktlösung, bei dem ein neutraler Mediator (Vermittler) zwischen zwei Konfliktparteien (Personen, Gruppen o. ä.) vermittelt. Dabei ist es wichtig, dass beide Seiten an einer gemeinsamen Lösung ihres Problems interessiert sind. Ich spreche mit den beiden Konfliktparteien über die Lösung ihres Problems. Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet. In einem ruhigen Raum suchen wir nach Absprache (auch mit meinem Kollegen Peter Pardylla) nach Lösungen, mit denen ihr beide einverstanden seid. 21

19 Bildungsgänge Studien vorbereitende und weiter führende Bildungsgänge 1 Jahr 1 Jahr Allgem. Fachhochschulreife Klasse 12 Fachoberschule Technik Metalltechnik Elektrotechnik Informatik Klasse 11 Kl. 12: abgeschl. Berufsausbildung Kl. 11: RS-Abschl.+Praktikumsplatz Klasse Jahr 2. Jahr Klasse Jahr Klasse 11 Allgemeine Hochschulreife Berufliches Gymnasium Informationstechnik Metalltechnik Mechatronik Erweiterter Sek.-I Abschluss Einjährige Berufsfachschulen R 1 Jahr -Berufl. Grundbildung in berufsbezogenen Schwerpunkten -Abschlüsse bis Erw. Sekundarabschluss I Berufsfachschule (Realschulabschluss) Metalltechnik, Elektrotechnik Realschulabschluss Berufsqualifizierende Berufsfachschule 1. Jahr Berufsabschluss/optional: Fachhochschulreife 2. Jahr Informationstechnische(r) Assistent(in) Realschulabschluss Berufsabschluss (Kammer)/Realschulabschluss/ Erweiterter Sekundarabschluss I Berufsschule 3,5. Jahr 3. Jahr 2. Jahr 1. Jahr Berufsschule im Dualen System Abschluss eines Ausbildungsvertrages Einjährige Berufsfachschulen H 1 Jahr Berufl. Grundbildung in berufsbezogenen Schwerpunkten Berufsfachschule (Hauptschulabschluss) Elektrotechnik - Fahrzeugtechnik - Metalltechnik Hauptschulabschluss Berufseinstiegsschule 1 Jahr Übergang BEK/Vorbereitung auf eine Berufsausbildung/Erwerbstätigkeit Berufsvorbereitungsjahr Abg. Sek-I-Bereich unter Abschlussklasse 1 Jahr Hauptschulabschluss Berufseinstiegsklasse -Besuch einer Abschlussklasse des Sek.-I -HS-Abschluss mit NotenØ Hauptfächer>3,5 -Abgang BVJ ohne Hauptschulabschluss 22

20 Informationen für alle Schülerinnen und Schüler ggf. auch für deren Erziehungsberechtigte A VERBOT DES MITBRINGENS VON WAFFEN USW. IN SCHULEN 23 RdErl. d. MK v /04 (Nds. MBl. Nr.24/2008 S.679; SVBl. 11/2008 S.388) - VORIS Bezug: Erl. v (SVBl. S.180), geändert durch RdErl. v (SVBl. S.133) - VORIS Es wird untersagt, Waffen i.s. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sogenannten Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen). 2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.b. Gassprühgeräte), Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer. 3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.b. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.s. des Waffengesetzes verwechselt werden können. 4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.b. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. 5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. 6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.b. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf. 7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. 8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben. 9. Dieser RdErl. tritt am in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben. B HAUSORDNUNG 1. Grundsätzlich ist auf dem Schulgelände und im Gebäude nur erlaubt, was niemanden behindert, belästigt oder gefährdet. Jeder haftet für den von ihm schuldhaft angerichteten Personen- und Sachschaden. 2. Für mitgebrachte Schul- und Wertsachen, Bekleidung und Fahrzeuge haftet die Schule nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Schadenersatz geleistet werden. Anträge werden im Geschäftszimmer aufgenommen. 3. Für Kraftwagen der Schülerinnen und Schüler stehen die Parkplätze P1 am Südtangentenabzweig Salzdahlumer Straße und P3 an der Golfplatzzufahrt zur Verfügung, Krafträder können auf dem Parkplatz P4 am Eingang zum Gebäude 7 abgestellt werden. Ebenfalls auf dem Parkplatz P4 befinden sich die Behindertenparkplätze. Für Fahrräder sind Abstellmöglichkeiten im Bereich des Haupteinganges vor-

21 handen. Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf die diebstahlgerechte Sicherung Ihrer Fahrzeuge. 4. Während der Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof oder in den Pausenhallen auf. 5. Versicherungsschutz verlieren sie, wenn sie das Schulgelände aus privaten Gründen während des Unterrichtes und der Pausen verlassen. 6. Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände sind verboten. 7. Die Anweisungen der Aufsicht führenden Personen sind zu beachten. 8. Papier oder sonstige Abfälle sind in die aufgestellten Behälter zu werfen. Alle Schüler sind aufgefordert, aktiv an der Sauberhaltung im inneren und äußeren Schulbereich mitzuwirken. 9. Jeder ist verpflichtet, Beschädigungen des Schulinventars zu vermeiden und mutwillige Zerstörungen zu verhindern. C PAUSENORDNUNG 1. UNTERRICHTS- UND PAUSENZEITEN 1. Block: 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr 1. Pause: 09:30 Uhr bis 09:50 Uhr 2. Block: 09:50 Uhr bis 11:20 Uhr 2. Pause: 11:20 Uhr bis 11:40 Uhr 3. Block: 11:40 Uhr bis 13:10 Uhr 3. Pause: 13:10 Uhr bis 13:30 Uhr 4. Block: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr 1. PAUSENBEGINN Alle Schüler verlassen die Unterrichtsräume und begeben sich in die Pausenhallen bzw. auf den Pausenhof. Zur Kontrolle verlässt die jeweils verantwortliche Lehrkraft als Letzter den Unterrichtsraum und verschließt die Tür. 2. PAUSENSCHLUSS Nach dem ersten Klingelzeichen zum Ende der Pause begeben sich die Schüler zurück in die Unterrichtsräume. 3. UNTERRICHTSBEGINN Die zuständige Lehrkraft öffnet rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn den Klassenraum. Mit dem Klingelzeichen beginnt der Unterricht. D MEDIENGELDER Auch im aktuellen Schuljahr müssen sich unsere Schülerinnen und Schüler an den nicht unerheblichen Kosten für Unterrichtskopien u.ä. beteiligen. Es gelten die folgenden Beträge für die Mediengelder, die in den ersten Wochen des Schuljahres von den Klassenlehrerinnen und lehrern eingesammelt werden: Teilzeitberufsschule: 20 für 3 3 ½ jährige, 15 für 2-jährige Ausbildungsberufe Vollzeitschulen: 15 pro Schuljahr Klasse 11 FOS: 5 pro Schuljahr E SCHULPFLICHT (Auszug aus dem Nds. Schulgesetz i. d. F. vom ) 58 Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. 63 (1) Wer in Niedersachsen seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungsoder Arbeitsstätte hat, ist nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zum Schulbesuch verpflichtet. Entgegenstehende völkerrechtliche Bestimmungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben unberührt. 65 (1) Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn. (2) Die Schulbehörde kann vor Ablauf der Schulpflicht feststellen, dass die bisherige Ausbildung von Schulpflichtigen im Sekundarbereich II einen weiteren Schulbesuch entbehrlich macht. Mit der Feststellung endet die Schulpflicht. (3) Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Wer an Maßnahmen der beruflichen Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen teilnimmt, kann die Berufsschule für die Dauer der beruflichen Umschulung besuchen. 71 (1) Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler am Unterricht, an den sonstigen Veranstaltungen der Schule und an den Maßnahmen der Schulgesundheitspflege regelmäßig teilnehmen und die ihnen obliegenden Pflichten erfüllen; sie haben sie dafür zweckentsprechend auszustatten. (2) Ausbildende und ihre Beauftragte haben 1. den Auszubildenden die zur Erfüllung der schulischen Pflichten, zur Teilnahme an den Maßnahmen der Schulgesundheitspflege sowie zur Mitarbeit in Konferenzen, in deren Ausschüssen und in der Schülervertretung erforderliche Zeit zu gewäh- 24

22 ren und 2. die Auszubildenden zur Erfüllung der Schulpflicht anzuhalten. F VERFAHRENSWEISE BEI ABWESENHEITEN VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN IN VOLL- ZEITSCHULFORMEN 1. Bleibt eine Schülerin/ein Schüler dem Unterricht fern, so hat sie/er sich vor Unterrichtsbeginn bei der Schule im Sekretariat abzumelden. 2. Bleibt eine Schülerin/ein Schüler dem Unterricht fern, so muss sie/er eine Entschuldigung der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer innerhalb von 3 Schultagen vorlegen. 3. Ist der Grund des Fehlens eine mehrtätige Krankheit, so muss spätestens am 3. Tage des Fehlens der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer (entweder direkt oder über das Sekretariat) eine ärztliche oder andere amtliche Bescheinigung vorliegen. 4. Treten gehäuft einzelne Fehltage auf, kann die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer verlangen, dass für jeden Fehltag eine ärztliche oder andere amtliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Treten weiter gehäufte unentschuldigte Fehlzeiten auf, ist mit Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen zu rechnen. 5. Bei Versäumnis einer Leistungskontrolle ist eine ärztliche oder andere amtliche Bescheinigung vorzulegen (vgl. Punkt 6). 6. Bei unentschuldigtem Versäumnis einer Leistungskontrolle wird diese grundsätzlich mit der Note ungenügend benotet. 7. Wird jedoch spätestens nach drei Tagen eine ärztliche oder andere amtliche Bescheinigung der betroffenen Lehrkraft vorgelegt, hat die Schülerin/ der Schüler das Recht auf einen Nachschreibtermin. Diesen jedoch muss sie/er selber bei der Lehrkraft vereinbaren. G VERFAHRENSWEISE BEI ABWESENHEITEN VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN IN DER TEILZEITBERUFSSCHULE 1. Bleibt eine Schülerin/ein Schüler dem Unterricht fern, so hat sie/er sich vor Unterrichtsbeginn bei der Schule im Sekretariat abzumelden. 2. Bleibt eine Schülerin/ein Schüler dem Unterricht fern, so muss sie/er eine Entschuldigung, die auch vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben wurde, der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer zeitnah vorlegen. 3. Treten gehäuft einzelne Fehltage auf, kann die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer verlangen, dass für jeden Fehltag eine ärztliche oder andere amtliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Treten weiter gehäufte unentschuldigte Fehlzeiten auf, ist mit Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen zu rechnen. 4. Bei unentschuldigtem Versäumnis einer Leistungskontrolle wird diese grundsätzlich mit der Note ungenügend benotet. H BEURLAUBUNGEN VOM UNTERRICHT Beurlaubungen vom Unterricht, vorzeitige Entlassungen aus dem Unterricht wegen ungünstiger Verkehrsbedingungen und Befreiungen vom Sportunterricht bedürfen der vorhergehenden Entscheidung des Schulleiters. Entsprechende Anträge sind über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer zu stellen. I NUTZERORDNUNG FÜR RECHNERRÄUME Das Computernetzwerk ist Eigentum der Heinrich- Büssing-Schule und steht den Schülern im Rahmen ihrer Schulausbildung ausschließlich für schulische Zwecke zur Verfügung. In den Computerräumen befinden sich kostspielige Geräte und Programme. Der optimale Zustand der Arbeitsplätze ist nur gewährleistet, wenn alle Nutzer mit dem Inventar rücksichtsvoll umgehen und Ordnung halten. 1 Nutzungsberechtigung Nutzungsberechtigt sind alle Schülerinnen/Schüler und Lehrerinnen/Lehrer der Heinrich-Büssing- Schule sowie alle anderen Angehörigen der Schule. In der Regel erfolgt die Nutzung im Rahmen der Unterrichtsdurchführung unter Aufsicht einer Lehrerin oder eines Lehrers. Außerhalb des Unterrichts kann ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung bzw. die von der Schulleitung beauftragten Systembetreuer. Die Nutzung der Computeranlagen ist nur demjenigen gestattet, der die jeweils gültige Benutzerordnung anerkennt und dies durch Unterschrift bestätigt. Über Änderungen dieser Nutzerordnung muss sich der Nutzer selbst informieren. Die jeweils gültige Fassung ist im Intranet der Schule verfügbar. 2 Verhalten im Computerraum a. Das Einnehmen von Speisen und Getränken am Computerarbeitsplatz ist nicht gestattet. b. Festgestellte Mängel an den Arbeitsstationen und Systemstörungen sind der Lehrkraft unverzüglich zu melden. Nichtgemeldete Mängel, die am Ende der Nutzung auftreten, gehen zu Lasten des Nutzers. c. Die Bedienung der Hard- und Software hat wie 25

23 im Unterricht erlernt zu erfolgen. d. Die Aufsicht führenden Personen dürfen jederzeit mitgebrachte Datenträger überprüfen und bei groben Verstößen gegen Nutzerordnung (z.b. Produktpiraterie) einziehen. e. Vor dem Verlassen des Raums sind die Geräte und der Arbeitsplatz ordnungsgemäß und sauber zu hinterlassen. Allgemeinheit der Internetnutzer und -betreiber unmittelbar oder mittelbar mit der Schule in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Internet-Zugang der Schule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Einrichtung in jedweder Weise Schaden zuzufügen. Die Nutzer sind für den Inhalt ihrer s selbst verantwortlich. k. Die bereitgestellten Informationen können bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung keiner hausinternen Auswahl unterworfen werden. Sie entstammen weltweit verteilten Quellen und werden durch technische, nicht inhaltlich bedingte Vorgänge verbreitet. Sollte sich jemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss dieser den Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Die Schule ist in keiner Weise für den Inhalt der über seinen Internet-Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich. l. Um Verstöße gegen die Benutzerordnung feststellen zu können, wird der Datenverkehr protokolliert. Bei begründetem Verdacht wird auf das Protokoll zurückgegriffen. m. Im Rahmen der Aufsichtspflicht kann sich die Aufsichtsperson Bildschirminhalte der Arbeitsplatzcomputer mit Hilfe geeigneter Programme auf dem Lehrer-PC anzeigen lassen. n. Dem Nutzer steht zur Speicherung seiner Daten ein serverbasiertes Verzeichnis zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen haben unterrichtende Lehrer und die Netzwerk-Administration das Recht, auch diese persönlichen Dokumente zu kontrollieren und zu löschen. o. Schülerinnen und Schülern wird am Anfang des Bildungsganges ein Druckkontingent zugewiesen. Die Aufstockung dieses Kontingents ist beim Schulassistenten möglich. 3 Benutzung des Schulnetzes a. Der Computer-Zugang hat ausschließlich mit der persönlichen Benutzerkennung und dem persönlichen Passwort zu erfolgen. b. Die Benutzerkennung setzt sich aus dem Nachnamen und den ersten drei Buchstaben des Vornamens, getrennt durch einen Dezimalpunkt zusammen. Zum Beispiel lautet die Benutzerkennung zu Klaus- Martin Bönnig boennig.kla c. Die Zugangsberechtigung gilt maximal bis zum Ende des Bildungsganges. Danach werden alle persönlichen Daten gelöscht. d. Die Zugangsberechtigung ist personengebunden und nicht übertragbar. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf das persönliche Kennwort (Passwort) keiner anderen Person mitgeteilt oder anderen zugänglich gemacht werden. e. Kennwörter müssen aus mindestens 6 Zeichen bestehen und Zahlen, Klein- und Großbuchstaben enthalten. Muss das Kennwort von den Mitgliedern der Administrator-Gruppe zurückgesetzt werden, ist das mit einer Gebühr von 1.- verbunden, die der Benutzer zu tragen hat. f. Software (z.b. Plug-Ins) darf nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Aufsicht führenden Personen installiert werden. g. Die Systemkonfigurationen inklusive Internetoptionen dürfen nicht verändert werden. Insbesondere sind Änderungen von Sicherheitsberechtigungen streng untersagt. 4 Urheberrecht, Datenschutz und Datensicherheit h. Die Manipulation eines Schulsystems z. B. durch das Erstellen, Ausführen oder Herunterladen jeglicher nicht dem Unterricht dienender Software ist tenden Bestimmungen des Datenschutzes und des a. Jeder Nutzer verpflichtet sich, die jeweils gel- untersagt. Arbeiten zur Beseitigung solcher Manipulationen von den Computersystemen werden b. Die Weiterverbreitung von im Intranet zur Verfü- Urheberrechtes einzuhalten. mit einer pauschalen Gebühr von 15 berechnet, gung gestellten Dateien und personenbezogenen die von dem verursachenden Nutzer zu tragen ist. Daten ist nicht zulässig. i. Das Internet darf nicht zur Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer benutzt werden. Publikatifügung stehende Software ist für die Heinrich-Büs- c. Die auf den Arbeitsstationen und im Netz zur Veronsrechte sind zu respektieren. sing-schule lizenziert und darf nicht kopiert werden. Davon ausgenommen ist Software, die nicht j. Werden Informationen in das Internet versandt, geschieht das unter der Adresse der Schule. Jede lizenziert werden muss (Freeware, GPL usw.) und versandte Information kann deshalb durch die den Schülern zur Verfügung gestellt wird. 26

24 d. Die Heinrich-Büssing-Schule ist berechtigt, diese Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet. e. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netz vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Schule besteht nicht. f. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung von Informationen im Internet kommt damit einer Veröffentlichung gleich. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Heinrich-Büssing-Schule auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen. g. Mit dem Erwerb einer Nutzungsberechtigung für das Internet erklärt der Nutzer, dass er in der Bundesrepublik Deutschland illegale Informationen weder aufrufen, herunterladen, weiterverbreiten noch speichern oder selbst anbieten wird. Dies gilt insbesondere für Seiten mit gewaltverherrlichendem, pornographischem oder nationalsozialistischem Inhalt. 5 Verstöße gegen die Benutzerordnung Verstöße gegen die Benutzerordnung können den zeitlichen Entzug der Nutzungsberechtigung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Sollten durch die missbräuchliche Nutzung des Schulnetzes der Heinrich-Büssing-Schule zusätzliche Kosten entstanden sein, so kann der Verursacher zu deren Begleichung herangezogen werden. I VERWENDUNG VON PERSONENABBIL- DUNGEN VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN ZU VERWALTUNGSZWECKEN Die Heinrich-Büssing-Schule Braunschweig beabsichtigt, Personenabbildungen von Schülerinnen und Schülern mit Angabe der Jahrgangsstufe in einen passwortgeschützten Bereich des Intranet der Schule, das lediglich über die schulinternen Rechner zugänglich ist, einzustellen. Personenabbildungen in diesem Sinn sind Fotos, die Schülerinnen und Schüler individuell erkennbar abbilden. Zugänglich sind die Fotos ausschließlich in der Klassenübersicht für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler der Klasse. Diese Fotos werden nach der Ausschulung gelöscht. und Bilddaten fremder Personen, die im Intranet verfügbar sind, nicht zulässig. K NUTZUNG VON HANDY, SMARTPHONE UND TABLET-PC IM UNTERRICHT Moderne Kommunikationsmedien, wie Handy, Smartphone und Tablet- PC, gehören zum Alltag. Gerade deshalb ist ein verantwortlicher und sorgsamer Umgang mit diesen Technologien geboten. Insbesondere sind die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu achten. Smartphone, Tablet- PCs und andere von den Schülern mitgebrachte Medien sind während der Unterrichtszeit grundsätzlich auszuschalten / oder stumm zu schalten und in Taschen zu verwahren. Dadurch werden Störungen des Unterrichts vermieden. Schüler und Schülerinnen können in dringenden Fällen immer über das Sekretariat erreicht werden. Das Fotografieren und Filmen anderer Personen sowie schulischer Einrichtungen, aber auch Tonaufnahmen sind verboten bzw. nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gefilmten/ Aufgenommenen bzw. der Schulleitung / oder Lehrkraft erlaubt. Bei Veröffentlichungen von Texten, Bildern und Tonaufnahmen im Internet sind die Urheberrechte und die Persönlichkeitsrechte anderer zu wahren. Daher dürfen keine verunglimpfenden, beleidigenden oder erniedrigenden Inhalte auf Homepages, in Foren oder Chats eingestellt werden. Handy, Smartphone und Tablet- PC dürfen im Unterricht nur auf Weisung der Lehrkraft benutzt werden. Bei Missbrauch können seitens der Schule Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen veranlasst werden. Datenschutzrechtlicher Hinweis: Grundsätzlich ist die Verbreitung von personenbezogenen Daten 27

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